Fachbeiträge & Kommentare zu Kur

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.2 Am Umwandlungsvorgang beteiligte natürliche Personen (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 154 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Natürliche Pers müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats der EU oder eines EWR-Staats haben und dürfen nicht aufgr eines DBA außerhalb des Hoheitsgebiets dieser Staaten ansässig sein. Tz. 155 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Definition der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenth...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.5.3 Auswirkungen von umwelt- und "person"-bezogenen Kontextfaktoren

Rz. 8h Die umweltbezogenen (Rz. 8f) und die "person"-bezogenen Kontextfaktoren (Rz. 8g) können sich letztendlich auf den Rehabilitationsverlauf und die Teilhabe negativ (z. B. Migrations-/Sprachprobleme, fehlende Teilzeitarbeitsplätze, das Suchtverhalten fördernde Bezugspersonen, mangelnde Motivation, sonstige Barrieren) oder positiv (z. B. Förderfaktoren wie gute Unterstützun...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 3.3 Durchführung der ärztlichen Untersuchung

Die Durchführung der Untersuchung darf nur durch einen Arzt erfolgen. Der untersuchende Arzt kann vom Arbeitgeber bestimmt werden. Es kann sowohl ein beim Arbeitgeber angestellter Arzt (z. B. Betriebsarzt) als auch jeder andere Arzt beauftragt werden. Praxis-Tipp Da der Betriebsarzt naturgemäß mit den betrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen am besten vertraut ist, liegt...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.1 Begriff der "begründeten Veranlassung"

Einzige Voraussetzung um den Beschäftigten im laufenden Arbeitsverhältnis nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L wirksam zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und damit auch zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung zu verpflichten ist das Vorliegen einer begründeten Veranlassung seitens des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Arbeitgeber darf eine ärztliche Untersuchun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.21 Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst (§ 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG)

Rz. 285 Von der KSt befreit sind die Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst nach § 278 SGB V und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkasse nach § 282 SGB V. Die Steuerbefreiung greift ein, wenn diese Institutionen nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, wie dies in den alten Bundesländern geschehen ist. Als Körperschaften des...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schwimmhallen

auch in Hotels: nein[1]; dienen sie dagegen Heilzwecken, wie z. B. in Kur- oder Krankenhäusern: ja[2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bäder

Bäder und Duschräume, die der Körperpflege dienen, rechnen zum Gebäude. Das gilt auch für die Bäder und Duschen in einem Hotel.[1] Dagegen sind Bäder, die Heilzwecken dienen, z. B. in Kur- und Krankenhäusern, oder mit denen ein Gewerbe betrieben wird, z. B. in Badeanstalten, Betriebsvorrichtungen.[2] Schwimmbecken in Hotels sind unselbstständige Gebäudeteile und nicht Betrie...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Maßnahmen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Die Vorschrift des § 107 Abs. 2 Nr. 2 SGB V weist rechtlich darauf hin, welche Anforderungen an die Einrichtung zu stellen sind, in der die Maßnahme durchgeführt wird. Es muss danach eine ärztliche Leitung bestehen, die Behandlung nach einem ärztlichen Behandlungsplan gestaltet sein. Medizinische Maßnahmen, die zu einer Bewilligung durch einen öffentlich-rechtlichen M...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.5 Leistungsverweigerungsrecht (§ 7 EFZG)

Rz. 30 Im Zusammenhang mit der Durchführung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme besteht aufgrund der Verweisung auf § 7 EFZG ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers. Dieses kann vorläufiger Natur sein[1], wenn der Arbeitnehmer gegen seine Nachweispflichten nach § 9 Abs. 2 EFZG verstößt. Der Arbeitgeber kann nur so lange die Entgeltfortzahlung verweigern, wi...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Mitteilungs- und Nachweispflichten (Abs. 2)

Rz. 32 Die in § 9 Abs. 2 EFZG normierten Mitteilungs- und Nachweispflichten lehnen sich an § 5 EFZG an. Den Arbeitnehmer trifft danach die Verpflichtung, den Arbeitgeber unverzüglich über die bevorstehende Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Kenntnis zu setzen (Mitteilungspflicht) und durch die Vorlage einer Bescheinigung – entweder durch den Bescheid des Sozialversich...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Anwendbare Vorschriften

Rz. 20 Für den Zeitraum der Arbeitsverhinderung aufgrund der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme gelten die §§ 3- 4a und 6- 8 EFZG sowohl bei Bewilligung durch einen Sozialleistungsträger als auch bei nicht gesetzlich versicherten Arbeitnehmern entsprechend.[1] Das ist im Hinblick auf die sonstigen Leistungsvoraussetzungen wie auch den Umfang des Entgeltfortzahlungsanspruch...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.4 Forderungsübergang (§ 6 EFZG)

Rz. 29 Durch die entsprechende Geltung des § 6 EFZG erhält der Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruchsübergang, wenn die Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durch einen fremd verursachten Unfall erforderlich wurde und der Arbeitnehmer daraus Schadensersatzansprüche wegen des Verdienstausfalls hat. Sofern der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge abführt, geht der S...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 8 EFZG)

Rz. 31 Aufgrund der Verweisung auf § 8 EFZG gilt, dass die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durch den Arbeitgeber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht berührt.[1] Das ist auch der Fall, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem von dem Arbeitgeber zu vertretenden wichtigen Grund (ohne Einhaltung der ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.1 Mitteilungspflichten

Rz. 33 Die Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers über den Zeitpunkt des Maßnahmebeginns und deren voraussichtliche Dauer ist unabhängig davon, welcher Leistungsträger die Maßnahme trägt. D. h. es wird nicht danach unterschieden, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Leistung[1] oder die eines privaten Trägers[2] handelt. Rz. 34 In der Regel wird die Mitteilung mit der Vorla...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Kostenträger (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Private Krankenversicherungsunternehmen, bei denen u.a. die Gruppe von Arbeitnehmern privat krankenversichert ist, die aufgrund ihres Einkommens die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet[1], stellen die wichtigsten Leistungsträger des Abs. 1 Satz 2 dar. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung[2] setzt jedoch voraus, dass kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz bes...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Sozialleistungsträger (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 In § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind die öffentlich-rechtlichen Kostenträger aufgeführt, die Maßnahmen der Rehabilitation und Vorsorge erbringen, also z. B. nicht durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Deren jeweilige Zuständigkeit ist im Einzelnen dem Sozialgesetzbuch (SGB) I zu entnehmen. Zu den aufgeführten Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallver...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.3 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

Rz. 39 Wenn der Arbeitnehmer diese Mitteilungs- und Nachweispflichten verletzt, so hat der Arbeitgeber ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht. D. h. er muss zunächst das Entgelt für die Dauer der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nicht fortzahlen. Wenn aber der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung nachträglich nachkommt und die Bewilligung oder Verordnung vorlegt oder...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.1 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 395 Der Begriff der Beschäftigungslosigkeit ist nicht gleichzusetzen mit demjenigen der Arbeitslosigkeit. Die Beschäftigungslosigkeit ist nur eines von mehreren in § 138 SGB III bestimmten Tatbestandsmerkmalen der Arbeitslosigkeit. Durch das Abstellen auf die Beschäftigungslosigkeit statt auf die Arbeitslosigkeit in § 14 Abs. 3 TzBfG soll einem größeren Personenkreis arb...mehr

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Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Arbe... / 5 Reisekostenabrechnung von Arbeitnehmern – Berechnung von Orts- bzw. Kurtaxe als Übernachtungskosten zu buchen

Die Orts- oder Kurtaxe ist eine Tourismus- bzw. Fremdenverkehrsabgabe. Dabei handelt es sich um eine Abgabe, die in der Regel von den Kommunen erhoben wird. Falls eine Orts- oder Kurtaxe erhoben wird, wird sie regelmäßig auf Gemeindeebene von jeder Person erhoben, die entgeltlich in einem Gemeindegebiet übernachtet. Der Beherbergungsbetrieb wird also verpflichtet, im Auftrag...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 49 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ausnahmen (§ 9 S 3 AO)

Rn. 95 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Ausgenommen vom gewöhnlichen Aufenthalt sind solche inländischen Aufenthalte, die ausschließlich Besuchs-, Erholungs-, Kur– oder ähnlichen privaten Zwecken dienen und deren Dauer nicht länger als ein Jahr beträgt. Ein Aufenthalt zu Ausbildungszwecken (wie Studium, Schulbesuch oder Praktikum) fällt aber nicht hierunter (Avvento in Gosch, § 9 A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsersparnis

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Entstehen dem > Arbeitnehmer aufgrund einer > Auswärtstätigkeit (> Reisekosten Rz 20 ff) oder durch > Doppelte Haushaltsführung Mehraufwendungen für Verpflegung, werden diese durch die in § 9 Abs 4a EStG aufgeführten Verpflegungspauschalen als > Werbungskosten berücksichtigt. Da die Pauschalen lediglich den erwerbsbedingten Mehraufwand abgelten sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)

Rn. 153 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Mit der Einführung des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) v 08.09.1972 (BGBl I 1972, 1713) und der damit verbundenen Begründung der erweiterten beschränkten StPfl versuchte der Gesetzgeber der Steuerflucht entgegenzuwirken. Nach § 2 AStG ist eine natürliche Person erweitert beschränkt stpfl, wenn sie innerhalb der l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 87 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die unbeschränkte StPfl im Inland kann auch durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründet werden. Die Formulierung "gewöhnlich" ist hier gleichbedeutend mit "dauernd", wobei jedoch keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich ist (BFH v 30.08.1989, I R 215/85, BStBl II 1989, 956). Der gewöhnliche Aufenthalt ist dann für die Begründung der unb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sechsmonatsfrist (§ 9 S 2 AO)

Rn. 93 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei zeitlich zusammenhängenden Aufenthalten von mehr als sechs Monaten liegt nach § 9 S 2 AO stets ein gewöhnlicher Aufenthalt vor. Dabei verlangt § 9 S 2 AO lediglich den Aufenthalt im Geltungsbereich der AO, dh im Inland. Demzufolge ist es ausreichend, wenn sich der StPfl während der sechsmonatigen Frist irgendwo im Gebiet der Bundesrepubl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.4 Krankheit und Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 18 § 9 BUrlG regelt die Nichtanrechnung von Urlaubstagen auf den Jahresurlaub, an denen der Arbeitnehmer während des Urlaubs nachweislich erkrankt war.[1] Im Bereich der Heimarbeit ist entsprechend zu verfahren. Rz. 19 Gleiches gilt für § 10 BUrlG, wonach Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden dürfen, soweit ein An...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10 BUrlG verhindert die Anrechnung bestimmter medizinischer Maßnahmen auf den Urlaub. Es findet damit eine Berücksichtigung statt, die gewährleistet, dass durchzuführende Kur- und Heilverfahren nicht immer mit der Erholung des Arbeitnehmers verbunden sind. Dies hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) schon vor Inkrafttreten des BUrlG angenommen und festgestellt, dass ei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Verbot der Anrechnung

Rz. 9 Wie § 9 BUrlG enthält auch die Regelung in § 10 BUrlG eine Ausnahme von § 275 Abs. 1 BGB. [1] Durch die Teilnahme an der Kur ist der Arbeitnehmer daran gehindert, die Arbeitsleistung zu erbringen. Nach §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 EFZG wird diese Arbeitsverhinderung der Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Wird daher die Urlaubsgewährung infolge der Bewilligung und des Antritts ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5 Urlaub nach einer Maßnahme

Rz. 14 Der Arbeitnehmer hat das Recht, nach einer beendeten Maßnahme seine noch bestehenden Urlaubsansprüche unmittelbar umzusetzen. Das ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 2 BurlG. Sog. Schonzeiten gibt es dazu nicht mehr. Stattdessen muss nun der Arbeitnehmer seinen Urlaub einsetzen, wenn er nicht im unmittelbaren Anschluss an die Maßnahme arbeiten möchte.[1] Der Urlaubsanspru...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.1 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

Rz. 4 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation sind solche Maßnahmen, welche zur Abwendung einer Krankheit oder zur Förderung der Heilung im Anschluss an eine Krankheit durchgeführt werden.[1] I. S. d. Sprachgebrauchs sind dies Kuren (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung[2]). Der Anwendungsbereich von § 10 BUrlG ist jed...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Rz. 8 Liegt eine privilegierte Maßnahme nach § 9 EFZG vor, gelten die Bestimmungen der §§ 3–4a und 6–8 EFZG (Vorschriften über die Entgeltfortzahlung) entsprechend. Voraussetzung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung wegen Durchführung der Maßnahme ist gem. § 3 EFZG insbesondere, dass die Notwendigkeit der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme unverschuldet herbeigeführt w...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 2.8 Bin ich förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere die Pflichtversicherten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger und Pflichtversicherten gleichstehende Personen. Zu den unmittelbar förderberechtigten Personen zählen beispielsweise: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in einem versicherungspflichtige...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.9 Unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Leistungsträger (Abs. 6)

Rz. 29 In Abs. 6 wird erstmals ein unmittelbarer öffentlich-rechtlicher Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen den Träger der Eingliederungshilfe normiert. Die ablehnende Haltung seitens des Bundesrates gegen diese Regelung unter Berufung auf die BSG-Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Schuldbeitritt setzte sich nicht durch (vgl. BR-Stellungnahme zum Entwurf eines BT...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 3 Literatur

Rz. 25 Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2013, 664 und 712. Boetticher/Tammen, Die Schiedsstelle nach dem Bundessozialhilfegesetz: Vertragshilfe oder hoheitliche Schlichtung?, RsDE (2003 ) Nr. 54 S. 28. Eicher, Die Schiedstellen der Eingliederungs- und Sozialhilfe, SGb 2023, 145. Düring, Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu Schiedsstellen und Schiedspersone...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 3 Literatur

Rz. 35 Busse in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 4. Aufl., 2023, (§ 123 SGB IX Online-Stand: 23.7.2024). Diehm, Auswirkungen des BTHG auf das sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis, ZFSH 2019, 71. Eicher, Rezension, 50 Jahre Sozialhilfe. Eine Festschrift, herausgegeben von Jonathan I. Fahlbusch, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 3 Materialien

Rz. 52 Schreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung v. 4.2.2021 an die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Az: 211-5152.5-2875/2016. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen v. 9.12.1988. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zur Haushaltshilfe, Stand: 1.1.2025. Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess. Fachbeitrag "Anspruch auf Haushaltshilf...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.3 Streitgegenstand der Prüfung durch die Schiedsstelle – beide Vereinbarungen

Rz. 10 Abs. 2 knüpft an die erste Regelung bei Einführung des Schiedsstellenverfahrens in das allgemeine Sozialhilferecht an (vgl. Komm. zu § 123 Rz. 3) und führt die Zuständigkeit der Schiedsstelle für alle Vereinbarungen also Leistungs- und Vergütungsvereinbarung wieder ein. Vorherige Versuche, auch die Leistungsvereinbarung wieder schiedsstellenfähig zu machen, scheiterte...mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 2.1.1 Arbeitsentgelt

Rz. 5 Der Begriff des Arbeitsentgelts entspricht der Vorschrift des § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 14 SGB IV. Für den Personenkreis der §§ 232ff. ist statt des Arbeitsentgelts die in der jeweiligen Vorschrift genannte beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Bei Personen, die unter die Vorschrift des § 235 fallen, wird nach § 235 Abs. 4 Halbsatz 2 vorrangig das ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.2 Zuständigkeit der Leistungsträger

Rz. 8 Leistungsträger sind die Agenturen für Arbeit für die Bundesagentur für Arbeit sowie grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte. 104 zugelassene Kreise bzw. kreisfreie Städte fungieren als alleinige Träger der Grundsicherung, d. h., sie übernehmen auch die eigentlich den Agenturen für Arbeit obliegenden Aufgaben. Durch Gebietsreformen und Rückgabe von Optionen sch...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2026 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 In der Vergangenheit scheiterten Rehabilitations-/Teilhabeleistungen in manchen Fällen, weil der bisher haushaltsführ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.6 Grundlagen des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe

Rz. 7 § 123 regelt die allgemeinen Grundsätze der Beziehungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die §§ 124 bis 134 enthalten konkretisierende Bestimmungen. Rz. 8 Das im Achten Kapitel Teil 2 SGB IX enthaltene Vertragsrecht regelt unmittelbar das Leistungserbringungsrecht für die Eingliederungshilfe zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer als eine der ...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 8 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 62 verletzt worden ist und dabei weder die Grenzen der Mitwirkung nach der speziellen Mitwirkungsvorschrift noch die sich aus § 65 ergebenden Grenzen überschritten worden sind. Weiterhin müssen die sich aus Abs. 1 oder 2 und zusätzlich aus Abs. 3 ergebenden Voraussetzungen vorlie...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.10 Konkurrenzregelungen

Rz. 32 Die Bestimmungen des § 38 (Verträge mit Leistungserbringern) sind grundsätzlich zu beachten. Da § 38 (Teil 1 Kapitel 7) kein Regelungsvorrang zukommt (vgl. § 7 Abs. 2) und die Bestimmungen der §§ 123 ff. abschließend Grundlage der Vereinbarungen zwischen Trägern der Eingliederungshilfe und Leistungserbringern sind, dürfte dem § 38 letztlich keine eigenständige Bedeutu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.7 Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung (Abs. 2, 1. Alternative)

Rz. 38 Eine Mitnahme eines oder mehrerer Kinder an den Ort der Rehabilitations-/Teilhabeleistung kommt nach § 74 Abs. 2 auf Antrag des Rehabilitanden in Betracht, wenn der Rehabilitand keine andere Betreuung des Kindes oder der Kinder durch Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad sicherstellen kann oder Gründe bestehen, die Betreuung des Kindes während der Abwesenheit des Reh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telemedizin in der betriebs... / 3.1.6 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Aufgabe des Arbeitgebers, um für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach ihrer Abwesenheit wieder in den Betrieb einzugliedern sowie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Während es oft schwierig ist, alternative Arbeitsplätze und Tätigkeiten für Betroffene per Telemedizin zu identifizieren, gibt es...mehr