Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhaus

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 28 Der Arbeitsvertrag ist nach § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 4 Verweigerung der Auskunft

Eine Verweigerung der Auskunft ist in diesen Fällen möglich: Wenn ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt.[1] In der Praxis dürfte das allerdings die Ausnahme sein. Ein solcher Fall kann z. B. vorliegen, wenn ein Gesellschafter ständig Auskunft begehrt, den Geschäftsführer damit vollständig auslastet und den Geschäftsbetrieb lahmlegt, ohne dass tatsächlich ein berechtigtes Inf...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.1 Rettungskette

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass "nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird." (§ 24 Abs. 2 DGUV-V 1) Jeder Unfall, der eine notärztliche Behandlung erforderlich macht, muss daher die sog. Rettungskette auslösen. Sie bezeichnet die strukturierte Abfolge von Rettungs- und Alarmierungsmaßnahmen und umf...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.3.3 Ermittlungsbehörden

Sobald bei einem Rettungsdiensteinsatz oder in der Notaufnahme eines Krankenhauses erkennbar ist, dass eine Verletzung durch das Verschulden eines anderen zustande gekommen sein könnte, wird die Polizei informiert und nimmt Ermittlungen auf. Weil das vielen betrieblichen Verantwortlichen nicht klar ist, kommt das routinemäßige Auftreten der Polizei zumindest bei mäßig schwer...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.6 Notfallseelsorge

Wenn ein Betrieb über eigene Kontakte zu geeigneten Seelsorgern verfügt (wie z. B. in Krankenhäusern, Betreuungseinrichtungen, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen), können diese Seelsorger den Betroffenen nach einem Unfall beistehen. Das hat den Vorteil, dass sie den Betrieb und seine Beschäftigten mehr oder weniger gut kennen und auch später noch vor Ort Ansprech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Faktisches Arbeitsverhältnis / 3 Grenzen des faktischen Arbeitsverhältnisses

Da Sinn und Zweck des faktischen Arbeitsverhältnisses vor allem der Erhalt der Lohnansprüche des Arbeitnehmers ist, greift die Rechtsfigur nicht ein, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbracht hat. Wurde das Arbeitsverhältnis nicht in Vollzug gesetzt, hat der Arbeitnehmer also keine Arbeitsleistung erbracht, steht einer rückwirkenden Nichtigkeit nichts entgegen. Gl...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Das Gesetz lässt durch Satz 2 für alle schwangeren und stillenden Frauen unabhängig von ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit Ausnahmen vom grds. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Eine Sonn- und Feiertagsarbeit ist danach zulässig, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 A...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (6) Assistent im Krankenhaus

Rz. 94 Der Assistent im Krankenhaus haftet deliktisch, jedoch nicht vertraglich, da kein eigenständiger Vertrag mit dem Patienten zustande kommt. Zu beachten ist, dass ein Arzt, der nur das Aufklärungsgespräch fehlerhaft durchführt, ebenso zur Haftung herangezogen werden kann.[261]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (14) Krankenhaus

Rz. 102 Beim Krankenhaus kann immer nur der Krankenhausträger passivlegitimiert sein. Zu differenzieren ist sodann zwischen totalem und gespaltenem Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag. Beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag wird stets der Krankenhausträger Vertragspartner des Patienten, sodass dieser dann auch vertraglich haftet. Beim gespaltenen Krankenhausauf...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (1) Organisationspflichten des Krankenhausträgers allgemein

Rz. 25 Krankenhäuser sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht Dienstleistungsbetriebe im Bereich von Diagnostik, Therapie, Pflege, Betreuung, Unterbringung und Versorgung von Patienten. Die lege artis durchgeführte Versorgung des Patienten im Krankenhaus wird durch ein Zusammenwirken von ärztlichem, pflegerischem und medizinisch-technischem Personal gewährleistet. Der reibung...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / Literaturtipps

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§ 5 Arzthaftungsrecht / e) Schadensersatz aus § 831 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 7 § 831 Abs. 1 S. 1 BGB eröffnet die Haftung auch gegen denjenigen Arzt, der die Schädigung eines Patienten nicht unmittelbar verursacht hat. Diese Haftung entsteht aus einer Einstandspflicht des Arztes als Geschäftsherr für eine Verletzungshandlung seines Gehilfen. Die Geschäftsherrenstellung des Arztes ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag, da dieser vom Geschäftsherr...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / h) Organhaftung, §§ 89, 31 BGB

Rz. 10 Im Krankenhausrecht kommt neben den Vorschriften der §§ 823 ff. BGB auch eine deliktische Haftung nach §§ 89, 31 BGB in Betracht. Demnach haften Körperschaften, also auch Krankenhäuser, für Schäden, die von ihren Organen, d.h. von ihrem Vorstand oder anderen verfassungsmäßig berufenen Vertretern in Ausführung der ihnen zustehenden Verrichtung, begangen worden sind. Na...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (10) Chefarzt

Rz. 98 Liegt ein totaler Krankenhausaufnahmevertrag (siehe hierzu Rdn 102) zugrunde, wird der Chefarzt als Erfüllungsgehilfe des Krankenhauses tätig und es kommt somit kein eigener Behandlungsvertrag zum Patienten zustande. Liegt ein Arztzusatzvertrag vor, so wird der Chefarzt Vertragspartner des Patienten und haftet somit aus Vertrag.[265] Für Chefärzte entfällt auch die Mö...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (3) Recht auf Auskunftseinholung über beteiligtes Personal

Rz. 68 Der Patient hat das Recht zu erfahren, welcher Arzt, welche Krankenschwester während des Behandlungszeitraums wann genau für seine Behandlung verantwortlich war. Der Krankenhausträger ist verpflichtet, Namen und ladungsfähige Anschriften sowie genaue Dienstzeiten des von ihm bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Patienten eingesetzten ärztlich...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (7) Belegarzt

Rz. 95 Der Belegarzt haftet für die von ihm begangenen fehlerhaften Behandlungen selbst, nicht das Krankenhaus.[262] Im Rahmen seiner Leistungen und seines Fachgebiets haftet der Belegarzt gem. § 278 BGB auch für das am Krankenhaus angestellte ärztliche und nicht-ärztliche Personal, soweit es ihm bei der Erfüllung seiner eigenen Verbindlichkeiten aus dem Belegarztvertrag mit...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / dd) Fehlender Facharztstandard

Rz. 151 Der Patient hat beim Aussuchen von Krankenhaus oder Praxis einen Anspruch auf eine gute ärztliche Versorgung nach Maßstab eines erfahrenen Arztes der jeweiligen Fachgruppe, regelmäßig also Anspruch auf Behandlung durch einen Facharzt.[321] Wird nun der Patient einer Behandlung zugeführt, die nicht einem fachärztlichen Standard entspricht, stellt bereits diese Behandl...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / III. Checkliste: Sachverhaltsermittlung/Beiziehung der Krankenunterlagen

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§ 5 Arzthaftungsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 57 Kassenpatient P hat in der vergangenen Woche dreimal seine Hausärztin aufgesucht und über akute Bauchschmerzen geklagt. Die Hausärztin hat einen "nervösen Magen" diagnostiziert und ihm im Wesentlichen Ruhe und Stressreduzierung empfohlen. Wenig später bricht P zusammen und wird mit einem durchgebrochenen Magengeschwür in das nächstgelegene Krankenhaus zur operativen V...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (1) Horizontale Arbeitsteilung

Rz. 29 Ist ein niedergelassener Arzt aufgrund eigener, begrenzter persönlicher Fähigkeiten und/oder unzureichender Ausstattung nicht in der Lage, eine standardgemäße Behandlung des Patienten zu gewährleisten, ist er verpflichtet, den Patienten entweder zu einem anderen Facharzt oder aber in das Krankenhaus bzw. ggf. in eine Institutsambulanz zu überweisen. Kommt es im Bereic...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / b) Muster: Auskunftsklage

Rz. 115 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.6: Auskunftsklage An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die Kliniken _________________________-GmbH, _________________________ – Beklagte – wegen: Auskunft aus Behandlungsvertrag Na...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / d) Muster: Schadensersatzklage

Rz. 117 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.7: Schadensersatzklage An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen – Beklagte zu 1) –mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Rauchen / Zusammenfassung

Begriff Unter Rauchen wird die Inhalation (bzw. die Aufnahme in den Mundraum) von Tabakrauch verstanden, der beim Abbrand (Glimmbrand) von Tabakerzeugnissen wie Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen entsteht. Passivrauchen ist die inhalative Aufnahme von Tabakrauch durch Nichtraucher. Im Kontext des Nichtraucherschutzes nach Arbeitsstättenverordnung wird auch das Rauc...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (3) Personalstruktur

Rz. 27 Der Krankenhausträger ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die von ihm aufgestellten Organisationsstrukturen[118] durch entsprechende Instruktionen und Überwachung des von ihm eingesetzten ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals tatsächlich umgesetzt werden.[119] Setzt ein Krankenhausträger z.B. übermüdete Ärzte bei der Behandlung ein, d...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Zeugenvernehmung durch Videoübertragung

Rz. 305 Für die Vernehmung besonders schutzbedürftiger Zeugen wurde die Möglichkeit geschaffen, diese getrennt von den Anwesenheitsberechtigten zu vernehmen, § 247a StPO. Die Vernehmung wird in Bild und Ton (Videokonferenz) übertragen. Die Vorschrift steht gleichrangig neben den Alternativen Ausschluss des Angeklagten sowie Ausschluss der Öffentlichkeit. Diese Form der Verne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / (1) Wartung medizinischer Geräte/apparative Ausstattung

Rz. 32 Das Krankenhaus hat für die Einhaltung der Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und der Medizingeräteverordnung sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Gefahrenschutzbestimmung zu sorgen. Darüber hinaus hat der Krankenhausträger die benötigten medizinischen und technischen Geräte vorzuhalten und durch regelmäßige Wartung funktionstücht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / ff) Organisationspflichten im Zusammenhang mit der ärztlichen Aufklärung und ihrer Dokumentation

Rz. 36 Aufklärung[143] ist ärztliche Pflicht: Jede Art von Formularaufklärung allein ist zu vermeiden; das Aufklärungsformular soll lediglich Merkblatt zur Vorbereitung und ggf. Ergänzung des eigentlichen ärztlichen Aufklärungsgesprächs sein. Der Krankenhausträger muss darauf hinwirken, dass über das individuelle Aufklärungsgespräch hinausgehende, ergänzende Bemerkungen hand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / (11) Durchgangsarzt

Rz. 99 Der Durchgangsarzt ist lediglich dafür zuständig, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob eine berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung einzuleiten ist und wie diese Behandlung auszusehen hat.[268] Ein Vertrag liegt bei dieser Behandlung nicht zugrunde.[269] Übernimmt der Durchgangsarzt dann die Erstbehandlung oder führt er die weitere Behandlung durch, entsteht zwis...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Corporate Volunteering / 2.3 Besonderheiten bei einem Secondment

Ein Secondment kann als Mentoring umschrieben werden, bei dem ein Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum an eine gemeinnützige Organisation entsandt wird. D.h. hier gibt es immer wieder auch einen Kooperationspartner, z. B. eine NGO oder ein sonstiger Projektpartner. Auch mit diesem müssen entsprechende Verträge abgeschlossen werden. Ein Secondment ist auch als Auslandsent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Kassenpatient P kommt mit akuten Bauchschmerzen im rechten Unterbauch in die Notfallambulanz eines Krankenhauses der Grund- und Regelversorgung. Nach einer ersten klinischen Untersuchung durch den Assistenzarzt Dr. A und einer Blutuntersuchung wird die Indikation für eine Appendektomie (operative Blinddarmentfernung) gestellt und der Eingriff selbst sofort durchgeführt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / 4. Muster: Prozessvergleich

Rz. 167 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.9: Prozessvergleichmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Rauchen / 3.1 Absolutes Rauchverbot

Aus technischer Sicht ist ein absolutes Rauchverbot in den Betriebsräumen die einfachste und wirkungsvollste Maßnahme, um die Beschäftigten vor Tabakrauch zu schützen. Viele Betriebe haben in den letzten Jahren deshalb so verfahren, oft mit der Ausnahme von "Raucherzonen" (s.u.). Grundsätzlich kann ein Betrieb das Rauchen auch auf dem gesamten Betriebsgelände (also auch im Fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / j) Vertraglicher Haftungsausschluss/Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 12 Grundsätzlich ist festzuhalten, dass AGB, die einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung der Behandlungsseite in Bezug auf die medizinische Behandlung betreffen, als unzulässig gelten, vgl. § 309 Nr. 7 BGB.[72] Dies rechtfertigt sich aus dem dem Arzt oder Krankenhaus obliegenden Schutz der gefährdeten hohen Rechtsgüter des Patienten wie Leben, Gesundheit ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / IV. Muster: Anspruchsschreiben

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Anspruchsschreiben An das _________________________-Krankenhaus Sehr geehrter Herr Dr. _________________________, sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die rechtlichen Interessen des _________________________. Die auf uns lautende Vollmacht sowie Schweigepflichtentbindungserklärung liegt bei. Namens und i...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Arztes setzt das Vorliegen eines Behandlungsfehlers voraus. Der Behandlungsfehler ist in § 630a Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB geregelt. Der Arzt schuldet dem Patienten auf der Grundlage des Behandlungsvertrags sowohl vertraglich als auch deliktisch in der Regel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenscha...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / cc) Organisationspflichtverletzungen

Rz. 24 Organisationspflichtverletzungen[116] im Haftpflichtprozess nehmen immer mehr an Bedeutung zu: Die Haftung des Krankenhauses/Krankenhausträgers tritt in den Vordergrund. Der Krankenhausträger haftet entweder für Versäumnisse des behandelnden Arztes oder aber für eigene Versäumnisse. Im letzteren Fall spricht man von einer Haftung für Organisationsverschulden. Eine Ver...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 5. Gesundheitswesen

Rz. 6 Das Gesundheitswesen ist dem Anwendungsbereich des GWB teilweise entzogen. Nach § 69 SGB V sind die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und deren Verbände) und zu Krankenhäusern sozialversicherungsrechtlicher Natur und nach dem SGB zu beurteilen, weshalb zivilrechtliche Vorschriften nur ergänzen...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Für die Erbringung von Pflegeleistungen sind nicht nur verschiedene Leistungsträger zuständig, sondern rechtlich zu unterscheiden sind auch verschiedene Formen der Pflege: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird im eigenen Haushalt durch ambulante Pflegekräfte (dazu § 132a SGB V) erbracht, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wen...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ee) Organisationspflichten über die Krankenbehandlung hinaus

Rz. 31 Organisationspflichten des Krankenhausträgers gehen noch über die eigentliche Krankenhausbehandlung hinaus: Der Krankenhausträger ist verpflichtet, einem testierwilligen Patienten jede zumutbare Unterstützung zur Testamentserrichtung im Krankenhaus zu gewähren.[134] Weiterhin hat der Krankenhausträger die Überwachung der Einhaltung vereinbarter Nachsorgetermine – auch...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Corporate Volunteering / 2.1 Beispiele für Engagements des Arbeitgebers

Social Days Soziale Tage oder auch Aktionstage werden zumeist als Veranstaltung durch einen Arbeitgeber organisiert und können neben dem CSR-Aspekt zum Teambuilding oder interdisziplinären Austausch beitragen. Praxis-Beispiel Social Days Bau eines Zauns, Anstreichen einer Mauer oder die Essensausgabe an Bedürftige in einer Ausgabestelle der Tafel. Social Days können durch den Ar...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 65 Der Patient hat gem. §§ 630g, 830 BGB ein Recht auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen. Daneben gilt die allgemeine Vorschrift des § 810 BGB.[221] Der Patient hat das Recht, sich Fotokopien fertigen zu lassen. Die erste Kopie ihrer Patientenakte haben die Patienten unentgeltlich zu enthalten.[222] Das gilt auch für die Herausgabe von Röntgen-, CT-, NMR...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (2) Hypothetische Einwilligung

Rz. 48 Eine unzureichende Aufklärung führt dann nicht zur Arzthaftung, wenn der aufklärende Arzt darlegen und beweisen kann, dass der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung den konkreten Eingriff hätte durchführen lassen, d.h. eingewilligt hätte.[176] Die Anforderungen an den Beweis derartiger Behauptung auf Arztseite sind nach der Rechtsprechung sehr hoch.[177] Hätte d...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / gg) Verkehrssicherungspflichten

Rz. 37 Den Krankenhausträger treffen allgemeine Verkehrssicherungspflichten gegenüber dem Patienten.[145] Er hat dafür zu sorgen, dass niemand vermeidbar aufgrund von unsicheren oder unhygienischen Zuständen im Bereich der Klinik Schaden erleidet. Der BGH hat hierzu entschieden, dass keine Haftung der Klinik besteht im Fall eines Suizids des Patienten.[146] In diesem Rahmen ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Honorarklage

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.16: Honorarklage Landgericht Bonn _________________________ Klage des Architekten _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den _________________________ – Beklagten – Wir werden beantragen,mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Pflicht des Schuldners

Rz. 82 Der Schuldner hat in dem Termin ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und an Eides statt zu versichern, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Die Übersendung eines einfachen oder notariellen Vermögensverzeichnisses lässt diese Frist nicht entfallen. Anderes kann allerdings gelten, wenn sich der Gläubiger auf die Vorlage eines solchen privaten Vermögensverzeic...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB

Rz. 3 Ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 S. 1 BGB setzt ein bestehendes Schuldverhältnis voraus. Das ist im Arzthaftungsrecht regelmäßig der Behandlungsvertrag nach § 630a BGB , der zwischen Arzt und Patient geschlossen wird. Der Behandlungsvertrag war schon immer Dienstvertrag und kein Werkvertrag.[2] So sieht es auch das BGB vor, indem in § 630b BGB auf die Vorsch...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / c) § 823 Abs. 1 BGB

Rz. 5 Im Bereich der Tatbestandsvoraussetzungen einer deliktischen Haftung haben sich durch die Reformgesetze außer der Vorverlagerung des Schmerzensgeldanspruchs in den vertraglichen Bereich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Tatbestandsvoraussetzungen entsprechen im Wesentlichen denen der vertraglichen Haftung.[31] Ein Schadensersatzanspruch des Patienten kann sich ...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 5 Zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens nach dem AsylG ist nicht die Ausländerbehörde, sondern gem. § 5 Abs. 1 AsylG das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Allein für den Fall, dass eine Person nur Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 S. 1 AufenthG geltend macht, ist der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde auf Erteilung einer Aufent...mehr