Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Besteuerung

Rz. 253 Die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs setzt voraus, dass der Steuertatbestand erfüllt[1] und der Steueranspruch entstanden ist. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG entsteht der Steueranspruch mit der Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats. Die Bestimmungen des UStG entsprechen weitgehend den Vorgaben der M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungsempfängerregister... / II. Das Zuwendungsempfängerregister

Durch § 60b AO wird das Bundeszentralamt Steuern (BZSt) verpflichtet, ein Auskunftsregister zu führen, das den Namen Zuwendungsempfängerregister trägt. Nach der Begründung zum Jahressteuergesetz 2020 war es dem Gesetzgeber wichtig, dass Steuerpflichtige sich darüber informieren können, ob eine bestimmte Organisation eine Zuwendungsbestätigung erteilen darf, wenn sie von ihm ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungsempfängerregister... / III. Datenspeicherung

Die Daten, die im Zuwendungsempfängerregister gespeichert werden, erhält das BZSt grundsätzlich von den Finanzbehörden, die für die Besteuerung des Einkommens der steuerbegünstigten Organisationen im Einzelfall zuständig sind. § 60b Abs. 3 AO legt daher fest, dass die entsprechenden Finanzbehörden verpflichtet sind, alle Daten, die in § 60b Abs. 2 AO aufgeführt sind, dem BZS...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Entwurf des BMF zur E-Rechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Ab dem 1.1.2025 ergibt sich eine mit Übergangsregelungen versehene gesetzliche Verpflichtung, bei bestimmten Umsätzen mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abzurechnen. Da diese Verpflichtung für (fast) alle Unternehmer erhebliche Auswirkungen haben wird, hat die Finanzverwaltung, nachdem sie schon im Oktober 2023 kurz vorab Stellung genommen hatte, einen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zu § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Die Finanzverwaltung nimmt die Hinweise aus diesem Schreiben nicht mit in den UStAE auf, sie verweist aber in Abschn. 2b.1 Abs. 1 und Abschn. 15.19 Abs. 5 UStAE darauf. Juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR) sind unter den Voraussetzungen des § 2b UStG unternehmerisch tätig und haben dann – wie jeder andere Unternehmer auch – unter den Bedingungen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 88c Aufgrund des zum 1.1.2023 erwarteten, dann aber nochmals um zwei Jahre[1] verschobenen (spätesten) Übergangs der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) aus der bisherigen Regelung zur Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 3 UStG zu der neuen, unionsrechtsorientierten Regelung des § 2b UStG [2] war im Rahmen des JStG 2022[3] jPöR die Möglichkeit eingeräumt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 28 § 20 S. 1 UStG führt in den Nrn. 1 bis 4 abschließend die alternativen Möglichkeiten auf, nach denen ein Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten durchführen kann. Die ihn begünstigende Regelung kann jeder in Anspruch nehmen, der die Voraussetzungen nach § 2 UStG als Unternehmer erfüllt. Damit müssen die in § 2 Abs. 1 UStG genannten Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 23 Nach den unionsrechtlichen Vorgaben treten der Steuertatbestand und der Steueranspruch zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht wird – damit ist im Unionsrecht nach Art. 63 MwStSystRL [1] die auch in Deutschland als Regeltatbestand normierte Berechnung der USt nach vereinbarten Umsätzen vorgeschrieben.[2] Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9 In dem ersten deutschen UStG folgte die Berechnung der USt dem Prinzip der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, auf Antrag war als Ausnahmeregelung eine Berechnung der USt nach vereinbarten Entgelten möglich. Nach dem UStG v. 26.7.1918 [1] hatte der Steuerpflichtige eine Steuererklärung über den Gesamtbetrag der von ihm vereinnahmten Entgelte abzugeben. In der Fort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Juristische Person des öffentlichen Rechts oder steuerbefreite Körperschaft als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 UmwStG)

10.1 (Sonder-)Regelungen für einbringungsgeborene Anteile Fiktive StPflicht für Anteile des Hoheits-/Verwaltungsvermögen (§ 21 Abs 3 UmwStG) Tz. 226 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stillen Reserven einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG sind gem § 21 Abs 3 UmwStG auch dann st-verstrickt, wenn AE eine jur Pers d öff Rechts ist und die Anteile nicht zum BV eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Auf Antrag können sich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) in Deutschland, wie z. B. Städte, Gemeinden etc., sowie ausländische jPdöR, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen sind, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet, in das Zuwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ArbN einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 ArbN iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG sind die Personen, die in öffentlichen Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (§ 1 Abs 1 LStDV) und somit in einem privatrechtlich begründeten Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Versteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 233 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Da der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als AE nicht mehr als Gewinn "aus" einem BgA fingiert wird, sondern als "in einem BgA" entstandener Gewinn gilt, ist nunmehr klargestellt, dass es sich nicht nur zivilrechtlich, sondern auch stlich um die Veräußerung der Beteiligung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Veräußerungsgewinne von Anteilen der Vermögensverwaltung ab Veranlagungszeitraum 2001 (§ 21 Abs 3 UmwStG idF des UntStFG)

10.3.1 Entstehung eines fiktiv steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns Tz. 232 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das UntStFG ist § 21 Abs 3 UmwStG geändert worden. Nunmehr gilt der VG aus einbringungsgeborenen Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als "in einem BgA" und bei einer kst-befreiten Kö als "in einem wG" entstanden (bisher lag ein "Gewinn aus einem BgA" vor, s Tz 22...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Prüf- und Bestätigungsvermerke der Stadt-/Gemeindeverwaltung

Tz. 6 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dieses Muster sollte von den Vereinen in zweifacher Ausfertigung den juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder den öffentlichen Dienststellen eingereicht werden. Das Original verbleibt bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen Dienststelle. Die Durchschrift wird nach Anbringung des Prüf- und Bestätigungsverme...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Inhalt des Zuwendungsempfängerregisters

Tz. 8 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 In dem Zuwendungsempfängerregister werden folgende Daten gespeichert: Wirtschaftsidentifikationsnummer der Körperschaft Name der Körperschaft Anschrift der Körperschaft Steuerbegünstigte Zwecke der Körperschaft Datum der Anerkennung als Partei Datum der Anerkennung als Wählervereinigung Status als juristische Person des öffentlichen Rechts Das für di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Veräußerungsgewinne aus Anteilen der Vermögensverwaltung bis Veranlagungszeitraum 2000

Tz. 228 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei einer jur Pers d öff Rechts als AE einbringungsgeborener Anteile im Hoheitsvermögen gilt der VG als "Gewinn aus einem BgA dieser Kö" (s § 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG idF vor UntStFG). VG kann auch ein Verlust sein. Eine Verrechnung des Verlustes mit dem positiven Ergebnis aus einem anderen BgA der Kö ist nicht zulässig (s Widmann, in W/M, Anh ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 (Sonder-)Regelungen für einbringungsgeborene Anteile

Fiktive StPflicht für Anteile des Hoheits-/Verwaltungsvermögen (§ 21 Abs 3 UmwStG) Tz. 226 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stillen Reserven einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG sind gem § 21 Abs 3 UmwStG auch dann st-verstrickt, wenn AE eine jur Pers d öff Rechts ist und die Anteile nicht zum BV eines BgA gehören oder, wenn AE eine stbefreite Kö, Pers-Verein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Entstehung eines fiktiv steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns

Tz. 232 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das UntStFG ist § 21 Abs 3 UmwStG geändert worden. Nunmehr gilt der VG aus einbringungsgeborenen Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als "in einem BgA" und bei einer kst-befreiten Kö als "in einem wG" entstanden (bisher lag ein "Gewinn aus einem BgA" vor, s Tz 228, bzw bei st-befreiten Kö galt "diese St-Befreiung nicht für den VG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Versteuerung bei steuerbefreiten Körperschaften als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 2 UmwStG)

Tz. 234 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Bei kst-befreiten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen als AE gilt der VG aus einbringungsgeborenen Anteilen gem § 21 Abs 3 Nr 2 UmwStG "als in einem wG dieser Kö entstanden". Hierdurch wird bestimmt, dass zum einen die St-Befreiung des VG ausgeschlossen ist (s Tz 232) und andererseits wird klargestellt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bis einschließlich 1999 mussten Spenden an freizeitnah tätige Vereine (wie z. B. die Sport-, Karnevals- und Kleingärtnervereine) über sog. Durchlaufstellen geleitet werden, um einen Spendenabzug nach § 10b EStG zu erhalten. Damit sollte verhindert werden, dass Mitgliedsbeiträge an diese Vereine steuerlich geltend gemacht werden können. Ab dem 0...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Im Register gespeicherte Körperschaften

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zuwendungsempfängerregister enthält die Daten von folgenden Körperschaften/Einrichtungen: Körperschaften die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen steuerbegünstigte beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften juristische Personen des öffentlichen Rechts ausländische EU/EWR-Körperschaften Körperschaften, die die Vorausset...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Unternehmen iSd. IAS-Verordnung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Neben dem Tatbestandsmerkmal Konzernabschlussaufstellungspflicht (s. Rz. 8 ff.) setzt § 315e voraus, dass das betrachtete MU nach Art. 4 IAS-VO verpflichtet ist, einen IFRS-Konzernabschluss aufzustellen. Art. 4 IAS-VO fordert zunächst das Vorliegen einer Gesellschaft, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt. Der Begriff "Gesellschaft" wird in der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeines

Rn. 7 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Vergleich zu § 91 Abs. 1 AktG spricht § 41 GmbHG von einer ordnungsmäßigen Buchführung, deren Führung Aufgabe der Geschäftsführer ist. Ein inhaltlicher Unterschied kann hieraus nicht gefolgert werden, weshalb zur Auslegung des § 91 AktG auch auf die einschlägige Kommentarliteratur zu § 41 GmbHG in diesem Bereich verwiesen werden kann (vgl. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Juristische Person

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine juristische Person (Gegensatz zu einer natürlichen Person) nimmt als eigenständige Rechtsperson selbständig am Rechtsleben teil. Welche Zusammenschlüsse von Personen, Organisationen oder Einrichtungen selbständig am Rechtsleben teilnehmen, wird durch die jeweilige Rechtsordnung bestimmt und muss nicht für alle Rechtsgebiete einheitlich s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Stiftung "Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" mit Sitz in Bonn erhielt mit Wirkung vom 01.07.2012 den Namenszusatz "Max Weber Stiftung". Die in dieser Forschungsorganisation gebündelten Auslandsinstitute haben ihren eigenen Sitz jeweils ausschließlich im Ausland. In ihr sind ua die Bundesanstalten "Deutsches Historische...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsches Historisches Museum

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die rechtsfähige bundesunmittelbare > Stiftung des öffentlichen Rechts führt als > Juristische Person des öffentlichen Rechts eine > Öffentliche Kasse iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG. Aufwandsentschädigungen an Organmitglieder der Stiftung, die uE Aufgaben der schlichten Hoheitsverwaltung wahrnehmen und deshalb öffentliche Dienste leisten, bleiben ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsches Rotes Kreuz

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Es ist als föderal gegliederter Mitgliederverband organisiert mit weitreichender rechtlicher Selbständigkeit der Untergliederungen. Dem Bundesverband "Deutsches Rotes Kreuz" eV sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften nachgegliedert, die wiederum auf Ortsebene i...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat. 2. Der Grundstückserwerb des Zweckverbandes ist auch nicht aufgrund einer interpolierende...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

Leitsatz 1. Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig. 2. Die Steuerbefreiung der Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Krise: Steuerliche H... / 2.3 Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG

Mit dem StÄndG 2015[1] wurde zum 1.1.2016 die Vorschrift des § 2b UStG eingeführt, die die frühere Vorschrift aus § 2 Abs. 3 UStG a. F. ersetzt.[2] Sofern eine juristische Person des öffentlichen Rechts eine entsprechende Optionserklärung abgab, konnte die Altregelung zunächst bis zum 31.12.2020 angewandt werden. Aufgrund der mit der Corona-Pandemie einhergegangenen Mehrarbe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erwerb der Mitgliedschaft i... / 1 Mitglieder einer Genossenschaft

Als Mitglied einer Genossenschaft kommen insbesondere in Betracht: Natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, eG, e.V.), juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, Kammern der Industrie und des Handwerks, Kirchengemeinden und deren Einrichtungen, z.B. Diakonische Werke), Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.1 Gründerzahl

Rz. 3 Das Gesetz[1] lässt zu, dass eine GmbH nicht nur durch mehrere Personen (Mehrpersonengründung), sondern bereits durch eine Person gegründet ("errichtet") werden kann (Einpersonengründung, Ein-Personen-GmbH). Für die Mehrpersonengründung und die Einpersonengründung gelten dieselben Regeln.[2] So haben zum Beispiel auch Wohnungs- und Immobilienverwalter die Möglichkeit, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.3 Landesrechtliche Vorgaben für Gemeinden als Gesellschafter von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften

Rz. 35 In allen Bundesländern bestehen Vorgaben in Form von landesrechtlichen Vorschriften, nach denen sich Gemeinden an Unternehmen in Rechtsformen des Privatrechts, und damit auch an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, beteiligen dürfen (Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung). Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich insbesondere in den Gemeindeordnungen oder Kom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.2 Nicht ausdrücklich genannte Körperschaften

Rz. 100 Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer in- oder ausländischen Gesellschaft erzielt, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG aufgeführt ist, können nach dieser Vorschrift als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung unterliegen, da § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG insofern keine abschließende Aufzählung enthält.[1] Voraussetzung für eine entspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11.3 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Buchst. b)

Rz. 204 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b) S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen die nicht den Rücklagen zugeführten Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Vorschrift ist nur für den nicht steuerbefreiten Teil des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rn 5 Gemäß Abs. 1 sind alle natürlichen und alle juristischen Personen insolvenzverfahrensfähig, wobei der Verein ohne Rechtspersönlichkeit insoweit einer juristischen Person gleichsteht. Rn 6 Die Insolvenzfähigkeit setzt nicht die Prozessfähigkeit voraus, auch eine nicht prozessfähige natürliche Person kann Schuldner im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sein. Der Prozessfähig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2024, zfs Aktuell / 3.1 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Am 17.4.2024 ist das Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht v. 12.4.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 121 v. 17.4.2024). Das Gesetz regelt die sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht und trifft Vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.5 Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat

Rn 22 Für Dienstvereinbarungen kommt § 120 auch dann nicht zur Anwendung, wenn die dem Personalvertretungsrecht unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts insolvenzfähig sind (vgl. § 12).[54] Denn das Personalvertretungsrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht der Länder unterstehen, fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Lä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermögensause... / 2. Zwischenschaltung eines Dritten (insb. GbR)

Empfohlen wird zur Bewirkung des Übergangs des Mietverhältnisses nach § 566 BGB auch die Zwischenschaltung einer Person, die sowohl im Verhältnis zum Veräußerer als auch zum an sich vorgesehenen Erwerber "echter" Dritter ist.[18] In Betracht kommt hier eine Zwischenveräußerung an eine andere (natürliche oder juristische) Person, aber insbesondere auch an eine zu der Erbengem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Grundsätze der DSGVO

Rz. 4 [Autor/Stand] Die DSGVO ist ab dem 25.5.2018 (Art. 99 Abs. 2 DSGVO) unmittelbar und vorrangig zu allen nationalen Regelungen anwendbar (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV), soweit sie nicht Öffnungsklauseln zur Regelung von Rechtsmaterien zugunsten des nationalen Rechts enthält. Sie ersetzt das bisherige Bundesdatenschutzgesetz i.d.F. vom 14.1.2003, das bis zum 24.5.2018 anzuwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsfachwirtin Silke Umland, Mehrvergleiche richtig abrechnen (Teil 1 und 2), RENOpraxis 2023, 112 ff., 136 ff. In ihrem zweiteiligen Beitrag befasst sich die Autorin mit der Berechnung der Anwaltsvergütung in den Fällen, in denen ein Vergleich nicht nur über rechtshängige Ansprüche, sondern auch über weitere nicht rechtshängige Ansprüche abgeschlossen worden ist. Zunächst e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung, Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Es bedarf keiner Begründung, dass der Aktenkenntnis auch im Strafprozess eine besondere Bedeutung zukommt. Dies gilt nicht nur für den Verteidiger, dessen Tätigkeit für den Beschuldigten eine möglichst umfassende Kenntnis des Verfahrensstandes voraussetzt (§ 147 StPO; s. dazu § 385 Rz. 157 f.; § 392 Rz. 391 ff.; § 399 Rz. 272), sondern auch für andere am ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 § 14c Abs. 2 S. 2 UStG: Nichtunternehmer und vorgetäuschte Umsätze

Rz. 44 § 14c Abs. 2 S. 2 UStG ordnet die gem. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG bestehende Steuerschuld auch für die Personen an, die zwar wie ein leistender Unternehmer abrechnen, aber keine Unternehmereigenschaft besitzen. Das sind Fälle mit besonders hohem fiskalischen Gefährdungspotenzial, denn diese Personen und Rechnungen lassen sich erfahrungsgemäß oftmals nur schwer entdecken. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 4. Unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 15 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2d ErbStG gelten auch Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben, als erbschaftsteuerrechtliche Inländer. Körperschaften in diesem Sinne sind neben den privatrechtlichen (insbesondere Stiftungen und Kapitalgesellschaften) auch juristische Personen des öffentlichen Rechts...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Aufmerksamkeiten für Untern... / 3.1 Wann und für welche Zuwendungen die Steuer pauschal berechnet werden kann

Die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer kann gem. § 37 b EStG mit einem Steuersatz von 30 % pauschal übernommen und abgeführt werden. Bemessungsgrundlage der pauschalen Steuer sind die Aufwendungen, einschließlich Umsatzsteuer. Die Pauschalierung der Einkommensteuer setzt voraus, dass die Sachzuwendungen steuerpflichtig sind. Das BMF[1]...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 12... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist kein Leistungsträger i. S. d. SGB. Daher konnte auf diesen Begriff verzichtet werden. Private Krankenversicherungen sind auch dann keine Leistungsträger, wenn sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen (vgl. die Begrenzung in § 21a auf die Pflegekassen). Auch Arbeitgeber sind keine Leistungsträger i. S. d. § 12, selbs...mehr