Fachbeiträge & Kommentare zu Leibrente

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage R 2023 – Leitfaden / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 247 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4–9, Zeilen 10–12] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage R 2023 – Leitfaden / 2.2 Rürup-Rente (Seite 1)

Rz. 254 Die Rürup-Rente ist eine Leistung aus einem privaten, kapitalgedeckten, zertifizierten Basisrentenversicherungsvertrag. Sie wird steuerrechtlich wie eine inländische gesetzliche Rente behandelt (→ Tz 523).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage R 2023 – Leitfaden / 2.4 Rente aus dem Inland bei Wohnsitz im Ausland

Rz. 259 Werden Renten aus Deutschland ins Ausland gezahlt, unterliegen die Renten grds. der Besteuerung zur beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG) im Inland. Besteht zwischen dem Wohnsitzstaat und der BRD ein DBA, kann Deutschland an der Besteuerung der Rente gehindert sein. Dürfen beide Staaten Steuern erheben, regelt das DBA auch, wie der Wohnsitzstaat ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage R 2023 – Leitfaden / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 262 Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit), und auf sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 519 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4 bis Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigke...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 449 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Familienger...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Leibrente

Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Erfüllen wiederkehrende Bezüge die Voraussetzungen für eine Rente (> Rz 3–14), so sind mit dem EStG Leibrenten und Zeitrenten (> Rz 20 ff) zu unterscheiden. Leibrenten sind gleichbleibende, auf Lebenszeit einer Person regelmäßig wiederkehrend zu erbringende Geldzuwendungen. Sie sind folglich – anders als Zeitrenten – mit einem biometrischen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Abgekürzte Leibrente

Rz. 24 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Abgekürzte Leibrenten (Höchstzeitrenten) sind auf eine bestimmte Laufzeit vereinbart, erlöschen aber vorher, wenn eine bestimmte > Bedingung eintritt, zB wenn der Berechtigte stirbt. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sind stets abgekürzte Leibrenten (BFH/NV 2013, 534), sie enden spätestens mit Zahlung der Altersrente (> Renteneinkünfte R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Besteuerung anderer Leibrenten und sonstiger Leistungen (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG)

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten (> Renten Rz 15 f) und andere Leistungen (> Rz 23), die nicht bereits in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG (> Rz 20, 23 ff, 40 ff) oder § 22 Nr 5 EStG (> Rz 55 ff) aufgeführt sind und bei denen in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten sind, unterliegen seit 2005 weiterhin der Ertragsanteilsbesteue...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG)

I. Grundsätzliches Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Besteuerung von Leibrenten gelten unterschiedliche Vorschriften, und zwarmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Besteuerung der Basisversorgung (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG)

Rz. 23 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Gegenstand der Besteuerung: Die Regelung gilt für Leibrenten aus der Basisversorgung (> Rz 20), soweit sie nicht von der Besteuerung ausgenommen sind (> Rz 14, 15). Dazu gehören alle in § 33 SGB VI aufgezählten Rentenarten der GRV einschließlich der Erwerbsminderungsrenten (BFH 233, 487 = BStBl 2011 II, 910) und der Erziehungsrenten (BFH 242...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Begriffsmerkmale einer Rente

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten sind eine Unterart der > Wiederkehrende Bezüge (vgl § 22 EStG). § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG, der die Rentenbesteuerung regelt, greift den auch aus dem BGB bekannten Begriff der Leibrente auf, bestimmt ihn aber spezifisch steuerrechtlich. Im Ergebnis sollen die nicht bereits im Rahmen anderer Einkunftsarten besteuerten (zur Subsidiar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Leistungen, die auf geförderten und nicht geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 63 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wurden in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge erbracht, so sind die Leistungen in der Versorgungsphase für Zwecke der Besteuerung aufzuteilen. Aufgeteilt wird in solche Leistungen, die gemäß § 22 Nr 5 Satz 1 EStG in vollem Umfang nachgelagert zu besteuern sind, und in solche Leistungen, die Ausnahmeregelungen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Waisenrente

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Erhält ein Kind eines verstorbenen Rentenberechtigten eine Waisenrente nach § 48 SGB VI, handelt es sich um eine abgekürzte Leibrente, weil sie zeitlich begrenzt ist. Leibrente ist auch die Halbwaisenrente (BFH/NV 2006, 2055). Der Anspruch auf Waisenrente besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; in Sonderfällen verlänge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / G. Werbungskosten

Rz. 115 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Soweit keine höheren > Werbungskosten nachgewiesen werden, ist der steuerpflichtige Anteil der > Einnahmen aus Renten zur Ermittlung der > Einkünfte um den WK-Pauschbetrag für wiederkehrende Bezüge von 102 EUR zu mindern (§ 9a Satz 1 Nr 3 EStG). Der Pauschbetrag kommt jedoch nur einmal zum Ansatz, auch wenn verschiedene Einnahmen iSd § 22 N...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Knappschaftsrenten

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ehemals im Bergbau beschäftigte ArbN erhalten Rentenleistungen aus der knappschaftlichen RV. Träger ist die > Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vgl § 132 SGB VI). Die Zielrichtung der Leistungen ist unterschiedlich und trägt den besonderen Verhältnissen der ArbN im Bergbau Rechnung. Im Einzelnen sind folgende Rentenarten zu un...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 8. Renten aufgrund von DDR-Regelungen

Rz. 93 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Versorgungsleistungen an die Angehörigen der Zollverwaltung der ehemaligen DDR werden nach Überführung in die GRV als Leibrente (> Renten Rz 15 f) besteuert. Bis zum 65. Lebensjahr befristete Leistungen sind abgekürzte Leibrenten (> Renten Rz 24). Diese Versorgungsleistungen aus der GRV gehören zur Basisversorgung und unterliegen – unabh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Renten aus gesetzlichen und privaten Versicherungen

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten sind idR > Sonstige Einkünfte iSv § 22 EStG (zur Systematik > Rz 3). Zu den Begriffsmerkmalen einer Leibrente > Renten Rz 3 ff. Rz. 9 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Sonstige Einkünfte sind vor allem die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV iSd SGB VI), der > Landwirtschaftliche Alterskasse und den > Berufsständische...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Besteuerung von Leibrenten gelten unterschiedliche Vorschriften, und zwarmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Altersruhegeld

Rz. 76 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Altersruhegeld (Altersrente) erhalten ArbN aufgrund ihrer Beitragsleistungen zur GRV vom Erreichen der Altersgrenze an, die zwischen der Vollendung des 60./62. und des 65./67. Lebensjahres liegt (vgl §§ 35–42 SGB VI). Der Rentenanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten. Sowohl die vorgezogene Altersrente (ab dem 60./62. Lebensjahr), al...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Verrechnung mit Lohnersatzleistungen, Nachzahlungen

Rz. 51 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Verrechnung von Rente mit Lohnersatzleistungen: Wird eine Rente rückwirkend festgesetzt und entfällt aus diesem Grund rückwirkend der Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld, so werden bisher gezahlte > Lohnersatzleistungen als Leibrente behandelt und mit dem steuerpflichtigen Teil gemäß § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG der Besteueru...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zeitrente

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zeitrenten werden für eine bestimmte Zeit – unabhängig von der Lebenszeit des Berechtigten – gewährt. Verstirbt der Zeitrentenberechtigte vorher, haben die Rechtsnachfolger bis zum Ablauf der zeitlichen Befristung idR Anspruch auf Fortzahlung; das ist anders als bei der abgekürzten Leibrente (> Rz 24). Zeitrente ist auch eine Versicherungsle...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Witwen- oder Witwerrente

Rz. 80 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Stirbt ein Rentenberechtigter der GRV oder anderer Anbieter einer Basisversorgung (> Rz 107), so erwirbt die Witwe oder der Witwer einen eigenen Anspruch auf Hinterbliebenenrente (vgl § 46 Abs 1 SGB VI). Sie ist eine vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung, weil sie ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers und ohne erhöhte Beit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Gesetz zur Reform der GRV und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 26.06.2001 (AVmG) ist ab dem VZ 2002 die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) in das EStG aufgenommen worden. Gleichzeitig ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) erweitert worden. Zu a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kriegsbeschädigte

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die versorgungshalber an Kriegsbeschädigte und vergleichbare Personen gezahlt werden, sind steuerfrei (§ 3 Nr 6 EStG); das gilt auch für Bezüge, die aus öffentlichen Mitteln anderer EU-Mitgliedstaaten gezahlt werden (vgl H 3.6 – Bezüge aus EU-Mitgliedstaaten – LStH). Der > Progressionsvorbehalt wird nicht angewendet...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Altersbezüge für frühere Dienstleistungen im privaten und öffentlichen Dienst

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bezüge für frühere Dienstleistungen, zB eine von einem ArbG aufgrund von Pensionszusagen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 35 ff) oder aus Unterstützungskassen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 55 ff) gezahlte Werkspension, sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 EStG); sie werden aber nur besteuert, soweit sie die > Freib...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das BVerfG hat mit seinem Urteil vom 06.03.2002 (BVerfG 105, 73 = BStBl 2002 II, 618) entschieden, dass die bis dahin übliche unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der GRV nach § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG aF mit dem > Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG unvereinbar ist. Mit dem Gesetz zur Neuord...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Zusatzversorgungsrente

Rz. 104 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten der VBL (> Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) werden neben den Renten der GRV geleistet, ohne dass nach Art des Versicherungsfalls (zB Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersruhegeld, Witwen- oder Waisenrente) unterschieden wird. Die Renten der VBL werden idR auf Lebenszeit gewährt und sind deshalb grundsätzlich Leibrenten (> Ren...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rentenbezugsmitteilungen

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem AltEinkG (> Alterseinkünfte) ist ein Mitteilungsverfahren über Rentenbezüge eingeführt worden. Das Verfahren ist in § 22a EStG sowie in der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV) geregelt. Für ein Mitteilungsverfahren und nicht für ein Steuerabzugsverfahren hat sich der Gesetzgeber entschieden, weil in den ersten Jahren nach ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Schadensersatzrenten

Rz. 25 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Schadensersatzrenten sind, sofern sie überhaupt besteuerbar sind, keine Leibrenten, weil die Einzelbezüge Schadensersatz bleiben und somit ein einheitliches Rentenrecht fehlt (> Rz 6). Besteuerbar sind sie nur, wenn sie Ersatz für besteuerbare > Einkünfte sind (§ 24 Nr 1 Buchst a EStG). Schadensersatzrenten, die für den Verlust von Unterhalts...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente

Rz. 77 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird der Versicherte vor Erreichen der Altersgrenze berufs- oder erwerbsunfähig oder wird er als Schwerbehinderter iSd § 2 SGB IX anerkannt, hat er unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente (§ 43 SGB VI). Dieser Anspruch erlischt, sobald der Rentenberechtigte ein Altersru...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Renten im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen

Rz. 108 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung vereinbart werden, sind zu unterscheiden in Versorgungs-, Veräußerungs- oder Unterhaltsleistungen. Rz. 109 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wiederkehrende Versorgungsleistungen (private Versorgungsrente) werden beim Berechtigten in voller Höhe nach § 22 Nr 1a EStG besteu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Renten im Austausch mit einer Gegenleistung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Renten aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (> Rz 11) und Renten an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (> Rz 13) gilt nicht das Abzugsverbot des § 12 Nr 2 EStG, wenn sie entgeltlich erbracht werden, ihnen also eine Gegenleistung gegenübersteht. Das ist der Fall, wenn die Beteiligten Leistung und Gegenleistung nach k...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Besteuerung anderer wiederkehrender Bezüge (§ 22 Nr 1 Satz 1 EStG)

Rz. 70 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zu den sonstigen Einkünften iSv § 22 EStG gehören Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Abs 1 Nr 1 bis 6 EStG bezeichneten Einkunftsarten gehören (vgl § 22 Nr 1 Satz 1 EStG; zur Subsidiarität > Rz 3) und die weder nach § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG (> Rz 20 ff), § 22 Nr 1a EStG (Fälle des Realsplitting; > Unt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Besteuerung von Leistungen aus Verträgen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Satz 1 Buchst b EStG

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Vorschrift enthält die Voraussetzungen für die Basis- oder Rürup-Rente; sie ist mit dem AltEinkG (> Rz 4) als eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung in die durch den Abzug der Beiträge als SA staatlich geförderte Basisversorgung aufgenommen worden. Zu den Merkmalen dieser vom Erleben abhängigen Rente > Rürup-Rente. Rz. 41 Stand: ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Rz. 107 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten und andere Leistungen aus der > Landwirtschaftliche Alterskasse und den > Berufsständische Versorgungseinrichtungen der > Apotheker, > Rechtsanwälte, > Steuerberater ua werden zur Basisversorgung gezählt und den Leistungen aus der GRV gleichgestellt. Ob die Leistungen denen der GRV entsprechen, ist unerheblich (anders als beim SA-Abz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rentenbeiträge

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Beiträge eines ArbN zur GRV (> Sozialversicherung) werden nicht als WK, sondern im Rahmen von Höchstbeträgen als SA abgezogen. Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung der Beiträge als vorweggenommene WK bei § 22 EStG wurden vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen; zu den Einzelheiten > Renteneinkünfte Rz 117. Zu Einzelheiten be...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wurden in der Ansparphase zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags ausschließlich nicht geförderte Beiträge erbracht, unterliegt eine spätere Rente der Besteuerung in Höhe des Ertragsanteils (vgl § 22 Nr 5 Satz 2 iVm Nr 1 Satz 3 Buchst a/bb EStG; > Rz 45 ff). Rz. 66 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei einer Versorgung aus einer betrie...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Ausländische Altersbezüge

Rz. 16 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Steuerfreiheit von Renten in Deutschland kann sich auch aus einem DBA ergeben. Art 21 Abs 1 des OECD-MA bestimmt zwar, dass Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nur in diesem Staat besteuert werden können. Das gilt nach dem Must...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 vereinbarten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Leitsatz 1. Für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last nach der für bis zum 31.12.2007 abgeschlossene Verträge geltenden Rechtslage genügt es nicht, wenn substantiell nur eine Änderbarkeit zugunsten des Übernehmers, nicht aber auch zugunsten des Übergebers vereinbart ist. 2. Da für die Annahme abänderbarer Leistungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Konfusion und Konsolidation (Abs. 3)

Rz. 54 [Autor/Stand] Zivilrechtlich i.d.R. erloschene Rechtsverhältnisse[2] wegen Zusammentreffens der Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person bzw. der Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person (sog. Konfusion [3] – z.B. Sohn leiht seinem Vater vor dem Tode 10.000 EUR und wird dessen Alleinerbe) – oder wegen der Vereinigung von Recht und Belastung bei eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.3 Anschaffungskosten – Herstellungskosten

Rz. 131 Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Kosten für Beratung, Makler, Notar und Grundbuchgebühren; § 6 EStG Rz. 132). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.2 Veräußerungspreis

Rz. 125 Veräußerungspreis umfasst alles, was der Stpfl. für das Ausscheiden des veräußerten Wirtschaftsguts aus seinem Eigentum erhält. Dazu gehören auch Beträge, die er nicht vom Erwerber, sondern von Dritten erhält. Zum Veräußerungspreis gehören ferner spätere Erhöhungen des Kaufpreises, und zwar auch dann, wenn die Erhöhung des Kaufpreises erst nach Ablauf der Frist aus §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.2 Zeitpunkt der Versteuerung

Rz. 143 § 23 Abs. 3 EStG bestimmt nur, wie der Gewinn zu berechnen ist, nicht aber – mit Ausnahme des § 23 Abs. 3 S. 6 EStG –, wann er zu versteuern ist. Da der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend ist, gilt grundsätzlich (aber modifiziert) das Zuflussprinzip des § 11 EStG (§ 11 EStG Rz. 14ff.).[1] Die Steuerpflicht für den privaten Veräußerungsgewinn k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Novierende Vereinbarung

Rz. 2048 Allerdings steht Ehegatten auch frei, den nachehelichen Unterhalt trotz gegebenem gesetzlichen Unterhaltsanspruchs unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1569 ff. BGB auf eine eigene vertragliche Grundlage zu stellen (novierende Vereinbarung).[2180] Eine solche vertragliche Vereinbarung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte angenommen werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Renten, Pensionen

Rz. 1476 Die Grundsätze der Surrogationsrechtsprechung seit der Entscheidung des BGH vom 13.6.2001[1561] führen dazu, dass dann, wenn der Unterhalt begehrende Ehegatte aus Altersgründen nach der Ehe keine Erwerbstätigkeit mehr aufnimmt, sondern eine Altersversorgung bezieht, auch diese Rente oder Pension als Surrogat in die Bedarfsberechnung einzustellen ist. Dabei kommt es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen aus Vermögen

Rz. 1463 Während der Ehe zufließende Erträge aus vorhandenem Vermögen prägen die ehelichen Lebensverhältnisse, unabhängig von der Herkunft des Vermögens, gleichgültig ob aus erwirtschafteten Vermögen, aus Erbschaft[1537] oder Schmerzensgeld.[1538] Rz. 1464 Zu den Vermögenserträgen zählen vor allem:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kauf auf Rentenbasis sowie Vereinbarung von Wertsicherungsklauseln

Rz. 133 [Autor/Zitation] Beim Kauf auf Rentenbasis, dh. gegen Einräumung von Zeit- oder Leibrenten, entsprechen die Anschaffungskosten der erworbenen Vermögensgegenstände grds. dem Barwert der Rentenverpflichtung im Erwerbszeitpunkt (vgl. Reichel, BB 1983, 1072, 1073; Schoor, FR 1987, 248, 250), soweit nicht der Zeitwert der Gegenstände niedriger ist. Rz. 134 [Autor/Zitation] H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Der unbefristete Festbetrag

Rz. 2060 Eine andere Möglichkeit der Unterhaltsverstärkung unabhängig von Betreuung ist z.B. die Vereinbarung einesunbefristeten Festbetrages (ggf. mit Wertsicherungsklausel) unabhängig davon, ob der/dem Unterhaltsberechtigten nach gegebener Rechtsprechung ein solcher Anspruch – unbefristet – zustünde: Rz. 2061 Beispiel[2192] Der Ehemann verpflichtet sich, an die Ehefrau eine...mehr