Fachbeiträge & Kommentare zu Leerstand

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Mietausfallwagnis

Rz. 41 [Autor/Stand] Das Mietausfallwagnis umfasst das Risiko von Ertragsminderungen, die durch uneinbringliche Rückstände von Mieten, Pachten und sonstigen Einnahmen oder durch vorübergehenden Leerstand von Räumen entstehen, die zur Vermietung, Verpachtung oder sonstigen Nutzung bestimmt sind. Es umfasst auch das Risiko von uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Verkauf/Nachmieter

Rz. 53 Auch der Streitwert für die Besichtigung der Wohnung durch potenzielle Nachmieter oder Kaufinteressenten richtet sich nach dem Interesse des Vermieters; § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Im Falle eines Nachmieters besteht dieses Interesse darin, die Leerstandsdauer nach Ende des Mietverhältnisses zu verringern. Im Regelfall wird der Leerstand in Ballungsräume...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 3 Regionale Unterschiede im Immobilienmarkt

Abbildung 3 wirft gleich zwei Fragen auf: Wie passt sie zur Regionalität, um die es in diesem Kapitel gehen soll, und was haben quadratmeterbezogene Wohnungsmieten mit Verwalterentgelten zu tun? Abb. 3: Verteilung der Wohnungsmieten in EUR/m2 in Deutschland (Stand 15.5.2022) Quelle: Zensus 2022 Zunächst ist es keine neue Beobachtung, dass die Wohnungsmieten in Deutschland weit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.1.2 Unterliegt das Mietverhältnis der Kündigungssperrfrist?

Die Bestimmung des § 577a BGB kann im Einzelfall eine sehr hohe Hürde für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses darstellen. Ist nämlich an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Theoretische Grundlagen der... / 5.2 Grundsätze beim Erstellen von Energieausweisen

Energieausweise werden grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen oder Gebäudeteile. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gibt es für gemischt genutzte Gebäude nach § 106 GEG. In diesem Fall sind die Teile eines Wohngebäudes, die sich wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.8.2 Nur 2 Wohnungen

Im Gebäude dürfen nicht mehr als 2 Wohnungen vorhanden sein. Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als 2 Wohnungen vorhanden sind, ist wiederum die Verkehrsanschauung maßgebend. Auf eine eventuelle baurechtswidrige Errichtung kommt es nicht an, weil trotz Baurechtswidrigkeit eine tatsächliche Wohnnutzung erfolgen kann. Unter einer Wohnung wird gemeinhin ein selbststä...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.3.3 Wird Verwertung durch bestehendes Mietverhältnis "verhindert"?

Die wirtschaftliche Verwertung der Wohnung oder des Grundstücks muss durch das bestehende Mietverhältnis gehindert sein. Erforderlich ist also, dass die wirtschaftliche Verwertung nur dann möglich ist, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Insoweit ist bei umfassenden Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zunächst zu beachten, dass der Vermieter ggf. lediglich den Duldun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.6.1.3 Wahrnehmung berechtigter Interessen

Ehrverletzende Äußerungen des Mieters über den Vermieter rechtfertigen nur dann eine Kündigung, wenn die Äußerung des Mieters weder in Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB erfolgt, noch es sich bei ihr um eine vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Meinungsäußerung handelt.[1] Beleidigung im Rechtsstreit Großzügig ist d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Vermietung zu Wohnzwecken (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 59 Die Grundstücke müssen zu Wohnzwecken vermietet werden.[1] Für selbst genutzte Grundstücke gilt die Steuerbefreiung nicht. Rz. 60 Eine Vermietung "zu Wohnzwecken" liegt dann vor, wenn die überlassenen Räume als Wohnung genutzt werden können. Der Begriff der Wohnung richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes.[2] Eine Vermietung zu Wohnzwecken ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 4 Beendigung und Einschränkung der hybriden Arbeit

Nachdem viele Arbeitgeber direkt nach der Pandemie mobile Arbeit weiterhin ermöglicht haben und die Mitarbeiter oftmals sogar selbst entscheiden können, ob sie von zu Hause oder vom Firmenbüro aus arbeiten, empfinden nun mehr Unternehmen auch Nachteile: Weitergehende Leerstände eigener Bürofläche: Trotz teilweiser Einführung von Desk-Sharing bleiben mehr Arbeitsplätze als gep...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.3 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Kinder und Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG befreit gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] den Erwerb des Familienheims von Todes wegen durch Kinder und Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 – der Erwerb des Familienheims durch eine Zuwendung unter Lebenden ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Rz. 36 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erweitert die Steuerfreiheit für die Zuwendung des Familienheims gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] auf entsprechende Zuwendungen von Todes wegen i. S. d. § 3 ErbStG zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft – es ist ausreichend, wenn dem überleben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG n. F.

Rz. 41 § 28 Abs. 3 ErbStG n. F. gilt für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2024 entsteht. Nach § 28 Abs. 3 S. 1 ErbStG n. F. wird die Stundungsmöglichkeit auf sämtlichen Grundbesitz erweitert, der Wohnzwecken dient. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden damit auch Wohnungen erfasst, die z. B. in Mietwohngrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken oder Geschäftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 609 Erlösschmälerungen

Die Erfassung der Sollmieten bedingt es, dass Ausfälle durch Leerstand sowie durch vorübergehende Mietnachlässe gesondert zu buchen sind. Hierfür ist das Konto 609 vorgesehen, das als Korrekturkonto zu den Sollmiete-Konten anzusehen ist und saldiert mit diesen zum Abschluss gebracht wird. Ein etwaiger Ausfall von Mietforderungen ist nicht hier, sondern auf dem Konto 865 "Absc...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8051 Kosten für Schönheitsreparaturen

Auf diesem Konto sind die Kosten der vom Wohnungsunternehmen vertraglich zu leistenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnungen zu buchen. Diese umfassen hauptsächlich das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und der Innentüren sowie den Innenanstrich der Fenster u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bauten

Rn. 246 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Begriff "Bauten" umfasst i.W. Gebäude und Grundstückseinrichtungen (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 310). Zur Umschreibung eines Gebäudes eignet sich die Definition in R 7.1 Abs. 5 Satz 2 EStR (2012): "Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abschreibungsbeginn

Rn. 142 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch die Festlegung der planmäßigen ND wird der AfA-Zeitraum, d. h. der Zeitraum, innerhalb dessen die AHK auf die GJ als AfA zu verteilen sind, bestimmt. Der AfA-Zeitraum beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der VG der "Unternehmung uneingeschränkt zur [bestimmungsgemäßen, d. Verf.] Nutzung zur Verfügung steht" (Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1 Beginn des Berichtigungszeitraums

Rz. 160 Der Berichtigungszeitraum beginnt mit dem"Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung"des Wirtschaftsguts (§ 15a Abs. 1 S. 1 UStG), also grundsätzlich nicht mit dem Beginn eines bestimmten Kalenderjahres. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme des Vorsteuerabzugs. Nicht maßgebend ist ferner der Zeitpunkt der Anschaffung oder Her...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer (Miete) / 2 Umlagebetrag

Umlagefähig ist nur derjenige Steuerbetrag, der dem Vermieter tatsächlich entsteht. Grundsteuererlass aufgrund eines Antrags Dem Gebäudeeigentümer wird ein Teil der Grundsteuer erlassen, wenn der Rohertrag des Grundstücks im Veranlagungszeitraum ohne Verschulden des Eigentümers gemindert ist. Dies setzt allerdings voraus, dass er dies rechtzeitig beantragt (§ 34 Abs. 1 GrStG i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Maßgebliche Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 189 [Autor/Stand] § 3 NGrStG regelt die für die Bestimmung der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer maßgeblichen Gebäudeflächen. Rz. 190 [Autor/Stand] Bei einer Nutzung zu Wohnzwecken, d.h. einer Wohnnutzung, ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 NGrStG die Wohnfläche die maßgebliche Gebäudefläche. Der Begriff "Wohnfläche" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in zahlreichen Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 8. Teilweise Befreiung des Grund und Bodens bei bebauten Grundstücken

Rz. 226 [Autor/Stand] Die Verwaltungsanweisungen zur teilweisen Befreiung des Grund und Bodens bei bebauten Grundstücken wurden nachträglich durch den Runderlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 5.8.2024[2] in A 3.2 AENGrStG aufgenommen. Danach gelten die nachfolgend aufgeführten Grundsätze. Rz. 226.1 [Autor/Stand] Wird ein Grundstück sowohl zu steuerbegünstigten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Grundsteuermesszahl (Abs. 1)

Rz. 348 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl beträgt gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 NGrStG grds. 100 Prozent. Sie ermäßigt sich jedoch (nur) für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen auf 70 Prozent, § 6 Abs. 1 Satz 2 NGrStG. Rz. 349 [Autor/Stand] Menschenwürdiges Wohnen ist ein allgemeines Gut, das international verankert ist. Auch das Grundgesetz sichert mit dem Grundrecht auf ein m...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.6.2 Vorweggenommene Werbungskosten

Auch bereits vor der Erzielung von Einnahmen können Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, sofern ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung

Bei Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung sind nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz die nachfolgenden Grundsätze zu beachten: Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung sind die individuellen Vermietungszeiten des streitgegenständlichen Vermietungsobjekts mit denen zu vergleichen, die bezogen auf den gesamten Ferienort im Durchschnitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.6.3 Nachträgliche Werbungskosten

Vorbemerkungen Nach Beendigung der Einkunftserzielung, z. B. nach Verkauf des Hauses oder bei begonnener Eigennutzung angefallene Aufwendungen, können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sein.[1] Lediglich bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist dabei typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.4 Leer stehende Wohnungen

Werden die sog. "kalten" Betriebskosten (Betriebskosten ohne Heizkosten) vereinbarungsgemäß nach dem Anteil der betreffenden Wohnung an der Gesamtwohnfläche des Anwesens umgelegt, hat der Vermieter die auf die leer stehende Wohnung entfallenden Betriebskosten grundsätzlich selbst zu tragen, da er das Vermietungsrisiko und damit das Leerstandsrisiko trägt. Dies gilt nicht nur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.5 Änderung des Umlageschlüssels und der Abrechnungsart

Die einseitige Änderung des vertraglich vereinbarten Umlageschlüssels durch den Vermieter ist gem. § 556a Abs. 2 BGB nur dann zulässig, wenn der Vermieter bestimmte Betriebskosten künftig nach dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch bzw. der erfassten unterschiedlichen Verursachung umlegen will (z. B. nach Einbau von Kaltwasserzählern in jede Wohnung oder Bereitstellung vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.4 Änderung des Umlageschlüssels

Bloße Zweifel des Mieters an der Billigkeit der Wohnfläche als Umlagemaßstab genügen nicht, um eine Änderung dieses gesetzlichen Umlageschlüssels zu rechtfertigen. Lediglich für besondere Ausnahmefälle geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Anspruch des Mieters auf Änderung des Umlagemaßstabs z. B. auf Kopfzahlen bestehen kann. Das setzt voraus, dass es im Einzelfall zu ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / Zusammenfassung

Überblick Eine Abrechnung in mietrechtlichem Sinne kann nur erfolgen, wenn und soweit der Mieter Vorauszahlungen in Form von Abschlagszahlungen geleistet hat. Soweit dagegen eine sog. Bruttomiete vereinbart wurde, in der die Betriebskosten enthalten sind, ist der Vermieter weder berechtigt noch verpflichtet, über die in der Miete enthaltenen Betriebskosten abzurechnen bzw. A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.2 Verbrauchsabhängige Abrechnung

Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch (z. B. durch Wasserzähler) oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen (z. B. durch separate Müllgefäße), sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt (§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Vermieter ist somit verpflichtet, verbrauchsabhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 3.2 Leistungsbezug dient für einen Umsatz oder mehrere Umsätze

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine vorsteuerrelevante Nutzungsänderung vorliegt, ist zu unterscheiden, ob der Leistungsbezug nur zur Ausführung von einem Umsatz oder von mehreren Umsätzen dient. Dient der Leistungsbezug zur Ausführung von nur einem Umsatz (insbesondere bei Umlaufvermögen), kommt es darauf an, wie der einmalige Umsatz zu beurteilen ist. Ist dieser Umsatz a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 5 Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen

Veräußerung einer vermieteten Immobilie Die Veräußerung einer vermieteten Immobilie kann zu einer gemäß § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen führen. Die Frage ist insbesondere bei der Veräußerung von umsatzsteuerpflichtig vermieteten Immobilien von Bedeutung, für die der Vermieter ein Vorsteuerabzugsrecht hatte. Bei Veräußerung der Immobilie stell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschäftswagen / 4 Nichtwirtschaftliche Nutzung i. e. S. (z. B. bei Vereinen und juristischen Personen)

Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S. sind alle nichtunternehmerischen Tätigkeiten, die nicht unternehmensfremd (privat) sind, z. B.:[1] unentgeltliche Tätigkeiten eines Vereins, die aus ideellen Vereinszwecken verfolgt werden, hoheitliche Tätigkeiten juristischer Personen des öffentlichen Rechts, bloßes Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VII. Behaltensfrist

Rz. 34 Anders als bei einer ehebedingten Zuwendung des Familienheims i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steht ein Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 5 ErbStG) und die Abkömmlinge (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 5 ErbStG) unter einem Nachbesteuerungsvorbehalt. Der Steuerbescheid ist in diesen Fällen wegen eines Ereignisses, das steuerliche Wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VI. Selbstnutzung durch den Erwerber

Rz. 31 Der Erwerber muss die Wohnung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, d.h. innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall, zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmen, insbesondere also die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aufnehmen. Angemessen ist regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Erwerber darlegen und gla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / a) Allgemeines

Rz. 72 Ein Grundstück ist zu Wohnzwecken vermietet, wenn für die zweckgebundene Nutzungsüberlassung ein Entgelt geschuldet wird. Die Höhe der vereinbarten Miete ist unbeachtlich.[79] Gleiches gilt für die Person des Mieters. Insbesondere eine Vermietung an nahe Angehörige oder unterhaltsberechtigte Personen ist unschädlich, selbst wenn die Unterhalsabgeltung durch die Wohnra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.1 Ehepartner und Lebenspartner

Unter weiteren Voraussetzungen kann auch eine Steuerbefreiung für den Erwerb von Todes wegen bei selbstgenutztem Wohneigentum vom Ehepartner oder vom Lebenspartner vorliegen. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG ist der Erwerb von Todes wegen an einem im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bedarf von 320.000 neuen Wohnungen pro Jahr bis 2030

Mit 320.000 neuen Wohnungen pro Jahr bis 2030 bleibt der Bedarf in Deutschland hoch, so die Prognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Je nach Region zeigen sich große Unterschiede. Wo muss gebaut werden? Den höchsten absoluten Bedarf an neuen Wohnungen sieht das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in den deutschen Großstädten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1 Wesentliche Minderung des normalen Rohertrags des bebauten Grundstücks

Rz. 12 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt zunächst voraus, dass der normale Rohertrag des bebauten Grundstücks (s. Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % (s. Rz. 21) gemindert ist. Als Auslöser für eine Rohertragsminderung kommen bei bebauten Grundstücken insbesondere ein Leerstand von Wohnungen oder Geschäftsräumen infolge mangelnder Mieternachfrage, ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.2 (Nicht-)Vertretenmüssen der wesentlichen Ertragsminderung

Rz. 18 Ein Erlass der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt des Weiteren gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des tatsächlichen Rohertrags (s. Rz. 11ff.) nicht zu vertreten hat. Hierin liegt häufig die Krux der Erlassregelung, denn in Fällen wird sich die Ertragsminderung letztlich auf ein Verhalten des Steuerschuldners (Grundstückseige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1.1 Normaler Rohertrag

Rz. 14 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt zunächst voraus, dass der normale Rohertrag des bebauten Grundstücks in einem bestimmten Ausmaß (s. Rz. 21) gemindert ist. Den Begriff des normalen Rohertrags hat der Gesetzgeber im Rahmen des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[1] unter Berücksichtigung des reformierten Bewertungsrechts fortentwickelt und d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 3.2 Minderung der Ausnutzung

Rz. 29 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken gem. § 34 Abs. 2 S. 1 GrStG anstelle der Minderung des normalen Rohertrags die Minderung der Ausnutzung des Grundstücks voraus. Es ist gesetzlich nicht bestimmt, wie die Minderung der Ausnutzung zu bestimmen ist. Nach der Verwaltungsauffassung entspricht die Min...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 3.3 (Nicht-)Vertretenmüssen der Minderung der Ausnutzung

Rz. 31 Ein Teilerlass der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt auch für eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG des Weiteren voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung der Ausnutzung (s. Rz. 28 f.) nicht zu vertreten hat. Zur Beurteilung dieser Tatbestandsvoraussetzung gelten grundsätzlich analog die gleichen Entscheidungskriterien wie ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 255 ... / 2.1.3 Mietausfallwagnis

Rz. 17 Das Mietausfallwagnis umfasst das Risiko einer Ertragsminderung, die durch uneinbringliche Zahlungsrückstände von Mieten, Pachten und sonstigen Einnahmen oder durch vorübergehenden Leerstand entsteht, von uneinbringlichen Zahlungsrückständen oder bei vorübergehendem Leerstand anfallenden, vom Eigentümer zusätzlich zu tragenden Bewirtschaftungskosten, sowie von uneinbring...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 2.1 Exkurs: Sachwertverfahren nach der ImmoWertV 2010

Rz. 10 Das Sachwertverfahren i. S. d. §§ 21 – 23 ImmoWertV 2010 kann in der Verkehrswertermittlung insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr – marktüblich – der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen für die Preisbildung ausschlaggebend ist.[1] Noch tiefergehender formuliert kommt das Sachwertwertverfahren dann zur Anwendung, wenn d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 249 Grundst... / 2.2 Abgrenzung der Grundstücksarten

Rz. 12 Unter der Prämisse der Definitionen der einzelnen Grundstücksarten in § 249 Abs. 2-9 BewG erfolgt die Abgrenzung der Grundstücksarten grundsätzlich nach dem Verhältnis der jeweiligen Wohn- und Nutzflächen bzw. nach dem Verhältnis der Flächen die Wohn- und Nichtwohnzwecken dienen. Hierbei ist auf die tatsächliche Nutzung der Haupträume der Gebäude im Feststellungszeitp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.1.6 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

Rz. 23 Der Exkurs über die Grundsätze zur Ermittlung des Verkehrswerts (Ertragswerts) im Ertragswertverfahren auf der Grundlage der anerkannten Vorschriften des Baugesetzbuchs soll mit einem Blick auf die Berücksichtigung von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen i. S. d. § 8 Abs. 3 ImmoWertV abgeschlossen werden. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Moderater Preisanstieg täuscht über Ernst der Lage hinweg

Der Bulwiengesa-Immobilienindex 2025 stagniert wie im Vorjahr – nur jetzt wieder mit einem leichten Plus von 0,8 %. Die nominalen Werte täuschen aber über den Ernst der Lage hinweg: die Unsicherheiten und die abwartende Haltung in der Branche sind unverändert. Der Bulwiengesa-Immobilienindex 2025, der am 6. Februar vorgestellt wurde, verzeichnet wieder ein leichtes nominales ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 4.2 Fälle aus der Rechtsprechung zum "Vertretenmüssen"

Das Bestehen einer nicht vollziehbaren Nutzungsuntersagung mindert die Vermietungschancen, so dass sich diese Minderung der Ertragsaussicht bereits bei der zu erwartenden Rohmiete niederschlagen müsste. Insbesondere der Sinnzusammenhang, in den § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG [1] hineingestellt ist, ergibt, dass die gesetzliche Ausgestaltung der Grundsteuer als ertragsunabhängige Ob...mehr