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Steuer Check-up 2026 / 3.2 Auswirkungen der Steuersatzsenkung auf latente Steuern

Daniel Käshammer, Dr. Andreas Bolik
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Die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes hat auch Einfluss auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss und die Abschlüsse nach den IFRS Accounting Standards hinsichtlich latenter Steuern.

Latente Steuer entstehen, wenn sich Wertansätze in Handels- bzw. IFRS-Bilanz und Steuerbilanz unterscheiden, sich dieser Unterschied in späteren Geschäftsjahren aber voraussichtlich abbaut. Aktive latente Steuern stehen für erwartete Steuerentlastungen und sind nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB optional anzusetzen, wenn sich insgesamt ein Überhang an aktiven latenten Steuern ergibt. Passive latente Steuern bilden künftige (Mehrsteuer-)Belastungen ab und sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB verpflichtend zu berücksichtigen, sofern sich im Saldo ein Überhang in diese Richtung ergibt. Nach IFRS ist der Ansatz beider Arten von latenten Steuern Pflicht, sofern die Voraussetzungen für einen Ansatz nach IAS 12 erfüllt sind.

Da die Bewertung latenter Steuern grundsätzlich mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu erfolgen hat (§ 274 Abs. 2 Satz 1 HGB bzw. IAS 12.47 ff.), müssen latente Steuern grundsätzlich auch neu bewertet werden.

 
Hinweis

Im Vergleich zum Status quo ist eine deutliche Komplexitätserhöhung der Berechnung latenter Steuern in der Praxis zu erwarten. Die Anpassungen sind auch schon kurzfristig vorzunehmen, denn für HGB/IFRS sind die latenten Steuern in Abschlüssen mit Bilanzstichtag ab dem 11.7.2025 (Zustimmung des Bundesrats) neu zu bewerten. Die erforderliche Umbewertung von bestehenden temporären Differenzen mit einem zukünftigen niedrigeren Steuersatz verzerrt damit die Steuerquote in denjenigen Berichtsperioden, die den 11. Juli 2025 umfassen. Die Steuerquote für Jahre bis zum Erreichen des letzten Steuersatzsenkungsjahres ist s...

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