Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stark schwankende Kurse und Zufallskurse

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei stark schwankenden Wechselkursen bzw. Zufallskursen am Abschlussstichtag kann sich die Frage stellen, ob auch hier das Stichtagsprinzip und damit der Stichtagskurs maßgeblich ist oder bei der Bewertung zum BilSt andere Überlegungen anzustellen sind. Hierzu hat sich in der Vergangenheit die Auffassung herausgebildet, dass ein höherer Zufal...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Sanktionen

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sofern der Vorstand keinen Bericht vorlegt, ist er hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten (vgl. § 407 Abs. 1 AktG). Die früher umstrittene Frage (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 103, m. w. N.), ob für die Festsetzung von Zwangsgeld noch Raum besteht, wenn das Verfahren zur RL für das betreffende GJ bereits ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellung des Abschlussentwurfs als maßgeblicher Zeitpunkt

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die überwiegende Ansicht stellt – freilich mit unterschiedlichen Nuancierungen – auf die Herstellung des Abschlussentwurfs ab (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3; AktG-GroßKomm. (1973), § 261, Rn. 4; KK-AktG (2018), § 261, Rn. 8; MünchKomm. AktG (2025), § 261, Rn. 5; a. A. AktG-GroßKomm. (2021), § 261, Rn. 27, wonach auch ein bereits von Vorst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliche Regelung

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Offenlegungspflicht für den JA betrifft bei allen unmittelbar nach § 325 offenlegungspflichtigen UN gemäß § 264 die Bilanz, die GuV sowie den Anhang. In den §§ 326, 327 sind allerdings Erleichterungen für kleine und mittelgroße KapG sowie Kleinst-KapG kodifiziert. Diese befreien kleine KapG von der Pflicht zur Offenlegung der GuV sowie de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhang

Rn. 130 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten enthält, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Feststellung einer nicht unwesentlichen Unterbewertung

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt der Sonderprüfer im Rahmen seiner Untersuchungen eine nicht unwesentliche Unterbewertung fest, so hat er i. R.d. abschließenden Feststellungen zu erklären, mit welchen Werten die unterbewerteten Aktivposten mindestens und mit welchem Wert zu beanstandende Passivposten höchstens anzusetzen waren (vgl. § 259 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG). Hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Saldierungsmöglichkeit von Fremdwährungsaktiva und -passiva

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 verbietet es grds., Posten der Aktivseite mit Posten der Passivseite der Bilanz zu verrechnen. Jenes Prinzip kann jedoch u. U. Ausnahmen erfahren. Die Möglichkeit, (unverbriefte) Forderungen und Verbindlichkeiten zu verrechnen, stellt eine davon dar. Dies lässt sich aus § 387 BGB ableiten, nach we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Wechselkursveränderungen als wertaufhellende Tatsachen

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Bewertung von Valutaposten gilt wie auch für Posten in inländischer Währung das in § 252 Abs. 1 Nr. 3 kodifizierte Stichtagsprinzip, d. h., grds. sind die am Abschlussstichtag geltenden Kurse maßgebend. In § 253 Abs. 4 heißt es ausdrücklich, dass die Gegenstände des UV mit dem ggf. niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegende...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Geld-, Brief- und Mittel- bzw. Durchschnittskurs

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Vor Einführung des Euro, als das Austauschverhältnis zwischen DM und einer ausländischen Währung noch durch eine Preisnotierung ausgedrückt wurde, war der Geldkurs der DM-Kurs, zu dem die Kreditinstitute Devisen ankauften; demgegenüber galt der höhere Briefkurs als derjenige DM-Kurs, zu dem die Kreditinstitute Devisen verkauften. Seit Umstell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2023), Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts, URL: https://tinyurl.com/5bw8w2hh (Stand: 04.12.2025). Baranowski (1978), Besteuerung von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Notwendigkeit zur Währungsumrechnung

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Notwendigkeit zur Währungsumrechnung im JA ist immer dann gegeben, sofern es sich um Geschäftsvorfälle handelt, die zu irgendeinem Zeitpunkt in einer anderen Währung als der, in der bilanziert wird, abzuwickeln sind. Folgende Unterscheidungen lassen sich hierbei treffen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Billigung des Konzernabschlusses (§ 173 Abs. 1 Satz 2 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Seit Geltung des sog. Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) ist in Fortführung der rudimentären (Alt-)Regelungen in § 337 Abs. 2 AktG (i. d. F. des sog. Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 (BGBl. I 1998, S. 786ff.)) in § 173 Abs. 1 Satz 2 Ak...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zuständigkeit der Hauptversammlung infolge Übertragungsbeschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der erste Fall, für den § 173 Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) AktG die Möglichkeit einer Feststellung des JA durch die HV vorsieht, ist bei Vorliegen eines Übertragungsbeschlusses durch Vorstand und AR gegeben. Da das Gesetz keinen gemeinsamen Beschluss von Vorstand und AR kennt, ist Voraussetzung für die wirksame Übertragung, dass beide Organe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Feststellung durch die Hauptversammlung aufgrund gemeinsamer Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch jeweils gleichlautende Beschlüsse können Vorstand und AR abweichend vom gesetzlichen Leitbild der Feststellung durch Billigungsbeschluss des AR beschließen, die Feststellung des JA der HV zu überlassen (vgl. § 172 Satz 1 (2. Halbsatz) AktG). Nur durch die Versagung der Billigung des JA kann der AR auch ohne gleichlautenden Beschluss des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beschlussfassung der Hauptversammlung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Beschluss der HV über die Feststellung des JA genügt eine einfache Stimmenmehrheit, soweit die Satzung nichts Abweichendes bestimmt (vgl. § 133 Abs. 1 AktG). Dabei sind die Auskunftsrechte der Aktionäre abweichend von § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3f. AktG insofern erweitert, als ihnen auf Verlangen in der HV Auskunft über die Differenz zwis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einstellung in die Gewinnrücklagen (§ 173 Abs. 2 Satz 2 AktG)

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 173 Abs. 2 Satz 2 AktG bindet die HV hinsichtlich der Einstellung von Beträgen in Gewinnrücklagen an die Gesetzes- und Satzungsbestimmungen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 173, Rn. 51). Demgemäß handelt es sich i. d. S. konkret um die Einstellung in die gesetzliche Rücklage (vgl. § 150 Abs. 2 AktG), die Einstellung in die Rücklage für Anteil...mehr

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Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.36 Darf die Aufbewahrung von aufbewahrungspflichtigen Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, ins Ausland verlagert werden?

Grundsätzlich nein. Papierunterlagen vor allem i. S. d. § 147 Abs. 1 AO (z. B. Buchungsbelege, eingehende und ausgehende Handels-/Geschäftsbriefe, Jahresabschlüsse und sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind) sind im Inland aufzubewahren. Ausgenommen vom Grundsatz sind neben dem Führen auch die Aufbewahrung von elektronischen Büchern und sonstigen erfo...mehr

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Allgemeine digitale Aufbewa... / 2. Handels-/Steuerrecht (GoBD)

Wie lange müssen welche Unterlagen im Handels- und Steuerrecht aufbewahrt werden? Es ist nach den aufzubewahrenden Unterlagen zu differenzieren. Die Aufbewahrungsfristen betragen zehn Jahre für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Aufnahme in den Bericht des Aufsichtsrats

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 172 Satz 2 AktG regelt die selbstverständliche Pflicht des AR, die HV genau über seine Beschlussfassungen zu unterrichten. Nach § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG ist bereits die Billigung im Bericht des AR an die HV aufzuführen, so dass § 172 Satz 2 AktG lediglich diejenigen Beschlüsse meinen kann, durch die die Zuständigkeit der HV zur Feststellung ...mehr

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Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.45 Kann der Steuerberater dem Mandanten elektronische Kopien seines handschriftlich unterzeichneten Erstellungsberichts zur Verfügung stellen?

Der Mandant kann zwar grundsätzlich elektronische Kopien auch ohne fortgeschrittene digitale Signatur erhalten. Diese Kopie ist kein Ersatz für das handschriftlich unterzeichnete Original. Da das Dokument in der Regel als Scan oder Kopie erkennbar ist, muss nicht zwingend zusätzliche Bezeichnung/Wasserzeichen angebracht werden. Für den Fall, dass dem Mandanten die bildhafte W...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / aa) Meldepflicht

Rz. 157 Steuerberater sind grundsätzlich zur Erstattung einer Verdachtsmeldung verpflichtet, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, das ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion in Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche gem. § 261 StGB darstellen könnte (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 GwG), o...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Feststellung durch Billigung des Aufsichtsrats

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Normalfall erfolgt die Feststellung durch Vorstand und AR (vgl. § 172 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG), und zwar, indem der AR den vom Vorstand aufgestellten JA billigt. Die Feststellung des JA macht den JA zu einem endgültigen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 172, Rn. 21; Hüffer-AktG (2025), § 172, Rn. 2). Zu unterscheiden ist die Feststellung von...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zuständigkeit der Hauptversammlung aufgrund Nichtbilligung des Aufsichtsrats

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der zweite Fall des § 173 Abs. 1 Satz 1 (2. Alternative) AktG betrifft die Zuständigkeit der HV aufgrund der Nichtbilligung des JA durch den AR. Hierbei kann es sich zum einen um die ausdrückliche Missbilligung des JA durch den AR und zum anderen um die Nichtäußerung oder nicht fristgemäße Äußerung des AR zur Billigung des JA handeln. In beide...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendung der Aufstellungsvorschriften (§ 173 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die HV besitzt das Recht, den vorgelegten JA zu ändern. Gemäß der Regelung in § 173 Abs. 2 Satz 1 AktG sind dabei die Vorgaben des materiellen Bilanzrechts – namentlich die der §§ 242 bis 256a, §§ 264 bis 288 sowie §§ 150 bis 160 AktG – einzuhalten. Eine solche gesetzliche Regelung ist erforderlich, da die §§ 264ff. nur die gesetzlichen Vertr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / aaa) Identifizierung des Mandanten (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG)

Rz. 92 Liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 GwG vor, trifft den Steuerberater die Pflicht, seinen Mandanten nach Maßgabe des § 11 Abs. 4 GwG und § 12 Abs. 1 und 2 GwG zu identifizieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG). Die Identifizierung besteht gem. § 1 Abs. 3 GwG aus zwei Teilakten, der Erhebung von Angaben (Feststellung der Identität, § 11 GwG) und der Überprüfung von Angab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2.2 Abwicklung

Im Anschluss an die Auflösung der Gesellschaft erfolgt regelmäßig die Abwicklung der Geschäfte. Die Vertretung geschieht durch die Liquidatoren, das sind bei der GmbH i. d. R. die bisherigen Geschäftsführer; eine Bestellung anderer Personen ist jedoch durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss möglich.[1] Liquidator kann grundsätzlich jede Person werden, d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.2 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhält die Kapitalgesellschaft kein zusätzliches Kapital, die bisherigen Gesellschafter leisten keine Einlagen, neue Gesellschafter können nicht beitreten. Vielmehr wird in Form von Rücklagen vorhandenes Eigenkapital in Nennkapital umgewandelt. Damit gelten diesbezüglich die strengeren Bindungen für das Stammkapital.[1] Hand...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Eröffnungsbilanz / 3.1 Gesamtstruktur und Bewertungsgrundlagen

Die Darstellung der Eröffnungsbilanz erfolgt regelmäßig in Staffelform, wobei die Form und die vorgeschriebenen Positionen entsprechend der kommunalspezifischen Gliederung für eine Bilanz/Vermögensrechnung als Teil des kommunalen Jahresabschlusses ausgewiesen werden.[1] Der Eröffnungsbilanz ist ein Anhang beizufügen, in dem die einzelnen Bilanzpositionen und ihre Bewertung er...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Eröffnungsbilanz / 3.2 Prüfung der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz ist wesentlicher Gegenstand der örtlichen Rechnungsprüfung. Aber auch die überörtliche Rechnungsprüfung ist interessiert an den Eröffnungsbilanzen als "Start in das doppische Zeitalter". So lassen sich vor allem Zeitvergleiche umfänglich erstellen und deren Ergebnisse analysieren.[1] Die einschlägigen Rechtsgrundlagen beziehen sich in den Bundesländern i....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Eröffnungsbilanz / 5 Literaturhinweise

Bayerische Verwaltungsschule (Hrsg.), Doppik – Modernes Finanzmanagement für die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 2004. Biskoping-Kriening, Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen – "Handreichung", 7. Aufl., Düsseldorf 2016. Brixner/Harms/Noe, Verwaltungs-Kontenrahmen, München 2003. Diekhaus, Leitfaden kommunale Rechnungsprüfung in Niedersachsen, 3. Aufl., Wie...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Eröffnungsbilanz / 1 Wesen, Begründung und Merkmale der Eröffnungsbilanz (im Sinne einer "Ersten Eröffnungsbilanz")

Die Kommune, deren Haushaltswirtschaft erstmals doppisch geführt werden soll, hat zum 1.1. des Haushaltsjahres der Doppik-Einführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Sie ist der Start "ins doppische Zeitalter". Dabei kommt dieser Eröffnungsbilanz eine Sonderstellung zu, da für den Übergang in die doppische Haushaltswirtschaft die Erstellung der Eröffnungsbilanz Voraussetz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Eröffnungsbilanz / 2.1 Niedersachsen

In Niedersachsen werden für die Erstellung der Eröffnungsbilanz (der "Ersten Eröffnungsbilanz")[1] zunächst die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die Jahresbilanz auf die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Vermögensgegenstände werden generell nach den historischen Anschaffungs- oder Herstellungswerten, vermindert um Abschreibungen bewertet (fortgeführte historische Anscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vollmachten in der GmbH: Re... / 6 Die Generalvollmacht

Die umfassendste Form der Vollmacht ist die Generalvollmacht (nicht gleich Generalhandlungsvollmacht!). Diese ist im Handelsgesetzbuch nicht gesondert geregelt, aber allgemein anerkannt. Sie umfasst die Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen, ohne von den Beschränkungen der Prokura erfasst zu werden. Sie erstreckt sich somit auch auf die außergewöhnlichsten Geschäfte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.4.1 Beschränkung der Prokura im Außenverhältnis

Der Umfang der Prokura ist nach außen, somit im Verhältnis zwischen dem Prokuristen und dem Vertragspartner, nicht beschränkbar. Gegenüber Dritten/Vertragspartnern gilt die Prokura daher unbeschränkt (§ 49 HGB). Im Interesse der Förderung des Handelsverkehrs soll der Vertragspartner darauf vertrauen dürfen, dass der Prokurist umfangreiche Vertretungsmacht besitzt. Folgende H...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Eröffnungsbilanz / 2.3.1 Grundsätzliches zu den Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Eröffnungsbilanz

In den anderen 11 Flächenbundesländern orientieren sich – wie in Niedersachsen (s. Abschn. 2.1.) – die Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Eröffnungsbilanz grundsätzlich an den Grundsätzen für die darauf aufbauenden Jahresabschlüsse.[1] Darüber hinaus gibt es regelmäßig Ansatz- und Bewertungsvereinfachungsregeln speziell für die "Erste Eröffnungsbilanz"....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenschutz: Diese Regeln s... / 3.1 Technische und organisatorische Maßnahmen

Was hinsichtlich des Datenschutzes zu tun ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen gibt es allgemeine Empfehlungen, die immer beachtet werden sollten, auch wenn hierzu keine expliziten vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen bestehen. Diese Regeln dienen dem Schutz des Unternehmens vor vermeidbaren Unannehmlichkeiten durch einen Datenmissbrauch durch Dritt...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Inventurpflicht Bestandsverzeichnis Bestandsveränderungenmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsveränderungen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Inventurpflicht Bestandsverzeichnis Bestandsveränderungen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 8 Bestandsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen

8.1 Was zu den Herstellungskosten zählt Nach R 6.3 Abs. 3 EStR fließen auch folgende Aufwendungen in die Herstellungskosten ein: Kosten für die allgemeine Verwaltung wie etwa Kosten für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Ausbildungs- und Nachrichtenwesen sowie Rechnungswesen; Kosten für Werkschutz, Feuerwehr, allgemeine Fürsorge und Betriebsk...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 3 Inventurpflicht: Wann eine Inventur erstellt werden muss

Die Pflicht zur Durchführung einer Inventur ergibt sich aus § 240 Abs. 1 HGB in Verbindung mit §§ 140, 141 Abs. 1 AO. Danach sind die Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Allerdings besteht nach § 241a HGB insofern eine Ausnahme von der Inventurpflicht, als Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 2 Praxisbeispiel für Ihre Buchhaltung: Änderung des Warenbestands

Hans Groß betreibt einen Einzelhandel mit Elektrogeräten. Das Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Bilanzstichtag ist somit der 31.12.02. Hans Groß hat seine Inventur am 7.1.03 durchgeführt und für seinen Warenbestand einen Wert von 44.320 EUR ermittelt. Hans Groß ermittelt die Bestandsveränderung wie folgt:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 8.1 Was zu den Herstellungskosten zählt

Nach R 6.3 Abs. 3 EStR fließen auch folgende Aufwendungen in die Herstellungskosten ein: Kosten für die allgemeine Verwaltung wie etwa Kosten für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Ausbildungs- und Nachrichtenwesen sowie Rechnungswesen; Kosten für Werkschutz, Feuerwehr, allgemeine Fürsorge und Betriebskrankenkasse; Kosten für soziale Einricht...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 8.3 Bewertung unfertiger Erzeugnisse

Güter, die der Unternehmer selbst herstellt, die aber noch nicht alle Produktionsgänge durchlaufen haben, sind unfertige Erzeugnisse. Zwar können sie so wie sie sind nicht verkauft werden, sie sind aber dennoch inventurmäßig zu erfassen. Die unfertigen Erzeugnisse müssen entsprechend dem Fertigungsgrad mit den anteiligen Herstellungskosten bewertet werden. Neben den unmittelb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 8.4 Bewertung unfertiger Leistungen

Unfertige Leistungen kann es bei fast allen Berufsgruppen geben, die Dienstleistungen erbringen, also auch bei Freiberuflern. In der Baubranche und bei Handwerkern sind deshalb in der Regel am Bilanzstichtag halbfertige Leistungen auszuweisen. Allerdings spielen die halbfertigen Arbeiten keine Rolle, wenn der Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird. In a...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 5 Bestandsverzeichnis: Was erfasst werden muss

Es müssen nicht nur die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden, sondern alle Gegenstände des Anlagevermögens. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wirtschaftsgüter bereits voll abgeschrieben sind. Ausgenommen sind nach R 5.4 Abs. 1 EStR geringwertige Wirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die in einem Sammelposten erfasst wurden sowie mit...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 7 Zeitpunkt der Inventurerstellung

Nach § 240 Abs. 2 HGB ist die Inventur innerhalb der einem ordentlichen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken. Der durch die Inventur festgestellte Bestand muss nach Art und Menge in einem besonderen Verzeichnis festgehalten und auf den Inventurstichtag bewertet werden. Der so ermittelte Gesamtwert des Bestands wird dann wertmäßig auf den Bilanzstichtag fortgeschriebe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 4 Inventur und Inventar: Was ist der Unterschied?

Die genaue Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte und der Schulden bezeichnet man als Inventur. Die Inventur ist ein wichtiges Hilfsmittel der Erfolgsrechnung und wird durchgeführt bei körperlichen Gegenständen (z. B. Bargeld, Vorräte, Einrichtungsgegenstände) durch Zählen, Messen oder Wiegen (körperliche Bestandsaufnahme). Nach diesem Vorgang müssen die so festgestellte...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 6 Bestandsaufnahme von Fertigerzeugnissen und Waren – mengenmäßige Erfassung

Der Bestand zum Bilanzstichtag muss mengenmäßig erfasst werden. Anhand der Aufzeichnungen müssen die Mengen sowie die angesetzten Waren überprüft werden können. Folgende Angaben müssen vorhanden sein: die Menge (Maß, Zahl, Gewicht), die Bezeichnung der Vorräte, sodass sie auch einem nicht im Betrieb tätigen Fachmann verständlich sind (Art, Artikel-Nummer, Größe), der Wert der M...mehr