Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhaus

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 7 Betrieb eines Krankenhauses

Zeile 38 In Zeile 38 haben Körperschaften, die Krankenhäuser betreiben, zu bestätigen, dass die Voraussetzungen nach § 67 AO für das Vorliegen der Eigenschaft als Zweckbetrieb erfüllt sind. Nähere Erläuterungen dazu, wann der Betrieb eines Krankenhauses ein Zweckbetrieb ist, sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 215, enthalten.mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.1 Erhalt von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation (Nr. 15 Buchst. a)

Rz. 149 Versichert sind Rehabilitanden, die auf Kosten der abschließend benannten Träger eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation erhalten. Mögliche Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen (§§ 4, 143 SGB V), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 125 SGB VI), das sind die DRV Bund, die Regionalträger, die DRV Knappschaft-Bahn-See sowie "die" landwir...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.16 Blut-, Organ- oder Gewebespender (Nr. 13 Buchst. b)

Rz. 132 Blut-, Organ- und Gewebespender sind nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b versichert. Seit 1.8.2012 ist im Versicherungstatbestand klargestellt (Art. 2b Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012, BGBl. I S. 1601), dass dieser sich auch auf Personen erstreckt, die sich tatsächlich Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen unterziehen, wenn dies...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 2.4 Erhebung, Speicherung und Nutzung von Daten (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 3 bezieht sich auf die Daten, die nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 2 nur beim Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden erhoben werden dürfen, nicht aber bei Dritten. Betroffen sind also die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, einer Partei, einer Religionsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung. Abs. 1 Satz 3 regelt die weiteren Voraussetzungen für die Erhe...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.3 Teilnahme an vorbeugenden Maßnahmen für Berufskrankheiten (Nr. 15 Buchst. c)

Rz. 158 Nach Nr. 15 Buchst. c sind Personen versichert, die an spezifischen vorbeugenden Maßnahmen gegen Berufskrankheiten teilnehmen. Nach § 3 Abs. 1 BKV haben die UV-Träger mit allen geeigneten Mitteln der Gefahr entgegenzuwirken, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert. Ist die Gefahr dennoch nicht zu beseitigen, haben die UV-Träger darau...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 2.3 Zugehörigkeit nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 9 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass Daten über die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, Partei, Religionsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung nicht bei dritten Personen oder Einrichtungen erhoben werden dürfen, sondern – nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 3 – nur beim Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden selbst. Die Agentur für Arbeit muss die Daten also durch Befragung b...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.13 Personen bei einer Diensthandlung oder als Zeugen (Nr. 11)

Rz. 113 Versichert sind Personen, die von einer der genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt, Stiftung) zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden (Nr. 11 Buchst. a). Der versicherte Personenkreis ist der Gruppe der Wie-Beschäftigten (§ 2 Abs. 2) vergleichbar, da sie – ähnlich wie die Wie-Beschäftigten – für einen Dritten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2.4.1 Wie werden Sie in den Krankenversicherungen hinsichtlich Ihres Beitrags eingestuft?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung Die gesetzlichen Versicherer stufen Sie entsprechend der Angaben in Ihrem Steuerbescheid ein. Nun gibt es auch geringe oder gar negative Betriebsergebnisse. Hiervon können Sie als Existenzgründer betroffen sein. Die gesetzliche Krankenversicherung setzt ein Betriebsergebnis vor Steuer von monatlich 1.178,33 EUR voraus. Von diesem Betra...mehr

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Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1 Gemeinnützige GmbH

Eine gGmbH ist eine bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaft und somit eine juristische Person in Form einer Non-Profit-Organisation. Sie unterliegt unter anderem den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie denen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und wird durch eine Geschäftsführung vertreten. Die gGmbH haftet gegenüber Dritten mit ihrem Vermögen (vgl. § 13 Abs. 2 GmbHG). Das hei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 1.1 Definition

Um ein Verständnis für das Management von Fehlzeiten im Rahmen eines BGM entwickeln zu können, muss zunächst geklärt werden, was unter dem Begriff "Fehlzeiten" verstanden wird. Nicht selten wird in der Praxis unter Fehlzeiten die klassische krankheitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz verstanden. Nach Nieder[1] definiert sich der Begriff wie folgt: "Fehlzeiten sind alle a...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.1 Datenübermittlung durch Krankenhäuser (Abs. 1)

Rz. 4 Krankenhäuser nach § 108 oder ihre Träger übermitteln den Krankenkassen in jedem Behandlungsfall die nachfolgend abschließend aufgezählten Daten (Satz 1). Die Pflicht zur Datenübermittlung bezieht sich ausschließlich auf nach § 108 zugelassene Krankenhäuser: Hochschulkliniken (Nr. 1), Plankrankenhäuser (Nr. 2) und Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag abgeschloss...mehr

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Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 2.7 Qualitätskontrollen in Krankenhäusern (Abs. 4a)

Rz. 26a Der MD ist zuständig, Prüfungen zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen in Krankenhäusern durchzuführen (§ 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4). Art und Umfang der Kontrollen werden durch einen Auftrag definiert, aufgrund dessen der MD tätig wird. Der G-BA sowie der MD Bund erlassen jeweils Richtlinien (§ 137 Abs. 3 in der ab 1.1.2016 geltenden Fassung; § 283 Abs. 2 ...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.5 Verzeichnis der zugelassenen Krankenhäuser und Ambulanzen (Abs. 6)

Rz. 17 Die Kriterien für den Standort eines Krankenhauses und dessen Ambulanzen sind bundesweit gesetzlich geregelt (§ 2a Abs. 1 Satz 1 KHG). Der GKV-Spitzenverband und die DKG führen dazu ein bundesweites Verzeichnis der Standorte der zugelassenen Krankenhäuser (§ 108) und ihrer Ambulanzen (Satz 1). Das Verzeichnis soll unter anderem Kennzeichen zum Standort und das Institu...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.6 Verzeichnis der in Krankenhäusern und Ambulanzen tätigen Ärzte (Abs. 7)

Rz. 26 Der GKV-Spitzenverband und die DKG führen ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte (Satz 1). Das Verzeichnis wird ergänzend zum Krankenhausverzeichnis (Abs. 6) geführt. Die Krankenhäuser und die Krankenkassen verwenden und nutzen die im Verzeichnis enthaltenen Angaben zunächst nur im Bereich de...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 301 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat § 301 umfassenden Änderungen und Ergänzungen unter...mehr

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Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 2.6 Betreten von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 4)

Rz. 25 Die Gutachter des MD sind im Einzelfall befugt, zwischen 8.00 und 18.00 Uhr die Räume der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen zu betreten (Satz 1). Das Betretungsrecht besteht im Einzelfall, wenn der MD den Auftrag hat, die Notwendigkeit (BSG, Urteil v. 17.12.2013, B 1 KR 14/13 R), die Dauer und die ordnungsgemäße Abrechnung der stationären B...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Datenübermittlung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie ermächtigten Krankenhausärzten. Sie schafft die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Aufzeichnung und Übermittlung von Sozialdaten durch die Krankenhäuser und die anderen in der Vorschrift genannten Leistungserbringer. Die Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.3 Pflegegrad (Abs. 2a)

Rz. 15g Die Krankenkassen übermitteln den Krankenhäusern den Pflegegrad (§ 15 SGB XI) eines Patienten, sobald ihnen das Krankenhaus die Aufnahme zur Behandlung anzeigt (Satz 1). Eine Änderung des Pflegegrades während der Krankenhausbehandlung ist ebenfalls zu übermitteln (Satz 2). Die Daten sind elektronisch zu übertragen (Satz 3). Seit dem Jahr 2018 können Krankenhäuser für...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 3 Literatur

Rz. 19 Bockholdt, BVerfG-Vorlage zur Ermächtigung des DIMDI zu rückwirkenden Änderungen des OPS, jurisPR-SozR 21/2020 Anm. 1. Eichberger, Die unendliche Geschichte – Krankenhausabrechnungen, SGb 2021, 19. Euler/Dirschedl, Deutsche Kodierrichtlinien, Allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren – Version 2016, ku-Sonderheft. H...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.4 Vereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 16 Das Nähere über Form und Inhalt der erforderlichen Vordrucke, Zeitabstände für die Übermittlung der Angaben nach Abs. 1, Abrechnungsverfahren im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern, ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung eines Antrages auf Anschlussrehabilitation durch das Krankenhaus auf Wunsch und mit Einwilligung der ...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.5 Datenübermittlung durch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 4)

Rz. 17 Zugelassene Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (§§ 111, 111a, 111c) haben ähnlich wie Krankenhäuser oder Krankenhausträger nach Abs. 1 Satz 1 bestimmte Daten elektronisch oder maschinell lesbar auf Datenträgern zu übermitteln (Satz 1): die Stammdaten des Versicherten von der elektronischen Gesundheitskarte (§ 291a Abs. 2 Nr. 1 bis 10) sowie das interne Kennzei...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.7 Datenübermittlung durch ermächtigte Krankenhausärzte (Abs. 5)

Rz. 18 Ermächtigte Krankenhausärzte (vgl. § 116) sind im Rahmen des Verfahrens nach § 120 Abs. 1 Satz 3 die für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen erforderlichen Unterlagen dem Krankenhausträger zu übermitteln (Satz 1). Die Regelung bildet die datenschutzrechtliche Grundlage für den Datenaustausch. § 295 (Datenübermittlung in der Abrechnung ärztlicher Leistunge...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat § 301 umfassenden Änderungen und Ergänzungen unterzogen. Weitere Ände...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübermittlung durch Krankenhäuser (Abs. 1) Rz. 4 Krankenhäuser nach § 108 oder ihre Träger übermitteln den Krankenkassen in jedem Behandlungsfall die nachfolgend abschließend aufgezählten Daten (Satz 1). Die Pflicht zur Datenübermittlung bezieht sich ausschließlich auf nach § 108 zugelassene Krankenhäuser: Hochschulkliniken (Nr. 1), Plankrankenhäuser (Nr. 2) und Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.6 Datenübermittlung durch Rehabilitationseinrichtungen der Renten- und Unfallversicherung (Abs. 4a)

Rz. 17c Einrichtungen, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung erbringen (§ 15 Abs. 2 SGB VI, § 33 Abs. 2 SGB VII), sind datenschutzrechtlich berechtigt und gegenüber der Krankenkassen verpflichtet, bestimmte Daten Erwerbstätiger mit einem Anspruch auf Krankengeld (§ 44) oder Verlet...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.2 Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren (Abs. 2)

Rz. 13 Die Diagnosen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 7 (Einweisungsdiagnose, Aufnahmediagnose, Hauptdiagnose für die Entlassung oder Verlegung und Nebendiagnosen) sind nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der jeweiligen vom BfArM (www.bfarm.de) im Auftrag des BMG herausgegebenen deutschen Fassung zu verschlüsseln (Satz 1). Operationen und sonstige Pr...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.3 Aufschlag (Abs. 3)

Rz. 18 Ab 2022 haben die Krankenhäuser bei einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 60 % neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag einen gestaffelten Aufschlag an die Krankenkassen zu zahlen (Satz 1). Der Aufschlag setzt neben der gestaffelten Prüfquote einen weiteren Anreiz für Krankenhäuser, regelkonforme Rechnunge...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.2 Prüfquote (Abs. 2)

Rz. 11 Im Jahr 2020 darf eine Krankenkasse in jedem Quartal bis zu 5 % der bei ihr im vorvergangenen Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung eines Krankenhauses durch den MD prüfen lassen (quartalsbezogene Prüfquote; Satz 1). Im Jahr 2021 gilt eine quartalsbezogene Prüfquote von bis zu 12,5 %. Die Prüfquote enthält keine Nachkommastel...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.1 Einzelfallprüfung (Abs. 1)

Rz. 3 Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung (§ 39) kann die adressierte Krankenkasse den MD mit einer Prüfung der Schlussrechnung des Krankenhauses beauftragen (Satz 1). Die Prüfung ist spätestens 4 Monate nach ihrem Eingang bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den MD dem Krankenhaus anzuzeigen. Damit folgt der Gesetzgeber einer Anregung des Bundessozialgeric...mehr

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Sommer, SGB V § 277 Mitteil... / 2.1.4 Krankenhausabrechnungsprüfung (Satz 4)

Rz. 10a Der MD ist bei einer Abrechnungsprüfung verpflichtet und berechtigt, die wesentlichen Gründe für das Ergebnis der Begutachtung an das geprüfte Krankenhaus zu übermitteln. Dabei ist grundsätzlich der nach § 17c Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz ausschließlich elektronisch erfolgende Datenaustausch zwischen den MD und den Krankenhäusern zu nutzen. Mit ...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt worden. Die Abrechnungsprüfung war bis dahin in § 275 Abs. 1c geregelt und wurde in eine eigene Norm überführt und angepasst. Rz. 1a Das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.7 Abbedingung von Prüfungen (Abs. 7)

Rz. 27 Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über den Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung erbrachter Krankenhausleistungen oder der Rechtmäßigkeit der Krankenhausabrechnung sind nicht zulässig (Satz 1). Die Regelung klärt, dass Krankenkassen nicht zur Abbedingung von Prüfungen der Wirtschaftlichkeit erbrachter Krankenhausleistungen oder der Rechtmäßi...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.9 Verarbeitungsbefugnis des IQTIG (Abs. 7)

Rz. 16 Das IQTIG ist befugt, folgende personen- und einrichtungsbezogenen Daten der Versicherten und der Krankenhäuser zum Zweck der Veröffentlichung im Transparenzverzeichnis nach § 135d zu verarbeiten (Satz 1): Qualitätssicherungsdaten, die das IQTIG in seiner Funktion als Bundesauswertungsstelle verarbeitet, Daten aus den strukturierten Qualitätsberichten, die nach § 21 Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.4 Quartalsbezogene Auswertungen (Abs. 4)

Rz. 21 Damit die Einzelfallprüfung umgesetzt werden kann, wird der GKV-Spitzenverband beauftragt, bundeseinheitliche quartalsbezogene Auswertungen zu erstellen (Satz 1). Die Daten werden dem GKV-Spitzenverband von den Krankenkassen je Krankenhaus übermittelt (Satz 2). Die Daten sind jeweils zum Ende des ersten Monats, der auf ein Quartal folgt, anzuliefern (31.1., 30.4., 31....mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.1 Verarbeitung zur Qualitätssicherung (Abs. 1)

Rz. 4 Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen, Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sowie die in Richtlinien, Beschlüssen und Vereinbarungen festgelegten Datenempfänger sind befugt und verpflichtet, personen- oder einrichtungsbezogene Daten der Versiche...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.6 Unzulässige Prüfung (Abs. 6)

Rz. 26 Eine einzelfallbezogene Prüfung ist nicht zulässig bei der Abrechnung von tagesbezogenen Pflegeentgelten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a KHEntgG), Prüfung von Strukturmerkmalen (§ 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) und Vergütung des Vorhaltebudgets nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6b KHG. Tagesbezogene Pflegeentgelte werden zur Abzahlung des Pflegebudgets (§ 6a KHEntgG) genutzt. Das Pflegebud...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.5 Rechtsschutz (Abs. 5)

Rz. 24 Die Prüfquote (Abs. 4) wird durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) geltend gemacht. Dagegen sind Widerspruch (§§ 77 ff. SGG) und Klage (§§ 51 ff. SGG) zulässig. Beide Rechtsbehelfe haben keine aufschiebende Wirkung (§ 86a SGG; Satz 1). Einwendungen gegen die Ergebnisse einzelner Prüfungen sind bei der Ermittlung der Prüfquote nicht zu berücksichtigen (Satz 2). Damit ...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zum Aufgabenbereich des Medizinischen Dienstes (MD) gehört es, die Schlussrechnung eines Krankenhauses über vollstationäre Behandlung (§ 39) zu prüfen. Den Krankenkassen wird in einem gestuften Prüfsystem eine quartalsbezogene Prüfquote zugewiesen. Der MD ist berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Prüfung abzulehnen. Die Prüfungen werden von der jeweiligen K...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 – (BGBl. I S. 378) mit Wirkung vom 1.4.2007 (wieder) eingefügt worden. Sie enthält Bestimmungen über die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung. Zuvor enthielt die Vorschrif...mehr

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Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Norm regelt die Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst (MD) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte. Die Vorgängervorschrift des § 369b Abs. 5 RVO verpflich...mehr

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Sommer, SGB V § 277 Mitteil... / 2.1.6 Mitteilungspflichten des MD nach Kontrollen (Satz 6)

Rz. 10c Nach den abgeschlossenen Prüfungen nach § 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 (Qualitätskontrollen in Krankenhäusern) hat der MD die Ergebnisse dem geprüften Krankenhaus und dem jeweiligen Auftraggeber mitzuteilen. Einzelheiten werden in der Richtlinie des G-BA nach § 137 Abs. 3 geregelt (BT-Drs. 18/5372).mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Sie regelt die Verwendung von bundeseinheitlichen Kennzeichen für den Verkehr der Krankenkassen mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Vertragspartnern de...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der Ärzte und Einrichtungen (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 normiert Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen. Die Vorschrift erfasst weder nichtärztliche Leistungserbringer (z. B. Lieferanten von Hilfsmitteln) noch Ärzte, die nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Rz. 11 Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet, in dem für...mehr

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Sommer, SGB V § 412 Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 328 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelung...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 293 stellt sicher, dass die unter der Geltung des § 319 Abs. 3 RVO zwischen den Sozialversicherungsträgern und der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 1979 vereinbarten Institutionskennzeichen weiter verwendet werden können (BT-Drs. 11/2237 S. 237 zu § 301). Die Kennzeichen werden im Bereich des Schriftverkehrs, des Datenaustauschs sowie für Abrechnungszweck...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.4 Berichtspflichten (Abs. 4)

Rz. 17 Der MD berichtet dem MD Bund zweijährlich zum 1.4. über die Anzahl und die Ergebnisse der Begutachtungen nach § 17c Abs. 1a KHG, § 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4, § 275b und § 275c, die Personalausstattung des MD und die Ergebnisse der systematischen Qualitätssicherung der Begutachtungen und Prüfungen des MD für die gesetzliche Krankenversicherung (Satz 1). Die Regelun...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergangsregelung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 327 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelung...mehr

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Tod des Mieters / 1.1 Ehegatte

Ehegatte im Sinne dieser Vorschrift ist, wer mit dem Mieter eine rechtsgültige Ehe geschlossen hat. Die Ehe muss im Zeitpunkt des Todes des Mieters noch bestehen. Im Fall der Scheidung kommt es maßgeblich auf die Rechtskraft des Scheidungsurteils an. Stirbt der Mieter zwischen der Verkündung des Scheidungsurteils und dessen Rechtskraft, so tritt der Ehegatte in das Mietverhä...mehr