Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Stiftung & Co KG

Tz. 57 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 In der Lit wird seit langem auch die Stiftung & Co KG als Unternehmensalt hervorgehoben (s Weimar/Geitzhaus/Delp, BB 1986, 1999 und Schulze zur Wiesche, WPg 1988, 128). Nach der Entsch des BFH v 25.06.1984 (aaO) handelt es sich auch hier unzweifelhaft um eine Pers-Ges, wobei die Kpl-Stiftung der KSt nach § 1 Abs 1 Nr 4 KStG unterliegt. Mögli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.4 Schwestergesellschaften

Tz. 59 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Als SchwGes bezeichnet man Gesellschaften, die neben einer oder mehreren anderen gleichrangigen Gesellschaften unter einer gemeinsamen Obergesellschaft (MG) stehen. Sie bleiben eigenständige KSt-Subjekte iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG selbst dann, wenn alle SchwGes die gleichen Beteiligten, Beteiligungsverhältnisse, Angestellten, GF und Betriebsräu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.6 Ehegatten- oder Familiengesellschaften

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie die Einpers-Gesellschaft ist auch die ausschl aus Familienmitgliedern bestehende Kap-Ges mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inl als selbständiges KSt-Subjekt iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG anzusehen. Die Rspr hat jedoch betont, dass bei derartigen Gesellschaften besondere Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag und sonstige Vereinbarungen zu s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.9 Europäische wirtschaftliche Vereinigung (EWIV)

Tz. 65 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Seit dem 01.07.1989 kann nach der EG-VO Nr 2137/85 des Rates der EG v 25.07.1985 iVm dem EWIV-Ausführungsges v 14.04.1988 (BGBl I 1988, 514) in den EG-Mitgliedstaaten eine EWIV gegründet werden. Die EWIV hat den Zweck, die wirtsch Belange ihrer Mitglieder zu fördern. Dies wird festgelegt in einem Gründungsvertrag, zu dessen Schließung zwei o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.8 Kartelle und Syndikate

Tz. 63 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Kartelle (s Urt des BFH v 03.07.1974, BStBl II 1974, 695) sind Zusammenschlüsse selbständig bleibender Unternehmen zur Regelung des zwischen ihnen bestehenden Wettbewerbs. Für die kstliche Qualifizierung kommt es auf ihre Rechtsform an, die GbR, Verein oder Kap-Ges sein kann (s § 3 KStG Tz 25ff). Als Verein (s § 1 Abs 1 Nr 4 oder 5 KStG) bzw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.10.1 Europäische Genossenschaft (SCE)

Tz. 66a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Europäische Gen – SCE – beruht auf der VO (EG) Nr 1435/2003 v 22.07.2003 (Abl L 207/1) über das Statut der Europäischen Gen. Ziel dieser VO war es, eine länderübergreifende Tätigkeit der Gen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Merkmale zu fördern und ihnen hierfür einen geeigneten Rechtsrahmen zu bieten. Die Verordnung wurde in D du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.11 Parlamentsfraktionen

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Das BVerfG hat (s Urt des BVerfG v 13.06.1989, NJW 1990, 373) ausgeführt, dass Fraktionen politisches Gliederungsprinzip für die Arbeit des BT sind. Damit wird die auch schon in den Urt des BVerfG v 10.12.1979 (BVerfE Bd 38, 528) und v 14.01.1986 (NJW 1986, 907) vertretene Auff fortgeführt, wonach Parlamentsfraktionen notwendige Einrichtunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.13 Gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II

Tz. 67b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Bundesagentur für Arbeit bzw die Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) sind jeweils für ihren Bereich eigenständiger Träger von Verpflichtungen zur Erbringung der Grundsicherung nach dem SGB II (S § 6 SGB II). Die von dem jeweiligen Träger insoweit zu erbringenden Tätigkeiten sind – isoliert betrachtet – unstreitig hoheitlich. Die Trä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 27 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG kstpfl sind die dort einzeln angeführten Kap-Ges: AG, KGaA, und GmbH. Die Aufzählung ist bzgl der nach dt Recht gegründeten Kap-Ges abschließend (s Tz 9), dh eine erweiternde Auslegung ist insoweit grds nicht zulässig. Grundvoraussetzung für die Zuordnung einer nach dt Recht gegründeten Gesellschaft zu Nr 1 ist die i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Weitere Folgen des fiktiven Formwechsels

7.3.3.1 Wertverknüpfung, Rechtsnachfolge und Untergang von Verlusten Tz. 133 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG besteht eine Wertverknüpfung zwischen den Wertansätzen in der stlichen Übertragungs-Bil der optierenden Gesellschaft und der Pers-Ges. Wegen Einzelheiten s § 4 UmwStG Tz 8ff. Tz. 134 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 4 Abs 2 S 1 UmwStG tritt die Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Voraussetzungen der Option und Rechtsfolgen der Option für die optierende Gesellschaft (§ 1a Abs 1 KStG)

4.1 Voraussetzungen der Option 4.1.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Option ist als Wahlrecht ausgestaltet und setzt einen unwiderruflichen Antrag voraus, der spätestens einen Monat vor Beginn des Wj zu stellen ist, ab dem die Option gelten soll. Der Antrag ist bei dem für die gesonderte und einheitliche Feststellung bzw falls keine Feststellung erfolgt und d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Antrag

4.1.3.1 Allgemeines Tz. 33 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Option setzt einen wirksamen Antrag nach § 1a Abs 1 KStG voraus. Dies ist eine Willenserklärung der optierenden Gesellschaft über die Inanspruchnahme der Option (s Brühl/Weiss, DStR 2021, 889, 891). UE trifft die FinBeh, bei der der Antrag zu stellen ist (s Tz 41ff) die Entsch darüber, ob ein wirksamer Antrag vorliegt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

5.1.1 Allgemeines Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Kap-Erhöhung liegt vor, wenn eine Kap-Ges durch einen im HReg eingetragenen formellen Beschl ihr Nennkap erhöht. Hr-lich ist zwischen folgenden Formen der Kap-Erhöhung zu unterscheiden: Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 28 Abs 1 KStG betrifft nur die in den §§ 207–220 AktG bzw in § 57c-§ 57o GmbHG geregelte Erhöhung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Vergangenheitsbezogene Einschränkungen

4.1 Einschränkungen nach § 8d Abs 1 S 1 KStG Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 9), setzt die Verlustrettung nach § 8d KStG nach seinem Abs 1 S 1 kumulativ voraus, dass die Verlust-Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten vorangegangenen VZ "ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält" (s Tz 14b und s Tz 38ff) und "in diesem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2 Der verbleibende Gesellschafter erfüllt die persönlichen Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG (§ 1a Abs 4 S 5 KStG)

7.6.2.1 Allgemeines Tz. 148 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus der optierenden Gesellschaft, die zivilrechtlich eine Personenhandelsgesellschaft ist, aus und erfüllt der verbleibende Gesellschafter als übernehmender Rechtsträger die pers Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG, ist von einer fiktiven Verschmelzung der optierenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Auswirkungen der Option auf die Besteuerung der Gesellschafter (§ 1a Abs 3 KStG)

6.1 Allgemeines Tz. 96 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 3 KStG regelt die Rechtsfolgen der Option für die Gesellschafterebene: § 1a Abs 3 S 1 KStG enthält die Regelung zur Behandlung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft: Diese gilt für die Besteuerung nach dem Einkommen als Beteiligung eines nicht phG an einer Kap-Ges. Hierzu s Tz 97ff. § 1a Abs 3 S 2 bis 4 KStG r...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10 § 34 Abs 4 KStG

3.10.1 Anwendung des § 8a Abs 2 und 3 KStG idF des URefG 2008 (§ 34 Abs 4 S 1 KStG idF des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes) Tz. 22 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der in § 34 Abs 6a KStG durch das URefG 2008 eingefügte S 4 wurde durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 4 KStG und durch das Kreditzweitmarktförderungsges zu § 34 Abs 4 S 2 KStG. § 34 Abs 4 KStG regelt die Voraussetzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW, früher Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen – GGW), Das neue Recht für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Schrift 29, 1988; Hämmerlein, Die stfreie Vermietungsgen, Dt Wohnungswirtschaft 1988, 309; GdW, Das neue StR für Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgen, Schrift 32, 1989; Janitzki, Gemeinnützige Trägerschaften auf de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6 Zuständige Finanzbehörde (§ 1a Abs 1 S 2 bis 5 KStG)

4.1.3.6.1 Für die optierende Gesellschaft erfolgt eine einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 AO (§ 1a Abs 1 S 2 KStG) Tz. 41 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erfolgt für die optierende Pers-Ges eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO, ist nach § 1a Abs 1 S 2 KStG der Antrag bei diesem für die Feststellung zuständigen FA, dh bei dem FA der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Abs 5: Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Streubesitzdividenden im EU/EWR-Bereich

Literaturhinweise Annissimov/Stüber, Die Erstattung europarechtswidrig abgezogener KapSt auf Dividenden nach dem neuen § 32 Abs 5 KStG, DStZ 2013, 379; Patzner/Nagler, Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 16.06.2022 in der Rs C-572/20, ACC Silicones, IStR 2022, 709. 5.1 Hintergrund und Vorgeschichte/EuGH-Rechtsprechung/gesetzliche Regelung Tz. 49 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Abs 5 wu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Der verbleibende Gesellschafter erfüllt nicht die persönlichen Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG (§ 1a Abs 4 S 6 KStG)

7.6.3.1 Allgemeines Tz. 155 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus der optierenden Gesellschaft, die zivilrechtlich eine Personenhandelsgesellschaft ist, aus und erfüllt der verbleibende Gesellschafter nicht die pers Voraussetzungen eines übernehmenden Rechtsträgers nach § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG, ist nach § 1a Abs 4 S 6 KStG von einer fik...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Gesellschaftsrechtliche Behandlung

8.2.1 Erwerb eigener Anteile Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einer Kap-Ges stehen aus den eigenen Anteilen keine Rechte zu (zB s § 71b AktG). Der Erwerb eigener Anteile ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang im Gewand eines kaufrechtlichen Vertrags (s Weckerle, FS Fischer [2011], 579, 581) unter Verweis auf Lutter/Hommelhoff (GmbHG, 20. Aufl, § 33 Rn 1). Wirtsch betracht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Stellung im nationalen Recht

3.1.1 Verhältnis zum Erbschaftsteuergesetz Tz. 6 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine optierende Pers-Ges wird für Zwecke der ErbSt weiterhin als Pers-Ges behandelt. Die Anteile an einer optierenden Gesellschaft gehören nach § 13b Abs 1 Nr 2 ErbStG – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – zum begünstigungsfähigen BV. Daher sind die stlichen Vergünstigungen nach den §§ 13a, 13b,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2 Bilanzielle Darstellung bei der erwerbenden Kapitalgesellschaft

8.2.2.2.1 Rechtslage ab Inkrafttreten des BilMoG Tz. 117 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Hinsichtlich der handelsbilanziellen Darstellung des Erwerbs eigener Anteile brachte das Inkrafttreten des § 272 Abs 1a und 1b HGB (bei gleichzeitigem Wegfall des § 272 Abs 4 HGB aF) für nach dem 31.12.2009 (bzw wahlweise nach dem 31.12.2008) beginnende Wj (s Art 66 Abs 3 S 1 und 6 EGHGB) eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Beginn der Körperschaftsteuerpflicht

5.2.1 Rechtsfähige Körperschaften 5.2.1.1 Grundsatz Tz. 103 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei rechtsfähigen Kö (mit eigener Rechtspersönlichkeit) beginnt die StPflicht spätestens mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit (s Urt des BFH v 13.12.1989, BStBl II 1990, 468 und v 18.03.2010, BStBl II 2010, 991 sowie v 24.01.2017, BStBl II 2017, 1071; s R 1.1 Abs. 4 KStR). Das ist bei Kap-G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Rückoption (§ 1a Abs 4 KStG)

7.1 Allgemeines Tz. 119 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 4 KStG enthält Regelungen zur "Schlussbesteuerung", wenn eine Rückoption auf Antrag oder kraft Ges stattfindet. Hierbei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Rückoption auf Antrag (§ 1a Abs 4 S 1 bis 3 KStG):Eine Rückoption auf Antrag (§ 1a Abs 4 S 1 KStG) führt zu einem fiktiven Formwechsel iSd § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Verhältnis zum Umsatzsteuergesetz

Tz. 7 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine optierende Pers-Ges wird für Zwecke der USt weiterhin als Pers-Ges behandelt (s Ott, GmbH-Stpr 2021, 193, 197).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2.2 Rechtslage bei nicht zur Einziehung erworbenen Anteilen vor Inkrafttreten des BilMoG

8.2.2.2.2.1 Aktivierung im Umlaufvermögen Tz. 126 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Erwerb eigener nicht zur Einziehung bestimmter Anteile wird grds solange als Anschaffungsgeschäft beurteilt und ihre Aktivierung zugelassen, als die Anteile noch verwertet werden können (s Urt des BFH v 06.12.1995, BStBl II 1998, 781). Weiter s Urt des BFH v 20.01.2016 (BFH/NV 2016, 848) und s Ur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Anwendung der §§ 1 und 25 des UmwStG (§ 1a Abs 2 S 2 KStG)

5.3.1 Allgemeines Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Auf den nach § 1a Abs 2 S 1 KStG fingierten Formwechsel finden nach § 1a Abs 2 S 2 KStG die §§ 1 und 25 des UmwStG entspr Anwendung. Dh für den fiktiven Formwechsel gelten alle Vorschriften, die auch bei einem "echten" Formwechsel zu beachten sind. Die Option führt somit zu einer Einbringung iSd §§ 20ff UmwStG . Tz. 62 Stand: ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Geltungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 1 KStG begründet die pers unbeschr StPflicht der in Abs 1 abschließend aufgezählten Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inl unter Berücksichtigung des Prinzips des Welteinkommens.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Beginn und Ende der Körperschaftsteuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Crezelius, Die werdende GmbH – Gesellschaftsrechtliche Grundlagen, bil- und stliche Konsequenzen, DStZ 1987, 743; Wassermeyer, Die Vorgesellschaft im KStR, DStR 1991, 734; Beginn der KStPflicht einer GmbH GmbH-Report 29 in GmbHR 4/1991; Weimar, Treuhandanstalt und Privatisierung, DB 1991, 373; Wimmer, Gründung und Beendigung von jur Pers, DStR 1995...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Für den Verlusterhalt schädliche Ereignisse (§ 8d Abs 2 KStG)

8.1 Allgemeines Tz. 47 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 8d Abs 2 KStG enthält eine abschließende Aufzählung von "Ereignissen", bei deren Eintritt der fortführungsgebundene Verlustvortrag insoweit untergeht, als die Verlust-Kö in ihrem BV nicht über stille Reserven verfügt. Wie bereits ausgeführt (s Tz 14ff), schreibt § 8d KStG diese "Ereignis-Prüfung" nicht nur für die Zeit nach d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Stellung im internationalen Recht

3.2.1 Verhältnis zum Außensteuergesetz Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Da Anteile an einer optierenden Pers-Ges Anteile iSd § 17 EStG darstellen, ist auch § 6 AStG zu beachten. GlA s Frotscher (in F/D, Erstkommentierung KöMoG 2021, § 1a KStG Rn 92); s Müller/Lucas/Mack (IWB 2021, 528, 536); s Cordes/Kraft (FR 2021, 401, 406); s Kölbl/Luce (Ubg 2021, 264, 270); s Fuhrmann (N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die schädlichen Ereignisse iSd § 8d Abs 2 KStG

8.2.1 Allgemeines Tz. 53 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei der Aufzählung der für den Verlusterhalt schädlichen Ereignisse um eine abschließende Aufzählung (s Tz 11, 47; glA s Bakeberg/Krüger, BB 2016, 2967, 2970; s Frey/Thürmer, GmbHR 2016, 1083, 1085; und s Kenk, BB 2016, 2844, 2846; zur Einbeziehung des § 8c KStG in die schädlichen Ereig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.3 Steuerliche Folgen der Einziehung

Tz. 151 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Fall der Einziehung liegt sowohl vor als auch ab Inkrafttreten des BilMoG ein einkommensneutraler Vorgang vor.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Rechtsfolge: Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

9.1 Allgemeines Tz. 77 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Einstellung des Geschäftsbetriebs sowie der Eintritt eines anderen schädlichen Ereignisses iSd § 8d Abs 2 S 2 KStG führen grds zum vollständigen Untergang des nach § 8d Abs 1 S 7 KStG zum Schluss des dem schädlichen Ereignis iSd Abs 2 vorangegangenen VZ festgestellten fortführungsgebundenen Verlustvortrags (s BT-Drs 18/104...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zulässige Tätigkeiten

3.1 Überlassung von Wohnungen an Mitglieder (§ 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a KStG) Tz. 5 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a KStG ist die zulässige Haupttätigkeit die Herstellung oder der Erwerb von Wohnungen und deren Gebrauchsüberlassung an die Mitglieder aufgr eines Mietvertrags oder eines gen Nutzungsvertrags. Tz. 6 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Praxishi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Abgrenzung der begünstigten und der nicht begünstigten Tätigkeiten

Tz. 15 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Abgrenzung der Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind, von den Geschäften, die den nicht begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind, kommt für die Praxis ausschlaggebende Bedeutung zu. 5.1 Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Geschäfte, die den begünstigten Täti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Literaturhinweise

Annissimov/Stüber, Die Erstattung europarechtswidrig abgezogener KapSt auf Dividenden nach dem neuen § 32 Abs 5 KStG, DStZ 2013, 379; Patzner/Nagler, Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 16.06.2022 in der Rs C-572/20, ACC Silicones, IStR 2022, 709.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Voraussetzungen und Umfang der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch, KStliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Knobbe-Keuk, Niederlassungsfreiheit: Diskriminierungs- oder Beschränkungsverbot? DB 1990, 2573; Meilicke, Sitztheorie und EWG-Vertrag nach HR und StR, RIW 1990, 449; Henkel, Subjektfähigkeit grenzüberschreitender Kap-Ges, RIW ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Rechtsfähige Körperschaften

5.3.1.1 Grundsatz Tz. 112 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Rechtspersönlichkeit – und damit die Rechtsfähigkeit – einer Kö endet grds mit Löschung im jeweiligen Reg bzw mit Rücknahme der betreffenden staatlichen Genehmigung (s Tz 103). Damit endet jedoch nicht zwangsläufig die KStPflicht. Das kstpfl Subjekt existiert vielmehr so lange weiter, bis die geschäftliche (werbende) Tä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Weiterveräußerung der eigenen Anteile

8.2.4.1 Bilanzielle Darstellung bei der veräußernden Kapitalgesellschaft ab Inkrafttreten des BilMoG Tz. 152 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei der Weiterveräußerung der eigenen Anteile durch die Kap-Ges handelt es sich ab Inkrafttreten des BilMoG wirtsch nicht um einen Veräußerungsvorgang, sondern um eine Kap-Erhöhung. Der offene Ausweis der eigenen Anteile in der Vorspalte des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Literaturhinweise

von Brocke, Durchbruch der EU-Kap-Verkehrsfreiheit bei ausl gemeinnützigen Rechtsträgern, IWB 2024, 359.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.22 § 34 Abs 8 KStG

3.22.1 Anwendungsregelungen zu § 21 KStG (§ 34 Abs 8 S 1 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) Tz. 73 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften wurde der bisher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.2 Bilanzielle Darstellung bei der veräußernden Kapitalgesellschaft vor Inkrafttreten des BilMoG

8.2.4.2.1 Weiterveräußerung von aktivierten Anteilen Tz. 157 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei der Veräußerung eigener Anteile, die nach den oben (s Tz 126ff) dargestellten Grundsätzen aktiviert wurden, kann sich als Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Bw der veräußerten Anteile ein VG oder Veräußerungsverlust ergeben. Tz. 158 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Rücklage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Ausländische Gesellschaften als Körperschaftsteuersubjekt

Ausgewählte Literaturhinweise: Wessel/Ziegenhain, Sitz und Gründungstheorie im internationalen Gesellschaftsrecht, GmbHR 1988, 423; Dötsch, Kstliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Sandrock, Sitztheorie, Überlagerungstheorie und der EWG-Vertrag: Wasser, Öl und Feuer, RIW 1989, 505; Buyer, Die "Repatriieru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Rücklagen (§ 28 Abs 1 KStG)

5.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 5.1.1 Allgemeines Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Kap-Erhöhung liegt vor, wenn eine Kap-Ges durch einen im HReg eingetragenen formellen Beschl ihr Nennkap erhöht. Hr-lich ist zwischen folgenden Formen der Kap-Erhöhung zu unterscheiden: Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 28 Abs 1 KStG betrifft nur die in den §§ 207–220 AktG bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen der Option

4.1.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Option ist als Wahlrecht ausgestaltet und setzt einen unwiderruflichen Antrag voraus, der spätestens einen Monat vor Beginn des Wj zu stellen ist, ab dem die Option gelten soll. Der Antrag ist bei dem für die gesonderte und einheitliche Feststellung bzw falls keine Feststellung erfolgt und die Gesellschaft ihren Sitz im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.16 § 34 Abs 6d KStG

3.16.1 Erstmalige Anwendung des § 12 Abs 1 S 3 und 1a KStG idF des ATADUmsG (§ 34 Abs 6d S 1 KStG) Tz. 50a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 34 Abs 6d S 1 KStG, der durch das ATADUmsG als Abs 6d eingefügt und durch das KöMoG zu S 1 geworden ist, sind § 12 Abs 1 S 3 und Abs 1a KStG idF des ATADUmsG erstmals für nach dem 31.12.2019 endende Wj anzuwenden. Der Begriff "WJ" ist uE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Sonderausweis bei Kapitalerhöhung aus sonstigen Rücklagen (§ 28 Abs 1 S 3 KStG)

5.4.1 Grundsätzliches Tz. 36 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Enthält das Nennkap auch Beträge, die ihm durch die Umw von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der AE stammenden Beträgen zugeführt worden sind, sind diese Teile des Nennkap getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen (Sonderausweis, s § 28 Abs 1 S 3 KStG). Zum Entstehen eines gesondert festzustellend...mehr