Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditist

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zivilrechtliche Aspekte und wirtschaftliche Motive

Rn. 51b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für eine Unternehmensform, bei der an einer GmbH ein oder auch mehrere stille Gesellschafter atypisch still beteiligt sind (grundsätzlich zur atypisch stillen Gesellschaft bei Mehrgliedrigkeit s Rn 51), wird in der Literatur die gängige Bezeichnung "GmbH & (atypisch) Still" verwendet. Vertragsparteien sind die GmbH als Inhaber eines Handel... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweckbestimmung/Gesellschafts-, Handelsrecht

Rn. 116 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zweckbestimmung der Wahl der Rechtsform einer KGaA Die KGaA, insb die KapGes & Co KGaA, ermöglicht den Zugang zum Kapitalmarkt unter Beibehaltung einer personengesellschaftsrechtlich orientierten Unternehmensführung für Familienunternehmen, ohne die Kontrolle abgeben zu müssen. Bäuml, NWB 2023, 176, führt in Fn 3 der Online-Fassung eine Vie... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hegemann/Querbach, Die stille Beteiligung von KapGes nach dem StVergAbG, GStB 2003, 268; Wagner, Das Verlustausgleichs- und -abzugsverbot nach § 15 Abs 4, insbesondere bei Termingeschäften und bei stillen Gesellschaften, DStZ 2003, 798; Ronge, Zur Beendigung atypisch stiller Beteiligungen im GmbH-Konzern, FR 2004, 78; Groh, Verluste in der stillen Gesellschaft, DB 2004, 668; Int... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unternehmer im Sinn der Zuordnung der gewerblichen Einkunftserzielung

Rn. 6 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Gem § 2 Abs 1 S 1 EStG haben natürliche Personen die von ihnen erzielten Einkünfte zu versteuern. Der herrschenden Lehre entsprechend entsteht ein ESt-Anspruch nur gegenüber der natürlichen Person (auch s Rn 7 für Gesellschafter von PersGes), die im Einzelfall aufgrund des Bezugs eines Einkommens (realisierter Reinvermögenszugang) über wirtsc... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beispielsfälle für vom BFH gebilligte Strategien zur Vermeidung einer verdeckten Mitunternehmerstellung mittels einer Ehegatten-GmbH & Co KG

Rn. 24a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Es handelte sich jeweils um Ehegatten-GmbH & Co KG, bei denen die nichttätigen Familienmitglieder Kommanditisten sind und das aktive "Familienoberhaupt" Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und Verpächter und/oder Großgläubiger ohne Gesellschafterstellung in der KG ist und die wie folgt konstruiert waren: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Kapitalgesellschaft

Rn. 174 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 KapGes iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG sind die AG, die GmbH, die KGaA, die kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte beziehen (§ 8 Abs 2 KStG iVm § 1 Abs 1 Nr 1 KStG) und ein gewstpfl Unternehmen sind (§ 2 Abs 2 GewStG),nicht hingegen sonstige juristische Person iSv § 1 Abs 1 Nr 4 KStG, die der KSt unterliegen, insb nicht Erwerbs- und Wirtschaftsgen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) "Ausschließlichkeitsgebot": GmbH & Co GbR mbH nicht gewerblich geprägt

Rn. 175 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Umstritten war wegen des Wortlauts ("ausschließlich"), ob die sog GmbH & Co GbR mbH unter die gewerbliche Prägung fällt, wenn nur die GmbH geschäftsführungsbefugt ist und für die Personengesellschafter die Haftung für rechtsgeschäftlich begründete Verbindlichkeiten durch Gesellschaftsvertrag oder individualvertragliche Regelungen ausgeschlo... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Mögliche Organgesellschaften

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Eine Person, die kein Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG ist, soll keine Organgesellschaft sein können (Abschn. 2.8. Abs. 2 S. 9 UStAE). Fraglich ist, inwieweit dies mit dem Unionsrecht (Art. 13 MwStSystRL) vereinbar ist. Organgesellschaften können nach dem Gesetzeswortlaut nur juristische Personen sein (Abschn. 2.8. Abs. 2 S. 1 UStAE unter ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zur Offenbarung verpflichtete Personen

Rz. 291 [Autor/Stand] Welche Person zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen verpflichtet ist, ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen (§ 149 Abs. 1 AO). Zu den verschiedenen Formen von Täterschaft und Teilnahme s. Rz. 116 ff. Zu faktischen Organpersonen und zur Strohmannproblematik s. Rz. 118 ff. Rz. 292 [Autor/Stand] Zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsa... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.4 Zurechnung von Bezügen, Gewinnen und Gewinnminderungen im Rahmen eines Gewinnanteils

Tz. 336 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 6 S 1 KStG sind die Abs 1–5 für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen anzuwenden, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden. Fraglich erscheint, ob der Begriff Gewinnanteil nur den Gewinnanteil iSd § 15 Abs 1 Nr 2 S 1, 1. HS EStG umfasst oder auch die Sondervergütungen iSd § 15 A... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unentgeltliches Ausscheiden

Rn. 53 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Kommt in Frage vor allem bei Übertragung aus familiären Gründen, aber bei erkennbarem Willen zur Unentgeltlichkeit auch zwischen Fremden (s FG Düsseldorf EFG 2010, 803 bei Übertrag an Mitarbeiter, weil der Inhaber keine eigenen Kinder hat): s Rn 51b . Voraussetzung für Unentgeltlichkeit bei fremden Dritten ist ansonsten, dass die übergebenen s... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ernst, Das Entnahmerecht der Gesellschafter von PersGes und das Steuerrecht, BB 1961, 377; Uelner, Das EK und FK der PersGes in ertragsteuerlicher Sicht, JbFSt 1979/80, 338, 342; Schulze zur Wiesche, Einlage und Entnahme bei PersGes, FR 1982, 497; Schulze zur Wiesche, Gesellschafterentnahmen bei PersGes, BB 1985, 1522; Balz, Entnahme fiktiver Steuern bei der Personenhandelsgesel... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 860 [Autor/Stand] §§ 52, 53 StGB regeln, wie die Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen vorzunehmen ist. Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals (§ 52 Abs. 1 StGB), ist nur auf eine Strafe zu erkennen. Diese Strafe wird bei unterschiedlichen Strafgesetzen nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht (§ 52... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Zeitliche Abgrenzung: § 15 Abs 1 S 2 EStG

Rn. 81a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Vergütungen für vorgesellschaftliche Leistungen des Gesellschafters (erbracht vor Eintritt in die PersGes als Mitunternehmer) werden von Wortlaut und Zweck des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG nicht erfasst, sondern nur Entgelte für Leistungen während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft: BFH BStBl II 1994, 250. Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt sind ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbezug von gesellschaftsrechtlich veranlassten ("eigenkapitalersetzenden") Gesellschafterdarlehen in das Kapitalkonto iSd § 15a Abs 1 S 1 EStG

Schrifttum: Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustau... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Mittelbare Beherrschung der Besitz-PersGes

Rn. 320h Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach früherer Rspr des BFH reichte für eine Beherrschungsidentität dagegen lange Zeit eine nur mittelbare Mehrheits-Beteiligung der maßgeblichen Personengruppe an der Besitz-PersGes über eine zwischengeschaltete Tochter-KapGes nicht aus, die vorgeschaltete KapGes entfaltete vielmehr Abschirmwirkung und führte zu einem aus dem Trennungsprin... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besitz-Einzelunternehmen

Rn. 362 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei einem Besitz-Einzelunternehmen handelt es sich auch hinsichtlich der Überlassung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen stets um notwendiges BV, wenn dieses den Betrieb der Betriebsgesellschaft zumindest fördert (so auch BFH v 20.04.2005, BFH/NV 2005, 1774). Gegenstand des Urt v 20.04.2005, aaO, war eine Einzel-Besitzunternehmerin, die n... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew... mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 2.1 Sachverhalt

Die nachfolgenden Personen sind Geschäftsführer von Gesellschaften, an denen sie auch jeweils beteiligt sind. Zu beurteilen sind jeweils die Geschäftsführungsleistungen. A ist Gesellschafter und Geschäftsführer der A & B OHG. Beide Gesellschafter (A und B) sind zu gleichen Teilen am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Der Gesellschafter B übt keine aktive Tätigkeit... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Genehmigungsbedürftige Geschäfte

Rz. 73 § 1850 Abs. 1 BGB regelt das Genehmigungserfordernis für Geschäfte über Grundstücke, Rechte an Grundstücken, Schiffe und Schiffsbauwerke. Dem Genehmigungsvorbehalt nach § 1850 Abs. 1 Nr. 1 BGB unterliegen Verfügungen und die Verpflichtungen dazu (§ 1850 Abs. 1 Nr. 5 BGB), insbesondere die Übereignung eines Grundstücks, die Bestellung von Belastungen (auch aufgrund von... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Vorkaufsfall

Rz. 4 Vorkaufsrechte verschaffen dem Berechtigten nur dann einen Anspruch auf Erwerb des Grundstücks, wenn ein Vorkaufsfall i.S.d. § 463 BGB vorliegt. Voraussetzung ist der Abschluss eines Kaufvertrags oder eines kaufähnlichen Vertrags; der Vertrag muss rechtswirksam sein und es muss sich um ein Drittgeschäft [9] handeln. Rz. 5 Auch das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht wird... mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 6 Personenbezogene Steuervergünstigungen

Bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens muss für die 6-Jahresfrist des §6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG auf die Besitzzeit der einzelnen Gesellschafter abgestellt werden, denen der Veräußerungsgewinn zugerechnet wird. Im Falle des entgeltlichen Gesellschafterwechsels ist danach ein Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts nicht begünstigt, so... mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.1.3 Erstellung einer positiven Ergänzungsbilanz

Beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG) zahlt der neue Gesellschafter häufig mehr als der Buchwert seines übernommenen Kapitalkontos. Wie die individuellen Anschaffungskosten des neuen Gesellschafters (= der gesamte Kaufpreis) steuerlich zu behandeln sind und wie eine positive Ergänzungsbilanz bei einem solchen Anteilserwerb entsteht, zeigt da... mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.3 Fortschreibung der positiven Ergänzungsbilanzen bei einem Gesellschafterwechsel

Die sich aufgrund von Anteilserwerben oder Einbringungen ergebenden Ergänzungsbilanzen sind so lange in den Folgejahren fortzuschreiben, bis die ausgewiesenen Mehr- bzw. Minderwerte entfallen oder der Mitunternehmer, für den die Ergänzungsbilanz geführt wird, aus der Personengesellschaft ausscheidet. Ein "Umdrehen" der Ergänzungsbilanz ist nicht möglich. Aus einer positiven ... mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.2.4 Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz

Wie die individuellen Anschaffungskosten des neuen Gesellschafters beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft (Kaufpreis unter Buchwert) steuerlich zu behandeln sind und wie eine negative Ergänzungsbilanz bei einem solchen Anteilserwerb entsteht, zeigt das folgende Beispiel. Praxis-Beispiel Kaufpreis unter Buchwert des übernommenen Kapitalkontos An der X-KG sind A... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 4.2 Geschäftsführung durch Kommanditisten und Dritte möglich

Die GmbH & Co KG ist die einzige Personengesellschaft, bei der die Geschäftsführung und Vertretung faktisch ausschließlich auf außenstehende Dritte, die nicht Gesellschafter der GmbH & Co KG sind, übertragen werden kann. Auch eine faktische Geschäftsführung durch die Kommanditisten ist möglich. Bei Personengesellschaften gilt der Grundsatz der Selbstorganschaft, d. h., es dür... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 9.1 Die Aufnahme in die KG

Auch der Eintritt in die KG ist grundsätzlich formfrei, und zwar durch Abschluss eines Aufnahmevertrages zwischen dem Eintretenden und sämtlichen Gesellschaftern; ggf. enthält der Gesellschaftsvertrag gesonderte Regelungen zur Aufnahme. Abhängig davon, ob der Eintretende Kommanditist oder Komplementär werden soll, bestimmt sich sein Haftungsrisiko. Ein neu eintretender, persö... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 3 Wesen der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft mit Besonderheiten. Die KG ist in den §§ 161 ff. HGB geregelt. Danach ist sie eine aus mindestens 2 (natürlichen oder juristischen) Personen bestehende Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt. Es werden 2 Arten von Gesellschaftern unterschieden: Der Komplementär: Er trägt strukturell das größte Risiko, denn er haf... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.4 Einheits-GmbH & Co. KG

Die Einheits-GmbH & Co KG ist eine weitere Möglichkeit der Kopplung beider Gesellschaftsformen. Hier ist die KG alleinige Gesellschafterin ihrer eigenen Komplementär-GmbH. Diese Struktur wird am besten im Wege des sog. Übertragungsmodells aufgesetzt: Zu diesem Zweck wird zunächst die zukünftige Komplementär-GmbH gegründet. Bei der Gründung der KG werden alle GmbH-Anteile der ... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.2 Gründung der KG

Der KG-Gesellschaftsvertrag unterliegt keinen Formvorschriften, es sei denn, es werden darin Regelungen getroffen, für die sich eigene Formvorschriften ergeben. So kann bei der Einlage und damit Übertragung von Grundstücken (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB) oder bei Schenkungen (§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB) im Zusammenhang mit der Gründung die notarielle Form auch des Gesellschaftsvertrags... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 10 Die GmbH & Co. KG im Erbfall

Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt, gilt im Erbfall Folgendes: Im Falle des Todes eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB). Der Geschäftsanteil wird auf mehrere Erben entsprechend ihrer Erbquote aufgeteilt (Sonderrechtsnachfolge). In Abweichung zum Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) geht der Kommanditanteil ... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.3 Einpersonen-GmbH & Co. KG

Ein Unterfall der personengleichen und beteiligungsidentischen GmbH & Co KG ist die Einpersonen-GmbH & Co KG. Bei einer Einpersonen-GmbH & Co KG ist der einzige Kommanditist gleichzeitig der einzige Gesellschafter der GmbH. Es besteht also eine KG, an der wirtschaftlich nur eine natürliche Person beteiligt ist. Diese übernimmt i. d. R. zugleich die Geschäftsführung der GmbH.... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11 Die Beendigung der GmbH & Co. KG

Abgesehen von der sofortigen liquidationslosen Vollbeendigung wird eine KG in der Regel in 3 Phasen beendet: Die erste Phase tritt durch einen Gesellschafterbeschluss über die Auflösung oder durch einen gesetzlichen Auflösungsgrund ein. In der zweiten Phase, der Liquidation oder Auseinandersetzung, werden die laufenden Geschäfte abgewickelt, verbliebene Forderungen eingezogen ... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 7.1 Der Geschäftsführer

Per gesetzlicher Zuordnung liegt in der KG die Befugnis, die Geschäfte zu führen, bei der Komplementär-GmbH. Eine GmbH ist als juristische Person selbst nicht handlungsfähig. Daher ist sie auf einen Geschäftsführer als Vertretungsorgan angewiesen. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist auch für die KG tätig. Diese Konstellation ermöglicht es, dass auch ein Dritter, der... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.2 Gründung durch Umwandlung

Das Umwandlungsrecht sieht mehrere Varianten vor, eine Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft umzuwandeln. Eine weitere Möglichkeit ist die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG. Die KG kann auf 3 verschiedene Arten entstehen: durch Formwechsel, Spaltung oder Verschmelzung. Auch ein Einzelkaufmann hat die Möglichkeit, sein Unternehmen in eine GmbH & Co.... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Ausprägung der Kommanditgesellschaft (KG), bestehend aus wenigstens je einer Komplementär-GmbH und einem Kommanditisten. Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer im Handelsregister verzeichneten Haftsumme für Verbindlichkeiten der KG. Dagegen muss der Komplementär, d. h. der persönlich haftende Gesellschafter, unbeschränkt mit se... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.5 Publikums-KG

Die Gründung einer Publikums-KG dient der Realisierung von Kapitalanlagemodellen, z. B. geschlossene Fonds. Daher wird sie auch als Kapitalanlagegesellschaft bezeichnet. Kapitalanleger haben die Möglichkeit, als Kommanditisten in eine bereits gegründete KG zu investieren. Die Mitspracherechte sind sehr eingeschränkt und eine Beteiligung an der geschäftsführenden Komplementär... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.3 Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Die Firma der GmbH & Co. KG ist vor oder unverzüglich nach Beginn der Geschäftstätigkeit von sämtlichen Gesellschaftern zum Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung muss Folgendes enthalten: die Namen der Gesellschafter, einschließlich Adresse und Geburtsdatum, die Firma, den Sitz, eine inländische Geschäftsanschrift, den Zeitpunkt der Entstehung der Gesellschaft, die Höhe der Ei... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.2 Personengleiche und beteiligungsidentische GmbH & Co. KG

Sind an der Komplementär-GmbH und der KG dieselben Gesellschafter beteiligt, besteht eine personengleiche GmbH & Co. KG. Sind nicht nur dieselben Personen, sondern diese auch mit gleichen Beteiligungsquoten an GmbH und KG beteiligt, liegt eine beteiligungsidentische GmbH & Co. KG vor. Diese Kongruenz vereinfacht die einheitliche Willensbildung innerhalb der Gesellschaften. Bei... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 2 Wirtschaftliche Bedeutung

Die GmbH & Co. KG ist nach wie vor eine beliebte Rechtsform. In Deutschland gab es laut Umsatzsteuerstatistik (Destatis, Statistisches Bundesamt 2018) mehr als 200.000 Unternehmen, die in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt werden. Damit nimmt sie unter den Personengesellschaften den zweiten Platz ein – hinter den GbR-Gesellschaften mit knapp 500.000 und deutlich vor de... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 4.4 Weniger Formalien

Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft unterliegen bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages – vor allem wegen der fehlenden unbeschränkten Haftung der Gesellschafter – engen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Kapitalaufbringung und -erhaltung. Dies ist bei der GmbH & Co KG anders. So unterliegt die Einlage der Kommanditisten keiner gesetzlichen M... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.1 Echte und unechte GmbH & Co. KG

Eine echte bzw. typische GmbH & Co KG liegt vor, wenn die Komplementär-GmbH die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der GmbH & Co KG ist. Bei einer unechten bzw. untypischen GmbH & Co KG ist neben der GmbH noch mindestens ein weiterer persönlich haftender Gesellschafter vorhanden. Die echte bzw. typische GmbH & Co KG ist in der Praxis der Regelfall. Sie bietet die ge... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis der Offenlegung zu anderen Formen der Publizität

Rn. 171 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 5 stellt klar, dass die Offenlegungsverpflichtung nach § 325 andere Publizitätspflichten nicht etwa ersetzt, sondern zusätzlich zu diesen zu erfüllen ist. Im Gegenzug können aber auch andere Publizitätsformen bzw. -pflichten die Erfüllung der Regelungen des § 325 nicht ersetzen. Rn. 172 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Dies gilt für Publi... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Grundsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG

Streitig ist, ob ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG gemäß § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG von der Steuer befreit ist. Der Kläger war mit einer Einlage Kommanditist der Z-KG. Weitere Kommanditisten waren seine Geschwister D und B, Komplementäre waren der Vater des Klägers (E) und die A- GmbH, die am Vermögen der Z-KG nicht beteiligt und deren Alleingesellschafter E war.... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.1 Spaltungs- und Übernahmevertrag

Rz. 7 Der Spaltungs- und Übernahmevertrag bzw. Plan hat nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 UmwG folgende (Mindest-)Angaben zu enthalten: mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.1.1 Teilbetriebserfordernis

Rz. 62 Die Bewertungswahlrechte gem. § 11 Abs. 2 UmwStG und § 13 Abs. 2 UmwStG, die eine steuerneutrale Verschmelzung ermöglichen, sind somit nur dann entsprechend anwendbar, wenn es sich bei dem übertragenden Vermögensteil um einen Teilbetrieb handelt. Dabei muss auf jede aufnehmende Gesellschaft mindestens ein Teilbetrieb übertragen werden. Auch die Übertragung von mehrere... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.2 Verschmelzungsvertrag

Rz. 4 Für den Verschmelzungsvertrag besteht grundsätzlich das Erforderniss der notariellen Beurkundung, § 6 UmwG, allerdings wird dieser Formmangel durch Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister geheilt. Im Falle einer grenzüberschreitenden Verschmelzung tritt gem. § 307 UmwG an die Stelle des Verschmelzungsvertrags ein Verschmelzungsplan, der ebenfalls notariell zu be... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.8.1 Verschmelzungsplan

Rz. 27 Bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung, die bisher im UmwG in den §§ 122a–122m a. F. festgeschrieben waren, wurden bisher nur jene zwischen Kapitalgesellschaften geregelt. Durch das UmRuG wurde die grenzüberschreitende Verschmelzung in den §§ 305-319 UmwG neu geregelt. Diese sehen nun vor, dass neben EU/EWR Kapitalgesellschaften auch Personenhandelsgesellschaften... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Ergänzungsbilanz / 4 Steuerliche Einordnung positiver und negativer Ergänzungsbilanzen

Ist die Ergänzungsbilanz positiv, bildet sie Mehrwerte zur Gesellschaftsbilanz ab. In positiven Ergänzungsbilanzen werden auf der Aktivseite Mehrwerte von Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens ausgewiesen und auf der Passivseite das Mehrkapital. Die Fortführung positiver Ergänzungsbilanzen zum jeweiligen Bilanzstichtag – also in späteren Jahren – führt zu Mehraufwand (z... mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.3 Verluste aus stillen Gesellschaften

Für Verluste, die einer Kapitalgesellschaft aus einer Beteiligung als stiller Gesellschafter, als Unterbeteiligter oder aus einer sonstigen Innengesellschaft, die an einer anderen Kapitalgesellschaft besteht, entstehen, gibt es seit 2004 eine beschränkte Verlustverrechnung. Danach können Verluste nur noch mit späteren Gewinnanteilen aus derselben stillen Beteiligung verrechn... mehr