Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Nachfolge bei Kapitalgesellschaften

Rz. 269 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien[825] (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[826] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben,[827] ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an.[828] Dieser freien...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.1 Allgemeines

Tz. 600 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der GAV kann durch im Vertrag selbst festgelegten Zeitablauf enden, in den meisten Fällen wird er jedoch durch Kündigung (§ 297 AktG) oder einvernehmliche Aufhebung (§ 296 AktG) enden. Kündigung und Aufhebung des GAV bedürfen der Schriftform (s § 296 Abs 1 S 3 AktG). Wegen der zu beachtenden Formvorschriften bei Beendigung des GAV s Khonsar...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.4 Stille Gesellschaft

Stille Gesellschafter erzielen steuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen [1], die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wenn es sich um eine typisch stille Beteiligung handelt. Sie unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.[2] Für ein Vorfälligkeitsentgelt als Teil des Veräußerungsentgelts im Zusammenhang mit der Ausein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 281 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des Betriebs, dh von seiner Gründung bis zu seiner Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, aufs Ganze gesehen, einen Gewinn zu erzielen; erforderlich ist demzufolge also ein subjektives Wollen des StPfl, dessen Ziel ein bestimmtes objektives Ergebnis ist und d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse

Rz. 214 Als Zukunftserfolgswert stellt sich der Unternehmenswert als auf den Bewertungsstichtag diskontierter Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse dar. Im Regelfall ist von einer unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens auszugehen;[688] bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine nur begrenzte Lebensdauer, ist dies entsprechend zu berücksichtigen. Rz. ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Mitgliedschaftsrechte

Rz. 9 Grundsätzlich sind auch Mitgliedschaftsrechte – insbesondere solche an juristischen Personen und Gesamthandsgemeinschaften – einem Vermächtnis zugänglich.[10] Dies setzt jedoch voraus, dass das Mitgliedschaftsrecht überwiegend vermögensbezogen und nicht an eine Person gebunden ist. Rz. 10 Die Vereinsmitgliedschaft ist grundsätzlich nicht vererblich, wie sich aus § 38 S....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3.3 Einbringung im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge

Tz. 28 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG durch Einzelübertragung der WG auf die Kap-Ges oder Gen tritt die Übernehmerin im Gegensatz zu den ErtrSt (s Tz 17, 19) verfahrensrechtlich nicht in die Rechtsstellung des Einbringenden ein. Die einbringende natürliche Pers oder Kö bleibt Schuldner und Gläubiger aus dem St-Schuldverhältnis betreffe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Althuber/Mang, Ausgewählte Fragen zur neuen Gruppenbesteuerung in A, IWB (17/2004) F 5 Gr 2, 607; Gassner, Reform der Konzernbesteuerung in D und Europa – A ersetzt Organschaft durch Gruppenbesteuerung, FR 2004, 517; Lüdicke/Rödel, Generalthema II: Gruppenbesteuerung, IStR 2004, 549; Gahleitner/Furherr, Die österreichische Gruppenbesteuerung und Einsatzmöglichkeiten zur Senkung...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 170 Eine klare gesetzliche Vorgabe bezüglich der anzuwendenden Bewertungsmethode findet sich im Bereich des Pflichtteilsrechts ebenso wenig wie in den meisten anderen Rechtsbereichen, in denen der Unternehmenswert eine Rolle spielen kann.[569] Auch die Regelung in § 728 Abs. 1 S. 1 BGB (i.d.F. des MoPeG, also ab 1.1.2024), nach der dem ausscheidenden Gesellschafter einer...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der sog. Dürftigkeitseinrede steht dem Erben ein relativ einfacher Weg der Haftungsbeschränkung allen Nachlassgläubigern gegenüber zur Verfügung. Die Notwendigkeit der Bereitstellung einer weiteren Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung ergibt sich daraus, dass die in § 1975 BGB vorgesehenen Mittel hierzu versagen, wenn eine den Verfahrenskosten entsprechende Nachlas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.4 Übergangsregelung: Bildung einer ratierlich aufzulösenden Rücklage (§ 34 Abs 6e S 15 bis 20 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 1250 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Ges-Geber räumt in den Fällen, in denen es zu einem sofortigen Ertrag käme den Stpfl die Möglichkeit ein, diesen Ertrag durch Einstellung in eine Rücklage zu neutralisieren. Die Rücklage ist grds in dem Jahr ihrer Bildung und in den neun folgenden Wj mit je 1/10 gewinnerhöhend aufzulösen. Bei bestimmten Vorgängen kommt es jedoch innerh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB 2007, 755, 771) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in Blumen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Ertragswert

Rz. 33 Für die Berechnung der Abfindung der Miterben und die Bewertung des Erbteils des Übernehmers ist nach § 2049 BGB der Ertragswert zugrunde zu legen. Auf ihn verweist nicht nur § 1376 Abs. 4 BGB für die Zugewinnausgleichberechnung bei Vorhandensein eines aktiven Landguts, sondern auch § 21 Abs. 2 S. 2 HO Rh-Pf. Da die Vorschrift eine Begünstigung des Übernehmers erreich...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders ist das bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.1 Allgemeines

Der Substanzwert als Mindestwert darf nur dann angesetzt werden, wenn der gemeine Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder mit einem Gutachtenwert (Ertragswertverfahren oder andere im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliche Methode) ermittelt wird.[1] Hinweis Substanzwert als Mindestwert Ausgeschlossen ist hingegen der Ansatz des Substanzwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2 Aufbewahrungspflichtige

Rz. 3 Da die Aufbewahrungspflicht Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist (Rz. 1), ist der Personenkreis der Aufbewahrungspflichtigen zunächst identisch mit dem Kreis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen.[1] Darüber hinaus gelten nach § 146 Abs. 6 AO die Ordnungsvorschriften, einschließlich derjenigen hinsichtlich der Aufbewahrung, auch für dieje...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1 Verfahrensfragen

Gemäß § 1 InsO ist die gemeinschaftliche gleichmäßige Gläubigerbefriedigung das Ziel des Insolvenzverfahrens. Grundsätzlich geht die Insolvenzordnung von der vollständigen Liquidation des Unternehmens aus. Im Blickpunkt steht aber die Sanierung von Unternehmen, zu der zahlreiche Instrumente zur Verfügung stehen. Im Vordergrund steht der Insolvenzplan, bei dessen Ausarbeitung...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.8 Betriebliche Altersversorgung

Im Falle der Insolvenzeröffnung stehen Betriebsrentner und Rentenanwartschaftsberechtigte nicht schutzlos da. Vielmehr gibt es eine gesetzliche Insolvenzsicherung. Träger ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Köln.[1] Ansprüche der Betriebsrentner gegen den Pensions-Sicherungs-Verein Gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG haben Versorgungsempfänger und ihre Hint...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.12 Änderung bei missbräuchlicher Ausnutzung des UmwStG

Rz. 60 Das UmwStG erleichtert die Übertragung des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person dadurch, dass nach § 6 Abs. 1 UmwStG bestimmte Gewinne des Übernehmers in eine steuerfreie Rücklage eingestellt werden können. Um zu verhindern, dass nach Ausnutzen dieser Steuererleichterungen eine Rückumwandlung in eine Kapitalgesellsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Begriff des Ereignisses

Rz. 59 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ermöglicht die Anpassung der Steuerfestsetzung, wenn ein Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit eintritt (steuerliche Rückwirkung).Der Begriff des Ereignisses ist nicht ganz eindeutig; an sich ist dieser Begriff denkbar weit und würde jedes Vorkommnis erfassen, d. h. auch eine rückwirkende Gesetzesänderung. Es wird jedoch an...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 4.11 Disquotale Gesellschaftereinlagen und Schenkungsteuer

Als Schenkung gilt auch eine Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft aufgrund von Leistungen eines anderen Gesellschafters an die Gesellschaft (Schenkungsfiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG). Der BFH hat ernstliche Zweifel an einer steuerbaren Werterhöhung, wenn eine Zuordnung der Leistung (Einzahlung in die Kapitalrücklage) zum jeweils leistenden Gesellschafter ver...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Internationale Bezüge

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 6. Weitere wichtige Entscheidungen

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile[1] in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d. Vorschrift bewirkt.[2...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.5 Die Änderung des § 6 a GrEStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 11 Durch Art. 26 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) ist § 6 a S. 1 GrEStG neu gefasst worden. Die Neufassung trägt zunächst als Folgeänderung der gleichzeitigen Einführung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a GrEStG durch Art. 26 Nr. 1 Buchst. a AmtshilfeRLUmsG Re...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994[1] grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz.[2] Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur – rechtsbereinigend – das bis dahin bestehende Rec...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 9. Stiftungen

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.7 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Personenhandelsgesellschaft oder rechtsfähige GbR in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinschaft keinen Geschäftsführer hat, kann di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.9 Juristische Personen

Rz. 118 Inhaltsadressat des Verwaltungsakts ist die juristische Person, der an ihre Geschäftsanschrift bekannt zu geben ist.[1] Eine Adressierung an den Geschäftsführer genügt nicht.[2] Die Angabe des gesetzlichen Vertreters (z. B. GmbH-Geschäftsführer) als Bekanntgabeadressat ist nicht erforderlich.[3] Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind diese selbst Inha...mehr

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Teilungsversteigerung / 1.2 Anwendungsbereich

Arten der Gemeinschaft Die Gemeinschaft, deren Aufhebung begehrt wird, kann eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gemeinschaft zur gesamten Hand sein. Miteigentum Eine Bruchteilsgemeinschaft [1] liegt vor, wenn etwa ein Grundstück mehreren Personen zu bestimmten Teilen gehört (z. B. Eheleuten zu je 1/2). SolchesMiteigentum kann nicht nur zu gleichen, sondern auch zu ungleichen An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Vorgänge (Veräußerungen und gleichgestellte Vorgänge)

Rn. 141 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG setzt voraus, dass bestimmte WG des AV (begünstige Veräußerungsobjekte) veräußert werden. Rn. 142 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei "Veräußerungen" handelt es sich zwar um einen bürgerlich-rechtlichen Begriff, der jedoch nach Maßgabe der allg gültigen bilanzsteuerrechtlichen Kriterien auszulegen ist. Veräußerungen iSd § 6b EStG sind d...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / 1. Ausgangspunkt

Kein Anfang ohne Ende: Jede gemeinnützige Körperschaft hat – ebenso wie jede voll steuerpflichtige Körperschaft – eine notwendige Anlauf- sowie eine Abwicklungsphase. Zu den Auswirkungen der Liquidation gemeinnütziger Körperschaften auf deren Gemeinnützigkeitsstatus äußern sich jedoch weder die AO noch die besonderen Einzelsteuergesetze (z.B. §§ 5 Abs. 1 Nr. 9, 11, 13 KStG, ...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / f) Jedenfalls keine zehnjährige rückwirkende Aberkennung der Steuerbegünstigung

Selbst wenn man dies – unzutreffend – anders beurteilen wollte, würde die Gemeinnützigkeit der sich in Liquidation befindenden Körperschaft jedenfalls nicht rückwirkend für die letzten zehn Jahre wegfallen, sondern erst ex nunc mit Beginn der Liquidation (Fassung des Liquidationsbeschlusses). Anderenfalls hätte dies – aufgrund der damit verbundenen zehn Jahre rückwirkenden S...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / 2. Anhängige Revision beim BFH (V R 27/25)

In dem derzeit anhängigen Revisionsverfahren (V R 27/25) gegen das Urteil des FG Münster vom 29.11.2023 (13 K 1127/22 K, juris) wird der BFH nun erstmals Gelegenheit haben, sich grundlegend mit der Zulässigkeit einer gemeinnützigen Abwicklungsphase bzw. der Gemeinnützigkeitsfähigkeit im Liquidationszeitraum auseinanderzusetzen. Erste Instanz FG Münster: In dem erstinstanzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / c) Einheit der Rechtsordnung

Gleichlauf von Steuerrecht und Zivil-/Gesellschaftsrecht wäre sinnvoll: Ferner widerspricht es der Einheit der Rechtsordnung, die Liquidation einer gemeinnützigen Körperschaft im Steuerrecht als Anlass für eine (rückwirkende) Besteuerung zu nehmen, obwohl sie im Vereins-, Stiftungs- und Gesellschaftsrecht (vgl. z.B. für den Verein und die Stiftung §§ 47, 49 i.V.m. § 87c Abs....mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / III. Fazit

Der Umgang mit dem Gemeinnützigkeitsstatus einer Körperschaft ist mit Eintritt in das Liquidationsverfahren seit jeher mit offenen Fragen und Risiken verbunden. Die Liquidation einer steuerbegünstigten Körperschaft führt jedoch nicht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit, d.h. eine aufgelöste/aufgehobene Körperschaft kann auch im Liquidationszeitraum – bereits aufgrun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / I. Einleitung

Schon seit geraumer Zeit erkennen Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur zu Recht an, dass gemeinnützige Organisationen in einer Anlaufphase , in der die gemeinnützige Zweckverwirklichung lediglich vorbereitet wird, steuerbegünstigt i.S.d. §§ 51 ff. AO sein können. Demgegenüber ist bislang höchstrichterlich immer noch nicht abschließend geklärt, ob dies spiegelbildlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / b) Gesetzliche und faktische Notwendigkeit einer Abwicklungsphase

Dass steuerbegünstigten Organisationen eine solche gemeinnützige Abwicklungsphase einzuräumen ist, gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Auflösung einer Körperschaft mitsamt Liquidation einerseits gesetzlich zwingend vorgesehen und andererseits notwendiger Teil des juristischen Lebens einer Körperschaft ist (dazu Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / [Ohne Titel]

RA Dr. Oliver Cremers[*] Für die Körperschaften an sich, ihre Mitglieder/Gesellschafter, die Gläubiger, Förderer und Liquidatoren/Insolvenzverwalter stellt sich die Frage, wie die Liquidation einer Körperschaft – als zwangsläufig eintretende Abwicklungsphase – gemeinnützigkeitsrechtlich zu würdigen und ob insb. noch eine Steuerbegünstigung möglich ist. Der BFH wird demnächst ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / e) "Umwandlung" in eine gemeinnützige Förderkörperschaft

Förderkörperschaft: Mit Auflösung/Aufhebung wandelt sich daher eine einst operativ tätige, gemeinnützige Körperschaft in der Liquidationsphase automatisch immer zu einer "Förderkörperschaft" (§ 58 Nr. 1 AO). Die Vorschrift des § 58 Nr. 1 AO ist die gesetzliche Grundlage für klassische Förderkörperschaften (z.B. Fördervereine und -stiftungen). Danach können steuerbegünstigte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / d) Grundsatz der Vermögensbindung

"Letzter Akt" gemeinnütziger Mittelverwendung: Entscheidend gegen die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus im Liquidationszeitraum spricht der Grundsatz der gemeinnützigen Vermögensbindung (§§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 61 AO). Der Grundsatz der Vermögensbindung betrifft den "letzten Akt" der gemeinnützigen Mittelverwendung (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung von Kapitalerhöhungen

Rn. 282 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Zusammenhang mit Kap.-Erhöhungen (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 14ff.) können folgende Fälle auftreten:mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen

Rz. 93 Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs[1] gehört nicht zum Gewerbeertrag des Einzelunternehmens.[2] Rz. 94 Eine Betriebsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn in einem einheitlichen Vorgang alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden.[3] Werden bei ein...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 15 Nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile → Zeilen 15, 18, 21, 24 und 27

Nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile → Anlage KAP-INV Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28 In die Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28 gehören, getrennt nach Fondsart, die im Jahr 2025 wegen tatsächlicher Veräußerung zu berücksichtigenden Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Nich...mehr