Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notarkammer

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine Notarkammer ist eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts. Zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen der Mitglieder sowie von Aufwandsentschädigungen > Berufsstände und Berufsverbände. Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Teil der Abgaben der Notare an die Notarkammer oder > Notarkasse, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtung als ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 591 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG ist von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch genutzt wird. Der Begriff öffentlicher Dienst oder Gebrauch ist die maßgebliche objektive Voraussetzung für die Grundsteuerbefreiung bei Nutzung durch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wasser- und Bodenverbände

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Selbst wenn diese Verbände bei der KSt als Betriebe gewerblicher Art einer > Juristische Person des öffentlichen Rechts behandelt werden, sind > Aufwandsentschädigungen nicht steuerfrei gemäß § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (BFH 160, 221 = BStBl 1990 II, 679). Zur – differenzierten – Behandlung der Einkünfte der > Organe > Vorstandsmitglieder Rz 1.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG ist von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Berufsvertretungen und Berufsverbände

Rz. 185 [Autor/Stand] Berufsvertretungen sind Zusammenschlüsse von Angehörigen bestimmter Wirtschafts- bzw. Berufszweige zur organisatorischen Regelung der eigenen wirtschaftlichen bzw. beruflichen Angelegenheiten (z.B. Industrie- und Handelskammer, Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer, Architektenkammer, Landwirtschaftskammer[2], Kr...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 17.2 Verringerung des steuerlichen Einlagekontos im Verhältnis des übergehenden Vermögens nach § 29 Abs. 3 KStG

Zeile 130 In den Zeilen 130–135 ist die Verringerung des steuerlichen Einlagekontos durch die Abspaltung zu ermitteln und in Spalte 3 abzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ausgangswert der Berechnung der Bestand des steuerlichen Einlagekontos ist, der sich aus der Entwicklung bis Zeile 129 ergeben hat. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Verringerung des ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 4.1 Verlustabzug

Zeile 56 In dieser Zeile ist der Verlustabzug einzutragen, der im Vz 2024 geltend gemacht werden kann. Diese Zeile sowie Zeile 58 sind nur auszufüllen, wenn der Betrag in Zeile 53 positiv ist. Der Verlustabzug setzt sich zusammen aus dem verbleibenden Verlustvortrag der Veranlagungszeiträume 1985–2023; dem nach § 57 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Verlust aus der ehemaligen D...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 3.12 Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 53 In diese Zeile ist als Zwischensumme der Gesamtbetrag der Einkünfte einzutragen. Ist der Betrag in Zeile 53 negativ, handelt es sich um den steuerlichen Verlust des Jahres (negatives Einkommen des Vz). Zur Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags ist der negative Betrag in Zeile 19 der Anlage Verluste zu übertragen. Zeile 54 Zeile 54 betrifft nur Eigengesellschafte...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHG ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A, zum Gewerbesteuermessbescheid und zum Feststellungsbescheid über die vortragsfähigen Gewerbeverluste. Sie dient der Spartentrennung bei der Gewerbesteuer und entspricht der Anlage ÖHK zur Körperschaftsteuererklärung. Eine Spartentrennung ist bei Kapitalgesellschaften erforderlich, bei denen die Mehrheit der ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHK ist aufgrund der Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusteht (Eigengesellschaften), notwendig. Wenn bei solchen Eigengesellschaften nachweislich nur juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen, ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Z / 2 Ermittlung des verbleibenden Zuwendungsvortrags

Vor Zeilen 1–11 Der Vordruck dient der Feststellung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 f. KStG. Spenden und Beiträge, die im laufenden Vz wegen Überschreitens der Höchstbeträge nicht bei der Einkommensermittlung abgezogen werden konnten, können zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt in künftigen VZ bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Höch...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.23 Freiwilligendienst der Generationen (Abs. 1a)

Rz. 174 Seit 1.1.2009 ist über § 2 Abs. 1a die Gruppe der Personen versichert, die nach näherer Maßgabe der Regelung den Freiwilligendienst der Generationen leisten. Das Bestehen der Versicherung nach Abs. 1a ist auch Voraussetzung für den (weiteren) Bezug von Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG). Freiwilligendienst leisten nicht nur die Jugendlichen nach dem...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 18 Anpassungen beim übertragenden Rechtsträger bei Verschmelzung, Aufspaltung oder beim Formwechsel auf eine Personengesellschaft

Vor Zeilen 144–147 Die Zeilen 144–147 nehmen die Veränderungen des steuerlichen Einlagekontos des übertragenden Rechtsträgers bei Formwechsel auf eine Personengesellschaft, Verschmelzung oder Aufspaltung auf. Diese Zeilen sind auch bei einer Vermögensübertragung auf eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft auszufüllen. Für die Verschmelzung bzw. Aufspaltung ist der...mehr

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Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 2.1 Vermittlungsbegriff

Rz. 3 Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit als Kerngeschäft der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere aber der Agenturen für Arbeit vor Ort, folgt dem grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag aus § 1 Abs. 1, den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen und dadurch – auch versicherungsmäßig gedacht – dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegen...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 4 Rechtsform/Art der Tätigkeit

Zeile 10 In dieser Zeile ist durch Eintrag einer Schlüsselzahl anzugeben, ob der Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen betrieben wird. Zeile 11 In dieser Zeile ist anzugeben, ob das Gewerbe im Erhebungszeitraum überwiegend oder ausschließlich als Hausgewerbe i. S. d. § 11 Abs. 3 GewStG betrieben wurde. Bei einem Hausgewerbetreibenden verringert sich die Gewerbesteuer-Messzahl au...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeertra...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In dieser Zeile ist für die jeweilige Sparte die laufende Nummer anzugeben. Sie muss für die jeweilige Sparte mit Zeile 1 der Anlage ÖHK für die Körperschaftsteuer übereinstimmen. Die laufende Nummer der Sparte dient ihrer Identifizierung. Daher ist für KSt und GewSt jeweils dieselbe Spartennummer zu verwenden. Außerdem darf die Spartennummer gegenüber dem Vorjahr nic...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHK / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In dieser Zeile ist für die jeweilige Sparte die laufende Nummer anzugeben. Dies ist für die jeweilige Sparte in Zeile 1 der Anlage ÖHG für die GewSt zu übernehmen. Die laufende Nummer der Sparte dient ihrer Identifizierung. Daher ist für KSt und GewSt jeweils dieselbe Spartennummer zu verwenden. Außerdem darf die Spartennummer gegenüber dem Vorjahr nicht geändert wer...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.14 Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 10 InvStG

Zeile 28a Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z. B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge- un...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 10 Zuführung von Vermögen/Ausstattung anderer Körperschaften

Vor Zeilen 63–70 Besondere Regeln gelten, wenn die Mittel nicht unmittelbar für die begünstigten Zwecke eingesetzt, sondern dem Vermögen der Körperschaft zugeführt werden. Die zur Prüfung der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme erforderlichen Angaben sind in den Zeilen 63–70 zu machen. Erläuterungen hierzu sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 222–224, enthalten. Zeile ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 8b Abs. 7 S. 1 KStG oder ein Finanzunternehmen § 8b Abs. 7 S. 2 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.2 Betrieb

Rz. 79 Der in § 20 Abs. 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist im UmwStG nicht weiter definiert. Aus der fehlenden Betriebsdefinition im UmwStG, der systematischen Einbindung der Einbringungsvorschriften in das Recht der Ertragsteuer und dem Telos der §§ 20 ff. UmwStG wird hergeleitet, dass (grundsätzlich) die allgemeinen Grundsätze de...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 5 Gemeinnützigkeit: Probleme mit der Vermögensbindung § 61 AO

Bei gemeinnützigen Vereinen spielt die sogenannte Vermögensbindungsklausel eine wichtige Rolle. Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO muss die Satzung eines gemeinnützigen Vereins regeln, an welchen anderen Verein oder an welche andere Organisation das Vermögen des Vereins fällt, wenn er aufgelöst wird. Fehlerhafte oder unvollständige Satzungsregelungen in diesem Pu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

Rz. 18 Unter die Steuerbefreiung fallen bis 31.12.2019 in subjektiver Hinsicht nur "Einrichtungen". Mit diesem Begriff ist der Kreis der begünstigten Unternehmer dennoch sehr weit gehend gefasst. Darunter können fallen: natürliche Personen, Personenvereinigungen (Personengesellschaften) oder juristische Personen. Die Verwendung des Begriffs Einrichtungen anstelle des im UStG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Besonderheiten beim Vermögensübergang in einen KSt-befreiten oder KSt-pflichtigen Bereich der übernehmenden Körperschaft (Abs. 5)

Rz. 132 Soweit das Vermögen in einen KSt-befreiten oder nicht KSt-pflichtigen Bereich der übernehmenden Körperschaft übergeht, sind bei der übertragenden Körperschaft die stillen Reserven gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG durch Ansatz der gemeinen Werte zu versteuern.[1] Hinsichtlich der offenen Reserven/Rücklagen der übertragenden Körperschaft fingiert § 12 Abs. 5 KStG zud...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 5 Spenden: Spendenbescheinigungen gehören zu den Jahresabschlussunterlagen

Spenden sind i. d. R. nur bei den Kapitalgesellschaften unmittelbar als Betriebsausgabe abzugsfähig. Einzelunternehmer und (Personen-)Gesellschafter können sie wie private Spenden als Sonderausgaben abziehen.mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Erwerb im Rahmen einer Öffentlichen Privaten Partnerschaft (Nr. 9 a. F. bzw. Nr. 5 n. F.)

Rz. 12 Die Vorschrift des § 4 Nr. 9 GrEStG a. F. wurde angefügt durch Art. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften v. 1.9.2005 (BGBl I 2005, 2676) und gilt ab 8.9.2005. Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) – auch Public Private Partner...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften und für Einkreisungen

Rz. 20 Mit Art. 26 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] wurde durch eine Neufassung des § 4 Nr. 4 GrEStG eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften und für die Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden in das GrEStG aufgenommen. Danach sind von der Besteuerung a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Grundstückserwerbe ausländischer Staaten und ausländischer kultureller Einrichtungen (Nr. 2 und Nr. 3)

Rz. 11 Der Erwerb eines Grundstücks durch einen ausländischen Staat ist nach § 4 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn das Grundstück für Zwecke von Botschaften, Gesandtschaften oder Konsulaten dieses Staates bestimmt ist und Gegenseitigkeit gewährt wird. Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 4 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG 1940 (vgl. Entwurf des GrEStG 1980, BT-Drs. 9...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.3.4 Gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer

Rz. 4m Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Zwar fällt unter diese Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich auch die Veräußerung eines Grundstücks. Diese Grundstücksveräußerung ist jedoch als ein unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 1.1 Körperschaften

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen :[1] Kapitalgesellschaften: Zu diesen rechnen insbesondere die GmbH, die AG, die europäische Gesellschaft, die KGaA und die bergrechtlichen Gewerkschaften; Genossenschaften einschließlich der europäischen Genossenschaften; Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.2.3 KSt-Befreiung / keine KSt-Pflicht

Rz. 114 Die Besteuerung mit KSt ist nicht sichergestellt, wenn die übernehmende Körperschaft von der KSt befreit ist (z. B. nach § 5 KStG).[1] Maßgebender Beurteilungszeitpunkt ist der steuerliche Übertragungsstichtag (Rz. 104). Dass später eine Steuerbefreiung eintreten könnte, ist irrelevant. Soweit die KSt-Befreiung nicht greift, bleibt die Buchwertfortführung (oder ein Z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 DJH und angeschlossene Einrichtungen (§ 4 Nr. 24 S. 1 UStG)

Rz. 17 Subjektiv begünstigt ist hauptsächlich das Deutsche Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V. mit Sitz in Detmold und einem Büro in Berlin. Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet seinen Gästen aus aller Welt in Jugendherbergen Möglichkeiten der Begegnung und des Kennenlernens und dient so dem gegenseitigen Verständnis und friedlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungswiderspruch (Miete) / 7 Ausschluss des Kündigungswiderspruchs

Ein Kündigungswiderspruch ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, wenn der Mieter gekündigt hat,[1] wenn ein Grund vorliegt, aus dem der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt ist[2], bei Wohnraum, der zu nur vorübergehendem Gebrauch vermietet ist[3], bei möbliertem Wohnraum, der sich innerhalb der Vermieterwohnung befindet, sofern der Wohnraum nicht zu dauer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 5.2 Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigung

Neben der Erteilung von Freistellungsaufträgen sieht das EStG in bestimmten Fallgestaltungen die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw. die Erstattung der Kapitalertragsteuer unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge vor. Als Nachweis der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sind entsprechende Bescheinigungen (NV-Bescheinigungen) vorzulegen. NV-Bescheinigungen be...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 14 Die Montage einer Photovoltaikanlage unterliegt der Bauabzugsteuer

Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer i. S. d. § 2 UStG oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Mit anderen Worten: Der Auftraggeber (Leistungsempfänger) muss 15 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Problemstellung

Rz. 113 Durch § 50d Abs. 7 EStG sollen Probleme bei der Auslegung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vermieden werden. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG gehören zu den beschr. stpfl. Einkünften Zahlungen aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis. Nach der "Kassenstaatsklausel" in Art. 19 Abs. 1 OECD-MA steht dem Kassenstaat das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.17 Verjährungshemmung bei Steuerentrichtungspflicht Dritter, Abs. 15

Rz. 205 Durch Gesetz v. 26.6.2013[1] wurde in Abs. 15 ein neuer Tatbestand der Ablaufhemmung eingeführt. Hintergrund der Neuregelung ist, dass die Handlung, die die Ablaufhemmung hervorrufen soll, bisher gegenüber demjenigen Stpfl. vorgenommen werden musste, gegen den die Ablaufhemmung wirken soll. Hat ein Dritter die Steuer für den Steuerschuldner zu entrichten, bedeutete d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Gewerbetreibende, die der GewSt-Pflicht unterliegen, haben neben der ESt-Erklärung bzw. der Steuererklärung nach § 181 Abs. 2 AO oder der KSt-Erklärung nach § 14a S. 1 GewStG eigenständig eine GewSt-Erklärung i. S. einer Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags und, soweit erforderlich, eine Zerlegungserklärung abzugeben. Auf die Abgabe dieser Steuererklärungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückgabe der Mietsache / 5 Überlassung der Mietsache an einen Dritten

Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten (z. B. Untermieter) überlassen, kann der Vermieter die Sache unmittelbar von dem Dritten zurückfordern (§ 546 Abs. 2 BGB). Es handelt sich insoweit um ein gesetzliches Schuldverhältnis, um eine Art gesetzlicher Erweiterung des Vertragsanspruchs des Vermieters. Das Recht besteht neben dem Anspruch gegen den Mieter (Haupt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten – zunächst im Wege der Widerspruchsklage gegen einen Verteilungsplan – um die Frage, ob die Klägerin dem Beklagten den Löschungsanspruch gem. § 1179a Abs. 1 BGB entgegenhalten kann, sodass sie bei der Verteilung des Zwangsversteigerungserlöses für eine Immobilie zulasten des Beklagten eine höhere Zuteilung erhält. Die Klägerin ist ein Kreditinstitut in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2025, Vorteil konku... / 2 II. Die Entscheidung

Es fehlt an einem wirksamen Vollstreckungsantrag Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 14.12.2023 wurde form- und fristgerecht eingelegt, sie erweist sich zudem, wenngleich aus anderen als den in der Beschwerde gerügten Gründen, als begründet. Die von Amts wegen durchzuführende Prüfung des Vorliegens der Vollstreckungsvoraussetzungen ergab, dass kein wirksamer Volls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2025, Erinnerung geg... / 3 Anmerkung:

Die in der gebotenen Kürze ergangene Entscheidung des Einzelrichters des BGH gegen einen offensichtlich querulatorischen Beschwerdeführer ist inhaltlich völlig zutreffend. Gerade infolge der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sind sich viele Rechtsanwälte und Behördenmitarbeiter unsicher, welche Formerfordernisse im Verfahren über die Erinnerung gegen den Gerichtsk...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 22 Leistungen von Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Körperschaften, Personenvereinigungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG

Mit dem Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften[1] wurde ein neuer § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG in die Steuerbefreiungen des § 13 ErbStG eingefügt. Allgemeines Steuerbefreit sind gem. § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG Leistungen von Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Körperscha...mehr