Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Anwendung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Gesellschafter der … AG & Co. KG (A KG), der … GmbH & Co. KG (B KG) und der … mbH & Co. KG (C KG). An seinen Beteiligungen an den vorgenannten Gesellschaften räumte der Kläger mit notariellen Schenkungsverträgen vom … 2004 seiner am … geboren Tochter … (T) eine Unterbeteiligung i.H.v. jeweils 30 % ein. Die Einräumung der Unterbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Liquidationswertbestimmung

Rz. 187 Der Liquidations- oder auch Zerschlagungswert[614] ist der Betrag, der nach Abschluss einer Liquidation des Unternehmens für dessen Eigner verbleibt.[615] Er setzt sich aus drei Komponenten zusammen: dem Zerschlagungswert des Vermögens, dem Betrag der bei Zerschlagung noch zu bedienenden Schulden und den Liquidationskosten.[616] Rz. 188 Die Vermögensgegenstände des Ak...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss-Mehrheiten in der... / 2 Mehrheitsregelung bei der Beschlussfassung

Grundsätzlich genügt zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die einfache Mehrheit, d. h. die Hälfte der abgegebenen Ja-Stimmen muss um eine Stimme die Nein-Stimmen überschreiten. Dies sollte auch so in der Satzung vereinbart werden, damit Klarheit besteht: Formulierungsvorschlag: Der Beschluss ist mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse

Rz. 214 Als Zukunftserfolgswert stellt sich der Unternehmenswert als auf den Bewertungsstichtag diskontierter Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse dar. Im Regelfall ist von einer unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens auszugehen;[688] bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine nur begrenzte Lebensdauer, ist dies entsprechend zu berücksichtigen. Rz. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Mitgliedschaftsrechte

Rz. 9 Grundsätzlich sind auch Mitgliedschaftsrechte – insbesondere solche an juristischen Personen und Gesamthandsgemeinschaften – einem Vermächtnis zugänglich.[10] Dies setzt jedoch voraus, dass das Mitgliedschaftsrecht überwiegend vermögensbezogen und nicht an eine Person gebunden ist. Rz. 10 Die Vereinsmitgliedschaft ist grundsätzlich nicht vererblich, wie sich aus § 38 S....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 170 Eine klare gesetzliche Vorgabe bezüglich der anzuwendenden Bewertungsmethode findet sich im Bereich des Pflichtteilsrechts ebenso wenig wie in den meisten anderen Rechtsbereichen, in denen der Unternehmenswert eine Rolle spielen kann.[569] Auch die Regelung in § 728 Abs. 1 S. 1 BGB (i.d.F. des MoPeG, also ab 1.1.2024), nach der dem ausscheidenden Gesellschafter einer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der sog. Dürftigkeitseinrede steht dem Erben ein relativ einfacher Weg der Haftungsbeschränkung allen Nachlassgläubigern gegenüber zur Verfügung. Die Notwendigkeit der Bereitstellung einer weiteren Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung ergibt sich daraus, dass die in § 1975 BGB vorgesehenen Mittel hierzu versagen, wenn eine den Verfahrenskosten entsprechende Nachlas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Vorliegen eines Entlassungsgrundes

Rz. 7 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes,[22] insbesondere eine Rz. 8 Grundvoraussetzung ist, dass zunächst der Testamentsvollstrecker ordnungsgemä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Tatsächlicher Verkaufspreis

Rz. 85 Diese Vorstellung ist zwar unrealistisch. Dessen ungeachtet wird man unterstellen dürfen, dass i.d.R. der Wert eines Vermögensgegenstands seinem Verkehrswert und somit dem Normalverkaufswert[351] entspricht. Rz. 86 Daher orientiert sich auch die Rechtsprechung i.d.R. an tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Erbfall erzielten Verkaufserlösen, sofern ein Nachlassgegenstand ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Nachfolge bei Kapitalgesellschaften

Rz. 269 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien[825] (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[826] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben,[827] ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an.[828] Dieser freien...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Ertragswert

Rz. 33 Für die Berechnung der Abfindung der Miterben und die Bewertung des Erbteils des Übernehmers ist nach § 2049 BGB der Ertragswert zugrunde zu legen. Auf ihn verweist nicht nur § 1376 Abs. 4 BGB für die Zugewinnausgleichberechnung bei Vorhandensein eines aktiven Landguts, sondern auch § 21 Abs. 2 S. 2 HO Rh-Pf. Da die Vorschrift eine Begünstigung des Übernehmers erreich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 1 Offenlegungspflichten im Überblick

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen entweder kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co. KG etc.) oder die über das Publizitätsgesetz zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, haben die Pflicht, die offenzulegenden Rechnungslegungsdaten an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Zur Systematik der Umwandlungsvorgänge

Rz. 3 Der Begriff "Umwandlung" erfasst Vorgänge, bei denen bestehende Rechtsformen von Rechtsträgern unter Fortführung des wirtschaftlichen Engagements geändert werden. Damit werden alle Vorgänge aus diesem Begriff ausgeschlossen, durch die ein Rechtsträger seine Tätigkeit erstmalig aufnimmt und originär erstmals seine Rechtsform erwirbt, ohne seine wirtschaftliche Funktion ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.5 Anwendung auf stille Gesellschaft und Unterbeteiligung

Rz. 153 Aus den Regeln des UmwStG ergeben sich auch die steuerlichen Konsequenzen, wenn an dem umwandelnden Rechtsträger eine stille Gesellschaft oder eine Unterbeteiligung besteht. Handelt es sich um eine typische stille Gesellschaft, wird diese steuerlich darlehensähnlich behandelt. Unternehmensrechtlich ist die stille Gesellschaft selbst nicht umwandlungsfähig, weil sie i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / VII. Muster: Anmeldung der Beendigung der Liquidation

Rz. 359 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.44: Anmeldung der Beendigung der Liquidation Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main Taxelex GmbH HRB _________________________ Zum Handelsregister der Taxelex GmbH, HRB _________________________, melde ich als alleiniger Liquidator zur Eintragung an, dass die Liquidation beendet und die Firma der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / N. Liquidation

I. Typischer Sachverhalt Rz. 345 Die Geschäfte nehmen nicht den von Herrn Trakel, dem Alleingesellschafter der Taxelex GmbH aus dem Fall A. I. (siehe Rdn 1), erhofften Verlauf. Er möchte daher das Geschäft aufgeben und die GmbH auflösen. II. Rechtliche Grundlagen 1. Auflösungsgründe Rz. 346 Die GmbH kann aufgelöst werden, wenn gem. § 60 Abs. 2 GmbHG ein gesellschaftsvertragliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 6. Beendigung der Liquidation

Rz. 352 Sobald die Liquidation beendet ist und die Liquidatoren die Schlussrechnung gelegt haben, haben sie gem. § 74 Abs. 1 S. 1 GmbHG den Schluss der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[1393] Dieses prüft, ob die Abwicklung tatsächlich beendet ist, und trägt das Erlöschen ein.[1394] Nach Abwicklungsende sind die "Bücher und Schriften" der GmbH gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 5. Durchführung der Liquidation

Rz. 351 Die Liquidatoren müssen die GmbH-Geschäfte abwickeln, Forderungen einziehen, Verpflichtungen erfüllen [1387] und das Vermögen versilbern. Sie können alle Aktiva und Passiva an eine Person verkaufen. Zu Beginn der Liquidation haben sie eine Liquidationseröffnungsbilanz nebst Bericht aufzustellen, danach für jedes Jahr einen Jahresabschluss/Lagebericht und schließlich e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / f) Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 191 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten in fahrlässig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 3. Registeranmeldung

Rz. 349 Gem. § 65 Abs. 2 GmbHG ist die Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister[1381] anzumelden. Die Anmeldepflicht trifft die Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl.[1382] Diese müssen gem. § 67 Abs. 1 GmbHG auch ihre eigene Vertretungsmacht sowie deren spätere Veränderungen anmelden (vgl. Rdn 348). Die Anmeldung der Liquidatoren nach § 67 Abs. 2 bis 5 GmbHG e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Auflösungsbeschluss

Rz. 355 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.41: Auflösungsbeschluss Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB _________________________. Dies vorausgeschickt, halte ich hiermit unter Verzicht auf al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / c) Einstellung ohne Hauptverhandlung

Rz. 188 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit kann erfreulicherweise berichtet werden, dass das Verfahren vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt worden ist. In der erledigten Angelegenheit wird anliegend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / e) Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung

Rz. 190 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.21: Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten verurteilt. Wegen der Bemühungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Auflösungsgründe Rz. 346 Die GmbH kann aufgelöst werden, wenn gem. § 60 Abs. 2 GmbHG ein gesellschaftsvertraglicher oder gem. § 60 Abs. 1 GmbHG ein gesetzlicher Auflösungsgrund vorliegt, insb. Zeitablauf (Nr. 1), Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Nr. 4) bzw. dessen Ablehnung mangels Masse (Nr. 5), registergerichtliche Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrags...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 4. Bekanntmachung

Rz. 350 Die Liquidatoren müssen gem. § 65 Abs. 2 GmbHG in den durch Gesellschaftsvertrag für die Bekanntmachungen bestimmten öffentlichen Blättern (§ 12 GmbHG, allg. Musterformulierung siehe Rdn 51)[1385] die Auflösung der GmbH bekannt geben und ihre Gläubiger auffordern, sich zu melden. Bekanntzumachen sind volle Firma und Sitz der GmbH. Anders als bei der Parallelregelung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 345 Die Geschäfte nehmen nicht den von Herrn Trakel, dem Alleingesellschafter der Taxelex GmbH aus dem Fall A. I. (siehe Rdn 1), erhofften Verlauf. Er möchte daher das Geschäft aufgeben und die GmbH auflösen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

Rz. 357 Vgl. zu den Versicherungen Rdn 349, Muster in Rdn 54 nebst Anmerkung bei Rdn 55, was entsprechend für die Versicherungen des Liquidators gilt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 8. Fortsetzung der aufgelösten GmbH

Rz. 354 Die Fortsetzung der durch Beschluss oder wegen Zeitablaufs aufgelösten GmbH [1401] ist analog § 274 Abs. 1 S. 1 AktG zulässig, soweit noch nicht mit der Verteilung des Vermögens begonnen wurde (h.M.).[1402] Der Fortsetzungsbeschluss erfordert die qualifizierte Mehrheit des vertretenen Stammkapitals (§ 274 Abs. 1 S. 2 AktG analog).[1403] Nach Beginn der Verteilung ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / VI. Muster: Bekanntmachung

Rz. 358 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.43: Bekanntmachung Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH 50445 Köln Wir bitten, im Bundesanzeiger möglichst bald folgende Veröffentlichung vorzunehmen: "Die Taxelex GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden." Taxelex GmbH Tobias T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / d) Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung

Rz. 189 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.20: Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt worden ist. Es musste auf die Erstattung der notwendigen Auslagen verzichtet werden. Dies ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 7. Nachtragsliquidation

Rz. 353 Eine Nachtragsliquidation findet statt bei nach Abwicklung gelöschten GmbHs, bei denen doch noch Gesellschaftsvermögen vorhanden ist.[1400]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / h) Gesetzliche Vertreter

Rz. 120 Für die Nichtprozessfähigen gilt § 58 Abs. 2 FGO. Für sie handeln deren gesetzliche Vertreter. Bei Personenhandelsgesellschaften und juristischen Personen berühren Liquidation und Löschung im Handelsregister zwar regelmäßig nicht die Beteiligtenfähigkeit,[146] wohl aber die Prozessfähigkeit. Es empfiehlt sich, äußerste Sorgfalt auf die Gestaltung des Klagerubrums zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung

Rz. 131 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte den Deliktstatbestand verwirklicht[573] und die Gesellschaft gem. § 31 BGB haftet. Er haftet gem. § 823 Abs. 1 BGB, wenn er persönlich einen Schaden durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat (z.B. bei Verletzung von Vorbehaltseigentum von Lieferanten d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsatz

Rz. 331 Die Entwicklung der Rspr. des BGH ist bewegt: Er hat bis zu einer Wende 2001 im qualifiziert faktischen Konzern die Haftung des eine GmbH beherrschenden unternehmerisch tätigen Gesellschafters[1305] kontinuierlich eingeschränkt. Nach der TBB-Entscheidung (1993) haftete der Gesellschafter analog §§ 302, 303 AktG, wenn er im Konzerninteresse die Leitungsmacht[1306] obj...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 1. Auflösungsgründe

Rz. 346 Die GmbH kann aufgelöst werden, wenn gem. § 60 Abs. 2 GmbHG ein gesellschaftsvertraglicher oder gem. § 60 Abs. 1 GmbHG ein gesetzlicher Auflösungsgrund vorliegt, insb. Zeitablauf (Nr. 1), Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Nr. 4) bzw. dessen Ablehnung mangels Masse (Nr. 5), registergerichtliche Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrags [1359] oder der Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / c) Trias der Organe

Rz. 6 Die Aktiengesellschaft ist durch die Trias ihrer Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand gekennzeichnet: Die Hauptversammlung versammelt die Aktionäre als die Anteilseigner und wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens; sie beschließt u.a. über Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.20: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, Notar _________________________ erschien: Herr/Frau _________________________ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem General...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / f) Überschuldung

Rz. 13 Die Überschuldung ist nur bei juristischen Personen sowie bei Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (§ 19 Abs. 3 InsO), ein Eröffnungsgrund. Überschuldung liegt vor, wenn das vorhandene Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, es besteht eine positive Fortführungsprognose für die näch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / h) Organhaftung, §§ 89, 31 BGB

Rz. 10 Im Krankenhausrecht kommt neben den Vorschriften der §§ 823 ff. BGB auch eine deliktische Haftung nach §§ 89, 31 BGB in Betracht. Demnach haften Körperschaften, also auch Krankenhäuser, für Schäden, die von ihren Organen, d.h. von ihrem Vorstand oder anderen verfassungsmäßig berufenen Vertretern in Ausführung der ihnen zustehenden Verrichtung, begangen worden sind. Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsfolge der Auflösung

Rz. 348 Die Auflösung führt nur zu einer Änderung des Zwecks der GmbH (nicht zum Ende ihrer Existenz). Dieser ist nicht mehr auf die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr gerichtet, sondern auf die Abwicklung des GmbH-Vermögens. Daher beendet die Auflösung nicht die Partei- und Prozessfähigkeit.[1373] Erst nach vollständiger Abwicklung, d.h. nach Begleichung sämtlicher Verbindlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Vertrag über die Hinterlegung von Software

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.3: Vertrag über die Hinterlegung von Software Vertrag über die Hinterlegung von Software zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – Präambel Die Parteien haben mit Datum vom _________________________ einen Vertrag über die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 356 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.42: Anmeldung zum Handelsregister Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main Taxelex GmbH HRB _________________________ In der Anlage überreiche ich, der unterzeichnende alleinige Liquidator der Gesellschaft, den Gesellschafterbeschluss vom _________________________. Ich melde zur Eintragung in das H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / c) Höhe des Grundkapitals, Nennbeträge, Zahl und Gattung der Aktien, § 23 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 5 AktG

Rz. 24 Mit dem Grundkapital bestimmen die Gründer, ausgedrückt in einem festen Euro-Betrag, das Anfangsvermögen der Aktiengesellschaft. Es bildet als vorrangig zugunsten der Gläubiger reserviertes haftendes Vermögen die Grundlage für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Die gesicherte Ausstattung der Gesellschaft mit diesem Mindestaktivvermögen vollzie...mehr