Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditist

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Feststellungserklärung 2024... / 4.2 Beteiligungsart (Zeilen 21/22)

In Zeile 21 wird die Art der Beteiligung kenntlich gemacht, die auch steuerlich von Bedeutung sein kann. Denn insbesondere die Frage der Haftungsbeschränkung, z. B. bei einem Kommanditisten, kann Auswirkung auf Höhe und Verteilung der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen[1] haben. In Zeile 22 ist kenntlich zu machen, ab wann die Beteiligung besteht.mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 4.1 Persönliche Angaben (Zeilen 1-20)

Die Zeilen 1-20 erfragen die persönlichen Angaben des Beteiligten, die erforderlich sind, damit das Feststellungsfinanzamt dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt die gesondert und einheitlich festgestellten und auf den Beteiligten entfallenden Besteuerungsgrundlagen mitteilen kann. Außerdem ist die persönliche Anschrift des Feststellungsbeteiligten erforderlich, um ggf. eine Einzel...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Länderspezifische Besonderheiten

Unabhängig von der Qualifikation und Behandlung in Deutschland stellt sich häufig die Frage der Quellensteuerentlastung im Ausland. Die VerwGrdsP enthalten hierzu kurze länderspezifische Hinweise[1], die in der nachfolgenden Tabelle eingearbeitet wurden (nebst Hinweisen aus der Literatur/inländischer und ausländischer Rechtsprechung). Die Auswirkungen sollen anhand folgender ...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 14. Keine Haftungsprivilegierung eines Kommanditisten einer GmbH & Co. KG bei gleichzeitiger Geschäftsführerstellung in der Komplementärgesellschaft

Rz. 455 BGH, Beschl. v. 19.9.2017 – VI ZR 497/16, VersR 2017, 1533 Zitat SGB VII §§ 104 Abs. 1 S. 1, 105 Abs. 1 S. 1, 110 Abs. 1 S. 1, 136 Abs. 3 Nr. 1; HGB §§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2 Zur Unternehmereigenschaft eines Kommanditisten, der zugleich Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft ist. Orientierungssatz juris: Der Kommanditist einer GmbH & Co. KG ist nicht Unternehmer im ...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall und die rechtliche Beurteilung

Rz. 456 Die Nichtzulassungsbeschwerde war unbegründet. Sie zeigte nicht auf, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hatte oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderte (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO). Zwar hatte das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft angenommen, dass der Beklagte zu 1 als...mehr

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Deutschland / 4. Nachfolge- und Abfindungsklauseln bei Personengesellschaften

Rz. 182 Soweit zum Nachlass Beteiligungen an Gesellschaften gehören, bedarf es stets einer genauen Abstimmung der gesellschaftsrechtlichen Regelung und der Regelung im Testament bzw. Erbvertrag. Dies gilt in besonderer Weise für die Beteiligung an Personengesellschaften, da diese regelmäßig nicht frei vererbbar sind (siehe Rdn 5). Rz. 183 Nach der Reform des Personengesellsch...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 6. Klauselerteilung bei Firmenübernahme, §§ 729, 727 ZPO

Rz. 290 § 729 ZPO erfasst die Titelumschreibung im Falle der Veräußerung und Fortführung eines Handelsgeschäfts, § 25 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 HGB sowie den Fall der Vermögensübernahme nach § 419 BGB a.F. Letztgenannte Vorschrift galt lediglich bis zum 31.12.1998, so dass kaum noch eine Praxisrelevanz gegeben ist. Allenfalls in der Langzeitüberwachung können solche Fälle noch ...mehr

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Italien / b) Gestaltungen bei Personengesellschaften

Rz. 214 Bei Personengesellschaften[353] sieht Art. 2284 c.c.[354] bei Tod eines Gesellschafters die Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern unter Anwachsung dessen Anteils an die verbleibenden Gesellschafter gegen Zahlung einer gem. Art. 2289 c.c. zu ermittelnden Abfindung an die Erben innerhalb von sechs Monaten vor,[355] es sei denn, sie beschlie...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Voraussetzung der Auskunftspflicht

Rz. 132 Der Gläubiger, der nun einmal eine "angebliche Forderung" seines Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet hat, benötigt dringend Informationen darüber, welche Risiken bei dem Versuch der Geltendmachung der Forderung, zu der er nach § 842 ZPO verpflichtet ist, auftreten können. Um dem Rechnung zu tragen, verpflichtet der Gesetzgeber den Drittschuldner auf die wir...mehr

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Italien / VII. Patto di famiglia

Rz. 179 Der in Art. 768 bis ff. c.c. (mit Gesetz Nr. 55 vom 14.2.2006 eingeführt) geregelte patto di famiglia als Vertrag unter Lebenden erleichtert nunmehr die lebzeitige Unternehmensnachfolge,[281] die wegen des strengen italienischen Pflichtteilsrechts (= Ausgleichungs- und Herabsetzungspflicht des Unternehmensnachfolgers im Fall des Todes des Erblassers) und des Verbots ...mehr

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Deutschland / I. Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge)

Rz. 4 Das deutsche Erbrecht wird beherrscht vom Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge). Gemäß § 1922 BGB geht mit dem Erbfall das Vermögen als Ganzes mit unmittelbarer dinglicher Wirkung auf den oder die Erben über. Die Gesamtrechtsnachfolge erfasst dabei grundsätzlich alle vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten. Diese gehen insgesamt und ungeteilt auf ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Fondsetablierungskosten im Verfassungsstreit, DB 2020, 2720; Rüsch, Zweifelsfragen bei der Umqualifizierung von BA/WK in AK durch die Neuregelung von § 6e EStG für "Fondsetablierungskosten", DStR 2020, 1172; Haselmann/Cropp/Hundrieser: Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 6e EStG, DStR 2020, 2580; Kraft in Kanzler/Kraft/Bäuml, § 6e EStG (01/2024); Rüsch...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Gewahrsam und Eigentum, insbesondere Dritteigentum

Rz. 183 Der Gerichtsvollzieher prüft grundsätzlich nur, ob sich die Sache im Gewahrsam des Schuldners befindet, nicht, ob diese auch in seinem Eigentum oder im Eigentum eines Dritten steht. Das ist auch ausdrücklich in § 71 GVGA noch einmal hervorgehoben und gilt uneingeschränkt, wenn der Gläubiger die Pfändung unbeschadet Rechte Dritter verlangt. Rz. 184 Der Gerichtsvollzieh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Haftung des Kommanditisten

Der Kommanditist haftet den Gläubigern der KG bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar (§ 171 HGB).[1] Das gilt auch gegenüber dem Finanzamt. Wenn und soweit der Kommanditist seine Einlage geleistet hat, ist die Haftung des Kommanditisten ausgeschlossen.[2] Die Haftung des Kommanditisten lebt aber in einigen Fällen wieder auf. Dies sind: soweit die Einlage zurückgezahlt wird; d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.2 Steuergeheimnis als Grenze des Akteneinsichtsrechts

Die bedeutendste Grenze für das Akteneinsichtsrecht ist das Steuergeheimnis (§ 30 AO).[1] Dies ist ein Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches das Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet hat.[2] Durch das Steuergeheimnis geschützt werden die Verhältnisse eines anderen. Dies sind alle Umstände, Vorgänge, Merkmale oder sonstig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.1 Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG)

Zum 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten. Das bereits im Juni 2021 verabschiedete Gesetz reformiert das Personengesellschaftsrecht umfassend und passt das Recht der Personengesellschaften an die, in den letzten Jahren weiterentwickelte, Rechtspraxis an. Besonders von den neuen Regelungen betroffen ist das Recht der Gesel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.7 Grundstückserwerb kraft gesellschaftsrechtlichen Anteilsübergangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG)

Rz. 29 Nach früherem Recht[1] hatte der Tod des Gesellschafters einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft die Auflösung der Gesellschaft zur Folge, es sei denn, dass im Gesellschaftsvertrag insoweit ausdrücklich etwas anderes bestimmt war. Etwas anderes galt nur für den Tod eines Kommanditisten; er führte – sofern im Gesellschaftsvertrag hierzu nichts Abweichendes ver...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Missbräuchliche Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs

Leitsatz 1. Zur missbräuchlichen Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958/2009 durch eine KGaA, die sich einer wirtschaftlich weitgehend funktionslosen Luxemburger Tochtergesellschaft bedient, mit der sie durch mehrere kurzfristig hintereinandergeschaltete Rechtsakte (Gesellschafterdarlehen, Darlehensverzicht, Gewinnausschüttung) "künstlich" Dividenden erzeugt. 2. § 15b des Einkommensteuergesetzes (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen) findet im Bereich der Gew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 6 Auswirkungen des § 5 Abs. 3 GrEStG bei Leasingverträgen

Rz. 17 Zwei Fallgestaltungen sind denkbar, bei denen die Anwendung des § 5 GrEStG im Zusammenhang mit Leasing relevant wird. Der Leasingnehmer gründet gemeinsam mit einer Objektgesellschaft eine KG, an der er als Kommanditist zu 90 % beteiligt ist. Die KG erwirbt von dem Kommanditisten das Grundstück; einige Zeit später überträgt der Kommanditist seinen Anteil auf Mitgesellsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.5 Formwechselnde Umwandlung und personenbezogene Steuerbefreiung

Rz. 16d Interessant gestaltet sich die Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG, wenn die formwechselnde Umwandlung und personenenbezogene Steuerbefreiungen zusammentreffen. Praxis-Beispiel An der A-KG waren B mit 50 % sowie deren Kinder C und D mit jeweils 25 % als Kommanditisten beteiligt. Die Komplementärin A-Verwaltungs-GmbH war an dem Vermögen der A-KG nicht beteiligt. Die Komman...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird.[1] Die Vorschrift zielt somit darauf ab, nur für solche Einbringungsvo...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG auf die Ermittlung des Kapitalkontos nach § 15a EStG bei der übernehmenden Personengesellschaft

Leitsatz Die gesellschafterbezogene und rechtsträgerübergreifende Übertragung stiller Reserven nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) führt durch die (erfolgsneutrale) Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionswirtschaftsguts bei der übernehmenden Personengesellschaft dazu, dass sich das Kapitalkonto im Sinne von § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 3 Übergang von einer Gesamthand in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten Person

Rz. 4 Beim Übergang eines Grundstücks aus dem gesamthänderisch gebundenen Vermögen in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten natürlichen oder juristischen Person (Gesamthänder) wird die Steuer nach § 6 Abs. 2 S. 1 GrEStG in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der Erwerber an dem Vermögen der Gesamthand – ggf. Auseinandersetzungsanteil – beteiligt ist. Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 7 Umwand... / 3 Flächenweise Aufteilung eines einer Gesamthand gehörenden Grundstücks

Rz. 4 § 7 Abs. 2 GrEStG begünstigt die flächenweise Aufteilung eines Grundstücks, das einer Gesamthand gehört. Wie unter Rz 1 ausgeführt ändert sich daran auch künftig nichts. Die Steuer wird insoweit nicht erhoben, als der Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerber erhält, dem Anteil entspricht, zu dem er am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Anstelle des Antei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 4 Übergang von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand

Rz. 12 Die grunderwerbsteuerrechtliche Selbstständigkeit der Gesamthandsgemeinschaften hat zur Folge, dass Grundstücksübertragungen zwischen Gesamthandsgemeinschaften zu einem nach § 1 GrEStG steuerbaren Rechtsträgerwechsel führen. An dieser Rechtsfolge vermag auch die Beteiligung derselben Personen an den betreffenden Gesamthandsgemeinschaften nichts zu ändern. Allerdings w...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organschaft und atypisch stille Beteiligung (1)

Leitsatz Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren – unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten – handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes an den Organträger abführen kann. Normenkette § 14 Abs. 1 KStG, § 291 Abs. 1, § 292 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 6 Beispiel für die Ermittlung eines Gewinns

Ein überwiegend im internationalen Verkehr eingesetztes Containerschiff mit einer Tonnage von 15.000 Nettotonnen, welches einer deutschen GmbH & Co. KG gehört, hat in 01 350 Betriebstage. An 15 Tagen lag das Schiff in der Werft. Der Komplementär erhält gem. Gesellschaftsvertrag eine Haftungsvergütung von 10.000 EUR pro Jahr, ein Kommanditist (K 1) eine Bereederungsgebühr in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Handelsregister

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten / 3 Betriebliche Versorgungsrente

Für eine betriebliche Versorgungsrente – diese verstanden als Gegensatz zu einer privaten Versorgungsrente i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG – ist kennzeichnend, dass ihr Rechtsgrund überwiegend durch das betrieblich veranlasste Bestreben (z. B. Fürsorgeleistungen an einen früher im Unternehmen tätigen Gesellschafter oder Rücksichtnahme auf geschäftliches Ansehen des Betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 7 Abkehr von der Tonnagesteuer

Grundsätzlich führt die Gewinnermittlung nach § 5a EStG zu erheblichen steuerlichen Vorteilen. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass auch dann ein zu versteuernder Gewinn entsteht, wenn nach der herkömmlichen Gewinnermittlung ein Verlust ausgewiesen worden wäre. Dies kann dazu führen, dass gerade in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten eine Steuer zu bezahlen ist. Da si...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 3.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Die Regelungen zur Gewinnermittlung nach der Tonnage finden in vollem Umfang auch Anwendung auf Personengesellschaften, die ein Schiff im internationalen Verkehr betreiben. Der Tonnagegewinn wird hierbei anteilig auf die Gesellschafter, i. d. R. die Kommanditisten einer Ein-Schiffsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, verteilt. Abweichende Regelungen hierzu im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 5.1 Stille Gesellschaft

Eine weitere Gesellschaftsform des Handelsrechts ist die stille Gesellschaft, die in den §§ 230 ff. HGB normiert ist. Wie der Name es ausdrückt, beteiligt sich bei dieser ein Gesellschafter in der Weise an einem Unternehmen, dass er nicht nach außen in Erscheinung tritt. In der Praxis der Rechtsanwendung ist allerdings bei der stillen Gesellschaft zwischen der typisch stille...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften & Co.

Nach § 264a HGB sind Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als vollhaftenden Gesellschafter am Bilanzstichtag Kapitalgesellschaften in weiten Bereichen der Rechnungslegung gleichgestellt. Sie müssen insbesondere ihren Jahresabschluss um einen Anhang ergänzen, sind verpflichtet, einen Lagebericht aufzustellen, sofern sie nach den Kriterien des § 267 HGB mittelgro...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 2.1 Gesamthandsbilanz

Für den Ausweis des Eigenkapitals bei Personengesellschaften ist vor allem die Rechtsform der Gesellschaft sowie der Umfang der Haftung der einzelnen Gesellschafter maßgeblich. Haften alle Gesellschafter in vollem Umfang, wie dies bei einer GbR und OHG der Fall ist, wird das Eigenkapital als variables Kapitalkonto – getrennt für jeden Gesellschafter – geführt.[1] Eine Aufglie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verschmelzung: Die Fusion v... / 6 Verschmelzung einer GmbH auf eine GmbH & Co. KG

Wird eine GmbH auf eine GmbH & Co. KG verschmolzen, müssen die bisherigen GmbH-Gesellschafter entweder Kommanditisten oder Komplementäre der KG werden. Komplementäre haften unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Deshalb kommt diese Stellung allenfalls für Gesellschafter der übertragenden GmbH in Betracht, die ihrerseits in der Rechtsform der GmbH firmieren....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verschmelzung: Die Fusion v... / 7 Verschmelzung einer GmbH & Co. KG auf eine GmbH

Verschmilzt eine GmbH & Co. KG auf eine GmbH, werden sowohl die Kommanditisten als auch die unbeschränkt persönlich haftende Komplementär-GmbH zu GmbH-Gesellschaftern der neuen GmbH. Auch hier ist, da mit der KG eine Personengesellschaft beteiligt ist, die Zustimmung aller Gesellschafter der KG zum Verschmelzungsbeschluss erforderlich. Die Satzung der KG kann eine Mehrheitse...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Haftung für Altschulden

Rz. 118 Liegt die Haftungsbefreiung gem. § 171 Abs. 1 Hs. 2 HGB n.F. nicht vor, weil die Einlage an den Erblasser oder die Gesellschafter-Erben zurückbezahlt wurde oder Entnahmen auf ein durch Verluste herabgemindertes Kapitalkonto erfolgten, haftet der Kommanditist gem. § 173 i.V.m. §§ 171, 172 HGB n.F. bis zur Höhe der Haftsumme für Altschulden, also solche, die zum Zeitpu...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / III. KG

Rz. 99 Gemäß § 161 Abs. 2 HGB n.F. gelten beim Tod des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG die Regelungen zur OHG entsprechend. Rz. 100 Damit scheidet gem. §§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB n.F. der verstorbene persönlich haftende Gesellschafter aus. Die KG wird somit von den verbleibenden persönlich haftenden Gesellschaftern nebst den Kommanditisten ohne die Erbe...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Haftung gem. §§ 171, 172 HGB

Rz. 121 Für Neuschulden, also Schulden, die erst nach dem Erbfall entstanden sind, haften die Kommanditisten-Erben gem. §§ 171, 172 HGB n.F. persönlich und unbeschränkbar, soweit nicht gem. § 171 Abs. 1 Hs. 2 HGB n.F. die Haftung ausgeschlossen ist. Die vollständige Einzahlung der Einlage durch den Erblasser wirkt insoweit auch für den Kommanditisten-Erben.[190] Rz. 122 Die K...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Umwandlungswahlrecht des § 131 HGB n.F.

Rz. 77 Eine weitere Rechtsbeziehung der Gesellschafter-Erben gegenüber den verbleibenden Gesellschaftern ergibt sich aus § 131 HGB n.F. Hiernach kann der Gesellschafter-Erbe von den verbleibenden Gesellschaftern verlangen, dass ihm die Stellung eines Kommanditisten unter Beibehaltung des bisherigen Gewinnanteils eingeräumt wird. Rz. 78 Diesen Antrag an die übrigen Gesellschaf...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 109 Bereits oben (siehe Rdn 29 ff.) wurde beschrieben, wie die Auffassungen der einzelnen Senate des BGH hinsichtlich der Zugehörigkeit des vererbten Geschäftsanteils zum Nachlass und damit verbunden die Frage der Testamentsvollstreckung divergieren. Die Folgerungen zur Testamentsvollstreckung über den Gesellschaftsanteil an der BGB-Gesellschaft gelten entsprechend für d...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Stellung gegenüber Gesellschaftsgläubigern

Rz. 116 Hinsichtlich des persönlich haftenden Gesellschafters unterscheidet sich die Stellung des Gesellschaftererben bei der KG nicht von der bei der OHG. Es wird daher auf die obigen Ausführungen verwiesen (siehe oben Rdn 83 ff.). Rz. 117 Für den Kommanditisten ist die Situation anders. Der Kommanditisten-Erbe haftet nicht gem. § 171 Abs. 1 Hs. 2 HGB n.F., soweit der Erblas...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Haftung gem. § 176 Abs. 2 HGB a.F.

Rz. 123 Ob bis zur Eintragung als Kommanditist im Handelsregister noch eine vollständige Haftung der Gesellschafter-Erben für die Schulden zwischen Erbfall und Eintragung gem. § 176 Abs. 2 HGB besteht, war bereits zur Fassung des Gesetzes vor Einführung des MoPeG geklärt. Sowohl der BGH als auch die überwiegende Lehre nahmen an, dass für die in die Gesellschaft eintretenden ...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / III. Zusammenfassung

Rz. 36 Sollte der vorletzte Gesellschafter einer Personengesellschaft infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen durch Kündigung, Tod etc.[48] ausscheiden und sollten sich dadurch unter Vollbeendigung der Gesellschaft und Übergang aller Aktiva und Passiva alle Gesellschaftsanteile in der Hand des verbleibenden Gesellschafters befinden, so haftet diese...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Haftung für Neuschulden

Rz. 90 Stimmen die verbleibenden Gesellschafter dem Antrag des Gesellschafter-Erben zu, als Kommanditist in die Gesellschaft einzutreten, haftet er für Verbindlichkeiten ab dem Zeitpunkt der Einräumung der Stellung eines Kommanditisten (Neuschulden) jedenfalls gem. §§ 171, 172 HGB n.F. Um den Umfang seiner tatsächlichen Haftung zu ermitteln, stellt sich die Frage nach der Er...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / (2) Folgen der Art und Weise des Erwerbs des Gesellschaftsanteils

Rz. 93 Wie sich die Hafteinlage bemisst, ist umstritten. Probleme treten insbesondere dann auf, wenn das Kapitalkonto des Erblassers negativ ist. Für den Gesellschafter-Erben der nach erfolgreichem Antrag gem. § 131 Abs. 2 HGB n.F. die Gesellschafterstellung des Erblassers als Kommanditist fortführt, ergibt sich nach Beantwortung dieser Frage nicht die Problematik der Bewert...mehr