Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ausschlussvoraussetzungen

2.1 Grobe Pflichtverletzung Rz. 4 Der Begriff der "groben Pflichtverletzung" ist entsprechend demjenigen der §§ 23 Abs. 1, 48 BetrVG zu verstehen.[1] Die grobe Pflichtverletzung des betreffenden Mitglieds des Konzernbetriebsrats muss dabei aber Pflichten betreffen, die sich aus seiner Stellung als Konzernbetriebsratsmitglied ergeben, wie z. B. die Verweigerung oder grobe Vern...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beendigungstatbestände

4.2.1 Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen Rz. 34 Der Konzernbetriebsrat endet, wenn die Voraussetzungen seiner Errichtung dauerhaft entfallen. Dies ist etwa der Fall, wenn der Konzern, für den der Konzernbetriebsrat errichtet wurde, nicht mehr besteht, weil das herrschende Unternehmen seinen beherrschenden Einfluss verloren hat.[1] 4.2.2 Beschluss Rz. 35 Da der Konzernbetr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für die Bildung eines Konzernbetriebsrats

2.1 Unterordnungskonzern gemäß § 18 Abs. 1 AktG 2.1.1 Allgemeines Rz. 7 Ein Konzernbetriebsrat kann nur bei Vorliegen eines Konzerns gebildet werden (§ 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Das Betriebsverfassungsgesetz enthält keine Legaldefinition des Konzernbegriffs, sondern verweist in § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auf den Konzernbegriff des § 18 Abs. 1 AktG. Da das Betriebsverfassungsges...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestand und Beendigung des Konzernbetriebsrats

4.1 Keine Amtszeit Rz. 33 Ebenso wie der Gesamtbetriebsrat ist auch der Konzernbetriebsrat eine Dauereinrichtung ohne feste Amtszeit. Allerdings gibt es eine mittelbare Abhängigkeit von der Amtszeit der jeweiligen Betriebsräte insofern, als die regelmäßige Amtszeit eines Betriebsrats nach Ablauf von vier Jahren endet (vgl. §§ 13, 21 BetrVG). Mit dem Ende der Amtszeit der Einz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Rechtsfolgen bei Errichtungsmängeln

Rz. 32 Ein Konzernbetriebsrat kann nicht errichtet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für seine Errichtung nicht vorliegen. Ein in Verkennung der Regelungen des § 54 BetrVG (z. B. durch fehlerhafte Auslegung des Konzernbegriffs) errichteter Konzernbetriebsrat ist von Anfang an nicht existent und erwirbt keine betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse.[1] Sind eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Inländische Konzernspitze mit abhängigen Unternehmen im Ausland

Rz. 23 Hat das herrschende Konzernunternehmen seinen Sitz im Inland, während sich die abhängigen Konzernunternehmen im Ausland befinden, kann ein Konzernbetriebsrat nicht errichtet werden, da für die ausländischen Töchterunternehmen nach dem Territorialitätsprinzip das BetrVG nicht gilt.[1] Für die inländischen Konzernunternehmen kann dagegen ein Konzernbetriebsrat gebildet ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Beschluss

Rz. 35 Da der Konzernbetriebsrat ein fakultatives Betriebsverfassungsorgan ist, kann er durch entsprechende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte (bzw. im Fall des Abs. 2 funktionell zuständigen Betriebsräte) der Konzernunternehmen auch wieder aufgelöst werden. Hierfür ist in Ermangelung gesetzlicher Vorgaben zur Auflösung des Konzernbetriebsrats erforderlich, aber auch ausreich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Abhängigkeitsverhältnis

Rz. 11 Abhängigkeit ist nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 1 AktG gegeben, wenn ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben kann. Die tatsächliche Ausübung ist hierfür nicht entscheidend; vielmehr genügt für das Abhängigkeitsverhältnis nach § 17 Abs. 1 AktG die Möglichkeit, einen beherrschenden Einfluss aus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Antragsberechtigung

Rz. 5 § 56 BetrVG bestimmt, dass mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen, der Arbeitgeber, der Konzernbetriebsrat oder eine im Konzern vertretene Gewerkschaft antragsberechtigt sind. Eine Antragsfrist existiert nicht. Rz. 6 Stellen die Arbeitnehmer den Ausschlussantrag, so ist fraglich, ob ein Viertel aller wahlberechtigten Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Keine Amtszeit

Rz. 33 Ebenso wie der Gesamtbetriebsrat ist auch der Konzernbetriebsrat eine Dauereinrichtung ohne feste Amtszeit. Allerdings gibt es eine mittelbare Abhängigkeit von der Amtszeit der jeweiligen Betriebsräte insofern, als die regelmäßige Amtszeit eines Betriebsrats nach Ablauf von vier Jahren endet (vgl. §§ 13, 21 BetrVG). Mit dem Ende der Amtszeit der Einzelbetriebsräte fin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 11 Der Ausschluss eines Konzernbetriebsratsmitglieds setzt eine diesbezügliche gerichtliche Entscheidung voraus. Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren (§§ 2a Abs. 1 Nr. 1, 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das für den Sitz des herrschenden Konzernunternehmens zuständige Arbeitsgericht (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG).mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Rechtsfolgen des Ausschlusses

Rz. 12 Der Ausschluss aus dem Konzernbetriebsrat durch Beschluss des Arbeitsgerichts führt mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über den Ausschluss zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat und zur Beendigung der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsausschuss sowie allen weiteren Ausschüssen des Konzernbetriebsrats.[1] Da der Ausschluss des Konzernbetriebsra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die den Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern regelnde Vorschrift des § 56 BetrVG entspricht der für den Gesamtbetriebsrat geltenden Regelung des § 48 BetrVG. Die Vorschrift des § 56 BetrVG ist wegen seines eindeutigen Wortlauts nur auf den Ausschluss einzelner Konzernbetriebsratsmitglieder anwendbar und kann für eine Auflösung des Konzernbetriebsrats als Organ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Konzernunternehmen mit nur einem Betriebsrat (Abs. 2)

Rz. 43 § 54 Abs. 2 BetrVG bestimmt, dass in Konzernunternehmen mit nur einem Betriebsrat dieser die Aufgabe des Gesamtbetriebsrats wahrnimmt. Die Vorschrift erfasst zunächst den Fall, dass in einem Konzernunternehmen nur ein betriebsratsfähiger Betrieb besteht und dementsprechend auch nur ein Betriebsrat existiert.[1] Rz. 44 Darüber hinaus wird der Fall erfasst, dass zwar meh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grobe Pflichtverletzung

Rz. 4 Der Begriff der "groben Pflichtverletzung" ist entsprechend demjenigen der §§ 23 Abs. 1, 48 BetrVG zu verstehen.[1] Die grobe Pflichtverletzung des betreffenden Mitglieds des Konzernbetriebsrats muss dabei aber Pflichten betreffen, die sich aus seiner Stellung als Konzernbetriebsratsmitglied ergeben, wie z. B. die Verweigerung oder grobe Vernachlässigung der Mitarbeit ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Beschlussfassung durch qualifizierte Mehrheit der Arbeitnehmer erforderlich

Rz. 27 Die Errichtung des Konzernbetriebsrats setzt selbstständige Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen über die Errichtung eines Konzernbetriebsrats voraus. Nicht erforderlich ist die Zustimmung aller Gesamtbetriebsräte, solange die Zustimmung der oder des mehr als 50 % der Arbeitnehmer des Konzerns repräsentierenden Gesamtbetriebsräte/Gesamtbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 21 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats und mit der Entsendung oder Abberufung der Mitglieder in den Konzernbetriebsrat sowie hinsichtlich des Stimmengewichts der Mitglieder entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, in ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Anlehnung an die für den Gesamtbetriebsrat geltenden Vorschriften (§§ 47 Abs. 2 bis 9 BetrVG) regelt § 55 BetrVG für den Konzernbetriebsrat die Mitgliederzahl und Zusammensetzung, die Bestellung von Ersatzmitgliedern und die Stimmengewichtung. Bei der in § 55 Abs. 1 Satz 2 BetrVG normierten angemessenen Berücksichtigung der Geschlechter handelt es sich allerdings um...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Entsendung

Rz. 4 Der Gesamtbetriebsrat jedes Konzernunternehmens – also auch des herrschenden Unternehmens – hat zwei seiner Mitglieder in den Konzernbetriebsrat zu entsenden (§ 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Hierdurch wird zugleich die Mitgliederzahl des Konzernbetriebsrats festgelegt. Treten in den Konzern weitere Unternehmen hinzu, haben diese ebenfalls Mitglieder in den Konzernbetriebsr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.2 Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

Vom Übergang eines Betriebs- oder Betriebsteils ist die Funktionsnachfolge abzugrenzen. Im Fall einer Funktionsnachfolge findet § 613a BGB keine Anwendung. Die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch einen Dritten ohne Übernahme einer wirtschaftlichen Einheit stellt keinen Betriebsübergang dar.[1] Das gilt auch für staatliche Stellen.[2] Eine solche Funktionsnachfolge kann a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.5 Einzelfälle

In diesem Rahmen nimmt das BAG grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vor. Das hat zur Folge, dass über die beschriebene "Grobdifferenzierung" hinaus generelle Richtlinien nicht bestehen. Anhaltspunkte können sich aus Einzelfallentscheidungen ergeben, z. B. Neuverpachtung einer Gaststätte [1] Die klagende Arbeitnehmerin war als Serviererin in einem Hotel- und Gaststättenbetrieb b...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.1 Entwicklung zur "wirtschaftlichen Einheit"

Der Übergang einer Einheit setzt – insbesondere beim Betriebsteilübergang – nicht voraus, dass diese ihre organisatorische Selbstständigkeit beim Betriebserwerber vollständig bewahrt. Es ist ausreichend, dass der Erwerber die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehält und es ihm derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um dersel...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Angaben zum Kapital

Tz. 204 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der IASB ist der Auffassung, dass die Höhe des Kapitals eines Unternehmens und die Art und Weise, wie es gemanagt wird, wichtige Faktoren für Bilanzleser darstellen, um das Risikoprofil eines Unternehmens zu beurteilen (IAS 1.BC86). Aus diesen Gründen verlangt IAS 1.134 die Angabe von Informationen, die den Nutzern von Abschlüssen eine Beurt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definitionsmerkmale der verbundenen Unternehmen

Rz. 78 [Autor/Zitation] Obwohl der Gesetzgeber eine besondere Stellung der verbundenen Unternehmen anerkennt und diese an mehreren Stellen im HGB anführt, verzichtete er gleichzeitig auf deren genaue Definition. Die Begriffsbestimmung der verbundenen Unternehmen lässt sich aus dem § 271 Abs. 2 nur insofern ableiten, dass der Gesetzgeber die verbundenen Unternehmen in engem Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die systematische Stellung der Vorschrift im Ersten Titel des Ersten Unterabschnitts legt es nahe, die allgemeinen Gliederungsgrundsätze nicht nur auf Bilanz und GuV, sondern auch auf Anhang und Lagebericht zu beziehen. Rz. 9 [Autor/Zitation] Aus dem Sinn und Zweck ergibt sich, dass bei wahlweise im Anhang gemachten Angaben und bei Zusammenfassungen nach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Bilanz-RL (2013/34/EU) enthält in Art. 13 iVm. Anhang V und VI ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Gliederung der GuV. Danach können Mitgliedstaaten vorschreiben, die GuV entweder nach dem GKV oder dem UKV aufzustellen, wobei die Staffelform jeweils zwingend ist. Schon die 4. EG-RL sah ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV vor, erlaubte aber auch die Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Gesellschaftsrechtlich beeinflusste Sonderfälle

Rz. 247 [Autor/Zitation] Fraglich ist, ob gesellschaftsrechtlich beeinflusste Sonderfälle, zB verdeckte Gewinnausschüttungen oder verdeckte Einlagen, Anwendungsfälle des Abs. 2 Satz 2 sind und zusätzliche Angaben im Anhang notwendig machen können. Verdeckte Gewinnausschüttungen sind bei der GmbH in den vom GmbHG gezogenen Grenzen möglich (zu Einzelheiten vgl. Hommelhoff in Lu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Anzahl der zu ermittelnden Effektivsteuersätze

Tz. 176 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Tochterunternehmen von international tätigen Konzernen sind regelmäßig in verschiedenen Ländern ansässig, sodass grundsätzlich verschiedene Ertragsteuersätze im Zwischenbericht zu berücksichtigen sind. Gemäß IAS 34.IE.B12 ist für die Quartalsfinanzberichterstattung der Steuersatz zu verwenden, der auf das erwartete zu versteuernde Jahres...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.5 Abstimmung konzerninterner Salden

Tz. 116 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34.IE.C8 gestattet Konzernen, dass konzerninterne Salden, die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses zum Ende eines Geschäftsjahres detailliert übergeleitet bzw. für Konsolidierungszwecke geglättet werden, bei der Aufstellung des Konzern-Zwischenberichts auf einem weniger detaillierten Niveau übergeleitet werden. Eine detaillierte Ko...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz 2015 und nachfolgende Entwicklung

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nachdem die 8. EG-RL (84/253/EWG) bereits durch die APrRL (2006/43/EG) v. 17.5.2006 aufgehoben worden war, wurden durch die Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 auch die 4. EG-RL (78/660/EWG) und die 7. EG-RL (83/349/EWG) ersetzt. Ziel der Überarbeitung war vor allem eine Deregulierung zur Entlastung von KMU. Zudem wurden – im Sinne einer stärkeren Verg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Obwohl die Beteiligungsdefinition in das Dritte Buch des HGB und somit in die speziell für die KapGes. geltenden Rechnungslegungsvorschriften übernommen wurde, hat sie dennoch keinen rechtsformspezifischen Charakter, sondern die Zuordnung erfolgte vielmehr aus systematischen Gründen wegen der Anknüpfung an das Bilanzgliederungsschema in § 266. Demnach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verbundbeziehungen im Aktienrecht im Vergleich zum Handelsrecht

Rz. 122 [Autor/Zitation] Die rechtliche Bestimmung der verbundenen Unternehmen gibt es einerseits im HGB und andererseits im AktG. Beide Begriffe sind in den jeweiligen Normenkomplexen unabhängig voneinander anwendbar, wobei die handelsrechtlichen Bestimmungen vor allem für die Rechnungslegung und der aktienrechtliche Begriff vor allem für das formelle und materielle Recht de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 wurde aufgrund von Art. 11 und Art. 27 der 4. EG-RL (78/660/EWG) über das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 in das HGB übernommen. Sie wurde nachträglich durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) v. 24.2.2000 sowie durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 und das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Niehus, "Materiality" ("Wesentlichkeit") – Ein Grundsatz der Rechnungslegung auch im deutschen Handelsrecht?, WPg 1981, 1; Baetge, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, DB 1986, Beil. Heft 26, 1; Coenenberg, Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen bei der Anpassung des Einzelabschlusses nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 1581; Emmerich, Fragen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stellung zum Jahresabschluss

Rz. 36 [Autor/Zitation] Eine feste Gliederung hat der Gesetzgeber für den JA insgesamt nicht vorgegeben; so ist auch nicht vorgeschrieben, ob der Anhang in Druckstücken (Geschäftsbericht) vor oder nach Bilanz und GuV zu platzieren ist. Der sachliche Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilen des JA gebietet indes, den Anhang im Hinblick auf seine Erläuterungsfunktion in einen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff.1 Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung

Tz. 147 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Geschäftsvorfälle, die in fremder Währung abgewickelt werden und Abschlüsse ausländischer Teileinheiten eines Konzerns (Tochterunternehmen, Joint Ventures, assoziierte Unternehmen sowie Niederlassungen), die entweder gemäß der Vollkonsolidierung, der Quotenkonsolidierung oder at equity konsolidiert werden, sind in den Zwischenbericht einzube...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 [Autor/Zitation] Für Personengesellschaften mit Ausnahme der KapCoGes. gibt es keine größenabhängigen Erleichterungen für die Rechnungslegung, den Lagebericht und die Corporate Governance. Personen- und Kapitalgesellschaften, welche unter die Größenmerkmale des Publizitätsgesetzes (§ 1 PublG) fallen, haben unabhängig von ihrer Rechtsform und den Größenmerkmalen des § 26...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlagen

Tz. 42 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis von Finanzinstrumenten als Eigen- und Fremdkapital ist in den Textziffern 15 bis 27 des Standards geregelt. Präzisierende Vorschriften finden sich darüber hinaus in den Anwendungsleitlinien (IAS 32.AG13 bis 14J sowie AG25 bis 29A). Die Kernregelung ist in IAS 32.15 niedergelegt: Danach hat ein Emittent ein Finanzinstrument bzw. Te...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Gliederungsarten

Tz. 88 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Struktur im Sinne fest...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Festlegung und Beschreibung von Zielgrößen für den Frauenanteil (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 sind in die Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen: Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen für deren Erreichung, Begründungen für eine Zielgröße von Null, Feststellung der Zielerreichung oder Nichterreichung, Gründe für die Nichterreichung. Rz. 104 [Autor/Zitation] Der Kreis der verpflichteten Gesell...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Grottel/Larenz, Deferred taxes – ein Vergleich der Vorschriften des § 274 HGB mit den geplanten Änderungen der amerikanischen Bilanzierungspraxis, BFuP 1987, 54; Dötsch/Pung, Die Neuregelungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer durch das Steuergesetzgebungspaket vom Dezember 2003, DB 2004, 151; Freiberg, Tarifeffekte bei der Steuerlatenzberechnung nach IFRS, Pi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 254 [Autor/Zitation] Nr. 14 dient seit dem BilRUG der Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchst. l und n Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44; früher: Art. 56 Abs. 2 der 4. EG-RL idF von Art. 41 der 7. EG-RL). Rz. 255 [Autor/Zitation] Ursprünglich enthielt Nr. 14 die Verpflichtung zu Angaben sowohl zur Gesellschaft, die den Konzernabschluss für de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 142 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Abschlussprüfung stellt die Erklärung zur Unternehmensführung keinen Prüfungsgegenstand dar. Der Abschlussprüfer ist lediglich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die Angaben gem. § 289f Abs. 2 und 5 gemacht wurden (§ 317 Abs. 2 Satz 6; vgl. IDW PS 350 nF Rz. 13; Gelhausen/Fey/Kämpfer, Rechnungslegung und Prüfung nach dem BilMoG, 2009, Kap....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Eigenkapitalveränderungsrechnung

Tz. 167 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Veränderungen des Eigenkapitals eines Unternehmens zwischen zwei Bilanzstichtagen spiegeln die Zu- und Abnahme seines Reinvermögens während der Periode wider (IAS 1.109). Mit Ausnahme der Veränderungen, die aus Transaktionen mit den Anteilseignern resultieren, wie etwa Kapitaleinlagen, Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten und Dividendenauss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführt und war erstmals für nach dem 31.12.2008 begonnene GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB). Sie enthielt zunächst nur die bereits damals in § 289a HGB aF und auch heute in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 enthaltenen Regelungen (vgl....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krüger, Die Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse bei der Rechnungslegung der AG, 1961; Kropff, Übergangsfragen zu den Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 (Teil II), DB 1966, 709; Risse, Zum Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktiengesellschaft, BB 1969, 419; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie – Grundlagen und Anwendung in der Praxis, 1980; Westphal, Segmen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Zusammenfassender Überblick über die Regelungen zur Zwischenberichterstattung in Deutschland

Tz. 185a Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 überlässt es den jeweils verantwortlichen nationalen Institutionen, wie den Regierungen, Börsen, Börsenaufsichtsbehörden und den sich mit der Rechnungslegung befassenden Berufsverbänden, Vorschriften über die Veröffentlichungspflichten und die Häufigkeit von Zwischenberichten zu erlassen. Wenn die verantwortlichen nationalen Institut...mehr