Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.4.1 456

Ein Anspruch des geschäftsführenden Gesellschafters, also der Komplementär-GmbH, auf eine Vergütung für seine Geschäftsführertätigkeit ergibt sich nicht aus dem Gesetz; ein solcher Vergütungsanspruch bedarf auch zivilrechtlich einer besonderen Abrede zwischen den Gesellschaftern, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Dienstleistungsvertrag. Liegen diese b...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.6.1 460

a) eines Gesellschafters Die Bezeichnung der Kapital- bzw. Gesellschafterkonten ist nicht maßgeblich. Führt eine Gesellschaft mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen (z. B. Privatkonto, Verrechnungskonto, Darlehenskonto, etc.), ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur (Eigenkapital oder Fremdkapital) die jeweiligen Konten ha...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.4.2 489

Unangemessene Gewinnverteilung Der klassische Fall verdeckter Gewinnausschüttung bei der GmbH & Co. KG ist also dann gegeben, wenn die Komplementär-GmbH am Gewinn der Gesellschaft zu niedrig beteiligt ist. Hierin wird ein Verzicht der GmbH zugunsten ihrer Gesellschafter, die gleichzeitig Kommanditisten sind, gesehen, insbesondere dann, wenn ein Fremder auf eine angemessene (ü...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.7.1 463

Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen erst dann zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der Kapitalgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe endgültig begründet ist. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber der Beteiligung den Gewinnanspruch r...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.9.1 465

Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen des Steuerpf...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.2.1 512

Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag gemäß dem BFH-Urteil v. 28.5.2020, IV R 11/18, DB 2020, 2214 nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komple...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.2.1 495

Die den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnenden Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter – auch Sondervergütungen genannt – sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Vergütungen, die der Kommanditist von der KG für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Auch Vergütungen für Manage...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.8.3.1 496

Jeder einzelne Mitunternehmer, also auch die Komplementär-GmbH, wird einkommensteuerlich (körperschaftsteuerlich) als selbstständiger Gewerbetreibender behandelt. Ausgaben eines Mitunternehmers, die dazu dienen sollen, die Beziehungen des Mitunternehmers zum Gewinn des Gewerbebetriebs in Ordnung zu bringen, die also unmittelbar mit der Erzielung der gewerblichen Einkünfte in...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.1.6 471

Avalprovision Eine Komplementär-GmbH haftet den Gläubigern der Personengesellschaft mit allem, was sie als Einlage oder als Darlehen der Gesellschaft zur Verfügung gestellt hat, sowie mit ihrem außerhalb der Gesellschaft etwa vorhandenen Vermögen in voller Höhe. Hierfür gebührt ihr im Allgemeinen nicht nur eine die Überlassung und das allgemeine Risiko einer solchen Überlassu...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.1 474

Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber dem Komma...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.1.1 518

Zum Beispiel ist M.A. alleiniger Kommanditist der A GmbH & Co. KG, deren Komplementärin die A GmbH ist. M.A. ändert seine Beteiligungsverhältnisse wie folgt: 10 % seiner Kommanditbeteiligung veräußert er an seine Frau F.A. Die verbleibenden 90 % Kommanditanteile bringt er gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die neu gegründete M.A. GmbH ein; dabei wurde nur ein Teil d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.5 444

Einkünfte aus Gewerbebetrieb, also nicht aus nichtselbstständiger Arbeit, können dagegen für den Geschäftsführer gegeben sein, wenn ein verdecktes Gesellschaftsverhältnis vorliegt. Die Unangemessenheit der Bezüge rechtfertigt z. B. die Annahme eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses, sofern die beiden Merkmale der Mitunternehmerschaft (Mitunternehmerinitiative und Mitunt...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.9 448

Unter Berücksichtigung der BFH Rechtsprechung[1] gilt zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter und dessen Hinterbliebene für Schlussbilanzen von Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2007 enden, Folgendes:[2] Zitat I. Pensionszusagen an einen Gesellschafter unmittelbar durch die Gesellschaft 1. Gesellschaftseb...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4.2 522

Die Begünstigung des § 6 Abs. 5 SAtz 3 EStG greift nicht, wenn dem übertragenden Rechtsträger ein anderes Entgelt als die Gewährung von Gesellschaftsrechten gewährt wird. Ein schädliches Entgelt liegt insbesondere vor, soweit die Personengesellschaft als aufnehmender Rechtsträger[1] gegenüber dem einbringenden Mitunternehmer eine Darlehensverbindlichkeit eingeht, Schulden od...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.2.1 519

Bei bisher in der Rechtsform einer GbR geführten Unternehmen, z. B. Besitzgesellschaft, Immobilienverwaltungsgesellschaft, kann es unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung des Unternehmens sinnvoll sein, von der GbR in die Rechtsform der GmbH & Co. KG zu wechseln. Gassmann [1] zeichnet folgende Wege des Formwechsels außerhalb des UmwG auf: Identi...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.11 450

Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht Kommanditist, gelten die für Kapitalgesellschaften maßgebenden Grundsätze zu Pensionsrückstellungen. Ist nicht der Geschäftsführer, sondern dessen Ehegatte an der GmbH & Co. KG beteiligt, dann ist eine Pensionsrückstellung für den Geschäftsführer nach den Grundsätzen des § 6a EStG anzuerkennen. Eine Pensionsrückstellung ist ferner...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.3.1 520

Lauermann/Protzen [1] behandeln die Möglichkeiten einer Umstrukturierung mehrstöckiger Personengesellschafterkonzerne, z. B. die Zusammenführung der A GmbH & Co. KG als Tochtergesellschaft mit der B GmbH & Co. KG als Muttergesellschaft; von folgendem Beispiel gehen sie aus: Praxis-Beispiel Umstrukturierung mehrstöckiger GmbH & Co. KG An der A GmbH & Co. KG sind als Komplementär...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4.1 521

§ 6 Abs. 5 EStG behandelt die Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern. Details zu dieser Vorschrift ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2011.[1] Überführung bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger das Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes überführt, sei es von einem Betrieb in einen anderen, sei es vom Betriebsvermögen in da...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.5.1 524

Mit Schreiben v. 20.11.2019[1] nimmt das BMF zur unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmer(teil)anteilen mit Sonderbetriebsvermögen Stellung; wesentliche Aussagen des BMF-Schreibens sind:[2] Zitat Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 EStG erfolgt die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils zum Buchwert. Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 EStG ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.2.2 453

Ausgehend von der neueren BFH-Rechtsprechung ergeben sich nach Auffassung der OFD Frankfurt/Main nach der o. g. Verfügung v. 12.12.2022 je nach Fallgestaltung folgende Beurteilungen. Keine Beteiligung der Komplementär-GmbH am Vermögen sowie Gewinn und Verlust der KG Kommanditanteil nicht größer als 50 % Die wirtschaftliche Bedeutung der Beteiligung an der Komplementär-GmbH für ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.9 482

Für den umgekehrten Fall der Einlageerhöhung gilt für Einlagen, die nach dem 24.12.2008 getätigt worden sind, die Neuregelung des § 15 Abs. 1a EStG. Danach führen diese nicht mehr zu einer Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit des dem Kommanditisten zuzurechnenden Anteils am Verlust eines zukünftigen Wirtschaftsjahres.[1] Mit Urteil v. 14.10.2003[2] vertrat der BFH die Auffassung,...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4.3 523

Zur Problematik der Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen beteiligungsidentischen Schwestergesellschaften nimmt das BMF mit Schreiben vom 29.10.2010 [1] wie folgt Stellung: Zitat Der IV. Senat des BFH hat in seinem Beschluss vom 15. April 2010 – IV B 105/09 – BStBl 2010 II S. 971 entschieden, dass es ernstlich zweifelhaft sei, ob die Übertragung eine...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.5.2 506

Zur Berücksichtigung von Verlusten im Zusammenhang mit der Ermittlung der nichtabzugsfähigen Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG nimmt die OFD NRW mit Verfügung v. 28.3.2019, S 2144-2018/0011-St 143, DB 2019, 937, wie folgt Stellung: Zitat Mit Urteil v. 14.3.2018 (X R 17/16, DB 2018, 1765) hat der BFH gegen die bisherige Verwaltungsauffassung (BMF, Schreiben v. 17.11.2005, ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.6.2 461

b) an einen Gesellschafter Gewährt eine gewerblich tätige GmbH & Co. KG ein Darlehen, so gehört die Darlehensforderung zu ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Darlehensforderung ist demzufolge entsprechend dem Vollständigkeitsgebot als Vermögensgegenstand in der Handelsbilanz der Gesellschaft auszuweisen. Wird die Darlehensforderung später uneinbringlich, ist sie gewinnmindernd a...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.4.3 490

Unangemessenes Geschäftsführergehalt[1] Das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung taucht auch dann auf, wenn die dem Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH gewährten Bezüge einschließlich eventueller Pensionszusagen im oben bezeichneten Sinne "unangemessen" sind. Zu unterscheiden sind zwei Fälle: Die GmbH gewährt ihrem Geschäftsführer ein "unangemessenes" Gehalt, erhält a...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.1.3 468

Ein Kommanditist kann auch in der Gesellschaft und für sie tätig sein, ohne dass er die Rechtsstellung eines Geschäftsführers hat. Gedacht ist hier z. B. an den Fall eines Kommanditisten-Architekten.[1] Dann verdient dieser Arbeitseinsatz in der Regel ein Entgelt bei der Festlegung der Gewinnverteilung. Steuerlich ist dieses Entgelt dem Gesellschafter selbst zuzurechnen. Ein...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.2 441

Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt ist, wiederum seine Vergütung von der GmbH & Co. KG, so ist nach Auffassung des RFH und des BFH die Geschäftsführervergütung als eine Vorauszahlung auf seinen Gewinnanteil an der GmbH & Co. KG zu behandeln. Es handelt sich demnach bei dem Geschäft...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.1.5 470

Haftungsrisiko Der vom BFH mehrmals[1] für eine haftende natürliche Person ausgesprochene Grundsatz, dass die Übernahme des Haftungsrisikos bei der Feststellung eines angemessenen Gewinnanteils eine gewichtige Rolle spielt, gilt grundsätzlich gleichermaßen für juristische Personen. Wie hoch die Haftung einzuschätzen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Der BFH stellte hierzu f...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.8 447

Pensionsrückstellungen Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HS 2 EStG gehören Vergütungen, die der Gesellschafter einer Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft erhält, neben dem Gewinnanteil zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Zu diesen Vergütungen ist auch eine Pensionsanwartschaft zu rechnen, die ein Gesellschafter gegenüber seiner Gesellschaft erw...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.2 475

Grenzen der Verlustzuweisungen Steht also bei der Aufstellung der Bilanz nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag fest, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit künftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, so fällt das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten weg.[1] Ob eine spätere Gewinnverrechnung noch zu erwarten ist, bestimmt sich ausschließlich nach...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.4 477

Haftet der Kommanditist am Bilanzstichtag den Gläubigern der Gesellschaft aufgrund des § 171 Abs. 1 HGB, können die Verluste des Kommanditisten bis zur Höhe des Betrags, um den die im Handelsregister eingetragene Einlage des Kommanditisten seine geleistete Einlage übersteigt, auch ausgeglichen oder abgezogen werden, soweit durch den Verlust ein negatives Kapitalkonto entsteh...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.12 485

Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG ist § 15a EStG bei vermögensverwaltenden KG sinngemäß anzuwenden. Mit Urteil v. 2.9.2014 – IX R 52/13 (BStBl. II 2015, 263) hat der BFH zur Anwendung von § 15a EStG auf eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft entschieden, dass der einem Kommanditisten zuzurechnende, nicht ausgeglichene oder abgezogene Werbungskostenüberschuss mit Überschü...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer

a) Auswirkung des besonderen organschaftlichen Ausgleichspostens nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG a.F. auf steuerbilanzielles Eigenkapital und ausschüttbaren Gewinn Für Zwecke des § 27 Abs. 1 S. 5 KStG ist durch § 14 Abs. 4 S. 1 KStG a.F. (Streitjahr: 2017) vorgegeben, dass ein aufgrund einer Minderabführung in organschaftlicher Zeit gebildeter besonderer aktiver Ausgleichsposten d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Keine Feststellung der konkreten Tätigkeit der Organgesellschaft i.R.d. Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG

Die Beschreibung der konkreten Tätigkeit der Organgesellschaft gehört nicht zu den nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert und einheitlich festzustellenden Besteuerungsgrundlagen. FG Münster v. 6.6.2024 – 13 K 780/22 Fmehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / 3.2 GmbH: Zinsaufwand ist als Betriebsausgabe zu buchen

Der Zinsaufwand führt bei der GmbH zu steuermindernden Betriebsausgaben. Er führt zu einer Minderung der Körperschaftsteuer. Eine teilweise Minderung der Gewerbesteuer tritt dann ein, soweit der Hinzurechnungsbetrag für Zinsen überschritten wird.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Auswirkung des besonderen organschaftlichen Ausgleichspostens nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG a.F. auf steuerbilanzielles Eigenkapital und ausschüttbaren Gewinn

Für Zwecke des § 27 Abs. 1 S. 5 KStG ist durch § 14 Abs. 4 S. 1 KStG a.F. (Streitjahr: 2017) vorgegeben, dass ein aufgrund einer Minderabführung in organschaftlicher Zeit gebildeter besonderer aktiver Ausgleichsposten das Eigenkapital des Organträgers lt. dessen Steuerbilanz beeinflusst und sowohl dessen ausschüttbaren Gewinn als auch das steuerliche Einlagenkonto erhöht. FG ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2a EStG a.F. (Auslandsverluste) aus einem Feststellungs-Bescheid

Streitig ist, ob für Auslandsverluste gesonderte Feststellungen nach § 2a EStG a.F. (i.d.F.v. 16.4.1997) zum Schluss des VZ 1996-1998 zu erlassen waren. Das FG entschied: Art, Herkunft, Umfang und zeitliche Zuordnung der Verluste sind im Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung zu klären und abschließend zu entscheiden. Im nachfolgenden Verfahren zur KSt kommt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Rückwirkung des Berichtigungsbescheides nach § 129 AO auf den ursprünglichen Feststellungsbescheid nach § 27 Abs. 2 KStG

Streitig ist, ob die Abtretung einer Forderung als nicht steuerbare Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto zu behandeln ist. Das FG entschied: Keine Nichtigkeit wegen zwischenzeitlicher Verschmelzung: Ein Feststellungsbescheid gem. § 27 Abs. 2 KStG ist nicht bereits allein deshalb nichtig, weil die Feststellung auf einen Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem die Gesellschaft ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Cum/Ex-Verfahren: Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer

Die A-GmbH handelt mit Finanzinstrumenten und ist als Eigenhändlerin an verschiedenen Börsen tätig. Streitig ist (im AdV-Verfahren) die Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapErtrSt) von um den Dividendenstichtag herum durchgeführten Börsengeschäften. Die KapErtrSt bei Cum/Ex-Geschäften ist – so das FG – nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Voraussetzungen einer Organschaft im Hinblick auf die Mindestlaufzeit von EAV

Streitig sind die Voraussetzungen einer Organschaft im Falle der Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahrs während der gesetzlichen Mindestlaufzeit eines Ergebnisabführungsvertrages (EAV) und einer Vertragsklausel über eine automatische Laufzeitverlängerung. Die Voraussetzungen einer Organschaft können im Hinblick auf die gesetzliche fünfjährige Mindestlaufzeit eines EAV (§ 14 Abs. 1...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Zusammenhang mit Gewinnkorrekturen nach dem Übereinkommen (EWG) 90/436

Streitig ist, ob Gewinnminderungen, die auf zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarungen (hier: Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vom 23.7.1990, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1990, Nr. L 225, 10) beruhen, zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens geäußert. Sie reagiert damit auf die sog. Meilicke-Rechtsprechung. Rechtsprechung zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer Zum besseren Verständnis werden zunächst kurz die Urteile des EuGH v. 6...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.2 Körperschaftsteuer

Rz. 28 Die KSt entsteht für Steuerabzugsbeträge in dem Zeitpunkt, in dem steuerpflichtige Einkünfte zufließen[1] und für Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder – wenn die Steuerpflicht erst im Lauf des Kalenderjahrs begründet wird – mit Begründung der Steuerpflicht.[2] Die veranlagte Steuer entsteht gem. § 30 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Körperschaftsteuer

Tz. 15 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Krankenhäuser in gemeinnütziger Trägerschaft können, soweit sie keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterhalten, von der Körperschaftsteuerbefreiungsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) Gebrauch machen. Darüber hinaus gilt bei unterhaltenen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Besteuerun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Besonderheiten bei der Körperschaftsteuer

Tz. 124 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der körperschaftsteuerliche Spendenabzug ist bis auf kleine Abweichungen inhaltsgleich zu § 10b EStG in § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 KStG (Anhang 3) geregelt. So tritt bei der Berechnung des Abzugshöchstbetrags an Stelle des Gesamtbetrages der Einkünfte das Einkommen (§ 8 KStG, Anhang 3). Als Einkommen i. S. dieser Vorschrift gilt das Eink...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Vereine und Stiftungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Andere steuerpflichtige Körperschaften wie beispielsweise Stiftungen und Vereine können sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10), wie z. B. gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anhang 10) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erzielen. Soweit steuerpflichti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftungsbescheid

Tz. 147 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Spendenhaftung darf nur innerhalb der Festsetzungsfrist (§ 169 AO, Anhang 1b) erfolgen. Nach § 10b Abs. 4 Satz 5 EStG (Anhang 10) ist der Ablauf der Festsetzungsfrist an die Körperschaftsteuerveranlagung des Zuwendungsempfängers gekoppelt. Danach läuft sie nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für die vom Zuwendungsempfänger geschuld...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 45 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Kannvorschrift (AEAO zu § 59, Nr. 3, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werde...mehr