Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Analoge Anwendung des § 23 UmwStG

Tz. 88 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die "übernehmende" Kap-Ges oder Gen ist St-Subjekt nach §§ 1 Abs 1 Nr 1 bzw 2 KStG nF und somit ab stlicher Wirksamkeit der Umw unbeschr kstpfl bzw mit ihren Eink aus der inl BetrSt beschr kstpfl (s § 2 KStG Tz 33 ff). Wird der Formwechsel mit stlicher Wirkung zeitlich zurückbezogen (nur bei Einbringung von MU-Anteilen, s Tz 61 ff), entsteht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Wegfall einer Rückstellung (§ 6 Abs 1 S 1, 2. Alt UmwStG)

Tz. 17 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wenn einer der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger zugunsten eines anderen an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgers eine ungewisse Verbindlichkeit eingegangen war, dann hatte der Verpflichtete dafür stwirksam eine Rückstellung auszuweisen und durfte der Berechtigte wegen ihrer Ungewissheit eine Forderung nicht bilanzieren (s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Der Anteilsveräußerung gleichgestellte Ereignisse (§ 22 Abs 2 S 6 UmwStG)

Tz. 71 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 In § 22 Abs 2 S 6 UmwStG werden Vorgänge genannt, die neben der Veräußerung iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ebenfalls zu einer Sperrfristverletzung mit denselben Rechtsfolgen (s Tz 71 ff) und der Möglichkeit der Suspendierung (s Tz 75 ff) führen. Die Aufzählung in § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ist abschließend (ebenso s Hess FG v 05.11.2024, 8 K 339/15, n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.6.1 Allgemeines

Tz. 281 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 Abs 2 S 5 UmwStG ist, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Kö veräußert werden, die mehr als 20 % der vor Wirksamwerden der Spaltung an der Kö bestehenden Anteile ausmachen, davon auszugehen, dass durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.3.2 Begriff der außenstehenden Person

Tz. 226 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 2 S 3 UmwStG definiert außenstehende Pers als Pers, die nicht ununterbrochen fünf Jahre (= Zeitjahre) vor der Spaltung beteiligt waren. Da nur das ununterbrochene beteiligt sein gefordert wird, kann die Beteiligungshöhe innerhalb dieser Fünfjahresfrist variieren. Es muss nur durchweg ein Beteiligungsverhältnis bestanden haben. Exist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Regelungsinhalt

Tz. 94 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine jur Pers d öff Rechts ist. Die Regelung ist daher die einzige Bestimmung des § 22 UmwStG, die die Besteuerung des Gewinns aus d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.1 Gemeinsame Grundsätze

Tz. 39 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 In § 22 Abs 1 S 6 UmwStG sind die der Veräußerung der nach § 22 Abs 1 S 1 UmwStG maßgebenden Anteile gleichgestellten Ereignisse abschließend aufgezählt (ebenso s Nitzschke in B/H, § 22 UmwStG 2006 Rn 59; s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 22 UmwStG Rn 147; s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG Rn 336; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 22 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fischer/Olkus, Der Einfluss stlicher Ergänzungsbil bei der formwechselnden Umw einer Pers-Ges in eine Kap-Ges, DB 1998, 2191; Breuninger, Der Formwechsel als hybrides Umw-Instrument zwischen Gesellschafts- und StR – Überlegungen zu den §§ 14, 25 UmwStG und sich daraus ergebende Gestaltungsfragen, FS für S. Widmann, 2000, 203; Gottwald, GrEStliche Gefahren beim Formwechsel, Not...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Keine Steuerpflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Tz. 44 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 L + F-Betriebe einer jur Pers d öff Rechts sind aufgr der Legaldefinition in § 4 Abs 1 KStG von der unbeschr KStPflicht ausdrücklich ausgenommen. Die Abgrenzung zwischen einer gew Tätigkeit und Betrieben der L + F ist anhand der Kriterien des R 15.5 EStR 2012 vorzunehmen. Den L + F-Betrieben zuzurechnen sind auch die L + F-Nebenbetriebe (s R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Am steuerlichen Übertragungsstichtag zu dem Betriebsvermögen eines Anteilseigners gehörend

Tz. 39 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Was "BV eines AE"ist, ist aus dem Gesetzeswortlaut nicht klar zu erkennen. UE fallen unter § 5 Abs 3 S 1 UmwStG nicht die zum Sonder-BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges gehörenden Anteile an der übertragenden Kö. Für diese greift, weil zum BV der Pers-Ges gehörend, bereits der ges Grundtatbestand des § 4 Abs 4 S 1 UmwStG. Hie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Die "Nur-Teilbetrieb"-Voraussetzung (Ausschließlichkeitsgebot)

Tz. 90 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Dem Grunde ist klar und unstr, dass die st-neutrale Durchführung einer Ab- oder Aufspaltung das Vorhandensein von zwei Teilbetrieben erfordert. So hat der BFH dieses sog doppelte Teilbetriebserfordernis in seinem Beschl v 25.09.2018 (BFH/NV 2019, 56) bekräftigt und hierbei die NZB gegen das Urt des FG He v 10.11.2017 (DStRK 2018, 130) zurück...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Eröffnungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der sachliche Anwendungsbereich ergibt sich aus § 25 UmwStG iVm § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG (s Tz 3). Danach gelten die Sacheinlagevorschriften des Sechsten Teils des UmwStG (§ 25 S 1 iVm §§ 20 bis 23 UmwStG, ggf iVm § 1a Abs 2 S 2 KStG) nur für den Formwechsel einer Pers-Ges iSd § 190 UmwG mit inl Rechtsträgern (s Tz 8 ff) oder grenzüberschreitend ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 55 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Besitz und die Verwaltung von Anteilen an einer Kap-Ges ist keine wirtsch Tätigkeit iSd § 4 KStG (s R 4.1 Abs 2 S 2 KStR 2022), sondern – unabhängig von der Höhe der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts – grds Vermögensverwaltung. Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges stellt jedoch dann einen BgA dar, wenn die jur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.5 Einbringung eines Betriebs gewerblicher Art nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Personengesellschaft

Tz. 343 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wird ein BgA nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges eingebracht, kann dies nach § 24 Abs 2 UmwStG gewinnneutral erfolgen. Nach § 24 Abs 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem die Pers-Ges das eingebrachte BV ansetzt, für die einbringende jur Pers d öff Rechts als Veräußerungspreis. Mit dem Übergang des Vermögens des (früheren) BgA auf die Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem nationalen Teilbetriebsbegriff und dem der FRL

Tz. 104 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.02) liegt dem in § 15 UmwStG verwendeten Teilbetriebsbegriff der europäische Teilbetriebsbegriff des Art 2 Buchst j FRL zugrunde (s Tz 111) der wie folgt definiert ist: "Teilbetrieb" ist die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven WG, die in organisat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 84 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das Ges enthält in § 22 Abs 3 UmwStG eine besondere jährliche Nachwpfl für den Zeitraum der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19), die sich gegen den AE der aus einer Sacheinlage unterhalb des gW erhaltenen Anteile richtet. Dies ist der originäre Einbringende, dessen Rechtsnachfolger als fiktiver Einbringender (s Tz 106) oder der AE von nach § 22 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 und Abs 7 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG

Tz. 94 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vorläufig frei Tz. 95 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG sind bei der OG auf Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG die Vorschriften des § 8 Abs 3 S 2 KStG und des § 8 Abs 7 KStG nicht anzuwenden. Da nach den §§ 14, 17 KStG nur eine Kap-Ges und nicht auch ein BgA OG sein kann, ist § 15 S 1 Nr 4 KStG uE nur hinsichtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.1 Bewertung der Sachspenden (§ 9 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Wert der Zuwendung (=Sachspende) ist gem § 9 Abs 2 S 3 KStG nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 und 4 EStG zu ermitteln. Die Vorschrift kann bei Kö nicht unmittelbar, sondern nur entspr angewendet werden, da bei Kö Entnahmen idR nicht denkbar sind (s Tz 91 ff). Zur Bewertung von Sachspenden gilt nach der genannten Vorschrift folgendes: Nach § 6 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.6 Veräußerung sperrfristverhafteter "Anteile an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften"

Tz. 28d Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Gegenstände einer Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG innerhalb der Sperrfrist sind (nur) "erhaltene Anteile" aus "Fällen einer Sacheinlage unter dem gW". Es handelt sich bei den sperrfristverhafteten Anteilen also um Anteile (zum Begriff s § 21 UmwStG Tz 25) an einer Kap-Ges oder Gen (nämlich übernehmende Gesellschaft iSd § 20 Abs 1 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.1 Allgemeines

Tz. 210 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 4 und 5 KStG sind Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang stlich abzb Zuwendungen berechtigten Kö nur abzb, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Teilbetriebsfiktion in § 6 Abs 2 S 1 bis 3 EnWG

Tz. 463 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 Abs 1 S 2 UmwStG setzt eine st-neutrale Spaltung das Vorliegen von "Nur-Teilbetrieben" voraus. Da fraglich ist, inwieweit ein Netzbetrieb die Voraussetzungen eines echten Teilbetriebs (s Urt des FG Ba-Wü v 04.11.1998, EFG 1999, 605) erfüllt, enthält § 6 Abs 2 S 1 und 3 EnWG eine Teilbetriebsfiktion. Dazu s auch das nicht veröffent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7 Zusammenfassendes Beispiel

Tz. 73 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 1. Sachverhalt Die X-GmbH ist phG der Y-KGaA mit einem Kpl-Kap von 1 Mio EUR. Außerdem ist sie – neben den anderen Kommanditaktionären – gleichzeitig am Grundkap von 4 Mio EUR mit 10 % = 400 000 EUR beteiligt. Für die Geschäftsführung erhält die X-GmbH ein (angemessenes) Entgelt von 200 000 EUR, für die Vermietung des Betriebsgrundstücks an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 175 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 St-Subjekt ist nicht der BgA der jur Pers d öff Rechts, sondern die jur Pers d öff Rechts selbst. Hat die jur Pers d öff Rechts mehrere BgA, ist sie wegen jedes einzelnen BgA (oder mehrerer zusammengefasster Betriebe) Subjekt der KSt (s Tz 10). BgA, die nicht selbst jur Pers d öff Rechts sind (s § 4 Abs 2 KStG und s Tz 58), stellen zivil- und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.2 Keine Anwendbarkeit des § 8b Abs 2 KStG auf der Besteuerungsebene des Einbringenden (Rechtslage nach dem JStG 2009)

Tz. 73a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ist durch das JStG 2009 hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzung auf der Ebene des Einbringenden geändert worden. Nunmehr löst die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin den Einbringungsgewinn II dann aus, "soweit beim Einbringenden der Gewinn aus der Veräußerung dieser Anteile im Einbringungszei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.6.4 Die Gesellschafter als "Schicksalsgemeinschaft"

Tz. 321 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Regelung des § 15 Abs 2 S 5 UmwStG kann praktische Probleme aufwerfen, weil sie sich nicht auf den einzelnen AE bezieht, sondern alle "Spaltgesellschafter" hinsichtlich des Tatbestands "Verstoß gegen die Veräußerungssperre" noch fünf Jahre nach der Spaltung in einer "Schicksalsgemeinschaft" zusammenfasst. Wenn einzelne AE sich nicht an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.1 Gewinnanteil des persönlich haftenden Gesellschafters, der auf seine nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen verteilt wird

Tz. 21 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hat sich der phG an der KGaA mit einer Kap-Einlage beteiligt, so ist der hierauf entfallende Gewinnanteil, den er zB entspr seiner prozentualen Beteiligung am EK der KGaA oder zur Verzinsung seiner Einlage erhält, nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abzb. Eine Haftungsvergütung ist auch dann nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abzb, wenn der phG keine Vermögensei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.3.4 Anforderungen an Vorbereitung einer Veräußerung

Tz. 229 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Fraglich ist, wann eine Spaltung der Vorbereitung der Veräußerung an außenstehende Pers dient. Auch wenn dies aus dem Ges-Wortlaut nicht eindeutig hervorgeht, soll dafür nach der Ges-Begr eine konkrete Veräußerungsabsicht bestehen müssen oder zumindest eine Veräußerung nicht nur hypothetisch in Betracht gezogen werden (s BT-Drs 20/8628, 143...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Zusammenfassung gleichartiger Betriebe gewerblicher Art (§ 4 Abs 6 S 1 Nr 1 KStG)

Tz. 115 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gleichartige BgA können zusammengefasst werden (s § 4 Abs 6 S 1 Nr 1 KStG). Gleichartig sind gew Betätigungen, wenn sie im gleichen Gewerbezweig ausgeübt werden, oder wenn sie sich zwar unterscheiden, aber einander ergänzen. Ergänzende gew Betätigungen sind auch bei unterschiedlichen Produktions- oder Vertriebsstufen denkbar, dabei ist jedo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.7 Zeitliche Anwedung von § 15 Abs 2 S 2–7 idF WachstumschancenG

Tz. 328 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Gem § 27 Abs 19 UmwStG ist die Neufassung von § 15 Abs 2 UmwStG erstmals auf Spaltungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende Reg nach dem 14.07.2023 erfolgt. Da das WachstumschancenG erst am 27.03.2024 im BGBl verkündet worden ist, soll die Regelung mithin tw auch r...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematische Stellung; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Spaltung als Rechtsinstitut zur Aufsplittung des BV einer übertragenden Kö auf mehrere Gesellschaften ist das Gegenstück zur Verschmelzung, die der Zusammenführung des BV mehrerer Kö bei einer Übernehmerin dient. § 15 UmwStG regelt die stliche Behandlung der spaltungsbedingten Vermögensübertragung zwischen Kö, während § 16 UmwStG den Vermö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Die Übernahme vororganschaftlicher Verluste der Organgesellschaft durch den Organträger und ihre steuerrechtliche Behandlung

Tz. 11 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für die stliche Anerkennung der Organschaft fordert § 14 Abs 1 S 1 KStG, dass der GAV die Höchstgrenzen des § 301 AktG ausschöpft. Danach darf die OG höchstens einen Betrag iHd ohne die Gewinnabführung sich ergebenden Jahresüberschusses, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um weitere dort genannte Beträge, abführen (dazu a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Struktureller Inlandsbezug auch bei Zuwendungen an ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts erforderlich (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 6 KStG)

Tz. 149 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst a KStG sind auch Zuwendungen an jur Pers d öff Rechts oder an öff Dienststellen abzb, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, belegen sind (s Tz 132 ff). Werden die st-begünstigten Zwecke dieser Zuwendungsempfänger nur im Ausl verwirklicht, ist für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Aufstellung einer steuerlichen Übertragungsbilanz (§ 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG)

Tz. 68 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die stliche Existenz der Pers-Ges wird – ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Formwechsels – mit Ablauf des (ggf rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags (s Tz 60 ff) beendet (s § 25 S 1 und 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 und § 9 S 2 und 3 UmwStG). Aufgr des St-Subjektwechsels durch tauschähnlichen Vorgang (s Tz 5, s Tz 23) hat die Pers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2.2 § 15 Abs 1 Nr 3 EStG als "Zurechnungsnorm":

Tz. 20a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881) sind dem phG die an der Wurzel von der KSt-Besteuerung der KGaA abgespaltenen Eink (s Tz 20) unmittelbar zuzurechnen. St-rechtlich sei entsch, dass der phG einer KGaA einem dinglich berechtigten Gesellschafter gleichstehe. Dies sei bei ihm infolge seiner Organstellung und seiner...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 5 Abs 3 UmwStG gelten, wenn ein Gesellschafter der übertragenden Kö seine Beteiligung in einem BV hält, die Anteile für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person überführt. Für die Anwendung des § 5 Abs 3 UmwStG wird nicht mehr zwischen Antei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Verkehrsbetriebe

Tz. 62 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zu den Verkehrsbetrieben gehören zB der ÖPNV mit Bussen und Bahnen, Flughafenbetriebe, Hafen- und Fährbetriebe (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 41). Der Begriff "öff Verkehr" iSd § 4 Abs 3 KStG umfasst zwar auch die Beförderung von Pers und Gütern, deckt aber in einem umfassenden dynamischen Sinn alle Bestrebungen der öff ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.1 Grundlagen

Tz. 8 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Fünften Buch des UmwG (Formwechsel, s §§ 190–304) ist der Formwechsel von Rechtsträgern geregelt. Erstmals wird ab 1995 hr-lich der Wechsel der Rechtsform von einer Gesamthandsgemeinschaft (Pers-Ges) in eine Kap-Ges oder Gen zugelassen (heterogener, kreuzender oder inkongruenter Formwechsel). Die Umw von Unternehmen durch Formwechsel besch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.2.1 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG 1995

Tz. 344 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Veräußert eine jur Pers d öff Rechts einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG 1995, so führt der Gewinn iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 zu Eink der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 letzter Hs EStGaF. Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile gilt nach § 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG 1995 als in einem BgA entstanden (s Tz 56). § 8b Abs 2 un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.4.1 Gewichtigkeit der wirtschaftlichen Verflechtung

Tz. 127m Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) verlangt keinen Mindestbetrag für den so ermittelten Vorteil der BHKW-Variante. Hiernach genügt offensichtlich ein nur wenige hundert Euro (oder einen noch geringeren Betrag) ausmachender Vorteil zur Anerkennung der Wirtschaftlichkeit. UE wäre es durchaus sinnvoll gewesen, insoweit – wie auch h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Maßgeblichkeit des europäischen Teilbetriebsbegriffs seit Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 99 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bei der Beantwortung der Frage, welcher Teilbetriebsbegriff maßgebend ist, sind theoretisch vier Antworten denkbar (dazu, mwNachw, s Beinert/Benecke, FR 2010, 1009, 1020): Es gilt generell der nationale Teilbetriebsbegriff des EStG. Es gilt generell der Teilbetriebsbegriff der FRL. Es gilt eine gespaltene Regelung idS, dass für innerdt Spaltung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgewinn bei der Gewerbesteuer

Tz. 72 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Frage einer GewStPflicht des Einbringungsgewinns stellt sich nur beim Formwechsel einer gew tätigen, infizierten oder geprägten Pers-Ges. Schuldner der GewSt ist die (formwechselnde) Pers-Ges (s § 5 Abs 1 S 3 GewStG); dies gilt unbeschadet des Umstands, dass Gegenstand der Einbringung die jeweiligen MU-Anteile sind (ebenso s Beutel, in L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.5 Mobiles BHKW

Tz. 127j Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rn 5 iVm Rn 1 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) enthalten Sonderregelungen für mobile BHKW. Dies sind transportable Einrichtungen, die an vd Orten eingesetzt werden können, zB im Sommer an einem Freibad und im Winter an einer Schule oder einem Hallenbad. Rn 1 des BMF-Schr verlangt, dass das mobile BHKW mehr als 50 % seiner Wärme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Art des Nachweises (Form, Inhalt und Empfänger)

Tz. 90 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 An die Form des Nachw werden keine Voraussetzungen in § 22 Abs 3 UmwStG getroffen (die Fin-Verw verlangt allerdings eine "schriftliche" Erklärung, s UmwSt-Erl 2025 Rn 22.30; was angesichts der Rechtsfolgen eines fehlenden Nachw schon aus Sicherheitsgründen anzuraten ist). Wegen des Sinn und Zwecks der Nachw-Pflicht gem § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG beim Organträger – § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG

Tz. 99a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG ist bei der Ermittlung des Einkommens des OT § 8 Abs 9 KStG anzuwenden, wenn in dem dem OT zugerechneten Einkommen das Einkommen einer Kap-Ges (OG) enthalten sind, auf die § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG anzuwenden ist. § 15 S 1 Nr 5 S 2 knüpft also auch an die pers Verhältnisse bei der OG an, während § 15 S 1 Nr 4 S 2 K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.1 Gewerbesteuerliche Besonderheiten der KGaA

Tz. 74 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei der GewSt als Objekt-St müssen die für Zwecke der Pers-St (KSt) aus der BMG der KGaA ausgegliederten Bestandteile, die auf den phG entfallen, wieder eingegliedert werden, da der phG idR nicht selbst Gewerbetreibender iSd GewStG ist (s Tz 76). Daher müssen die nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG dem phG zuzurechnenden Eink aus Gew, die gem § 9 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Einbringender keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor dem JStG 2009)

Tz. 72 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns durch einen schädlichen Anteilsverkauf wurde nur dann ausgelöst, wenn der "Einbringende keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Pers ist" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor JStG 2009, kurz: aF; s aber rückwirkende Änderung durch das JStG 2009, dazu s Tz 73b). Dieses Tatbestandsmerkmal war...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Übernehmende Gesellschaft keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person

Tz. 74 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Tatbestand der sperrfristverletzenden Anteilsveräußerung iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG wird nicht davon abhängig gemacht, ob die übernehmende Gesellschaft eine inl oder ausl Gesellschaft ist und, ob der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile bei der Übernehmerin im Inl gar nicht besteuert wird oder einer Besteuerung gem § 8b Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.3 Umfang der nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abziehbaren Aufwendungen

Tz. 28 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG und § 9 Abs 1 Nr 1 KStG korrespondieren nach ihrem Wortlaut nicht miteinander. § 9 Abs 1 Nr 1 KStG erfasst den Teil des Gewinns, der an phG auf ihre nicht auf das Grund-Kap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG bestimmt für den phG dagegen zu Eink...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Regelungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 UmwStG regelt die Besteuerung des AE. Gegenstand der Bestimmungen ist die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns im Wj der Einbringung, wenn innerhalb eines Sieben-Jahres-Zeitraums die aus der Einbringung erhaltenen bzw die iRd Einbringung übertragenen Anteile veräußert werden oder wenn andere Vorgänge realisiert werden, die ...mehr