Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU ,[3] die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wie f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 10 Haftung bei einer GmbH und Vor-GmbH

Die Gesellschafter einer GmbH haften dem Finanzamt gegenüber grundsätzlich nicht für Steuerschulden der Gesellschaft (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann nur in den Ausnahmefällen einer Durchgriffshaftung in Betracht kommen. Die Haftung nach dem Rechtsinstitut des sog. "existenzvernichtenden Eingriffs", der die Haftung im qualifiziert faktischen Konze...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Business-Coaching richtig u... / 3 Wie findet sich der richtige Coach?

Coaching ist freiwillig. Es benötigt die innere und freie Einwilligung (oder noch besser: Suche) des Coachees, sowohl zum Coaching als solches als auch zu dessen Zielsetzung. Liegt die nicht vor, ist der Coachee quasi "geschickt worden", gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit für Abbruch oder Misserfolg. Und erfolgreiches Coaching benötigt Vertrauen zwischen Coachee und Coach. B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anzeigepflichten bei grenzü... / 1 Einführung

In den vergangenen Jahren haben rechtliche Gestaltungen, die eingesetzt werden, um Steuerschlupflöcher oder Steuersatzunterschiede zwischen verschiedenen Ländern auszunutzen, vielleicht nicht zugenommen; sie sind aber zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dabei werden allerdings Gestaltungen, die der offensichtlichen Steuerhinterziehung dienen und solche, die er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandsbeteiligungen: Steu... / 5 Meldepflichten nach § 138a AO

Das Gesetz zur Änderung der Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen hat verschiedene Verschärfungen der Rechtlage im Hinblick auf Auslandbeziehungen mit sich gebracht.[1] Das Gesetz sieht insbesondere weitere Mitteilungspflichten im Hinblick auf bestimmte Auslandsbeteiligungen vor.[2] Da die Grenzwerte, bei deren Überschreiten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.1 Aufgeschobene Besteuerung für Beteiligungen

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Vermögensbeteiligungen, wird der geldwerte Vorteil unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Übertragung nicht besteuert (Steuerstundung).[1] Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bei einer Verfügung über die Anteile (insbesondere beim Verkauf), der Beendigung des Dienstverhältnisses oder spät...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.3 Sonstige aktuelle Entwicklungen in der (Konzern-)Rechnungslegung

Der deutsche Gesetzgeber hat sich mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) viel zu viel Zeit genommen und auch zum 31.12.2024 keine Umsetzung ins HGB geschafft. Der aktuelle Stand zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist im Kapitel "Nachhaltigkeitsberichterstattung: Überblick" zusammengefasst.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.6 Ertragsteuerinformationsbericht

Am 21.6.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes im Bundesgesetzblatt als Nr. 154 veröffentlicht worden.[1] Aus Sicht der Rechnungslegung zerfä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.3 Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie

Mit der Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie (EU) 2022/2523[1] mit dem MinBestRL-UmsG[2] ist eine 2. Ebene latenter Steuern im Abschluss von Unternehmen aufgetaucht. Während die latenten Steuern nach § 274 bzw. § 306 HGB bislang auf die Unterschiede der handelsrechtlichen Wertansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zu den steuerliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.4 IDW RS FAB 100: ESRS-Modulverlautbarung (Stand: 28.8.2024)

Das IDW hat erstmals eine ESRS-Modulverlautbarung entwickelt. Sie soll Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS – European Sustainability Reporting Standards) unter Berücksichtigung der Verlautbarungen der EFRAG (European Financial Advisory Group) unte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corporate Influencer im Unt... / 2.2 Employer Branding

In einigen Branchen sind viele Stellen mittlerweile nur schwer zu besetzen. Das beginnt für viele Berufe schon bei den Ausbildungsstellen und reicht weiter in den Bereich qualifizierter Fach- und Führungskräfte. Je spezifischer die Position, desto schwerer wird es, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Viele Unternehmen versuchen sich daher am Markt als attraktiver Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 2.1 Selbstorganisation und Entscheidungsbefugnis

Unabhängig davon, ob es sich um ein Start-up oder eine agile Einheit in einem Konzern handelt, ist allen agilen Strukturen eines gemeinsam: Das Team und nicht der einzelne Mitarbeiter rückt stark in den Vordergrund. Ein wesentliches Charakteristikum von agilen Methoden ist dabei die Selbstorganisation von Teams innerhalb fester Zeitspannen, sogenannten Sprints. Selbstorganis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.7 Bildungsgutscheinverfahren; Feststellung der relevanten Anzahl von Beschäftigten (Abs. 6)

Rz. 35 Seit dem 1.1.2021 waren die früheren Abs. 6 und 7 als Folge des neu in Kraft getretenen Abs. 6 zu den Abs. 7 und 8 geworden. Zuvor war zum 1.10.2020 der frühere Abs. 4 als Folge der Einfügung der Abs. 4 und 5 (neu) zum Abs. 6 (bis zum 31.12.2020) geworden. Seit dem 1.4.2024 ist Abs. 7 der neue Abs. 6, ohne dass weitere Änderungen vorgenommen worden wären. Abs. 6 Satz ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entwicklung einer businesso... / 3.4 Formulierung der konkreten Personalstrategie

Dieser Schritt dient zur Vorbereitung der Operationalisierung der gefundenen strategischen Handlungsfelder. Es werden die Ziele je Handlungsfeld konkretisiert und im Rahmen eines Abgleichs mit dem aktuellen HR Portfolio Maßnahmen definiert und Messkriterien für die Zielerreichung festgehalten. Zentrale Fragestellungen zur Formulierung der Personalstrategie Welche konkreten HR ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corporate Influencer im Unt... / 2.1 Unternehmenkommunikation

Für die gesamte Unternehmenskommunikation spielen Influencer eine wichtige Rolle. Sowohl öffentlich als auch unternehmensintern können Influencer Kommunikation auf sich ziehen. Damit ändert sich auch die Rolle der Presseabteilung. In der Vergangenheit besaßen Pressestellen die Exklusivität in der Kommunikation nach außen. Heute können alle Mitarbeiter zum Markenbotschafter w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 2.2 Erzwingbare Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten

Neben dem explizit im Gesetz aufgeführten betrieblichen Umweltschutz, ist insbesondere § 87 BetrVG und die dort geregelte Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten oftmals in Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsfragen tangiert. Hinweis Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Im Rahmen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG kommen insbesondere in Betracht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corporate Influencer im Unt... / 3 Eignung als Corporate Influencer

Grundsätzlich ist jeder Mitarbeiter als Corporate Influencer geeignet, der gern kommuniziert, die sozialen Medien nutzt und sich für das eigene Unternehmen begeistert. Freiwilligkeit ist dabei das oberste Prinzip. Unternehmen sollten nicht den Fehler begehen, Influencer wie Mitarbeiter führen zu wollen. Influencer benötigen viele Freiheiten, um sich zu entfalten und andere a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewertungseinheit / 5 Dokumentation und Berichtspflichten

Auch wenn nach der Gesetzesbegründung die Dokumentation nicht zu den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zählt[1], wird zur Vermeidung einer missbräuchlichen Gestaltung sowie von nur rein zufälligen Ergebnissen bereits zu Beginn der Sicherungsbeziehungen eine ausreichende (schriftliche) Dokumentation von Art und Umfang gefordert. Die Dokumentation sollte spätestens im Zeitpunk...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kennzahlen für das Personal... / 2.1.3 Bindung: Engagement und Fluktuation

Die Fluktuation gibt an, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen schon verlassen haben. Das Engagement setzt sehr viel früher an und misst das arbeitsbezogene Wohlbefinden. Dieses steht nachweislich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kündigungsabsicht. Tabelle: Kennzahlenblatt zur Fluktuationsquotemehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anrufungsauskunft / 3 Besonderheit bei Konzernunternehmen

Eine abgestimmte Anrufungsauskunft ist für Arbeitgeber, die unter einer einheitlichen Leitung zusammengefasst sind (Konzernunternehmen), nicht vorgesehen. In diesen Fällen bleiben für die Auskunftserteilung die jeweiligen Betriebsstättenfinanzämter zuständig. Allerdings sollen die betreffenden Finanzämter für sämtliche Arbeitgeber des Konzerns eine abgestimmte Auskunft ertei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesundheit und Führung: Ein... / 1.2.1 Informelles Benchmark

Als ersten Schritt galt es herauszufinden, wie andere Unternehmen mit dem Thema Führungskräfte und Gesundheit umgehen. Dazu wurde eine Art informelles Benchmark durchgeführt. Die Ergebnisse sollten v. a. als Argumentationsbasis zur Überzeugung der Führungsebene dienen. Telefonate mit Experten für Betriebliches Gesundheitsmanagement aus verschiedenen Unternehmen ergaben ein r...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesundheit und Führung: Ein... / Zusammenfassung

Überblick Die Einbindung der Führungskräfte stellt ein wichtiges Kriterium für ein nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement dar. Im Folgenden wird am Beispiel eines Führungskräfteprogramms in einem Großunternehmen dargestellt, wie ein solcher Prozess in der Praxis erfolgreich aussehen kann. Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein Werk eines internationalen Konzern...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
VGA: Verrechnungspreisbestimmung bei sog. Parallelimporten

Leitsatz Bei Parallelimporten von (Original‐)Arzneimitteln (§ 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) kann eine verhinderte Vermögensmehrung bei der konzerneigenen Vertriebsgesellschaft (inländischer Vertrieb) zugunsten der Konzernmuttergesellschaft (Höhe des Verrechnungspreises) nicht mit der Begründung ausgeschlossen werden, dass der Parallelimport nicht im eigentlichen Interesse der Konzernmutter liegt. Denn die Vertriebsgesellschaft übt ihre Marketingaktivitäten im Intere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.4 Erfasste Einnahmen

Rz. 470 Die Vorschrift gilt für alle KSt-Subjekte gem. § 1 KStG, die Ausschüttungen i. S. d. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG empfangen können, und für alle von Abs. 1 erfassten Bezüge.[1] Dazu gehören auch Einnahmen aus beteiligungsähnlichen Genussrechten.[2] Rz. 471 Nicht erfasst werden Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen. Diese bleiben unabhängig von der Höhe der Beteiligung ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 8 Ausnahme bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen (Abs. 8)

Rz. 616 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] ist § 8b KStG um Abs. 8 ergänzt worden. Nach dieser Vorschrift sind die Abs. 1–7 nicht anzuwenden auf Anteile, die von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gehalten werden und die den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Die Regelung ist nicht auf inl. Versicherungsunternehmen beschränkt, sondern gilt auch im Rahmen der beschränkten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.1 Anwendungsbereich

Rz. 641 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde die Steuerfreistellung nach Abs. 1–6 bei Steuergestaltungen unter Nutzung bestimmter Finanztransaktionen durch sonst nicht nach Abs. 1–6 berechtigte Körperschaften ausgeschlossen. Diese Gestaltungen werden als nicht gerechtfertigte Umgehungen der Steuerpflicht unterworfen. Die Vorschrift hat daher den Charakter einer Norm zur Verhin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Nicht erfasst werden allerdings Genussrechte, die nicht beteiligungsähnlich sind. Bei Wand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.6 Ausdehnung auf wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlungen

Rz. 436 S. 7 dehnt den Anwendungsbereich der Regelungen der S. 4–6 über Forderungen hinaus auf Rechtshandlungen aus, die einer Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbar sind. Voraussetzung ist, dass eine Rechtshandlung vorliegt, also eine Handlung (Willenserklärung), die Rechtswirkungen hervorruft. Kennzeichen einer Rechtshandlung ist, dass sie rechtlich erzwingbare Rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.5 Ausschluss bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und steuerbefreiten Körperschaften

Rz. 677 Die Regelung des Abs. 10 beruht darauf, dass die Erträge aus den Wertpapieren bei der überlassenden Körperschaft grundsätzlich unter die Steuerfreistellung des Abs. 1, 2 fallen, diese Steuerfreistellung aber aufgrund der Abs. 7, 8 nicht eingreift. Diese Situation liegt bei nicht steuerbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. nach § 5 KStG steuerbefrei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.4 Gestaltungsüberlegungen

Rz. 496 Abs. 4 erfasst auch Managementbeteiligungen, wenn diese über eine Kapitalgesellschaft gehalten und ggf. gebündelt werden und die Grenze von 10 % nicht erreicht wird. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, dass die Managementbeteiligungen unmittelbar von den natürlichen Personen gehalten werden. Dadurch würden die volle Besteuerung bei der zwischengeschalteten Kapita...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.1 Übersicht

Rz. 519 Sind die Einkünfte aus einer Beteiligung nicht im Einkommen enthalten, fragt sich, wie damit zusammenhängende Betriebsausgaben steuerlich zu behandeln sind. Grundsätzlich regelt § 3c EStG, dass Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, steuerlich nicht abgezogen werden dürfen. Diese Regelung wirft aber me...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.1.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 144 Abs. 2 enthält eine sachliche Steuerbefreiung [1] für Körperschaften, die an anderen Körperschaften beteiligt sind. Die Steuerbefreiung ist als Ergänzung zum Ausscheiden der Ausschüttungen einer Körperschaft an den Anteilseigner, der ebenfalls eine Körperschaft ist, aus dem Einkommen nach Abs. 1 konzipiert, jedoch ohne Sonderregelung für Streubesitzbeteiligungen. Unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.4 Buchwert

Rz. 218 Der um die Veräußerungskosten geminderte Veräußerungspreis (bzw. der an dessen Stelle tretende Wert) ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns dem Buchwert der Anteile gegenüberzustellen. Aus dem Ansatz des Buchwerts ergibt sich, dass die Ermittlung des Veräußerungsgewinns, und damit der Ansatz der pauschalierten nicht abzugsfähigen Aufwendungen, nur für bilanzieren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.3 Unmittelbarkeit der Beteiligung

Rz. 494 Die Steuerfreistellung gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft besteht. Abzustellen ist dabei sowohl auf das rechtliche als auch das wirtschaftliche Eigentum gem. § 39 AO.[1] Eine mittelbare Beteiligung über andere Kapitalgesellschaften ist insoweit uner...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.1 Unternehmensgröße

Der Anspruch besteht gemäß § 12 Abs. 1 EntgTranspG nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber. Damit kommt es nicht auf die Anzahl der Beschäftigten in einem Konzern, der aus mehreren Schwestern- und/oder Tochtergesellschaften besteht, an. Alleinentscheidend ist der konkrete Vertragsarbeitgeber des Beschäftigten, der einen Auskunft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 4.1 Anwendungsbereich

Private Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten sollen regelmäßig überprüfen, ob das Entgeltgleichheitsgebot eingehalten ist.[1] Dazu sollen betriebliche Prüfverfahren entwickelt und angewendet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht indessen nicht; das Verfahren ist freiwillig. Allerdings kann das nicht über die Berichtspflicht gemäß den §§ 21 ff. Ent...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 13 Marketing

Marketing ist eine Konzeption der Unternehmensführung bzw. eine Unternehmensphilosophie, bei der zur Erreichung der Unternehmensziele (z. B. mehr Gewinn, Ertragssicherung, Vergrößerung der Marktanteile, Wertsteigerung des Unternehmens usw.) alle betrieblichen Aktivitäten konsequent auf die Erfordernisse des konkreten Markts ausgerichtet werden. Werbung ist ein Bestandteil all...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die Schwerbehindertenvertre... / 7 Konzernschwerbehindertenvertretung

Ist für mehrere Unternehmen ein Konzernbetriebsrat errichtet, so wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretungen eine Konzernschwerbehindertenvertretung.[1] Anders als die Errichtung des Konzernbetriebsrats ist die Wahl der Konzernschwerbehindertenvertretung obligatorisch. Diese Vertretung ist mit Wirkung zum 1.10.2000 durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1.3 Festsetzung des Zuschlags in Fällen besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 53 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 S. 1 erlaubt die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld, wenn zu befürchten ist, dass der Stpfl. aufgrund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ohne einen solchen Zuschlag seiner aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1 nicht nachkommt. Mit der "aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1" ist wie im Fall des Abs. 3 S. 1 Nr. 1 das qualif...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 2 Versicherter Personenkreis

Zu den in D&O-Policen versicherten Personen gehören meist – je nach Deckungskonzept – nicht nur die Geschäftsführer, sondern auch Aufsichtsräte, ggf. Beiräte sowie leitende Angestellte, insbesondere Prokuristen. Der Kreis der versicherten Personen wird durch Vereinbarung festgelegt. Beim Konzern wird die Police in der Regel von der Konzernmuttergesellschaft abgeschlossen und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 5.3 Nachhaftung für ausgeschiedene Geschäftsführer

Von der Beendigung des D&O-Versicherungsvertrags ist das Ausscheiden eines Geschäftsführers zu unterscheiden. Ist er noch leitender Angestellter, wäre er weiterhin versicherte Person, ist er jedoch ganz aus den Diensten bzw. aus dem Kreis der versicherten Personen ausgeschieden, z. B. weil er pensioniert wurde oder den Konzern gewechselt hat, so sehen die meisten Deckungskon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.1 Begründung und Umfang der Unternehmereigenschaft

Rz. 95 Die Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch eine Gesellschaft, die steuerbare Umsätze ausführen wollte, stellt bereits eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, selbst wenn die Dienstleistung der Prüfung dient, ob die beabsichtigte Tätigkeit rentabel ist. Außer in Betrugsfällen kann die Eigenschaft der Gesellschaft als Steuerpflichtiger nicht rückwirkend aberkannt werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / IV. Der qualifizierte faktische Konzern

Rz. 184 Der qualifizierte faktische Konzern hat durch die Rechtsprechung sein Ende gefunden. An seine Stelle ist ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen existenzvernichtenden Eingriffs getreten (BGHZ 173, 246, 252 ff., Rz. 16 ff.). Vgl. hierzu Scholz/Emmerich Anh. zu § 13 Rz. 7 ff.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / F. Der faktische GmbH-Konzern

I. Ausgangspunkt – Begründung und Vermeidung der faktischen Abhängigkeit Rz. 159 Die Mehrzahl der GmbH-Konzerne sind faktische Konzerne. Die Bezeichnung "faktischer" Konzern ist insofern ungenau, als i.d.R. nicht tatsächliche Umstände den Konzern begründen, sondern Rechtsbeziehungen (Anteilsbesitz z.B., vgl. Lutter/Hommelhoff Anh. § 13 Rz. 61 ff.; vgl. auch Noack Anh. B. Rz. ...mehr