Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzanfechtung

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 1. Allgemeines

Rz. 30 In § 129 Abs. 1 InsO werden zunächst allgemeine Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung dargestellt, welche grundsätzlich bei allen Anfechtungstatbeständen vorliegen müssen. Eine Ausnahme hierzu kann nur dann gemacht werden, wenn im Gesetz ausdrücklich eine abweichende Regelung aufgeführt ist. Grundnorm der (gesamten) Anfechtung ist also § 129 InsO. Diese Bestimmung m...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 6. Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen

Rz. 165 Für Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen gelten die Sondervorschriften der §§ 108 ff. InsO. Gemäß § 108 Abs. 1 InsO bestehen Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. § 109 InsO betrifft die Insolvenz des Mieters bzw. Pächters, § 110 InsO die des Vermieters bzw. Verpächt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 4 Das in den §§ 129–147 InsO normierte Anfechtungsrecht dient dazu, Vermögensverschiebungen aus dem Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, wirtschaftlich zu revidieren. Das Anfechtungsrecht dient der Verwirklichung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum). Rz. 5 Demgegenüber schützt das...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / V. Schenkungsanfechtung gem. § 134 InsO

Rz. 73 Gemäß § 134 Abs. 1 InsO ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Insolvenzeröffnungsantrag vorgenommen worden. Der Begriff der Leistung ist denkbar weit auszulegen.[82] Darunter ist grundsätzlich jede wie auch immer bewirkte Mehrung des Vermögens des Anfechtungsgegners aus dem Vermögen des Schuldner...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 4. Durch Vormerkung gesicherte Ansprüche

Rz. 159 Auch Grundstückskaufverträge unterliegen grundsätzlich § 103 InsO. Ist allerdings bereits eine Vormerkung (§ 883 BGB) eingetragen, kann der Gläubiger gem. § 106 Abs. 1 InsO in jedem Fall auf Erfüllung des vorgemerkten Anspruches aus der Insolvenzmasse bestehen. Sofern weitere Verpflichtungen bestehen (§ 106 Abs. 1 S. 2 InsO), führt dies allerdings nicht dazu, dass au...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / III. Anfechtungsansprüche gem. § 132 InsO

Rz. 53 Die Vorschrift des § 132 InsO lautet: § 132 InsO Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen (1) Anfechtbar ist ein Rechtsgeschäft des Schuldners, das die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt,mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Der Nachlass als Ausgangspunkt

Rz. 1 Gemäß § 1975 BGB beschränkt sich durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Haftung des oder der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten automatisch auf den Nachlass, genauer gesagt auf die – hiermit nicht notwendigerweise deckungsgleiche – Nachlassinsolvenzmasse. Etwas anderes gilt gemäß § 2013 BGB, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nach Maßg...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / I. Insolvenzgrund und Kostendeckung

Rz. 41 Das Insolvenzgericht hat auf der Grundlage eigener Ermittlungen (Amtsermittlung § 5 Abs. 1 S. 1 InsO) oder des von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens (§ 5 Abs. 1 S. 2 InsO) zu entscheiden, ob ein Insolvenzgrund nach § 320 InsO i.V.m. §§ 17, 19 InsO vorliegt und ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind (§ 26 InsO). Ist beides der Fall, eröffnet es das Nachlass...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags – vollwertige Deckung

Rz. 23 Nach dem durch MoMiG 2008 eingefügten S. 2 gilt Auszahlungsverbot des S. 1 nicht für Leistungen, die im Rahmen eines bestehenden Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 AktG) erfolgen oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den betreffenden Gesellschafter gedeckt sind. Die Ergänzung erfolgte vor dem Hintergrund der Unsic...mehr

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§ 1 Grundlagen / C. Bedeutung der Nachlassinsolvenz in der Praxis

Rz. 27 Bei insolventen Nachlässen handelt es sich überwiegend um kleinere Vermögensmassen.[52] Zwar wird für die letzten Jahre eine niedrige dreistellige Anzahl von Verfahren mit einer Masse zwischen 500.000 EUR und 25 Mio. EUR vermutet.[53] Doch vermag dies nichts daran zu ändern, dass es sich bei der Nachlassinsolvenz um ein gesamtwirtschaftlich betrachtet untergeordnetes ...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / III. Rückschlagsperre und Vollstreckungsverbot

Rz. 60 Das Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren. Nach der Verfahrenseröffnung gilt daher der Grundsatz der Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr.[30] Gemäß § 89 InsO sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Einzelgläubigern während der gesamten Dauer des Verfahrens grundsätzlich unzulässig (Vollstreckungsverbot). Dies betrifft nach dem Wortlaut der Norm best...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / IV. Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO

Rz. 55 Nach § 133 Abs. 1 S. 1 InsO sind Rechtshandlungen, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, anfechtbar, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird nach S. 2 vermutet...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 1. Anwendung

Rz. 10 Die Bestimmung ähnelt in seinem Anwendungsbereich der Rückschlagsperre nach § 88 InsO. In einem Nachlassinsolvenzverfahren soll vermieden werden, dass die Masse nach Eintritt des Erbfalls durch den Zugriff der Gläubiger geschmälert wird. Außerdem greift auch hier der Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung (§ 1 InsO). In der Zeit zwischen Erbfall und Insolve...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / II. Anfechtungsansprüche gem. §§ 130, 131 InsO

Rz. 38 Die §§ 130, 131 InsO lauten: § 130 InsO Kongruente Deckung (1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / II. Erstattungsansprüche des Erben

Rz. 117 Nicht selten kommt es vor, dass ein (vorläufiger) Erbe, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger im Zeitraum zwischen Erbfall und Eröffnungsentscheidung einzelne Nachlassverbindlichkeiten befriedigt. Soweit er hierzu Nachlassmittel eingesetzt hat, handelt es sich um einen nachlassbilanziell neutralen Vorgang im Sinne einer Bilanzverkürzung, d.h. Nachlassaktiva und...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / IX. Deckung bei Insolvenzanfechtung

Rz. 136 Da Insolvenzverwalter nach §§ 129 ff. InsO von Gläubigern bereits erhaltene Zahlungen rückwirkend über mehrere Jahre zurückfordern dürfen, können auf diesem Weg hohe Forderungsausfälle entstehen, die über das im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs beantragte Limit deutlich hinausgehen. Einige Kreditversicherer bieten daher Lösungen an, die auch dieses Anfechtung...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Bezugsberechtigung

Rz. 294 Sollen die Leistungen im Versicherungsfall an einen vom Versicherungsnehmer benannten Dritten erfolgen, so kann dieser dem Begünstigten eine Bezugsberechtigung nach Maßgabe der §§ 176, 159, 160 VVG, entsprechend den Vorschriften zur Lebensversicherung, einräumen.[730] Beispiel Ein Alleinverdiener will seinen Ehepartner für den Fall seiner Berufsunfähigkeit absichern u...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Pfändungsschutz nach § 851c ZPO

Rz. 591 § 851c Abs. 1 ZPO regelt, dass Renten, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn die Verträge durch Vereinbarung bestimmter Produktmerkmale und Verfügungsbeschränkungen für die Alterssicherung bestimmt sind. Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dassmehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bezugsrechte

Rz. 623 Bei einem widerruflichen Bezugsrecht erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls (siehe oben Rdn 498). Wird vor dem Eintritt des Versicherungsfalls über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht widerrufen. Lehnt der Insolvenz...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistung bei Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz 1. Die Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterleistung ist entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Insolvenzschuldner die Leistung des Insolvenzverwalters sowohl für die Befriedigung seiner unternehmerischen als auch privaten (nichtunternehmerischen) Insolvenzverbindlichkeiten bezieht. 2. Die Vorsteueraufteilung kann jedoch ausnahmsweise nach der Gesamttätigkeit des Insolvenzschuldners während seiner Verwaltungszeit nach Maßgabe seiner steuerpfli...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.5 Betriebsaufgabe/-verpachtung

Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung gleich.[1] Grundsätzlich werden die stillen Reserven aufgedeckt und gehen in den Aufgabegewinn ein. Mit der sachlichen Zuordnung der aufgedeckten stillen Reserven zum Aufgabegewinn ist noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern realisiert wird. Der Zeitpunkt der...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.5 Ertragsteuerliche Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf den Kommanditisten

Rz. 726 Die Insolvenzantragspflicht besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 177a HGB i. V. m. § 130a HGB). Sobald die Masse sicher- und festgestellt ist, also nach Abschluss des Sequestrationsverfahrens, entscheidet das Amtsgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird mit der dann dem Insolvenzverwalter obliegenden Entscheidung, das Unternehmen fortzuführen ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Rückschlagsperre

Rz. 163 Aufgrund der durch § 88 InsO bestehenden sog. Rückschlagsperre werden Sicherungen, die ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam (z.B. Pfändungsmaßnahmen, ...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 4. Insolvenz

Rz. 86 Aufgrund der von der Rspr. entwickelten, zeitlich erweiterten Pfändungsmöglichkeit (siehe Rdn 85) gehört die Pflichtteilsforderung von Anfang an zur Insolvenzmasse (§§ 35, 36 Abs. 1 InsO).[194] Allerdings tritt auch hier die Verwertungsmöglichkeit erst mit der Anerkennung oder Rechtshängigkeit des Anspruchs ein. Daher kann der Insolvenzverwalter die Forderung erst dan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Einnahmen aus Insolvenzanfechtung als nachträgliche Betriebseinnahmen

Ob ein auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe rückwirkender Sachverhalt oder nicht begünstigte laufende Einkünfte vorliegen, ist unabhängig von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Sinn und Zweck des § 16 EStG zu beurteilen. Das FG Baden-Württemberg hat hierzu entschieden, dass die zivilrechtliche Rückabwicklung vor Betriebsaufgabe vorgenommener Rechtsgeschäfte (im Stre...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Geschädigte Person

Rz. 577 Wird der Verletzte (Anspruchsberechtigte; aber auch Drittleistungsträger, siehe § 171b SGB V) insolvent, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO), der das zur Masse gehörende Vermögen (dazu gehören auch Schadenersatzforderungen) sofort in Besitz nimmt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.5 Insolvenzanfechtung

Rz. 66 Die Anfechtung von Rechtshandlungen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in §§ 129ff. InsO geregelt,[1] wobei die Regelungen in 2017 in Teilbereichen neu gefasst wurden.[2] Die Bestimmungen zur Insolvenzanfechtung gelten hierbei grundsätzlich auch gegenüber der Finanzbehörde. Die Anfechtung übt der Insolvenzverwalter aus, indem er Klage vor den o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.5 Insolvenzrecht über die Grenze

Rz. 183 Durch die §§ 335ff. InsO wurden Regelungen in das Gesetz eingefügt, die grenzüberschreitende Vorgänge betreffen.[1] Dies sind solche Verfahren, bei denen ein inländischer Schuldner ausländisches Vermögen besitzt oder wenn ein ausländischer Schuldner inländisches Vermögen hat.[2] Das Insolvenzverfahren wird dabei nach dem Recht des Staates durchgeführt, in dem das Ins...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.1 Allgemeines zur InsO

Rz. 8 Die InsO, die durch Gesetz v. 5.10.1994[1] eingeführt wurde, ist zum 1.1.1999 in Kraft getreten. Sie hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze, insbesondere die über 100 Jahren geltende KO, abgelöst und teilweise zu einer erheblichen Änderung der rechtlichen Lage geführt. Dies betrifft insbesondere auch die Behandlung von Steuerforderungen in einem Insolvenzver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.2 Vorsteuerabzug in der Insolvenz

Rz. 120 Für den Vorsteuerabzug ergeben sich in der Insolvenz zunächst keine Besonderheiten.[1] Da der Schuldner Unternehmer bleibt, bleibt er auch zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind. Soweit es sich bei der geltend gemachten Vorsteuer um solche handelt, die auf Leistungen entfällt, die vor der Eröffnung des Insolvenz...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.8 Vorsteuerberichtigung aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen des Schuldners anfechten, die dieser in einem Zeitraum von 10 Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Absicht vorgenommen hat, Gläubiger zu benachteiligen, wenn der Vertragspartner diese Absicht kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn Vertragspartner positiv wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 30 Sanierungsberatung

Die Vergütung für die Sanierungsberatung ist weder durch Gesetz noch durch Verordnung geregelt. Die von einem Berufsangehörigen auf diesem Gebiet erbrachten Tätigkeiten sind als Dienstleistung zu qualifizieren. Mithin richtet sich die Vergütung nach § 612 BGB. Der Mandant schuldet die übliche Vergütung. Diese ermittelt sich nach dem Zeitaufwand, wobei sich die Höhe des Stund...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 15. Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG)

Rn 54 Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat in der Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt. Zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus haben Behörden im März 2020 die Schließung einer Vielzahl von Freizeit- und Kulturein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen

Rn 28 Der Entwurf[36] vom 29.09.2015 verfolgte das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Zudem sollten die unter dem geltenden Recht gewährten Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert werden, um übermäßige Belastun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 11. Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften

Rn 42 Die Bundesregierung hatte unter dem 09.08.2019 einen Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften"[54] eingebracht. Der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ahrens/Hammler, Ausgewählte Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Grundstücken/Gebäuden, UStB 2006, 173. Birkenfeld, Vorsteuerberichtigung hat Lücken. Eine Darstellung der Problematik anhand von Fallbeispielen, UStB 2004, 16. Birkenfeld, Zuordnung von Wohnräumen, wechselndes Recht der Vorsteuerberichtigung und Entwicklungen bei grenzü...mehr

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Insolvenzanfechtung, Wissenszurechnung und Factoring

Zusammenfassung Weiß ein Forderungsverkäufer von der Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners, muss sich der Factor diese Kenntnis im Rahmen eines echten Factorings nicht allein deshalb zurechnen lassen, weil der Factoringvertrag Informations- und Unterstützungspflichten des Forderungsverkäufers vorsieht. Das Insolvenzverfahren bezweckt die geordnete Befriedigung aller Gläubiger...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen nach Insolvenzanfechtung

Rz. 350 Der Insolvenzverwalter kann alle im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag oder danach noch erfolgten Befriedigungen von Gesellschafterforderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO (das sind Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen) durch die Gesellschaft oder...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Keine nachträgliche Entstehung der Haftung durch Insolvenzanfechtung

Rz. 631 Eine masseschmälernde Zahlung liegt nicht vor, wenn die auf dem debitorischen Konto eingezogene Forderung wirksam an die Bank abgetreten war oder durch den Einzug und die Verrechnung mit dem Soll-Saldo anderweitige Sicherheiten für die Masse wieder frei werden. Diese Ergebnisse können nun nicht dadurch rückwirkend zunichtegemacht werden, dass die Sicherungszession un...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Haftung nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung der Steuerzahlung?

Rz. 718 Den Geschäftsführer trifft die volle persönliche Haftung für nicht fristgerecht bei Fälligkeit abgeführte Lohnsteuer auch dann (wieder), wenn er die Lohnsteuer zwar an das FA gezahlt hat, die Zahlung aber unter Verletzung der Pflichten aus dem Steuerschuldverhältnis verspätet erfolgte und der Insolvenzverwalter die Zahlung erfolgreich angefochten und das FA sie zurüc...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Verhältnis zur Insolvenzanfechtung

aa) Anspruchsgrundlagenkonkurrenz Rz. 627 Der Ersatzanspruch gegen den Geschäftsführer aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. besteht neben einem evtl. Rückerstattungsanspruch aus Insolvenzanfechtung gegen den Empfänger der nämlichen Zahlung nach §§ 129 ff., § 143 InsO.[1255] Rz. 628 Ob zwischen beiden Anspruchsgegnern Gesamtschuldnerschaft besteht, ist fraglich. Vereinzelt wird vertreten...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Anspruchsgrundlagenkonkurrenz

Rz. 627 Der Ersatzanspruch gegen den Geschäftsführer aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. besteht neben einem evtl. Rückerstattungsanspruch aus Insolvenzanfechtung gegen den Empfänger der nämlichen Zahlung nach §§ 129 ff., § 143 InsO.[1255] Rz. 628 Ob zwischen beiden Anspruchsgegnern Gesamtschuldnerschaft besteht, ist fraglich. Vereinzelt wird vertreten, dass sich aus der Grundsatzents...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Abtretung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs

Rz. 632 Nach der Rspr. des BGH kann der aus der Insolvenzanfechtung folgende Rückgewähranspruch abgetreten werden.[1266] Daher kann der nach § 64 GmbHG Ersatz leistende Geschäftsführer nach § 255 BGB Zug um Zug Abtretung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs vom Insolvenzverwalter verlangen.[1267] Es kann aus Sicht des Geschäftsführers also sinnvoll sein, den Zahlun...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Doppelbesicherung des Gläubigers

Rz. 408 Dieser Fall liegt vor, wenn der Darlehensgeber sowohl durch eine Sicherheit der darlehensnehmenden Gesellschaft als auch aus dem Vermögen des Gesellschafters besichert ist. Zwar hat der Darlehensgeber die Wahlfreiheit, welche Sicherheit er in Anspruch nimmt,[780] der von § 44a InsO normierte Zweck bedeutet jedoch, dass die Gesellschaftersicherheit im wirtschaftlichen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Keine Haftungsverringerung aufgrund anderweitiger Anfechtungserfolge

Rz. 630 Zu beachten ist aber, dass eine erfolgreich durchgeführte Insolvenzanfechtung der von einem debitorischen Konto geleisteten Zahlung gegenüber dem Zahlungsempfänger bei der Haftung/Erstattungspflicht des Geschäftsführers wegen der Veranlassung von (vorherigen) Zahlungseingängen auf dem debitorischen Konto nicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist.[1261] Das folgt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Aufrechnung mit oder Rückzahlung von Darlehen

Rz. 461 Wegen § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG fällt die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder eine wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung nicht unter das Auszahlungsverbot des § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Allein das Vorliegen einer Unterbilanz oder bilanziellen Überschuldung ist für die Beurteilung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen jetzt rechtlich irrelevant. Die...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / C. Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen

Rz. 9 Soweit ersichtlich noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Behandlung von Wohnrechtszuwendungen und schuldrechtlichen Wohnungsüberlassungen an den Partner unter Lebenden. Jüngst hat der BFH den Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht für einen schenkungsteuerbaren Tatbestand (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) gehalten.[30] Das Gericht stellt auf die mit dem dinglichen Wohnre...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Abtretung der Darlehensforderung an einen Nicht-Gesellschafter

Rz. 383 Nach Inkrafttreten des MoMiG waren Zweifel aufgekommen, wie nunmehr abgetretene ehemalige Gesellschafterdarlehensforderungen in der Insolvenz der schuldenden Gesellschaft zu behandeln sind. Die Abtretung könnte in gewisser Weise als Befriedigung angesehen werden mit der Folge, dass sie nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar wäre, sofern sie binnen eines Jahres vor I...mehr