Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Imparitätsprinzip

Rz. 40 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / Zusammenfassung

Überblick Der deutsche Gesetzgeber folgt dem Konzept einer prinzipienorientierten Regulierung auch bei der Bestimmung der Rechnungslegung. Somit werden Prinzipien ins Gesetzbuch geschrieben, mit denen letztlich alle relevanten Sachverhalte umfasst sind. Um dies formal sicherzustellen, bedient sich der Gesetzgeber des Kunstgriffs, in den Vorschriften die Beachtung von Grundsä...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.2 Vorsichtsprinzip

Rz. 46 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Nach diesem Grundsatz der Vorsicht ist aber nicht jedes Maß der Unterbewertung gerechtfertigt. Durch Unterbewertung können stille Reserven[1] entstehen, deren Bildung und Auflösung über die Entwicklung des Unternehmens täuschen. Sobald an laufenden Geschäften nicht mehr verdient wird, werden stille Reserven aufge...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 3 Risikomanagement und Jahresabschluss

Rz. 10 Um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig identifizieren zu können, bedarf es eines Risikoüberwachungssystems, welches jedoch zu einem Risiko- und Chancenmanagementsystem [1] zu erweitern ist, um die Vorteile der Früherkennung auch im Bereich der Chancen nutzen zu können und um eine aktive Steuerung der Risiken zu ermöglichen. Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung[2...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 3.1 Deutsche handelsrechtliche Rechnungslegung

Rz. 16 Die handelsrechtliche Rechnungslegung der deutschen internationalen Unternehmung mit Auslandsbetriebsstätte hängt vorrangig von der Rechtsform der Spitzeneinheit ab und unterscheidet sich nicht grundlegend von der Rechnungslegung der deutschen Spitzeneinheit mit Auslandskapitalgesellschaft, so dass an dieser Stelle auf den entsprechenden Beitrag verwiesen werden kann....mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.1 Darstellungsgestaltung mit expliziten Wahlrechten

Rz. 23 Alle vom Gesetzgeber explizit eingeräumten Wahlrechte[1] können mit Blick auf die zielorientierte Darstellung angewandt werden, wobei jedoch beachtet werden muss, dass die zur Schönung des Jahresabschlusses eingesetzten Mittel zu bestimmten Detailangaben im Anhang führen können. Wird etwa für bestimmte Pensionsverpflichtungen gem. Art. 28 Abs. 1 EGHGB die Passivierung ...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 3.2 Ausländische handelsrechtliche Rechnungslegung

Rz. 19 Wie schon zu den Rechnungslegungspflichten ausgeführt[1] richtet sich die Durchführung der handelsrechtlichen Rechnungslegung der ausländischen Tochter(personen)gesellschaft nach dem Gesellschafts- bzw. Handelsrecht des ausländischen Sitz- bzw. Gründungsstaates, da sie keinem deutschen Gesellschaftsstatut unterliegt. Je nach Ausgestaltung sieht das ausländische Handel...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Abhängig von dem jeweiligen Besteuerungsverfahren sind die Erklärungen monatlich, vierteljährlich oder einmal jährlich einzureichen. Unternehmer, die pauschal veranlagt werden (vgl. Tz. 6.3) und Kleinunternehmer, die zur Steuerzahlung optiert haben, geben eine jährliche Erklärung (Formular CA12/CA12E) ab (spätestens am 30. April bei Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse zum...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 2.1 Überblick über die Rechnungslegungs- und Steuerpflichten bei Auslandsbetriebsstätten

Rz. 6 Rechnungslegungs- und Steuerpflichten bei grenzüberschreitenden Unternehmenstätigkeiten werden sowohl durch das ausländische als auch durch das deutsche Gesellschafts- und Steuerrecht beurteilt. Abbildung 3 zeigt, dass die deutsche gewerblich tätige Spitzeneinheit als Kaufmann regelmäßig zur handelsrechtlichen Rechnungslegung – Buchführung und Erstellung eines Jahresab...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.3 Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 35 Ebenfalls zentrale Bedeutung für die Bilanzpolitik in der Unternehmenskrise haben die sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen.[1] Mit diesen wird versucht, bilanzielle Reserven (stille Reserven) zu mobilisieren. Weil die Unternehmen unter Druck stehen und weil den agierenden Personen oft die erforderlichen zivil- und bilanzrechtlichen Kenntnisse fehlen, kommt es nicht selt...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmenskrisen können gerade in einem dynamischen Marktumfeld jederzeit durch interne und externe Faktoren ausgelöst werden – aktuelle Beispiele für einen externen Faktor wären die Corona-Krise 2020, der russische Krieg gegen die Ukraine seit 2022 und der Nahost-Konflikt seit 2026 mit den Auswirkungen auf die Energiepreise und (sanktionierte/blockierte) Handelswege...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.5 Gestaltungen im Lagebericht, insb. Nachhaltigkeitsbericht

Rz. 45a Der Lagebericht als Instrument zur zielgerichteten Beeinflussung von Adressaten ist bei vielen Unternehmen noch wenig erkannt, obwohl der Gesetzgeber in den letzten Jahren diesen Teil der Rechnungslegung immer weiter ausgebaut hat. Wichtig ist hier, dass der Bericht aus der (subjektiven) Sicht der Geschäftsführung zu verfassen ist, was eigene Wertungen explizit verla...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 4 Informationsökonomische Implikationen

Rz. 13 Besonders im Bereich der Bilanzpolitik in der Unternehmenskrise sind die Konsequenzen von Informationen über die Lage des Unternehmens zu bedenken. Stets ist davon auszugehen, dass die Informationsverteilung zwischen dem Management und den Abschlussinteressenten asymmetrisch ist. Die Abschlussinteressenten haben somit Vorbehalte gegenüber der gebotenen Darstellung des...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 2.2.2 Handelsrechtliche Rechnungslegungspflichten im Ausland

Rz. 10 Ob die deutsche Spitzeneinheit im Ausland einer handelsrechtlichen Rechnungslegungspflicht unterliegt, kann nach dem internationalen Bilanzkollisionsrecht beurteilt werden, nach dem diese Frage nach dem Recht des Ortes, an dem der Kaufmann seine Niederlassung und die Gesellschaft ihren Sitz hat, beurteilt wird.[1] Insofern unterliegen alle Rechtsformen der gewerblich ...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.4 Spezielle sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Rz. 43 Geeignete Sachverhaltsgestaltungen zur Verbesserung der Bilanzstruktur und des Liquiditätsausweises sind im Beitrag "Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss", Rz. 31 ff., aufgeführt. Unter dem Eindruck der vielfältigen aktuellen Krisen und der Strategie der bilanzpolitischen Maximierung des Verlusts, um kurzfristig von Verlustrückträgen in den vorherigen (erfolgreichen) V...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 4.2 Gewinnermittlung und Besteuerung der Auslandsbetriebsstätte im Ausland

Rz. 23 Aufgrund der beschränkten Steuerpflicht der deutschen Spitzeneinheit wird der Betriebsstättenstaat die Einkünfte der Auslandsbetriebsstätte (unabhängig vom deutschen Steuerrecht) nach seinen steuerrechtlichen Vorschriften bestimmt, wobei die Einkünfte separat ermittelt oder aus den Gesamteinkünften der Spitzeneinheit abgeleitet werden können; sofern die Einkünfteaufte...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 5 Bilanzpolitische Strategien in der Unternehmenskrise

Rz. 16 Letztlich ergeben sich in der Unternehmenskrise aus rein informationsorientierter Hinsicht 2 grundsätzlich gegensätzliche bilanzpolitische Strategien: Völlige Transparenz und gemeinsam mit den Abschlussinteressenten als Partner einen Weg aus der Krise suchen oder der möglichst unauffällige Einsatz der Bilanzpolitik zur (scheinbaren) Verbesserung der Unternehmensdarstell...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 2 Krisendefinitionen

Rz. 3 Eine Krise, die einer Berichterstattung in der Rechnungslegung bedarf, die über das im Lagebericht im Rahmen der Risikoberichterstattung nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB bzw. im Konzern § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB bzw. der nichtfinanziellen oder Nachhaltigkeitsberichterstattung nach §§ 289b, 315b HGB regelmäßig zu berichtende Maß hinausgeht, besteht nur im Falle des Zweifels b...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / Zusammenfassung

Auslandsbetriebsstätten deutscher Spitzeneinheiten [1] werden niederlassungs- bzw. gesellschaftsrechtlich regelmäßig durch eine rechtlich unselbstständige Organisationseinheit begründet; ist diese auch organisatorisch unselbstständig, handelt es sich meist um Geschäftsstellen, Verbindungsbüros, Fabrikationsstätten oder Kundenzentren. (Rechtlich unselbstständige) Niederlassung...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 7 Begrenzung durch Sanktionsmechanismen

Rz. 52 Der erste Sanktionsmechanismus ist sicherlich die nötige Prüfung der Rechnungslegung zumindest ab mittelgroßen Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften durch einen unabhängigen Abschlussprüfer.[1] Grundsätzlich erhöht die Prüfung von Rechnungslegungsinformationen deren Glaubwürdigkeit und steigert damit auch deren Entscheidungs...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 1.2 Gesellschaftsrechtliche Organisationsformen der Auslandsbetriebsstätte und deren Einordnung in Outbound-Geschäftstätigkeiten

Rz. 2 Die Frage der handelsrechtliche Rechnungslegung einer Auslandsbetriebsstätte hängt von deren gesellschaftsrechtlich zu beurteilenden Organisationsform im Ausland ab. Abbildung 2 zeigt die verschiedenen Grundformen grenzüberschreitender (gewerblicher) Geschäftstätigkeiten deutscher Spitzeneinheiten (Outbound-Geschäftstätigkeiten); man spricht auch von einer deutschen in...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 4.3 Gewinnermittlung und Besteuerung in Deutschland

Rz. 25 Die deutsche Spitzeneinheit ist aufgrund ihrer unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig und muss daher – unabhängig vom Bestehen eines DBA – einen gesamten (in- und ausländischen) Unternehmensgewinn nach inländischem Steuerrecht ermitteln. Zudem muss sie die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte gesondert ermitteln, da diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkommensminderung bei ver... / Hintergrund

Eine Privatperson war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH (im Folgenden: Klägerin). Diese Person gründete zusammen mit der Klägerin eine weitere GmbH und war an dieser zweiten GmbH zunächst allein beteiligt. Anschließend übertrug die Privatperson 100 % der Anteile an der zweiten GmbH unentgeltlich und ohne Bedingungen auf die Klägerin. Im Jahresabschluss ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Grundsachverhalte

Hinweis Hier erfolgt nur ein kurzer Überblick, die zentralen Inhalte werden in den Beiträgen Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung, Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS Set 1 für die 1. Welle und Nachhaltigkeitsberichterstattung nach simplified ESRS (draft) für die 2. Welle dargestellt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird mit der am 16.12.2022 im EU-Amt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Anwendungsbereich

Unternehmen der 1. Welle sind nach der neuesten CSRD-Änderungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2026/470)[1] kapitalmarktorientiert, weisen im (Jahres-)Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB) auf; Versicherungsunternehmen i. S. v. Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/674/EWG des Rates[2] und mit im (Jahres-)Durchschnitt mehr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
So kommen Steuerberater zu ... / So finden Sie Kommunikationskanäle die zur Zielgruppe passen

Steuerkanzleien können die Stärken verschiedener Plattformen gezielt nutzen: LinkedIn spielt seine Stärke im B2B-Bereich aus. Fachbeiträge, kurze Impulse zu steuerlichen Themen oder klare Positionierungen zu Branchenthemen eignen sich ideal, um Entscheider aus bestimmten Zielgruppen anzusprechen – etwa Geschäftsführer, Gründer oder Finanzverantwortliche. YouTube eignet sich fü...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 6 Feststellung des Jahresabschlusses

Von der Aufstellung des Jahresabschlusses ist dessen Feststellung zu unterscheiden. Den Jahresabschluss aufzustellen bedeutet, das Rechenwerk zu entwickeln; die Feststellung entspricht dagegen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 1 GmbHG. Denn der vom Geschäftsführer erstellte und gegebenenfalls geprüfte Jahresabschluss, Anh...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 1 Erstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Er ist um einen Anhang zu ergänzen. Kleinst-GmbHs müssen keinen Anhang erstellen, wenn sie bestimmte, in § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB vorgeschriebene Angaben unter der Bilanz machen. Mittelgroße und große GmbHs haben darüber hinaus einen Lagebericht anzufertigen. Unabhängig von der Größe ei...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 5 Prüfung des Jahresabschlusses

Mittelgroße und große GmbHs sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Ohne diese Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Zweck der Prüfung ist es, Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu vermeiden bzw. – gewollte und ungewollte – Fehler aufzudecken und zu korrigieren. Dadu...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Für nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahre erfolgt die Veröffentlichung durch Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Unternehmensregister[1]. Dagegen genügt e...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / Zusammenfassung

Überblick Alle GmbHs müssen einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sowie einen Anhang erstellen; Letzterer entfällt nur bei Kleinst-GmbHs. Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt dagegen noch ein Lagebericht hinzu. Die Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt den Geschäftsführern, dessen Feststellung den Gesellschaftern. Die Geschäftsfü...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 3 Anhang der GmbH

Den Jahresabschluss der GmbH müssen Geschäftsführer um einen Anhang nach den §§ 284 ff. HGB erweitern. Dieser Anhang bildet mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit und ist ebenfalls prüfungs- und offenlegungspflichtig. Die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung des Anhangs trifft jede GmbH, allerdings mit Erleichterungen in Abhängigkeit von der U...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 2 Größenklassen für Kapitalgesellschaften

Viele Pflichten in Verbindung mit der Erstellung und Offenlegung von Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht hängen von der Größe der GmbH ab. Ob eine GmbH als Kleinst-, kleines, mittelgroßes oder großes Unternehmen einzustufen ist, richtet sich für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2024 begonnen haben, grundsätzlich gem. §§ 267, 267a HGB nach folgenden Kriterien: Bis 31.12.20...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht der GmbH

Zusammenfassung Überblick Alle GmbHs müssen einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sowie einen Anhang erstellen; Letzterer entfällt nur bei Kleinst-GmbHs. Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt dagegen noch ein Lagebericht hinzu. Die Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt den Geschäftsführern, dessen Feststellung den Gesellschaftern. ...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 8 E-Bilanz

Von den handelsrechtlichen Pflichten in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss etc. zu unterscheiden ist die aus § 5b EStG resultierende Verpflichtung von GmbHs, "E-Bilanzen" beim Finanzamt einzureichen. Der Begriff "E-Bilanz" steht für die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen an die Finanzverwaltung. Hierzu sind sämtliche GmbHs unabhängi...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 4 Lagebericht der GmbH

Im Lagebericht der mittelgroßen bzw. großen GmbH müssen der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der GmbH so dargestellt werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der GmbH vermittelt wird.[1] Hierzu gehört eine am Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit ausgerichtete Analyse des Geschäftsverlaufs und der L...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.2 Aufgabe des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 60 Dem Konzernabschluss kommt daher die Aufgabe zu, Mängel in den Einzelabschlüssen konzernverbundener Unternehmen zu kompensieren, indem die einzelnen Geschäftsvorfälle einer Periode bei der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss aus der Sicht der wirtschaftlichen Einheit Konzern neu beurteilt werden. Gem. § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB ist dabei unter Beach...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 82 Die bisher dargestellten Bestandteile des Jahresabschlusses lassen eine adäquate Beurteilung der Finanzlage nur begrenzt zu. Als Zusatzinstrument für die Dokumentation von Entwicklung, Herkunft und Verwendung der Finanzmittel bietet sich die Kapitalflussrechnung an, durch die im Jahresabschluss neben der Darstellung von Vermögen und Kapital als Stichtagswerte in der B...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.2 Vereinheitlichung der Bewertung

Rz. 121 Im Gegensatz zur Regelung der Ansatzwahlrechte schreibt § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB explizit vor, dass die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. § 300 Abs. 2 HGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten sind (Ver...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.1 Vereinheitlichung der Ansätze

Rz. 116 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens.[1] Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / Zusammenfassung

Überblick Der Konzernabschluss bildet die im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen ab wie ein einziges Unternehmen. Die Verpflichtung resultiert für deutsche Unternehmen aus § 290 HGB für Kapital- und über § 264a HGB gleichgestellte Handelsgesellschaften. Für alle übrigen Unternehmen entspringt eine Verpflichtung aus § 11 PublG. Befreiungsmöglichkeiten ergeben sich a...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakteris...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.2 Zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen

Rz. 16 Deutsche Mutterunternehmen sind zur Konzernrechnungslegung verpflichtet, wenn sie die in § 290 Abs. 1 HGB oder § 11 Abs. 1 PublG genannten Bedingungen erfüllen. § 290 HGB bestimmt die grundsätzliche Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Vorliegen der Voraussetzungen zunächst nur für Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sowie über Verweis in §...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.2 Einbeziehungspflichtige Unternehmen

Rz. 98 Im Prinzip sind gem. § 294 Abs. 1 HGB das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen. Dieses Vollständigkeitsgebot kann nur durch die in § 296 HGB geregelten Wahlrechte eingeschränkt werden. Konkret ergibt sich folgende Abgrenzung des Konsolidierungskreises: Abb. 8: Konsolidierungskreis-Parameter Rz. 99 Für den Vollkonsolidierun...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.1 Zweck des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 53 Obwohl der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat, reicht dieser zur Beurteilung der tatsächlichen Lage oftmals dann nicht aus, wenn es sich um ein verbundenes...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.3 Anhang

Rz. 78 Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313 und 314 HGB expliziert. Darüber hinaus ergeben sich aber aus weiteren handelsrechtlichen Einzelvorschriften sowie anderen Gesetzen zusätzliche Angabepflichten. Für den Konzernanhang von besonderer Relevanz sind zudem die sog. "soft-law"-Regelungen. So ergeben sich aus den verschiedenen verabschiedeten DRS[...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.4 Konzernunternehmen von untergeordneter Bedeutung

Rz. 110 Neben den in § 296 Abs. 1 HGB genannten 3 sachlich begründeten Einbeziehungswahlrechten bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises hat ein Mutterunternehmen gem. § 296 Abs. 2 HGB außerdem die Möglichkeit, auf die Einbeziehung eines Tochterunternehmens zu verzichten, wenn es für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.4 Vereinheitlichung des Abschlussstichtages

Rz. 130 Neben der Vereinheitlichung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises ist für den Informationsgehalt eines Konzernabschlusses auch die Vereinheitlichung der Abschlussstichtage des Konzerns und der einbezogenen Unternehmen von großer Bedeutung. Das Mutterunternehmen hat gem. § 299 Abs. 1 HGB den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens für den Konzern...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.5 Prüfung und Publizität der Konzernrechnungslegung

Rz. 90 Gem. § 316 Abs. 2 HGB sind der Konzernabschluss und -lagebericht durch einen Abschlussprüfer, der gem. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens bestellt werden muss, zu prüfen. Diese Pflicht gilt gem. § 14 PublG auch für Unternehmen, die über das Publizitätsgesetz zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind. Wenn kein geson...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4 Bestandteile des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 70 Nach § 297 Abs. 1 HGB, auf den auch das PublG verweist, sind die Bestandteile des Konzernabschlusses die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung sowie die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, die durch eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden können. Somit besteht bezüglich der Hauptbestandteile des ...mehr