Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931. Rn. 720 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Frage ist nunmehr, wie sich die ab s Rn 693 dargestellte Rechtslage im Halb- bzw Teileinkünfteverfahren niederschlägt (ab 2002, für Auslandsgesellschaften ab 2001 bei kalendergleichem Wj). Die Unternehmenssteuerreform hat bezüglich der Bilanzierung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsformen

Rn. 302a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach beteiligten Rechtsformen (ohne Bedeutung für die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung) unterscheidet manmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 31. Die Änderungen des Jahres 1976 (EStÄndG/KStRG/EGAO)

Rn. 35 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10d EStG, der erst durch das EStRG 1974 dergestalt geändert wurde, daß der Gewinn zwar durch Vermögensvergleich, jedoch nicht mehr aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt sein mußte, wurde durch EStÄndG vom 20.04.1976 (BStBl I 76, 282) erneut und nunmehr viel wesentlicher geändert. Den Verlustabzug können ab dem VZ 1975 alle Steuerpf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Besonderheiten im Halb-/Teileinkünfteverfahren

Rn. 748 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Teilwertzuschreibungen sind im Halbeinkünfteverfahren ab 2002 bei Inlandsgesellschaftern, ab 2001 bei Auslandstöchtern bei der Einkommensermittlung von Körperschaften gem § 8b Abs 3 KStG aF ganz und gem § 3 Nr 40a EStG bei der Gewinnermittlung von natürlichen Personen hälftig bzw nunmehr anteilig zu 40 % "außerhalb der Bilanz" wieder abzuzi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 20.04.1949, WiGBl 49, 69

Rn. 4 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Einen weiteren bedeutsamen Schritt in Richtung auf eine Konsolidierung und Normalisierung des EStRechts im Rahmen des Möglichen bedeutete das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern für die amerikanische und britische Besatzungszone (Zweites Landesges zur Vorläufigen Neuordnung der ESt und KSt vom 20.09.1949 für Baden, Landesgeset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) BFH-Rspr zur Beteiligung im Betriebsvermögen

Rn. 693 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die BFH-Rspr zu Beteiligungen an KapGes im BV (Bilanzierung)ist rein einzelfallbezogen. Mehrheitlich geht sie mehr oder weniger unreflektiert davon aus, dass alles, was seitens des Mutterunternehmens in die Tochter- KapGes "hineingesteckt" wird, auf dem Beteiligungskonto zu aktivieren ist (zB BHF BFH/NV 1992, 15), woran sich dann die Frage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Umfang der Anschaffungskosten (bzw Herstellungskosten)

Rn. 681 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für den Umfang der AK oder HK der Beteiligungen ergeben sich keine Abweichungen. Es gelten die allg Grundsätze (s Rn 153f). Damit umfassen die AK im Regelfall den gezahlten Erwerbspreis. Rn. 682 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören insb Gutachter-, Makler- oder Beurkundungskosten sowie die Kosten einer "due dilig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Korrespondierende Bilanzierung

Rn. 716 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 6 Abs 6 S 2 EStG betrifft die Besteuerungsebene des Gesellschafters im BV, die Entscheidung des GrS BFH BStBl II 1998, 307 befasst sich mit der Gesellschaftsebene. Daraus kann man uU die Intention des Gesetzgebers (den Materialien lässt sich das nicht entnehmen) zur Erreichung einer korrespondierenden Bilanzierung zwischen Gesellschafter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kölbl/Neumann, Gewinne und Verluste bei der Sanierung von Unternehmen (Teil I), Ubg 2018, 273. Rn. 708 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Behandlung des Forderungsverzichtes (im BV) eines Gesellschafters bei der Gewinn- und Einkommensermittlung der Gesellschaft stand im Mittelpunkt des Beschlusses GrS BFH BStBl II 1998, 307 (sog Einlagebeschluss). Als absolutes Novum des deutsche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dgb) Mehrperiodische Betrachtung

Rn. 726 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Ausgehend von dem Bilanzbeispiel in s Rn 724 ist in den folgenden beiden Schemata der Fall einer gelungenen Sanierung der Tochter-KapGes – deshalb mehrperiodische Betrachtung – dargestellt. Schema 3: Zwischenperiodischer Vergleich bei Anteilen im körperschaftsteuerlichen BVmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dg) Praxishinweise zur Steuergestaltung und -abwehr

Rn. 722 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die eher verwirrende, unter s Rn 695 aufgegliederte BFH-Rspr zur Bilanzsanierung von Tochter-KapGes erleichtert die Steuerplanung nicht gerade. Hinzu kommt das Erfordernis, immer beide Besteuerungsebenen in das Kalkül einzubeziehen. Andererseits hat das StEntlG 1999/2000/2002 eine weitgehend korrespondierende Bilanzierung bei Mutter und Toc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Beteiligung an Personenhandelsgesellschaften in der StB, BB 1991, 448; Sommer, Bilanzierung von Anteilen an PersGes in HB und StB 1996; Bürkle/Knebel, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1067; Reiss, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1887. Rn. 671 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG regelt neben der Bewertung von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Einlagen an KapGes als Bilanzierungsproblem beim Einlegenden, Beil 16 BB 1996; Weber-Grellet, AK und Beteiligungskosten iRd § 17 EStG, DStR 1998, 1617; Krink/Maertins, Gesellschafterdarlehen im Handels- und Steuerrecht, DB 1998, 833; Buciek, Das kapitalersetzende Darlehen im Steuerrecht, Stbg 2000, 109; Hoffmann, Die Beteiligung an KapGes als WG sui generis, in FS ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Widerlegung der Teilwertvermutung

Rn. 734 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Eine Widerlegung der Teilwertvermutung gelingt am ehesten durch den Nachweis einer Fehlmaßnahme. Vgl hierzu unter s Rn 443 die tabellarische Übersicht über die BFH-Rspr. Die dort angeführten Urt sind überwiegend auf die Teilwertermittlung von Beteiligungen an KapGes ausgerichtet. Besonders praxisrelevant ist dabei das Urt BFH BStBl II 1979,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 81. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz), BGBl I 90, 1318

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 14.05.1991 hat der Deutsche Bundestag das Solidaritätsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Die erforderliche Verpflichtung von Arbeitgebern, Geldinstituten, Kapitalgesellschaften zum Einbehalt der Ergänzungsabgabe neben Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Aufsichtsratsteuer etc ergibt sich jedoch erst aus einer Vorschrift des Steueränderu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Übergangsregelung durch Einführung der Zuschreibungspflicht

Rn. 745 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertzuschreibungspflicht gilt ab 1999 (vorher Wahlrecht). Allerdings besteht eine gesetzliche Rückwirkung für alle in der Vergangenheit irgendwann einmal vorgenommenen Teilwertabschreibungen. Deshalb ist insb bei Beteiligungen an KapGes eine entsprechende Vergangenheitsforschung zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen seitens des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) ABC der Beteiligungsbilanzierung

Rn. 754 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489); s Rn 740. Agio bei Kapitalerhöhung AK der neuen Anteile, keine nachträglichen AK der bereits vorhandenen Anteile (BFH v 27.05.2009, BFH/NV 2010, 375), s Rn 685, bei Erwerb von festverzinslichen Kapitalanlagen (Namensschuldverschreibung) keine A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

(Die Autoren geben ihre persönliche Meinung wieder) Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002 ff; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich 7. Aufl., Stuttgart 2025; AKEU, Vereinbarke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Die (verdeckte) Einlage als Ersatztatbestand für die Anschaffung?

Rn. 704 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Früher wurde auch im Hinblick auf die ungeklärte Definitionslage über die Anwendung von AK bzw HK mit Erhaltungsaufwand auf Beteiligungen an KapGes die Auffassung vertreten, dass derlei Zuwendungen der Mutterunternehmung an die Tochter-KapGes dem Ersatztatbestand der Einlage und ihrer entsprechenden Bewertung unterliegen müssen. Diese auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Definition

Rn. 706 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die in § 6 Abs 6 S 2 EStG angesprochenen verdeckten Einlagen sind in R 8.9 Abs 1 S 1 KStR 2022 (unzureichend) definiert. Das "verdeckt" meint, dass die Einlage nicht durch Sachkapitalerhöhung in das gezeichnete Kapital geleistet wird. Vielmehr wird die Übertragung in das Vermögen der KapGes außerhalb des Nennkapitals, also in die Kapitalrüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Alternative Sanierungstechniken: Gestaltungspotenzial

Rn. 711 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zu weiteren Wertungswidersprüchen des vorstehend dargestellten Regelungszusammenhangs zwischen dem Beschluss BFH BStBl II 1998, 307 (Einlagebeschluss) einerseits und der Gesetzesneufassung ab 1999 andererseits kommt es bei Vergleich des Forderungsverzichtes (auf eine wertlose Forderung) des Gesellschafters mit anderen Gestaltungen zur Errei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kölbl/Neumann, Gewinne und Verluste bei der Sanierung von Unternehmen (Teil I), Ubg 2018, 273. Rn. 691 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die wohl hM in der Steuerrechtsliteratur stützt sich bei der Subsumierung von entsprechenden Sanierungsmaßnahmen – Forderungsverzichte (ggf gegen Besserungsschein), Einzahlungen in die Kapitalrücklagen, Einzahlungen in die Gesellschaft à fonds perd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Zum Kriterium der "Werthaltigkeit"

Rn. 719 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nicht geklärt erscheint bei den ganzen dargestellten Sanierungstechniken der Inhalt von "werthaltig". Vorstehend ist der Verzicht auf die Forderung jeweils als wertlos, der Barzuschuss bzw die Verlustübernahmeverpflichtung etc als werthaltig angenommen worden (s Rn 712f). Von diesen Annahmen scheinen auch die BFH-Rspr und eine verbreitete A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dga) Einperiodische Sicht

Rn. 725 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zunächst zu den Besteuerungsfolgen bei Planung der Insolvenz. Hier ist die Besteuerungsebene der Gesellschaft ohne Relevanz, weil der dortige Verlustvortrag verlorengeht. Für den (bilanzierenden) Gesellschafter sind die Belastungseffekte der Insolvenz in Schema 1 und 2 dargestellt. Schema 1: Insolvenz der Tochter-KapGes in einem körperschafts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Beteiligung an KapGes als WG sui generis, FS Welf Müller, 2001, 631. Rn. 676 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Beteiligung an KapGes kommt steuerlich unstreitig WG-Eigenschaft zu. Allerdings muss man den besonderen Charakter dieses WG in bilanzrechtlicher und steuerökonomischer Sicht berücksichtigen. Beteiligungen repräsentieren in der Bilanz eine Art derivativen P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gschwendtner, DStR 1999 Beihefter zu Heft 32; Katterbe, Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Sanierungsmaßnahmen eines privat beteiligten GmbH-Gesellschafters, DB 2001, 2671 (Zusammenfassung der nachstehend skizzierten BFH-Rspr); Dorn, Wertverluste aus Gesellschafterdarlehen des PV, NWB 2015, 2150; Dorn, Nachträgliche AK iSd § 17 EStG durch Bürgschaftsinanspruchnahme?, NWB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2 Ein-Personen-Kapitalgesellschaft

Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Quellensteuerentlastung nach § 43b (Abs. 1)

Rz. 6 Vor der Änderung durch das G. v. 9.12.2004[1] wurde von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden) einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (vgl. deren Auflistung in Anl. 2 a. F.) zufließen, die KapESt nach § 43b Abs. 1 EStG auf Antrag der Muttergesellschaft n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmer / 4.2 Ende der unternehmerischen Tätigkeit

Die unternehmerische Betätigung endet – unabhängig von der Rechtsform – mit dem letzten nach außen erkennbaren Tätigwerden.[1] Die Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft ist nicht von der Eintragung im Handelsregister abhängig.[2] Die letzte Tätigkeit ist i. d. R. dann abgeschlossen, wenn alle Gegenstände des Unternehmens verkauft, entsorgt oder entnommen sowie alle ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Mindesthöhe und -dauer der Beteiligung

Rz. 36 Entsprechend Art. 3 der Mutter-Tochter-Richtlinie ist weitere Voraussetzung für die Anerkennung als Muttergesellschaft i. S. d. § 43b EStG eine unmittelbare Mindestbeteiligung von 20 % (vor 2005: 25 %) am Kapital der Tochtergesellschaft (ggf. genügt eine Mindestbeteiligung von 10 %, vgl. Rz. 49) und eine ununterbrochene Mindestbeteiligungsdauer von 12 Monaten. Weil der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cashflow/Kapitalflussrechnung / 1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Kapitalflussrechnung

Im Rahmen der internationalen Rechnungslegung nach IFRS[1] oder US-GAAP[2] ist die Cashflow-Rechnung (Kapitalflussrechnung) gleichberechtigt zu Bilanz, GuV und Anhang. Sie ist wie dieser Pflichtbestandteil der jährlichen Rechnungslegung. Die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sehen eine entsprechende Verpflichtung nur für Konzernabschlüsse[3] und kapitalmarktorientier...mehr

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Cashflow/Kapitalflussrechnung / Zusammenfassung

Begriff Für die Adressaten internationaler wie auch nationaler Jahres- bzw. Konzernabschlüsse (vgl. IAS 7) sind Informationen über die einem Unternehmen zugeflossenen Finanzierungsmittel sowie deren Verwendung von großer Bedeutung, um das Unternehmen finanzwirtschaftlich beurteilen zu können (DRS 21.1.) Für Konzernabschlüsse ist die Kapitalflussrechnung gemäß § 297 Abs. 1 HG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Entwicklung von § 43b EStG und der Anlage 2 (zu § 43b EStG)

Rz. 1f § 43b EStG, wurde durch G. v. 23.10.2000[1] in das EStG eingefügt. § 43b EStG gilt erstmals für Kapitalerträge, auf die das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren nicht mehr anzuwenden ist (§ 52 Abs. 53 S. 2 EStG i. d. F. des G. v. 23.10.2000). Rz. 2 Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie war es, durch Einführung eines wettbewerbsneutralen Steuersystems für Gewinnauss...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.2 Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen für Kapitalgesellschaften

Von diesem Grundsatz der grundsätzlichen Anwendung der Bestimmungen für Kapitalgesellschaften auf Genossenschaften[1] normiert § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz HGB einige Ausnahmen, die nachfolgend dargestellt werden.[2] Dabei ist zu beachten, dass das Gesetz eine Anwendung durchaus ermöglicht, da nur davon die Rede ist, dass diese nicht angewendet zu werden brauchen, e...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5 Grundsätze der Rechnungslegung – Anwendung der Bestimmungen für Kapitalgesellschaften

5.1 Grundsatz Nach § 336 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz HGB finden auf den Jahresabschluss einer Genossenschaft die §§ 264 Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz, 264 Abs. 2 sowie 265 – 289 HGB entsprechende Anwendung. Damit gelten grundsätzlich alle Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsbestimmungen des HGB für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften.[1] Insbesondere gilt auch für...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.3.1 Besonderheiten in der Bilanz

Die Bilanz einer Genossenschaft gleicht in ihrer Form im Wesentlichen der einer jeden Kapitalgesellschaft. § 337 HGB beinhaltet jedoch Normen, die die Besonderheiten im Ausweis des Geschäftsguthabens und der Rücklagen einer Genossenschaft betreffen. Geschäftsguthaben Genossenschaften haben an der Stelle des gezeichneten Kapitals den Betrag der Geschäftsguthaben der Mitglieder ...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.3.2 Besonderheiten in der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung einer Genossenschaft unterscheidet sich nicht von der einer Kapitalgesellschaft. Insbesondere ist eine Gliederung nach dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverfahren zulässig. Auch können kleine und mittelgroße Genossenschaften von den Erleichterungen des § 276 HGB Gebrauch machen.[1]mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 10 Altersentlastungsbetrag und Geschäftsführer

Sachverhalt Ein Geschäftsführer (nicht am Unternehmen beteiligt) wird auch im Rentenalter weiterbeschäftigt und erhält im Jahr 2026 einen Arbeitslohn von 4.000 EUR monatlich. Sein 64. Lebensjahr hat er in 2022 vollendet. Ergebnis Auch ein Geschäftsführer erfüllt grds. die Voraussetzungen für die Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG. Monatlich kann der Arbeitslohn bis zur Höhe von 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 5.2.2 § 285 Nr. 17 HGB

Aufgrund der Nichtgeltung des § 285 Nr. 17 HGB ist es nicht erforderlich,[1] dass im Anhang der Genossenschaft folgende Angaben gemacht werden: § 285 Nr. 17 HGB: Angabe der Honorare des Abschlussprüfers, aufgegliedert nach Tätigkeitsbereichen, gilt nach dem BilMoG nicht mehr nur für Unternehmen, die einen organisierten Markt in Anspruch nehmen, sondern grundsätzlich für mitte...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / 6.2 Erstmalige Berichterstattung durch Nicht-Finanzunternehmen

Rz. 76 Die erstmalige Berichterstattung bestimmt sich nach dem delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung und nach der CSRD. Der delegierte Rechtsakt zur Berichterstattung bestimmt, wann Taxonomieangaben bzgl. bestimmter Wirtschaftstätigkeiten erstmalig zu veröffentlichen sind. Die CSRD bestimmt, für welches Geschäftsjahr Unternehmen überhaupt erstmalig Taxonomieangaben zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / Zusammenfassung

Überblick Genossenschaften finden sich im Wirtschaftsleben in vielerlei Ausprägungen. Eine Besonderheit der Rechtsform ist dabei, dass diese die Interessen ihrer Mitglieder nicht primär durch einen auf Gewinnerzielung gerichteten Geschäftsbetrieb vertreten. Aus dieser Ausrichtung der Genossenschaft resultieren verschiedene Besonderheiten, die sich auch auf die Rechnungslegung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 5.1 Grundsatz

Nach § 336 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz HGB finden auf den Jahresabschluss einer Genossenschaft die §§ 264 Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz, 264 Abs. 2 sowie 265 – 289 HGB entsprechende Anwendung. Damit gelten grundsätzlich alle Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsbestimmungen des HGB für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften.[1] Insbesondere gilt auch für den Jahresab...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 4 Allgemeine Anforderungen und Umfang der Rechnungslegung einer Genossenschaft

Nach § 336 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss einer jeden Genossenschaft zu bestehen aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Kleine Genossenschaften (ohne Kreditgenossenschaften) brauchen ebenso wie kleine Kapitalgesellschaften keinen Lagebericht aufzustellen.[1] Auch die Erleichterungen hinsichtlich der einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses gelte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 5.2.1 § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB

Keine zwingende Anwendung findet § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB.[1] Dies hat zur Folge, dass kein besonderer Ausweis außerplanmäßiger Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB sowie von Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB bei Finanzanlagen erforderlich ist.[2]mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.2.3 Aufstellung eines Konzernabschlusses

Wie bereits dargestellt, ergibt sich die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses bei einer Genossenschaft grundsätzlich nicht aus den §§ 290 ff. HGB, sondern aus den Regelungen des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz – PublG).[1] Für die Prüfung der Frage, ob von einer Genossenschaft ein Konzernabschlus...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / 1 Corporate Sustainability Reporting Directive als Rechtsgrundlage für verbindliche EU-Berichtsstandards

Rz. 1 Die am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD ) stellt die unabdingbare Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Der Richtlinienentwurf wurde von der EU-Kommission im April 2021 mit der Begründung einer unzureichenden Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Equity-Bewertung nach HGB u... / 4 Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Equity-Methode

Rz. 32 Einen besonderen Problembereich stellt die in § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB mit Bezug auf § 304 HGB geforderte Eliminierung der Zwischenergebnisse im Rahmen der Equity-Bewertung dar, weil § 304 Abs. 1 HGB voraussetzt, dass die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabsc...mehr