Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prorogationsbefugte Parteien des Abs 1.

Rn 6 Die Kaufleute gehören zu den prorogationsbefugten Vertragsparteien gem § 38 I. Wer Kaufmann ist, bestimmt sich im Anwendungsbereich des § 38 I nach dem deutschen Sachrecht als der lex fori (München OLGR 01, 27), mithin nach den §§ 1 ff HGB (Hambg OLGR 08, 340; Karlsr MDR 02, 1269). Demnach fallen hierunter ein Handelsgewerbe betreibende Vollkaufleute (§ 1 II HGB), ins H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einsichtsrecht Dritter (Abs 2).

Rn 8 Dritter ist, wer nicht Berechtigter iSv Abs 1 (Rn 3) oder Behörde (Rn 1) ist. Während Anhängigkeit der zuständige Vorsitzende, danach der Vorstand des Gerichts (Behördenleiter) oder der von diesem beauftragte Richter wird dem Berechtigten nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag idR Einsicht gewähren, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Sind sie – das Widerspruch...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 3. Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil

Rz. 248 Die Zulässigkeit einer die gesamte Kommanditistenstellung erfassenden Testamentsvollstreckung, die sowohl die Innenseite als auch die Außenseite der Kommanditbeteiligung betrifft, ist höchstrichterlich bestätigt.[305] Jedoch unterliegt der Testamentsvollstrecker selbstverständlich den erbrechtlichen Einschränkungen wie insbesondere dem Verbot der unentgeltlichen Verf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Die Bereicherung der Kapitalgesellschaft

Rz. 616 [Autor/Stand] Als gleichsam ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal unerlässlich, wird sie regelmäßig auf einer freigebigen Zuwendung des Schenkers i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beruhen, falls sie nicht § 7 Abs. 1 Nrn. 2, 3, 9, 10, Abs. 6 oder 7 ErbStG unterfällt. Wortlautmäßig bestätigt § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG "auch" die Anwendung dieser Vorschriften.[2] Beachten Sie: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbezug von gesellschaftsrechtlich veranlassten ("eigenkapitalersetzenden") Gesellschafterdarlehen in das Kapitalkonto iSd § 15a Abs 1 S 1 EStG

Schrifttum: Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustaus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbe in Erfüllung einer rechtsgeschäftlichen Bedingung (Alt. 2)

Rz. 231 [Autor/Stand] Auch hier ist lediglich der Erwerb des Dritten Gegenstand der Besteuerung. Die ursächliche Bedingung muss allerdings nicht im Rahmen einer (Auflagen-)Schenkung vereinbart, sonden kann auch Bestandteil eines sonstigen Rechtsgeschäfts zwischen anderen Personen sein. Ob die ausbedungene Leistung in diesem (Deckungs-)Verhältnis synallagmatisch, konditional ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Geltendmachung der erweiterten Verlustausgleichs-/-abzugsmöglichkeit wegen überschießender Außenhaftung gem § 15a Abs 1 S 2 und 3 EStG nicht sofort zwingend

Rn. 29 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem bloßen Gesetzeswortlaut "können … auch ausgeglichen oder abgezogen werden, soweit …" in § 15a Abs 1 S 2 EStG statt "dürfen" erscheint zweifelhaft, ob der StPfl ein Wahlrecht hat, ob und ggf in welchem Umfang (uU nur für einen Teilbetrag) er im Verlustentstehungsjahr von dem erweiterten Verlustausgleichs- bzw -abzugspotenzial Gebrauc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungshinweise

Rz. 539 [Autor/Stand] Gegenstand des § 7 Abs. 6 ErbStG ist die Gewinnbeteiligung, die jedem Gesellschafter aufgrund seiner Mitgliedschaft aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft zusteht (s. Rz. 531).[2] Hierbei kann es sich auch – anders als bei § 7 Abs. 5 ErbStG (s. Rz. 505) – um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handeln.[3] Maßgebend im Verhältnis der Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Die Werterhöhung der Beteiligung

Rz. 622 [Autor/Stand] Allein sie ist Gegenstand des Erwerbs, d.h. Besteuerungsgegenstand (nicht aber:[2] Zuwendungsgegenstand);[3] der Wortlaut des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist eindeutig.[4] Auch wenn der Gesetzgeber modellhaft eine mit jeder Mehrung des Gesellschaftsvermögens einhergehende Anteilswerterhöhung annimmt,[5] muss sie stets festgestellt werden. Der Schenkungsteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Besteuerung des Anwachsungserwerbs

Rz. 563 [Autor/Stand] Die mit dem gesetzlichen Anteilserwerb nach § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB einhergehende Bereicherung der "übrigen" Gesellschafter führt zwar zu einer Werterhöhung ihrer Beteiligungen (s. Rz. 557), ist jedoch nicht als solche in Höhe des Unterschiedsbetrags ihrer Beteiligungswerte vor und nach der Anwachsung zu erfassen.[2] Stattdessen gibt § 7 Abs. 7 Satz 1 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen, die von ihnen oder von dem Insolvenzverwalter gegen die Mitglieder als solche erhoben werden.

Rn 4 Aus der Formulierung, dass die Klage gg das Mitglied ›als solches‹ erhoben worden sein muss, folgt, dass es nicht genügt, dass zwischen den Parteien ein Mitgliedschaftsverhältnis bestand oder besteht. Vielmehr muss mit der Klage ein Anspruch verfolgt werden, der sich unmittelbar aus der Mitgliedschaft in der Personenvereinigung und nicht etwa aus einer vom Bestehen eine...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.4 Nachgeordnete Mitunternehmerschaften

Rz. 72 Schließlich ist § 8a KStG auch auf mitunternehmerische Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften anwendbar, wenn diese unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind. Zweck der Vorschrift ist es, zu verhindern, dass die für Körperschaften geltenden Einschränkungen des § 8a KStG durch Einschaltung von Personengesellschaften umgangen werd...mehr

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Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 1 Begriff und Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die KGaA ist als Handelsgesellschaft ex lege Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs. Gesetzliche Grundlage für den Jahresabschluss bildet das 3. Buch des HGB sowie einzelne Vorschriften des Aktiengesetzes sowohl für den Jahresabschluss (§ 286 AktG), als auch weitere Berich...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / Zusammenfassung

Überblick Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie stellt praktisch eine Mischform zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft dar, ist jedoch formalrechtlich den Kapitalgesellschaften zugeordnet. Bei der KGaA bestehen wie bei der Kommanditgesellschaft 2 Gesellschaftergruppen: Erstens die Komplementäre als Vollhafter und zweitens die Kom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.3 Unübliche, unzweckmäßige, unangemessene, erfolglose und schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rz. 580 Betrieblich veranlasst können auch Aufwendungen sein, die nicht üblich oder nicht zweckmäßig sind. Das Steuerrecht befindet nicht darüber, welche Aufwendungen für den Betrieb erforderlich sind; der Unternehmer entscheidet grundsätzlich nach freiem Ermessen, ob und welche Betriebsausgaben er tätigen will.[1] Der Begriff der Betriebsausgaben setzt auch nicht voraus, das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.9 Wertpapiere und Beteiligungen

Rz. 215 Wertpapiere gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der An- und Verkauf von Wertpapieren Gegenstand des Betriebs des Stpfl. ist (Umlaufvermögen). Sie sind auch notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie die Gegenleistung für eine betriebliche Leistung darstellen. Der Ums...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.2.1 Steuerrechtliche Wirkungen des Bilanzzusammenhangs

Rz. 279 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt, dass zum Zweck der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs, für das der Gewinn ermittelt worden ist, mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs zu vergleichen ist. Das Anfangsvermögen am Beginn des Wirtschaftsjahrs, dessen Gewinn ermittelt werden soll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / aa) Nießbrauch am Grundstück

Sollte der Nießbrauch direkt am Grundstück bestellt und im Grundbuch eingetragen sein, dann verwirklicht der Nießbraucher aus eigenem Recht den Einkünftetatbestand als Vorbehaltsnießbraucher.[26] Schon aufgrund seiner zivilrechtlichen Rechtsstellung kann der Nießbraucher das Grundstück vermieten. Sollte sodann das Grundstück auf eine vermögensverwaltende Personengesellschaft...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.4.1 Allgemeine Lebenserfahrung spricht für private (Mit-)Nutzung

Wird ein Betriebs-Kfz nur betrieblich genutzt, sind sämtliche Kosten betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Nach der Rechtsprechung des BFH spricht jedoch die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass ein Betriebsinhaber, dem ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung steht, dieses typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentl...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.2 Organträger (OT)

Als Organträger kommen in Betracht:[1] Eine unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und gewerblich tätige natürliche Person. Eine nicht steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Eine selbst eigengewerblich tätige Personengesellschaft. Die Personengesellschaft muss eine eigene – nicht nur geringfügige – gewerbliche Tätigkeit ausüben.[2] Eine nur gewerbl...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.3.2 Organgesellschaft (OG)

Als Organgesellschaft kommen in Betracht: Juristische Personen Ausnahmsweise lt. Rechtsprechung eine Personengesellschaft, wenn die finanzielle Eingliederung wie bei einer juristischen Person zu bejahen ist.[1] Dazu dürfen nur der Organträger und andere vom Organträger finanziell beherrschte Gesellschaften Gesellschafter der Personengesellschaft sein. Die finanzielle Einglieder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.3 Kommanditgesellschaft

Rz. 245 Die KG ist wie die OHG eine Handelsgesellschaft. Sie unterscheidet sich von dieser dadurch, dass nur ein Teil der Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet, während die übrigen Gesellschafter lediglich beschränkt haften (§ 161 Abs. 1 HGB). Der Kommanditist haftet gem. §§ 161 Abs. 1, 171 Abs. 1 HGB nur in Höhe der Einlageverpflichtung; n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2 Mitunternehmer und Kommanditgesellschaft

Rz. 340 Die Kommanditisten sind als Gesellschafter grundsätzlich Mitunternehmer, auch wenn ihr Unternehmerrisiko der Höhe nach auf ihre Einlage (§ 171 Abs. 1 HGB) und die Unternehmerinitiative auf Kontroll- und Überwachungsrechte (§§ 164ff. HGB) reduziert ist. Dies gilt zumindest, soweit die Rechte und Pflichten des Kommanditisten der gesetzlichen Grundregelung entsprechen u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2.1 Publikumsgesellschaften

Rz. 346 Unter Publikumsgesellschaften versteht man eine KG, die zum Zweck der Ansammlung von Kapital eine unbestimmte Vielzahl meist öffentlich geworbener und nur als Kapitalanleger interessierter Kommanditisten auf der Grundlage vorformulierter Verträge aufnimmt.[1] Persönlich haftende Gesellschafterin ist meist eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG. Der Bestand der Kommanditis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.2 Mitunternehmerinitiative

Rz. 321 Die Mitunternehmerinitiative ist die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie regelmäßig nur Gesellschaftern, Prokuristen, Geschäftsführern oder anderen leitenden Angestellten zukommt.[1] Es ist nicht entscheidend, ob der Beteiligte diese Teilhabe tatsächlich nutzt oder in welchem Umfang er die Entscheidungsprozesse beeinflusst, sondern es genügt bereits...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.3 Gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)

Rz. 291 Aufgrund der Aufgabe der Gepräge-Rspr.[1] hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs. 3 Nr. 2 in § 15 EStG reagiert. Mit dieser Gesetzesänderung ist die vormalige Rechtslage von Gesetzes wegen wieder eingeführt worden.[2] Demnach gilt die Tätigkeit der dort näher definierten gewerblich geprägten Personengesellschaften auch dann als Gewerbebetrieb, wenn sie nicht origi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.2 Steuerliche Behandlung der KGaA

Rz. 492 Das Steuerrecht vollzieht die Zwitterstellung der KGaA zwischen AG und KG grundsätzlich nach: Die Gesellschaft selbst unterliegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG der KSt-Pflicht. Dann bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG, dass bei KGaA der Teil des Gewinns, der an persönlich haftende Gesellschafter auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütungen (Tant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.7.1 Sondervergütung an unmittelbar Beteiligte

Rz. 452 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören neben dem Anteil am Gewinn der Personengesellschaft auch Vergütungen, die der Mitunternehmer erhält für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, die Hingabe von Darlehen, die Überlassung von Wirtschaftsgütern zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Diese sog. Sondervergütungen sind ihrer Art nach ebenfalls Sonderbetriebseinnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.1 Zivilrechtliche Rechtsnatur der KGaA

Rz. 489 Eine KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter, der persönlich haftende Gesellschafter, den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet, während die übrigen Gesellschafter, die Kommanditaktionäre, an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.1 Übersicht

Rz. 383 Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus seinem Gewinnanteil als Gesellschafter, den Vergütungen (sog. Sondervergütungen) für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft und für die Hingabe von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern, den Ergebnissen aus der Veränderung (Zu- und Abgänge) von Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Das Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.4 Einzelfälle

Rz. 431 Nach st. Rspr. führen auch mittelbare Nutzungsüberlassungen zu Sonderbetriebsvermögen in der Form von Sonderbetriebsvermögen II. Hierbei handelt es sich meist um Gestaltungen, mit denen die Entstehung von Sonderbetriebsvermögen – und damit dessen steuerliche Verstrickung – vermieden werden soll, indem das (für den Betrieb der Personengesellschaft bedeutsame) Wirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.1 Grundsätze – Sonderbetriebsvermögen I und II – notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 415 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nach st. Rspr. neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch Wirtschaftsgüter, die im (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentum eines Mitunternehmers stehen und in objektiv erkennbarer Weise zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Mitunternehmerschaft bestimmt sind(Sonderbetriebsvermögen I) oder unmitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.5 Liquidation, Beendigung der Mitunternehmerschaft

Rz. 265 Zu unterscheiden ist zwischen der Auflösung der Gesellschaft und der Beendigung der Mitunternehmerschaft: Die Auflösung ist ein Vorgang (zivil-)rechtlicher Art; sie bedeutet, dass die bisher werbende Gesellschaft als solche nicht mehr fortbesteht, sondern zunächst zu einer Gesellschaft in Liquidation oder Abwicklung wird und schlussendlich erlischt. Gründe oder Anläs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG), ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Die...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.1 Vorrangige Zurechnung der Kapitalkonten (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG)

Rz. 394 Zum Kapitalkonto i. S. d. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG gehören neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthänderischen Gewinnrücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.[1] Maßgeblich ist der Stand zum Bewertungsstichtag, der ausgehend von den Verhältnissen des letzten Bi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital

Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag. Eine sachliche Begründung für die au...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.3 Ausgangswert bei Personengesellschaften

Rz. 345 Im Hinblick auf Personengesellschaften bestimmt § 202 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. BewG, dass bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt bleiben. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG dem jeweiligen Gesellschaft...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Umwandlung: Konkludenter Antrag auf BW-Fortführung durch BW-Ansatz in der Bilanz der übernehmenden Gesellschaft

Streitig ist, ob i.R.d. Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine GmbH ein wirksamer Antrag auf BW-Fortführung gestellt worden ist und ob von einer Komplementär-GmbH an eine Kommanditisten-GmbH gezahlte Vergütungen für die Geschäftsführung der KG als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind. Der Antrag auf BW-Fortführung nach § 20 Abs. 2 S. 2 und 3 UmwStG unterliegt keine...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.2.1 Ausweis

Rz. 82 Hinsichtlich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist die Übermittlung vieler Positionen zwingend erforderlich.[1] Rz. 83 Im Bereich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sieht die Taxonomie der E-Bilanz eine Vielzahl an Pflichtangaben vor, die der HGB-Gesetzgeber von den Bilanzierenden nicht verlangt. Bei einigen Feldern, wie beispielsweise ...mehr