Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhaus

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Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.8 Fußboden

Bodenbeläge müssen zwecks Vermeidung von Unfällen durch Stürzen und Stolpern nach DIN 18040-1 rutschhemmend, leicht zu reinigen, zu desinfizieren und nicht entflammbar sein. Taktile und visuelle Kontraste können durch unterschiedliche Geräusche von Belagmaterial (z. B. Stein, Holz, Textil) beim Begehen bzw. Befahren ergänzt werden.mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.10 Aufzüge

Gestaltungsanforderungen und -lösungen sind dem Beitrag "Barrierefreie Gestaltungslösungen für öffentlich zugängliche Gebäude" zu entnehmen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 1.1 Überblick

Rz. 2 Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (in offizieller Kurzform ASV genannt) ist ein Angebot für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Sie stellt eine besondere fachärztliche Versorgungsform außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung dar, die sich auf die Diagnostik und ...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.4 Treppen, Handläufe und Rampen

Treppen müssen beidseitig Handläufe haben, die auch über Treppenabsätze und Fensteröffnungen fortzusetzen sind. Gemäß Rentzsch et al. (2007) haben sich Treppen mit einer Tiefe (Auftritt) von 28 cm und einer Höhe von ≤ 15 cm als besonders geeignet erwiesen.[1] Die nutzbare Breite der Treppen (lichtes Maß zwischen den Handläufen) muss ≥ 1,50 m bis 2,50 m betragen; Türflügel dürf...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.6 Türen und Fenster

Die lichte Durchgangsbreite von schwellenlosen Türen sollte einschließlich der liegenden Beförderung von Kranken ≥ 1,20 m, die lichte Durchgangshöhe ≥ 2,10 m sein. Leicht bedienbare Türklingeln, Wechselsprechanlagen, Lichtschalter, angeordnet in einer Höhe von 0,85–1,05 m mit optischer Rückmeldung für Höreingeschränkte. Der Türaufschlag von Türen in Rettungswegen darf nur in F...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.9 Sanitärräume

In jedem Geschoss muss mindestens eine mittels Piktogramm gekennzeichnete barrierefrei nutzbare Toilette mit einsehbaren Spiegeln vorhanden sein. Auf einer Seite des Toilettenbeckens muss eine mindestens 0,80 m breite Bewegungsfläche und vor dem Toilettenbecken eine mindestens 1,20 m tiefe Bewegungsfläche zum Manövrieren der Rollstuhl- oder Rollatornutzer vorhanden sein. Halte...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.5 Flure, Rettungswege im Gebäude

Die nutzbare Breite von stufenlosen Fluren muss ≥ 1,50 m sein. Flure, in denen behinderte oder kranke Patienten liegend zu befördern sind, sollten eine Breite von mindestens 2,25 m haben. Die nutzbare Breite der Flure darf durch Einbauten nicht eingeengt werden. Die Länge der Flure bis ins Freie darf 50 m nicht überschreiten. Flure sind ausreichend zu beleuchten und zu belüften....mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.2 Prüfquote (Abs. 2)

Rz. 11 Im Jahr 2020 darf eine Krankenkasse in jedem Quartal bis zu 5 % der bei ihr im vorvergangenen Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung eines Krankenhauses durch den MD prüfen lassen (quartalsbezogene Prüfquote; Satz 1). Im Jahr 2021 gilt eine quartalsbezogene Prüfquote von bis zu 12,5 %. Die Prüfquote enthält keine Nachkommastel...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.14 Übergangsregelung (Abs. 8)

Rz. 75 Abs. 8 enthält eine Übergangsregelung, um die Zeit für die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung zur ASV zu sichern und die bisherige spezielle Versorgung der Versicherten durch dazu in § 116b (alt)bestimmte Krankenhäuser weiter zu gewährleisten. Rz. 76 Mit Wirkung zum 23.7.2015 sind in Abs. 8 Satz 1 die Wörter "bis zu deren Aufhebung durch das Land" gestrichen worden...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.1 Einzelfallprüfung (Abs. 1)

Rz. 3 Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung (§ 39) kann die adressierte Krankenkasse den MD mit einer Prüfung der Schlussrechnung des Krankenhauses beauftragen (Satz 1). Die Prüfung ist spätestens 4 Monate nach ihrem Eingang bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den MD dem Krankenhaus anzuzeigen. Damit folgt der Gesetzgeber einer Anregung des Bundessozialgeric...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / 5.2 Beispiel 2: Barrierefreie Arztpraxis

Für das barrierefreie Erreichen einer Arztpraxis und einer entsprechenden Behandlung mobilitätseingeschränkter Patienten ist folgende Checkliste hilfreich:[1] Maßnahmen zur Beratung und Behandlung mobilitätseingeschränkter Patienten in einer barrierefreien Arztpraxismehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.3 Aufschlag (Abs. 3)

Rz. 18 Ab 2022 haben die Krankenhäuser bei einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 60 % neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag einen gestaffelten Aufschlag an die Krankenkassen zu zahlen (Satz 1). Der Aufschlag setzt neben der gestaffelten Prüfquote einen weiteren Anreiz für Krankenhäuser, regelkonforme Rechnunge...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.6 Vergütung und Abrechnung der Leistungen (Abs. 6)

Rz. 53 Die Vergütungssystematik der ASV ist eine in den Abs. 6 bis 9 geregelte bereichsspezifische Besonderheit (Blöcher, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 116b Rz. 86). Angestrebt wird ein dreiseitiger Normenvertrag auf Bundesebene (Köhler-Hohmann, in: jurisPK-SGB V, § 116b Rz. 124). Rz. 54 Die Leistungen der ASV werden nach Abs. 6 unmittelbar von der Krankenkasse vergütet, bei der ...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt worden. Die Abrechnungsprüfung war bis dahin in § 275 Abs. 1c geregelt und wurde in eine eigene Norm überführt und angepasst. Rz. 1a Das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.7 Abbedingung von Prüfungen (Abs. 7)

Rz. 27 Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über den Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung erbrachter Krankenhausleistungen oder der Rechtmäßigkeit der Krankenhausabrechnung sind nicht zulässig (Satz 1). Die Regelung klärt, dass Krankenkassen nicht zur Abbedingung von Prüfungen der Wirtschaftlichkeit erbrachter Krankenhausleistungen oder der Rechtmäßi...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.3 Kooperationsvereinbarung

Rz. 28 Zu den entsprechenden Belegen, die dem erweiterten Landesausschuss im Rahmen des Anzeigeverfahrens vorzulegen sind, gehören auch die Kooperationsvereinbarungen nach Abs. 4 Satz 9 oder 10. Kooperationsvereinbarungen können für die Versorgung bei schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen in Betracht kommen, um in diesem Versorgungsberei...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.4 Quartalsbezogene Auswertungen (Abs. 4)

Rz. 21 Damit die Einzelfallprüfung umgesetzt werden kann, wird der GKV-Spitzenverband beauftragt, bundeseinheitliche quartalsbezogene Auswertungen zu erstellen (Satz 1). Die Daten werden dem GKV-Spitzenverband von den Krankenkassen je Krankenhaus übermittelt (Satz 2). Die Daten sind jeweils zum Ende des ersten Monats, der auf ein Quartal folgt, anzuliefern (31.1., 30.4., 31....mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.2 Berechtigung zur Leistungserbringung

Rz. 24 Erfüllen die Leistungserbringer die gesetzlichen Voraussetzungen der ASV-RL, leiten sie ein Anzeigeverfahren ein (Satz 2), bei dem sich abweichend vom bisherigen Zulassungsrecht Besonderheiten ergeben (§ 2 Abs. 2 ASV-RL). Nicht berechtigt sind Berufsausübungsgemeinschaften, weil ihnen kein eigener Zulassungsstatus zukommt (vgl. BSG Urteil v. 16.12.2015, B 6 KA 26/15 R...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.5 Rechtsschutz (Abs. 5)

Rz. 24 Die Prüfquote (Abs. 4) wird durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) geltend gemacht. Dagegen sind Widerspruch (§§ 77 ff. SGG) und Klage (§§ 51 ff. SGG) zulässig. Beide Rechtsbehelfe haben keine aufschiebende Wirkung (§ 86a SGG; Satz 1). Einwendungen gegen die Ergebnisse einzelner Prüfungen sind bei der Ermittlung der Prüfquote nicht zu berücksichtigen (Satz 2). Damit ...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.6 Unzulässige Prüfung (Abs. 6)

Rz. 26 Eine einzelfallbezogene Prüfung ist nicht zulässig bei der Abrechnung von tagesbezogenen Pflegeentgelten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a KHEntgG), Prüfung von Strukturmerkmalen (§ 275d). Tagesbezogene Pflegeentgelte werden zur Abzahlung des Pflegebudgets (§ 6a KHEntgG) genutzt. Das Pflegebudget basiert auf den Pflegepersonalkosten des einzelnen Krankenhauses und ist hierfür zw...mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 2.1 Vereinbarung der speziellen sektorenübergreifenden Vergütung (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 eröffnet zwei Regelungsbereiche. Der GKV-Spitzenverband, die DKG und die KBV als Vertragsparteien nach § 115b werden gemäß Satz 1 Nr. 1 verpflichtet, zum einen eine spezielle sektorengleiche Vergütung sowie zum anderen nach Satz 1 Nr. 2 auch die Leistungen des AOP-Katalogs zu vereinbaren, für die die Vergütung unabhängig davon, ob die Leistung ambulant od...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.4 Richtlinienermächtigung des G-BA (Abs. 4)

Rz. 42 Der G-BA ist nach Abs. 4 Satz 1 verpflichtet (vgl. "regelt"), das Nähere zur ASV in einer Richtlinie zu beschließen. Dabei hat er die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die des Abs. 4 der Vorschrift, zu beachten bzw. entsprechend umzusetzen. Der G-BA hat sich mit Wirkung zum 28.4.2020 bei der Konkretisierung der Erkrankungen nach Abs. 1 Satz 2 in seiner ASV-Richtlini...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zum Aufgabenbereich des Medizinischen Dienstes (MD) gehört es, die Schlussrechnung eines Krankenhauses über vollstationäre Behandlung (§ 39) zu prüfen. Den Krankenkassen wird in einem gestuften Prüfsystem eine quartalsbezogene Prüfquote zugewiesen. Der MD ist berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Prüfung abzulehnen. Die Prüfungen werden von der jeweiligen K...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.1 Richtlinienanforderung

Rz. 23 Untersuchungs- und Behandlungsmethoden können Gegenstand des Leistungsumfangs in der ASV sein, soweit der G-BA im Rahmen seiner Beschlüsse nach § 137c für die Krankenhausbehandlung keine ablehnende Entscheidung getroffen hat (Abs. 2). Aus dieser Formulierung lässt sich schließen, dass die Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung eine Erlaubnis mit Verbotsvorb...mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hat, ohne dass ein ordnungspolitisches Rahmenkonzept zu erkennen wäre, neben der "Tagesstationären Behandlung" in § 115e als weitere Rechtsform auch die "Spezielle sektorengleiche Vergütung" (Hybrid-DRG) eingeführt. Mit beiden Rechtsformen will der Gesetzgeber Erkenntnisse aus dem internationalen Vergleich umsetzen, wonach sich ei...mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 2.3 Leistungserbringer, Abrechnung und Prüfung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Leistung zu erbringen sind berechtigt gemäß Abs. 3 Satz 1 alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden oder zur Krankenhausbehandlung zugelassenen Krankenhäuser, wenn sie die für das ambulant Operieren nach § 115b Abs. 1 Satz 5 geltenden Voraussetzungen erfüllen. Dabei handelt es sich um die Qualitätsvoraussetzungen nach § 135 Abs. 2 sowie die Richtlini...mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) hat die Vorschrift zum 29.12.2022 in Art. 1 Nr. 1a eingeführt.mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.13 Verordnungen im Rahmen der ASV (Abs. 7)

Rz. 72 Zur ASV gehört die Berechtigung, ärztliche Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen auszustellen, soweit diese Verordnungen für die Erfüllung des Behandlungsauftrags nach Abs. 2, also für Diagnostik und Behandlung im Rahmen der ASV erforderlich sind. Die Verweise auf die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften in Abs. 7 bedeuten, dass zu den verordnungsfäh...mehr

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Sommer, SGB V § 332b Rahmen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 29.12.2022 eingefügt.mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 3 Literatur

Rz. 14 Albert/Rathmayer/Lynen/Offermanns/Heber, Hybrid-DRG: Das Beste aus zwei Welten, Das Krankenhaus 4/2023 S. 322. Billing, Verwirrung mit dem neuen OP-Katalog, f&w 3/2023 S. 220. Bockhorst/Meyer, Es fehlt eine kohärente Strategie, f&w 3/2023 S. 222.mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Es werden Ausnahmen von der Zuständigkeit des medizinischen Dienstes (MDK) geregelt. Rz. 2 Durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz – EneuOG) v. 27.12.199...mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 2.2 Kriterien der Leistungsauswahl (Abs. 2)

Rz. 9 Für die spezielle sektorengleiche Vergütung sind insbesondere Leistungen auszuwählen, die eine hohe Fallzahl im Krankenhaus, eine kurze Verweildauer (maximal 3 Tage) und einen geringeren klinischen Komplexitätsgrad (Patient Clinical Complexity Level -PCCL- 4) haben. Dabei sind die Fälle, die sich von vornherein aus medizinischen Gründen nicht für eine sektorengleiche Behan...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.11 Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen

Rz. 26 Die Regelungen über die Belastungsgrenze sollen einerseits für die soziale Ausgewogenheit der Zuzahlungspflicht sorgen; andererseits muss sichergestellt sein, dass die beabsichtigte Steuerungswirkung hierdurch nicht übermäßig beeinträchtigt wird. Als Beitrag zur Versachlichung der Diskussion hat der Gesetzgeber den Spitzenverbänden der Krankenkassen nach Abs. 5 einmali...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 unter dem Titel "Ambulante Behandlung im Krankenhaus" eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.4 ASV-Servicestelle

Rz. 30 Welche Belege oder Nachweise im Einzelnen beizubringen sind, kann der in Betracht kommenden Leistungserbringer z. B. bei der ASV-Servicestelle erfahren, die gemeinsam vom GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) betrieben wird. Möglich ist auch eine Kontaktaufnahme zu den einzelnen Geschäftsstelle...mehr

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Sommer, SGB V § 332a Unzulä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 29.12.2022 eingefügt. Die Neuregelung baut Hürden für Leistungserbringer ab, die derzeit aufgrund (v...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.3.1 Überblick

Rz. 40 Mit dem § 116b Abs. 3 ist mit dem erweiterten Landesausschuss ein besonderes Gremium zur Entscheidung und der verwaltungsmäßigen Bewältigung der eingegangenen Anträge eingeführt worden. Strukturell erfüllt der Landeausschuss die Kriterien einer Behörde (Blöcher, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 116b Rz. 59; Becker, in: Becker/Kingreen, SGB V, §116b Rz. 21). Für die Wahrnehmu...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.10 Kostenverteilung

Rz. 69 Für das Anzeige- und Prüfverfahren, für die anlassbezogene oder routinemäßige Überprüfung entstehen dem Landesausschuss Kosten, die nach Abs. 3 Satz 5 der Vorschrift zur Hälfte von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen und zu je einem Viertel von der beteiligten KV und der Landeskrankenhausgesellschaft getragen werden. Es handelt sich um aufgabenb...mehr

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Sommer, SGB V § 332a Unzulä... / 2.1 Diskriminierungsfreie Einbindung von Komponenten und Diensten (Abs. 1)

Rz. 3 Die Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme für die vertragsärztliche Versorgung, die vertragszahnärztliche Versorgung, die pflegerische Versorgung sowie für Krankenhäuser, Apotheken, Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen stellen die diskriminierungsfreie Einbindung aller Komponenten und Dienste sicher, die von der Gesellschaft für Telematik (g...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.3.2 Entscheidungsausschuss

Rz. 41 Der vielköpfige erweiterte Landesausschuss wäre bei der Bewältigung der Entscheidungsaufgaben, die bekanntlich binnen 2 Monaten erledigt sein sollen, angesichts der durch die Anzeigen entstehende bürokratische Verfahren mit ihren vielfältigen Angaben und der Prüfung der vorgelegten erforderlichen Nachweise schwerlich zu einer schnellen Entscheidungsfindung in der Lage...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.1.1 Überblick

Rz. 17 Nach der Definition in Satz 1 umfasst die ASV die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Ihren konkreten Inhalt enthält Satz 1 erst durch die enumerativ aufgezählten Krankheitsverläufe, die zu einer spezialfa...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.2 Richtlinienkompetenz (Abs. 2)

Rz. 10 Der MD Bund erlässt Richtlinien für die Tätigkeit der MD auf Länderebene, die die MD binden (Satz 1). Die Richtlinien haben die Gesetze und sonstiges Recht zu beachten. Dazu gehören u. a. das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht, das für die Begutachtungstätigkeit der MD von zentraler Bedeutung ist. Das Leistungsrecht regelt die Ansprüche der Versicherten gegen di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.2 Anwendungsbereich des Gesetzes

Rz. 41 Das Gesetz gilt für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit approbierten Ärzten in der Weiterbildung, deren Arbeitsverhältnisse nicht unter den Geltungsbereich des WissZeitVG fallen (§ 1 Abs. 4 ÄArbVtrG). Das ÄArbVtrG ist daher nicht anzuwenden auf die Weiterbildung von Ärzten an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen i. S. v. § 5 WissZeitVG, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / 2.2 Betriebsvorrichtungen

Im Gegensatz zu unselbstständigen Gebäudeteilen, die erst die Nutzung des Gebäudes ermöglichen, z. B. Heizung, Belüftung, Beleuchtung, dienen Betriebsvorrichtungen der unmittelbaren Ausübung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit. Nach der auch im Einkommensteuerrecht geltenden Regelung des § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG kommen als Betriebsvorrichtungen nur Maschinen und sons...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5 Besonderheit: Schwersterkrankte Kinder (Abs. 4)

Rz. 68 Mit dem "Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder" aus dem Jahr 2002 hat der Gesetzgeber den Eltern von schwerstkranken Kindern mit einer nur kurzen Lebenserwartung einen Anspruch auf Kinder-Krankengeld ohne zeitliche Befristung eingeräumt. Es wird gemäß Abs. 4 gezahlt, wenn das Kind an einer Erkrankung leidet, die progredient (fortschreiten...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.4 Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses

Rz. 13 Der Anspruch auf Kinder-Krankengeld nach § 45 hängt davon ab, dass der Versicherte der Arbeit deshalb fernbleibt, weil er sein erkranktes Kind beaufsichtigen (= z. B. elterliche Aufsichtspflicht, weil das Kind wegen der von ihm ausgehenden Ansteckungsgefahr nicht im Kindergarten oder in der Schule, sondern zu Hause ist), betreuen (= z. B. Begleitung des Kindes zur ärztlic...mehr

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Sommer, SGB V § 381 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.3 Anspruchsdauer für das Kalenderjahr 2020

Rz. 29 Durch das "Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser" (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2208) wurde § 45 um einen Abs. 2a ergänzt. Danach bestand der Anspruch auf Kinder-Krankengeld im Kalenderjahr 2020 abweichend von Abs. 2 für jedes Kind längstens für 15 Arbeitstage und für alleinerziehende Versicherte (Definition vgl. Rz. 28) längsten...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.3 Exkurs: Stief- und Enkelkinder

Rz. 11a Stief- und Enkelkinder gelten gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 4 dann als Kinder, wenn sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden oder in seinen Haushalt aufgenommen wurden. Nachstehend werden die einzelnen Begriffe erläutert: Stiefkind Ein Stiefkind ist ein Kind, welches der Ehegatte aus einer früheren Beziehung in eine Ehe mitbringt. Auch während der ...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.6 Abs. 3 – Anzurechnende Zeiten

Rz. 30 Auf die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) werden grundsätzlich alle Tage, für die Krankengeld wegen derselbe Krankheit (Rz. 10 f.) gezahlt wurde, angerechnet. Bei der Berechnung der Höchstanspruchsdauer werden nicht die Krankengeld-Zahltage (bei vollen Kalendermonaten gemäß § 65 Abs. 7 SGB IX jeweils 30 Zahltage je Monat), sondern die tatsächlichen ...mehr