Fachbeiträge & Kommentare zu Investitionsabzugsbetrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Eintritt der Unanfechtbarkeit

Rn. 166 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Diese IAB-Sperre betrifft nur die Zeit nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der erstmaligen Steuerfestsetzung oder erstmaligen gesonderten Feststellung (s § 7g Abs 7 EStG). Eine solche Unanfechtbarkeit tritt zB ein nach Ablauf der Einspruchsfrist (§ 355 Abs 1 S 1 AO) iR eines Änderungsantrags nach § 164 Abs 2 S 2 AO (BT-Drs 19/22850, 80; s au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsbezogenheit der Größenmerkmale

Rn. 82 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG aF ordnete aufgrund seiner Formulierung ("der Betrieb") an, dass die dort genannten Größenmerkmale betriebsbezogen (s Rn 68) waren (BFH BStBl II 2016, 936; 2017, 291; BFH v 7.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305; FG Münster 6 K 3183/14 F, DStRE 2018, 837 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 25 (44. Aufl 2025); Happe in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu, NWB 44/2015, 3234; Reddig, Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim IAB, NWB 48/2015, 3574; Lechner/Bührer, Sonder-AfA nach § 7g EStG bei PersGes, NWB 23/2016, 1712; Geserich, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2017, 1181, DStRK 2017, 321; Weiss, Aktuelle Gesetzgebung, Rspr und Verwaltungsanweisungen zur Ansparabschreibung bzw zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Änderungen durch das JStG 2020

Rn. 5 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber nahm durch Art 1 Nr 4 JStG 2020 (v 28.12.2020, BGBl I 2020, 3095) erhebliche Änderungen an § 7g EStG vor (s LfSt Niedersachsen v 16.09.2022, S 2183-b-St 226–2207/2022–2667/2022, DB 2022, 2380; Weiss, BB 2020, 1963; Meinert/Heeke, NWB 29/2021, 2139):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 189. Allg Verwaltungsvorschrift zur Änderung der ESt-Richtlinien 2008 (ESt-Änderungsrichtlinien 2012 – EStÄR 2012), BMF v 25.03.2013, BStBl I 2013, 276

Rn. 209 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die zuletzt 2008 geänderten EStR wurden überarbeitet und als EStÄR 2012 bekannt gemacht. Dabei erfolgte eine Anpassung an geänderte gesetzliche Regelungen, zwischenzeitlich ergangene FG- bzw BFH-Urt sowie an andere Verwaltungsanweisungen. Grundsätzlich anzuwenden ab dem VZ 2012; für frühere VZ, soweit die bestehende Rechtslage erläutert wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der entscheidende Zeitpunkt für die Größenmerkmale

Rn. 84 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Hs 1 EStG aF legte diesen entscheidenden Zeitpunkt (es ist eine "Momentaufnahme" nötig) fest: Für die Größenmerkmale, um einen IAB bilden zu können,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 166. Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" (Konjunkturpaket I) v 21.12.2008, BGBl I 2008, 2896

Rn. 186 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung infolge der sog Finanzkrise erfolgt die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Bereich des ESt-Rechts (Art 1), daneben wurde in Art 2 das Kfz-SteuerG geändert (Steuerbefreiung für ein Jahr bei Erstzulassung v 05.11.2008 bis 30.06.2009, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 45 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 1 EStG begünstigt nur abnutzbare bewegliche WG des AV: Rn. 46 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Aus der Tatsache heraus, dass § 7g EStG zu de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Fälle der Rückgängigmachung (Zusammenfassung)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Überblick über die Kernbereiche der Neuregelung durch das StÄndG 2015

Rn. 4a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das StÄndG 2015 hatte in Bezug auf den IAB Folgendes – zusammengefasst auf zwei Punkte – geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Höhe der Gewinngrenze (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 124 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie bereits unter s Rn 120 ausgeführt, wurde die Gewinngrenze im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens von TEUR 150 auf TEUR 200 erhöht, was positiv zu werten ist. Es sollen ja nicht bloß allerkleinste Betriebe gefördert werden. Der Gesetzgeber sollte allerdings die Grenze noch weiter erhöhen, weil mittlere Betriebe auch zum Förderkreis gehören...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 154 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Seit StÄndG 2015 besteht für den StPfl ein Wahlrecht ("können") zur Hinzurechnung – allerdings nur für die StB, nicht für die HB, weil dort schon kein IAB gebildet werden darf (s Rn 43). Aus dieser geänderten Formulierung ergibt sich lt Gesetzgeber (BT-Drs 18/4902, 43) Folgendes: Die Hinzurechnung ist nicht mehr wie bisher zwingend (wegen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Auswirkungen auf § 15a EStG

Rn. 209 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie bereits unter s Rn 32,159, 159a ausgeführt, hat die Bildung des IAB außerbilanziellen Charakter. BFH v 16.01.2025, IV R 28/23, DB 2025, 984 mit Anm Stutzmann, DStR 2025, 761 hat die Ansicht der FinVerw (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 57) bestätigt: Das Kapitalkonto iSd § 15a EStG ändere sich aufgrund der außerbilanziellen Abzüge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die beiden Fälle der Rückgängigmachung in § 7g Abs 3 EStG

Rn. 178 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 3 S 1 enthält 2 Fälle: Hs 1: die Rückgängigmachung nach Ablauf der Investitionsfrist Hs 2: die Rückgängigmachung vor Ablauf der Investitionsfrist. Rn. 179 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Rückwirkend verliert den IAB daher:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Anwendbarkeit der Vorschrift auf VuV-Einkünfte

Rn. 13 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 BFH BStBl II 2002, 385 sah auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 7g EStG aF unter dem Aspekt, dass StPfl mit VuV-Einkünften eine Ansparrücklage nicht bilden konnten, da es sich um bewegliche WG handeln musste. Diese Entscheidung betraf § 7g EStG aF, ist aber übertragbar, da auch § 7g EStG ab StÄndG 2015 auf dieses Tatbestandsmer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage für vor dem 31.12.2015 endende Wj

Rn. 226 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hier war wie folgt zu unterscheiden (BMF v 25.02.2004, BStBl I 2004,337 Tz 32 zu § 7g EStG aF – Ansparrücklage – und wohl auch, obwohl nicht explizit unterschieden wird, BMF v 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493 Tz 47 EStG zum IAB) iF § 13a Abs 3–5 EStG: insoweit keine Sonderabschreibung möglich, iF § 13a Abs 6 EStG: Sonderabschreibung möglich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. § 7g Abs 3 S 2–4 EStG

Rn. 188 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln für die Rückgängigmachung finden sich in § 7g Abs 3 S 2–4 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerbilanz

Rn. 37 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der nach s Rn 24 begünstigte StPfl kann, muss aber nicht (BFH BStBl II 2020, 779), einen IAB für künftige Anschaffungen/Herstellungen geltend machen (§ 7g Abs 1 S 1 EStG: "StPfl können …"). Dieses Recht bezieht sich nur auf die Steuerbilanz. Zur Handelsbilanz s Rn 43, 44. Rn. 38 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Wahlrecht ist zweifach ausgestalt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Datenübermittlungspflicht (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG sieht als Grundsatz vor, dass der IAB nur beansprucht werden kann ("IAB können nur in Anspruch genommen werden, wenn…"), wenn der StPfl Folgendes nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch DFÜ ans FA übermittelt (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 20; Meinert/Heeke, NWB 29/2021, 2139): Die Summen der Abzug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 241 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 EStG erlaubt eine Sonderabschreibung von insgesamt maximal Rechtslage bei Anschafffung/Herstellung bis 31.12.2023: 20 % der AK/HK; Rechtslage bei Anschaffung/Herstellung nach dem 31.12.2023: 40 % der AK/HK (s Rn 9); Zur Behandlung nachträglicher AK/HK s § 7a Abs 1 EStG; zum Mindest- und Höchstwertansatz bei HK in der StB s § 7 Rn 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz

Rn. 225 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Sonderabschreibung können grds beanspruchen: natürliche, unbeschränkt oder beschränkt stpfl Personen, PersGes oder Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 EStG). Dabei kann sich die Sonderabschreibung auf das Gesamthands- oder das Sonder-BV eines oder mehrerer Gesellschafter/Gemeinschafter beziehen. Mangels Koppelung an den IAB kann eine Sonderabschre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hf) Die Ermittlung des Gewinns bei PersGes als Mitunternehmerschaft (§ 7g Abs 7 EStG aF)

Rn. 116 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Entsprechend den allg Grundsätzen war der Gewinn auf Gesamthands- und Sonder-BV-Ebene zusammenzurechnen und dann zu prüfen, ob das Größenmerkmal TEUR 100 überschritten war oder nicht. Rn. 117 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieses Größenmerkmal war auch relevant, wenn die Investition im Sonder-BV vorgenommen werden sollte (mE zutreffend BMF v 20....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 74 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die Frage, welche Betriebe den IAB bilden können, ist wie folgt zu unterscheiden (§ 52 Abs 16 S 1 Hs 1 EStG idF Art 1 Nr 18 Buchst c JStG 2020; s Rn 3):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der entscheidende Zeitpunkt für die Gewinngrenze

Rn. 133 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hierzu s Rn 126. Rn. 134 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Betriebseröffnung: Soll ein IAB im Jahr der Betriebseröffnung gebildet werden, so darf der Gewinn in diesem – neutralisiert nach s Rn 129 – ebenfalls nicht TEUR 200 überschreiten. Rn. 134a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Betriebsübertragung nach § 6 Abs 3 EStG (unengeltlich): anteiliger Gewinn/Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Verbleibensfrist und der betriebliche Nutzungsumfang (§ 7g Abs 6 Nr 2 EStG)

Rn. 238 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 6 Nr 2 EStG verlangt, damit Sonderabschreibungen beansprucht werden können, eine "Verbleibensfrist": Das WG muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im darauffolgenden Wj in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs des StPfl verbleiben und dort (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werden. Die Vorschrift lehnt sich an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht über die Größenmerkmale

Rn. 80 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die nachstehenden Größenmerkmale waren alternativ zu verstehen ("oder"), weil der StPfl nur in eine Kategorie fallen konnte:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlängerung bestimmter Investitionsfristen durch das KöMoG (2021)

Rn. 6 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 In Art 5 Nr 5 Buchst b des Gesetzes zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050) wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs 19/29843, 20) der § 52 Abs 16 S 3 EStG wiederum geändert und die dort vorgesehene Investitionsfrist für in 2017 endenden Wj in Anspruch genommene IAB von bislang (durch das JStG 2020,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Umfang der Rückgängigmachung

Rn. 201 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Während bei § 7g Abs 3 EStG von einer Rückgängigmachung "soweit" die Rede ist, ist die § 7g Abs 4 EStG keine teilweise, sondern nur eine vollständige Rückgängigmachung vorgesehen, wenn gegen die Verbleibens- und/oder (s Rn 69 ff) Nutzungsumfangsregelung verstoßen wird. Das bedeutet aber nicht, dass § 7g Abs 4 EStG eine Gesamtaufrollung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Kurzübersicht in Abc-Form

Rn. 58 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Computer-Hardware materielles (bewegliches) WG, s BMF v 26.02.2021, IV C 3 – S 2190/21/10002 :013, FR 2021, 339 Tz 1 für Wj, die nach dem 31.12.2020 enden, daher IAB-fähig. Computer-Software s "Immaterielles WG" Gebrauchtes WG Da es auf die Neuheit der WG nicht ankommt, sind auch gebrauchte WG begünstigt (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 6;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Investitionszeitraum (§ 7g Abs 3 S 1 EStG/§ 52 Abs 16 S 3–5 EStG in den verschiedenen Gesetzesfassungen)

Rn. 175 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bezüglich des Investitionszeitraums (dieser soll den StPfl flexibel machen) ergibt sich Folgendes (s auch FM SchlH v 12.07.2021, VI 306-S 2183b-024, DStR 2021, 2202):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 107 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für Gewerbetreibende, Selbstständige oder LuF, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln, durfte der (je Betrieb zu ermittelnde, s Rn 82) Gewinn vor Inanspruchnahme des IAB nicht TEUR 100 überschreiten – eine Verschlechterung gegenüber der früheren Rechtslage, s § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst a Hs 2 EStG aF, bei der es darauf nicht ankam. "Im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbb) Die Modifikation durch § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG aF

Rn. 112 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Entsprechend dem Grundsatz nach vorheriger s Rn 77 wäre der gebildete IAB BA (§ 7g Abs 1 S 1 EStG aF: "gewinnmindernd abziehen") und der wegen Investition aufgelöste IAB BE (§ 7g Abs 2 EStG aF: "gewinnerhöhend hinzuzurechnen"). Für die Berechnung des Größenmerkmals blieben die beiden Vorgänge jedoch unbeachtlich (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Auswirkungen auf Unterhaltsaufwendungen nach § 33a EStG

Rn. 212 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Unterhaltsaufwendungen sind nur dann als ag Belastung abziehbar, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen; dabei ist das Nettoeinkommen um den IAB zu erhöhen, weil der IAB nicht die Leistungsfähigkeit des StPfl beeinflusst (BFH v 06.02.2014, BStBl II 2014, 619).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 214 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die umfangreichen Änderungen des § 7g EStG durch Art 1 Nr 4 des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) betreffen auch Abs 6 des § 7g EStG, zum Anwendungszeitraum s Rn 5. Für den Bereich der Sonderabschreibungen ergeben sich folgende Änderungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Aufbau der Vorschrift

Rn. 34 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelungen über die IAB sind wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Überschreiten der Größenmerkmale

Rn. 88 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl konnte dieses Größenmerkmal überschreiten: von Anfang an: dann konnte er erst gar keinen IAB bilden. nachträglich (etwa Nachaktivierung im Rahmen einer Bp): Rechtsfolge ist die Rückgängigmachung des IAB (FG Niedersachsen 9 K 253/18, BB 2020, 2736 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 31 (44. Aufl 2025), mE nachträgliches Ereignis iSd ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Die Berechnung des BV im Allgemeinen

Rn. 90 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die FinVerw (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 12) gab folgendes Berechnungsschema – zu Besonderheiten bei PersGes s Rn 99.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die begünstigten Steuerpflichtigen

Rn. 35 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Den IAB können beanspruchen: natürliche, unbeschränkt oder beschränkt stpfl Personen, PersGes und Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 EStG), unbeschränkt oder beschränkt stpfl Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 KStG (s R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2022; Pitzke, NWB F 3, 14 671), also zB GmbH, AG. Rn. 36 Stand: EL 185 – ET: 12/2025...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unterschiedliche Größenmerkmale je nach Gewinnermittlung in § 7g Abs 1 S 2 Buchst a–c EStG aF (bis grds 2019)

Rn. 15 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g EStG idF bis grds 2019 setzte unterschiedliche Größenmerkmale für bestimmte Betriebe (abhängig von der Art der Gewinnermittlung) fest, ab deren Überschreitung weder der IAB noch Sonderabschreibungen gewährt wurden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Selbstständigkeit des Wirtschaftsguts

Rn. 49 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der IAB darf nur für ein selbstständiges WG gebildet werden. Dazu s § 7 Rn 73–75 (Handzik).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 136. Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern u zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) v 31.07.2003, BGBl I 2003, 1550

Rn. 156 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Der im Entwurf der Bundesregierung vom 28.02.2003 noch vorgesehene neue § 5b EStG (Gewinn­ermittlung durch Betriebsausgabenpauschalierung) ist, weil verzichtbar, ersatzlos entfallen. Eingefügt wurde in § 7g Abs 2 EStG eine Nr 3, wonach für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen die vorherige Bildung einer Ansparrücklage Voraussetzung is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 113. Steuerbereinigungsgesetz 1999 (StBereinG) vom 22.12.1999, BGBl I 1999, 2601

Rn. 133 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachdem das StEntlG 1999/2000/2002 unter großem Zeitdruck und nach verschiedenen Änderungen schließlich im April 1999 verabschiedet war (s Rn 129), war von der Fachwelt erwartet worden, daß einige der Neuregelungen einer Überarbeitung unterworfen werden würden. Dies ist mit dem StBereinG geschehen, wobei unterschiedliche zeitliche Anwendungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Pkw

Rn. 71 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachweis bei Pkw: Für den Nachweis der 90 %-Grenze verlangt die FinVerw das Fahrtenbuch (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 43; Reddig, FR 2018, 925); demgegenüber lässt der BFH (BFH VIII R 24/19, BStBl II 2022, 450; BFH III R 62/19, BStBl II 2022, 435 (mit AnmWendt, FR 2021, 551 und Bünning, BB 2021, 1138) auch andere Beweismittel zu (ev...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unterbleiben der Hinzurechnung

Rn. 160 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hat der StPfl zwar im späteren Jahr der Investition den innerbilanziellen Abzug von den AK nach § 7g Abs 2 S 2 EStG (aF) vorgenommen, aber die Hinzurechnung nach § 7g Abs 2 S 1 EStG unterlassen, kann das FA den IAB im Jahr seines Abzugs rückgängig machen (§ 7g Abs 3 S 1 ff EStG; BFH BStBl II 2020, 276). Hier lauert also eine erhebliche Stol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die Vorschrift

Rn. 174 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 3 EStG befasst sich mit der Rückgängigmachung von IAB und enthält dabei in S 1 eine materiellrechtliche Regelung, S 2–4 verfahrensrechtliche Regelungen zur Umsetzung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Rückgängigmachung bei Rechtsnachfolge

Rn. 186 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Durch die Technik der Rückgängigmachung bedeutet dies bei unentgeltlicher/entgeltlicher Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge: Die IAB sind beim Rechtsvorgänger rückgängig zu machen, nicht beim Rechtsnachfolger.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Betriebsbezogenheit der Sonderabschreibung, Besonderheiten gegenüber § 7a EStG

Rn. 235 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 5 ff EStG sind nicht auf die Person des StPfl, sondern ausschließlich auf die einzelnen Betriebe bezogen (FG Köln v 14.08.2000, 6 V 3304/00, DStRE 2000, 1235 rkr; Reddig, FR 2018, 925). Dazu s Rn 68 für den IAB.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Anzeigepflicht und vorzeitige Rückgängigmachung

Rn. 187 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 153 Abs 2 AO besteht eine Anzeigepflicht (nicht: Berichtigungspflicht, s Seer in Tipke/Kruse, AO § 153 Tz 27 (09/2023)) des StPfl, wenn die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise wegfallen (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 54). ME fällt der IAB...mehr