Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Grunderwerbsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umwandlungen

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Gewerbesteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Kapitalgesellschaft

Zusammenfassung Begriff Kapitalgesellschaften sind juristische Personen des privaten Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit. Darin können sich mehrere oder auch nur eine Person zusammenschließen, um einen gemeinsamen, i. d. R. wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen. Für sie gelten spezielle handelsrechtliche Vorschriften, die insbesondere die Kapitalaufbringung und dessen Erhalt ges... mehr

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Kapitalgesellschaft / 3.1 Kleine Kapitalgesellschaft

Eine kleine Kapitalgesellschaft liegt vor bei Bilanzsumme bis 7.500.000 EUR (nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags). Umsatzerlöse bis 15.000.000 EUR (in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag). Maximal 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. mehr

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Kapitalgesellschaft / 3.3 Große Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften sind solche Unternehmen, die mindestens 2 der 3 vorgenannten Merkmale für mittelgroße Unternehmen überschreiten. Achtung Sonderfall: Börsennotierung Unabhängig von den Größenmerkmalen gelten Unternehmen stets als große Kapitalgesellschaften, wenn deren Aktien an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU zum amtlichen Handel zugelassen sind oder die ... mehr

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Kapitalgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Kapitalgesellschaften sind juristische Personen des privaten Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit. Darin können sich mehrere oder auch nur eine Person zusammenschließen, um einen gemeinsamen, i. d. R. wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen. Für sie gelten spezielle handelsrechtliche Vorschriften, die insbesondere die Kapitalaufbringung und dessen Erhalt gesetzlich normier... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1 Rechtsformen

Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie sind daher in ... mehr

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Kapitalgesellschaft / 4 Offenlegung

Alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen ihre Gewinnermittlungsunterlagen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss eines Geschäftsjahrs offenlegen. Diese Pflicht gilt seit dem 1.1.2007[1], wonach folgende Unterlagen bei der das Unternehmensregister führenden Stelle einzureichen sind und veröffentlicht werden.[2] Einzureichen sind (§ 325 HGB): der fest... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5.4 Besteuerung

•Die KGaA ist steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln, d. h., sie unterliegt der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. •Die Komplementäre werden steuerlich wie Einzelunternehmer oder Personengesellschafter behandelt (Einkommensteuer). mehr

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Kapitalgesellschaft / 3.2 Mittelgroße Kapitalgesellschaften

Hierunter fallen Unternehmen, die mindestens 2 der obigen Merkmale überschreiten und jeweils mindestens 2 der 3 nachstehenden Kriterien unterschreiten: Bilanzsumme bis 25.000.000 EUR (nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags). Umsatz bis 50.000.000 EUR (in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag). Maximal 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. mehr

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Kapitalgesellschaft / 5 Steuerrechtliche Behandlung

Die Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaften überträgt sich auch auf das Steuerrecht. Die erzielten Einkünfte gelten steuerrechtlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen kein Handelsgewerbe betreibt, sondern ausschließlich vermögensverwaltend oder als freiberuflich tätige Gesellschaft am Markt auftritt. Mit den Einkünften unterliegt ein... mehr

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Kapitalgesellschaft / 2 Jahresabschluss

Alle Kapitalgesellschaften sind zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet (§§ 264 ff. HGB). Dieser muss bestehen aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, erläuternder Anhang. Die Aufstellung des Jahresabschlusses hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu erfolgen und muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, ... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Ist der Komplementär dann, ähnlich der GmbH & Co. KG, eine haftungsbeschränkte Gesellschaft, handelt es sich hier um eine GmbH & Co. KGaA. Die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien aufgeteilten Grundkapital ohne persönlich... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.2.2 Gesetzliche Grundlagen

Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) SE-Ausführungsgesetz (SEAG) Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5.1 Gesellschaftsstruktur

Komplementär: Mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter, der mit seinem gesamten Vermögen haftet. Oft ist dies eine GmbH (z. B. GmbH & Co. KGaA), um die Haftung zu begrenzen. Kommanditaktionäre: Diese sind vergleichbar mit Aktionären einer AG, haften aber nur mit ihrer Einlage. mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5.3 Geschäftsführung & Kontrolle

Die Leitung der KGaA übernimmt der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär). •Es gibt keinen klassischen Vorstand wie in einer AG. •Die Hauptversammlung der Aktionäre hat weniger Einfluss als bei einer AG, da der Komplementär viele Entscheidungen eigenständig trifft. •Ein Aufsichtsrat ist vorgeschrieben, hat aber weniger Einfluss als in einer AG. mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5.5 Beispiele für KGaA

Henkel AG & Co. KGaA Merck KGaA Fresenius SE & Co. KGaA Drägerwerk AG & Co. KGaA mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5.2 Kapitalbeschaffung

•Die KGaA kann über die Börse Aktien ausgeben, ähnlich wie eine AG. •Die persönliche Haftung des Komplementärs stärkt das Vertrauen von Investoren. mehr

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Kapitalgesellschaft / 3 Größenmerkmale

Die Offenlegung des Jahresabschlusses sowie das Erfordernis eines Lageberichts und eines Abschlussprüfers sind abhängig von der Größe der Gesellschaft. Es wird unterschieden zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Grö wie folgt umschrieben (§ 267 HGB), wobei jeweils mindestens 2 der 3 nachfolgenden Schwellenwerte maßgebend für die Einstufung sin... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.1 Aktiengesellschaft

Zur Gründung einer AG wird grundsätzlich nur noch eine Person benötigt. Diese stellt die Satzung des Unternehmens durch notarielle Beurkundung fest. Die Satzung einer AG muss folgende Grundangaben zwingend enthalten (§ 23 Abs. 3 AktG): Firma (Name der Gesellschaft); deren Sitz; Gegenstand des Unternehmens; Höhe des Grundkapitals (mindestens 50.000 EUR); die Zerlegung des Grundkap... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.2 Europäische Aktiengesellschaft

Wie die deutsche AG ist auch die Societas Europaea (SE) eine juristische Person. Für deren Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital beträgt mindestens 120.000 EUR und ist ebenfalls in Aktien aufgeteilt, welche an der Börse gehandelt werden können. Jedoch kann eine SE nur von bereits bestehenden Kapitalgesellschaften gegründet werden, welche zud... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.5.6 Vor- und Nachteile einer KGaA

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Kapitalgesellschaft / Handelsrecht

1 Rechtsformen Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie ... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Daraus resultiert insbesondere, dass für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen den Gläubigern gegenüber haftet, nicht jedoch der Gesellschafter. Grundsätzlich obliegt bei der GmbH, vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Regelung, dem Geschäftsführer die Führung der Geschäfte der Gesellschaft. Die ... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.2.1 Gründungsformen

Die Hauptgründungsformen sind: Verschmelzung (Fusion): Mindestens zwei Aktiengesellschaften aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten können durch Verschmelzung eine SE gründen. Dies kann entweder durch Aufnahme (eine bestehende Gesellschaft nimmt die andere auf und wird zur SE) oder durch Neugründung (beide Gesellschaften fusionieren zu einer neuen SE) geschehen. Gründung eine... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.4 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Sozusagen als "kleine" GmbH kann die GmbH als UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden (§ 5a GmbHG). Der wesentliche Unterschied zur "großen" GmbH liegt darin, dass kein Mindestkapital mit 25.000,00 EUR aufgebracht werden muss, sondern dass bereits ein Gründungskapital mit 1,00 EUR ausreichend ist. Jedoch muss in den Folgejahren mindestens 25 % des Gewinns, der einen ggf. b... mehr

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IT-Sicherheit: PraxisCheck ... / 1 Vorbemerkung

IT-Sicherheit muss sein: Nicht nur in börsennotierten Unternehmen, sondern auch in GmbHs, AGs und anderen Kapitalgesellschaften sind Vorstände und Geschäftsführer für die IT-Sicherheit persönlich haftbar. Der Gesetzgeber schreibt außerdem die Rechtskonformität sämtlicher Unternehmensabläufe vor. Und dann sind da ja auch noch die Banken und die ISO-Zertifizierung, die auch an... mehr

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IT-Sicherheit: PraxisCheck ... / 3 IT-Compliance

Im betriebswirtschaftlichen Jargon werden gerne Anglizismen verwendet. Ein Begriff, der mittlerweile nicht mehr wegzudenken ist, lautet Compliance. Gemeint ist damit die Rechtskonformität, also die Umsetzung und das Befolgen aller gesetzlichen und vertraglichen Regelungen und Verpflichtungen. Betroffen vom Compliance-Gebot sind alle Kapitalgesellschaften – also auch kleine G... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / IV. Rückschlüsse auf eine Unionsrechtswidrigkeit nationaler Ergänzungstatbestände

Analogieschluss auf nationales Recht scheint geboten: Eine unmittelbare Übertragung der Entscheidungsbegründung auf die nationale Regelung des § 1 Abs. 3 GrEStG scheint vorliegend geboten[26], da sich der portugiesische Vereinigungstatbestand lediglich in der maßgeblichen Beteiligungshöhe zu unterscheiden vermag.[27] Die Beteiligungshöhe dürfte dabei aber bei näherer Betrach... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 1. Der Bewegungstatbestand gem. § 1 Abs. 2b GrEStG

Kommt es bei einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft innerhalb von 10 Jahren zu einer Änderung im Gesellschafterbestand, so dass von einem Übergang von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft[14] auf neue Gesellschafter auszugehen ist, sind die Tatbestandsvoraussetzungen gem. § 1 Abs. 2b GrEStG erfüllt. Beachten Sie: Ob es sich dabei um einen einzigen Übertragung... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 2. Der Vereinigungstatbestand gem. § 1 Abs. 3 GrEStG

Vereinigen sich durch die Übertragung von Anteilen an grundbesitzhaltenden Gesellschaften mindestens 90 % in der Hand eines Erwerbers, wird gem. § 1 Abs. 3 GrEStG wiederum ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang fingiert. Hauptsächliche Berücksichtigung bei Kapitalgesellschaften: Die Vorschrift findet zwar im Ausgangspunkt gleichermaßen auf Personengesellschaften wie auch Kapitalg... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Nachversteuerung bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe (Abs. 6)

Rz. 27 Zur Nachversteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs. 4 EStG führen gem. § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 bis 5 EStG [1] die Betriebsveräußerung oder -aufgabe i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1 und 3 EStG sowie des § 18 Abs. 3 EStG (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG), die Einbringung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genosse... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.6 Belastungsvergleich

Rz. 4 Belastungsvergleich bei Thesaurierung (bis Vz 2007) in EUR: mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 3. Vom Anwendungsbereich erfasste Vorgänge

Die Gründung einer AG nach portugiesischem Recht fällt grundsätzlich unter Art. 3 Buchst. a RL 2008/7/EG. Eine Umstrukturierung i.S.d. Art. 4 RL 2008/7/EG ist jedoch stets als lex specialis anzusehen. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b RL 2008/7/EG sei im vorliegenden Fall einschlägig, da auf Ebene der neu gegründeten AG nach portugiesischem Recht ein Erwerb von Anteilen stattfindet, w... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 34a EStG ist durch G. v. 14.8.2007[1] mit Wirkung ab Vz 2008 eingeführt worden (§ 52 Abs. 34 EStG). Bilanzierenden Einzel- und Mitunternehmern wird das Wahlrecht eingeräumt, mit ihren Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (Gewinneinkünfte) in vergleichbarer Weise wie Kapitalgesellschaften steuerlich belastet zu werden. Hi... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / III. Analyse der EuGH-Entscheidung vom 4.6.2026: Keine grunderwerbsteuerliche Anteilsvereinigung bei Umstrukturierungen i.S.d. Art. 4 RL 2008/7/EG

Vereinbarkeit mit EU-Kapitalansammlungsrichtlinie? In Luxemburg hatte man sich nunmehr mit insgesamt sechs Vorlagefragen auseinanderzusetzen, welche im Kern darauf rekurrieren, ob die durch portugiesisches GrEStG ausgelöste Besteuerung infolge einer Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft in eine AG mit den Vorgaben der EU-Kapitalansammlung... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / [Ohne Titel]

Dr. Christoph Häsner, Master of Science, LL. M. oec., StB[*] Mit seiner jüngsten Entscheidung hat der EuGH den bereits seit längerer Zeit bestehenden Zweifeln an der Unionsrechtskonformität grunderwerbsteuerlicher Ergänzungstatbestände zu ungeahnter Aufmerksamkeit verholfen. Grund dafür sind die Vorgaben der sog. Kapitalansammlungsrichtlinie (RL 2008/7/EG), welche im Ausgangs... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / II. Grunderwerbsteuerliche Ergänzungstatbestände

In Deutschland unterliegen nicht nur unmittelbare Übertragungen von Grundbesitz einer Grunderwerbsbesteuerung, sondern auch wirtschaftlich vergleichbare Vorgänge. Mithin wird durch die unmittelbare und mittelbare Übertragung von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang ausgelöst, sofern bestimmte Anteilsgrenzen überschritten sind (z.B. ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt und beschr. Stpfl. mit Einkünften nach § 49 EStG ggf. eingeschränkt durch DBA, da § 50 EStG keine Ausnahme vorsieht.[1] Unberücksichtigt bleiben Entnahmen und Einlagen, die den Einkünften nach § 49 EStG nicht zugeordnet werden können. Die Vorschrift gilt nur für natürliche Personen als Einzel- oder Mitunternehmer mit Gewinneinkünfte... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / IV. Beendigung einer Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung kann u.a. auch dergestalt beendet werden, dass das Besitzunternehmen die von ihm bislang an das Betriebsunternehmen überlassene wesentliche Betriebsgrundlage (z.B. den Grundbesitz) zu Buchwerten gegen Gewährung neuer Anteile nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 UmwStG in die GmbH überführt. Sofern dies ohne Entstehung von GrESt geschehen soll, ist der Weg üb... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / I. Einleitung

Die grunderwerbsteuerliche Share-Deal-Besteuerung steht vor dem Hintergrund der Vorgaben der EU-Kapitalansammlungsrichtlinie schon seit geraumer Zeit in der Kritik.[1] Der BFH hatte sich bereits im Jahr 2007 mit der Frage der Vereinbarkeit von § 1 Abs. 3 GrEStG mit europarechtlichen Vorgaben auseinanderzusetzen und sprach sich – im Wesentlichen auf Basis einer Anlehnung an den A... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4 Der im zu versteuernden Einkommen enthaltene Begünstigungsbetrag

Rz. 2b Begünstigt sind die nicht entnommenen Gewinne, die im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgt unverändert nach § 2 Abs. 2 bis 5 EStG und wird somit von § 34a EStG als Steuerermäßigung nicht berührt.[1] Erzielt der Stpfl. Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten und Verluste neben den begünstigten Einkünften, ... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 1. Sachverhalt

Der Entscheidungssachverhalt gestaltet sich denkbar einfach. Die Klägerin (Nova Iberomoldes) ist eine AG nach portugiesischem Recht, die im Jahr 2019 gegründet wurde. Ihr Gesellschaftskapital wurde vollständig durch Sacheinlage mittels Einbringung von Anteilen erbracht, die ihre Alleinaktionärin an verschiedenen Gesellschaften hielt. Die eingebrachten Anteile umfassten teilwe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5 Nachversteuerung (Abs. 4)

Rz. 23 Der nicht entnommene Gewinn kann zeitlich unbegrenzt stehen gelassen werden. Das Gesetz sieht keine Nachversteuerung nach einem bestimmten Zeitraum vor (vgl. aber Rz. 23a). Wird der im laufenden Wj. nicht entnommene, nach § 34a EStG besteuerte Gewinn aber in späteren Wj. entnommen, entfällt der Grund für die Begünstigung und es ist eine Nachversteuerung durchzuführen.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3 Kapitalgesellschaften

Rz. 30 Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann nicht zur Anwendung des § 15b EStG führen, da die Kapitalgesellschaft selbst keine Verluste zuweist. mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.2 Steuerstundungsmodell nach § 15b Abs. 3a EStG

Rz. 30e Nach § 15b Abs. 3a EStG liegt ein Steuerstundungsmodell unabhängig von den Voraussetzungen des Abs. 2 und 3 vor, wenn ein Verlust aus Gewerbebetrieb entsteht oder sich erhöht, indem ein Stpfl., der nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, aufgrund des Erwerbs von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermö... mehr