Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Then/Kaffenberger, Kryptowährungen in der Krise des Unternehmens, NWB Sanieren 2023, 57. Verwaltungsanweisungen: BMF v 27.06.2014, BStBl I 2014, 1094 (Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG; Neuregelung für die Wj ab 2013/2014 ff); BMF v 13.07.2015, IV C 6 – S 2133/09/10002, DStR 2015, 1756 (Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handels...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweis durch die Vermögensaufstellung

Tz. 10 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Erstellung einer besonderen Nebenrechnung (Mittelverwendungsrechnung) ist für die meisten kleineren steuerbegünstigten Vereine – soweit sie ab dem VZ 2020 überhaupt noch dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen (s. Tz. III) – jedoch nicht erforderlich. Bei diesen reicht regelmäßig ein Blick auf die Einnahmen-Überschussrechnung...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 3 Nicht in Anspruch genommener Urlaub ist als Verbindlichkeitsrückstellung auszuweisen

Häufig nehmen Arbeitnehmer den ihnen zustehenden Jahresurlaub bis zum Bilanzstichtag nicht vollständig in Anspruch. In der Handelsbilanz ist die rückständige Urlaubsverpflichtung als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (Erfüllungsrückstand) auszuweisen, da die Höhe der künftigen Ausgaben am Bilanzstichtag nicht genau bekannt ist.[1] Das bilanzierende Unternehmen mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cashflow/Kapitalflussrechnung / Zusammenfassung

Begriff Für die Adressaten internationaler wie auch nationaler Jahres- bzw. Konzernabschlüsse (vgl. IAS 7) sind Informationen über die einem Unternehmen zugeflossenen Finanzierungsmittel sowie deren Verwendung von großer Bedeutung, um das Unternehmen finanzwirtschaftlich beurteilen zu können (DRS 21.1.) Für Konzernabschlüsse ist die Kapitalflussrechnung gemäß § 297 Abs. 1 HG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2.1 Cashflow-Begriffe, Vierteilung der Kapitalflussrechnung

Nach traditionellem und insbesondere in Kennziffernanalysen noch gebräuchlichem Begriffsverständnis ist der Cashflow der um Abschreibungen, Rückstellungszuführungen usw. korrigierte Jahresüberschuss. Finanzierungsvorgänge werden bei dieser Betrachtung nicht einbezogen ebenso wie Auszahlungen für Investitionen. Das durch internationale Rechnungslegungsstandards geprägte Verst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cashflow/Kapitalflussrechnung / 3.2 Kennziffernrechnung

Kennziffernsysteme sind insbesondere bei Banken fester Bestandteil der Auswertung von Jahresabschlüssen und der Beurteilung der Bonität der Firmenkunden. Soweit dabei der "Cashflow" zu Kennziffern verarbeitet wird, ist in aller Regel tatsächlich der operative Cashflow gemeint. Im Rahmen einer Unternehmensbewertung steht insbesondere der Future-Cashflow im Mittelpunkt (DCF-Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 8 Offenlegung des Jahresabschlusses

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft gelten gewisse Sonderregelungen nach § 339 HGB. Unverzüglich nach der Generalversammlung über den Jahresabschluss, spätestens aber 12 Monate nach dem Ablauf des Geschäftsjahres hat der Vorstand den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats bei der das Unternehmensregister f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 7 Feststellung des Jahresabschlusses

Wie oben dargestellt, obliegt die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft nach § 33 GenG dem Vorstand. Nach der Aufstellung sind der Jahresabschluss und der ihn ergänzende Lagebericht unverzüglich dem Aufsichtsrat der Genossenschaft vorzulegen.[1] Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss nebst Lagebericht und erstattet hierüber einen Bericht. Mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 9 Prüfung des Jahresabschlusses von Genossenschaften

Die Prüfung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft weist einige Besonderheiten auf. Insbesondere erfolgt die Jahresabschlussprüfung nicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern durch genossenschaftliche Prüfverbände. Jede Genossenschaft ist dabei zwingend Mitglied eines Prüfungsverbands, der sie auch prüft.[1] Zudem erfolgt bei ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 2 Regelungen im HGB

Genossenschaften gelten nach § 17 Abs. 2 GenG als Kaufleute i. S. d. HGB.[1] Dies hat für die Rechnungslegung zur Folge, dass die Bestimmungen für alle Kaufleute [2] auch für den Jahresabschluss von Genossenschaften gelten, soweit die spezielleren Bestimmungen nicht eine andere Regelung treffen. Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz und Gew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 3 Steuersatz und Steuerentstehung

Da beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz nach § 3 Abs. 12 UStG zwei separat zu prüfende Leistungen vorliegen, ergibt sich der Steuersatz grds. nach den allgemeinen Vorschriften, die für die individuell zu beurteilende Leistung anzuwenden sind. Ebenso entsteht die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regelungen des § 13 Abs. 1 UStG, i. d. R. also mit Ablauf des Voranmeldung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 4 Allgemeine Anforderungen und Umfang der Rechnungslegung einer Genossenschaft

Nach § 336 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss einer jeden Genossenschaft zu bestehen aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Kleine Genossenschaften (ohne Kreditgenossenschaften) brauchen ebenso wie kleine Kapitalgesellschaften keinen Lagebericht aufzustellen.[1] Auch die Erleichterungen hinsichtlich der einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses gelte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 5.1 Grundsatz

Nach § 336 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz HGB finden auf den Jahresabschluss einer Genossenschaft die §§ 264 Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz, 264 Abs. 2 sowie 265 – 289 HGB entsprechende Anwendung. Damit gelten grundsätzlich alle Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsbestimmungen des HGB für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften.[1] Insbesondere gilt auch für den Jahresab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 1 Regelungen des Genossenschaftsgesetzes

Die Kompetenznorm für die Pflicht zur Rechnungslegung in einer Genossenschaft ist § 33 GenG. Nach § 33 Abs. 1 GenG hat der Vorstand einer Genossenschaft dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bücher geführt werden.[1] Bei der Führung der Bücher hat der Vorstand die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.[2] Wie mit dem Jahresabschluss zu ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.4 ESRS E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 131 ESRS E5 beinhaltet auch Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen, die sich aus Auswirkungen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergeben (ESRS E5.41). Diese Angaben ergänzen die nach ESRS 2.48(d) erforderlichen Angaben zu den aktuellen finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.1 Aufbereitung der Beteiligung

Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung nur die Anschaffungskosten der...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angabepflichten

Rz. 37 ESRS S4.7 verweist auf die allgemeinen Angabeanforderungen des ESRS 2, insbes. zum Abschnitt über die Strategie (SBM) und die dort geforderten Angaben. Gerade in der Übergangsphase und bei der Wesentlichkeitsbetrachtung ist zu beachten, dass die Angaben nach ESRS 2 nicht den Wesentlichkeitsbeschränkungen unterliegen und daher stets notwendig sind. Zudem unterliegen si...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.5 Sonderfall negatives Eigenkapital

Rz. 29 Wird das Eigenkapital des assoziierten Unternehmens durch Verluste aufgezehrt, dürfen die Verluste im Konzernabschluss nur insoweit als Buchwertminderung der Anteile erfasst werden, bis der Buchwert null ist, bzw. ein Erinnerungswert verbleibt (DRS 26.54). Ein negativer Buchwertansatz ist unzulässig; in diesem Fall sind die Verluste in einer Nebenrechnung fortzuführen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 3 Sonstige die Rechnungslegung betreffende Gesetze

Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ergibt sich für Genossenschaften aus §§ 11 ff. PublG, nicht aus § 290 HGB.[1] Für Kreditgenossenschaften ergibt sich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses allerdings bereits aus § 340i HGB, der dem PublG insofern vorgeht.[2] Weiterhin sind Normen des Steuerrechts zu beachten. Dies betrifft wie bei allen bilan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.3 Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts nach HGB

Rz. 20 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 1 HGB ist der Wertansatz einer Beteiligung in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern. Anteilige Jahresüberschüsse/-fehlbeträge sind demzufolge dem Beteiligungsansatz im Konzernabschluss jährl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 6 Besonderheiten bei Kleinstgenossenschaften

Als die besonderen Bestimmungen für Kleinstgesellschaften nach § 267a HGB geschaffen wurden, galten diese zunächst nicht für Kleinstgenossenschaften. Erst im Rahmen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde die Erleichterung auch für Kleinstgenossenschaften für anwendbar erklärt. Nach § 336 Abs. 2 Satz 3 HGB dürfen seitdem auch Kleinstgenossenschaften, die die Mer...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 11 Aufbewahrung der Unterlagen

Der Arbeitgeber muss die Lohnunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres aufbewahren.[1] 6-jährige Aufbewahrungsfrist Das Einkommensteuergesetz sieht für Lohnkonten eine eigene Aufbewahrungsfrist vor.[2] Der Aufbewahrungszeitraum beträgt 6 Ja...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 55 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 56 Abb. 1: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 57 Übergeordnetes Ziel der ESRS ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 16 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS S4 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3.2 Schlussfolgerungen für die Praxis der Wahlrechtsausübung

Wer eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG erstellen will, muss rechtzeitig, d. h. zeitnah zum Beginn des Wirtschaftsjahrs, eine Eröffnungsbilanz erstellen und eine Buchführung einrichten. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht getroffen. Entscheidet sich der Unternehmer nach Ende des Jahrs doch für eine Einnahmen-Überschussrechnung, darf er keinen Jahresabschl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.6 Wechsel vom Bestandsvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung

Liegen die Voraussetzungen für eine Buchführungsverpflichtung nicht mehr vor, weil z. B. eine Eintragung im Handelsregister gelöscht wurde oder die Grenzen des § 141 AO unterschritten werden, kann der Unternehmer zur EÜR wechseln. In letzterem Fall endet die Verpflichtung mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahrs, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem die Finanzbehörde festste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.2 Vergleich des Zu- bzw. Abflussprinzips und der wirtschaftlichen Zugehörigkeit

Für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung gilt dagegen das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit des § 252 Nr. 5 HGB. Danach sind Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Den Unterschied verdeutlicht folgendes Beispiel: Praxis-Beispiel Zu- und Abflussprinzip Unternehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften / 3 Rechnungslegung bei Genossenschaften

Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung einer Genossenschaft finden sich in verschiedenen Gesetzen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind im GenG [1] sowie im HGB normiert. Hierbei gelten nach dem HGB die allgemeinen Bestimmungen für alle Kaufleute und Kapitalgesellschaften,[2] soweit nicht nach den §§ 336 ff. HGB Besonderheiten normiert sind. Die Pflicht zur Auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.2 Art der Bekanntgabe

Obwohl der Steuerpflichtige sein Wahlrecht bereits am Jahresanfang, nämlich zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ausüben muss, reicht es aus, wenn er das Finanzamt durch Einreichung des Jahresabschlusses in Form von Bilanz und GuV sowie der Eröffnungsbilanz in Kenntnis setzt.[1] Achtung Wechsel bis zur Steuererklärungsabgabe möglich Der Unternehmer muss somit zwar zu Begin...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.1 Wahl der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

Das Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich wird durch die zeitnahe Aufstellung einer Eröffnungsbilanz, die Einrichtung einer kaufmännischen Buchführung und die Erstellung eines Jahresabschlusses ausgeübt.[1] Wird die Eröffnungsbilanz nicht zeitnah,[2] insbesondere z. B. erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs erstellt, kann der Steuerpflichtige nicht mehr zur Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3.1 Frist für die Ausübung des Wahlrechts

Weder § 4 Abs. 3 EStG noch § 4 Abs. 1 EStG enthalten eine Frist für die Ausübung des Wahlrechts. Beschränkt wird die Ausübung des Wahlrechts durch die Bestandskraft des Steuerbescheids oder die Erstellung eines Jahresabschlusses, denn eine Überschussrechnung kommt danach nicht mehr in Betracht. Das Wahlrecht kann selbst noch bei der mündlichen Verhandlung vor dem FG ausgeübt ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Rückstellungen für Betriebs... / 2 Berechnung der Rückstellung

Mit der Berechnung der Rückstellung musste sich der BFH nicht befassen, da diese nicht Gegenstand des Verfahrens wurde. Demgemäß finden sich im Urteil keinerlei Hinweise auf die Kosten, die zurückgestellt wurden. Die Rückstellungsbildung hat nach den allgemeinen Grundsätzen zu erfolgen. Allerdings hat das BMF in seinem Schreiben v. 7.3.2013 weitere Ausführungen zur Berechnung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wissensbilanz: Intellektuel... / Zusammenfassung

Überblick Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen hängt immer mehr von Faktoren ab, die beim klassischen Jahresabschluss nicht berücksichtigt werden. Dort sind im Kern lediglich Anlage- und Umlaufvermögen, Kapital sowie Umsätze, Kosten und Gewinne erfasst. Damit Unternehmen erfolgreich sein und Gewinn erzielen können, ist es zunehmend auf immaterielle, weiche Vermögenswer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 7.4.1 NRW-Landesförderung bei Transfergesellschaften

Besonders aktiv in der Unterstützung und Begleitung von Maßnahmen des Beschäftigtentransfers ist Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich zur Förderung der Agentur für Arbeit fördert das Land NRW unter bestimmten Voraussetzungen Transfergesellschaften. Hinweis Landesförderung der Transfergesellschaften 2021-2027 Zusätzlich zur Förderung der Agentur für Arbeit können in Nordrhein-Westfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wissensbilanz: Intellektuel... / 1.1 Wissensbilanz ist keine Bilanz im Sinne des Rechnungswesens

In der Praxis bereitet der Begriff Wissensbilanz nicht nur Mitarbeitern aus dem Rechnungswesen immer wieder Probleme, weil der Begriff "Bilanz" im bisherigen Sprachgebrauch auf den klassischen Jahresabschluss mit seinen Vermögensgegenständen und dem zur Finanzierung notwendigen Kapital abstellt. Hierzu gibt es zahlreiche Gesetze und Regelungen, u. a. HGB, EStG, IFRS usw. Für ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.3 Blockarbeitszeit, starre Arbeitszeit

Obwohl gut geeignet zur Flexibilisierung, ist die Vereinbarung von festen Blockarbeitszeiten mit Vollzeitkräften wenig verbreitet. Treten regelmäßig saisonale Schwankungen im Arbeitsanfall auf, so können diese in erheblichem Umfang von in Blockarbeitszeit arbeitenden Vollzeitkräften abgedeckt werden. Praxis-Beispiel Die Vollzeitkraft kann in bestimmten Monaten fünf, u. U. auc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.5 Grundsatz der Bilanzidentität

Rz. 31 Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität, die im Steuerrecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.4 Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit

Rz. 57 Stellt der Kaufmann seinen Jahresabschluss streng nach den vorstehend dargestellten Maximen auf, insbesondere denen der Richtigkeit und der zutreffenden Periodenabgrenzung, so werden Arbeitsanfall, Zeitaufwand und Kosten für die Aufstellung des Jahresabschlusses erheblich sein. Sie können damit nicht mehr im Verhältnis zum Zweck stehen, der mit dem Jahresabschluss ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2 Richtigkeit

Rz. 10 Einen absolut wahren Jahresabschluss kann es nicht geben, da die objektive Abbildung eines Unternehmens unmöglich ist – es gibt unvermeidliche Einschätzungsspielräume, insbesondere aus der Unmöglichkeit, die Zukunft richtig vorherzusagen. Ein Jahresabschluss kann nur im Verhältnis zu den Bilanzierungsregeln, also relativ, wahr sein. Dieser Bestandteil der Bilanzwahrhe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.6 Stetigkeit

Rz. 19 Ein Vergleich der Posten ist nur sinnvoll, wenn sie vergleichbar sind. Dieser Maßstab gilt für die Postenbezeichnung, den Inhalt der Posten, die Ordnung der Posten in Bilanz und GuV und die Bewertung. Um dem Bilanzleser den Vergleich der Jahresabschlüsse zu erleichtern, ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, dass sie ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.4 Klarheit

Rz. 12 Gem. § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein. Während der Grundsatz der Wahrheit eine materielle Richtigkeit fordert (richtige Wiedergabe), muss der Jahresabschluss nach dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit formell richtig sein (eindeutige Wiedergabe). Der Grundsatz der Bilanzklarheit bezieht sich auf die eindeutige Bezeichnung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.1 Handelsrecht

Rz. 1 Grundsätzlich ist jeder Kaufmann i. S. d. HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Eine Befreiung von der Buchführungspflicht ist gem. § 241a HGB dann möglich, wenn Einzelkaufleute an den Abschlussstichtage...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.2 Zeitliche Abgrenzung

Rz. 24 Bei der Abgrenzung nach der Zeit werden Einnahmen und Ausgaben periodengerecht zugeordnet, die ihrer Natur nach zeitraumbezogen anfallen. So werden abgegrenzt: Ausgaben des abgelaufenen Geschäftsjahrs, soweit sie als Aufwand in die Zeit nach dem Bilanzstichtag gehören, und Einnahmen des abgelaufenen Geschäftsjahrs, soweit sie als Ertrag in die Zeit nach dem Bilanzsticht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Realisationsprinzip

Rz. 26 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschlussstichtag ents...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.1 Sachliche Abgrenzung (Pagatorik)

Rz. 23 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gestattet, hat damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.3 Stichtagsprinzip

Rz. 25 Jahresabschlüsse sind für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs, also 24 Uhr des letzten Tags des Geschäftsjahrs, aufzustellen (§ 242 HGB). Die Verhältnisse dieses Zeitpunkts sind für die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden maßgebend (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Tatsächliche Verhältnisse vor und nach dem Stichtag sind nicht zu berücksichtigen. Erlangt der Kau...mehr