Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Urlaub: Erteilung / 2.2.1 Dringende betriebliche Gründe

Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers unter Berufung auf entgegenstehende dringende betriebliche Belange ablehnen beziehungsweise eine sogenannte Urlaubssperre verhängen. Hinweis Urlaubssperre Eine Urlaubssperre ist das Verbot für einen einzelnen Arbeitnehmer, eine Abteilung oder die gesamte Belegschaft, in einem bestimmten Zeitraum Urlaub zu n... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.6 Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Krisenzeiten

Rz. 199 In der COVID-19-Pandemie hat die BaFin andere Maßstäbe an die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse angelegt als in normalen Zeiten, insbesondere bei Krediten an Unternehmen, die im ersten Halbjahr 2020 durch diese Krise in finanzielle Schieflage geraten waren und einen Kredit über die KfW-Hilfsprogramme erhalten sollten. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Beurteilun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.1. Grundsätzliche Herangehensweise

Rz. 25 Nach den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften dürfen Wertpapiere[1], die wie Anlagevermögen bewertet werden, im HGB-Jahresabschluss nur dann mit einem höheren als dem zum Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, wenn davon auszugehen ist, dass die daraus resultierende stille Last sich im Zeitablauf wieder auflöst, also eine entsprechende Wertaufho... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12. Kritische Infrastrukturen

Rz. 1 Dieses Kapitel richtet sich – im Kontext mit den anderen Kapiteln der BAIT und den sonstigen einschlägigen bankaufsichtlichen Anforderungen in Bezug auf die Sicherstellung angemessener Vorkehrungen zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Informationsverarbeitung – eigens an die Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Erstmalige, turnusmäßige und anlassbezogene Beurteilungen

Rz. 143 Unter der erstmaligen Beurteilung des Adressenausfallrisikos ist die Einschätzung des Ausfallrisikos eines potenziellen Kreditnehmers zu verstehen, zu dem bislang noch keine Kreditbeziehung besteht. Die turnusmäßige Beurteilung bezieht sich auf die erforderliche jährliche Risikoeinstufung. Die Pflicht zur jährlichen Beurteilung der Risiken existiert, schon aus handel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8. Aktive latente Steuern

Rz. 42 Aktive latente Steuern lassen sich materiell als Steuerentlastung in zukünftigen Perioden interpretieren, da die ihnen zugrundeliegenden abweichenden Wertansätze eine aus IFRS-/handelsbilanzieller Sicht zunächst zu hohe tatsächliche Steuerzahlung bedingen. In der Rechnungslegung resultiert aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern eine Erhöhung des bilanziell ausgewiese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Relevante Informationen zu ESG-Risiken

Rz. 13 Die EBA sieht mit Blick auf das Kreditgeschäft die Kreditvergabe als entscheidende Phase an, um die notwendigen ESG-bezogenen Informationen und Daten von den Vertragspartnern zu sammeln, die in der Erstbewertungsphase direkt in den Überwachungsprozess einfließen. Im Rahmen der Kreditvergabe oder der laufenden Kundenbeziehung sollten die Institute die Bewertung von ESG... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Aufbewahrungsfristen

Rz. 13 Die Dauer der grundsätzlichen Aufbewahrungsfrist für Geschäfts-, Kontroll- und Überwachungsunterlagen wurde im Zuge der fünften MaRisk-Novelle von zwei auf fünf Jahre angehoben. Hintergrund der Anhebung dürfte eine Angleichung der Regelung an die gesetzliche Aufbewahrungsdauer in § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 KWG sein, wonach die für eine lückenlose Überwachung der Geschä... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinskassierer

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Vereinskassierer (auch Kassenwart oder Schatzmeister) verwaltet die Finanzen, führt die Buchhaltung, wickelt Zahlungen ab und erstellt den Jahresabschluss. Die Aufgaben können insbesondere umfassen: Vereinskasse verwalten Kassenprüfung durchführen und den Kassenbericht erstellen Betriebsmittel und Vereinsartikel beschaffen Spendenbescheinigungen au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Bedeutung marktgerechter Bedingungen

Rz. 13 Durch den Abschluss von Handelsgeschäften zu nicht marktgerechten Bedingungen können willkürlich Gewinne oder Verluste in andere Rechnungslegungsperioden bzw. zwischen Geschäftspartnern verlagert oder Geschäfte in betrügerischer Weise verfälscht werden. Der Abschluss von Geschäften zu nicht marktgerechten Bedingungen führt im schlimmsten Fall nicht nur zu Verzerrungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.3 Vergleich beider Verfahrensweisen

Rz. 61 Aufgrund der beschriebenen Unterschiede können ertrags- und barwertorientierte Verfahren in einzelnen Perioden sogar gegensätzliche Steuerungsimpulse liefern. So kann z. B. trotz steigenden Barwertes das handelsrechtliche Ergebnis in der betrachteten Periode sinken. Ein Vergleich beider Verfahren liefert zwar die Erkenntnis, dass die barwertorientierten Verfahren in v... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Haushaltsplan

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Haushaltsplan ist eine Zusammenstellung der für ein Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen und Ausgaben eines Verbandes/Vereins. Er dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes/Vereines im laufenden Jahr voraussichtlich notwendig ist. Als Planungs- und Steuerungsinstrument ist er insbesonder... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Zweck der Positionsabstimmung

Rz. 94 Die im Handel ermittelten Positionen sind regelmäßig mit den Positionen abzustimmen, die in den nachgelagerten Prozessen und Funktionen geführt werden. Das betrifft in erster Linie die Abwicklung und das Rechnungswesen. Soweit sich Institute IT-gestützter Systeme bedienen, die den Prozess vom Abschluss des Handelsgeschäftes über dessen Erfassung in den Handelssystemen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.4 Barwertnahe Ableitung des Risikodeckungspotenzials

Rz. 188 Bei einer barwertnahen Ableitung des Risikodeckungspotenzials dienen das bilanzielle Eigenkapital oder die regulatorischen Eigenmittel als Ausgangsgrößen. Wenn diese Größen durch Berücksichtigung stiller Lasten und Reserven in eine ökonomische Betrachtung überführt werden, werden sie von der Aufsicht als Näherung für eine barwertige Ableitung des Risikodeckungspotenz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4. Stille Reserven

a) Vorsorgereserven nach § 340f HGB [1] Rz. 16 Hinsichtlich ihrer Verlustausgleichsfunktion haben Vorsorgereserven nach § 340f HGB eine mit den offenen Eigenkapitalposten vergleichbare Qualität. Ihr Ansatz als RDP ist deshalb bei Konzepten, die an die HGB-Rechnungslegung anknüpfen, grundsätzlich möglich. Etwas anderes gilt nur für die anstelle der Bildung von EWB oder Rückstel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Auswertung der Konsultation zur Änderungsverordnung FinaRisikoV

Anhand einer Präsentation werden die Anmerkungen aus der Konsultation zur geplanten Änderung der FinaRisikoV diskutiert. Eine Ausnahme bilden dabei die Anmerkungen in Bezug auf die neuen Meldeanforderungen für den ILAAP, da diese bereits im Rahmen einer Sitzung des Fachgremiums Liquidität am 5.9.2019 erörtert wurden. Anregungen aus Anmerkungen aus der Konsultation, die währe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.1.3 Konsistenz mit anderen Vorgaben

Rz. 57 Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Übergangspläne gut in die Geschäftsstrategien integriert sind und mit ihren Risiko- und Finanzierungsstrategien, ihrem Risikoappetit, ihrem ICAAP, ihrem Risikomanagementrahmen und ihrer öffentlichen Kommunikation abgestimmt sind und Maßnahmen in Bezug auf das Geschäftsmodell und die Strategien des Institutes enthalten, di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.2 Barwert der Verwaltungskosten

Rz. 173 Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikodeckungspotenzials müssen in konsistenter Weise auch die Verwaltungskosten berücksichtigt werden, die für die Fortführung und Verwaltung der Positionen über die gesamte Laufzeit voraussichtlich erforderlich sind. Der Verwaltungskostenbarwert umfasst dabei alle mit der Pflege des Bestandsportfolios in Verbindung stehenden Kost... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Anforderungen an den Umgang mit ESG-Risiken

Rz. 85 Die Integration der Leitplanken aus dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken[1], das die Aufsicht als Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen ("Good-Practice-Ansätze") versteht, kann als Einstieg in die prüfungsrelevante Behandlung dieses Themenfeldes betrachtet werden. Einbezogen wurden dabei auch die relevanten Anforderungen aus den EBA-Leitlini... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Institute gemäß § 53 Abs. 1 KWG

Rz. 35 Die MaRisk sind darüber hinaus grundsätzlich auch von rechtlich unselbständigen Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland zu beachten, die Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen. In der Regel handelt es sich dabei allerdings um Abteilungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland (Unternehmenszentralen). Diese Zweigstellen werden nach der "Ver... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2. Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive

Rz. 39 In der ökonomischen Perspektive erwartet die Aufsicht eine Ableitung des Risikodeckungspotenzials unabhängig von den Bilanzierungskonventionen in der externen Rechnungslegung. Mithin kommen in einer solchen Sichtweise bilanzielle Ansatz- und Bewertungsregeln nicht zum Tragen, die im Hinblick auf die ökonomische Betrachtung verzerrend wirken können. Rz. 40 Dabei können ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Funktion eines Prüfungsausschusses

Rz. 45 Sofern das Institut einen "Prüfungsausschuss" ("Audit Committee")[1] eingerichtet hat, kann das Auskunftsrecht gegenüber der Internen Revision alternativ auf den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übertragen werden (→ AT 4.4.3 Tz. 2, Erläuterung). Die Einbeziehung der Geschäftsleitung ist auch in diesem Falle sicherzustellen. Mit dieser Erläuterung wird der Praxis i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5 Auslagerungen und Prüfungen

Rz. 162 Die zunehmende Bedeutung von Auslagerungen tangiert natürlich auch die Prüfer. Für den Prüfer des auslagernden Unternehmens stellt sich vor allem die Frage, ob sich aus der Ausgestaltung der (dienstleistungsbezogenen) Kontrollstrukturen beim Auslagerungsunternehmen Risiken ergeben können, die auf das zu prüfende Unternehmen durchschlagen. § 25b KWG kann bei Kredit- u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Kriterien für die Risikovorsorge

Rz. 2 Auch bisher schon müssen auf der Basis handelsrechtlicher Vorschriften bzw. internationaler Rechnungslegungsnormen in nachvollziehbarer Weise die jeweiligen Risikovorsorgebeträge ermittelt werden. Außerdem ist gemäß § 41 Abs. 2 PrüfbV [1] das Verfahren zur Ermittlung der Risikovorsorge darzustellen und zu beurteilen. Art, Umfang und Entwicklung der Risikovorsorge sind z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Festlegung von kreditnehmerbezogenen Limiten

Rz. 22 Jede Kreditentscheidung begründet die Festlegung eines kreditnehmerbezogenen Limits (→ BTR 1 Tz. 2). Hierzu zählen formal sowohl die Vereinbarung eines dem Kunden bekannten Limits (externes Limit) als auch die Festsetzung eines dem Kunden nicht bekannten Limits (internes Limit). Erfasst werden dabei sowohl Kreditnehmer als auch Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 K... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Vereinfachte Verfahren zur Klassifizierung von Risiken

Rz. 11 Der Verbreitungsgrad von Risikoklassifizierungsverfahren ist selbst bei kleinen Instituten sehr hoch. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Verbände der Kreditwirtschaft in dieser Hinsicht wertvolle Unterstützungsarbeit leisten. Jedoch gibt es auch Institute, die nicht über Risikoklassifizierungsverfahren verfügen. Diese i. d. R. sehr kleinen oder in relativ r... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Übergänge zwischen verschiedenen Verfahren

Rz. 17 Naturgemäß ist der Auswertungsprozess abhängig vom betrachteten Geschäftssegment. So liegen z. B. für Existenzgründer keine Jahresabschlüsse oder vergleichbare Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen vor, deren Auswertung bei der Risikoklassifizierung von Firmenkunden hingegen von zentraler Bedeutung ist. In den Bereichen, die mit verhältnismäßig wenigen Info... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1.1 Beteiligungen

Rz. 5 Aus ökonomischer Sicht ist es grundsätzlich kein wesentlicher Unterschied, ob das Institut einem Unternehmen einen Kredit gewährt oder ob es eine Beteiligung an diesem Unternehmen erwirbt. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass auch Beteiligungen vom weiten Anwendungsbereich des § 19 Abs. 1 KWG erfasst werden. Allerdings haben sich in der Praxis des Betei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1 Kreditgeschäft

Rz. 1 Dieses Modul stellt Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation, die Verfahren zur Früherkennung von Risiken und die Verfahren zur Klassifizierung der Risiken im Kreditgeschäft dar. Bei Handelsgeschäften und Beteiligungen kann von der Umsetzung einzelner Anforderungen dieses Moduls abgesehen werden, soweit deren Umsetzung vor dem Hintergrund d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Aufbewahrungsform

Rz. 12 Die MaRisk enthalten keine weiteren spezifischen Regelungen hinsichtlich der Form der Aufbewahrung. Der Verwendung moderner Aufzeichnungsmethoden steht insoweit nichts entgegen (z. B. elektronische Archivierung). Gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 KWG i. V. m. § 257 Abs. 3 HGB gelten die handelsrechtlichen Grundsätze. Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen, der Jahresabschl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Umgang mit den Ergebnissen

Rz. 62 Die Höhe des Modellrisikos hängt auch davon ab, wie die Modellergebnisse im Institut verwendet werden. Ein für einen bestimmten Zweck geeignetes Modell kann in einem anderen Kontext zu unbrauchbaren Ergebnissen führen. Aus diesem Grund sollte die Modelldokumentation auch Ausführungen zur Verwendung der Modellergebnisse beinhalten. Die Modellergebnisse müssen interpret... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 15.1 Auslagerungsregister auf Ebene des Institutes

Rz. 450 Das Modul AT 9 enthielt bis zur sechsten MaRisk-Novelle keine speziellen Anforderungen an die Dokumentation im Hinblick auf die Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen. Es galten lediglich die allgemeinen Anforderungen an die Dokumentation, wonach die für die Einhaltung der MaRisk wesentlichen Handlungen und Festlegungen nachvollziehbar zu ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bestandteile des Prozesses der Kreditgewährung

Rz. 2 Die Kreditbearbeitung umfasst insgesamt die Prozesse der Kreditgewährung/-vergabe[1] und der Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2 Tz. 1). Zur Kreditgewährung gehören die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Die Kreditweiterbearbeitung betrifft die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Kreditnehmer sowie – bei ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Einführung und Überblick

Rz. 1 Dokumentationspflichten werden von der Kreditwirtschaft häufig kritisch beurteilt. Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen "überzogene" Dokumentationsanforderungen, die durch die Bankenaufsicht allgemein oder im Rahmen von Prüfungshandlungen von den Instituten abverlangt werden und im Regelfall einen erheblichen Mehraufwand für die Institute bedeuten. Trotz diese... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Regelungen des § 18 KWG und der PrüfbV

Rz. 190 Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund mit der Vorschrift des § 18 KWG Regelungen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers erlassen. In diesem Zusammenhang wurden seitens der deutschen Aufsicht zunächst diverse Rundschreiben veröffentlicht, um die Anforderungen des § 18 KWG zu präzisieren. Im Frühjahr 2005 wurden die gesetzlichen Rege... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 (Gemischte) Finanzholding-Gruppen

Rz. 16 Eine Finanzholding-Gruppe besteht aus einer an der Spitze stehenden Finanzholding-Gesellschaft, welcher ein oder mehrere Unternehmen nachgeordnet sind. Die Finanzholding-Gesellschaft ist gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR ein Finanzinstitut, das keine gemischte Finanzholding-Gesellschaft ist und dessen Tochterunternehmen ausschließlich oder hauptsächlich Institute oder Fi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.2 Anforderungen an das eigene Immobiliengeschäft der Institute

Rz. 82 Die ein paar Jahre nach der Finanzmarktkrise vorherrschende Niedrigzinsphase, phasenweise verbunden mit der Verpflichtung zur Zahlung von Negativzinsen, die Corona-Krise und die damit einhergehende Erhöhung der Ausfallrisiken im Kreditgeschäft sowie verschiedene makroöko­nomische Faktoren, wie insbesondere der Krieg in der Ukraine und die lange Zeit anhaltenden Proble... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zivilrecht (Umwandlungsrecht)

Tz. 3 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Für die Verschmelzung gelten grundsätzlich zunächst die umwandlungsrechtlichen Vorschriften der §§ 4 bis 38 UmwG sowie im Übrigen die §§ 99ff. UmwG. Eine auch aus Praktikabilitätsgründen oft hilfreiche rückwirkende Verschmelzung auf einen bis zu acht Monate zurückliegenden Stichtag ist möglich. Der umwandlungsrechtliche als auch steuerliche R... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Sinngemäße Umsetzung bei Beteiligungen

Rz. 23 Die deutsche Aufsicht geht von der Prämisse aus, dass es aus ökonomischer Sicht keine Rolle spielt, ob einem Unternehmen ein Kredit gewährt wird oder sich das Institut an ihm beteiligt. Allerdings haben sich in der Praxis des Beteiligungsgeschäftes Besonderheiten herausgebildet, so dass die Anforderungen an das Kreditgeschäft nicht unmittelbar und vollständig auf dies... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 MaRisk als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

Rz. 185 In Deutschland haben sich die von BaFin und Bundesbank im Jahr 2005 erstmals veröffentlichten MaRisk zur Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 25a Abs. 1 KWG und § 25b KWG bewährt. Bei dem Rundschreiben handelt es sich um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften, die für die Institute rechtlich nicht verbindlich sind. Sie tragen jedoch als "Benc... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Jahresabschluss

Rz. 60 Erfasst wird der Abschluss nach § 242 Abs. 3 HGB (§ 242 Rz. 7 ff.). Folglich umfasst er die Bilanz und die GuV. Dieser wird gem. § 264 Abs. 1 HGB für alle KapG und KapCoGes um den Anhang ergänzt. Unerheblich ist, ob es sich um ein volles Gj oder um ein Rumpf-Gj handelt. Ferner zählen hierzu die Jahresbilanz i. R. d. Liquidation, die Abwicklungsbilanz nach § 279 Abs. 2... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk

Rz. 69 Der Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk des Abschlussprüfers ist offenzulegen, wobei eine vollständige Wiedergabe – einschl. des Datums und des Orts sowie der Namen der unterschreibenden Person(en) – geboten ist. Dadurch wird unterbunden, dass Teile des Vermerks verändert oder sein Sinn entstellt werden kann. Zugleich können Hinweise darauf erlangt werden, inw... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Weitere Voraussetzungen für die befreiende Wirkung

Rz. 146 Neben den Anforderungen hinsichtlich der materiell zu beachtenden Regelungen für eine befreiende Wirkung des Abschlusses von großen KapG nach § 325 Abs. 2a HGB definiert Abs. 2b weitere Voraussetzungen. Sind diese nicht erfüllt, hat der Abschluss – trotz Beachtung der Vorgaben des Abs. 2a – keine befreiende Wirkung. Dies sind im Einzelnen die folgenden Anforderungen,... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 30 Die Regelungen bauen auf den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben auf. Diese sehen vor, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs verpflichtet sind, einen Jahresabschluss aufzustellen.[1] Mit diesem muss sich der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung auseinandersetzen (§ 42 Abs. 2 GmbHG, § 111 Abs. 2 AktG). Neben diesen "internen" Informationsempfä... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 128 Eine befreiende Wirkung kann nur eintreten, wenn der Jahresabschluss den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten Standards genügt. Hierbei handelt es sich um die von der EU-Kommission im Wege des Komitologieverfahrens übernommenen IFRS. Hingegen hat ein IFRS-Abschluss keine befreiende Wirkung, wenn er nicht nur die von der EU anerkannten Standards berücksichtigt, sondern a... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Nachreichungspflichten und Fristwahrung (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 102 Um die Wahrung der absoluten Fristen von zwölf bzw. vier Monaten (Abs. 4) zu ermöglichen, sah Satz 5 a. F. vor, zunächst den Jahresabschluss (Rz. 60 ff.) und den Lagebericht (Rz. 79 ff.) offenzulegen. Die übrigen Unterlagen mussten dann "unverzüglich" (Rz. 91) nach ihrem Vorliegen eingereicht werden. Hierbei war auf die noch fehlenden Unterlagen hinzuweisen, wobei es... mehr