Fachbeiträge & Kommentare zu Investitionsabzugsbetrag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 65 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 1 EStG verlangt, damit der IAB beansprucht werden kann, dass das begünstigte WG (s Rn 45–58) "vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes" genutzt wird, und zwar für einen bestimmten Zeitraum (= Verbleibensfrist), nämlich "mindestens bis zum Ende des dem Wj der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj". Rn. 65a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Anzeigepflicht und vorzeitige Rückgängigmachung

Rn. 202 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 153 Abs 2 AO besteht eine Anzeigepflicht (nicht: Berichtigungspflicht, s Seer in Tipke/Kruse, AO § 153 Tz 27 (09/2023) des StPfl, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise wegfallen (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 54). ME fällt der IAB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auswirkungen auf § 16 EStG

Rn. 211 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Aufgrund des außerbilanziellen Charakters der Bildung des IAB und somit fehlender Auswirkung auf das Kapitalkonto (s Rn 209) ändert sich auch der Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs 2 EStG nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 136 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 EStG verlangt nicht nur die Einhaltung der Gewinngrenze (in Nr 1) bzw früher (s Rn 5) der Größenmerkmale, sondern auch, dass grds die IAB, die Hinzurechnungs- und die Rückgängigmachungsbeträge ans FA übermittelt werden (in Nr 2). Rn. 137 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Übersicht über den Regelungsinhalt der Datenübermittlungspflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Grundsatz

Rn. 22 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Es stellt sich die allg Frage, ob Vergünstigungen wie § 7g EStG, also IAB und Sonderabschreibungen mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft seit 01.12.2009, vormals Art 87 EGV) vereinbar sind. Rn. 23 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach Art 108 Abs 1 AEUV sind staatliche oder aus staatliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines

Rn. 89 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das BV für bilanzierende Gewerbetreibende und Selbständige durfte nicht TEUR 235 überschreiten. Aus dem Wort "überschreiten" folgte, dass ein BV von genau TEUR 235 noch unschädlich war, erst ein Cent darüber war schädlich. Es handelte sich um eine absolute Grenze, die über die Möglichkeit des IAB entschied.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überblick über die Vorschrift

Rn. 30 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g EStG lässt sich wie folgt gliedern:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Bilanzberichtigung

Rn. 101 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Fall einer Bilanzberichtigung (§ 4 Abs 2 S 1 EStG, dh Bilanzänderung mangels GoB-Konformität) konnte das Größenmerkmal überschritten werden. § 7g Abs 3 EStG aF erfasste nur die Folgen einer Nichtinvestition, Abs 4 die Folgen des Verstoßes gegen die Verbleibens- und Nutzungsbedingungen. Eine Änderung des Steuerbescheids für den VZ, in dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 102 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert für bilanzierende LuF (im Fall Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG galt § 7g Abs 1 S 2 Buchst c EStG aF) durfte nicht TEUR 125 überschreiten. Aus dem Wort "überschreiten" folgte, dass ein Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert von genau TEUR 125 noch unschädlich war, erst ein Cent darüber war schädl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Handelsbilanz

Rn. 43 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieses Wahlrecht räumt § 7g EStG nur für die StB ein, für die HB besteht dieses nicht, dh, dort darf kein IAB gebildet werden (Schubert/Adrian in Beck-BilKo, § 274 HGB Rz 157 (14. Aufl 2024); Krudewig, NWB 37/2013, 2946; NWB 38/2013, 3022; Happe in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 1 (10/2024)). Rn. 44 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die Konseque...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die Regelungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rechtsfolge der Rückgängigmachung

Rn. 185 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Rechtsfolge der ganz oder teilweisen Rückgängigmachung der IAB ist insoweit eine Gewinnerhöhung aufgrund BE ( BFH v 29.09.2022, IV R 18/19, BStBl II 2023, 326). Zu den verfahrensrechtlichen Regelungen s § 7g Abs 3 S 2–4 EStG (s Rn 188–194).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die begünstigten Wirtschaftsgüter (§ 7g Abs 5 EStG)

Rn. 236 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie beim IAB muss es sich um abnutzbare bewegliche WG des AV handeln, das bedeutet: Rn. 237 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ob bei Sammelposten-WG (§ 6 Abs 2a EStG) Sonderabschreibungen möglich sind, ist strittig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verlustentstehung/-erhöhung (§ 7g Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 148 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie schon bei § 7g Abs 3 S 4 EStG aF steht dem IAB nicht entgegen, dass dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht (§ 7g Abs 1 S 3 EStG). ME ist die Regelung lediglich klarstellend (glA Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 50 (44. Aufl 2025)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 63 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die zulässige Inanspruchnahme der IAB verlangt § 7g EStG eine bestimmte Verbleibensfrist, einen bestimmten Nutzungsort und einen bestimmten betrieblichen Nutzungsumfang. Rn. 64 Stand: EL 185 – ET: 12/2025mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das Wahlrecht des Steuerpflichtigen

Rn. 169 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie bei § 7g Abs 1 EStG besteht ein Wahlrecht ("können", BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 27) jedoch nur für die StB, nicht für die HB (s Rn 43), jedoch wiederum zweifach, und zwar dem Grunde nach (die Frage des "Ob" der Neutralisierung), der Höhe nach (die Frage des Umfangs der Neutralisierung, begrenzt durch das Verbot der Überkompens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entsprechende Anwendung der Abs 1–6 auf Personengesellschaften und Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 249 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bereits seit § 7g EStG idF UntStRefG 2008 ordnet § 7g Abs 7 S 1 EStG unverändert an, dass anstelle des StPfl bei PersGes und Gemeinschaften diese an seine Stelle treten. Das zeigt die Betriebsbezogenheit der Vorschriften in § 7g EStG (BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mit Anm Fischer). Der BFH aaO sieht darin zu Recht eine Gleichbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum bei der Förderung bestimmter StPfl oder bestimmter Investitionen. Das BVerfG betont diesen in seiner st Rspr (zB BVerfGE 28, 206 (214); BVerfGE 49, 281 (283); BVerfGE 60, 16 (42); BVerfGE 61, 138 (147)). Daher verstößt auch die Bevorzugung kleiner und mittlerer Betriebe nicht gegen den allg Gleichhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gleichstellung betrieblicher Nutzung mit Vermietung (grds ab 2020)

Rn. 18 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 1 S 1 EStG (für IAB) und Abs 6 Nr 2 (für Sonderabschreibungen) ab grds 2020 (beachte Sonderregelung für abweichendes Wj in § 52 Abs 16 S 1 Hs 2 EStG idF JStG 2020) auch die Vermietung begünstigt. Bisher war nur die Nutzung im Betrieb möglich und maximal e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hba) Der Grundsatz: Die Maßgeblichkeit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 111 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG verwies auf § 4 Abs 3 EStG, dh, zunächst galten für die Frage der Ermittlung des "Gewinns" die allg Grundsätze zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG. Gewinnerhöhend waren etwa die Auflösung einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG aF oder der Gewinnzuschlag nach § 7g Abs 5 EStG aF (BFH VIII R 29/13, DStRE...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsfolgen bei Rücklagenbildung und Steuerfolgen bei Rücklagenauflösung

Rn. 111 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG gewährt dem StPfl die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs 3 EStG im Wj der Veräußerung. Diese Rücklage ist steuerwirksam und mindert den steuerlichen Gewinn. Eine tatsächliche Reinvestitionsabsicht ist nicht Voraussetzung für ihre Bildung. Sollte der StPfl innerhalb der sog Reinvestitionsfrist ein Ersatz-WG anscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 115. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BGBl I 2000, 1034

Rn. 135 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Neuregelungen sind rückwirkend ab dem 01.01.2000 anzuwenden. Kernpunkt ist die Einführung zusätzlicher Spendenabzugsbeträge für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen des privaten Rechts. Hinzu kommen Regelungen in der AO zur zeitnahen Mittelverwendung, zur Zuführung von Mitteln zum Vermögen und Erweiterungen bei der Bildung von freien ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inner- oder außerbilanzieller Ansatz?

Rn. 32 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei Bilanzierern (dh Gewerbetreibende, Freiberufler oder LuF-Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln) ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auch die Gewinngrenze ist betriebsbezogen

Rn. 130 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Während die Formulierung in § 7g Abs 1 S 2 EStG aF noch direkt das Wort "Betrieb" nannte, fehlt dieser Begriff in der Neufassung. ME ändert sich aber dadurch nichts an der Tatsache, dass die Gewinngrenze auch betriebsbezogen ist (BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305; BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 10) , dh für jeden Betrieb ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.9 Verfahren und Höhe

Die Sonderabschreibungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren bis zur Höhe von insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.[1] Eine Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten wegen Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.8 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Sonderabschreibungen können nach § 7g EStG nicht nur für die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Auch die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern sowie die Herstellung von Wirtschaftsgütern, die wegen der Verwendung gebrauchter Teile steuerrechtlich nicht als neu gelten, sind b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 1. Ziele des IAB gem. § 7g EStG

Die Zielsetzung der Regelung zum IAB gem. § 7g EStG ist es dabei, begünstigte Klein- und Mittelbetriebe betriebsbezogen zu fördern – mithin sollen die Liquidität, Eigenkapitalausstattung sowie die Investitions- und Innovationsbereitschaft gestärkt werden.[8] Im Fall der Investition in eine Photovoltaikanlage wird die Investition durch Anwendung eben dieser steuerlichen Begün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 1. Mit IAB und Sonderabschreibung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / IV. Voraussetzungen von IAB/Sonderabschreibung

Eine zentrale Voraussetzung zur Bildung eines IAB ist, dass die geplante Photovoltaikanlage ihrer Art und Größe nach nicht unter die zuvor dargestellten Steuerbefreiungsregelungen fällt. Darauf aufbauend sind die im Folgenden genannten weiteren Voraussetzungen des § 7g EStG zu erfüllen. 1. Ziele des IAB gem. § 7g EStG Die Zielsetzung der Regelung zum IAB gem. § 7g EStG ist es ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 2. Im Vergleich: ohne IAB und ohne Sonderabschreibung

Ohne Nutzung des IAB und der Sonderabschreibung verbleibt es bei der regulären AfA auf das Nettoinvestitionsvolumen bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, was einer jährlichen AfA von10.000 EUR entspricht. Dies führt zu einer jährlichen Steuerersparnis von 4.200 EUR bei einem unterstellten Grenzsteuersatz von 42 %.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanlagen (estb 2025, Heft 11, S. 427)

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung als Gestaltungsmittel Dipl.-Betriebswirt (FH) Aiko Ringwald, StB/FBIStR[*] Der Ausbau erneuerbarer Energien spielt nicht nur eine entscheidende Rolle in der Energiewende, sondern bietet auch für Investoren interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei eröffnen gewerblich genutzte Photovoltaikanlagen eine attraktive Ch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 2. Voraussetzungen des § 7g EStG

Die allgemeinen Voraussetzungen nach § 7g Abs. 1 S. 2 (Nr. 1 und Nr. 2) EStG lassen sich – verkürzt – wie folgt zusammenfassen: Die Gewinnermittlung muss nach § 4 oder § 5 EStG erfolgen, die hier nicht weiter problematisiert werden soll (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG). Der Gewinn darf im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden sollen – ohne Berücksichtigu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / [Ohne Titel]

Dipl.-Betriebswirt (FH) Aiko Ringwald, StB/FBIStR[*] Der Ausbau erneuerbarer Energien spielt nicht nur eine entscheidende Rolle in der Energiewende, sondern bietet auch für Investoren interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei eröffnen gewerblich genutzte Photovoltaikanlagen eine attraktive Chance, Kapital gewinnbringend anzulegen und gleichzeitig von Steuererle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / VII. Ergebnisse und Hinweise

Die zuvor dargestellten Möglichkeiten der Nutzung des IAB für Photovoltaikanlagen-Investments wirkt zunächst als eine zinslose Steuerstundung.[21] Denn Abschreibungspotential kann vorgezogen werden; es steht damit in späteren Veranlagungszeiträumen jedoch nicht mehr zur Verfügung. Abschreibungspotential wird somit verlagert.[22] Der steuerliche Vorteil – gerade vor und zu Beg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / III. Abgrenzung: Gewerbliche Einkünfte und Steuerbefreiungsregelung

Betreibt ein Steuerpflichtiger eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie mit der Absicht, damit Gewinn zu erzielen, dann sind die Einnahmen aus der Einspeisung des Stromes in das Netz grundsätzlich als gewerbliche Einkünfte gem. § 15 Abs. 1, Abs. 2 EStG zu qualifizieren.[3] Nach Ansicht der OFD Niedersachen [4] erzielen Steuerpflichtige aus dem Betrieb von Photovol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / V. Beispiel

Die Investitionssumme für eine gewerbliche Photovoltaikanlage, für die keine der dargestellten Steuerbefreiungen greift, wird mit 238.000 EUR angenommen. In der Steuererklärung für das Jahr 2024 wird hierfür bereits vor der eigentlichen Investition ein IAB von 100.000 EUR gebildet; dies entspricht 50 % des Investitionsvolumens (netto). Hierbei ergibt sich eine Reduzierung der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 1. Privatebene

Die Vorteilhaftigkeit der Investition in eine gewerbliche Photovoltaikanlage ist davon abhängig, ob und in welchem Umfang der IAB und die Sonderabschreibung nutzbar – d.h. mit positiven Einkünften verrechenbar – sind. Denkbar ist die Nutzung des IAB auch zur Abpufferung von Einmaleffekten wie z.B. Abfindungen, die nach § 34c EStG begünstigt sind. Der Vorteil der Begünstigung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 2. Unternehmensebene

Die Nutzung eines IAB kann auch auf Unternehmensebene erfolgen, z.B. durch eine GmbH. Hierbei sind gleichermaßen die dargestellten Voraussetzungen einzuhalten. Ob die Investition in eine Photovoltaikanlage über eine ansonsten anderweitig operative GmbH wirtschaftlich und haftungsmäßig Sinn macht, muss im Einzelfall entschieden werden.mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / IX. Fazit

Die steuerliche Behandlung gewerblicher Photovoltaikanlageanlagen eröffnet durch den IAB und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG erhebliche Steuersparpotentiale. Voraussetzung ist allerdings eine präzise Gestaltung unter Berücksichtigung technischer, steuerrechtlicher, aber auch an Renditegesichtspunkten orientierten Rahmenbedingungen. Bei sorgfältiger Planung stellt die Photo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / I. Vorbemerkungen

Der folgende Beitrag beleuchtet praxisorientiert die Anwendung und Kombination dieser Instrumente und zeigt auf, wie Steuerpflichtige gezielt steuerliche Vorteile nutzen können. Dabei wird zunächst die einkommensteuerliche Einordnung von Einkünften aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen dargestellt – insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen gewerblicher Einkünfte. Es werd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / II. Historie

In den letzten Jahren unterlag die Rechtslage betreffend Photovoltaikanlagen einigen Änderungen. Seit 2021 wurden die Anforderungen an die Gewinnerzielungsabsicht gelockert und mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde rückwirkend zum 1.1.2022 für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp installierter Leistung[1] eine Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG) bzw. eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 3. Kombination Privat- und Unternehmensebene

Interessanter ist hingegen die Überlegung, Unternehmensgewinne (z.B. einer GmbH) im steuerlich zulässigen Rahmen zu mindern. Hierzu bieten sich z.B. eine Gehaltsanpassung des mitarbeitenden Gesellschafters an oder Erhöhungen der Tantiemezahlungen – stets unter Einhaltung der diesbezüglichen steuerlichen Vorgaben im Kontext des Fremdvergleichgrundsatzes. Im Ergebnis werden so ...mehr