Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.1 Begriff der "engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung"

Tz. 117 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Begriff der "engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung von einigem Gewicht" hat sich aus einer mehrstufigen Rspr des BFH entwickelt, in der die Voraussetzungen für das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals mehrfach verschärft bzw wieder aufgeweicht wurden. Zur Rechtsentwicklung s Urt des BFH v 28.02.1956 (BStBl III 1956, 133);...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Überblick über den Inhalt der Vorschrift des § 4 KStG

Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 § 4 Abs 1 KStG enthält die Definition des in § 1 Abs 1 Nr 6 KStG als unbeschr kstpfl benannten BgA einer jur Pers d öff Rechts. Diese Definition beinhaltet einen Vorbehalt hinsichtlich der nach § 4 Abs 5 KStG nicht stpfl Hoheitsbetriebe. Da ein BgA nach der Definition in § 4 Abs 1 KStG idR nur ein (unselbständiger) Teil einer jur Pers d öff Rec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.2 Die transparente Besteuerung in der Rechtsprechung

Tz. 42b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In ihrer jüngeren Rspr gehen sowohl das FG Hbg (s Beschl des FG Hbg v 09.07.2015, Az: 3 K 308/14) als auch das FG München (s Beschl des FG München v 28.01.2016, EFG 2016, 869) von einer transparenten Besteuerung der KGaA aus; die "Abspaltung der Eink an der Wurzel" (s Tz 20) gilt nach dem Beschl des FG Hbg "einschl darin anteilig enthaltene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Unbeschränkte Steuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 6 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 lnl jur Pers d öff Rechts unterliegen nicht der unbeschr KSt-Pflicht, wenn sie sich auf die ihnen eigentümlichen und vorbehaltenen Tätigkeiten, die Ausübung der öff Gewalt, beschr. Nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG sind die jur Pers d öff Rechts jedoch insoweit unbeschr kstpfl, als sie einen BgA unterhalten. Tz. 7 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Legaldefi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Steuerliche Wirkung der verschiedenen Maßnahmen zur Tilgung handelsrechtlicher Verlustvorträge

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Sowohl die Einlage in die OG (s Tz 11, 12) als auch die Verlusttilgung durch Minderabführung (s Tz 13, 14) führen dazu, dass zwar der hr-liche Verlustvortrag beseitigt wird, der stliche Verlustabzug aber während der Laufzeit des GAV nicht ausgenutzt werden kann. Beide Maßnahmen empfehlen sich in den Fällen, in denen ein hr-licher Verlustvort...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei strukturell dauerdefizitären Betrieben gewerblicher Art?

Tz. 237 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Unterhaltung einer strukturell dauerdefizitären Tätigkeit durch einen BgA führt unter den Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 2 KStG nicht zu einer vGA an dessen Träger-Kö (s § 8 Abs 7 KStG Tz 14 ff). Das Gleiche gilt für eine strukturell dauerdefizitäre Tätigkeit einer Eigen-Ges von jur Pers d öff Rechts, die die Voraussetzungen des § 8 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.3 An der übernehmenden Gesellschaft beteiligte Dritte Personen

Tz. 22 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Auch Pers, die Anteile an der Übernehmerin halten und weder Einbringende noch Rechtsnachfolger des Einbringenden sind, können von dem pers Anwendungsbereich von § 22 UmwStG erfasst werden (Dritte Pers). Diese AE können unter bestimmten Voraussetzungen – wie der originäre Einbringende oder seine Rechtsnachfolger – sperrfristverletzende Tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1 Sachspenden

Tz. 191 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 2 KStG gilt als Zuwendung iSd Vorschrift auch die Zuwendung von WG mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen (zu dieser Ausnahme s Tz 206 ff). Die Vorschrift ermöglicht den Abzug sog "Sachspenden". Eine Sachspende wird bewirkt (= Zeitpunkt der Sachspende) durch die Übertragung des wirtsch Eigentums an einem WG (s Urt des BFH...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.3 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 3

Tz. 349 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die dritte Gruppe umfasst die BgA "Veranstaltung von Werbesendungen" der inl öff-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten, ZDF). Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Nach dieser Vorschrift beträgt das Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen 16 % der Entgelte (§ 10 Abs 1 UStG) aus Werb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2a.3 Gewinnfeststellung beim Organträger (§ 15 S 1 Nr 1a S 2 KStG)

Tz. 18p Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wird der Gewinn des OT gesondert und einheitlich festgestellt, gilt gem § 15 S 1 Nr 1a S 2 KStG der § 3a Abs 4 EStG entspr. Nach § 3a Abs 4 EStG sind, wenn Gewinn-Eink gesondert festzustellen sind, auch die Höhe des Sanierungsertrags nach § 3a Abs 1 S 1 sowie die Höhe der nach § 3 Abs 3 S 2 Nrn 1–6 und 13 EStG mindernden Beträge gesondert fe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Feststellung nach § 14 Abs 5 S 1 KStG

Tz. 100c Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Ausübung von Tätigkeiten, die nach § 8 Abs 9 KStG vd Sparten zuzurechnen sind, durch die OG ist eine mit dem dem OT zuzurechnenden Einkommen der OG zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlage, die nach § 14 Abs 5 S 1 KStG gesondert und einheitlich festzustellen ist (s § 14 KStG Tz 1532; krit hierzu s Hölzer, DK 2020, 331). Sowohl der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Abgrenzung des Betriebsvermögens der Betriebe gewerblicher Art

Tz. 182 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Entspr der kstlichen Verselbständigung des einzelnen BgA ist iRd stbilanziellen Gewinnermittlung auch ein eigenes BV anzuerkennen, auch wenn die Zuordnung von WG nach § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 2 ff EStG wegen der fehlenden zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit des BgA allein unter stlichen Aspekten beurteilt werden kann (s Häck, aaO – vor Tz 1 –, 182...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.4 Wesentliche Betriebsgrundlagen, die Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft sind

Tz. 187 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 17.05.2000, BStBl II 2001, 558) gelten die Grundsätze zur Zuordnung von wes Betriebsgrundlagen zum BV des BgA dann jedoch nicht, wenn die WG zum Hoheitsvermögen der Träger-Kö gehören. Solche WG könnten zwar wes Betriebsgrundlagen des BgA, aber nicht dessen BV sein (s Tz 76). Nach einem früheren Urt (s Urt des B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 8 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Inländische jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 2 Nr 2 KStG mit den inl Eink, die dem St-Abzug vollständig oder tw unterliegen, der beschr KSt-Pflicht. Dazu im Einzelnen s Tz 257 und s § 2 KStG Tz 204 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4 Verhältnis zu Spezialgesetzen

Tz. 23 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wegen der dem § 15 UmwStG vorgehenden Sonderregelung des § 6 Abs 2 EnWG (Entflechtung bei Energieversorgungsunternehmen) s Tz 461 ff. Wegen der dem § 15 UmwStG vorgehenden Sonderregelungen in den §§ 14, 14a FMStG (Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarkts sowie Maßnahmen zur Reaktion auf die Energiekrise) s Tz 471 ff. Tz. 24–30 Stand: EL 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Je nach Rechtsform Anwendung des § 8b KStG oder des § 3 Nr 40 und des § 3c Abs 2 EStG bei der Ermittlung des Einkommens des Organträgers (§ 15 S 1 Nr 2 S 2 und 3 KStG)

3.3.2.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG verlagert die Entscheidung über die je nach Rechtsform unterschiedliche stliche Behandlung von Vermögensmehrungen bzw -minderungen der OG sowie der damit zusammenhängenden Ausgaben auf die Ebene des OT. Ist der OT eine Pers-Ges, entscheidet sich die stliche Behandlung sogar erst auf der MU-Ebene, und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Höchstbeträge für die steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 154 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG sind begünstigte Zuwendungen insges bis zu 20 % des Einkommens (hierzu s Tz 156 ff) oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj aufgewendeten Löhne und Gehälter (hierzu s Tz 159 ff) abzb. Der Stpfl hat insoweit ein Wahlrecht, von welchem Höchstbetrag er Gebrauch machen möchte. Dieses Wahlrecht kann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 5 Abs 4 UmwStG aF, wonach einbringungsgeborene Anteile an der Überträgerin für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der übernehmenden Pers-Ges eingelegt gelten, ist durch das SEStEG wegen des Konzeptwechsels bei den §§ 20 ff UmwStG entfallen. Aber auch nach dem im Einbringungsteil vollzogenen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.2.2 Abstandnahme vom Steuerabzug bei steuerbegünstigten Gläubigern der Kapitalerträge

Tz. 360a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Erfüllt der Gläubiger der Kap-Erträge die Voraussetzungen des § 44a Abs 7 S 1 Nr 1 bis 3 EStG, ist entspr dieser Vorschrift der KapSt-Abzug nicht vorzunehmen. Insoweit sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: § 44a Abs 7 S 1 Nr 2 und Nr 3 EStG betrifft die Fälle, in denen die Träger-Kö des BgA entweder eine Stiftung des öff Rechts, die aussch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Allgemeines

Tz. 161 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 1 S 3 UmwStG erklärt per ges Fiktion 100%ige Beteiligungen an Kap-Ges sowie MU-Anteile zu Teilbetrieben. Abgesehen davon, dass § 15 Abs 2 S 1 UmwStG für diese fiktiven Teilbetriebe in bestimmten Konstellationen eine dreijährige Bestandszeit vor dem Spaltungsstichtag fordert (s Tz 181 ff), werden die fiktiven Teilbetriebe iRd § 15 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.3 Spendenabzug bei der Spartenrechnung nach § 8 Abs 9 KStG

Tz. 232 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 8 Abs 9 KStG sind bei Kap-Ges, für die § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG zur Anwendung kommt, die einzelnen Tätigkeiten der Gesellschaft getrennten Sparten zuzuordnen (s § 8 Abs 9 KStG Tz 6 ff). Für jede Sparte ist der GdE getrennt zu ermitteln (s § 8 Abs 9 S 2 KStG). Hiernach wären uE jeder einzelnen Sparte auch die von ihr geleisteten Zuwend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.6 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 15 Abs 2 S 8 UmwStG

Tz. 363 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Liegt eine Trennung von Gesellschafterstämmen vor, führt dies im Fall der Abspaltung für das übergehende Vermögen zur Versagung des Wertansatzwahlrechts nach § 11 Abs 2 UmwStG. Für die im Fall der Abspaltung bei der Übertragerin verbleibenden Vermögensteile findet eine stliche Gewinnrealisierung nicht statt. Auf der Ebene des AE hat die Nor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften des UmwStG

Tz. 19 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 UmwStG erklärt bei Vorliegen der Teilbetriebsvoraussetzung (Abs 1) und der in seinem Abs 2 genannten Zusatzvoraussetzungen die §§ 11–13 UmwStG für entspr anwendbar. § 15 UmwStG grenzt seinen Anwendungsbereich von dem des § 16 UmwStG ab; letztere Vorschrift betrifft die spaltungsbedingte Vermögensübertragung auf eine Pers-Ges. Gem § 19 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Der Begriff der Spaltung

Tz. 31 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Unter einer Spaltung wird die Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens in mehrere Unternehmen verstanden. Die Spaltung ist bei Pers-Ges ebenso denkbar wie bei den hier nur interessierenden Kö. Wie nachstehend erläutert, ist zu unterscheiden zwischen der Aufspaltung, dem Umkehrfall der Verschmelzung, bei der die Ursprungs-Kö aufgelös...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.6 Keine Anwendungsfälle iSd § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG

Tz. 37 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG ist nicht anzuwenden auf (glA s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, 2. Aufl, § 15 KStG Rn 71): Gewinnabführungen der OG, denn die Gewinnabführung ist nicht eine nach § 8b Abs 1 KStG stfreie GA; oGA der OG aus vororganschaftlichen Rücklagen (dazu s § 14 KStG Tz 878 ff). § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG befrifft nämlich nicht die Auschütt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Einkommensabhängiger Höchstbetrag

Tz. 156 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 9 Abs 2 S 1 KStG bestimmt den Begriff des Einkommens iSd Vorschrift als eine der BMG für den Höchstbetrag des Abzugs von Zuwendungen. Nach dieser Vorschrift gilt als Einkommen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG das Einkommen vor Abzug der in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG bezeichneten Zuwendungen und vor dem Verlustabzug nach § 10d EStG. Diese BMG ist eine eige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.4 Ausdrückliche Vereinbarung der Konzessionsabgabe erforderlich

Tz. 247 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Zahlung von Konzessionsabgaben bedarf – wie jede Vereinbarung zwischen BgA und seiner Träger-Kö – zur stlichen Anerkennung einer klaren, im Voraus getroffenen vertraglichen Vereinbarung (s Tz 205 ff). Das Nds FG (s Urt des Nds FG v 21.06.1994, EFG 1995, 284) hat (ausgehend von den Grundsätzen, die auch für die Beurteilung einer vGA zwisc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.4 Kein zusätzlicher Abzug von Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung

Tz. 164 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 10b Abs 1a EStG können Zuwendungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun VZ nach Antrag des Stpfl bis zu einem Betrag von 1 Mio EUR zusätzlich zu den als SA iSd § 10b Abs 1 EStG zu berücksichtigenden Zuwendungen abgezogen werden. § 9 KStG enthält keine entspr Vors...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Unterbeteiligte am Mitunternehmeranteil oder Betrieb der Personengesellschaft

Tz. 85 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Besteht an einem MU-Anteil (Hauptbeteiligung) eine mitunternehmerische (atypische) Unterbeteiligung, setzt sich die Unterbeteiligung im Fall des Formwechsels der Pers-Ges, an der die Hauptbeteiligung besteht, in eine Kap-Ges an den Kap-Anteilen fort. Stlich wandelt sich der MU-Anteil des Unterbeteiligten als Folge des Formwechsels in eine ty...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 70 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Verpachtung einzelner WG durch eine jur Pers d öff Rechts ist grds der Vermögensverwaltung zuzuordnen (s Tz 48). Sie ist stlich nur dann relevant, wenn WG verpachtet werden, die wes Betriebsgrundlagen eines (anderen) BgA der jur Pers d öff Rechts oder einer Eigen-Gesellschaft der jur Pers d öff Rechts sind (zur Verpachtung "notwendigen" ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Beteiligte der Einbringung

Tz. 27 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bei einer Sacheinlage ist vordergründig die Frage zu beantworten, wer die Beteiligten (Einbringender und übernehmende Gesellschaft) der Einbringung sind. Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ist ua dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Gesellschafter der formwechselnden Pers-Ges in der Ausgangsrechtsform als stliche E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Steuerliche Behandlung der ausscheidenden Anteilseigner

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bei den AE richtet sich die Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung der Anteile bzw aus der Abfindung nach den allgemeinen estlichen Grundsätzen, dh es kommt zur Besteuerung, wenn sich die Anteile an der Kap-Ges in einem BV befinden, wenn es sich um einbringungsgeborene Anteile (s § 21 UmwStG aF) handelt, wenn es sich um eine Beteiligung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Steuerliche Eröffnungsbilanz (§ 25 S 2 iVm § 9 S 2 UmwStG)

Tz. 87 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die aus dem Formwechsel hervorgehende Kap-Ges oder Gen hat für ertrstliche Zwecke auf den (ggf rückbezogenen) Einbringungsstichtag eine (stliche) Eröffnungsbil zu erstellen (s § 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG; s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 25 UmwStG Rn 111; s Nitzschke, in B/H, § 25 UmwStG Rn 41; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25 UmwStG Rn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3 Veranlasserhaftung (§ 9 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG)

Tz. 270 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 3 S 2 KStG erfasst zum anderen auch die Fälle der unzutr tats Verwendung von Zuwendungen. Nach dieser Vorschrift haftet auch derjenige für die entgangene St des Zuwendenden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlasst, dass die Zuwendung nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zweck verwendet wird. Die "Veran...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2.2 Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung

Tz. 12a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die durch das Ges zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfondsges, EntsorgFondsG) vom 27.01.2017 (BGBl I 2017, 114) errichtete rechtsfähige Stiftung mit der Bezeichnung "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" unterliegt nach § 9 Abs 4 S 1 EntsorgFondsG nicht der KSt. Aufgr dieser Regel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7 Erstmalige Anwendung

Tz. 368 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 52 Abs 37a S 2 EStG idF des StSenkG ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG erstmals auf Gewinne anzuwenden, die (von dem Empfänger des Gewinns, also der Träger-Kö des BgA) nach Ablauf des ersten Wj des BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist. 13.4.7.1 Erstmalige Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.2 Freiwilligkeit der Spende

Tz. 113 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Freiwilligkeit erfordert, dass eine Zuwendung ohne rechtliche (s Urt des BFH v 25.11.1987, BFHE 151, 544; v 12.09.1990, BStBl II 1991, 258; und v 19.12.1990, BStBl II 1991, 234; sowie – für Mitgliedsbeiträge – s Tz 123) oder faktische Verpflichtung (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 794) erbracht wird. Zum Vorliegen einer Solchen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2 Ausstellerhaftung (§ 9 Abs 3 S 2, 1. Alt KStG)

Tz. 262 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 3 S 2 KStG haftet zum einen derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt (Ausstellerhaftung), für die entgangene St des Spenders. Erforderlich ist hierbei eine objektive Unrichtigkeit. Diese kann sich sowohl auf die Zahlung als solche (dh den ausgewiesenen Betrag) als auch auf die Bestät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.5 Rücklagen bei Regiebetrieben, die die Umsatz-/Gewinngrenzen in aufeinanderfolgenden Jahren über- bzw. unterschreiten

Tz. 317 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei Regiebetrieben, die den Gewinn nicht durch BV-Vergleich ermitteln, kann es vorkommen, dass in aufeinander folgenden Jahren die Umsatz- bzw Gewinngrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG einmal über-, dann wieder unterschritten sind. Der KapSt unterliegt nach dem Ges-Wortlaut nur der Gewinn der Jahre, in denen die Grenzen überschri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den Eigenbetriebs-VO der Länder können Einrichtungen in der gleichen Organisationsform und nach den identischen Regeln wie Eigenbetriebe geführt bzw verwaltet werden, ohne dass es sich hierbei im rechtlichen Sinn um Eigenbetriebe handelt (zB s § 86 Abs 2 S 1 EigAnVO – Rh-Pf, § 107 Abs 2 GemO – NRW; § 139 Abs 1 Nds KommunalverfassungsG; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.2 Zeitpunkt der Zurechnung des Gewinns des Eigenbetriebs bei der Trägerkörperschaft

Tz. 322 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 16.11.2011 (BStBl II 2013, 328) kann die Träger-Kö auf die in einem Eigenbetrieb erzielten Gewinne nicht unmittelbar zugreifen. Erst wenn das hierfür zuständige Gremium beschließt, den Gewinn ganz oder tw in den allg Haushalt der Träger-Kö zu überführen, kann die Träger-Kö hierüber verfügen. Wie bei beherrschenden AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Die Teilübertragung (§ 174 Abs 2 UmwG)

Tz. 50 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Auf- oder Abspaltung bzw der Ausgliederung ähnelt die in § 174 Abs 2 UmwG geregelte Teilübertragung. Erfolgt die Teilübertragung durch Auf- oder Abspaltung des Vermögens der Übertragerin, ist § 15 UmwStG anzuwenden. Erfolgt sie hingegen durch Ausgliederung von Vermögen auf eine Kap-Ges, ist § 20 UmwStG anzuwenden. Bei einer Vermögensübertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eilers, Gemeinschaftsrechtliche Anwendungsrestriktionen für § 42 AO, DB 1993, 1156; Centrale-Gutachtendienst, Umw einer GmbH in eine Einzelfirma und Konfusion von Verbindlichkeiten und Forderungen, GmbHR 1998, 826; Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner Pers-Ges, BB 1998, 1557; Gosch, Pensionszusage bei Umw der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137: Neuman...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.9 Stellungnahme zu § 4 Abs 6 KStG

Tz. 145 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die ges Festschreibung der Voraussetzungen zur stlichen Anerkennung der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitl BgA ist uE zu begrüßen. De facto bedeutet die ges Regelung jedoch – für den durch sie erfassten Teilbereich – eine Aufgabe des Grundsatzes, dass die jur Pers d öff Rechts St-Subjekt wegen jedes einzelnen BgA ist (s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Verlustverwertung bei der Gewerbesteuer

Tz. 93 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Hat die formgewechselte Pers-Ges einen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG (Gewerbeverlust), kann dieser Verlust nicht von dem positiven Gewerbeertrag der aus dem Formwechsel hervorgegangenen Kap-Ges oder Gen abgezogen werden (s §§ 25 S 1 iVm 23 Abs 5 UmwStG; s Nitzschke, in B/H, § 25 UmwStG Rn 36; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.4 Betreiben von nicht nach § 4 Abs 6 KStG zusammenfassbaren Tätigkeiten in einer Personengesellschaft

Tz. 327 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 26.06.2019 (Az: VIII R 43/15) kommt die Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitlichen BgA auch für Zwecke des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs 6 KStG (hierzu s Tz 110 ff) in Betracht (hierzu auch s Tz 324e). Sind in einer Pers-Ges mehrere vd (Gewinn- und Verlust-)Tä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft

Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg der OFD Hannover v 23.07.1998, FR 1998, 911). In diesen Fällen treten im Vergleich zu dem vor d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.2 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn eines Eigenbetriebs

Tz. 370 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf den Gewinn eines Eigenbetriebs kann die Träger-Kö erst dann zugreifen, wenn der Gewinn durch Ausschüttungbeschl oder vGA an die Träger-Kö für Zwecke außerhalb des BgA überführt wird (s Tz 322). Der Gewinn eines in 2001 endenden Wj eines Eigenbetriebs unterfällt daher der KapSt-Pflicht, wenn ein entspr Ausschüttungsbeschl nach dem 31.12.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.1.2 Zuschüsse für Verkehrsleistungen

Tz. 201–202 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorläufig frei Tz. 203 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der EU-VO 1370/2007 v 23.10.2007 (ABl EU L 315/1 v 03.12.2007; zwischenzeitlich geändert durch EU-VO 2016/2338 v 14.12.2016, ABl EU L 354/22 v 23.12.2016) kann die öff Hand Ausgleichsleistungen zur Deckung der Kosten, die Unternehmen durch die Erfüllung gemeinwirtsch Verpflichtungen im...mehr