Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 1.2 Funktionen des Lageberichts

Rz. 3 Trotz der formalen Trennung von Jahresabschluss und Lagebericht besteht ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den beiden Rechnungslegungsinstrumenten, der durch die beiden Funktionen des Lageberichts verdeutlicht wird:[1] Rz. 4 Der Lagebericht erfüllt 2 Funktionen, die seinen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Jahresabschluss verdeutlichen: Verdichtungsfunktion Der Lagebe...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB) Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier au...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2.3 Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rz. 8 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit erfordert eine prägnante, verständliche und übersichtliche Darstellung der im Lagebericht aufgeführten Informationen. Weiterhin hat die Aufstellung des Lageberichts in sprachlich eindeutiger Form und in deutscher Sprache zu erfolgen, sodass die Nachvollziehbarkeit der Aussagen für den Adressaten gesichert ist. Schließlic...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 1 Grundlagen des Lageberichts

Rz. 1 Der Lagebericht ist ein Instrument der Rechnungslegung, das nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB neben dem Jahresabschluss besteht. Er ist eine Ergänzung des Jahresabschlusses, stellt jedoch keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar. 1.1 Generalnorm und Zweck der Lageberichterstattung Rz. 2 Im Lagebericht sollen nach § 289 Abs. 1 HGB der "Geschäftsverlauf, einschließlich des ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.2 Prognosebericht und Allgemeiner Chancen- und Risikobericht (§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB)

Rz. 24 Die Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung der Unternehmung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sowie der Angabe der zugrunde liegenden Annahmen ist ein rein prospektiv ausgerichteter Bestandteil des Lageberichts und erweitert die nach § 289 Abs. 1 Sätze 1–3 HGB geforderten vergangenheitsbezogenen Informationen. Die einzelnen Bestandteile...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 1.1 Generalnorm und Zweck der Lageberichterstattung

Rz. 2 Im Lagebericht sollen nach § 289 Abs. 1 HGB der "Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft" (§ 289 Abs. 1 HGB) so dargestellt werden, "dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird" (§ 289 Abs. 1 HGB). Diese Forderung wird auch als Generalnorm der Lageberichterstattung bezeichnet. Zusam...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.2 Grundlegendes

Rz. 4 Grundlage für eine Spaltung bildet die Erstellung einer Schlussbilanz beim übertragenden Rechtsträger, die über den Verweis in § 125 UmwG nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung der Spaltung beim Register beizufügen und ebenfalls über den Verweis in § 125 UmwG gem. § 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG den handelsrechtlichen Vorschriften zur Jahresbilanz und deren Prüfung unterli...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2.1 Grundsatz der Verlässlichkeit bzw. Richtigkeit

Rz. 6 Der Grundsatz der Verlässlichkeit bzw. Richtigkeit fordert, dass die Berichterstattung über Tatsachen zutreffend, intersubjektiv nachprüfbar und willkürfrei ist, sowie dem Gesetz entspricht. Die Angaben sollen plausibel, konsistent und frei von Widersprüchen in Bezug zum betroffenen Jahresabschluss sein. Beurteilungsangaben müssen der Überzeugung des Managements entspr...mehr

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CoPilot Tax: Wie Sie Ihren ... / 1.7 Checklisten erstellen

https://playout.3qsdn.com/embed/9ffd900b-a753-4d28-94a7-4a3ae2190ed1 In diesem Video zeigen wir Ihnen am Beispiel "Jahresabschluss-Checkliste 2024" sowie "Checkliste für die monatliche Entgeltabrechnung", wie Sie CoPilot Tax zur Erstellung von Checklisten nutzen können. Nutzen Sie den CoPilot Tax, um sich diverse Checklisten für Ihre Arbeitsprozesse erstellen zu lassen. Auch h...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.11 Nichtfinanzielle Erklärung (§§ 289b–289e HGB)

Rz. 58a Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Corporate Social Responsibility wurde durch das CSR-RL-UG v. 11.4.2017 neben der bereits aufgeführten Verlagerung bestimmter Normen und der Ergänzung der Erklärung zur Unternehmensführung insbesondere ein vollständig neuer Berichtsteil in den Lagebericht integriert. Die Nichtfinanzielle Erklärung, die nunmehr in den §...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2 Grundsätze der Lageberichterstattung

Rz. 5 Die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung (GoL) stellen allgemein gültige Anforderungen an den Lagebericht dar, die aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 289 ff. HGB mögliche Gestaltungsspielräume einschränken sollen und unterstützend für die Konkretisierung der Vorschrift eingesetzt werden. Insbesondere im Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr....mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 3.1.1 Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 47 Nach § 125 UmwG i. V. m. § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG geht mit der Pflicht zur Anmeldung der Spaltung zum Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers die Pflicht zur Beifügung einer Schlussbilanz [1] dieses Rechtsträgers einher. Die Schlussbilanz ist nach Maßgabe von § 125 UmwG i. V. m.§ 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG gem. den Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prü...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2.6 Grundsatz der Informationsabstufung nach Art und Größe eines Unternehmens

Rz. 11 Der Grundsatz der Informationsabstufung nach Art und Größe eines Unternehmens fordert von größeren und diversifizierten Unternehmen eine detailliertere Informationsbereitstellung im Lagebericht als von kleineren und weniger diversifizierten Unternehmen. Durch diesen Grundsatz wird das Selbstschutzinteresse von kleinen und weniger diversifizierten Unternehmen vor Konku...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2.5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit

Rz. 10 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit fordert nur dann einen Einbezug der Informationen in den Lagebericht, sofern der Nutzen, der sich aus der Informationsvermittlung ergibt, den Aufwand der Informationsvermittlung übersteigt. Mangels der Quantifizierbarkeit speziell des Nutzens der Informationsvermittlung wird der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durch den Grundsatz ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2.8 Grundsatz der Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung

Rz. 12a Entsprechend dem Grundsatz der Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung soll sichergestellt sein, dass nicht Einschätzungen und Beurteilungen der Lage durch Dritte außerhalb des Unternehmens übernommen werden, sondern vielmehr die eigenständige Sichtweise der Unternehmensleitung explizit zum Ausdruck gebracht wird.[1] Insbesondere geschieht dies konkret durch di...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2.2 Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 7 Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit soll der Lagebericht sämtliche Angaben enthalten, die zur Beurteilung der Gesamtlage und Entwicklung des Unternehmens nötig sind. Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens soll letztlich umfassend und einschließlich der möglichen wesentlichen Chancen und Risiken dargestellt werden. Dabei sind die dargestellten Sachverhalte st...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2.4 Grundsatz der Stetigkeit bzw. Vergleichbarkeit

Rz. 9 Durch die Einhaltung des Grundsatzes der Stetigkeit bzw. Vergleichbarkeit soll sichergestellt werden, dass die im Lagebericht aufgeführten Angaben intertemporär und zwischenbetrieblich vergleichbar sind. Er stellt somit eine Ergänzung bzw. Erweiterung des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit dar. Zur Einhaltung des Grundsatzes der Stetigkeit bzw. Vergleichbar...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.3 Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Rz. 35 Durch das am 20.1.2007 in Kraft getretene Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde der § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB eingefügt. Nach diesem haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB eine schriftliche Versicherung abzugeben, dass der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.12.2 Freiwillige Berichtsteile

Rz. 58i Neben den gesetzlichen bzw. rechtsformspezifischen obligatorischen Erweiterungen des Lageberichts, kann dieser zudem freiwillig ergänzt werden. Beispiele für derartige Ergänzungen können sein: Mehrjahresübersichten zu wichtigen Kennzahlen, freiwillige Kapitalflussrechnungen, Wertschöpfungsrechnungen, Berichterstattungen zum Intellectual Capital, ggf. weitere Informat...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / Zusammenfassung

Überblick Der Lagebericht ist ein eigenständiges Instrument der externen Rechnungslegung, das nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB neben dem Jahresabschluss besteht, jedoch formal keinen Bestandteil desselben darstellt. Er dient insbesondere der Informationsvermittlung über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft und soll ein...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.5 Forschungs- und Entwicklungsbericht (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB)

Rz. 44 Die in § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB kodifizierte Berichterstattung über den Bereich Forschung und Entwicklung legt in Verbindung mit § 255 Abs. 2a HGB folgende Definitionen zugrunde:[1] Forschung als die "eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkei...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.9 Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezüglich des Rechnungslegungsprozesses (§ 289 Abs. 4 HGB)

Rz. 52 Durch das am 25.5.2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde für Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB die Pflicht eingeführt, im Lagebericht auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess einzugehen. Die verpflichteten Kapitalgesellschaften nach § 264d HGB...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.7 Vergütungsbericht

Rz. 46 Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2005 ein sog. Vergütungsbericht aufzuführen. In der Regelung des § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB, der durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz im August 2005 in das HGB eingeführt wurde, ist darin auf die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft einzugehen. Seit dem CSR-RL-UG...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.12.3 Weitere verpflichtende Berichte

Rz. 58j Neben den aufgeführten Berichten bestehen zudem noch weitere Berichte, die teils als Anlage zum Lagebericht veröffentlicht werden. Nachfolgend werden die 3 wesentlichen Berichte skizziert. Rz. 58k Entgeltbericht Durch das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ( Entgelttransparenzgesetz) v. 30.6.2017 wurde erstmalig die Pflicht eingeführt, einen Beri...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 6 Datensatz zum Lagebericht bei der elektronischen Übermittlung (E-Bilanz)

Rz. 62 Basierend auf § 5b EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, für Wirtschaftsjahre beginnend ab dem 31.12.2011 den Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – Taxonomie – durch Datenfernübertragung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Entsprechend § 60 Abs. 1, 2 EStDV kann eine der...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.1 Berichtsinhalte und Entwicklung

Rz. 18 Die Bestandteile des Lageberichts ergeben sich grundsätzlich durch die Zusammenfassung einzelner Lageberichtsinhalte zu übergeordneten Berichtseinheiten. Innerhalb der letzten Jahre kam es immer wieder zu Änderungen der Inhalte bzw. zu Verlagerungen der Informationen zwischen Anhang und Lagebericht. Diese Änderungen waren primäreuroparechtlich induziert (insbesondere ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.2 Kapitalerhöhung und -herabsetzung bei Spaltungen

Rz. 13 Handelt es sich bei der Auf- oder Abspaltung nicht um einen der über den Verweis in § 125 UmwG in § 54 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend GmbH oder § 68 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend AG mit einem Kapitalerhöhungsverbot belegten Fälle, ist beim übernehmenden Rechtsträger i. d. R. eine Kapitalerhöhung notwendig, um die Anteilsgewährung zu ermöglichen. Die Kapitalerhöhungsver...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.4 Inhalte der unterjährigen Lageberichtserstattung

Rz. 61a Entsprechend § 115 Abs. 4 WpHG hat der Zwischenlagebericht innerhalb des Halbjahresfinanzberichts mindestens folgende Informationen mit Bezug auf den Berichtszeitraum zu enthalten: Angabe wichtiger im Berichtszeitraum eingetretener Ereignisse sowie ihrer Auswirkungen auf den verkürzten Abschluss, Beschreibung wesentlicher Chancen und Risiken für die dem Berichtszeitrau...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.1 Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG geht mit der Pflicht zur Anmeldung der Verschmelzung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger die Pflicht zur Beifügung einer Schlussbilanz dieses Rechtsträgers einher. Die Schlussbilanz ist nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG gem. den Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung zu erstellen, womit die Vor...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.1 Grundlegendes

Rz. 2 Grundlage für eine Verschmelzung bildet die Erstellung einer Schlussbilanz beim übertragenden Rechtsträger, die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung der Verschmelzung beim Register beizufügen ist. Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 18.3.2025 kann die Schlussbilanz jedoch zeitnah nach der Anmeldung nachgereicht werden, sofern der gewählte Bilanzsticht...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds....mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.4 Konzerninterne Umwandlungsvorgänge, § 301 HGB

Rz. 56 Der Regelungsbereich des UmwG umfasst keine konzerninternen Umwandlungsvorgänge. Tritt etwa der Fall einer Beteiligung eines Tochterunternehmens an einer konzerninternen Verschmelzung auf, muss auf die allgemeinen Konsolidierungsgrundsätze abgestellt werden. Eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unter Beachtung der der Konze...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.1 Umfang der Erleichterungen bei Umwandlungsvorgängen, § 264 HGB

Rz. 50 Soll der Jahresabschluss betreffend die Bilanz im Rahmen einer Umwandlung als Schlussbilanz verwendet werden, sind die Erleichterungen des § 264 Abs. 3, 4 HGB von der Anwendung ausgeschlossen. In diesem Zuge darf gem. § 17 Abs. 2 Satz 3 UmwG einzig eine Bekanntmachung im Unternehmensregister unterbleiben. Die Lex-specialis-Vorschriften des UmwG gehen den handelsrechtl...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.7.1 Registeranmeldung, Anmeldungsunterlagen, Eintragung und Bekanntmachung

Rz. 22 Registeranmeldung Das Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt nach § 16 Abs. 1 UmwG abschließend die Anmeldung zur Eintragung in das Register (Handelsregister, Gesellschaftsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister) des Sitzes ihres Rechtsträgers oder des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger durch die Vertretungsorgane. Gem. ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.3 Zugangszeitpunkt von Sachanlagen bei übertragenden Umwandlungen, § 284 Abs. 3 HGB

Rz. 54 Der Zugangszeitpunkt von Sachanlagen sowie von entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens richtet sich grundsätzlich nach der Übertragung der Verfügungsmacht, nicht nach dem rechtlichen Wirksamwerden der Übertragung.[1] Daher ist im Anlagespiegel des Jahresabschlusses im ersten Geschäftsjahr nach Übertragung dies entsprechend auszuw...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 1 Jahresüberschuss der Körperschaft

Ausgangsgrundlage für die Ermittlung des steuerlichen Einkommens ist der Jahresabschluss, der für die Kapitalgesellschaft erstellt worden ist. Darin sind alle gebuchten Geschäftsvorfälle der Kapitalgesellschaft während des Wirtschaftsjahres enthalten. Unabhängig von der steuerlichen Qualifizierung sind sämtliche Zuflüsse als Ertrag gebucht und alle Abflüsse als Aufwand behan...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 5 Jahresüberschuss einer Körperschaft

Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerlichen Einkommens ist der Jahresabschluss, der für die Kapitalgesellschaft erstellt worden ist. Darin sind alle gebuchten Geschäftsvorfälle der Kapitalgesellschaft während des Wirtschaftsjahrs enthalten. Unabhängig von der steuerlichen Qualifizierung sind alle Zuflüsse als Ertrag gebucht und alle Abflüsse als Aufwand behandelt worde...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / Zusammenfassung

Überblick Die Ertragsbesteuerung einer Körperschaft basiert auf dem zu versteuernden Einkommen. Der Beitrag erläutert die einzelnen Schritte zu dessen Ermittlung. Ausgangsgrundlage ist der Jahresabschluss der Gesellschaft. Der sich daraus ergebende Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die steuerlichen Hinzurechnungen, Kürzungen bzw. sonstigen Korrekturen zu bereinigen. D...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Grundsachverhalte

Am 6.5.2026 hat die EU-Kommission Sustainability Reporting Standard for voluntary use by undertakings protected by the value chain cap (VS)[1] zur Konsultation gestellt, die bis zum 3.6.2026 laufen soll. Obwohl seit der zwischenzeitlichen Empfehlung der EU-Kommission für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (C(20...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.1 Konzept der Fair Presentation

Es wird das aus der Finanzberichterstattung bekannte Konzept der Fair Presentation in den simplified ESRS deutlich stärker in ESRS 1 (5/2026).22 ff. als auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingearbeitet. Auch wenn die inhaltlich kaum veränderten Absätze in den Dokumenten der EFRAG als "new" bezeichnet werden, will die EFRAG das lediglich als Klarstellung verstanden...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 5 Getrennte Ermittlung bei Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft – die Organgesellschaft – bei zivil- und steuerrechtlicher Selbstständigkeit, einem anderen Unternehmen – dem Organträger – rechtlich und tatsächlich untergeordnet ist. Unter wirtschaftlicher Betrachtung ist die Organgesellschaft tatsächlich unselbstständig, denn sie steht wie eine Geschäftsabteilung in Abhängigkeit z...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 4.2 Formwechsel in eine Personengesellschaft

Rz. 77 Für Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft schreibt § 9 Satz 1 UmwStG die Anwendung der für entsprechende Verschmelzungsvorgänge relevanten §§ 3–8 UmwStG vor. Insofern wird auf die Ausführungen unter "Verschmelzung (Rechnungslegung)", Rz. 77 ff., verwiesen. Rz. 77a Durch das Wachstumschancengesetz wurde mit § 1a Abs. 1 Satz 7 Nr. 2 KStG die ...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Das UmwG kennt neben der Verschmelzung,[1] der Spaltung[2] und der Vermögensübertragung[3] als weitere Umwandlungsart den Formwechsel. Im UmwG wird der Formwechsel im 5. Buch als 4. der 4 Umwandlungsarten behandelt. Er umfasst den Wechsel von einem Rechtsträger in eine andere Rechtsform. Von der Anwendung ausgeschlossen sind die formwechselbezogenen Vorschriften des Um...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.3 Bilanzierungskonzept

Rz. 8 Grundlage etwa für eine Verschmelzung bildet die Erstellung einer Schlussbilanz beim übertragenden Rechtsträger. Darüber hinaus ist im Zuge der Verschmelzung ein Verschmelzungsvertrag auszufertigen, der ggf. einer Prüfung unterzogen werden muss und erst durch Beschluss der Anteilsinhaber wirksam wird, sowie ein Verschmelzungsbericht aufzustellen, bevor die Einreichung zu...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.2 ESRS E3-4 – Wasserverbrauch

Rz. 54 Nach ESRS E3.26 hat das Unternehmen Informationen über seinen Wasserverbrauch im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, um ein Verständnis über den Wasserverbrauch des Unternehmens und die Fortschritte in Bezug auf seine Ziele zu vermitteln (ESRS E3.27). Demzufolge steht ESRS E3-4 in engem Zusammenhang zu den Angaben zur Fest...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Feststellung des Jahr... / 4 Beschlussfassung zum Jahresabschluss

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses genehmigen die Gesellschafter die vorgelegten wirtschaftlichen Zahlen und Fakten zur Geschäftsführung der GmbH. Dem Beschluss können Verhandlungen der Gesellschafter zum Jahresabschluss vorangehen. Diese können hierbei auch einzelne Bilanzpostionen diskutieren, z. B. einzelne Rückstellungen. Nicht unüblich ist eine vorgeschaltete Bi...mehr

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GmbH: Feststellung des Jahresabschlusses

Zusammenfassung Begriff Der Geschäftsführer der GmbH ist verantwortlich für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses der GmbH und legt diesen den Gesellschaftern "zur Feststellung" vor. Die Gesellschafter beschließen über den Jahresabschluss. Wenn die Gesellschafter den Jahresabschluss billigen, können sie die Entlastung des Geschäftsführers aussprechen, womit eventue...mehr