Fachbeiträge & Kommentare zu Leerstand

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grds. zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.3.1 Grundstücke, grundstückgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 701 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Nutzung eines Grundstücks ist zeitlich nicht begrenzt. Mangels Abnutzung scheidet eine planmäßige Abschreibung daher aus. Die Notwendigkeit, außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, kann sich indes auch bei Grundstücken ergeben. Anlass dazu können bspw. folgende Umstände sein: Bodenbeschaffenheit verändert sich nachhaltig nachteilig. Re...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Obhutspflicht des Mieters / 1.8 Wasserleitungen

Hinweis Leerstand Bei einem leer stehenden Mietobjekt ist der Mieter grundsätzlich verpflichtet, die Wasserleitungsanlagen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Hier genügt es nicht, wenn die Wasserleitung bei strengem und länger andauerndem Frost lediglich mit Zeitungspapier umhüllt wird.[1] Die Obhutspflicht kann nicht dadurch erfüllt werden, dass der Mieter dem ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ferienwohnung (Miete) / 2 Baurechtliche Voraussetzungen und das Zweckentfremdungsverbot

Durch das Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften [1] wurde mit Wirkung zum 1.6.1990 § 564b Abs. 7 Nr. 4 BGB a. F. aufgenommen. Diese Bestimmung ist durch die am 1.9.2001 in Kraft getretene Mietrechtsreform ersatzlos weggefallen. Entsprechende Mietverhältnisse, die am 1.9.2001 bereits bestanden haben, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / cc) Bewertung vermieteter Immobilien

Rz. 148 Renditeimmobilien dienen grundsätzlich der Erzielung laufender Einkünfte. Daher ist für ihre Bewertung vorrangig das Ertragswertverfahren anzuwenden.[498] Für einen potenziellen Erwerber stellen die zukünftig erzielbaren Überschüsse den für die Wertbemessung entscheidenden Gesichtspunkt dar.[499] Ein Grundstück kann demnach nur so viel wert sein, wie sich durch seine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Neuveranlagung zur Beseitigung eines Fehlers

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag wird nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GrStG auch dann neu festgesetzt, wenn dem Finanzamt bekannt wird, dass die letzte Veranlagung fehlerhaft ist. In diesem Zuge ist § 176 AO entsprechend anzuwenden. Dies gilt jedoch nur für Veranlagungszeitpunkte, die vor der Verkündung der maßgeblichen Entscheidung eines obersten Gerichts des Bundes liegen....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausrecht / 4 Hausbesetzung leer stehender Häuser

"Hausbesetzungen" leer stehender oder abbruchreifer Häuser sind grundsätzlich Hausfriedensbruch nach § 123 StGB, da es nicht darauf ankommt, ob das Anwesen noch zum Wohnen bestimmt ist und das Merkmal der Widerrechtlichkeit auch bei einem Leerstand gegeben ist.mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutsame Risikoaspekte

Rz. 2 Die für das Risiko eines Immobiliengeschäftes bedeutsamen Aspekte sind vor dem Erwerb oder der Errichtung einer Immobilie zu analysieren und zu beurteilen. Üblicherweise sind bei Immobilienrisiken vor allem drei Aspekte zu berücksichtigen: das Wertschwankungs- bzw. Wertänderungsrisiko, das Vermietungs- bzw. Ertragsrisiko und das Objektrisiko. Das "Wertschwankungsrisiko...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Auslösende Ereignisse

Rz. 19 Grundsätzlich ist der Wert von Immobilien im jährlichen Turnus zu überprüfen (→ BTO 3.2.2 Tz. 2). Die Forderung nach außerordentlichen Überprüfungen wurde zu einem späteren Zeitpunkt in der Konsultationsphase zur siebten MaRisk-Novelle ergänzt. Zunächst sollten die Institute dafür auf der Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale Indikatoren festlegen, um ei...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.2 Kreditvergabe an Verbraucher

Rz. 133 Zu den potenziellen negativen kreditbezogenen Ereignissen, die bei der Sensitivitätsanalyse zu beachten sind, können bei Verbrauchern z. B. eine Verringerung des Einkommens, eine Anhebung der Zinssätze im Fall von Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz, eine negative Tilgung des Darlehens[1] und Ballonzahlungen[2] oder aufgeschobene Zahlungen der Tilgung oder der ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Relevante Informationen für bestimmte Kreditarten

Rz. 9 Hinsichtlich der Kreditvergabe an Unternehmen können in Abhängigkeit von der Kreditart noch weitere Informationen, Daten oder Nachweise für die Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich sein.[1] Bei einer Finanzierung von Gewerbeimmobilien betrifft dies z. B. die folgenden Angaben:[2] Informationen über Mietpreisniveaus, Leerstände und Mieter, einschließlich der Verträge üb...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Lehren aus der COVID-19-Pandemie

Rz. 19 Auch aus der COVID-19-Pandemie haben die Institute und die Aufsichtsbehörden wieder ihre Lehren gezogen. Eine wichtige Erkenntnis war, dass sich eine Krise vor allem dann gut bewältigen lässt, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, anstelle gegeneinander zu arbeiten und ihre Probleme auf Kosten der anderen zu lösen. Die COVID-19-Pandemie hat auch der Digitalisi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Geeignete Verfahren

Rz. 11 Die Institute müssen bei der Festlegung der Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien auf "geeignete Wertermittlungsverfahren" abstellen. Diese Anforderung wird in analoger Weise auch im Kreditgeschäft gestellt, wobei diese Verfahren für sämtliche Sicherheiten mindestens jährlich zu überprüfen sind. Auf eine regelmäßige Überprüfung kann im Kreditgeschäft jedoch verz...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Möglicher Verzicht auf die Umsetzung der Anforderungen

Rz. 13 Auf die Einhaltung der in diesem Modul niedergelegten Anforderungen kann vollständig verzichtet werden, sofern die Buchwerte aller Immobiliengeschäfte weder (absolut) 30 Millionen Euro noch (relativ) 2 Prozent der Bilanzsumme übersteigen (→ BTO 3 Tz. 1, Erläuterung). Der relative Schwellenwert hat insofern für sämtliche Institute mit einer Bilanzsumme über 1,5 Milliar...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / 1 Grundsätze

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung trifft jeden Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgelder fließen in das Gemeinschaftsvermögen und werden Bestandteil desselben. Dieses Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Hinweis Hausgeldzahlungspflicht beginnt mit Grundbucheintragung Die Ha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften haben eine unternehmerische und außerunternehmerische Sphäre. S. "Umsatzsteuer". Die Finanzverwaltung differenziert nunmehr der Rechtsprechung des EuGH und des BFH folgend zwischen der wirtschaftlichen und der nichtwirtschaftlichen Sphäre. Die Begrifflichkeiten sollen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.4 Ausnahmen der Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht

Rz. 32 Die Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht gilt nur für die Vermietung von Gebäuden, nicht aber für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz. In diesen Fällen ist immer die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen.[1] Sie gilt auch nicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten. Auch hier ist die Einkunftserzielungsabsicht im Einzelfall festzustellen (Rz....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.1 Allgemeines

Rz. 15 Wie bei allen Einkunftsarten ist auch bei den Einkünften aus § 21 EStG das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht (Überschusserzielungsabsicht) als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte erforderlich (§ 2 EStG Rz. 76ff.).[1] Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss während der Periode der Nutzung des Wirtschaftsguts. Erforderlich ist, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.7 Ermittlung des Totalüberschusses – Überschussprognose

Rz. 46 In allen Fällen, in denen Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht sprechen, ist zu prüfen, ob ein Totalüberschuss zu erzielen ist. Hierbei ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: Einnahmen und Werbungskosten sind zu schätzen. Dies kann anhand der letzten 5 Jahre geschehen. Behauptet der Stpfl., dass er auf die in der Vergangenheit entstan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.2 Einkunftserzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen

Rz. 21 Die Vermutung der Einkunftserzielungsabsicht gilt auch für ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietete und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltene Ferienwohnungen . Dies gilt unabhängig davon, ob der Stpfl. die Wohnung in Eigenregie oder durch einen Dritten vermietet. Der Stpfl. trägt die Feststellungslast für die ausschließliche Vermietung der Ferienwohnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.5 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 218 Aufwendungen, z. B. für Reparaturen oder Finanzierungskosten, können bereits dann den Charakter von Werbungskosten haben, wenn aus der Einkunftsart noch keine Einnahmen erzielt werden, sog. vorab entstandene Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten (§ 9 EStG Rz. 25ff.).[1] Erforderlich ist aber, dass zwischen den Aufwendungen und der Vermietung ein ausreich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.2.2 Werbungskosten

Rz. 248 Zu den Werbungskosten gehören nur die Aufwendungen, die nicht auf den Erwerb des Grundstücks mit betriebsbereitem Gebäude gerichtet sind und die ein Stpfl. auch außerhalb eines Gesamtobjekts abziehen könnte. Hierzu gehören insbesondere Aufwendungen zur Finanzierung der Beteiligung. Werden die Aufwendungen an den Anbieter gezahlt, ist Voraussetzung für den Abzug als W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ertragswertverfahren

a) Größere Flexibilität der ImmoWertV Rz. 116 [Autor/Stand] Die ImmoWertV 2021 bietet bei der Bewertung von Grundstücken naturgemäß wesentlich mehr Spielräume als dies innerhalb des typisierten Bewertungsverfahrens nach dem Bewertungsgesetz der Fall ist. Deshalb ist vom Steuerzahler eine Bewertung nach dem Bewertungsgesetz dahin gehend zu prüfen, ob und ggf. welche Unterschie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / d) Behaltensfrist

Rz. 333 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 2 ErbStG steht die Steuerbefreiung des Familienheims unter einem Nachsteuervorbehalt. Der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist daher verpflichtet, das erworbene Familienheim für die Dauer von zehn Jahren, beginnend mit dem Erbfall, zu behalten und die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht aufzugeben. Die Aufgabe der Selbstnutzu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Diese Maßnahmen werden vom Freistaat Thüringen gefördert

Grob gesagt werden durch dieses Programm folgende Maßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen gefördert: Modernisierungen Erweiterungen Umbauten Sanierungen Neubauten geförderte Maßnahmen Um die soziale Wohnungsförderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Antragssteller mindestens eine der folgenden Zielsetzungen des Freistaats Thüringen verfolgen: die Wohnraumversorgung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Nutzung

Rz. 30 [Autor/Stand] Für die Einordnung eines bebauten Grundstücks in eine der acht Grundstücksarten ist auf die tatsächliche Nutzung im Feststellungszeitpunkt abzustellen (Stichtagsprinzip). Dabei ist zu prüfen, in welchem Umfang das Grundstück Wohnzwecken, eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken und/oder öffentlichen oder sonstigen Zwecken dient. Findet im Feststellungs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Geschäftsveräußerung im Ganzen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.1994 fällt die Geschäftsveräußerung nicht mehr unter die Steuerbarkeit. Der Berichtigungszeitraum läuft gem. § 15a Abs. 10 S. 1 UStG für den Erwerber weiter, sodass die Geschäftsveräußerung selbst keine sofortige Vorsteuerberichtigung nach sich zieht. Um zu vermeiden, dass infolge der fehlenden Steuerbarkeit der Geschäftsveräuß...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Übernahme von Bürgschaften und anderen Sicherheiten

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG ist die Übernahme von Bürgschaften i. S. d. §§ 765ff. BGB (diese kann es in verschiedensten Formen und Ausprägungen geben), der Wechselbürgschaft nach Art. 30 WG und der Scheckbürgschaft nach Art. 25 ScheckG. Wie bei den Verbindlichkeiten ist hier die erstmalige entgeltliche Begründung der Bürgschaft ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Das Förderobjekt muss ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Vermietung, selbst wenn sie nur kurzfristig ist, gilt als Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen. Steht die Wohnung bis zur Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen leer, liegt nur dann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, wenn der Leerstand vor Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.5 Leerstand

Vermieter haben zu beachten, dass in die Kostenumlage auch leerstehende Wohnungen einbezogen werden müssen. Dies gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob der Mieter die von ihm gemietete Wohnung nicht bewohnt oder ein Mietverhältnis nicht besteht. Im 2. Fall sind die anteiligen Kosten vom Vermieter zu tragen. Entsprechende Grundsätze gelten für Geschäfts- bzw. Gewerberäu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 6.3 Zusätzliche Angaben im Energieverbrauchsausweis

Nach § 85 Abs. 3 GEG muss ein Verbrauchsausweis zusätzlich mindestens folgende Angaben enthalten: bei einem Wohngebäude der Endenergie- und Primärenergieverbrauch des Gebäudes für Heizung und Warmwasser entsprechend den Berechnungen nach § 82 Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 3 GEG in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche und nach Maßgabe von § 85 Abs. 6 GEG die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung der versc... / 4.4 Leerstand

Oft stehen in einem Anwesen Einheiten leer, weil zum Beispiel der neue Mieter noch nicht eingezogen ist, noch kein neuer Mieter gefunden wurde oder ein Umbau ansteht. Die auf diese Flächen entfallenden Betriebskosten hat der Vermieter zu tragen. Er darf die Gesamtfläche nicht um die leerstehenden Flächen verringern.[1] Das sog. Leerstandsrisiko hat der Vermieter auch für ver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung der versc... / 6.1 Voraussetzungen

Manchmal stellt sich erst nach der erstmaligen Anwendung eines Verteilerschlüssels heraus, dass er nicht geeignet ist. Gäbe es nur die Möglichkeit einer Einigung zwischen dem Gebäudeeigentümer und allen Nutzern, wäre eine Änderung des Maßstabs kaum durchzusetzen. In § 6 Abs. 4 HeizKV ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter den einmal festgelegten Verteilers...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.5 Kaltverdunstung

Die DIN EN 834 und die DIN EN 835 stellen an die Heizkostenverteiler bestimmte Anforderungen, insbesondere an deren Anzeigeverhalten. Das Anzeigeverhalten der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip unterscheidet sich sehr von dem elektronischer Heizkostenverteiler. Während die elektronischen Geräte bei der Wärmeabgabe ein proportionales Anzeigeverhalten aufweisen, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zeitmietvertrag / 2.2.3 Vermietung als Werkswohnung

Der dritte und letzte Befristungsgrund liegt vor, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will.[1] Hinweis Zwischenzeitlich andere Vermietung möglich So können Räume, die an sich Werkswohnungen sind, zur Vermeidung von unnötigen Leerständen zwischenzeitlich anderweitig vermietet werden, wenn zurzeit kein Intere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.3 Hauptzweck des Betriebs

Rz. 432 Der "Hauptzweck" des Betriebs (muss) in der Vermietung von Wohnungen bestehen.[1] Rz. 433 Im Gesellschaftsvertrag wird im Allgemeinen nur der Gegenstand des Unternehmens bestimmt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), nicht aber auch der Zweck. Zweck und Gegenstand sind in vielen Fällen weitgehend identisch. Der Zweck wird im Gesellschaftsvertrag i. d. R. nur bei steuerbegünstigte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bemessungsgrundlage, Höhe und Begünstigungszeitraum

Rn. 25 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage, der Höhe des Sonderausgabenabzugs und der Länge des Begünstigungszeitraums gelten für die Berücksichtigung von Erhaltungsaufwand nach § 10f Abs 2 EStG die gleichen Regelungen und Grundsätze, wie für HK und AK iSv § 10f Abs 1 EStG . Es kann insoweit auf die obigen Ausführungen (s Rn 19–22) verwiesen werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weder Einkünfteerzielung noch Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (§ 10g Abs 2 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Sonderausgabenabzug wird nur gewährt, wenn das Kulturgut nicht zur Einkünfteerzielung iSv § 2 EStG genutzt wird. Wenn dies – etwa bei Vermietung eines denkmalgeschützten Gebäudes – der Fall ist, kommt ein Abzug der Aufwendung als WK oder BA in Betracht (s FG Münster vom 24.08.2016, 7 K 1039/14E, EFG 2016, 1579: Aufwendungen für die Renov...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fuhrparkcontrolling – Trans... / 7 Entscheidungshilfen zum Outsourcing von Fuhrparkleistungen

Viele Unternehmen haben erkannt, dass sie auf ihrem eigenen Gebiet Spezialisten sind und deshalb Erfolg am Markt haben. Sie besinnen sich auf ihre Kernkompetenz und versuchen, die übrigen Leistungen von Dritten, die auf deren Gebiet wiederum Spezialisten sind, zu kaufen. Das trifft auch die betrieblichen Fuhrparks. Der innerbetriebliche Transport ist weniger betroffen, da er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Leerstand

Rz. 42 [Autor/Stand] Zahlreiche gerichtliche Streitfälle befassen sich mit dem Leerstand von Immobilien aufgrund fehlender Nachfrage infolge eines Überangebots am Markt oder aufgrund struktureller oder konjunktureller Einflüsse.[2] Auch ein Leerstand, der sich aus einer nachhaltigen, strukturell bedingten fehlenden Mieternachfrage ergibt, kann einen Erlass nach § 34 GrStG re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 34 Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken [ab Kalenderjahr 2025]

Schrifttum: Barbier/Arbert, Grundsteuererlass gemäß § 33 GrStG bei strukturell bedingtem Leerstand, BB 2007, 1421; Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Geiger, GrStG, Kommentar, Loseblatt, München; Günther, Grundsteuererlas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sanierung oder Renovierung

Rz. 47 [Autor/Stand] Zu vertreten hat der Steuerschuldner auch Mietausfälle infolge einer Sanierung oder einer Umgestaltung in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks.[2] Grundlegende Sanierungen, die typischerweise die Folge unterlassener rechtzeitiger und umfassender Instandhaltung sind, zählen ebenfalls dazu. Gleiches gilt für Umbaumaßnahmen, um die Vermi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Kein Erlass bei Fortschreibung (Abs. 4)

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Vorschrift stimmt wortgleich mit § 33 Abs. 4 GrStG überein. Ein Grundsteuererlass aufgrund der Minderung des normalen Rohertrags oder bei Minderung der Ausnutzung ist bei bebauten Grundstücken ausgeschlossen, wenn im Erlasszeitraum die wesentliche Ertragsminderung durch eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts berücksichtigt werden kann. § 34 Abs. 4 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundlagen

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuererlass ist als Ausnahmefall für besondere Situationen konzipiert.[2] Er setzt voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Minderung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerschuldners liegen.[3] Die Ertragsminderung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 2. Grundsteuermesszahlen (Abs. 1)

Rz. 107 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 GrStG-Saar regelt, welche vom Bundesmodell abweichenden Grundsteuermesszahlen für unbebauten und bebaute Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) im Saarland gelten. Dabei erfolgt bei den bebauten Grundstücken eine Differenzierung zwischen den sog. Wohngrundstücken, die im Ertragswertverfahren und den sog. Nichtwohngrundstücken, die im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht zurück auf das Grundsteuergesetz v. 7.8.1973.[2] § 33 Abs. 1 GrStG 1973 sah den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung vor und erfasste sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch bebaute Grundstücke. War der normale Rohertrag um mehr als 20 % gemindert und hatte der Steuerschuldner die Minderung nicht z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Vorkosten oder Vermarktungskosten,...mehr