Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / III. Der faktische GmbH-Konzern – Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Rz. 174 Der faktische GmbH-Konzern beruht auf der Abhängigkeit einer GmbH außerhalb vertraglicher Regelungen. Der Begriff der Abhängigkeit ergibt sich aus § 17 AktG (vgl. Rz. 31). Die GmbH ist von einem anderen Unternehmen abhängig, wenn dieses auf die GmbH unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Rz. 175 Bisher wurden der einfache und der qualif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Konzern und Konzernbetriebsrat

Rz. 51 Sind mehrere Unternehmen zu einem Konzern zusammengeschlossen,[217] kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte gemäß § 54 Abs. 1 BetrVG fakultativ ein Konzernbetriebsrat errichtet werden, wenn die Zustimmung der Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen vorliegen, in denen insgesamt mehr als 50 % der Arbeitnehmer der Konzernunternehmen beschäftigt sind. Fü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / I. Entwicklung der Rechtsprechung zum qualifizierten faktischen Konzern

Rz. 1 Ein qualifizierter faktischer Konzern liegt nach der früheren Rechtsprechung des BGH dann vor, wenn das herrschende Unternehmen (vgl. Kap. II Rz. 30) die Geschäfte der abhängigen Gesellschaft dauernd und umfassend führt (vgl. BGHZ 95, 344; 107, 17; BGH GmbHR 1991, 522; 1997, 258; 2000, 1264) und ein Einzelausgleich nicht möglich ist. Rz. 2 Herrschendes Unternehmen (vgl....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Grundmuster einer (Gesamt-/Konzern-/Rahmen-)Betriebsvereinbarung

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.1: (Gesamt-/Konzern-/Rahmen-)Betriebsvereinbarung [Nr. …] über [Gegenstand] vom [Datum] Zwischen der X-GmbH/X-AG, vertreten durch ihren Geschäftsführer/Vorstand _________________________ und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat der X-GmbH/X-AG, wird folgende (Gesamt-/Konzern-/Rahmen-)Betriebsvereinbarung [ggfs. Einfügen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 5. Konzerne (§ 18 AktG)

Rz. 39 Ein Konzern setzt voraus, dass mehrere rechtlich eigenständige Unternehmen miteinander verbunden sind. Dies liegt vor, wenn (1) ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind (sog. Unterordnungskonzern, § 18 Abs. 1 S. 1 AktG) oder (2) Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind, ohne dass e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Anhang zu § 13: Die persönliche Haftung der Gesellschafter der GmbH – vom qualifizierten faktischen Konzern zum "existenzvernichtenden Eingriff" in das Gesellschaftsvermögen der GmbH- Entscheidungen:

Rechtsprechung und Literatur: BGH v. 23.4.2012 – II ZR 252/10 – Wirtschaftsakademie, GmbH i.L., Veräußerung von Vermögen nicht unter Wert, Ausschüttung an Gesellschafter, Voraussetzungen der Anwendung des § 43a GmbHG; BGH ZIP 2012, 1804 – PPM (Verjährung des Anspruchs nach §§ 826, 195, 199 BGB – Haftung wegen Existenzvernichtung – keine grobfahrlässige Unkenntnis); BGH ZIP 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Konzernrecht

Inhaltsverzeichnis Literatur: Authenrieth Geschäftsführerhaftung bei fehlerhaftem Gewinnabführungsvertrag, GmbHR 1990, 113; Bachmann Zum Verbot von In-sich-Geschäften im GmbH-Konzern, ZIP 1999, 85; Baetge Konzernbilanzen, 3. Aufl. 1997; Basserjea Haftungsfragen in Fällen materieller Unterkapitalisierung und im qualifizierten faktischen Konzern – Zugleich Besprechung des Urteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / I. Ausgangspunkt – Begründung und Vermeidung der faktischen Abhängigkeit

Rz. 159 Die Mehrzahl der GmbH-Konzerne sind faktische Konzerne. Die Bezeichnung "faktischer" Konzern ist insofern ungenau, als i.d.R. nicht tatsächliche Umstände den Konzern begründen, sondern Rechtsbeziehungen (Anteilsbesitz z.B., vgl. Lutter/Hommelhoff Anh. § 13 Rz. 61 ff.; vgl. auch Noack Anh. B. Rz. 29: Nichtvertragskonzern). Vertragskonzerne, in denen die Beherrschung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.3 Auswirkung des sog Konzernrückhalts für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1067d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von einem bestehenden Rückhalt im Konzern ist (nur) auszugehen, solange der beherrschende Gesellschafter die Zahlungsfähigkeit einer TG (Darlehensnehmer) ggü fremden Dritten (im Außenverhältnis) tats sicherstellt bzw solange die TG ihre Verpflichtungen im Außenverhältnis erfüllt. Solange der Rückhalt im Konzern insofern tats besteht, war ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / A. Vorbemerkung – Fehlen einer gesetzlichen Regelung – Anwendbare Vorschriften

Rz. 1 Mit der Bezeichnung Konzern verbindet sich im Allgemeinen die Vorstellung von Großunternehmen. Die wirtschaftliche Wirklichkeit widerspricht jedoch einer solchen Einschätzung. Konzernverbindungen sind in kleineren und mittleren Unternehmen ebenso verbreitet, zutreffender ist daher von "Unternehmensgruppen" zu sprechen. Vielfach wird es den beteiligten Gesellschaften/Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / I. Konzernbildung auf vertraglicher Grundlage

Rz. 87 Als Vertragskonzern wird der Konzern bezeichnet, der durch einen besonderen Vertrag zwischen herrschendem und abhängigem Unternehmen (Beherrschungsvertrag, § 291 AktG) zustande kommt (vgl. Noack Anh. C. II. Rz. 101). Im Allgemeinen wird mit dem Beherrschungsvertrag auch eine Ergebnisabführungsverpflichtung verbunden (Organschaftsvertrag, der als einheitliches Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / II. Entwicklung der Rechtsprechung – Einschränkung der Mehrheitsherrschaft

Rz. 167 (1) Die ursprüngliche Rechtsprechung hatte der Mehrheitsherrschaft keine Schranken gezogen, später jedoch unter Berufung auf §§ 138, 826 BGB das Verbot der Verfolgung gesellschaftsfremder Sondervorteile zum Schaden der Gesellschaft entwickelt (vgl. Scholz/Emmerich Anh. § 13 Rz. 102). Diese einschränkende Haltung, die nur geringe praktische Bedeutung besaß, fand zunäc...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 1. Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft

Rz. 143 Ein Unternehmensvertrag, der nicht die Wirksamkeitsvoraussetzungen (vgl. Rz. 89) erfüllt, ist rechtsunwirksam; Rechte und Verpflichtungen können daraus nicht entstehen. Etwas anderes gilt dann, wenn er bereits vollzogen worden ist. Er ist dann nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft als wirksam zu behandeln (BGHZ 103, 1; BGHZ 116, 34). Auf die Gründe d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / I. Sinn und Zweck des Konzernabschlusses

Rz. 185 Die §§ 290 ff. HGB regeln den Konzernabschluss und Konzernlagebericht. Die GmbH kann Konzernmutter oder Konzerntochter sein. In diesem Zusammenhang interessiert nur die GmbH als Konzernmutter; denn sie ist zur Aufstellung des Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem Konzernanh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Versetzungsklausel bezüglich des Orts der Arbeitsleistung

Rz. 1584 Eine Klausel, mit der sich der Arbeitgeber vorbehält, den Arbeitnehmer auch an einen anderen Arbeitsort zu versetzen, unterliegt als solche ebenfalls nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn auch diese Versetzungsregelung stellt keine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung i.S.d. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB dar, sonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Zuständiges Betriebsratsgremium

Rz. 1002 Vor Aufnahme der Sozialplanverhandlungen ist zu klären, welche Arbeitnehmervertretung für die Verhandlungen zuständig ist.[2477] Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Interessenausgleichsverhandlungen folgt nicht ohne weiteres auch dessen Zuständigkeit für den Abschluss des Sozialplans.[2478] Vielmehr ist gesondert zu prüfen, ob der Ausgleich oder die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Betriebsvereinbarungen

Rz. 1091 Die normative Geltung von Betriebsvereinbarungen gem. § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG bleibt auch nach der Umwandlung grundsätzlich bestehen, da diese nur die Unternehmensebene und nicht die Betriebsebene tangiert. Insofern fehlt es am Einfluss auf die für die Betriebsvereinbarung maßgebliche betriebliche Einheit.[2874] Bedeutung für Betriebsvereinbarungen erlangt die Umwan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Laengner, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1239; Rey/Starke, Die verunglückte Organschaft und die Beseitigung ihrer negativen stlichen Folgen, FR 1991, 225; Sturm, Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft – eine Steueroase für verbundene Unternehmen?, DB 1991, 2055; Wischmann, Bilanzierung bei "verunglückter" Organschaft, BB 1992, 394; Winter, VGA einer Organ-Gm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Angemessenheit der Verzinsung

Tz. 1116 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei Darlehensgewährungen an die Gesellschaft führt ein zu hoher Zinssatz zu einer vGA. Zu niedrige Zinsen sind dagegen im Inl-Fall unproblematisch; eine verdeckte Einlage liegt in diesem Fall nicht vor; (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022; insoweit ist auch kein Anwendungsfall von § 42 AO gegeben; dazu s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / (a) Unternehmensgründung

Rz. 157 Die Befristung bis zu vier Jahren ist in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens zulässig. Das Unternehmen darf seine nach § 138 AO anzeigepflichtige Tätigkeit noch keine vier Jahre aufgenommen haben.[488] Wie bei § 112a Abs. 2 BetrVG muss es sich um eine "echte" Neugründung handeln, d.h. Neugründungen, die aus der Umstrukturierung von Unternehmen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Ausnahmen vom "Trennungsgebot" und "Durchgriff"

Rz. 9 Eine direkte Inanspruchnahme ("Durchgriff") der Gesellschafter oder Geschäftsführer durch Gläubiger der GmbH ist nach § 13 Abs. 2 grundsätzlich ausgeschlossen (zur ökonomischen Rechtfertigung der beschränkten Haftung Scholz/Bitter § 13 Rz. 60 f.). Insoweit besteht Einigkeit, dass von diesem Grundsatz das Gesamtgefüge der GmbH beherrscht wird und die Rechtsform der juri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz (Nr. 3)

Rz. 791 Der Widerspruchstatbestand der Nr. 3 greift bei allen ordentlichen Kündigungsarten, bei der betriebsbedingten wie bei der verhaltens- oder personenbedingten Kündigung. Einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung kann der BR widersprechen, wenn in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit an einem anderen Arbeit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / 1. Grundsätze der Entscheidung

Rz. 14 (1) An dem Erfordernis einer als "Existenzvernichtung" bezeichneten Haftung der Gesellschafter für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen wird festgehalten (vgl. auch BGH GmbHR 2007, 927; BGH GmbHR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Muster

Rz. 488 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Konzern-/Gesamt-)Betriebsrat _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – – Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags – vollwertige Deckung

Rz. 23 Nach dem durch MoMiG 2008 eingefügten S. 2 gilt Auszahlungsverbot des S. 1 nicht für Leistungen, die im Rahmen eines bestehenden Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 AktG) erfolgen oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den betreffenden Gesellschafter gedeckt sind. Die Ergänzung erfolgte vor dem Hintergrund der Unsic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte für jede einzelne Sparte – § 8 Abs 9 S 2 KStG

Tz. 16 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für jede einzelne Sparte ist der GdE getrennt zu ermitteln, wobei unter § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 und 2 KStG jeweils eine Vielzahl von Einzelsparten fallen können (s Tz 7ff). In die KSt-Veranlagung gehen (als Summe) nur die Ergebnisse derjenigen Sparten ein, die jeweils einen positiven GdE erzielt haben (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Tarifvertrag zur Bildung von Spartenbetriebsräten, § 3 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.24: Tarifvertrag zur Bildung von Spartenbetriebsräten Zwischen dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung) vertreten durch _________________________ und der Gewerkschaft _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ wird in Ausgestaltung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Darlehensgewährungen bei Schwestergesellschaften und im Konzernverbund

Tz. 1144 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 VGA wegen zinsloser oder zinsverbilligter Darlehensgewährung können auch im Konzernverbund vorliegen. In Betracht kommen hierfür die Darlehen einer TG an ihre MG oder an ein dieser übergeordnetes Konzernunternehmen sowie Kreditvereinbarungen zwischen SchwGes. Bei Darlehen einer MG an ihrer TG liegt keine vGA vor; hier ist auch eine zinslos...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kommentare und Einzelschriften zum UmwG und UmwStG: Dazu s Ausgewählte Literaturhinweise vor Tz 1. Aufsätze: Dehmer, Das UmwStG 1994 (Teil I), DStR 1994, 1713; Grotherr, GrEStliche Probleme bei der Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen, BB 1994, 1970; Krebs, Änderungen des UmwStR, BB 1994, 2115; Wochinger/Dötsch, Das neue UmwStG und seine Folgeänderungen bzw Auswirkungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Sozialauswahl

Rz. 1591 Durch Verwendung von Versetzungsklauseln wird der Kreis der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer ("vergleichbare Arbeitnehmer") erweitert. Vergleichbar sind diejenigen Arbeitnehmer, die – ggf. nach zulässiger Versetzung – ausgetauscht werden können, ohne dass es einer Änderungskündigung bedarf.[3734] Je weiter also die Reichweite des Versetzungsrechts ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitscontrolling:... / 6 Software-Unterstützung und Prüfungskompatibilität

Um die Erhebung und Berichterstattung von ESG-Kennzahlen effizient und zuverlässig zu gestalten, hat die TUI Group die Software "Sphera" eingeführt (Abb. 2). Abb. 2: Prozessdarstellung für das ESG Datenmanagement in Sphera Diese Lösung ermöglicht es, ESG-Daten (KPIs) automatisiert und überprüfbar zu erfassen und zu konsolidieren. Bei der Auswahl der Software standen folgende Ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 1057 Im Falle eines identitätswahrenden Übergangs eines Betriebs(teils) ist eine kollektivrechtliche Fortgeltung beim Erwerber ohne Transformation der Normen möglich.[2660] Von einer solchen Wahrung der betrieblichen Identität ist zumindest auszugehen, wenn der Betrieb als Ganzes übergeht und nicht in eine fremde Betriebsorganisation eingegliedert wird;[2661] im Falle vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialeinrichtungen

Rz. 443 § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Das Mitbestimmungsrecht nach Nr. 8 steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu dem der Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Festlegung der Zielgrößen

Rz. 4 Zielgrößen sind für die beiden "Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführer" festzulegen. Gemeint sind die tatsächlich im konkreten Unternehmen (wohl nicht: im Konzern, vgl. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BT-Drucks. 18/4227, 22, zust. in MünchKomm/Fleischer GmbHG § 36 Rz. 6; Noack § 36 Rz. 7) eingerichteten Hierarchieebene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 6. Verpflichtung zur Arbeitsleistung nach Abberufung

Rz. 51 Der abberufene Geschäftsführer muss sich bei Fortbestehen des Dienstverhältnisses nach überwiegender Meinung (vgl. BGH NJW 2011, 920; BGH GmbHR 1966, 277; OLG Karlsruhe GmbHR 1996, 651; Noack § 38 Rz. 101) mit einer seinen Kenntnissen und Fähigkeiten angemessenen anderen leitenden Stellung zufriedengeben, will er nicht wegen Arbeitsverweigerung eine fristlose Kündigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / I. Rechtsnatur der Unternehmensverträge

Rz. 60 Die Integration eines Unternehmens in einen Konzern erfolgt häufig durch den Abschluss von Unternehmensverträgen. Die Vertragsteile eines Unternehmens (§§ 291, 292 AktG) sind verbundene Unternehmen (§ 15 AktG). Bei Bestehen eines Unternehmensvertrags werden vielfach auch die Voraussetzungen für ein anderes in § 15 AktG genanntes verbundenes Unternehmen gegeben sein (z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 11 Rechtszustand vor der Eintragung

Rechtsprechung und Literatur: Porzelt Ungeklärte Fragen der Gründerhaftung der Gesellschafter einer (Vor-) GmbH, GmbHR 2018, 663; BGH ZIP 2012, 1804 = GmbHR 2012, 1070 – Verjährungsbeginn der Ansprüche aus Existenzvernichtungshaftung (§ 826 BGB im Konzern); BGH ZIP 2011, 1761 – Handelndenhaftung analog § 11 Abs. 2 GmbHG nur bei Aufnahme der Geschäfte vor Offenlegung der wirt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / i) Formulierungsbeispiele

Rz. 1688 Unternehmensbezogene/Konzernbezogene Versetzungsklausel Der Arbeitgeber behält sich unter Abwägung der betrieblichen Belange und der berechtigten Interessen des Arbeitnehmers vor, dem Arbeitnehmer andere, seinen Fähigkeiten, Leistungen und Kenntnissen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten zu gleichen Bezügen und zu ansonsten unveränderten Vertragsbedingungen auch ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / II. Haftung der Gesellschafter wegen "existenzvernichtenden Eingriffs"

Rz. 9 Ausgangspunkt war die These, dass die §§ 30, 31 GmbHG keinen vollkommenen Schutz des Gesellschaftsvermögens ermöglichen. Die Lücke kam insb. in zwei Fallgruppen zum Ausdruck: Rz. 10 Eingriffe des Gesellschafters, die als solche oder deren Folgen in der für § 30 maßgeblichen Stichtagsbilanz nicht oder nur ungenügend abgebildet werden – die Schutzfunktion der Kapitalerhal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.6 Sicherheiten in Konzernfällen

Tz. 1059a Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach Auff des BFH kann bei Darlehensgewährungen durch einen Gesellschafter an "seine" Kap-Ges (vor allem im Konzern) auf die Gestellung von Sicherheiten verzichtet werden; s Urt des BFH v 21.12.1994 (DB 1995, 1312; dazu auch s Tz 1116). Diese Rspr ist uE aber nicht auf den umgekehrten Fall der Darlehensgewährung durch eine Kö an ihren AE ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Anstellungsvertrag mit Dritten

Rz. 124 Der Anstellungsvertrag wird i.d.R. mit der Gesellschaft abgeschlossen. In Ausnahmefällen kann es anders ein. Zu nennen sind hier die Anstellung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH in der GmbH & Co KG mit der KG (vgl. Noack § 6 Rz. 66 f.) oder bei einer konzernangehörigen GmbH mit der Obergesellschaft (vgl. BAG GmbHR 1994, 547; BAG GmbHR 1997, 837; BAG GmbHR 20...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Organschaft

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Von Organschaft spricht man bei steuerrechtlicher Eingliederung einer rechtlich selbständigen > Juristische Person in ein anderes Unternehmen. Für die Ertragsteuer bestimmen §§ 14ff KStG, ob eine Organschaft besteht; zur USt vgl § 2 Abs 2 Nr 2 UStG; zur GewSt vgl § 2 Abs 2 Satz 2 GewStG. Zur Haftung der Organgesellschaft vgl § 73 AO. Rz. 2 Sta...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / V. Form und Inhalt des Konzernabschlusses

Rz. 199 Der Konzernabschluss ersetzt nicht die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen. Der Konzernabschluss ist weder Grundlage der Gewinnausschüttung noch der Besteuerung (der Konzern ist im steuerlichen Sinne kein Steuersubjekt). Die Bedeutung des Konzernabschlusses liegt allein in seinem Informationsgehalt (Lutter/Hommelhoff Vor § 41 Rz. 47). Diese gegenüber der Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Checkliste

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitscontrolling:... / 5 Erfolgsmessung durch quantitative ESG-Kennzahlen

Zuverlässig ermittelte quantitative ESG-Kennzahlen gewinnen für die TUI Group als börsennotiertes Unternehmen immer mehr an Bedeutung, da Stakeholder den Transformationspfad des Konzerns verstehen wollen und aktiv hinterfragen. Auch Investoren und Kapitalgeber achten zunehmend auf das Thema Nachhaltigkeit. Seit dem Geschäftsjahr 2017 berichtet TUI in einer Nichtfinanziellen E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Konkludente Vereinbarung

Rz. 1644 Auch die konkludente Einschränkung der Wartezeit ist grds. möglich[3857] und wird bspw. bei einem einvernehmlichen Wechsel des Arbeitnehmers innerhalb des Konzerns oftmals vorliegen.[3858] Geht der Arbeitgeberwechsel innerhalb des Konzerns ausschließlich auf die Initiative des Arbeitgebers zurück und wird der Arbeitnehmer beim verbundenen Unternehmen zu annähernd gl...mehr