Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzanfechtung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.1 Rückgewähranspruch des Verwalters

Zurück zur Masse Erfahrungsgemäß neigen Schuldner dazu, einzelne besonders hartnäckige oder ihnen nahestehende Gläubiger vorab zu befriedigen oder aber wertvolle Sachen auf Verwandte oder Ehegatten zu übertragen, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Unter den Voraussetzungen der §§ 129 ff. InsO kann der Insolvenzverwalter solche Rechtsgeschäfte anfechten und hierdurc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4 Aufrechnung

4.1 Einfacher Weg? "Verrechnung" möglich Mitunter sieht sich der Insolvenzgläubiger seinerseits einer Gegenforderung des Schuldners ausgesetzt. Er wird daher darauf bedacht sein, diese Forderung im Wege der Aufrechnung zu beseitigen.[1] Praxis-Beispiel Aufrechnungsfälle Im Fall der Insolvenz eines Bauträgers hat ein Baustoffhändler als Insolvenzgläubiger Anspruch auf Zahlung in ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.3 Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen (§ 132 InsO)

Auffang­tatbestand Rechtsgeschäfte des Schuldners, die nicht unter §§ 130, 131 InsO fallen und deren Vornahme die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt, sind unter nahezu denselben Voraussetzungen wie bei der inkongruenten Deckung anfechtbar: Praxis-Beispiel Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen Verkauf unter Wert, Gewährung eines günstigen Darlehens, Erlass einer Schul...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3 Anfechtungsfristen

Berechnung In den dargestellten einzelnen Anfechtungstatbeständen sind unterschiedliche Anfechtungsfristen festgelegt, die die Anfechtung nach rückwärts begrenzen (von 3 Monaten bis zu 4 Jahren). Einheitlicher Anknüpfungspunkt ist dabei der Eröffnungsantrag. Maßgeblich ist hier allein derjenige Insolvenzverfahrensantrag, der tatsächlich zur Eröffnung geführt hat.[1] Von diese...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.3 Ausübung des Anfechtungsrechts

Für die Ausübung des Anfechtungsrechts genügt jede erkennbare – auch konkludente – Willensäußerung, dass der Insolvenzverwalter eine Gläubigerbenachteiligung in der Insolvenz nicht hinnehme, sondern zur Masseanreicherung wenigstens wertmäßig auf Kosten des Anfechtungsgegners wieder auszugleichen suche. Die Anfechtung muss also nicht – geschweige denn ausdrücklich – als solch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 Aussonderung

2.1 Berechtigte Starke Rechte Wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist nicht Insolvenzgläubiger. Ihm steht ein Recht auf Aussonderung zu, das außerhalb des Insolvenzverfahrens zu verfolgen ist (§ 47 InsO).[1] Zur Aussonderung eines Gegenstands berechtigen insbesondere: das Eigentum; dies...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3 Absonderung

3.1 Sicherungsrechte Berechtigte Nach §§ 49 ff. InsO unterliegen Gegenstände, an denen Sicherungsrechte bestehen, (lediglich) der abgesonderten Befriedigung. Nicht zur Aussonderung berechtigt demgemäß das Sicherungseigentum (vgl. § 51 Nr. 1 InsO). Der entsprechende Gläubiger hat lediglich Anspruch auf abgesonderte Befriedigung wie andere (Grund-)Pfandgläubiger (§§ 49, 50 InsO)...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.5 Gläubigerbenachteiligung

Nachteil für Gläubiger? Weitere Voraussetzung jeder Insolvenzanfechtung ist, dass durch die Rechtshandlung Gläubiger – auch nur mittelbar – benachteiligt werden. Erfüllt der Schuldner mit darlehensweise in Anspruch genommenen Mitteln die Forderung eines späteren Insolvenzgläubigers, so bewirkt dies regelmäßig eine Gläubigerbenachteiligung, wenn das Schuldnervermögen nach der ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.4 Freigabe durch Verwalter

Pflicht zur Freigabe Macht der Gläubiger sein Aussonderungsrecht geltend, muss der Insolvenzverwalter die Sache freigeben. Gibt er den Gegenstand (oder das dingliche Recht) nicht freiwillig heraus, kann der Gläubiger im Wege der Klage gegen den Insolvenzverwalter, eventuell auch durch eine einstweilige Verfügung seine Rechte wahrnehmen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.1 Kongruente Deckung (§ 130 InsO)

Anspruch auf Sicherung Hier geht es – im Gegensatz zu § 131 InsO – um eine Sicherung oder Befriedigung, auf genau die der Gläubiger einen Anspruch hatte, die also mit dem Anspruch übereinstimmend ("kongruent") war. Die – mitunter schwierige – Abgrenzung zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung ist deswegen wichtig, weil der Gläubiger bei der kongruenten Deckung schutzwü...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.4 Vorsätzliche Benachteiligung (§ 133 InsO)

Absichts­anfechtung Hat der Schuldner eine Rechtshandlung mit dem Vorsatz vorgenommen, seine Gläubiger zu benachteiligen, so ist sie anfechtbar, wenn die Handlung in den letzten 10 Jahren [1] vor dem Eröffnungsantrag oder danach (bis zur Verfahrenseröffnung) erfolgte und der andere Teil (Empfänger) diesen Vorsatz kannte. Vermutung und Beweiszeichen Diese Kenntnis wird nach § 13...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.2 Inkongruente Deckung (§ 131 InsO)

Sicherung ohne Anspruch Inkongruent ist eine Deckung, wenn der Gläubiger die vom Schuldner gewährte Sicherung oder Befriedigung "nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit" zu beanspruchen hatte. Praxis-Beispiel Inkongruente Deckung Zahlung auf fällige Forderung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung [1], und zwar auch dann, wenn der Gläubiger unter Ankündigung der Zwangs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.5 Unentgeltliche Leistung (§ 134 InsO)

Schenkung Nicht selten werden Vermögenswerte kurz vor einer Insolvenz unentgeltlich an Eheleute oder sonstige nahestehende Personen übertragen. Zivilrechtlich sind derartige Verfügungen wirksam. Der Insolvenzverwalter kann sie aber unter den Voraussetzungen des § 134 InsO zur Insolvenzmasse "zurückholen" und so die Gläubigergleichbehandlung verwirklichen.[1] Nach dieser Vors...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.2 Rechtshandlungen

Begriff Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130-146 InsO anfechten (§ 129 Abs. 1 InsO). Der Begriff "Rechtshandlung" ist weit gefasst, damit grundsätzlich alle Arten benachteiligender Maßnahmen Gegenstand einer Anfechtung sein können. S...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.1 Einfacher Weg?

"Verrechnung" möglich Mitunter sieht sich der Insolvenzgläubiger seinerseits einer Gegenforderung des Schuldners ausgesetzt. Er wird daher darauf bedacht sein, diese Forderung im Wege der Aufrechnung zu beseitigen.[1] Praxis-Beispiel Aufrechnungsfälle Im Fall der Insolvenz eines Bauträgers hat ein Baustoffhändler als Insolvenzgläubiger Anspruch auf Zahlung in Höhe von 50.000 EU...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.3 Ausschluss

Keine Aufrechnung möglich Nach § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO ist die Aufrechnung ausgeschlossen, wenn die Forderung, gegen die aufgerechnet werden soll, unbedingt und fällig wird, bevor die Aufrechnung erfolgen kann. Dies schließt die Aufrechnung des Insolvenzgläubigers mit einem während des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.4 Verwertung

Verwertungsarten Die Verwertung erfolgt bei Immobilien mittels Verwertung nach dem ZVG (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung) durch den jeweiligen Gläubiger.[1] Bei beweglichen Sachen und Forderungen geschieht sie durch den Insolvenzverwalter (§§ 166 ff. InsO). Diesem steht ein Nutzungsrecht an beweglichen Sachen zu, allerdings nur gegen eine Ausgleichszahlung an den jewe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.2 Geltendmachung

Mitteilung an Verwalter Kreditsicherheiten von Insolvenzgläubigern sind nicht automatisch vom Insolvenzverwalter zu berücksichtigen; ihre Voraussetzungen sind von ihm nicht zu ermitteln. Die Berücksichtigung von Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren setzt voraus, dass der Gläubiger den Gegenstand, an dem sie bestehen, bestimmt angibt (§ 28 Abs. 2 InsO).[1] Verfügt der Bere...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.3 Umfang des Rechts

Immobiliarabsonderung Die Absonderung betrifft die Gegenstände, die für das Absonderungsrecht haften. Für die Grundpfandrechte und die Reallast sind die neben dem Grundstück haftenden Gegenstände erfasst (Vgl. §§ 1120-1131, 1192, 1200, 1107 BGB). Der Grundschuldgläubiger erwirbt demnach mit dem Grundpfandrecht ein Absonderungsrecht auch an den mithaftenden Miet- und Pachtzins...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.1 Sicherungsrechte

Berechtigte Nach §§ 49 ff. InsO unterliegen Gegenstände, an denen Sicherungsrechte bestehen, (lediglich) der abgesonderten Befriedigung. Nicht zur Aussonderung berechtigt demgemäß das Sicherungseigentum (vgl. § 51 Nr. 1 InsO). Der entsprechende Gläubiger hat lediglich Anspruch auf abgesonderte Befriedigung wie andere (Grund-)Pfandgläubiger (§§ 49, 50 InsO).[1] Auch Grundbesit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.5 Einzelfälle betreffend Grundbesitz

"Schornsteinhypotheken" Verspricht der Insolvenzverwalter dem durch eine offensichtlich wertlose Grundschuld ("Schornsteinhypothek") gesicherten Gläubiger gegen Erteilung der Löschungsbewilligung zusätzlich zu den übernommenen Löschungskosten eine Geldleistung ("Lästigkeitsprämie"), ist diese Vereinbarung wegen Insolvenzzweckwidrigkeit nichtig. Als Folge hat der Verwalter geg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.2 Voraussetzungen

BGB-Regeln Zunächst müssen die allgemeinen zivilrechtlichen Voraussetzungen der Aufrechnung erfüllt sein: Es müssen sich gleichartige Forderungen gegenüberstehen.[1] Die Forderung des Gläubigers muss fällig sein. Die Forderung des Schuldners muss zumindest erfüllbar sein. Der Aufrechnung darf ein zivilrechtlicher Aufrechnungsausschluss (§§ 390, 393, 394 BGB) nicht entgegenstehen....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / Zusammenfassung

Überblick Gegen "Massearmut" hat der Insolvenzverwalter ein probates Mittel: Er kann Rechtshandlungen, die vor Insolvenzeröffnung vorgenommen wurden und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, anfechten und damit ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen zugunsten der Insolvenzmasse rückgängig machen. Dies dient der gleichmäßigen Verteilung auf alle Gläubiger. Doch einige Glä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.2 Auskunftspflicht des Verwalters

Mögliches Aussonderungsrecht Können nach den einem Anspruchsteller bekannten Umständen Aussonderungsansprüche hinsichtlich bestimmter Forderungen bestehen, kann dieser vom Insolvenzverwalter Auskunft verlangen, sofern nur der Verwalter hierüber Kenntnis hat und er die Auskunft unschwer geben kann.[1] Insofern wird auch ein rechtliches Interesse des Aussonderungsberechtigten a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3 Ersatzanspruch

Wertverlust Ordnet das Gericht als Sicherungsmaßnahme an, dass ein der Aussonderung unterliegender Gegenstand von dem Berechtigten nicht herausverlangt werden darf, steht dem Aussonderungsberechtigten gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen eines durch Nutzung oder Beschädigung eingetretenen Wertverlusts ein Ersatzanspruch zu. Nach Verfahrenseröffnung gilt der Anspruch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.1 Berechtigte

Starke Rechte Wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist nicht Insolvenzgläubiger. Ihm steht ein Recht auf Aussonderung zu, das außerhalb des Insolvenzverfahrens zu verfolgen ist (§ 47 InsO).[1] Zur Aussonderung eines Gegenstands berechtigen insbesondere: das Eigentum; dies gilt auch dann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht 5. Auflage, 2025 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09832-4, 219 EUR Der umfangreiche und umfassende Kommentar...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.2 Insolvenzanfechtung

Anfechtbare Miete Gelegentlich geht es um die Frage, inwieweit Mietzahlungen nach § 133 InsO [1] angefochten werden können. Eine gegenwärtige Zahlungsunfähigkeit (hier: einer Insolvenzschuldnerin als Mieterin) spricht für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn sie ein Ausmaß angenommen hat, das eine vollständige Befriedigung der übrigen Gläubiger auch in Zukunft nicht erwa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.4 Rückschlagsperre

Rückwirkung Zudem sind Vollstreckungsmaßnahmen unwirksam, die bis einen Monat vor Beantragung des Insolvenzverfahrens zur Sicherung des Gläubigers erfolgt sind. Die Frist beträgt drei Monate, wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wird (§ 88 InsO; sog. Rückschlagsperre). Diese Sicherungen sind gegenüber jedermann (schwebend) unwirksam. Sie leben mit der Freigabe oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 3 Entstehung der Sachhaftung (Abs. 2)

Rz. 11 Die Sachhaftung und damit die Möglichkeit der Beschlagnahme kann bereits vor der Abgabenschuld entstehen, ist im Übrigen aber akzessorisch.[1] Eine Verwertung der beschlagnahmten Ware kann allerdings erst nach Festsetzung des später entstandenen Steueranspruchs erfolgen. Nach § 76 Abs. 2 AO entsteht die Sachhaftung bei verbrauchsteuer- und zollpflichtigen Waren, wenn ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.2 Gegenstand der Abrechnungsbescheide

Rz. 23 Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob und inwieweit ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis noch besteht, der in einem Steuerbescheid oder in einer anderen Grundlage für seine Verwirklichung festgesetzt worden ist.[1] Die sowohl die Finanzbehörde als auch den Adressaten bindende[2] Entscheidung betrifft die Verwirklichung des einzelnen Anspruchs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.11 Insolvenz

Ausschlussfristen sind für Forderungen von Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren nur eingeschränkt anwendbar. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist dem Arbeitgeber die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entzogen, an seine Stelle tritt der Insolvenzverwalter. Ist die Forderung des Arbeitnehmers bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, handelt es sich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Ausgleich durch Insolvenzanfechtung

Rz. 28 Wird der Gesamtgläubigerschaden ganz oder teilweise auf andere Weise ausgeglichen, entfällt die Haftung. Dies kann durch Beträge geschehen, die infolge einer Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter von Dritten zur Masse gelangen.[1] Hat der Geschäftsführer z. B. an die Bank einen Kredit zurückgezahlt und ficht der Insolvenzverwalter erfolgreich diese Zahlung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2025, Insolvenzrecht

Andreas Schmidt Privatinsolvenzrecht Kommentar, 3. Aufl. 2025 1.763 Seiten, 159 EUR Verlag Wolters Kluwer ISBN 978-3-472-09832-4 Aus der Praxis für die Praxis möchte man meinen, wenn man das Buch eines beim Amtsgericht tätigen Insolvenzrichters zu Rate zieht. Dieses Urteil ist nicht zu revidieren, wenn man das breit aufgestellte Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis betrach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Praxishandbuch Nachlassinsolvenz

Schönenberg-Wessel/Plottek 2024 519 Seiten, 79 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-153-7 Das Nachlassinsolvenzverfahren spielt in der Praxis eine nicht zu unterschätzende Rolle. Literatur zu diesem Thema ist gleichwohl Mangelware. Vorliegendes Handbuch will Abhilfe schaffen. Als Herausgeber zeichnen sich Ulf Schönenberg-Wessel, Notar & Fachanwalt für Erb- und Sozialrecht, sowie Dr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.5 Keine Entstehung von Säumniszuschlägen zwischen anfechtbarer Zahlung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das Finanzamt kann keine Säumniszuschläge auf infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung wieder aufgelebte Steuerforderungen festsetzen. Das hat der BFH mit Urteil vom 22.11.2017 entschieden.[1] Nach Auffassung des BFH ist Voraussetzung für die Entstehung der Säumniszuschläge allein die Säumnis. Diese entfalle jedoch mit Entrichtung der Hauptforderung. Die Rückgewähr infolge ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändungsschutz Selbstständiger bei Lebensversicherungen

Rz. 766 Der Bundestag hat am 14.12.2006 den Entwurf eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" mit einer Erweiterung des Pfändungsschutzes auf die Hinterbliebenen und einer Erhöhung des geschützten Betrages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung beschlossen und damit erstmals einen Pfändungss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Sofortmaßnahmen nach der Pfändung

Rz. 757 Der Gläubiger muss nach der Pfändung und Überweisung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag von dem Schuldner ohne weiteres Zögern den Versicherungsschein bzw. die Versicherungspolice nach §§ 836 Abs. 3, 883 ZPO herausverlangen. Da die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Wege der Parteizustellung erfolgt, kann dies unmittelbar mit der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 7 Grundsätze der Honorarabrechnung und Strategien zur Honorarabsicherung des Steuerberaters

Folgende Grundsätze sind unbedingt zu beachten: keine Honorarrückstände während des laufenden Mandats für steuerliche Tätigkeiten auflaufen lassen keine sanierende Beratungstätigkeit ohne schriftlichen Auftrag (warnende Hinweise müssen auch ohne Auftrag erfolgen) keine Tätigkeit, welche auch immer, ohne Vorschuss bzw. sofortiger Bezahlung nach erbrachter Leistung auf schriftlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Regelinsolvenz bzw. Unternehmerinsolvenz

Ein Insolvenzverfahren kann nach § 11 Abs. 1 InsO über das Vermögen jeder natürlichen oder juristischen Person[1] eröffnet werden. Insolvenzfähig sind nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO auch die OHG, die KG, die Partnerschaftsgesellschaft, Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts, Partenreederei, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.4 Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen

Bestimmte Schutzmechanismen zu Gunsten von Gläubigern gelten nicht nur für das aufgebrachte Stammkapital selbst, sondern auch für weitere Finanzierungsleistungen der Gesellschafter, die diese zum Beispiel in Form von Gesellschafterdarlehen oder wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen, wie z. B. im Einzelfall für Nutzungsüberlassungen, etwa Vermietung von Geschäftsräumen an ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.1 Anfechtbarkeit durch Insolvenzverwalter

Mit dem Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008) sind das Eigenkapitalersatzrecht in Form der §§ 32a, 32b GmbHG a. F. und die dazu parallel entwickelten Rechtsprechungsregelungen weggefallen. Das Eigenkapitalersatzrecht knüpfte an das Merkmal der Krise an. Die Neuregelungen finden sich in der Insolv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / B. Insolvenzanfechtung

I. Allgemeines Rz. 4 Das in den §§ 129–147 InsO normierte Anfechtungsrecht dient dazu, Vermögensverschiebungen aus dem Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, wirtschaftlich zu revidieren. Das Anfechtungsrecht dient der Verwirklichung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum). Rz. 5 Demgegenüb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen

Rz. 1136 Das am 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts[3000] verschiebt das Instrument der Insolvenzanfechtung im Wirtschaftsverkehr wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuvor galt noch: Leistete der Arbeitgeber in der Krise, d.h. vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, an den Arbeitnehmer Entgeltzahlungen, konnte der Insolvenzverwalter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / I. Zweck

Rz. 27 Eine der grundlegenden Aufgaben des Insolvenzrechts und der Durchführung eines Insolvenzverfahrens ist es, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu erreichen.[28] Dies wird im Insolvenzverfahren beispielsweise dadurch sichergestellt, dass Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger gemäß §§ 80–82, 89, 91 sowie 96 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InsO unwirksam sind.[29] Die Regel...mehr