Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Juristische Person – Rechtsfähigkeit

Rz. 2 Die GmbH wird durch Eintragung juristische Person. Die Gesellschafter haften den Gläubigern der GmbH grundsätzlich nicht. Vermögen der GmbH und der Gesellschafter sind getrennt. Das Vermögen der Gesellschafter haftet nicht für die GmbH. Die GmbH ist juristische Person und unbeschränkt wie eine natürliche Person rechtsfähig. Sie kann damit Trägerin von Rechten und Pflic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist seit 1892 unverändert und weder durch die Novelle 1980 noch durch die Reform 2008 betroffen. Sie behandelt die eigene Rechtspersönlichkeit der GmbH, die beschränkte Haftung und das Wesen der GmbH als Handelsgesellschaft. Vgl. hierzu die umfangreiche Lit. bei Gehrlein/Born/Simon vor § 13 Rz. 1; Scholz/Bitter § 13 nach Rz. 2; auch Parmentier ZIP 2001, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentliche Kasse

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ob Zahlungen von einer öffentlichen Kasse geleistet werden, ist insbesondere für bestimmte > Steuerbefreiungen von Bedeutung. Das gilt für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12 EStG), für > Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen (> Umzugskosten Rz 5 ff) und > Trennungsentschädigungen (§ 3 Nr 13 EStG), Dienstbezüge für > Auslandsbeamte...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentlicher Dienst

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für > Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten eine Reihe von Besonderheiten, die sich insbesondere daraus ergeben, dass die Zukunftssicherung für > Beamte, > Beamtenanwärter und vergleichbare Personengruppen, zB Soldaten (> Bundeswehr Rz 2), direkt vom ArbG und nicht über die > Sozialversicherung sichergestellt wird. Weil sie keine Beiträg...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stiftung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine Stiftung ist eine Vermögensmasse, die dazu dient, den vom Stifter vorgegebenen Zweck zu erfüllen. Die Stiftung hat keine Mitglieder oder Eigentümer. Sie kann sowohl privatrechtlich (Stiftung des privaten Rechts, > Rz 2) als auch öffentlich-rechtlich (Stiftung des öffentlichen Rechts, > Rz 3) gegründet werden. IdR handelt es sich um eine ...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / D. Schlusstermin

Rz. 64 Der Schlusstermin stellt die abschließende, letzte Gläubigerversammlung dar. Hier können Gläubiger ein letztes Mal Rede und Antwort vom Insolvenzverwalter verlangen. Zudem bildet der Schlusstermin eine Zäsur für die Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO sowie zur Anmeldung von Forderungen (die dann aber nicht mehr ins Verteilungsverzeichnis...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / I. Aufhebung

Rz. 84 Die Aufhebung des Verfahrens nach Verteilung (§ 200 InsO) ist der Regelfall. Maßgeblicher Zeitpunkt der Aufhebung ist der Vollzug der Verteilung. Danach beschließt das Gericht, funktionell der Rechtspfleger, die Aufhebung des Verfahrens. Aber auch ohne dass eine tatsächliche Verteilung stattgefunden hat, kommt es zur Verfahrensaufhebung. Dann nämlich, wenn nur die Kos...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studierendenausschuss

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Studierendenparlament ist – sofern im jeweiligen Bundesland existent – als > Juristische Person des öffentlichen Rechts verfasst. Als Exekutivorgan ist der Allgemeine Studierendenausschuss (> ASTA) diesem sodann satzungsgemäß verantwortlich. Daraus leitet BFH 222, 438 = BStBl 2008 II, 981 ab, dass seine Organmitglieder weisungsgebunden ha...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / c) Ausschuss im eröffneten Verfahren

Rz. 67 Der Ausschuss im eröffneten Insolvenzverfahren ist im Nachlassverfahren denkbar, aber sicherlich ebenfalls eher seltener Natur. Gleichwohl sollen Ausführungen zum Ausschuss im Sinne eines Gesamtverständnisses getroffen werden. Grundsätzlich beschließt die Gläubigerversammlung, ob ein (endgültiger) Gläubigerausschuss eingesetzt werden soll. Hat das Insolvenzgericht mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 100 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gläubiger der KapErtr muss entweder eine inländische gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG oder eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung. Sie soll verhindern, dass Veranlagungen nur zum Zweck der Erstattung von KapSt durchgeführt werden müssen. Für die beschränkte KStPfl iSd § 2 Nr 2 KStG und die partielle KStPfl nach § 5 Abs 2 Nr 1 KStG bewirkt sie das angestrebte Ergebnis – keine oder nur teilweise Belastung trotz prinzipielle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 111 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhä...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / V. Erneuter Eröffnungsantrag

Rz. 228 Wurde ein Eröffnungsantrag mangels kostendeckender Masse abgewiesen, so ist ein erneuter Eröffnungsantrag zulässig, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass zwischenzeitlich ein ausreichendes Nachlassvermögen ermittelt wurde.[212] Auch die Einzahlung eines Kostenvorschusses genügt für einen neuerlichen Antrag. Rz. 229 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm überne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Organkreis

Tz. 1804 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Hauptfälle der vGA im Organkreis sind – wie auch außerhalb von Organschaften – unangemessene Vergütungen bei schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen OG und OT. Beispielsfälle für vGA bei Organschaften: Die OG liefert Waren oder erbringt Dienstleistungen verbilligt an den OT. Der OT veräußert WG zu einem zu hohen Preis an die OG. Der OT erbri...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die > Stiftung des öffentlichen Rechts wurde durch Gesetz vom 02.08.2000 (BGBl 2000 I, 1263) als Hilfsfonds für ehemalige > Zwangsarbeiter und andere von nationalsozialistischem Unrecht Betroffene gegründet. Träger ist das > Deutsches Historisches Museum Rz 2. Sie ist als > Juristische Person zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für erhalten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Amtsärzte

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beamtete Ärzte (Amtsärzte, Bezirksärzte, Veterinäre usw) haben in ihrer Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ergänzend > Tierärzte. Rz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur steuerlichen Behandlung der Nebeneinnahmen gilt: Wenn die bezahlte Nebentätigkeit mit der hauptberuflichen amtlichen Tätigkeit des Amtsarztes in ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Ausreichende Vermögensbindung (§ 61 Abs. 1 und 2 AO)

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s. § 61 AO, AEAO zu § 61 AO TZ 1 und TZ 4–6 (Anhang 2) sowie die Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtlichen Mustersatzung wie folgt verankert werden: Durch die namentliche (konkrete) Benennung der öffentlich-rechtlichen oder steuerbegün...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / I. Antragspflicht

Rz. 1 Wie jedes Insolvenzverfahren wird auch das Nachlassinsolvenzverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Obwohl nach dem Eintritt materieller Insolvenzreife ein öffentliches Interesse an einer umgehenden Einleitung des Insolvenzverfahrens besteht, ist dem deutschen Insolvenzrecht eine amtswegige Einleitung des Insolvenzverfahrens fremd. Besonders groß ist besagtes öffentliche...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.4 § 3 Abs. 1 im Verhältnis zu Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 28 Juristische Personen des öffentlichen Rechts leiten im Allgemeinen ihre öffentlich-rechtliche Eigenschaft aus dem Recht des Bundes oder aus dem Landesrecht ab. In anderen Fällen genügt die staatliche Anerkennung oder die staatliche Verleihung. Wenn eine Anerkennung (Verleihung) nicht nachgewiesen ist, kann aus der geschichtlichen Entwicklung, durch Landesverwaltungsüb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.7 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 50 Sinn des Ergänzungstatbestandes[1] des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG ist, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zu besteuern, soweit sie außerhalb des Bereichs der Ausübung öffentlicher Gewalt liegt und von einigem Gewicht ist, d. h. in merklichem Wettbewerb zu den Unternehmen der Privatwirtschaft steht. Die partielle Besteuerung der öffentlichen Hand dient der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.3 Nach § 32 Abs. 3 KStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 37 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist die Definition der inländischen Einkünfte und damit die beschränkte Steuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf bestimmte Gestaltungen erweitert worden, die zum Ausschluss der Kapitalertragsteuerpflicht bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts führten und damit den Ausschluss aus der beschränkten Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.2 Nach dem EStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 30 Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit allen Einkünften, die außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art anfallen und nach dem EStG dem Steuerabzug unterliegen. In Betracht kommen insbes. abzugspflichtige Kapitalerträge[1] und dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegende Einkünfte. Derartige Einkünfte gehören regelmäßig zur Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG können grds. alle juristischen Personen des Privatrechts sein. Ergänzend wird auch bestimmten Personenvereinigungen und Vermögensmassen des privaten Rechts die Eigenschaft als Körperschaftsteuersubjekt zuerkannt, wenn sie Körperschaften (vgl. Rz. 44) sind. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.2 Personenkreis

Rz. 36 Nach § 3 Abs. 2 sind gewisse Realgemeinden nur insoweit körperschaftsteuerpflichtig, als sie einen Gewerbebetrieb unterhalten oder verpachten, der über den Rahmen eines Nebenbetriebs hinausgeht. Voraussetzung ist jedoch stets, dass es sich dabei um eine Realgemeinde handelt, die zu den in § 1 bezeichneten Steuerpflichtigen gehört. Abzugrenzen davon sind Erwerbs- und W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.5.2 Rechtsfähige Stiftungen

Rz. 41 Die rechtsfähige Stiftung entsteht i. d. R. durch das Stiftungsgeschäft (in Schriftform) und die staatliche Genehmigung des Landes, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll.[1] Wird eine Stiftung allerdings von Todes wegen errichtet, bestimmt § 84 BGB, dass die Stiftung hinsichtlich des durch den Erbfall auf sie übergehenden Vermögens so behandelt wird, als...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.2 Einkünfte der beschränkt Steuerpflichtigen nach Nr. 1

Rz. 14 Im Fall der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG werden alle inländischen Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG erfasst (vgl. § 8 Abs. 1 KStG). Es handelt sich dabei um Einkünfte, die einen hinreichend starken Inlandsbezug aufweisen, um hieran die inländische (beschränkte) Steuerpflicht zu knüpfen. Die Besteuerung ausländischer Rechtsträger setzt völkerrechtli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.1 Allgemeines

Rz. 26 Die beschränkte Steuerpflicht nach Nr. 2 erfasst – ebenso wie die nach Nr. 1 – Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. In beiden Fällen sind die Körperschaften nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Auf den ersten Anschein könnte man daher annehmen, dass beide Varianten der beschränkten Steuerpflicht identisch seien. Das Wort "sonstige" in Nr. 2 stellt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Abs. 1 steht im Zusammenhang mit der Definition der Körperschaftsteuersubjekte in § 1 Abs. 1, insbesondere § 1 Abs. 1 Nr. 5. Die Vorschrift dient der Abgrenzung der Körperschaftsteuersubjekte von Personengesellschaften und natürlichen Personen, die dem Einkommensteuergesetz unterliegen. Da es um die Abgrenzung der Steuersubjekte geht, wird die (Folge-)Frage der bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.1 Betroffene Körperschaften

Rz. 10 Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland haben. Diese beschränkt stpfl. Gebilde nach § 2 Nr. 1 KStG könnten auch unbeschränkt steuerpflichtig sein. Der Begriff der Körperschaft in § 2 Nr. 1 KStG ist der gleiche wie in § 1 KStG. Es ist also aufgrund eines Typenve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.3 Nicht steuerbare Körperschaften

Rz. 9 Neben den unbeschränkt und beschränkt stpfl. Körperschaften gibt es noch eine dritte Gruppe von Körperschaften (körperschaftlich organisierten Gebilden), die § 1 KStG nicht ausdrücklich anspricht. Dies sind die nicht steuerbaren Körperschaften. Diese Körperschaften unterliegen nicht dem deutschen Körperschaftsteuerrecht, sind daher auch nicht Körperschaftsteuersubjekt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 4 Betriebe der öffentlichen Hand

Rz. 48 Das GewStG enthält keine ausdrückliche Regelung für die GewSt-Pflicht der Betriebe der öffentlichen Hand. Es besteht keine dem § 4 KStG vergleichbare Norm, die die Steuerpflicht der öffentlichen Hand regelt. Dennoch unterliegt auch die Tätigkeit der öffentlichen Hand unter bestimmten Voraussetzungen der GewSt. Erfasst werden insbesondere Fälle, in denen die öffentlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 5 [Zuwendungen → Zeilen 5–12]

Überblick Der Vordruck unterscheidet vier Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 12 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 2 Abs. 3 GewStG)

Rz. 156 Sonstige juristische Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine unterhalten keinen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG. Sie sind aber mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 2 Abs. 3 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Diese Erweiterung der GewSt-Pflicht betrifft (rechtsfähige und nichtrechtsfähige) Vereine und rechtsfähi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.1 Grundlagen

Rz. 55 § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG zählt abschließend auf, bei welchen Unternehmen ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform vorliegt. Erfasst werden danach alle Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit. Nicht jedes KSt-Subjekt ist daher aufgrund eines Gewerbebetriebs kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. Erfasst werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 4 [Kirchensteuer → Zeile 4]

Überblick Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehegatten tatsächlich gezahlten Kirchensteuern (s. LSt-Bescheinigung, Vorauszahlungen, Nachzahlungen für Vorjahre) und das Kirchgeld ein. Die von Banken einbehaltene KiSt auf Kapitalerträge ist nicht als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn die Kapitalerträge mit dem gesonderten Steuertarif nach §§ 32d, 43a ES...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumungsklage – gerichtlich... / 1.1 Wohnraummietverhältnisse

Zuständig ist dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Wohnraum befindet. Die Zuständigkeit dieses Amtsgerichts gilt ausnahmslos; eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung ist unzulässig (§ 40 Abs. 2 ZPO). Eine Ausnahme gilt für Mietverhältnisse i. S. d. § 549 Abs. 2 Nr. 1-3 BGB gemäß § 29a Abs. 2 ZPO. Hierunter fällt Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.4 Abgeltung der ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 17 Die ESt bzw. KSt für die steuerabzugspflichtigen Einnahmen gilt bei beschränkt Stpfl. durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag als abgegolten (§ 36 EStG Rz. 77ff.; § 50 EStG Rz. 92ff.), wenn der Gläubiger der Kapitalerträge mit diesen Einnahmen nur der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterliegt (§ 50 Abs. 2 EStG; § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) oder wenn die steuerabzugs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 162 Der KapESt-Abzug ist nach § 43 Abs. 2 S. 1 EStG nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge bzw. auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Zufließens identisch sind, so z. B. ein depotführendes Kreditinstitut als auszahlende Stelle hinsichtlich des eigenen Wertpapierbestands. Gläubiger und Schuldner bzw. Gläubiger und auszahlende Stelle sind nur dann ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.13 Einnahmen aus Gewinnen eines Betriebs gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (S. 1 Nr. 7c)

Rz. 93 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft den von einem nicht von der KSt befreiten BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten Gewinn, soweit er nicht den Rücklagen zugeführt wird, wie auch die Leistung von vGA der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG und damit auch dem Steuerabzug ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.3 Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger gem. § 8 InvStG

Rz. 161i Nach § 8 InvStG sind bestimmte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger steuerbegünstigt. Einkünfte nach § 6 Abs. 2 InvStG (§ 43 Rz. 161d) sind nach § 8 Abs. 1 InvStG steuerbefreit, wenn an dem Investmentfonds Anleger i. S. d. § 44a Abs. 7 S. 1 EStG oder vergleichbare ausl. Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.3 Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid

Rz. 14 Für Zwecke der vollständigen Abstandnahme vom KapESt-Abzug nach § 44a Abs. 4, 4a, 4b, 7 und 10 EStG für nach § 5 Abs. 1 KStG steuerbefreite Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist grundsätzlich die Vorlage einer NV-Bescheinigung erforderlich (die Finanzverwaltung verwendet hierfür die Abkürzung "NV 2 B").[1] Dasselbe gilt für die teilweise ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.1 Begriff und Zulässigkeit der Rückstellungen

Rz. 325 Nach der statischen Bilanzauffassung (Rz. 12) hat die Bilanz in erster Linie die Aufgabe, die zu einem bestimmten Stichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und Schuldpositionen vollständig und mit dem richtigen (d. h. vorsichtig angesetzten) Wert aufzuführen. Dabei kommt der Bildung der Rückstellungen die Aufgabe zu, auch die Schulden richtig und vollständig zu erfas...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wärmepumpen / 6.1.2 Antragstellung für den Ergänzungskredit

Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA gewährt werden, für die nach den ab 1.1.2024 gelten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 4.2 Arbeitnehmerüberlassung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Nach der seit 1.4.2017 bestehenden Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG ist dieses Gesetz des Weiteren nicht anzuwenden auf Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, wenn diese juristische Personen des öffentlichen Rechts sind und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften anwenden. Damit sind auch Abor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes

Hinweis Mit den Entscheidungen des EuGH sowie des BAG haben die Gerichte endlich die seit vielen Jahren erhoffte Rechtssicherheit geschaffen. Die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L bedarf keiner Erlaubnis nach dem AÜG. Sie ist in der Form einer dauerhaften Gestellung zulässig. Nach der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist dieses Gesetz seit 1.4.2017 nicht a...mehr