Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsantrag.

Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff geeigneten Titel d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Handelssachen im Sinne dieses Gesetzes sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch geltend gemacht wird: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zentralisierte Verwaltung und Drittbeauftragung (Abs 3).

Rn 15 Die im Verordnungswege bestimmten zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder (S 1) sind oben (Rn 2) aufgeführt. Satz 2 enthält die Ermächtigung, die Befugnis auch auf die Landesjustizverwaltungen zu übertragen. Rn 16 Satz 3 ermöglicht die Beauftragung und Inanspruchnahme einer anderen Stelle mit der Datenverarbeitung bei der elektronischen Verwaltung. Diese Möglichkeit... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren § 495a ZPO 1 Bagatellbeträge § 753 ZPO 9 Bagatellforderungen § 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert § 2 ZPO 6 Bankbürgschaft § 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit § 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht § 817 ZPO 14 Baugeldforderungen § 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek § 926 ZPO 10; § 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert § 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel § 100 ZPO 6... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Ausschlusstatbestände.

Rn 7 Nicht schiedsfähig sind Vereinbarungen über künftige Rechtsstreitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungen, soweit nicht beide Vertragsteile Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind (§ 37h WpHG; BGHZ 184, 365). Nicht schiedsfähig sind ferner ungenehmigte Schiedsvereinbarungen eines Vormunds (§ 1799 BGB), eines Betreuers oder eines Pflegers (§ 1915 ... mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 2. Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

Rz. 13 Die Errichtung und Ausgestaltung einer rechtsfähigen Stiftung ist in den §§ 80, 81 BGB geregelt. Erforderlich für die Gründung einer Stiftung sind ein oder mehrere Stifter, ein Stiftungsvermögen, ein Stiftungsgeschäft mit einer Satzung sowie die Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Rz. 14 Die Grundlage bildet das Stiftungsgeschäft i.S.d. § 81 Abs. 1 mit den... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld § 851 ZPO 5 Übergabe Scheck § 757 ZPO 3 Titel und Quittung § 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren § 198 GVG 1 Überlastung des Richters § 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente § 14b FamFG 9 Ausnahmen § 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden § 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung § 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlun... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1076 ZPO – Anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union nach der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. EG Nr. L 26 S. 41, ABl. E... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Organvertreter von juristischen Personen

Rz. 5 Die Vorschriften des KSchG über den allgemeinen Kündigungsschutz gelten nicht für unmittelbare Organvertreter einer juristischen Person. Dies sind die Mitglieder von Organen, die zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen sind. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG knüpft allein an die organschaftliche Stellung an und erfasst ohne Unterschied alle organschaftlichen ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür... mehr

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Katalogleistung / 2.5 Verlagerung des Orts nach § 3a Abs. 6 UStG

In bestimmten Fällen kann sich der Ort einer sonstigen Leistung, die ansonsten nach § 3a Abs. 1 UStG an dem Ort ausgeführt wäre, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen oder seine Betriebsstätte unterhält, noch nach § 3a Abs. 6 UStG verlagern. Im Zusammenhang mit den Katalogleistungen des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1–10 UStG kommt eine solche Verlagerung dann infrage, wenn ... mehr

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Anlagevermögen / Zusammenfassung

Begriff Anlagevermögen haben nur Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen. Das sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit.[1] Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter (handelsrechtlich: Vermögensgegenstände), die auf Dauer dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen. Einkommensteuerrechtlich kann ein Wirtschaftsg... mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 1.2 Leistung an Unternehmer für dessen Unternehmen

Um für eine in § 9 Abs. 1 UStG aufgeführte Leistung zur Umsatzsteuer optieren zu können, muss diese Leistung an einen anderen Unternehmer [1] für dessen Unternehmen ausgeführt worden sein. Ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, bestimmt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des § 2 Abs. 1 und 2 UStG sowie § 2b UStG. So ist insbesondere bei Leistungen an juristis... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 15 Eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt nur, wenn der Stpfl. diese Gewinnermittlungsart wählt. Grundsätzlich hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG Vorrang vor der nach § 4 Abs. 3 EStG; wenn der Stpfl. keine Wahl trifft, ist daher der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln:[1] Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist nur zulässig, wenn der Stp... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 54 Kirchliche Zwecke

Rz. 1 § 54 AO hat für Religionsgemeinschaften, die selbst Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, keine Bedeutung, da diese regelmäßig nicht besteuert werden. Die Verfolgung kirchlicher Zwecke setzt voraus, dass eine Religionsgemeinschaft unterstützt wird, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Von § 54 AO sind damit nur (Förder-)Körperschaften erfasst, die kirchl... mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 4.2 Zeitpunkt der Steuerentstehung

Ausgangsrechnungen, die ggf. von der Debitorenbuchhaltung erstellt werden, müssen den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG entsprechen. Die Buchhaltung muss so eingerichtet sein, dass die umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten erfüllt und die Umsätze für die Voranmeldung getrennt werden. Für die gesondert abzugebende Zusammenfassende Meldung sind die USt-IdNr. und die Bemessu... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.3 Sicherstellung der Besteuerung

Rz. 143a Die Besteuerung des übertragenen Vermögens mit ESt- oder KSt muss nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG sichergestellt sein. Dies ist zu bejahen, wenn das übertragene Vermögen hinsichtlich der Wertsteigerungen bei den Mitunternehmern der übernehmenden Personengesellschaft oder der übernehmenden natürlichen Person weiterhin einer Besteuerung mit ESt- oder KSt unterliegt.... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.1 Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nrn. 2–5 KStG

Rz. 253 § 27 Abs. 1 bis 6 KStG bezieht sich ausdrücklich nur auf Kapitalgesellschaften, d. h. in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG auf AG, GmbH, KGaA sowie SE. Darüber hinaus ist die Regelung auf Gesellschaften ausl. Rechtsform anzuwenden, sofern diese nach einem Rechtstypenvergleich[1] in den wesentlichen Strukturmerkmalen einer deutschen Kapitalgesellschaft entspre... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.4 Rechtsfolgen

Rz. 269 Sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 KStG erfüllt, ergibt sich als Rechtsfolge, dass diese Körperschaften und Personenvereinigungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen, fortzuschreiben und zu erklären haben. Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG. Allerdings müssen Erklärung und Bescheinigung an die Verhäl... mehr

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Sommer, SGB V § 149 Erricht... / 2.1.1 Errichtungsbeschluss

Rz. 8 Für den Errichtungsbeschluss ist der Arbeitgeber zuständig, der damit für einen oder mehrere seiner Betriebe eine Betriebskrankenkasse errichten kann. Die Willensbildung sowie die Willenserklärung folgen den für den Arbeitgeber und seine Rechtsform maßgeblichen Rechtsnormen (z. B. Aktiengesetz oder Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung). Die Zus... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte... mehr

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Reiseveranstalter / 2 Anwendungsbereich der Margenregelung

Die Margenregelung des § 25 UStG können Reiseveranstalter nur anwenden, soweit sie Reiseleistungen erbringen, dabei gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten, Reisevorleistungen von Dritten (Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants usw.) in Anspruch nehmen, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen und (bis 17.12.2019) die Reisevorleistungen nicht unternehmerisch verbra... mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 7.2 Einschränkung der Steuerbefreiung

O. g. Leistungen, die von den o. g. Einrichtungen erbracht werden, sind nur insoweit befreit, als es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, die sich jeweils beziehen auf: die Anerkennung, den Vertrag, die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung.[1] Werden daher ambulante Hilfen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX erbracht, sind diese nicht umsatzsteue... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.1 Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amts

Eine Haftung nach § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass ein Beamter handelt, während Art. 34 Satz 1 GG lediglich fordert, dass jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amts tätig wird (haftungsrechtlicher Beamtenbegriff).[1] Bei der Amtshaftung gilt dieser weite haftungsrechtliche Beamtenbegriff.[2] Jede Person, die von der zuständigen Stelle mit der Ausüb... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die eingetragene Genossenschaft ist geregelt im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) v. 1.5.1889 idF der Bekanntmachung v. 16.10.2006 (BGBl. I 2006, 2230), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20.7.2022 (BGBl. I 2022, 1166). Das Gesetz gliedert sich in zehn Abschnitte. Das folgende Tablea... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter ist weitreichend, aber nicht unbegrenzt (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 20): Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt bei einer entsprechenden Befugnis zur Mitteilung vor. Eine solche ist anzunehmen, soweit die Informationsweitergabe zur Erreich... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG sind eine Reihe von Prüfungsvorschriften des HGB sinngemäß anzuwenden, aufgrund der dynamischen Verweise jeweils in ihrer aktuell geltenden Fassung (vgl. Rz. 12). Bei der Anwendung dieser Vorschriften sind zT Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. Rz. 21 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die P... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Aufsichtsorgan (Abs. 2)

Rz. 7 [Autor/Zitation] Abs. 2 ordnet an, dass die Vorschriften des PublG für den Aufsichtsrat sinngemäß für ein entsprechendes Überwachungsorgan gelten. Maßgebend ist dabei, ob ein Organ eine Überwachungsfunktion ausübt, wie sie in § 111 AktG für den AR konzipiert ist. Dabei kommt es weder auf die Rechtsgrundlage des Überwachungsorgans (Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Gesel... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 300c Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 Abs 1 EStG gilt unmittelbar nur für Gewerbetreibende, die entweder gesetzlich zur Buchführung und Abschlusserstellung verpflichtet sind oder ohne eine solche Verpflichtung freiwillig Bücher führen und Abschlüsse erstellen. Gewerbetreibende sind StPfl, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG erzielen, dh Einzelgewerbetreibende iSd... mehr

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Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.21 Leistungen an Personen in Ansehung der Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Unversehrtheit (§ 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG)

Rz. 95 § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG wurde durch das Gesetz vom 16.7.2021[1] mit Wirkung vom 23.7.2021 eingeführt. Die Vorschrift stellt Entschädigungsleistungen an Missbrauchsopfer von Religionsgemeinschaften etc. steuerfrei. Die Neuregelung ist hinsichtlich der leistenden Einrichtungen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 19 S. 1 ErbStG ausdrücklich weit gefasst. Es sollen sämtliche Leist... mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. Diese finden sich in... mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 9.2 Übergang des Direktions-/Weisungsrechts

Grundlage für das Direktionsrecht ist § 106 der Gewerbeordnung. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. In der Vorschrif... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Personenvereinigungen (Abs. 1)

Rz. 7 § 14a Abs. 1 AO definiert Personenvereinigungen im Sinne dieses Gesetzes und der Steuergesetze als Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzlich zulässigen Zwecks. Rz. 8 Im Zivilrecht sind Personenvereinigungen alle Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.[1] Soweit dagegen in der AO und den Steuergesetzen "P... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.3.3 Überblick über die Neuregelungen des VerSanG-E

Rz. 23e Der Entwurf des neuen Verbandssanktionengesetzes erfasst gem. § 1 VerSanG-E Verbände, "deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist". Folglich sind erfasst juristische Personen des Zivil- und des öffentlichen Rechts, auch nicht rechtsfähige Vereine oder rechtsfähige Personengesellschaften, nicht hingegen Verbände mit einem gemeinnützigen Zwec... mehr

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Haftung im Wohnungseigentum... / 2.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Soweit einzelne Pflichten seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen sind, tatsächlich aber nicht erfüllt werden, könnte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur dann als Adressatin eines Bußgeldbescheids infrage kommen, wenn sie sich unter die Norm des § 30 OWiG subsumieren ließe. Diese Norm regelt die Möglichkeit, Geldbußen auch gegen juristische Person... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 59 Nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG sind die mit dem Betrieb der nach § 4 Nr. 16 UStG begünstigten Einrichtungen eng verbundenen Umsätze ohne Weiteres steuerfrei, wenn die Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung als Betrieb gewerblicher Art i. S. v. §... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 41 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a bis n UStG regeln subjektive Voraussetzungen, unter denen die eng verbundenen Umsätze steuerfrei sind. Nach § 4 Nr. 16 Buchst. a UStG ist dies immer der Fall, wenn die Umsätze von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Leistungen können demnach von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Leistungen im Bereich der Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Per... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Umfang der Steuerbefreiung – eng verbundene Umsätze

Rz. 54 Steuerfrei nach § 4 Nr. 16 UStG sind neben den Hauptleistungen die eng verbundenen Umsätze. Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.[1] Die Umsätze dürfen nicht im Wese... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Vertragsparteien und inhaltliche Bestimmtheit

Rz. 19 Auf der Arbeitnehmerseite kann grundsätzlich nur eine natürliche Person oder im Fall eines Gruppenarbeitsverhältnisses eine Personenmehrheit Vertragspartei sein. Als Vertragspartner auf der Arbeitgeberseite kann jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, sowie jede Personengesellschaft einen Arbeitsvertrag abschließen. Arbeitgeber u... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 549 Abs. 2 und 3

Rz. 3 Die Absätze 2 und 3 der Vorschrift bringen sogleich eine Einschränkung für Abs. 1, indem sie für bestimmten Wohnraum den Anwendungsbereich der Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse einschränken. Die Ausnahmen beziehen sich – wie bisher schon z. B. in § 564b Abs. 7 a. F. – auf bestimmte Vorschriften zum Kündigungsschutz für den Mieter und zu Mieterhöhungsbeschränkun... mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 1 Problematik

Damit in Deutschland Umsatzsteuer entstehen kann, muss eine Lieferung oder sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt werden. Im Mittelpunkt gerade bei der Bestimmung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen[1] steht die zutreffende Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung.[2] Aber auch in den Fällen, in denen sich der Ort einer Leistung nicht im Inland be... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.6 Juristische Personen, die nicht Unternehmer sind

Rz. 67 Juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die bezogenen Gegenstände nicht für ihr Unternehmen benötigen, wird eine USt-IdNr. erteilt, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe oder Lieferungen benötigen (§ 27a Abs. 1 S. 3 u. 2 UStG). Unter den Begriff der juristischen Person können hier sowohl solche des öffentlichen Rechts, z. B. die Gebietskörpe... mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.1 Wer kann diese Förderung beantragen?

Berechtigte Die Darlehen können folgende Personen und Personenkreise beantragen: Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland mit Unternehmenssitz im Ausland Jur... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Steuerbefreiung gem. § 19 Abs. 1 S. 1 UStG

Rz. 27 Gem. § 19 Abs. 1 UStG sind Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG eines im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmers steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im vorangegangenen Kj. 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 100.000 EUR nicht überschreitet. Rz. 28 Bei den Umsätzen gem. § 1 Abs. 1... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.8 Gebietskörperschaften

Rz. 72 Die Gebietskörperschaften Bund und Länder stellen juristische Personen des öffentlichen Rechts dar (Rz. 67f.), für welche als juristische Personen gleichfalls die Regelung des § 27a Abs. 1 S. 2 UStG gilt. Bei den Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder besteht allerdings eine weitere Möglichkeit zur Erlangung einer eigenen USt-IdNr. für einzelne Organisationse... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 46 Zum Erhalt einer USt-IdNr. sind gem. § 27a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst die Unternehmer i. S. d. § 2 UStG berechtigt. In § 27a Abs. 1 S. 2 und 3 UStG finden sich dann Sonderregeln für einige wenige andere Rechtssubjekte, welche eine USt-IdNr. nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Diese Regelung ist mWv 1.1.2010 durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] dahingehend geänder... mehr