Fachbeiträge & Kommentare zu Investitionsabzugsbetrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Keine Differenzierung für die Gewinngrenze und die Vermietungsregelung zwischen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Rn. 20 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) sieht eine einheitliche Gewinngrenze für den IAB (§ 7g Abs 1–4, 7 EStG) und die Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5–7 EStG) von TEUR 200 vor (§ 7g Abs 1 S 2 EStG einerseits, § 7g Abs 6 Nr 1 EStG andererseits). Gleiches gilt für die Begünstigung der Vermietung (§ 7g Abs 1 S 1, Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Schrifttum: Hörster, Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu, NWB 44/2015, 3234; Reddig, Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim IAB, NWB 48/2015, 3574; Lechner/Bührer, Sonder-AfA nach § 7g EStG bei PersGes, NWB 23/2016, 1712; Geserich, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2017, 1181, DStRK 2017, 321; Weiss, Aktuelle Gesetzgebung, Rspr und Verwaltungsanweisungen zur Ansparabschreib...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Synchronisation von IAB-Abzug und Hinzurechnung bei Personengesellschaften/Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 S 2, 3 EStG)

Rn. 251 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Vorschrift s Rn 5. Zur bisherigen Situation s Rn 118. Rn. 252 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die künftige Investition kann sich dabei bei PersGes beziehen auf (BFH v 15.11.2017, VI R 44/16, BStBl II 2019,466; BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mit Anm Fischer) das Gesamthandsvermögen das Sonder-BV. Rn. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gleiche Größenmerkmale und Nutzungsvoraussetzungen für IAB und Sonderabschreibung

Rn. 14 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dass die Regelungen über den IAB (§ 7g Abs 1–4 EStG) und die Sonderabschreibungen die gleichen Größenmerkmale für die Anwendbarkeit der Regelungen verwenden (für den IAB s § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG, für die Sonderabschreibung s § 7g Abs 6 Nr 1 EStG mit Verweis auf § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG), ist nur konsequent und sachgerecht iSd Art 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Auswirkung rückgängig gemachter IAB (§ 7g Abs 3, 4 EStG) auf Steuerrückstellungen

Rn. 208 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wurde der IAB rückgängig gemacht wegen unterbliebener oder nicht rechtzeitiger Reinvestition, § 7g Abs 3 EStG, oder wegen nicht (fast) ausschließlich betrieblicher Nutzung in einer inländischen Betriebsstätte, § 7g Abs 4 EStG, so stellt sich die Frage, wie sich das auf die Steuerrückstellungen bei Bilanzierern auswirkt. Die FinVerw meint dazu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonderregelung für IAB-Bildungen nach Eintritt der Unanfechtbarkeit (grds ab 2020)

Rn. 19 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 2 S 2 EStG eine Regelung eingeführt, wonach nach Eintritt der Unanfechtbarkeit erstmals gebildete IAB nur zulässig sind, wenn das betreffende WG noch nicht angeschafft/hergestellt wurde. Der Gesetzgeber möchte (s BT-Drs 19/22850, 80) nur künftige Investit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rückgängigmachung von beanspruchten IAB

Rn. 177 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Mit der Rückgängigmachung beanspruchter IAB befassen sich zwei Absätze des § 7g EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 149 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Summe der IAB, die im Wj des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wj insgesamt abgezogen (§ 7g Abs 1 EStG) und nicht hinzugerechnet (Abs 2) oder rückgängig gemacht (Abs 3, 4) wurden, dürfen je Betrieb nicht EUR 200 000 übersteigen. Noch bestehende Ansparabschreibungen nach § 7g EStG aF waren auf den Höchstbetrag anzurechnen (§ 52 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berechnung der TEUR-200-Grenze

Rn. 151 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Diese 200 000-EUR-Grenze errechnet sich wie folgt nach der in § 7g Abs 1 S 4 EStG angegeben Formel: Rn. 152...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 161 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) fügte in § 7g Abs 2 einen neuen S 2 ein, so dass der bisherige S 2 zu S 3 wurde (s Rn 5, 167). Rn. 162 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum zeitlichen Anwendungszeitraum s Rn 5. Rn. 163 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber (BT-Drs 19/22850, 79) will damit ungewollt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; BFH BStBl II 2019, 466; BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mot Anm Fischer; Reddig, FR 2018, 925). Damit soll eine dauerhafte zeitliche und räumliche Beziehung des WG zum Betrieb des Investors sichergestellt werden (BFH v 03.12.2020, IV R 16/18, BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g EStG befindet systematisch im II. Abschnitt des EStG ("Einkommen") und dort in den Vorschriften über die Gewinnermittlung (= Nr 3), das sind die §§ 4–7i EStG (§ 7k EStG wurde mit Wirkung ab 01.01.2015 aufgehoben). Rn. 2 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g EStG idF ab StÄndG 2015 hat folgenden Aufbau:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelheiten

Rn. 150 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Daraus folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Eintritt der Unanfechtbarkeit

Rn. 166 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Diese IAB-Sperre betrifft nur die Zeit nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der erstmaligen Steuerfestsetzung oder erstmaligen gesonderten Feststellung (s § 7g Abs 7 EStG). Eine solche Unanfechtbarkeit tritt zB ein nach Ablauf der Einspruchsfrist (§ 355 Abs 1 S 1 AO) iR eines Änderungsantrags nach § 164 Abs 2 S 2 AO (BT-Drs 19/22850, 80; s au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsbezogenheit der Größenmerkmale

Rn. 82 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG aF ordnete aufgrund seiner Formulierung ("der Betrieb") an, dass die dort genannten Größenmerkmale betriebsbezogen (s Rn 68) waren (BFH BStBl II 2016, 936; 2017, 291; BFH v 7.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305; FG Münster 6 K 3183/14 F, DStRE 2018, 837 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 25 (44. Aufl 2025); Happe in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu, NWB 44/2015, 3234; Reddig, Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim IAB, NWB 48/2015, 3574; Lechner/Bührer, Sonder-AfA nach § 7g EStG bei PersGes, NWB 23/2016, 1712; Geserich, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2017, 1181, DStRK 2017, 321; Weiss, Aktuelle Gesetzgebung, Rspr und Verwaltungsanweisungen zur Ansparabschreibung bzw zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Änderungen durch das JStG 2020

Rn. 5 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber nahm durch Art 1 Nr 4 JStG 2020 (v 28.12.2020, BGBl I 2020, 3095) erhebliche Änderungen an § 7g EStG vor (s LfSt Niedersachsen v 16.09.2022, S 2183-b-St 226–2207/2022–2667/2022, DB 2022, 2380; Weiss, BB 2020, 1963; Meinert/Heeke, NWB 29/2021, 2139):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der entscheidende Zeitpunkt für die Größenmerkmale

Rn. 84 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Hs 1 EStG aF legte diesen entscheidenden Zeitpunkt (es ist eine "Momentaufnahme" nötig) fest: Für die Größenmerkmale, um einen IAB bilden zu können,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 45 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 1 EStG begünstigt nur abnutzbare bewegliche WG des AV: Rn. 46 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Aus der Tatsache heraus, dass § 7g EStG zu de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Fälle der Rückgängigmachung (Zusammenfassung)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Überblick über die Kernbereiche der Neuregelung durch das StÄndG 2015

Rn. 4a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das StÄndG 2015 hatte in Bezug auf den IAB Folgendes – zusammengefasst auf zwei Punkte – geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die beiden Fälle der Rückgängigmachung in § 7g Abs 3 EStG

Rn. 178 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 3 S 1 enthält 2 Fälle: Hs 1: die Rückgängigmachung nach Ablauf der Investitionsfrist Hs 2: die Rückgängigmachung vor Ablauf der Investitionsfrist. Rn. 179 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Rückwirkend verliert den IAB daher:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Höhe der Gewinngrenze (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 124 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie bereits unter s Rn 120 ausgeführt, wurde die Gewinngrenze im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens von TEUR 150 auf TEUR 200 erhöht, was positiv zu werten ist. Es sollen ja nicht bloß allerkleinste Betriebe gefördert werden. Der Gesetzgeber sollte allerdings die Grenze noch weiter erhöhen, weil mittlere Betriebe auch zum Förderkreis gehören...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Auswirkungen auf § 15a EStG

Rn. 209 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie bereits unter s Rn 32,159, 159a ausgeführt, hat die Bildung des IAB außerbilanziellen Charakter. BFH v 16.01.2025, IV R 28/23, DB 2025, 984 mit Anm Stutzmann, DStR 2025, 761 hat die Ansicht der FinVerw (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 57) bestätigt: Das Kapitalkonto iSd § 15a EStG ändere sich aufgrund der außerbilanziellen Abzüge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 154 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Seit StÄndG 2015 besteht für den StPfl ein Wahlrecht ("können") zur Hinzurechnung – allerdings nur für die StB, nicht für die HB, weil dort schon kein IAB gebildet werden darf (s Rn 43). Aus dieser geänderten Formulierung ergibt sich lt Gesetzgeber (BT-Drs 18/4902, 43) Folgendes: Die Hinzurechnung ist nicht mehr wie bisher zwingend (wegen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Anwendbarkeit der Vorschrift auf VuV-Einkünfte

Rn. 13 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 BFH BStBl II 2002, 385 sah auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 7g EStG aF unter dem Aspekt, dass StPfl mit VuV-Einkünften eine Ansparrücklage nicht bilden konnten, da es sich um bewegliche WG handeln musste. Diese Entscheidung betraf § 7g EStG aF, ist aber übertragbar, da auch § 7g EStG ab StÄndG 2015 auf dieses Tatbestandsmer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage für vor dem 31.12.2015 endende Wj

Rn. 226 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hier war wie folgt zu unterscheiden (BMF v 25.02.2004, BStBl I 2004,337 Tz 32 zu § 7g EStG aF – Ansparrücklage – und wohl auch, obwohl nicht explizit unterschieden wird, BMF v 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493 Tz 47 EStG zum IAB) iF § 13a Abs 3–5 EStG: insoweit keine Sonderabschreibung möglich, iF § 13a Abs 6 EStG: Sonderabschreibung möglich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Datenübermittlungspflicht (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG sieht als Grundsatz vor, dass der IAB nur beansprucht werden kann ("IAB können nur in Anspruch genommen werden, wenn…"), wenn der StPfl Folgendes nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch DFÜ ans FA übermittelt (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 20; Meinert/Heeke, NWB 29/2021, 2139): Die Summen der Abzug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. § 7g Abs 3 S 2–4 EStG

Rn. 188 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln für die Rückgängigmachung finden sich in § 7g Abs 3 S 2–4 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerbilanz

Rn. 37 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der nach s Rn 24 begünstigte StPfl kann, muss aber nicht (BFH BStBl II 2020, 779), einen IAB für künftige Anschaffungen/Herstellungen geltend machen (§ 7g Abs 1 S 1 EStG: "StPfl können …"). Dieses Recht bezieht sich nur auf die Steuerbilanz. Zur Handelsbilanz s Rn 43, 44. Rn. 38 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Wahlrecht ist zweifach ausgestalt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Verbleibensfrist und der betriebliche Nutzungsumfang (§ 7g Abs 6 Nr 2 EStG)

Rn. 238 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 6 Nr 2 EStG verlangt, damit Sonderabschreibungen beansprucht werden können, eine "Verbleibensfrist": Das WG muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im darauffolgenden Wj in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs des StPfl verbleiben und dort (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werden. Die Vorschrift lehnt sich an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Kurzübersicht in Abc-Form

Rn. 58 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Computer-Hardware materielles (bewegliches) WG, s BMF v 26.02.2021, IV C 3 – S 2190/21/10002 :013, FR 2021, 339 Tz 1 für Wj, die nach dem 31.12.2020 enden, daher IAB-fähig. Computer-Software s "Immaterielles WG" Gebrauchtes WG Da es auf die Neuheit der WG nicht ankommt, sind auch gebrauchte WG begünstigt (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 6;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 241 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 EStG erlaubt eine Sonderabschreibung von insgesamt maximal Rechtslage bei Anschafffung/Herstellung bis 31.12.2023: 20 % der AK/HK; Rechtslage bei Anschaffung/Herstellung nach dem 31.12.2023: 40 % der AK/HK (s Rn 9); Zur Behandlung nachträglicher AK/HK s § 7a Abs 1 EStG; zum Mindest- und Höchstwertansatz bei HK in der StB s § 7 Rn 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlängerung bestimmter Investitionsfristen durch das KöMoG (2021)

Rn. 6 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 In Art 5 Nr 5 Buchst b des Gesetzes zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050) wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs 19/29843, 20) der § 52 Abs 16 S 3 EStG wiederum geändert und die dort vorgesehene Investitionsfrist für in 2017 endenden Wj in Anspruch genommene IAB von bislang (durch das JStG 2020,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Umfang der Rückgängigmachung

Rn. 201 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Während bei § 7g Abs 3 EStG von einer Rückgängigmachung "soweit" die Rede ist, ist die § 7g Abs 4 EStG keine teilweise, sondern nur eine vollständige Rückgängigmachung vorgesehen, wenn gegen die Verbleibens- und/oder (s Rn 69 ff) Nutzungsumfangsregelung verstoßen wird. Das bedeutet aber nicht, dass § 7g Abs 4 EStG eine Gesamtaufrollung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 74 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die Frage, welche Betriebe den IAB bilden können, ist wie folgt zu unterscheiden (§ 52 Abs 16 S 1 Hs 1 EStG idF Art 1 Nr 18 Buchst c JStG 2020; s Rn 3):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hf) Die Ermittlung des Gewinns bei PersGes als Mitunternehmerschaft (§ 7g Abs 7 EStG aF)

Rn. 116 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Entsprechend den allg Grundsätzen war der Gewinn auf Gesamthands- und Sonder-BV-Ebene zusammenzurechnen und dann zu prüfen, ob das Größenmerkmal TEUR 100 überschritten war oder nicht. Rn. 117 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieses Größenmerkmal war auch relevant, wenn die Investition im Sonder-BV vorgenommen werden sollte (mE zutreffend BMF v 20....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Investitionszeitraum (§ 7g Abs 3 S 1 EStG/§ 52 Abs 16 S 3–5 EStG in den verschiedenen Gesetzesfassungen)

Rn. 175 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bezüglich des Investitionszeitraums (dieser soll den StPfl flexibel machen) ergibt sich Folgendes (s auch FM SchlH v 12.07.2021, VI 306-S 2183b-024, DStR 2021, 2202):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der entscheidende Zeitpunkt für die Gewinngrenze

Rn. 133 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hierzu s Rn 126. Rn. 134 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Betriebseröffnung: Soll ein IAB im Jahr der Betriebseröffnung gebildet werden, so darf der Gewinn in diesem – neutralisiert nach s Rn 129 – ebenfalls nicht TEUR 200 überschreiten. Rn. 134a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Betriebsübertragung nach § 6 Abs 3 EStG (unengeltlich): anteiliger Gewinn/Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 107 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für Gewerbetreibende, Selbstständige oder LuF, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln, durfte der (je Betrieb zu ermittelnde, s Rn 82) Gewinn vor Inanspruchnahme des IAB nicht TEUR 100 überschreiten – eine Verschlechterung gegenüber der früheren Rechtslage, s § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst a Hs 2 EStG aF, bei der es darauf nicht ankam. "Im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht über die Größenmerkmale

Rn. 80 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die nachstehenden Größenmerkmale waren alternativ zu verstehen ("oder"), weil der StPfl nur in eine Kategorie fallen konnte:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz

Rn. 225 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Sonderabschreibung können grds beanspruchen: natürliche, unbeschränkt oder beschränkt stpfl Personen, PersGes oder Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 EStG). Dabei kann sich die Sonderabschreibung auf das Gesamthands- oder das Sonder-BV eines oder mehrerer Gesellschafter/Gemeinschafter beziehen. Mangels Koppelung an den IAB kann eine Sonderabschre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 214 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die umfangreichen Änderungen des § 7g EStG durch Art 1 Nr 4 des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) betreffen auch Abs 6 des § 7g EStG, zum Anwendungszeitraum s Rn 5. Für den Bereich der Sonderabschreibungen ergeben sich folgende Änderungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbb) Die Modifikation durch § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG aF

Rn. 112 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Entsprechend dem Grundsatz nach vorheriger s Rn 77 wäre der gebildete IAB BA (§ 7g Abs 1 S 1 EStG aF: "gewinnmindernd abziehen") und der wegen Investition aufgelöste IAB BE (§ 7g Abs 2 EStG aF: "gewinnerhöhend hinzuzurechnen"). Für die Berechnung des Größenmerkmals blieben die beiden Vorgänge jedoch unbeachtlich (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Aufbau der Vorschrift

Rn. 34 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelungen über die IAB sind wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Überschreiten der Größenmerkmale

Rn. 88 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl konnte dieses Größenmerkmal überschreiten: von Anfang an: dann konnte er erst gar keinen IAB bilden. nachträglich (etwa Nachaktivierung im Rahmen einer Bp): Rechtsfolge ist die Rückgängigmachung des IAB (FG Niedersachsen 9 K 253/18, BB 2020, 2736 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 31 (44. Aufl 2025), mE nachträgliches Ereignis iSd ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Auswirkungen auf Unterhaltsaufwendungen nach § 33a EStG

Rn. 212 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Unterhaltsaufwendungen sind nur dann als ag Belastung abziehbar, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen; dabei ist das Nettoeinkommen um den IAB zu erhöhen, weil der IAB nicht die Leistungsfähigkeit des StPfl beeinflusst (BFH v 06.02.2014, BStBl II 2014, 619).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Die Berechnung des BV im Allgemeinen

Rn. 90 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die FinVerw (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 12) gab folgendes Berechnungsschema – zu Besonderheiten bei PersGes s Rn 99.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unterschiedliche Größenmerkmale je nach Gewinnermittlung in § 7g Abs 1 S 2 Buchst a–c EStG aF (bis grds 2019)

Rn. 15 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g EStG idF bis grds 2019 setzte unterschiedliche Größenmerkmale für bestimmte Betriebe (abhängig von der Art der Gewinnermittlung) fest, ab deren Überschreitung weder der IAB noch Sonderabschreibungen gewährt wurden:mehr