Fachbeiträge & Kommentare zu Leibrente

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Anschaffungskosten nach HGB... / 11 Rente

Rz. 126 Bei Erwerb gegen Rente ist der Barwert der Rente zum Zeitpunkt der Anschaffung als Anschaffungskosten anzusehen.[1] Bei einer Leibrente wird der Wert nach §§ 15–16 BewG geschätzt. Berechnen die Beteiligten den Kaufpreis nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, so ist dieser Wert als Anschaffungskosten zugrunde zu legen. Rz. 127 Werden die Rentenzahlungen nachträg...mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.15 Haftung von Versicherungsunternehmen

Nach § 20 Abs. 6 ErbStG haften Versicherungsunternehmen, die vor Entrichtung oder Sicherstellung der Steuer die von ihnen zu zahlende Versicherungssumme oder Leibrente in das Ausland zahlen oder ausländischen Berechtigten zur Verfügung stellen, in Höhe des ausgeantworteten Betrags für die Steuer. Hinweis Keine Begrenzung des Betrags Diese Haftung ist grundsätzlich ohne Rücksic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Pauschbetrag für Versorgungsempfänger (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der bis Ende 2004 geltenden Rechtslage erhielten auch die Bezieher von Beamten- und Werkspensionen den vollen ArbN-Pauschbetrag in Höhe von damals 920 EUR, obschon ihnen typischerweise keine WK entstehen. Mit dem AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) entfiel diese Vergünstigung folgerichtig. Der genannte Personenkreis erhält ab de...mehr

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Finanzmathematik für Contro... / 3.1 Rentenbegriff und Problemstellung

Rente und Kapitalisierung Neben der Zinseszinsrechnung, die einzelne Zahlungen unter Berücksichtigung von Zinsen und Zinseszinsen aufzinst oder abzinst, ist die Rentenrechnung das wichtigste wirtschaftliche Anwendungsgebiet für die Summenformel (4) für endliche und (5) für unendliche geometrische Reihen. Unter einer n-maligen Rente versteht die Finanzmathematik eine Zahlungsre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungseinrichtung (§ 100 Abs 3 Nr 4 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG muss zu einer der drei kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) einen Beitrag leisten. Hierbei muss es sich nicht um einen neu abgeschlossenen Vertrag handeln, sondern der Beitrag kann auch in einen Bestandsvertrag gezahlt werden. Es ist hierbei ebenfalls un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pauschbetrag bei Einnahmen gemäß § 22 Nr 1, 1a und 5 EStG (§ 9a S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Tatbestände aus dem vorherigen § 22 Nr 1a, 1b und 1c EStG sind – ohne materielle Änderung – im neuen § 22 Nr 1a EStG zusammengefasst worden. Als Folge davon ist zeitgleich ab 01.01.2015 in § 9a S 1 Nr 3 EStG die Bezugnahme auf § 22 Nr 1b und 1c EStG gestrichen worden (s Rn 1). Die Empfänger von wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr 1 EStG), von ...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 6.2 Nichtaufgriffsgrenze für Versicherungsunternehmen, § 20 Abs. 7 ErbStG (keine Änderung durch VA)

Nach § 20 Abs. 6 Satz 1 ErbStG haften Versicherungsunternehmen, die vor Entrichtung oder Sicherstellung der Erbschaftsteuer die von ihnen zu zahlende Versicherungssumme oder Leibrente ins Ausland zahlen oder ausländischen Berechtigten zur Verfügung stellen, in Höhe des ausgezahlten Betrags für die Steuer. Die Vorschrift gewährt insoweit eine Erleichterung, dass die Finanzbeh...mehr

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Keine unzulässige Doppelbesteuerung bei gesetzlichen und privaten Altersrenten

Leitsatz Das FG des Saarlandes entschied, dass bei Renten aus einer gesetzlichen und privaten Rentenversicherung keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung gegeben ist. Der zugrundeliegende Fall betraf die Jahre 2018 und 2019. Sachverhalt Der Kläger erhielt seit Dezember 2018 eine gesetzliche Regelaltersrente sowie seit Juli 2019 eine private Betriebsrente aus einer Ruhegehal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 4 Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (Abs. 2)

Rz. 20 Zu den förderfähigen Beiträgen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gehören. Die Einbeziehung der betrieblichen Altersvorsorge in die Förderung ist sachgerecht, weil auch auf diesem Weg – insbesondere i. V. m. dem Instrument des Rechtsanspruchs auf förderfähige Entgeltumwandlung (§ 10a EStG und § 82 Abs. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 208 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Verlorene Mietzuschüsse und öffentliche Zuschüsse werden als AK oder HK ausscheiden, soweit sie vom StPfl nicht einkunftserhöhend vereinnahmt worden sind. Rn. 209 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Beim Erwerb eines Dauerwohnrechts und einer Eigentumswohnung handelt es sich um verschiedene WG. AK des Dauerwohnrechts können jedoch ausnahmsweise den A...mehr

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ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträgliche Einnahmen

Rn. 76 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Demgegenüber führen Ereignisse, die keine Positionen der Schlussbilanz betreffen und auch nicht materiell-rechtlich auf den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zurückwirken, zu nachträglichen Einnahmen iSv § 24 Nr 2 EStG. Dafür lassen sich folgende Bsp anführen: nachträglich abgeschlossene Geschäfte wie die Veräußerung zurückbehaltener WG des BV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungs-ABC bei den Einkünften aus KapVerm, VuV und den sonstigen Einkünften

Rn. 37 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindungszahlung Erhält der Mieter eines Gebäudes anlässlich der Kündigung seines Mietverhältnisses vom Grundstückserwerber eine Abfindung für dessen Übernahme eines Untermietverhältnisses, liegt eine Entschädigung für entgehende Mieteinnahmen iSd § 24 Nr 1 Buchst a EStG und kein veräußerungsähnliches Entgelt vor (BFH vom 26.10.2004, IX R 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nachträgliche Einnahmen

Rn. 86 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören gemäß § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG auch Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen (s auch § 2 Abs 2 Nr 2 LStDV). Diese gesetzliche Definition verdeutlicht, dass § 24 Nr 2 EStG für die Einkünfte iSv § 2 Abs 2 S 1 Nr 4 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.6 Höhe des Veräußerungsgewinns

Rz. 126 Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns verweist § 18 Abs. 3 S. 2 EStG auf die entsprechenden Vorschriften des § 16 Abs. 2–4 EStG. Der Veräußerungsgewinn muss durch Bestandsvergleich ermittelt werden, auch wenn der Gewinn sonst nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird.[1] Ein dabei entstehender Übergangsgewinn gehört zum laufenden Gewinn, nicht zum begünstigten Veräuße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.3 Abgrenzung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 26 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nur dann zu dieser Einkunftsart, wenn und soweit sie nicht anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind (§ 21 Abs. 3 EStG). Einnahmen aus der Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter sind daher solange nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern aus selbstständiger Arbeit anzusehen, als sich diese Wirtschaftsgüt...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / c) Schenkung gegen Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente

Rz. 76 Wie gerade dargestellt, kommt ein dem Erblasser vorbehaltener Nießbrauch nicht als Wertminderung der Schenkung in Ansatz, wenn bei der Anwendung des Niederstwertprinzips der Wert eines Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich ist. Das OLG Schleswig[123] vertrat in einer Entscheidung vom 25.11.2008 die Auffassung, dass die Ermittlung des Grundstückswerts zum Z...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / F. Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Wohnungsrechtsvermächtnis, Reallast, Testamentsvollstreckung

Rz. 6 Muster 6.6: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Wohnungsrechtsvermächtnis, Reallast, Wertsicherungsklausel, Testamentsvollstreckung (Erfüllung Vermächtnisse) Muster 6.6: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenve...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / E. Geschiedenentestament, Erbeinsetzung Kinder, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente mit Wertsicherungsklausel), Vor-/Nachvermächtnis, Rechtswahl

Rz. 5 Muster 6.5: Einzeltestament Patchworkehe, Erbeinsetzung Kinder, Absicherung des (zweiten) Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Vor-/Nachvermächtnis, Rechtswahl Muster 6.5: Einzeltestament Patchworkehe, Erbeinsetzung Kinder, Absicherung des (zweiten) Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Vor-/Nachvermächtnis, Rechtswahl Ich, _________________________, ge...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / II. Wirksamkeitskontrolle wie bei Eheverträgen?

Rz. 9 Noch ungeklärt ist, ob die Inhalts- und Ausübungskontrolle der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Eheverträgen[31] auf Partnerschaftsvereinbarungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft übertragbar ist.[32] Zwar enthält das Zivilrecht keine Regelungen zum Innenverhältnis der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, so dass insofern ein spezifischer Maßstab (zwi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / X. Reallast

Rz. 25 Zitat "Reallast (– Inhalt des Rechts –) für …; gem. Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Der Inhalt des Rechts ist schlagwortartig anzugeben (44 GBO Rdn 20). Häufigste Fälle: Rentenrecht (auch: Leibrente), Recht auf Pflege, Recht auf Verpflegung, Lieferung von Waren.mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / B. Form

Rz. 2 Partnerschaftsverträge sind für sich genommen grundsätzlich formfrei möglich, wenn sie keine der notariellen Beurkundungsform unterliegende Verpflichtung oder Verfügung, z.B. über Grundbesitz (§ 311b Abs. 1 BGB) oder GmbH-Geschäftsanteile (§ 15 GmbHG), Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) oder erbvertragliche Vereinbarungen (§ 2376 BGB) enthalten, oder (Privat-)Sch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Berechtigter

Rz. 242 Die Reallast kann für einen bestimmten Berechtigten (= subjektiv-persönlich) oder für den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstückes[871] (= subjektiv-dinglich) bestellt werden (§ 1105 Abs. 1, 2 BGB). Rz. 243 Die subjektiv-dingliche Reallast ist wesentlicher Bestandteil des herrschenden Grundstücks und selbstständig nicht übertragbar (§ 96 BGB). Bei Teilung des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gründe und Fälle der Beschränkung

Rz. 4 Die Beschränkung des Rechts auf die Lebenszeit des Berechtigten kann auf der gesetzlichen Ausgestaltung oder einem – soweit zulässig – vereinbarten Rechtsinhalt beruhen. Im Einzelnen: Rz. 5 a) Kraft Gesetzes sind auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt (wobei eine kürzere Dauer ohne weiteres vereinbart werden kann[18]):mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gegenstand des Nießbrauches

Rz. 177 Der Nießbrauch stellt eine besonders ausgestaltete Dienstbarkeit dar, kraft deren der Berechtigte den belasteten Gegenstand umfassend nutzen darf.[695] Der Nießbrauch tritt in der Praxis vor allem in folgenden Konstellationen auf:[696]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Externe Teilung des Versorgungsausgleichs (§ 3 Nr 55b EStG)

Rn. 2637b Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Bei der externen Teilung eines Anrechts der ausgleichspflichtigen Ehegatten begründet das Familiengericht für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht iHd Ausgleichswertes bei einem anderen Versorgungsträger als dem, bei dem das Recht auf Versorgung durch den Ausgleichsverpflichteten begründet wurde. Eine externe Teilung kann zwis...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / e) Rentenvermächtnis

Rz. 109 Mit dem Rentenvermächtnis werden dem Bedachten periodisch wiederkehrende gleichbleibende Leistungen in Geld oder vertretbare Sachen auf Lebenszeit oder einen genau festgelegten Zeitraum vermacht.[93] Es ist vorab vom Erblasser die grundlegende Entscheidung für eine Leibrente oder eine dauernde Last zu treffen. Rz. 110 Eine dauernde Last ist gegeben, wenn die Leistung ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Unternehmertestament (1)

Rz. 215 Muster 7.23: Unternehmertestament (1) Muster 7.23: Unternehmertestament (1) Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit (Vgl. Muster 7.13) (II.) Erbeinsetzung Ich ernenne meinen Sohn ______...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Ansatz und Bewertung unsicherer Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 175 Das die Wertermittlung im Pflichtteilsrecht prägende Stichtagsprinzip stößt an seine Grenzen, wenn die Realisierbarkeit oder auch der rechtliche Bestand bestimmter Vermögensgegenstände zum Stichtag nicht sicher ermittelt werden kann. Eine Schätzung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, die für oder gegen die Realisierbarkeit des Werts sprechen, bzw. die Vorn...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Lebzeitige Übertragungen

Rz. 95 Menschen mit behinderten Angehörigen und größeren Vermögen bewegt neben Erwägungen der Absicherung des Behinderten und dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig auch der Gedanke nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Die Schenkungssteuerfreibeträge von Kindern liegen aktuell bei 400.000 EUR pro Kind und Elternteil ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 5. Nießbrauch an einem Recht

Rz. 99 Ist ein Recht gem. §§ 1068, 1069 Abs. 2 BGB übertragbar und wirft es unmittelbar bzw. mittelbar Nutzungen ab, dann kann an diesem Recht ein Nießbrauch bestellt werden. Besondere Regelungen finden sich im Gesetz für den Nießbrauch an einer Leibrente (§ 1073 BGB), an einer Forderung (§§ 1074–1079 BGB), an einer Grund- und Rentenschuld (§ 1080 BGB) sowie an Inhaber- und ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 116 Zur Versorgung der dem Erblasser nahestehenden Personen, wie Ehepartnern, Lebensgefährten, Kindern kommt die Gewährung einer lebenslangen oder zeitlich befristeten Rente in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den Vorschriften der §§ 759 bis 761 BGB geregelt. Voraussetzung ist ein selbstständiges Rentenstammrecht. Somit liegen keine einzelnen selbstständ...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Rechtliche Gestaltung

Rz. 70 Soweit aufgrund der mit der Vor- und Nacherbenlösung strukturell verbundenen Schwierigkeiten die Anordnung einer Vor- und Nacherbeneinsetzung vermieden werden soll, bietet sich in gewissen Fällen die Anordnung von Vermächtnissen an, ohne dass die Anordnung eines Nachvermächtnisses im Hinblick auf den Erhalt eines vom Erblasser stammenden Vermögens oder Vermögensgegens...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Pflichtteilsverzicht

Rz. 91 Die größte Gefahr bei der Gestaltung der Vermögensnachfolgeplanung für Menschen mit pflichtteilsberechtigten behinderten Angehörigen ist das Entstehen eines überleitbaren Pflichtteilsanspruchs im Erbfall. Alle zuvor beschriebenen Lösungswege zielen darauf ab, die Gefahr von Todes wegen zu bannen. Größtmögliche Sicherheit wäre demgegenüber zu erreichen, wenn der Pflich...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung der einfachen Vermächtnislösung

Rz. 78 Die auf die Lebensdauer des Behinderten beschränkten Leistungsansprüche bieten den Vorteil, dass sie mit dem Tod des Behinderten enden und daher – ausgenommen von nicht verbrauchten Nutzungen/Rentenbeträgen – nicht weiter in den Eigennachlass des Behinderten fallen und daher auch nicht einem Zugriff nach § 102 SGB XII unterworfen sind. Soweit in derartigen Fällen bzgl...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 54 Der Erblasser kann einen Erben auch in der Weise zum Erben einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (§§ 2100 ff. BGB).[53] Das Institut der Vor- und Nacherbschaft[54] gibt dem Erblasser die Möglichkeit, sein Vermögen zunächst einem Vorerben zuzuwenden und zusätzlich zu bestimmen, dass es nach einer bestimmten Zeit oder mit ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Einzelfälle

Rz. 134 Die Bewertung von Bargeld oder auf Geld gerichteten Forderungen ist weitgehend problemlos.[417] Abgesehen von inflationären Verhältnissen ist der Nennbetrag im Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich.[418] Wertkorrekturen sind aber angebracht, wenn die Forderung betagt ist, also erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird. Dann ist der Nennbetrag um die entsprechenden Zwi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.7 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 7 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bis zum VZ 2004 war § 49 Abs 1 Nr 7 EStG aF schon deswegen ohne Bedeutung, weil es den dort vorausgesetzten St-Abzug auf Eink iSd § 22 Nr 1 EStG (wiederkehrende Bezüge, Renten) nicht gab. Mit Wirkung ab VZ 2005 ist die Vorschrift durch das AltEinkG dahingehend neu gefasst worden, dass Eink iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG der beschr StPflicht...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Einkommensteuer

Rz. 622 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 623 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / III. Verrechnungssteuer

Die mit der deutschen Kapitalertragsteuer vergleichbare Verrechnungssteuer wird als Quellensteuer auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinne sowie auf bestimmten Versicherungsleistungen beim Leistungsschuldner erhoben. Die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge und Lotteriegewinne beträgt 35 %, auf Leibrenten und Pensionen 15 % und auf sonstige Versi...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Anzeigepflicht

Rz. 368 Anders als beispielsweise im Bereich der Einkommensteuer handelt es sich bei Sachverhalten, auf die das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzuwenden ist, regelmäßig um einmalige Steuervorgänge, die der Finanzverwaltung nur aufgrund besonderer Anzeigen bekannt werden. Das Erbschaftsteuergesetz sieht daher in § 30 ErbStG sowie in den §§ 5–15 ErbStDV ein System von An...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. "Nachlassbilanz"

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 2 Anlage R – Leibrenten aus dem Inland

Rz. 244 Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteue...mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 2.3 Private Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 255 [Andere Leibrenten → Zeilen 15–16, eZeilen 13–14 und 17–18] Leibrenten aus einer privaten Rentenversicherung (ohne Riester-Renten, ohne Renten aus der betrieblichen Altersversorgung und ohne Rürup-Renten) sind nur mit dem sog. Ertragsanteil steuerpflichtig (→ Tz 958 f.). Rz. 256 [Rentenbetrag → eZeile 13] Den Rentenbetrag können Sie der Rentenmitteilung bzw. dem maßgebe...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.4 Rentenzahlungen

Rz. 789 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 958). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 958 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 965) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschl...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3 Anlage R, Renten aus dem Inland

Rz. 946 [Leibrenten/Leistungen → Zeilen 10–12 und eZeilen 4–9] Renten und andere Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Renten sind wiederkehrende gleichmäßige Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen, die auf einem besonderen Verpflichtungsgrund oder einem Rentenstammrecht beruhen. Zu berücksichtigen sind Leibrenten, d. h. Renten, die auf ...mehr