Fachbeiträge & Kommentare zu Kennzahl

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.1 Allgemeines

Rz. 127 Die Mindestangabepflichten (MDR), die ESRS 2 vorsieht (Rz 2), kommen immer dann zur Anwendung, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich beurteilt und infolgedessen Angaben zu Konzepten, Maßnahmen, Zielen und Maßnahmen tätigt (§ 3 Rz 10). Die zu den MDR in ESRS 2 vorgesehenen Angaben stellen eine Ergänzung zu den Angabepflichten der vier (sekund...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.1 ESRS E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 33 Die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3.20) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner diesbzgl. Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang gesetzt hat (ESRS E3.31). Die Offenlegu...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 7 Die Angabepflichten, die ESRS S2 vorsieht, sind alle vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. ESRS 2 stellt in App. B eine Liste der Datenpunkte von bereichsübergreifenden und thematischen Normen dar, die sich aus anderen Offenlegungspflichten der EU ableiten. In ESRS S2 gibt es allerdings ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.7 ESRS S1-11 – Soziale Absicherung

Rz. 119 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-11 sollen einen Überblick darüber geben, ob die Arbeitnehmer des Unternehmens gegen Verdienstausfälle aufgrund "schwerwiegender Lebensereignisse" (ESRS S1.AR75) abgesichert sind und, falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist (ESRS S1.72 f.): Das Unternehmen hat offenzulegen, ob seine Beschäftigten durch öffentliche Progra...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Hinweis In der Kommentierung werden die Begriffe "Belegschaft" und "Beschäftigte" als Synonyme für "Arbeitskräfte des Unternehmens" verwendet. ESRS S1 adressiert Offenlegungspflichten zu den "Arbeitskräften des Unternehmens": Dabei handelt es sich um eine bedeutende Gruppe der "betroffenen Interessenträger" (ESRS S1.12), die darüber hinaus als "häufig" angeführte Katego...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 9 Von hoher praktischer Relevanz sind die Übergangsbestimmungen aus ESRS 1, Kap. 10.2 zur geforderten Abdeckung der Wertschöpfungskette. Diese spielt für die Angabepflichten zu ESRS S2 eine große Rolle. Die folgenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem betreffenden Akteur der Wertschöpfungskette um ein KMU handelt oder nicht (ESRS 1.133). Für die erst...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Mindestangabepflicht

In einer Mindestangabepflicht wird der erforderliche Inhalt der Informationen festgelegt, die das Unternehmen bei der Berichterstattung über Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen oder Ziele entweder gemäß einer Angabepflicht in einem ESRS oder auf einer unternehmensspezifischen Basis angibt.mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.8 ESRS S1-12 – Menschen mit Behinderungen

Rz. 125 Mit der Angabepflicht in ESRS S1-12 soll das berichterstattende Unternehmen den Prozentsatz seiner Arbeitnehmer mit Behinderung offenlegen (ESRS S1.77). Ziel ist es darzustellen, inwieweit Menschen mit Behinderung, die in Rz 54 als eine besonders für Auswirkungen exponierte bzw. marginalisierte Belegschaftsgruppe definiert werden, zu den Arbeitnehmern des Unternehmen...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

Rz. 12 Das berichtspflichtige Unternehmen ist zur Angabe seines Übergangsplans zum Klimaschutz (transition plan for climate change mitigation) verpflichtet. Anhang II der ESRS definiert einen Übergangsplan zum Klimaschutz als einen Aspekt der übergeordneten Unternehmensstrategie, welcher die Ziele, Maßnahmen und Ressourcen darlegt, die zur Dekarbonisierung des Unternehmens v...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.13 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 170 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit "arbeitsbezogene Vorfälle" und schwerwiegende Menschenrechtsverstöße die Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen (ESRS S1.101). Insbes. sind alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzustellen ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.4.1 Phase-in-Regelungen

Rz. 47 Im Hinblick auf die Erstanwendung eines künftigen ESRS LSME verweist ED ESRS LSME Abschn. 1.121 auf App. C des Entwurfs, in dem Übergangsregelungen zur zeitlich gestaffelten Erstanwendung der Angabepflichten festgelegt werden (sog. Phase-in-Regelungen). Die vorgesehenen Vereinfachungszeiträume beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der Erstanwendung des ESRS LSME gem. CSR...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.2 Aktuell angewandte Prüfstandards

Rz. 6 De lege ferenda gibt es keine spezifischen Prüfungsstandards für nachhaltigkeitsbezogene Informationen. Die International Federation of Accountants (IFAC) gemeinsam mit der Association of International Certified Professional Accountants (AICPA) legt in ihrem Bericht "The state of play: Sustainability disclosure & assurance" aus dem Jahr 2024 Kennzahlen u. a. zur global...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 2.2 Strategieumsetzung

Rz. 37 Der Erfolg eines Unternehmens basiert auf zwei wesentlichen Faktoren: den richtigen Strategien und einer effektiven Umsetzung. Mit strategischen Ansätzen für mehr Nachhaltigkeit und Resilienz (Rz 30 ff.) kann ein Unternehmen Wettbewerbsvorteile schaffen und damit eine "Strategie-Prämie" realisieren. Darüber hinaus ist die Umsetzungskompetenz eine Quelle für Wettbewerb...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 4 Fazit

Rz. 146 ESRS 2 enthält allgemeine Angabepflichten, die unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse von allen berichtspflichtigen Unternehmen zu tätigen sind. Sie legen das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und spannen zugleich einen Bogen um die thematischen Angaben zu den Nachhaltigkeitsaspekten, die in den weiteren Abschnitten der Nachhaltigkeitserk...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.4 ESRS S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 93 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitskräfte des Unternehmens durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur ...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4.3 ESRS E4-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 46 Bei den Angaben im Hinblick auf die voraussichtlichen finanziellen Effekte wesentlicher biodiversitäts- und ökosystembezogener Risiken und Chancen sind die Anforderungen gem. ESRS 2.48(d) zu berücksichtigen (ESRS E4.42 f.; § 4 Rz 107). Darüber hinaus wird gefordert: dass die zu tätigenden Angaben eine Quantifizierung der erwarteten finanziellen Effekte in monetären Ein...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 3.6 Zwischenergebnis und Beispiel

Rz. 46 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Rechnungslegungsregelwerke für die Finanzberichterstattung den Begriff des Konsolidierungskreises nicht eindeutig mit der Festlegung verknüpfen, welche Unternehmen tatsächlich in die Konsolidierung zur Aufstellung des Konzernabschlusses einbezogen werden. Aufgrund von Wahlrechten bzw. Ausnahmeregelungen oder Konsolidieru...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 ESRS G1.4 betont, dass die Offenlegungsanforderungen des ESRS G1 i. V. m. den in ESRS 2 geforderten Angaben zu Governance (GOV), Strategie (SBM) und Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) gelesen und berichtet werden sollen. Insbes. bei der Wesentlichkeitsbetrachtung ist zu beachten, dass die Angaben nach ESRS 2 weder den Wesentlichkeitsbeschränkungen ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 3 Fazit

Rz. 185 ESRS S1 lässt sich als "Flaggschiff-Standard" bezeichnen – sowohl innerhalb des Gesamtsystems des Set 1 der ESRS als auch im Besonderen als bereits elaboriertester Teil der "S-Säule" der vorliegenden Standards. Ähnlich komplex ist einzig ESRS E1 zum Thema des Klimawandels – das einen besonderen Schwerpunkt der regulatorischen Initiativen darstellt. Die Arbeitskräfte ...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.3 ESRS S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

Rz. 85 Der Indikator ESRS S1-7 ist als Ergänzung zu und in engem Zusammenhang mit ESRS S1-6 zu sehen. Diese Angabepflicht zielt darauf ab darzulegen, wie stark das Unternehmen auf den Teil der Fremdarbeitskräfte innerhalb seiner Arbeitskräfte angewiesen ist (ESRS S1.54): Das Unternehmen muss die Gesamtzahl der im Unternehmen tätigen Fremdarbeitskräfte gem. NACE Code N78[1] an...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 124 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / Vorbemerkung

Die besonderen Herausforderungen des Klimaschutzes und die Informationsbedürfnisse der Adressaten haben die (parallele) Entwicklung von drei Rahmenwerken – bedeutsam sind die Verlautbarungen der SEC, die allerdings aktuell nicht weiterverfolgt werden, und des ISSB, die sich bislang ausschl. Klimaaspekten widmen, und die Berichtsanforderungen der EU-Kommission in den ESRS – z...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 4 Berichtsgrenzen (Konsolidierungskreis, Wertschöpfungskette und Vergleichszahlen)

Rz. 49 Gem. ESRS 1 soll die Nachhaltigkeitserklärung für denselben Berichtskreis wie für die finanzielle Berichterstattung erstellt werden, abzustellen ist auf das Konzept der "operational control"; demnach hat eine unter den Anwendungsbereich der CSRD fallende Muttergesellschaft in der konsolidierten Berichterstattung auch die Nachhaltigkeitsinformationen für ihre Tochterun...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 27 Die Angabepflichten in ESRS S1 sind prinzipiell vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse wahrzunehmen. Einige der vorgesehenen Offenlegungserfordernisse im Zusammenhang mit ESRS S1 sind bereits in anderen EU-Rechtsmaterien (SFRD, Benchmark-VO) erfasst und richten sich an ausgewählte Unternehmensgruppe...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E4 adressiert Angabepflichten zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen (biodiversity and ecosystems), was von besonderer Bedeutung ist, da nahezu die Hälfte des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) stark von einer intakten biologischen Vielfalt und gesunden Ökosystemen abhängt.[1] Es ist jedoch festzustellen, dass zahlreiche wirtschaftliche Aktivitäten Ökosystem...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E1 adressiert das Thema "Klimawandel" unter Betrachtung der zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassung an den Klimawandel (climate change adaptation).[1] Der Berichtsstandard befasst sich allerdings auch explizit mit Sachverhalten rund um Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien, sofern diese Relevanz hinsichtlich des Obe...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD [1] erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social – Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden müssen. Neben z...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.6 ESRS S1-10 – Angemessene Entlohnung

Rz. 108 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.3 ESRS E3-5 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 65 Die nach ESRS E3.30 zu berichtenden Informationen – also die Angabe des Unternehmens zu seinen erwarteten finanziellen Effekten aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen – sollen die nach ESRS 2.48(d) erforderlichen Angaben zu den aktuellen Auswirkungen auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Cash...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.7 ESRS E1-8 – Interne CO2-Bepreisung

Rz. 97 Nach der Angabepflicht zur internen CO2-Bepreisung hat das Unternehmen offenzulegen, ob es interne CO2-Bepreisungssysteme implementiert hat.[1] Sofern dies der Fall ist, sind Angaben verpflichtend zu tätigen, inwieweit diese Systeme die Entscheidungsfindung und die Anreizsetzung der Implementierung der klimabezogenen Konzepte und Ziele unterstützen (ESRS E1.62). Nach ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.3 Doppelte Wesentlichkeit im ED ESRS LSME

Rz. 32 ED ESRS LSME schreibt für LSME-Unternehmen in Abschn. 1.22 – ebenso wie ESRS 1.21 für Anwender des Set 1 – vor, dass über Nachhaltigkeitsaspekte auf der Grundlage des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit zu berichten ist. ED ESRS LSME spezifiziert also die Informationen, die ein LSME-Unternehmen über seine wesentlichen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf einen b...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.5 Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Rz. 80 Von der Systematik her vergleichbar mit der Angabe der Energieintensität hat das Unternehmen die Intensität seiner Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Anders als bei der Energieintensität ist eine gesonderte Berechnung der Treibhausgasintensität für unterschiedliche klimaintensive Sektoren jedoch nicht gefordert. Die Treibhausgasintensität ist eine Information,...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 3 Fazit

Rz. 113 ESRS E1 umfasst Angabepflichten hinsichtlich des Klimawandels. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E1 berücksichtigt zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassu...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.3 Sichtweisen zur Verknüpfung von Strategie und Nachhaltigkeit

Rz. 16 Oft wird in der Praxis verkannt, dass sowohl die Strategieentwicklung als auch deren Umsetzung keine allein technischen Probleme darstellen, die mit rein mechanistischen Ansätzen zu lösen sind. Ein Strategieprozess wirkt im Zusammenspiel mit der strategischen Führungskultur und den in einem Unternehmen vorherrschenden Denk-, Entscheidungs- und Handlungsmustern. Das is...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.2 Interoperabilität zwischen ESRS und IFRS SDS

Rz. 34 Als Reaktion auf die Forderung nach einer global baseline (Rz 1 f.) haben die IFRS Foundation und EFRAG im Mai 2024 als Ergebnis einer gemeinsamen Anstrengung Leitlinien zur Angleichung der IFRS SDS und ESRS veröffentlicht.[1] Inhaltlich konzentrieren sich die Leitlinien auf klimabezogene Angaben und decken daher hauptsächlich die Anforderungen von IFRS S2 und, soweit...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.1 Zielsetzungen und Inhalt

Rz. 1 In ESRS S2 werden die Angabepflichten zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (value chain workers) adressiert. Als Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gelten alle Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens, die vom Unternehmen wesentlich beeinflusst werden oder beeinflusst werden können, einschl. der Auswirkungen, d...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten

Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutting standards): diese umfassen ESRS 1 ("Allgem...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.1 ESRS S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 70 Die Angabepflichten des ESRS S1-5 fordern, ein Verständnis darüber zu schaffen, inwieweit berichtspflichtige Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele nutzen, um Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen bzw. Erzielung wesentlicher positiver Auswirkungen sowie bei der Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.1 ESRS 2 BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Rz. 15 Angabepflicht ESRS 2 BP-1 umfasst einige grundlegende Informationen zu Umfang und Inhalt der vorgelegten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei den Nutzern dieser Berichterstattung soll ein Verständnis darüber geschaffen werden, wie die Nachhaltigkeitserklärung erstellt wurde. Auf folgende drei Aspekte ist einzugehen (ESRS 2.3 f.): Festlegung der Berichtsgrenzen i. A., A...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.2 Strategierelevanz für das eigene Unternehmen

Rz. 8 Aus der Perspektive eines Unternehmens lassen sich die genannten makroökonomischen Entwicklungen als sozio-ökologische Disruptionen interpretieren, die zu tiefgreifenden Veränderungen in den Märkten führen können. Angesichts der sozio-ökologischen Realitäten des 21. Jahrhunderts wird die bisherige Art und Weise zu wirtschaften zunehmend infrage gestellt und eine Richtu...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.3 Energieintensität auf Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Rz. 67 Zusätzlich zur absoluten Angabe des Energieverbrauchs haben Unternehmen mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren für diese(n) Bereich(e) die Energieintensität, also das Verhältnis von Energieverbrauch zu Nettoumsatzerlösen, anzugeben (ESRS E1.40–E1.43; ESRS E1.AR36). Konkret ist die Energieintensität als der Gesamtenergieverbrauch je Nettoumsatzerlös definiert und ...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.2 TCFD-Rahmen als gemeinsame Basis

Rz. 5 Trotz der bedeutsamen Unterschiede gibt es Gemeinsamkeiten in den (Klima-)Regeln. Allen Anforderungen ist der TCFD-Rahmen als (Ausgangs-)Basis gemein. Bei der Entwicklung ihrer jeweiligen Offenlegungsrichtlinien haben die SEC, die EFRAG und der ISSB jeweils Elemente des Offenlegungsrahmens der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verwendet, um ihr...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.4 ESRS E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Rz. 71 Nach ESRS E1.44 hat das berichtende Unternehmen gesondert voneinander anzugeben: seine Scope-1-THG-Bruttoemissionen (sowohl als Angabe in Tonnen CO2-Äquivalent als auch unter Nennung des prozentualen Anteils der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen; Letzteres ergibt sich aus ESRS E1.48), seine Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in Tonnen CO...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (iv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.1 Konzeption und Verbindlichkeit

Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im Fall der CSRD – das Verhalten der U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 119 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über die ...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Rz. 100 Die Angabepflicht ESRS E1-9 erweitert die Informationen zu den aktuellen finanziellen Effekten gem. ESRS 2 SBM-3 (ESRS 2.48(d)). Sie erfordert Angaben einerseits über die erwarteten finanziellen Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken, andererseits über wesentliche klimabezogene Chancen, von denen das Unternehmen profitieren könnte. Das Hauptziel...mehr