Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Literaturauswertung zum HGB / 2.33 Ergebnisverwendung

Schiffer, Ergebnisabführungsvertrag – bilanzielle Herausforderungen bei Gewinn- oder Verlustvortrag, BB 20/2026, S. 1136; Heußner, Welche Relevanz hat das Buchwertprivileg des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG für Kapitalgesellschaften? – Anwendungsbereich der verdeckten Gewinnausschüttung wird zum K.-o.-Kriterium, NWB 15/2026, S. 963; Scholz, Berücksichtigung von Gewinnabführung... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.8.1 Regelung

Verluste aus stillen Gesellschaften, Unterbeteiligungen oder sonstigen Innengesellschaften an Kapitalgesellschaften, bei denen der Gesellschafter oder Beteiligte als Mitunternehmer anzusehen ist, unterliegen nach § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG Verlustverrechnungsbeschränkungen. Sie bilden einen gesonderten Verrechnungskreis mit der Folge, dass sie nur mit Gewinnen aus dersel... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.98 Sonderbilanzen und Status

Kahlert, Steuerfreiheit eines Ertrags aus einem Forderungsverzicht im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers gemäß § 3 a EStG, WPg 12/2026, S. 762; Müller, Zuordnung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zum Sonderbetriebsvermögen – Zugleich Anmerkung zum BFH-Urteil v. 25.9.2025 – IV R 12/23, NWB 18/2026, S. 1186; Cremer, Sonderbilanz eines Gesellschafters – Aufstellun... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.24 Darlehn

Thurow, Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit, BC 1/2026, S. 4; Tetzlaff, Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch zwischengeschaltete vermögensverwaltende KG – Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 27.11.2024 – I R 21/22, StuB 17/2025, S. 650; Bünning, Steuerbilanzielle Korrektur von Darlehensverhältnissen im Personengesellschaft... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.122 Zinsaufwendungen

Ritzer/Wienke, Entstehung eines EBITDA-Vortrags i. S. d. § 4h Abs. 1 Satz 3 EStG bei positivem Zinsüberhang – Zugleich Anmerkung zu FG Köln v. 26.6.2025 – 13 K 1975/22, FR 6/2026, S. 250; Prinz, N... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.13 Betriebseinnahmen nach EStG

Eggert, Abweichung vom Abflussprinzip bei Nichtbilanzierung – Gilt § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG noch?, BBK 5/2025, S. 205; Schiffer, Phasengleiche Gewinnvereinnahmung bei Kapitalgesellschaften – Ein Überblick über die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung, StuB 20/2024, S. 782; Schmitz, Buchführung – Trinkgelder an Arbeitnehmer und Unternehmer – Der Erhalt von Trinkgeld erhö... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beim Erwerb von Anteilen an der Komplementär-GmbH erfolgt d... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.86 Offenlegung

Zwirner/Vodermeier, Verspätete Offenlegungen des Jahresabschlusses: Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens bis Mitte März 2026 – Verlängerte Offenlegungsfrist für Rechnungslegungsunterlagen betreffend das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2024, BC 2/2026, S. 58; Hofmann/Li/Sievers, ESEF-Berichterstattung in Deutschland: Herausforderungen und Chancen, KoR 7-8/2025, S. 251; Geh... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.3 Umfang

Für die Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. d. § 15b Abs. 1 EStG ist Voraussetzung, dass auf ein vorgefertigtes Konzept i. S. d. § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zurückgegriffen wird. Dieses muss, bezogen sowohl auf den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft als auch auf ihre Konstruktion, bereits vor der eigentlichen Investitionsentscheidung durch den oder die Initiatoren fest... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.101 Steuerbilanz

Cremer, Gewinnrealisierung in Handels- und Steuerbilanz – Typische Praxisfälle und Hinweise zur Verbuchung, BBK 10/2026, S. 470; Fiand, Dauerverluste und steuerliches Einlagekonto bei Betrieben gewerblicher Art – Eine Einordnung des BFH-Urteils v. 20.1.2026 – VIII R 39/23, NWB 24/2026, S. 1583; Kanzler, Zur Anwendung des formellen Bilanzenzusammenhangs bei unzulässig gebilde... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.89 Prüfung des Jahresabschlusses

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Betriebsaufspaltungen in de... / a) Besitzunternehmen = Kapitalgesellschaft

Handelt es sich bei dem Besitzunternehmen um eine Kapitalgesellschaft, so führt das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung in der Regel zu keinen weitreichenden steuerlichen Implikationen, da deren Einkünfte bereits kraft Rechtsform als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt werden.[35] mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.2.2 Rechtsform

Rz. 199 Die vermittelnde Gesellschaft muss nach der Einordnung des deutschen Steuerrechts einer Kapitalgesellschaft entsprechen. Ob eine ausländische Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft entspricht, ist nach dem Rechtstypenvergleich zu bestimmen.[1] Zunächst muss es sich bei der vermittelnden Gesellschaft um eine Gesellschaft handeln, die dem Stpfl. Bezüge i. ... mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.2 Veräußerungen

Rz. 430 Der Begriff der Veräußerung wird in § 11 Abs. 4 AStG nicht definiert. Es werden allerdings den Gewinnen aus der Veräußerung in § 11 Abs. 4 AStG die Gewinne aus der Auflösung der ausländischen Gesellschaft sowie aus der Herabsetzung des Kapitals der ausländischen Gesellschaft gleichgestellt. Rz. 431 Die beiden Vorgänge der Auflösung und der Herabsetzung des Kapitals st... mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 1.2.2 Ausnahme: Werbungskostenabzug in bestimmten Einzelfällen

In bestimmten Einzelfällen kommt auch nach Einführung der Abgeltungsteuer ein Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Betracht. Der Sparer-Pauschbetrag steht dem Steuerpflichtigen in diesen Fällen nicht zu. Stattdessen kann er die tatsächlich angefallenen Werbungskosten geltend machen. Bereits innerhalb des § 20 EStG erfährt das Abzugsverbot für Wer... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3.1 Vorbelastung mit Gewerbesteuer

Rz. 512 § 11 Abs. 5 S. 1 AStG ordnet die Minderung des Gewerbeertrages durch den Ansatz des Kürzungsbetrages an. Rz. 513 Als Voraussetzung für die Anwendung des Kürzungsbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer müssen die Hinzurechnungsbeträge beim Stpfl. der Gewerbesteuer unterlegen haben (§ 11 Abs. 5 S. 1 AStG). Hinzurechnungsbeträge können je nach Konstellation – neben der Ein... mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / I. Definition und Grundlagen

Das steuerliche Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung findet seinen Ursprung in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs[1] und wurde durch den Bundesfinanzhof[2] in ständiger Rechtsprechung anerkannt sowie laufend fortentwickelt[3]. Wenngleich sich die Betriebsaufspaltung mittlerweile in einzelnen Rechtsnormen[4] wiederfindet, existiert eine explizite gesetzliche Grundlage ... mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 2. Regelkonstellation

Unabhängig von der Entstehung als echte oder unechte Betriebsaufspaltung bildet in der Praxis vorwiegend ein Einzelunternehmen[22] bzw. eine Personengesellschaft[23] das Besitzunternehmen und eine Kapitalgesellschaft[24] das Betriebsunternehmen. Vorstehende Regelkonstellation soll im Folgenden auch Gegenstand dieses Artikels sein. mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 4. Kapitalistische Betriebsaufspaltung

Unter einer kapitalistischen Betreibsaufspaltung werden zumeist Konstellationen verstanden, in denen das Besitzunternehmen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft hat.[28] Zu beachten hierbei ist insbesondere, dass im Hinblick auf das Vorliegen einer personellen Verflechtung ein Rückgriff auf die hinter der Besitzkapitalgesellschaft stehenden Anteilseigner für die Beurteilu... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.2 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 143 In § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG werden Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt. Dies sind insbesondere Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an einer GmbH, an Genossenschaften sowie an optierenden Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG (§ ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.6.3 Änderung der Rechtsform und Umwandlungsvorgänge

Rz. 350 Beantragt eine nach § 1a KStG optierte – und als Körperschaftsteuersubjekt behandelte – Personengesellschaft gem. § 1a Abs. 4 KStG die Rückoption zur Behandlung als Personengesellschaft, entfällt auf Ebene der Gesellschaft als Stpfl. i. S. d. § 11 AStG das Hinzurechnungskorrekturvolumen. Dies ergibt sich als Konsequenz der fehlenden Steuersubjektivität von Personenge... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.2 Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft

Rz. 122 Der Stpfl. muss die in § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AStG genannten Bezüge – vorbehaltlich des S. 2 (s. Rz. 188ff.) – von einer ausländischen Gesellschaft erhalten. Eine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 11 AStG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausland liegen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG).[1] Die ausländische Gesellschaft muss im Zeitpu... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.5 Anwendungsbeispiele

Rz. 543 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, Kürzung der Dividende gem. § 9 Nr. 7 GewStG Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. Das Wirtschaftsjahr de... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.15 Formwechselnde Umwandlung

Rz. 144 Eine unrichtige Angabe der Rechtsform nach einer formwechselnden Umwandlung[1] berührt (wegen Wahrung der rechtlichen Identität) nicht die rechtliche Identität der Gesellschaft.[2] Ändert sich allerdings die Rechtsform, ist die Regelung über die steuerliche Gesamtrechtsnachfolge entsprechend anzuwenden.[3] Bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesel... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.9 Juristische Personen

Rz. 118 Inhaltsadressat des Verwaltungsakts ist die juristische Person, der an ihre Geschäftsanschrift bekannt zu geben ist. Gleiches gilt für Körperschaften i. S. des § 14b Abs. 1 S. 2 AO.[1] Eine Adressierung an den Geschäftsführer genügt nicht.[2] Die Angabe des gesetzlichen Vertreters (z. B. GmbH-Geschäftsführer) als Bekanntgabeadressat ist nicht erforderlich.[3] Bei jur... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.7 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Personenhandelsgesellschaft oder rechtsfähige GbR in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinschaft keinen Geschäftsführer hat, kann di... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttung an andere (nahestehende) Personen

Rz. 59 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn die Leistung, die zu der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung beim KSt-Subjekt führt, nicht unmittelbar an den Gesellschafter erfolgt, sondern an einen Dritten. Der Vorteil wird dann dem Gesellschafter mittelbar zugewendet. Voraussetzung ist immer, dass der Dritte Nutzen aus der Vermögensverl... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.2 Der Körperschaft zurechenbare Handlung

Rz. 74 Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung muss auf einer der Körperschaft zurechenbaren Handlung beruhen. Da das steuerliche Institut der verdeckten Gewinnausschüttung andere Zwecke verfolgt als das Zivilrecht,[1] ist auch der im Rahmen des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung verwendete Begriff der "Zurechnung" der Handlung ein steuerrechtlich... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.2 Materielle Wirtschaftsgüter oder erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 235 Besteht die Vermögensminderung in der Übertragung eines materiellen Wirtschaftsguts (einschließlich Geld) oder eines erworbenen immateriellen Wirtschaftsguts, also in bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgütern, erfolgt die Abwicklung nach folgenden Grundsätzen. Bei der den Vorteil gewährenden Gesellschaft ist das Einkommen außerbilanziell um den Betrag der verdeckten Ge... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger

Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese Fälle werden jedoch nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG [3] ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.2 Schenkungsteuerliche Konsequenzen

Rz. 209a Erbringt eine Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter eine überhöhte Leistung, die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, hat dies grundsätzlich keine schenkungsteuerlichen Konsequenzen. Eine Gewinnausschüttung, auch wenn sie verdeckt ist, erfolgt in Erfüllung des Gesellschaftszwecks der Kapitalgesellschaft und ist daher ebenso wenig wie eine off... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ei... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.1 Stellung der verdeckten Gewinnausschüttung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung beruht darauf, dass der Gesellschafter mit seiner Kapitalgesellschaft in Lieferungs- und Leistungsbeziehungen treten kann. Soweit er dabei wie ein fremder Dritter handelt, also Lieferungs- und Leistungsbeziehungen eingeht, die in gleicher Weise auch mit Dritten bestehen könnten, werden diese Beziehungen steuerlich anerkann... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.9 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 263 Die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ist materiell- und verfahrensrechtlich unabhängig von der verdeckten Gewinnausschüttung auf der Ebene des Gesellschafters, selbst wenn es sich um den gleichen Sachverhalt handelt. Die Entscheidung über die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft entfaltet daher keine Bin... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.1 Einordnung dieses Maßstabs in die Systematik der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 116 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf gesellschaftsrechtlichen Beziehungen bzw. Gründen beruht. Der regelmäßige Maßstab für die Beurteilung, ob eine Rechtsbeziehung auf gesellschafts- oder schuldrechtlicher Grundlage beruht, ist das Verhalten des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleit... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 6 Der Nachweis der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 278 Für die Frage, ob der Stpfl. den Nachweis führen muss, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, oder vielmehr die Finanzbehörde die (objektive) Beweislast dafür trägt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist von den Grundsätzen der Rspr.[1] auszugehen. Danach trägt die Finanzbehörde die Feststellungslast für die den Steueranspruch begründenden T... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.2 Nießbraucher

Rz. 56 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann nur an den Inhaber der mitgliedschaftsrechtlichen Stellung erfolgen oder an eine Person, die aufgrund besonderer Gestaltungen eine mitgliedschaftsähnliche Stellung innehat. Dies kann bei Bestellung eines Nießbrauchs an den Anteilen an einer Körperschaft der Nießbraucher sein. Voraussetzung ist, dass dem Nießbraucher aufgrund der ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.5 Befriedigung von Interessen des Gesellschafters

Rz. 200 Die Handlung der Körperschaft, die zu der Minderung des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG führt, muss geeignet sein, bei dem Gesellschafter zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nrn. 9, 10 EStG zu führen. Das ist der Fall, wenn die Körperschaft nicht im eigenen, von Gewinnstreben getragenen Interesse handelt, sondern wenn diese Handlung darau... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.4 Korrekturen im Bereich der Passivposten

Rz. 226 Hängt die verdeckte Gewinnausschüttung mit Vorgängen im Bereich der Passivposten der Gesellschaft zusammen, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Das bedeutet, dass bei der Gesellschaft eine außerbilanzielle Korrektur steuerpflichtigen Einkünfte vorzunehmen ist, wenn und soweit der Steuerbilanzgewinn aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen gemindert worde... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.3 Einbeziehung der Position des Geschäftspartners

Rz. 189 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bedeutet, dass auch die Position des Geschäftspartners in gewissem Umfang in die Überlegungen einbezogen werden muss. Von der Gesellschaft kann in ihren Geschäftsbeziehungen zum Gesellschafter nicht mehr verlangt werden, als was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter in Vertragsbeziehungen ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung

Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, stellt also wirtschaftlich etwas anderes dar, als er se... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.1 Verhältnis zum materiellen Handelsrecht

Rz. 15 Das Verhältnis des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung zum Handelsrecht ist eine der wichtigsten systematischen Fragen des Rechts der verdeckten Gewinnausschüttung. Historisch gesehen hat sich die steuerliche Rspr. zur verdeckten Gewinnausschüttung soweit wie möglich an das Handelsrecht angelehnt bzw. handelsrechtliche Maßstäbe übernommen. Insbesondere gilt di... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.1 Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Rz. 174 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zur Konkretisierung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung besagt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn das Handeln des Geschäftsleiters im konkreten Einzelfall dem eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hat. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass es Aufg... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.6 Gesetzliche Ansprüche

Rz. 171 Nach der Rechtsprechung[1] ist auch bei gesetzlichen Ansprüchen[2] eine vorherige, klare und eindeutige Vereinbarung erforderlich, weil es trotz des zivilrechtlichen Bestehens der Ansprüche in der Hand von Gesellschaft und Gesellschafter liege zu entscheiden, ob eine Beziehung zwischen ihnen schuldrechtlicher Art sein soll. Nur wenn dies der Fall ist, müssen Ansprüch... mehr