Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzanfechtung

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 170 Die insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschriften der §§ 129 bis 146 InsO ermöglichen dem Insolvenzverwalter, solche Vermögensverschiebungen des schuldnerischen Vermögens rückgängig zu machen, durch die einzelne Gläubiger zum Nachteil der Gläubigergesamtheit noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bessergestellt wurden.[107] Soweit der Schuldner Vermögensverschiebun...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Anfechtungsvoraussetzungen

aa) Gläubiger benachteiligende Rechtshandlung (§ 129 InsO) Rz. 172 Die insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestände sind in §§ 129 ff. InsO geregelt. Jeder Anfechtungstatbestand setzt eine Rechtshandlung oder ein entsprechendes Unterlassen voraus, § 129 Abs. 1 und 2 InsO. Jede Rechtshandlung ist dabei für sich auf ihre Anfechtbarkeit hin zu prüfen. Rechtshandlung ist jede bewus...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Anfechtungsklage

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.32: Anfechtungsklage Klage der Rechtsanwältin _________________________ in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der A-GmbH, _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen G-GmbH, _________________________, vertr. d. d. Geschäftsführer Hans Me...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / dd) Anfechtung unmittelbar nachteiliger Rechtshandlungen (§ 132 InsO)

Rz. 179 Nach § 132 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist ein Rechtsgeschäft des Schuldners, das die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt, anfechtbar, wenn es in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde, im Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes der Schuldner zahlungsunfähig war und der Anfechtungsgegner von der Zahlungsunfä...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ff) Anfechtung bei unentgeltlicher Leistung (§ 134 InsO)

Rz. 183 Jede unentgeltliche Leistung des Insolvenzschuldners ist gem. § 134 InsO anfechtbar, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden. Bloße Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert sind nicht anfechtbar (§ 134 Abs. 2 InsO). Rz. 184 Der Tatbestand umfasst nicht nur rechtsgeschäftliche Verfügungen im enge...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / hh) Bargeschäft (§ 142 InsO)

Rz. 186 An einer Gläubigerbenachteiligung kann es fehlen, wenn für eine Leistung des Schuldners unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen gelangt ist (Bargeschäft). Dabei müssen Leistung und Gegenleistung zeitnah ausgetauscht werden. Wann dieser Zeitraum überschritten ist, hängt von der Art des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts ab. Liegen bei länger währ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Checkliste: Anfechtung

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§ 21 Insolvenzrecht / cc) Anfechtung bei inkongruenter Deckung (§ 131 InsO)

Rz. 175 Nach § 131 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit hätte beanspruchen können (inkongruente Deckung). Die Anfechtun...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Erbfall vor und während des Insolvenzverfahrens

Rz. 214 Vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ererbtes Vermögen ist in vollem Umfang Bestandteil der Insolvenzmasse und von dem Schuldner in dem Vermögensverzeichnis gem. § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO anzugeben. Ebenso sind Erbschaften oder Vermächtnisse, die dem Schuldner während des Insolvenzverfahrens anfallen, in vollem Umfang Insolvenzmasse. Dies bedeutet, dass der Nach...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Gläubiger benachteiligende Rechtshandlung (§ 129 InsO)

Rz. 172 Die insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestände sind in §§ 129 ff. InsO geregelt. Jeder Anfechtungstatbestand setzt eine Rechtshandlung oder ein entsprechendes Unterlassen voraus, § 129 Abs. 1 und 2 InsO. Jede Rechtshandlung ist dabei für sich auf ihre Anfechtbarkeit hin zu prüfen. Rechtshandlung ist jede bewusste Willensbetätigung, die eine rechtliche Wirkung auslöst...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ee) Anfechtung bei vorsätzlicher Benachteiligung (§ 133 InsO)

Rz. 180 Gem. § 133 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen. Die Anfechtungsfrist für Rechtshandlungen, die dem anderen Teil Sicherung oder Befriedigung gewährt haben, ist gem. § 133 Abs. ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / gg) Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO)

Rz. 185 Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen, die innerhalb eines Jahres vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag vorgenommen werden, sind gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar. Das Gleiche gilt für Rechtshandlungen, die für ein Gesellschafterdarlehen in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Sicheru...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ee) Aufrechnung durch Insolvenzgläubiger

Rz. 132 Macht der Insolvenzverwalter Forderungen gegen einen Drittschuldner geltend, können diese für den Fall, dass ihrerseits Forderungen bestehen, gegen die Forderung des Verwalters grundsätzlich aufrechnen, § 94 InsO. Unzulässig ist die Aufrechnung bei Vorliegen der Voraussetzungen der gesetzlichen Aufrechnungsverbote der §§ 392 bis 394 BGB und § 19 Abs. 2 S. 2 GmbHG. Auc...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Nachteile eines Insolvenzverfahrens

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 169 Die A-GmbH ist ein Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitern. Seit Juli 2020 begleicht sie aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihre Verbindlichkeiten zunehmend schleppend und unvollständig. Auf erste Mahnungen von Lieferanten hin werden Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen, aber nur teilweise erfüllt. Ab Oktober 2020 entstehen auch gegenüber den Krankenkassen und...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Anfechtung bei kongruenter Deckung (§ 130 InsO)

Rz. 173 Gem. § 130 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger in den letzten drei Monaten vor den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO) oder nach diesem Antrag (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO) eine Sicherung oder Befriedigung gewährt hat (kongruente Deckung). Wann eine Rechtshandlung vorgenommen worden ist, bestimmt sich n...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Eigenverwaltung

Rz. 94 Um dem Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis während eines Insolvenzverfahrens zu erhalten, bietet die InsO die Möglichkeit der Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach den §§ 270 bis 285 InsO.[75] Eigenverwaltung in Verbraucherinsolvenzverfahren (siehe dazu Rdn 199 ff.) ist nicht möglich, § 270 Abs. 2 InsO. Der Schuldner kann bereits ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Sozialversicherungsrechtliche Haftung

Rz. 136 Arbeitgeber müssen zahlreiche sozialrechtliche Pflichten und Verhaltensvorschriften befolgen; diese Regeln sind verstreut in zahlreichen Gesetzen (etwa Sozialgesetzbücher, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Wegen ihrer Allzuständigkeit sind die Geschäftsführer für die Erfüllung ihrer GmbH P...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Pflicht zur Insolvenzantragstellung

Rz. 113 Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung regelt § 15a Abs. 1 S. 1 und S. 2 InsO. Danach hat der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen, wenn eine juristische Person (wie die GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet wird. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Übe...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Insolvenzrechtliche Sanktionen für Gesellschafter – ehemalige Gesellschafter – Kleinbeteiligtenprivileg

Rz. 307 Die Vorschriften über Gesellschafterdarlehen erfassen nach dem Gesetzeswortlaut die Gesellschafter [1222] (vgl. zu Dritten Rdn 309 f.). Nach § 16 Abs. 1 GmbHG gelten nur solche Personen als Gesellschafter, die in der Gesellschafterliste eingetragen sind (vgl. Rdn 173 ff.); für in der Gesellschafterliste nicht eingetragene Inhaber von Geschäftsanteilen kann daher m.E. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung

Rz. 1 In der 9. Aufl. waren folgende Änderungen zu berücksichtigen: Änderung des GmbHG in der veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51). DiRUG – Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie – DiRUG v. 5. Juli 2021 (BGBl. Teil I vom 13.8.2021, 3338 (Art. 20 – Änderungen: Anlage 1, § 2 Abs. 1a (Videokommunik...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 43 Haftung der Geschäftsführer

Kommentierung Literatur: Altmeppen Ungültige Vereinbarungen zur Haftung von GmbH-Pflichten. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 15.11.1999 (GmbHR 2000, 187), DB 2000, 261; ders. Zur Disponibilität der Geschäftsführerhaftung in der GmbH. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 31.1.2000, DB 2000, 657; ders. Organhaftung wegen des Verjährenlassens von Ansprüchen der Kapitalgesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Wiederaufleben der Steuerschuld nach Insolvenzanfechtung gem. § 144 InsO

Zahlt die Organgesellschaft am Fälligkeitstag die vom Organträger vorangemeldete USt unter Angabe der Steuernummer des Organträgers durch Banküberweisung, kann darin eine Tilgungsbestimmung liegen, nach der die Zahlung auf die Steuerschuld des Organträgers erfolgt. In diesem Fall liegt keine nach § 144 Abs. 1 i.V.m. § 131 Abs. 1 InsO durch den späteren Insolvenzverwalter der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 7 Mandant in der Krise – Honorar Zug-um-Zug gegen Leistung vereinnahmen

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Juli 2025 um 19,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.[1] Gutes Forderungsmanagement (zeitnahe Realisierung der Steuerberaterhonorare) während des Mandats, solange es dem Mandanten finanziell gut geht, schützt den Steuerberater vor späteren Rü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 377 BGB – Unpfändbarkeit des Rücknahmerechts.

Gesetzestext (1) Das Recht zur Rücknahme ist der Pfändung nicht unterworfen. (2) Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann während des Insolvenzverfahrens das Recht zur Rücknahme auch nicht von dem Schuldner ausgeübt werden. Rn 1 Das Rücknahmerecht ist als Gestaltungsrecht (§ 376 Rn 1) unpfändbar und damit nicht abtretbar (§§ 400, 413). Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Insolvenz des Mieters.

Rn 34 Bei Insolvenz des Mieters (Schmitt ZIP 22, 617) hat der Vermieter ein Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Erlös des Pfandobjekts nach § 50 I 1 InsO. § 562a und § 562b gelten für den Vermieter ggü dem Insolvenzverwalter nicht (Staud/Emmerich § 562d Rz 4). Aufgrund der Einschränkung des § 50 II InsO kann das Vermieterpfandrecht für die Miete für eine frühere Zeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenzverschleppung und andere Handlungen im Vorfeld der Insolvenz.

Rn 39 Die Insolvenzverschleppung durch vertretungsberechtigte Organe von Gesellschaften oder Vereinen ist spezialgesetzlich geregelt, zB in §§ 42 II BGB, 15a InsO, ggf iVm § 823 II (§ 823 Rn 241). Daneben spielt § 826 praktisch kaum eine Rolle (s nur BGHZ 75, 96, 114; 96, 231, 235 ff; Rostock NJOZ 06, 2767, 2777 f; Gehrlein WM 21, 1, 6; Ausn: BGHZ 108, 134, 141 ff, krit dazu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geltendmachung der verpfändeten Forderung (S 2).

Rn 6 Gläubiger u Pfandgläubiger können die verpfändete Forderung jeweils allein (BGHZ 5, 251, 253) geltend machen, aber Leistung nur an beide gemeinsam (Hs 1; BGHZ 176, 67 Rz 19) oder Hinterlegung für beide (§§ 373 ff) bzw bei nicht hinterlegungsfähigen Sachen Ablieferung an einen vom Gericht bestellten Verwahrer fordern. Der Insolvenzverwalter hat kein Einziehungsrecht nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Angefochten wird die fehlerhafte Willenserklärung, zulässig auch bei einem nichtigen Rechtsgeschäft (zuletzt zur Lehre von den Doppelwirkungen Schreiber AcP 11, 35, 41). Auch bei einem Vertragsschluss wird nicht der Vertrag, sondern die auf seinen Abschluss gerichtete Erklärung angefochten (Bork AT Rz 915). Gestaltungsrechte, wie der Widerspruch nach § 613a IV (BAG ZIP ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 292 setzt eine Herausgabeverpflichtung des Schuldners voraus, die sich auf einen – nicht lediglich gattungsmäßig – bestimmten Gegenstand beziehen muss. Als Gegenstand idS gilt all das, was Objekt von Rechten sein kann (Grüneberg/Grüneberg § 292 Rz 2), also neben Sachen und Sachgesamtheiten (BGH LM § 987 Nr 3 [Apotheke]; Staud/Löwisch/Feldmann [2009] § 292 Rz 4, 12) zB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm bezweckt den Schutz der Gläubiger. Durch sie wird dem Außenstehenden der sonst oft nur schwer zu führende Nachweis des Eigentums gerade eines der Ehegatten erleichtert. Sie gilt im Außenverhältnis, auch im Fall der Gläubiger- oder Insolvenzanfechtung zu Gunsten des Anfechtungsgläubigers (Celle FamRZ 13, 1760), nicht auch zwischen den Ehegatten selbst; hier gilt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB I

Ideelle Bruchteile § 741 BGB 1, 5 Ideeller Erbteil § 2060 BGB 1 Identitätsirrtum § 119 BGB 25 Immaterialgüterrecht § 826 BGB 47 Täterschaftsbegriff § 830 BGB 3 Immaterialgüterrechte Vor §§ 823 ff BGB 26; § 823 BGB 21, 65, 80, 241; § 826 BGB 25 Lizenzanalogie § 823 BGB 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art 8 ROM II 3, 5; Art 13 ROM II 1 Immaterieller Schaden § 280 BGB 59...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte an einer Sache.

Rn 10 Das Recht des Lageorts gilt für sämtliche sachenrechtliche Fragen; insb entscheidet es, wem die Sache gehört (Eigentum), welche dinglichen Rechte an ihr bestehen können (numerus clausus der Sachenrechte) sowie ob solche Rechte entstanden, übergegangen, geändert, erloschen oder verjährt sind (BTDrs 14/343, 15; zur Verjährung Stuttg v 2.2.06 – 19 U 47/05). Auch für den I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsbedürftig sind die Ablehnung eines Angebots; die Annahme einer Erbschaft (Hamm ZErb 16, 76, 79) und die Annahme der Schenkung eines Erbteils (AG Stuttgart FamRZ 71, 182) wegen der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten; die Ausschlagung der Erbschaft wegen des Verlusts der Erbenstellung (Fröhler BWNotZ 13,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 285 begründet einen Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe des sog stellvertretenden commodum. Die Vorschrift enthält eine eigene Anspruchsgrundlage. Sie beruht darauf, dass die Möglichkeit des Schuldners, eine Verurteilung zur Naturalerfüllung unter Berufung auf § 275 I, II oder III abzuwehren, ihn von seiner Verpflichtung nicht insgesamt frei werden lässt (s § 275 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldrechtlicher Anspruch.

Rn 6 Es muss sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Privatrechts handeln (RGZ 60, 425; vgl aber HP/Eckert Rz 13f). Der schuldrechtliche Anspruch kann auf Vertrag, einseitigem Rechtsgeschäft oder G beruhen (BGHZ 134, 184; Soergel/Kern Rz 16; Grüneberg/Herrler Rz 6). Dingliche Ansprüche (zB §§ 894, 1169) alleine können nur durch Widerspruch geschützt werden (MüKo/Lettmai...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Durchsetzung von Rechten aus Bürgschaftsverträgen im Prozess.

Rn 39 Ein Anspruch aus einer Bürgschaft ist in aller Regel – ebenso wie ein Regressanspruch aus § 774 (vgl § 774 Rn 19) – vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen (ggf inkl Prozesszinsen, § 291, Staud/Feldmann § 291 Rz 9). Maßgebend für den Rechtsweg ist die Rechtsnatur des erhobenen Anspruchs aus der Bürgschaft, wie sie sich aus dem tatsächlichen Vorbringen der klag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 56 In einer Patronatserklärung verspricht der ›Patron‹ (zB die Konzernmuttergesellschaft) idR ggü dem Gläubiger (zB Bank) eines Dritten (zB der Tochtergesellschaft) – dem Protégé – ein bestimmtes Verhalten, das die Aussichten auf Vertragserfüllung ggü dem Gläubiger (zB Rückzahlung eines Kredits durch die Tochtergesellschaft an die Bank) verbessert (ausführlich BeckOGK/Har...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Norm ist nicht nur für die Abgabe einer Willenserklärung (zur Zeitbürgschaft BGH NJW 96, 1052, 1053 [BGH 23.01.1996 - XI ZR 105/95]; zur Ablehnung des Angebots auf Vertragsverlängerung BGH NJW 75, 40) oder die Bewirkung einer Leistung, sondern auch für die fälligkeits- oder verzugsauslösenden Fristen (BGH NJW 07, 1581 Rz 13, 24 ff) relevant. Damit hat sie keine Bede...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsanspruch (Abs 1 S 1).

Rn 5 Gem I 1 hat der Unternehmer einen eigenständigen, einklagbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung. Über ihn kann durch Teilurteil auch dann entschieden werden, wenn der Rechtsstreit zugleich den Vergütungsanspruch betrifft (BGHZ 230, 120 = NJW 21, 2438). Der Anspruch entsteht mit Abschluss des Bauvertrages, muss allerdings gem I 1 nur auf Verlangen des Unternehmers erfüll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1227 BGB – Schutz des Pfandrechts.

Gesetzestext Wird das Recht des Pfandgläubigers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Pfandgläubigers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Pfandgläubiger Schutz gg Beeinträchtigungen seines dinglichen Rechts. Rn 2 Der Pfandgläubiger kann entspr §§ 985, 986 von jedem unberechtigten Besi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Versicherungsschutz: Diese ... / 3.4 Anfechtungsversicherung

Diese hat sich in der Praxis verbreitet, nachdem der BGH "insolvenzverwalterfreundlich" Anfechtungen im Anschluss an Ratenzahlungsvereinbarungen zugelassen hat. Der Gesetzgeber hat allerdings die Situation wieder etwas entschärft. Worum ging es: Nehmen wir an, ein Kunde schuldet einem Unternehmer (Lieferanten) aus Warenlieferungen 100.000 EUR und kann diesen Betrag nicht auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Darlehen / 2 Darlehen des Gesellschafters an die GmbH (Gesellschafterdarlehen)

Neben Krediten von Banken, Darlehen von Dritten kann der Gesellschafter bzw. der Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH auch selbst mit Darlehen finanzieren, dem sog. Gesellschafterdarlehen. Bei Betriebsprüfungen werden Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft. Das Gesellschafterdarlehen muss so ausgestaltet sein, wie es au...mehr