Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditist

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft § 1 Grundlagen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: A Offset-Team KG. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei, die Beteiligung an Druckereien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. (3) Sitz der Gesells...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 42 §§ 705 ff. BGB i.V.m. §§ 105 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB Bis in das Jahr 1998 hinein musste die Firma der Kommanditgesellschaft nach § 19 Abs. 2 HGB a.F. den Namen wenigstens eines ihrer persönlich haftenden Gesellschafter enthalten. Nach dem am 1.7.1998 in Kraft getretenen Handelsrechtsreformgesetz – HRefG – reicht es nach § 18 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB aus, wenn...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / j) Kontrollrechte

Rz. 68 Nach dem Gesetz steht lediglich dem persönlich haftenden Gesellschafter und den Gesellschaftern der Komplementär-GmbH ein jederzeitiges umfassendes Einsichtsrecht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft zu.[125] Dabei erstreckt sich das Einsichtsrecht der GmbH-Gesellschafter auch auf sämtliche Angelegenheiten der GmbH & Co. KG.[126] Die Gesellschafter dürfen zur ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / X. Muster: Anmeldung des Formwechsels zum Handelsregister der KG

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.17: Anmeldung des Formwechsels zum Handelsregister der KG Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Y GmbH & Co. KG mit Sitz in _________________________, – HRA neu – melden wir als die alleinigen Gesellschafter der Firma Y GmbH & Co. KG, _________...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / g) Wirtschaftsjahr/Konten

Rz. 65 Bei Neugründung sind die Gesellschafter steuerrechtlich frei, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen. Wollen sie zu einem späteren Zeitpunkt vom Kalenderjahr abweichen, ist dies nur im Einvernehmen mit der Finanzbehörde zulässig.[114] Aufgrund des Kapitalgesellschaften & Co. Richtlinien-Gesetzes vom 8.3.2000 (KapCoRiLiG) gelten die §§ 264 bis 289 HGB...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / d) Haftung

Rz. 62 Die Gesellschafter einer KG haften entweder unbeschränkt oder beschränkt auf die Haftsumme. Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist vorliegend die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär-GmbH). Beschränkt haftende Gesellschafter sind die Kommanditisten.[99] Bei den Kommanditisten ist zwischen der Pflichteinlage und der Haftsumme zu unterscheiden. Die Pfli...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / a) Gründung

Rz. 59 Grundsätzlich ist der Gesellschaftsvertrag der KG formfrei. Aus Nachweisgründen ist jedoch Schriftform (privatschriftlich) zu empfehlen. Ein Formerfordernis (notarielle Beurkundung) kann sich jedoch aus anderen Vorschriften ergeben (§ 311b BGB bei Einbringung eines Grundstücks durch Gesellschafter im Rahmen der Gründung). Die Kommanditgesellschaft kann sowohl mit einer...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 40 Diesem Vertragsmuster liegen folgende Überlegungen zugrunde: Es handelt sich um einen geschlossenen Gesellschafterkreis, der sich gegenseitig vertraut. Nur diese besondere Situation rechtfertigt auch die relative Kürze dieses Vertragsmusters. Unter Fremden sollte in keinem Fall auf die Ausformulierung eines ausführlicheren Gesellschaftsvertrages verzichtet werden (vgl...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) OHG und KG

Rz. 28 Die Haftung bei den Personengesellschaften OHG und KG richtet sich nach §§ 126 ff., 161 Abs. 2 HGB. Das betrifft im Wesentlichen die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung wird in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft von dem Insolvenzverwalter als Gesamtschaden (§ 92 InsO) geltend gemach...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden No...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / d) Einmann-GmbH & Co. KG

Rz. 52 Eine Einmann-GmbH & Co. KG liegt dann vor, wenn dieselbe natürliche Person alleiniger Kommanditist der GmbH & Co. KG ist und gleichzeitig sämtliche Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH hält. Gegenüber der personengleichen GmbH & Co. KG ist hier die Beteiligungsidentität gewährleistet, sodass die Abstimmung der Gesellschaftsverträge der GmbH und der KG nicht erfor...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XIV. Muster: Anmeldung des Formwechsels (ohne Sitzverlegung) nur zum Register der formwechselnden GmbH nach der Beitrittstheorie

Rz. 67 Folgt man der h.M., dann ist im Fall des Formwechsels einer GmbH in eine KG eine Doppelanmeldung nur bei einer Sitzverlegung gem. § 198 Abs. 2 UmwG erforderlich. Handelsregister A und Handelsregister B sind nur Abteilungen desselben Registers (Handelsregister), so dass kein "kreuzender Formwechsel" zwischen verschiedenen Registern vorliegt. Muster in Ihr Textverarbeitu...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / e) Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 53 Bei der Einheits-GmbH & Co. KG, die durch §§ 170 Abs. 2, 172 Abs. 5 HGB gesetzlich anerkannt ist, ist die Kommanditgesellschaft Alleingesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH. Dieses "Vereinheitlichungsmodell" wird vor allem verwendet, um die Verzahnungsprobleme der GmbH & Co. KG zu vereinfachen. Die vormaligen Probleme bei der Abstimmung in Gesellschafterversammlunge...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / k) Wettbewerbsverbot

Rz. 69 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot nach den §§ 117, 118, 161 Abs. 2 HGB gilt lediglich für die Komplementär-GmbH, nicht jedoch für die Kommanditisten.[129] Deshalb ist bei einer GmbH & Co. KG ein vertragliches Wettbewerbsverbot vorzusehen, wenn Geschäfte im Handelszweig der Gesellschaft durch tätige Kommanditisten ausgeschlossen werden sollen.[130] Ein nachvertragliche...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 39 Steuerrecht / c) Einspruch

Rz. 37 Beim Einspruch gegen den Grundlagenbescheid ist zu beachten, dass die Rechtsbehelfsbefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden (für Mitunternehmerschaften) gem. § 352 AO eingeschränkt ist.[58] Einspruch können regelmäßig nur die geschäftsführenden Gesellschafter für die Gesellschaft einlegen. Ausnahmen gelten für ausgeschiedene Gesellschafter un...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / i) Abfindung

Rz. 67 Ein ausscheidender Kommanditist bzw. dessen Erben haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Abfindungsguthaben, welches nach den Vorschriften der §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 2 HGB i.V.m. § 728 BGB zu berechnen ist. Die Berechnung des Abfindungsguthabens erfordert eine Unternehmensbewertung, die aufgrund der unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Methoden der Unternehm...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 73 Die X-GmbH & Co. KG möchte Mittel zur Finanzierung von Investitionen aufnehmen. Ein Gesellschafter der GmbH & Co. KG hat hierzu im Bekanntenkreis eine kapitalkräftige Person gefunden, die bereit ist, das Kapital zur Verfügung zu stellen. Diese Person möchte nach außen als Gesellschafter der GmbH & Co. KG nicht in Erscheinung treten, sodass eine direkte Beteiligung als...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 32 Personengesellschaften / g) Familien-GmbH & Co. KG

Rz. 58 Hier sind die Kommanditisten Familienangehörige, in der Regel Ehegatten und Abkömmlinge. Bei einer Familien-GmbH & Co. KG ist im Rahmen der Vertragsgestaltung auf steuerrechtliche Besonderheiten zu achten, da die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte bestimmte Anforderungen an die Ausgestaltung der Rechte der Kommanditisten und an die Ergebnisverteilung unter den Ge...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Fallgruppen

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.15: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in ___________________...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 32 Personengesellschaften / b) Beteiligungsidentische GmbH & Co. KG

Rz. 50 Hier sind sämtliche Kommanditisten der KG im gleichen Verhältnis auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Die Beteiligungsidentität wird durch entsprechende Gestaltung der Gesellschaftsverträge auch nach der Gründung der Gesellschaft gewährleistet.mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XI. Anmerkungen zum Muster

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§ 44 Unternehmenskauf / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 23 Das Muster geht von dem Normalfall der GmbH & Co. KG aus, bei dem die GmbH einzige persönlich haftende Gesellschafterin der KG und nicht an deren Vermögen beteiligt ist und die Kommanditisten gleichzeitig einzige Gesellschafter der GmbH sind – sowie das Unternehmen von der KG geführt wird. 1. Form Rz. 24 Die Übertragung von Kommanditanteilen ist – anders als die Übertra...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / c) Nicht personengleiche GmbH & Co. KG

Rz. 51 In diesem Fall kommt den Nur-Kommanditisten ein geringerer Einfluss zu als den Gesellschaftern, die sowohl an der KG als auch an der Geschäftsführungs-GmbH beteiligt sind.mehr

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§ 32 Personengesellschaften / e) Geschäftsführung

Rz. 63 Das Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB wirft bei einer GmbH & Co. KG Probleme auf. Es ist sowohl für Geschäfte zwischen der Komplementär-GmbH und der KG sowie für Geschäfte zwischen dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der KG zu beachten.[108] Sollen der oder die Geschäftsführer Verträge zwischen der GmbH und der KG abschließen können, müssen sowoh...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / c) Unternehmensgegenstand

Rz. 61 Besonderes Augenmerk ist auf die Formulierung des Unternehmensgegenstands (Gesellschaftszweck i.S.d. § 705 BGB) zu legen. Der Gegenstand bestimmt den Umfang der Geschäftsführungsbefugnis nach § 116 Abs. 1 und Abs. 2 HGB und hat Bedeutung für die Mitwirkungsrechte der Kommanditisten, § 164 HGB. Ursprünglich war die Rechtsform der KG vollkaufmännischen Gewerben vorbehal...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / b) Praxishinweise

Rz. 76 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war vor den grundlegenden Reformen des Stiftungsrechts in den letzten Jahrzehnten noch in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[93] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. E...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

Rz. 30 Die Bürgschaft ist für den Bürgen ein sehr riskantes Geschäft, insb. weil er bei Eintritt des Sicherungsfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers/Hauptschuldners haftet. Die Rechtsprechung hat deshalb Vorgaben für die Wirksamkeit von Bürgschaften formuliert, die einen vermögensschwachen und mit dem Kreditnehmer emotional verbundenen ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Sonstiger Inhalt

Rz. 34 Darüber hinaus können in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden z.B. Bestimmungen über die Dauer der Gesellschaft und ihr Geschäftsjahr, Abtretung (vgl. Rdn 171 ff.), Vererbung (vgl. Rdn 207 ff.) und Einziehung von Geschäftsanteilen sowie Ausschließung von Gesellschaftern (vgl. Rdn 84), Bekanntmachungen[141] und Gründungskosten[142] (Muster siehe Rdn 51, 83). Bes...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / V. Muster: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG)

Rz. 160 Siehe Rdn 71 ff., 134 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Satzung der Stiftung _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr _________________________ § 2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung soll dem Wohl de...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Typische Fallgruppen

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.1.4 Mitunternehmerschaft

Erzielt eine Gesellschaft Gewinneinkünfte, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, tritt ein weiterer Problembereich hinzu – die Voraussetzungen für eine Mitunternehmerstellung. Zwar ist dies bei jeder Personengesellschaft ein relevanter Punkt, doch gerade bei Familien-Personengesellschaften wird das öfters zum Problem. Dies zeigt sich auch an der sehr umfangreichen Rechtsprechu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 5.2.1 Personengesellschaften

Wird von einer Familiengesellschaft gesprochen, ist im Regelfall eine Personengesellschaft gemeint. Hierzu steht eine große Vielzahl an Gesellschaftsformen zur Verfügung. Generell kann keine der Rechtsformen als besonders oder gar vorrangig geeignet für eine Familiengesellschaft bezeichnet werden. Jede einzelne Rechtsform kann im Einzelfall ihre Vor-, aber auch ihre Nachteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / a) Wirkung im Verhältnis zu Gesellschaftern und anderen Organen

Rz. 35 Gesellschafter und Mitglieder anderer Organe haben die Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis grds. gegen sich gelten zu lassen (BGHZ 38, 32; Rowedder/Pentz/Belz § 37 Rz. 53), jedenfalls, soweit sich diese aus der Satzung ergeben (Rowedder/Pentz/Belz § 37 Rz. 53). Bei durch Gesellschafterbeschluss getroffenen Beschränkungen (Ausübung der Weisungsbefugnis) kann e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Inhalt des Rechts auf Auskunft und Einsicht

Rz. 20 Der Begriff des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht ist weit auszulegen. Es soll den Gesellschafter in den Stand setzen, seine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschafterversammlung verantwortungsbewusst und sachgerecht auszuüben und zugleich seine Individualrechte zu wahren (vgl. BGHZ 135, 51; BGH GmbHR 2003, 297; BayObLG NZG 2000, 100). Das Auskunfts- und Einsichtsr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Die Gesellschaft als Anspruchsberechtigte

Rz. 56 Die Geschäftsführer, die ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. § 46 Nr. 2 begründet keine Schadensersatzansprüche einzelner Gesellschafter (BGH GmbHR 2006, 760). Es soll damit erreicht werden, dass Schadensersatzleistungen der Geschäftsführer allen Gesellschaftsgläubigern zugutekommen (s. hierzu BGH v. 30.11.2021 – II ZR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung / Rechtsprechung – Auswahl

Rz. 4 BGH v. 28.6.2022 – II ZB 8/22 – Zurückweisung der Anmeldung ohne Belehrung über die unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht, ebenso bei fehlender Versicherung nach §§ 6 Abs. 2, S. 2, 8 Abs. 3 S. 1; BGH v. 15.4.2021 – III ZR 139/20 – zum Gründungsstadium (Vorgründungsgesellschaft vor Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages (GbR oder OHG ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.3 Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) hat mit der OHG gemeinsam, dass sie eine Handelsgesellschaft ist. Der wesentliche und für die Praxis bedeutsamste Unterschied liegt darin, dass nur ein Teil der Gesellschafter – der bzw. die Komplementär(e) – für die Schulden der Gesellschaft unbeschränkt haftet. Der oder die anderen Gesellschafter – die Kommanditisten – haften nur beschränkt a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 3.4 735

Das bedeutet, dass der Charakter der Gesellschafterkonten zu prüfen ist. Das sog. Kapitalkonto I wird diesem steuerlichen Einlagekonto zugerechnet, variable Einlagekonten (sog. Kapitalkonto II) gehören zum Fremdkapital. Das Einlagekonto stellt die Anschaffungskosten der Anteile des Gesellschafters an der optierenden Gesellschaft dar. Es ist fortzuentwickeln und jährlich geso...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.2.1 746

Die folgenden Regelungen eignen sich, um eine bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung nach der vollständigen Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen sowohl den steuerlichen Zielen der Anwender der Option zur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.4 GmbH & Co. KG

Eine Optimierung stellt die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG dar. Es handelt sich dabei um eine KG, bei welcher die Komplementärstellung durch eine GmbH übernommen wird. Damit ist die GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin, mit der Folge, dass die Haftung aller Gesellschafter – ähnlich einer Kapitalgesellschaft – begrenzt ist. Denn die Komplementär-GmbH haftet nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.3.1 747

Die folgenden Regelungen eignen sich zum einen, um bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung ohne Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher sowie eine Bilanzierung gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 64c HGB zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 4.1 737

Im Zuge der Option kann grundsätzlich der Buchwertansatz nur gewählt werden, wenn neben dem Gesamthandsvermögen der PersG auch funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen (spätestens) durch eine separate zivilrechtliche Vereinbarung (z. B. Einbringungs- oder Übertragungsvertrag) in das Gesamthandvermögen der PersG übertragen wird. Sondervermögen bedeutet, dass die Wirtsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze von Anteilen

Rz. 14 Als steuerfreie Umsätze von Anteilen allgemein kommen insbesondere in Betracht: Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung, wenn der Gesellschafter Unternehmer ist und der Gesellschaftsanteil seinem Unternehmen zugeordnet war.[1] Rz. 15 Der BFH hatte seit seinem Urteil v. 18.12.1975[2] in ständiger Rechtsprechung entschieden[3], da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Führt das vereinfachte Ertr... / c) Zwischenfazit

Gerade der Vergleich der anzuwendenden Bewertungsverfahren einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG (Substanzwertansatz) zur gewerblich geprägten Variante (wobei der vereinfachte Ertragswert zum Ansatz kommen soll), bestärkt die Zweifel an der Angemessenheit der Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren bei Holdinggesellschaften: Vergleicht man die gewerbli...mehr