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Soziale Wohnraumförderung: Thüringen / 3.2 Diese Maßnahmen werden vom Freistaat Thüringen gefördert

Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Wilde
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Grob gesagt werden durch dieses Programm folgende Maßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen gefördert:

  • Modernisierungen
  • Erweiterungen
  • Umbauten
  • Sanierungen
  • Neubauten

geförderte Maßnahmen

Um die soziale Wohnungsförderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Antragssteller mindestens eine der folgenden Zielsetzungen des Freistaats Thüringen verfolgen:

  • die Wohnraumversorgung der in § 1 Abs. 2 Nr. 1 ThürWoFG genannten Zielgruppen wird durch das Vorhaben gesichert oder verbessert,
  • das Vorhaben trägt zur energetischen Modernisierung von Wohnraum bei,
  • das Vorhaben unterstützt das gemeinschaftliche wie auch generationenübergreifende und altersgerechte Wohnen,
  • das Vorhaben berücksichtigt die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen (z. B. Ansprüche an Wohnraum für Rollstuhlfahrer),
  • Antragsteller sind genossenschaftliche Träger sowie langfristig gemeinwohlorientierte Träger der Wohnungsversorgung, wenn sie diese in besonderer Weise unterstützen,
  • Vorhaben, die das flächensparende, energieeffiziente, innovative, experimentelle, ökologische oder nachhaltige Bauen umsetzen,
  • Vorhaben, die in ihrer Wirkung nachhaltig zur Entwicklung innerörtlicher Lagen und Wiedernutzung von Leerstand im ländlichen Raum beitragen,
  • Vorhaben, die eine beispielhafte architektonische und städtebauliche Qualität aufweisen.

Zusätzliche Forderungen

Handelt es sich bei den Maßnahmen um die Entwicklung von Wohnraum im Bestand, müssen zudem folgende Ziele erreicht werden:

  • das Vorhaben soll den Gebrauchswert von Wohnungen entweder wiederherstellen oder diesen erhöhen,
  • das Vorhaben soll den Anteil an barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum erhöhen sowie die Reduzierung von Barrieren erhöhen,
  • das Vorhaben soll die Energieeffizienz der Wohngebäude verbessern sowie
  • die Förderung ...

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