Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditist

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.7.1 Sondervergütung an unmittelbar Beteiligte

Rz. 452 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören neben dem Anteil am Gewinn der Personengesellschaft auch Vergütungen, die der Mitunternehmer erhält für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, die Hingabe von Darlehen, die Überlassung von Wirtschaftsgütern zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Diese sog. Sondervergütungen sind ihrer Art nach ebenfalls Sonderbetriebseinnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.1 Zivilrechtliche Rechtsnatur der KGaA

Rz. 489 Eine KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter, der persönlich haftende Gesellschafter, den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet, während die übrigen Gesellschafter, die Kommanditaktionäre, an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.1 Übersicht

Rz. 383 Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus seinem Gewinnanteil als Gesellschafter, den Vergütungen (sog. Sondervergütungen) für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft und für die Hingabe von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern, den Ergebnissen aus der Veränderung (Zu- und Abgänge) von Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Das Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.4 Einzelfälle

Rz. 431 Nach st. Rspr. führen auch mittelbare Nutzungsüberlassungen zu Sonderbetriebsvermögen in der Form von Sonderbetriebsvermögen II. Hierbei handelt es sich meist um Gestaltungen, mit denen die Entstehung von Sonderbetriebsvermögen – und damit dessen steuerliche Verstrickung – vermieden werden soll, indem das (für den Betrieb der Personengesellschaft bedeutsame) Wirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.1 Grundsätze – Sonderbetriebsvermögen I und II – notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 415 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nach st. Rspr. neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch Wirtschaftsgüter, die im (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentum eines Mitunternehmers stehen und in objektiv erkennbarer Weise zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Mitunternehmerschaft bestimmt sind(Sonderbetriebsvermögen I) oder unmitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.5 Liquidation, Beendigung der Mitunternehmerschaft

Rz. 265 Zu unterscheiden ist zwischen der Auflösung der Gesellschaft und der Beendigung der Mitunternehmerschaft: Die Auflösung ist ein Vorgang (zivil-)rechtlicher Art; sie bedeutet, dass die bisher werbende Gesellschaft als solche nicht mehr fortbesteht, sondern zunächst zu einer Gesellschaft in Liquidation oder Abwicklung wird und schlussendlich erlischt. Gründe oder Anläs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG), ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Die...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.1 Vorrangige Zurechnung der Kapitalkonten (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG)

Rz. 394 Zum Kapitalkonto i. S. d. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG gehören neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthänderischen Gewinnrücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.[1] Maßgeblich ist der Stand zum Bewertungsstichtag, der ausgehend von den Verhältnissen des letzten Bi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital

Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag. Eine sachliche Begründung für die au...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.3 Ausgangswert bei Personengesellschaften

Rz. 345 Im Hinblick auf Personengesellschaften bestimmt § 202 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. BewG, dass bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt bleiben. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG dem jeweiligen Gesellschaft...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Umwandlung: Konkludenter Antrag auf BW-Fortführung durch BW-Ansatz in der Bilanz der übernehmenden Gesellschaft

Streitig ist, ob i.R.d. Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine GmbH ein wirksamer Antrag auf BW-Fortführung gestellt worden ist und ob von einer Komplementär-GmbH an eine Kommanditisten-GmbH gezahlte Vergütungen für die Geschäftsführung der KG als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind. Der Antrag auf BW-Fortführung nach § 20 Abs. 2 S. 2 und 3 UmwStG unterliegt keine...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.2.1 Ausweis

Rz. 82 Hinsichtlich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist die Übermittlung vieler Positionen zwingend erforderlich.[1] Rz. 83 Im Bereich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sieht die Taxonomie der E-Bilanz eine Vielzahl an Pflichtangaben vor, die der HGB-Gesetzgeber von den Bilanzierenden nicht verlangt. Bei einigen Feldern, wie beispielsweise ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.2.2 Rechtsformspezifische Abweichungen

Rz. 24 Nicht nur das HGB, sondern auch die einzelnen rechtsformspezifischen Gesetze enthalten Regelungen, die sich auf den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz auswirken und zu Abweichungen vom Grundgliederungsschema führen können. Rz. 25 Abweichungen bei GmbH Zunächst bestimmt § 42 Abs. 2 GmbHG, dass von GmbH-Gesellschaftern eingeforderte Nachschüsse, denen sich diese ni...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.4 Exkurs: Rückstellung für Inanspruchnahme aus Vollhafterstellung

Rz. 18 Der Insolvenzeröffnungsgrund Überschuldung ist gem. § 19 Abs. 1 InsO für eine Kommanditgesellschaft nicht relevant, da es sich um eine Personengesellschaft handelt. Die Gesellschafter der Personengesellschaft sind somit nur zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet, wenn eine Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO vorliegt (§ 15a InsO). Abweichendes gilt dan...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9 Besonderheiten bei einheitlichen Zuwendungen

Rz. 52 Grundsätzlich stellt materiell-rechtlich jede freigebige Zuwendung einen eigenständigen steuerbegründenden Tatbestand dar. Rechtlich selbstständig zu beurteilende Zuwendungen liegen insbesondere vor, wenn die Zuwendungen nicht auf einem einheitlichen Schenkungsversprechen beruhen, den Zuwendungen kein obligatorisches Forderungsrecht zugrunde liegt, das ein Stammrecht ...mehr

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Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / 5. Nießbrauch an einem Personengesellschaftsanteil

Wird ein Nießbrauchsrecht an einem Personengesellschaftsanteil eingeräumt, das dem Nießbraucher eine rechtliche oder tatsächliche Stellung einräumt, die der eines Mitunternehmers entspricht, hat dies zur Folge, dass sowohl der den Nießbrauch einräumende Gesellschafter Mitunternehmer bleibt als auch der Nießbraucher Mitunternehmer wird (BFH v. 1.3.1994 – VIII R 32/92, BStBl. ...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person

Leitsatz 1. Haben Käufer und Verkäufer vereinbart, die geschuldete Grunderwerbsteuer jeweils zur Hälfte zu tragen, und war dies dem Finanzamt (FA) bei Erlass des Grunderwerbsteuerbescheids bekannt, bedarf die Inanspruchnahme des Käufers in Höhe der gesamten Steuer grundsätzlich einer Begründung, aus der die für das FA maßgeblichen Ermessenserwägungen hervorgehen. 2. Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteue...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 19 Die Vererbung des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters (§§ 705 ff. BGB n.F.)

Rz. 311 Das MoPeG[24] – in Kraft seit dem 1.1.2024 – hat im Wesentlichen die GbR einer Modernisierung unterzogen, während bei den Personenhandelsgesellschaften nur redaktionelle Anpassungen erfolgten.[25] Die Regelungen des BGB gelten gem. § 105 Abs. 3 HGB n.F. für die OHG und KG (für den persönlich haftenden Gesellschafter) entsprechend. Rz. 312 Eine nicht-rechtsfähige (Inne...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 104 [Autor/Zitation] Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 nicht explizit auf die Sonderregelungen des § 264c HGB für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a HGB. Es entspricht indes der allgemeinen Auffassung, dass die in § 264c Abs. 2 HGB geforderte Gliederung des Eigenkapitals ein GoB darstellt und damit von allen Personenhandelsgesellschaften anzuwende...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verpflichtete Personen und Rechtsnatur der Verpflichtung

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens zur Aufstellung des JA verpflichtet sind. Welche Personen als gesetzliche Vertreter für Zwecke des PublG gelten, bestimmt sich nach § 4 Abs. 1 (s. § 4 Rz. 4 ff.). Rz. 21 [Autor/Zitation] Bei einer juristischen Person sind dies die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zur Aufstellung verpflichtete Personen

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 13 Abs. 1 bestimmt, dass die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zur Aufstellung des KA und Konzernlageberichts verpflichtet sind. Nach dem Gesetzeswortlaut besteht diese Verpflichtung ebenfalls für "einen Teilkonzernabschluss oder einen Teilkonzernlagebericht". Hierbei handelt es sich offensichtlich um ein redaktionelles Versehen, so dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hinzuzurechnende Vergütung, Bereederungsentgelt (§ 5a Abs 4a S 3 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Liegen Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 und S 2 EStG vor, sind diese nach § 5a Abs 4a S 3 EStG dem pauschal ermittelten Gewinn hinzuzurechnen. Eine Ausnahme besteht lt Verwaltungsauffassung (BMF v 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 Rz 34) lediglich für ein Bereederungsentgelt eines am Schiff beteiligten Bereederers und für einen auf gesellsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Wechsel zur herkömmlichen Gewinnermittlung

Rn. 212 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Endet der Zeitraum der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage und wechselt der StPfl zur herkömmlichen Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG und § 5 EStG zurück, ist der Unterschiedsbetrag in den folgenden fünf Wj ratierlich zu mindestens einem Fünftel dem Gewinn hinzuzurechnen (s Rn 146). In der Bilanz zum Schluss des Wj...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 47 Die Kündigung des geerbten Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 699 Es hat der Gesetzgeber zur Zeit, als er das Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (§ 1629a BGB) schuf (August 1998) dem Miterben, der in die Volljährigkeit eintritt, das Recht eröffnet, ohne jeden weiteren Grund als das Erreichen dieses Alters seine Mitgliedschaft als persönlich haftender Gesellschafter zu kündigen (§ 725 Abs. 4 S. 1 BGB n.F.). Dieses Recht beste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Verluste aus der StB während des Zeitraums der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage

Rn. 210 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum Schluss des Wj, das der erstmaligen Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage vorangeht, sind die verrechenbaren Verluste nach § 15a Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Diese verrechenbaren Verluste sind im Weiteren nach § 15a Abs 2 EStG auch während der Zeit der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnag...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers und Prüfungsausschuss

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 323 HGB enthält Vorschriften über die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers. Hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht ist bei einer zu prüfenden Personenhandelsgesellschaft fraglich, ob sie ohne Freistellung durch die persönlich haftenden Gesellschafter gegenüber den Kommanditisten zu wahren ist. Sofern – wie im Regelfall – die Kommanditisten an d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Verrechenbare Verluste aus der Zeit vor Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage

Rn. 208 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum Schluss des Wj, das der erstmaligen Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage vorangeht, sind die verrechenbaren Verluste nach § 15a Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Diese verrechenbaren Verluste sind im Weiteren nach § 15a Abs 2 EStG auch während der Zeit der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenhandelsgesellschaften

Rz. 36 [Autor/Zitation] Bei Personenhandelsgesellschaften ist die Wahl des Abschlussprüfers ein Grundlagengeschäft, so dass es dabei mangels anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag der Mitwirkung sämtlicher Gesellschafter bedarf; dies gilt auch für die Kommanditisten (vgl. BGH v. 24.3.1980 – II ZR 88/79, BGHZ 76, 343; vgl. auch LG Köln v. 13.9.1991 – 90 O 244/90, B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einstandspflicht

Rz. 339 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat für die Befreiung nach § 5 Abs. 6 die entsprechende Anwendung des § 264 Abs. 3 angeordnet, so dass sich das MU entsprechend § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB bereit erklären muss, für die vom TU bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden GJ einzustehen (sog. Einstandspflicht). Dogmatisch überzeugt die Anknüpfu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewerbebetrieb

Rn. 186c Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wer als Gewerbetreibender den Vertriebsbereich einer KapGes überträgt, an der er beteiligt ist, hält die Beteiligung im notwendigen BV (RFH RStBl 1933, 1067). Erwirbt ein Händler eine Beteiligung an dem für seine Tätigkeit notwendigen Herstellungsbetrieb, liegt notwendiges BV vor (RFH RStBl 1938, 103). Im Fall BFH v 10.07.1974, I R 223/70,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, Das allgemeine Informationsrecht des Kommanditisten in bezug auf den Jahresabschluß, in Goerdeler ua. (Hrsg.), Festschrift Alfred Kellermann, 1991, 77; Schäfer (Hrsg.), Das neue Personengesellschaftsrecht, 2022.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Gesetzliche Vertreter (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Zitation] Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens sind bei einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts die Mitglieder des zur Vertretung berechtigten Organs. Hierzu finden sich gesetzliche Bestimmungen wie zB für den Verein in § 26 BGB oder für die privatrechtliche Stiftung in § 84 BGB; denkbar ist etwa auch eine Regelung in der Satzung einer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Ulmer, Die Mitwirkung des Kommanditisten an der Bilanzierung der KG, in Fischer (Hrsg.), Strukturen und Entwicklungen im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Festschrift Wolfgang Hefermehl, 1976, 207; K. Schmidt, Die Beschlußanfechtungsklage bei Vereinen und Personengesellschaften, in Lutter/Mertens/Ulmer (Hrsg.), Festschrift Walter Stimpel, 1985, 217; Sudhoff, Der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens oder eines Mutterunternehmens

Rz. 20 [Autor/Zitation] Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens oder MU iSv. § 4 Abs. 1 Nr. 1 PublG sind bei juristischen Personen des Privat- und Öffentlichen Rechts die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs. Bei Vereinen ist es nach § 26 BGB und bei Stiftungen nach § 84 BGB jeweils der Vorstand (Schäfer 2, § 4 PublG Rz. 2; Mock in HKMS4, § 4 PublG Rz. 7). Rz. 21 [Aut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ld) Bewertung

Rn. 911e Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Die Steuerlatenzposten sind nicht abzuzinsen und (theoretisch) mit den Steuersätzen im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen bzw der Verlustverrechnung zu bewerten. Da die künftigen Steuersätze niemand prognostizieren kann, kommt es im Ergebnis zur Anwendung der am Bilanzstichtag gültigen oder wenigstens vom Gesetzgeber verabschiedeten, w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zuständigkeit für die Feststellung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei Personenhandelsgesellschaften sind für die Feststellung des JA grds. die Gesellschafter zuständig (§ 121 HGB). Da § 121 HGB dispositiv ist, kann indes im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass zur Feststellung des JA eine andere Stelle (zB ein Aufsichts- oder Beirat) berufen ist. Bei Kommanditgesellschaften sind an der Feststellung auch die K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abwehrkosten

Das sind Aufwendungen zur Verhinderung oder Minderung eines Schadens oder einer Beeinträchtigung im weitesten Sinne. Werden sie erkennbar im Interesse des Betriebs (nicht nur des Betriebsinhabers) gemacht, sind sie auch BA. Werden zB fremde Geschäftsschulden zur Wahrung des Rufs des ehrlichen Kaufmanns aus betrieblichem Interesse bezahlt, so sind sie BA (Loschelder in Schmid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bestimmung des Arbeitnehmers

Rz. 38 [Autor/Zitation] Der Arbeitnehmerbegriff ist im PublG nicht definiert. Es ist daher vom allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers auszugehen. Danach ist Arbeitnehmer, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. Fitting/Trebinger ua.32, § 5 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsatz

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht erstreckt sich nur auf KapGes. Erfasst sind daher die GmbH (Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 16; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 16) einschließlich der UG (OLG Köln v. 6.10.2015 – 28 Wx 12/15, NZG 2016, 587; LG Bonn v. 5.3.2015 – 16 T 940/14, GmbH-Stpr. 2016, 159; Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 16; Zetzsche in H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gesellschaften anderer Rechtsform

Rz. 135 [Autor/Zitation] Gesellschaften anderer Rechtsformen sind vor allem Personengesellschaften (bspw. OHG, KG). Für Personengesellschaften iSd. § 264a, insbes. die GmbH & Co. KG, gelten die Ausführungen zur GmbH (Rz. 118 ff.). Das Recht der Personengesellschaft ist ebenfalls weitgehend dispositiv, so dass im Gesellschaftsvertrag vielfältige Regelungsmöglichkeiten im Hinbl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtsprechungs-Entwicklung

Rn. 182p Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Grundproblematik: Die steuerliche Ausgangsproblematik der zutreffenden bilanziellen Behandlung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden verdeutlicht ein (höchst seltenes) BGH-Urteil zum Bilanzrecht (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458), in dem die Frage zu klären war, wie die Aufwendungen, die eine KG zur Errichtung eines Gebäude...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Rechtsfolgen der Nichtigkeit

Rz. 22 [Autor/Zitation] Bei Nichtigkeit gibt es (von Anfang an) keinen rechtswirksamen JA. Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des JA sind öffentlich-rechtliche Pflichten, deren Nichtbeachtung sanktioniert wird. Die Gesellschaft hat deshalb das ihr Mögliche zu tun, um dem Mangel abzuhelfen. Für die Nichtigkeit des Jahresabschlusses aufgrund des § 10 PublG bedeutet dies, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausschüttungssperre

Rz. 98 [Autor/Zitation] Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht eine Ausschüttungssperre, falls das Unternehmen in der Bilanz selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens oder einen Aktivüberhang latenter Steuern ansetzt sowie in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen einem höheren beizulegenden Zeitwert und den (fortgeführten) Anschaffungskosten von VG, die als Deckungsvermö...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anwendung materieller Bilanzierungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Zitation] Abs. 2 bestimmt, dass die für die Aufstellung des JA maßgeblichen Vorschriften (Gesetz, Gesellschaftsvertrag/Satzung usw.) auch bei der Feststellung des JA zu beachten sind; er entspricht den Regelungen in § 173 Abs. 2 Satz 1 AktG und § 42a Abs. 2 Satz 3 GmbHG. Grund für die Regelung ist, dass der aufgestellte und geprüfte JA im Zuge seiner Feststellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erbfall

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die durch einen Erbfall ausgelösten Kosten (zB Erbfallschulden insb Vermächtnis- und Pflichtteilsschulden, Beratungskosten, Prozesskosten) sind auch dann Privataufwendungen, wenn zu der Erbmasse BV gehört (BFH BStBl II 1986, 139; BFH BFH/NV 2001, 1262; kritisch Grube, DStZ 1999, 313; Grube, FR 2007, 534; Kanzler, FR 1999, 1119; s auch Dusowsk...mehr