Fachbeiträge & Kommentare zu Leibrente

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Eheprägende Einkünfte

Rz. 1448 Der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen wird durch solche Einkünfte geprägt, die zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehen.[1503] Darunter fallen die Einkünfte beider Ehegatten, mit denen sie sich ihren Lebenszuschnitt geschaffen haben. Zunächst wurden deshalb nur diese beiderseitigen Einkünfte zur Beurteilung der Frage nach den ehelichen Lebensver...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Altersentlastungsbetrag, § 24a EStG

Rz. 752 Den Altersentlastungsbetrag erhalten Steuerpflichtige, die vor Beginn des Veranlagungszeitraumes das 64. Lebensjahr vollendet haben (§ 24a S. 3 EStG, für 2007 alle, die vor dem 1.1.1943 geboren worden sind). Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehepartnern ist der Altersentlastungsbetrag jedem Ehepartner, der das 64. Lebensjahr vollendet hat, nach Maßgabe seiner Eink...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Rz. 672 Einkünfte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.[433] Die Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für den Nießbrauch und ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Wiederkehrende Bezüge/Renten aus der Basisversorgung (§ 22 Nr. 1 S. 3 a aa EStG)

Rz. 695 Hauptanwendungspunkt sind Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Rürup-Renten nach der Rechtslage ab 2005. Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht Unfallrenten der BG), aus landwirtschaftlichen Alterskassen, aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und für Renten aufgrund einer privaten, kapitalgedeckten Leibrentenversicherung i.S.d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 (Anschaffungskosten): Döllerer, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, BB 1966, 1405; Zwehl, Zuschüsse im Jahresabschluß, WPg. 1970, 4; Döllerer, Zur Problematik der Anschaffungs- und Herstellungskosten, JbFStR 1976/77, 196; Langel, Bilanzierungs- und Bewertungsfragen bei Wechselkursänderungen, StbJb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Blick nach Österreich

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 203 öUGB regelt die Zugangs- und Folgebewertung des Anlagevermögens (Abs. 1) und definiert die Anschaffungskosten (Abs. 2), Herstellungskosten (Abs. 3 und 4) sowie den derivativen Geschäfts- und Firmenwert (Abs. 5). Im Vergleich zu § 255 HGB bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede im Aufbau der Vorschrift (vgl. Rz. 427): § 255 HGB definiert d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 Satz 1 (Ansatz fortgeführter Anschaffungs- oder Herstellungskosten): Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl. 1987; Kropff, Stille Rücklagen und Substanzerhaltung beim Übergang auf das Bewertungssystem des Aktiengesetzes 1965, in Moxter/Müller/Windmöller (Hrsg.), Rechnungslegung, FS Karl-Heinz Forster, 1992, 289; Krümmel, Pagatorisches Prinzip u...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

Um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handelt es sich, wenn eine existenzsichernde und Ertrag bringende Wirtschaftseinheit[1] auf zukünftige Erben unentgeltlich übertragen bzw. verschenkt wird und die zukünftigen Erträge des Vermögens ausreichen, um den Beschenkten in die Lage zu versetzen, an den Schenker Versorgungsleistungen (z. B. eine Rente) zu erbringen...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.1 Begriffsbestimmungen

Rz. 44 Die IFRS haben die Behandlung von Leasing-Verhältnissen in dem Standard IFRS 16 geregelt, der mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2019 begonnen haben, den IAS 17 ersetzt hat. Beide Standards schreiben Leasingnehmern und Leasinggebern in Verbindung mit Leasing-Verhältnissen anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angabepflichten vor,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Pauschbeträge des § 9a EStG werden, anders als z. B. die Verwaltungspauschalen, nicht für bestimmte Sachverhalte gewährt (z. B. Übernachtungskosten im Ausland), sondern pauschal bei den Einkünften einer Einkunftsart abgesetzt. Der Stpfl. hat auf ihre Gewährung einen Rechtsanspruch. Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist auch dann abzuziehen, wenn feststeht, dass Werbu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pensionen, Versorgungsausgleich

Rn. 152 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionszahlungen an den ArbN selbst sind Arbeitslohn nach § 19 Abs 1 Nr 2 EStG. Dies auch dann, wenn der ArbG den ArbN mit unbedeutenden Gehaltskürzungen zum Erwerb des Pensionsanspruchs herangezogen hatte, s BFH BStBl II 1969, 187. Bei eigenen Beiträgen größeren Umfangs lägen Renten vor. Es kommt nicht darauf an, ob der ArbG in die Auszah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 166 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei wiederkehrenden Bezügen ist grundsätzlich zwischen einer vollentgeltlichen, teilentgeltlichen und einer unentgeltlichen Übertragung zu unterscheiden. Zur Bewertung der Entgeltlichkeit ist darauf abzustellen, ob die Höhe der Bezüge nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen worden ist, also ob sich die Höhe des Entgelts nach wirtschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Aufwendungen

Tz. 17 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aufwendungen iSd Vorschrift sind die bei der Stpfl eingetretenen Einkommens- oder Vermögensminderungen. Bei einem Verzicht auf Einnahmen liegen Aufwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG grds nur vor, wenn die entgangenen Einnahmen durch Fiktion zu stlichen Eink führen. Das ergibt sich aus dem Beschl (s Beschl des GrS des BFH v 20.08.1986, BStBl II 198...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines und Begriff der lebenslänglich laufenden Leistungen (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hinsichtlich des BA-Abzugs für Zuwendungen des Trägerunternehmens ist danach zu unterscheiden, ob die Unterstützungskassen "lebenslänglich laufende Leistungen" (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 EStG) oder "keine lebenslänglich laufenden Leistungen" (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) gewähren. Da sich die Zuwendungsmöglichkeiten für lebenslänglich laufende Leistunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Leistungsformen

Rn. 23 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Versorgungsleistungen idS sind sowohl Kapitalleistungen als auch Rentenleistungen sowie Ratenzahlungen. Insofern ist es unerheblich, ob die Kapitalleistung vom Versicherer als Einmalleistung oder ratenweise im Rahmen eines Auszahlungsplans (vgl § 82 Abs 2 S 2 Buchst a EStG iVm § 1 Abs 1 S 1 Nr 4 AltZertG) ausgezahlt wird. Auch zeitlich begre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sind die Ausgaben für die Zukunftssicherung Arbeitslohn, so stellen die späteren Leistungen an den ArbN aus der Versorgungseinrichtung (Pensionskasse des Betriebs, Versicherungsunternehmen) im allgemeinen Renten iSd § 22 EStG dar, s BFH BStBl III 1958, 4; BFH BStBl III 1958, 258 zur Frage der Rentenleistungen an die früheren IG-Farben-Pensi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche und teilentg... / 4. Übertragung gegen Versorgungsleistungen

Erfolgt die Grundstücksübertragung gegen lebenslängliche Versorgungsleistungen, kommt es nicht zu einer unentgeltlichen, sondern zu einer i.d.R. teilentgeltlichen Grundstücksübertragung. Denn bei Übertragung eines Privatgrundstücks nach dem 31.12.2007 gegen Versorgungsleistungen (z.B. lebenslänglichen Leibrentenzahlungen) ist ein Sonderausgabenabzug der Versorgungsleistungen...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4 Zuständigkeitskonzentration für Auslandsrentner (Abs. 6)

Rz. 20 Abs. 6 ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Zuständigkeit für die Besteuerung von nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtigen bzw. nach § 1 Abs. 3 EStG mit ihren inländischen Einkünften als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Personen, die inländische Einkünfte i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 EStG beziehen, einer Fi...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 250 & Zustimmung bei Übertragung (siehe auch Rdn 206) Ist der Übergeber zum Übertragungszeitpunkt in Zugewinngemeinschaft verheiratet, sind die Vorschriften der §§ 1365 und 1375 BGB zu beachten. Gemäß § 1365 BGB ist eine Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung dann erforderlich, wenn der Übergeber über sein Vermögen im Ganzen verfügt, wobei hier der objektive Wert maßgebl...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / l) Rentenvermächtnis

Rz. 284 Bei der Anordnung eines Rentenvermächtnisses ist vorab die grundlegende Unterscheidung zwischen einer Leibrente und einer dauernden Last zu treffen. Rz. 285 Dauernde Lasten unterscheiden sich von der Leibrente dadurch, dass keine gleichmäßigen Leistungen vereinbart werden, sondern sich die Leistungen an bestimmten Kriterien, z.B. den wirtschaftlichen Verhältnissen des...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Muster: Einzelvollmacht – Transmortale Vollmacht und Schenkung

Rz. 159 Muster 2.7: Einzelvollmacht – Transmortale Vollmacht und Schenkung Muster 2.7: Einzelvollmacht – Transmortale Vollmacht und Schenkung Ohne Zwang und aus freiem Willen bevollmächtige ich Name: _________________________ Vorname: _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Straße: _________________________ PLZ/Wohnort: _________________________ Tel.: ____...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (1) Sachverhalt

Rz. 232 Mutter M und Tochter T schließen einen Erbvertrag, wonach M ihre Tochter T in vertraglich bindender Weise und ohne Rücktrittsvorbehalt zur Alleinerbin einsetzt. Die Tochter T hat sich im Gegenzug zur Zahlung einer wertgesicherten Leibrente an M verpflichtet. Außerdem sollte die Leibrente durch Eintragung einer Reallast auf einem Gebäudegrundstück der Tochter T gesich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VII. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses

Rz. 486 Muster 3.31: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses Muster 3.31: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen s...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 248 Der Übergeber ist in Zugewinngemeinschaft verheiratet und hat ein unverheiratetes Kind. Er übergibt ein Grundstück mit aufstehendem Mehrfamilienhaus und fordert als Gegenleistung entweder eine Leibrente oder eine dauernde Last ein, die im Grundbuch gesichert wird. Gleichzeitig soll der Ehegatte abgesichert werden. Die Übertragung erfolgt im Übrigen unter Grundschuldb...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Allgemeines

Rz. 226 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahesteht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 BGB geregelt. E...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Begriff, Voraussetzungen nach materiellem Recht, Wirkungen

Rz. 51 Der Begriff des Leibgedingvertrags ist nicht explizit im Gesetz definiert. Der Begriff entstammt dem Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsübergaben. Allerdings wird das Leibgeding, auch Altenteil genannt, in verschiedenen Vorschriften vorausgesetzt, so in Art. 96 EGBGB, § 49 GBO (siehe Rdn 60), § 9 EGZVG, § 850b ZPO, § 23 Nr. 2 Buchst. g GVG. Besonders zu erwähnen...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 286 & Teilerbauseinandersetzung Der Übergeber und seine beiden Kinder sind auf Ableben des Vaters Miterben i.S.d. §§ 2032 ff. BGB geworden. Bezüglich der Nachlassgegenstände bilden sämtliche Miterben gem. §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Nach § 2038 BGB erfolgt die Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich gemeinschaftlich. Auch die Verfügungsmacht steht den Mi...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 371 Unentgeltliche Verfügungen des nicht befreiten und des befreiten Vorerben über Grundstücke sind – wenn sie ohne Zustimmung des Nacherben und etwaiger Ersatznacherben vorgenommen wurden – im Falle des Eintritts der Nacherbfolge unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB). Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie allerdings wirksam (§ 2112 BGB). Haben der Nacherbe und etwaige Ersatznacherbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 9.4.3 Veräußerung gegen Leibrente

Wird ein mit Darlehensmitteln angeschafftes Grundstück gegen Leibrente veräußert, können die für das fortgeführte Darlehen aufgewendeten Zinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen abziehbar sein.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung / 1.2.4 Veräußerung gegen eine Rentenverpflichtung

Eine Sonderform der Ratenzahlung ist die Verrentung des vereinbarten Kaufpreises. Dieser wird in regelmäßigen – meist monatlichen – Raten auf Lebenszeit des Veräußerers (Leibrente) bezahlt. In diesem Fall besteht ein interessantes Wahlrecht zwischen der sofortigen Besteuerung eines Veräußerungsgewinns oder der Besteuerung als nachträgliche Betriebseinnahmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Veräußerungsgewinn / 5 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG)

Nach § 17 EStG ist die Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Anteile) steuerpflichtig, sofern die – mittelbare oder unmittelbare – Beteiligung mindestens 1 % beträgt. Ob eine sog. wesentliche Beteiligung vorliegt, richtet sich nach der im Jahr der Veräußerung geltenden Wesentlichkeitsgrenze.[1] Neben einer Veräußerung wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 3.2 Rentenfaktor

Eine Rentenversicherung erfordert, dass das Versicherungsunternehmen bereits am Beginn der Vertragslaufzeit ein Langlebigkeitsrisiko übernimmt. Dies bedeutet, dass bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrags festgelegt oder ein konkret bezifferter Faktor garantiert wird, mit dem die Höhe der garantierten Leibrente dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 3.3 Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Bei einer Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung grundsätzlich in der Zahlung einer lebenslangen Rente für den Fall, dass die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt. Zu den Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG rechnet die Versicherungsleistung aus einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht nur dann, wenn sie nicht in Form einer lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 3.4 Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht

§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. d. F. des AltEinkG enthielt keine Aussage dazu, ob Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht der Besteuerung unterliegen. Durch eine Ergänzung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 3 EStG [1] durch das JStG 2007[2] wurde diese Besteuerungslücke dergestalt geschlossen, dass Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht den Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Leibrenten und andere Leistungen (§ 49 Abs 1 Nr 7 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale Rn. 280 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung bewirkt eine nachgelagerte Rentenbesteuerung auch auf Ebene der beschränkt StPfl ("Auslandsrentner") und trägt den europäischen Grundfreiheiten Rechnung (BT-Drucks 17/506, 25 f; vgl zur Riester-Zulage EuGH vom 10.09.2009, C 269/07). Erfasst werden Bezieher von Leibrenten und anderen Leistungen iSv § 22 Nr ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Begründung für/Rechtfertigung des Wahlrechts

Rn. 530 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Das gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehene Wahlrecht findet seine Rechtsgrundlage nach Auffassung des BFH in einer teleologischen Reduktion des zwingenden Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr 2 EStG und im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung (BFH v 14.05.2002, VIII R 8/01, BStBl II 2002, 532; BFH v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausfall der Kaufpreisforderung

Rn. 560 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Ausfall der Kaufpreisforderung findet nicht (mehr) in der steuerlich irrelevanten Privatsphäre statt (so noch BFH v 24.09.1976, I R 41/75, BStBl II 1977, 127), auch wenn die Frage, ob die Kaufpreisforderung bei der Veräußerung eines gesamten Betriebs noch Rest-BV oder PV durch die Entscheidung des GrS (BFH v 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 280 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung bewirkt eine nachgelagerte Rentenbesteuerung auch auf Ebene der beschränkt StPfl ("Auslandsrentner") und trägt den europäischen Grundfreiheiten Rechnung (BT-Drucks 17/506, 25 f; vgl zur Riester-Zulage EuGH vom 10.09.2009, C 269/07). Erfasst werden Bezieher von Leibrenten und anderen Leistungen iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG , d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteermittlung

Rn. 283 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einkünfte werden durch den Überschuss der Einnahmen über die WK ermittelt (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG). Die Ermittlung des Besteuerungs- bzw Ertragsanteils erfolgt auf Grundlage der Tabellen in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa und bb EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. DBA-Beschränkungen

Rn. 285 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Auf abkommensrechtlicher Ebene ist das steuerliche Zugriffsrecht regelmäßig dem Wohnsitzstaat des Leistungsempfängers zuzuordnen (Art 18, 21 OECD-MA). Wenngleich die Deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA (BMF vom 22.08.2013, IV B 2 – S 1301/13/10009) in Art 17 Abs 3 auch eine Besteuerung im Quellenstaat vorsieht, folgen die von Deutschland...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Anwendungsbereich des Wahlrechts

Rn. 529 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Das Wahlrecht besteht dann, wenn die wiederkehrenden Bezüge wagnisbehaftet sind. Nach H 16 Abs 11 EStH 2018 gilt dabei Folgendes: Soweit ein gewinn- oder umsatzabhängiger Kaufpreis vereinbart ist, kommt ein Wahlrecht hierfür nicht in Betracht. Es kommt zwingend zur Besteuerung nachträglicher Einkünfte, soweit und sobald die Zahlungen den Wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuererhebung

Rn. 284 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung erfolgt im Wege der Veranlagung; ein Steuerabzug erfolgt nicht. Sofern ausschließlich Einkünfte aus § 49 Abs 1 Nr 7 oder 10 EStG zu veranlagen sind, ist das FA Neubrandenburg für die Steuerveranlagung zuständig (§ 19 Abs 6 AO iVm § 1 EStZuStV).mehr