Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Antragserfordernis für die Rückbeziehung (§ 24 Abs 4 Hs 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 und Abs 6 UmwStG)

Tz. 164a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Rückbeziehung der Einbringung erfolgt nur auf Antrag und einheitlich für alle betroffenen (Ertrag-)St (s §§ 24 Abs 4 Hs 2 iVm 20 Abs 5 S 1 UmwStG; s § 20 UmwStG Tz 306). Neben der Tatbestandsmäßigkeit des § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG (nämlich "Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge", s Tz 162–164) müssen auch die Tatbestandsmerkmale d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die stlichen Folgen eines Umw-Vorgangs hängen maßgeblich von den daran beteiligten Rechtsträgern ab (zur Kategorisierung der Umw-Arten s Tz 16). Das gilt für inl und ausl Umw-Vorgänge gleichermaßen. Diese müssen aktiv und passiv umw-fähig sein. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die am Umw-Vorgang beteiligten (ausl) Rechtsträger einzuordn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

s Einf UmwStG. Kommentare und Einzelschriften: BDI, Der UmwSt-Erl 2011, Stollfuss Vlg 2012; Brandis/Heuermann, ErtrStR, 176. Erg-Lfg, Franz Vahlen Vlg 2025; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, C.H. Beck Vlg 2011; Frotscher/Drüen, Komm zum KStG-, GewSGt- und UmwStG, 179. Aktualisierung, Haufe Vlg 2025; Haase/Hruschka, UmwStG, 3. Aufl, Erich Schmidt Vlg 2021; Haritz/Menner/Bilitewski, UmwStG...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.2 Abschreibungen auf Forderungen

Rz. 69 Die Umsatzsteuer ist Teil des zivilrechtlichen Preises, die Kundenforderungen umfassen daher den Bruttopreis (einschließlich Umsatzsteuer). Dies ist bei der Forderungsbewertung im Rahmen des Jahresabschlusses zu beachten. Eine umsatzsteuerlich relevante Entgeltminderung wegen Uneinbringlichkeit führt zu einer Minderung der Umsatzsteuerschuld,[1] da die früher erklärte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.2 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 3 Europarechtliche Bedenken bestehen zunächst gegen den Tatbestand der Entstrickung[1], der der Bildung eines Ausgleichsposten sachlogisch vorausgeht. Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut oder eine Sachgesamtheit durch einen Stpfl. innerhalb Deutschlands (auch zwischen Betriebsstätten oder ggf. Betrieben des Stpfl.) verlagert, ergibt sich typischerweise keine Aufdeckung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Einzweck- und Mehrzweckgutscheine

Rz. 67 Viele Gastronomen haben in der Corona-Krise ihre Stammgäste gebeten, zur Überbrückung der Umsatzausfälle des Betriebs oder zur Vermeidung der Insolvenz Gutscheine käuflich zu erwerben, die dann bei Wiedereröffnung des Lokals eingelöst werden könnten. Ansonsten sind Gutscheine in der Gastronomie (sog. Restaurantgutscheine) als Geschenk zu allen möglichen Gelegenheiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Insolvenz

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.3 Pensions-Sicherungsverein VVaG (§ 5 Abs. 1 Nr. 15 KStG)

Rz. 249 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 15 KStG begünstigt die von der Wirtschaft und der Lebensversicherungswirtschaft gegründete Insolvenzsicherungseinrichtung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Demgemäß darf der VVaG nur Aufgaben im Rahmen der Insolvenzsicherung (Sicherung der laufenden Leistungen und der unverfallbaren Anwartschaften gegen Insolvenzen,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.5 Vermögensverwendung bei Auflösung der Kasse

Rz. 79 Zum sozialen Charakter der Kasse gehört es auch, dass ihr Vermögen auf Dauer, und zwar auch im Fall ihrer Auflösung, für den sozialen Zweck gebunden bleibt. Nur dann rechtfertigt sich die steuerfreie Ansammlung dieses Vermögens. § 1 Nr. 2 KStDV fordert daher, dass das Vermögen der Kasse bei ihrer Auflösung nach der Satzung den Leistungsempfängern, deren Angehörigen od...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6.1 Insolvenzsicherungsmaßnahmen

Der Insolvenzschutz hat grundsätzlich durch eine Übertragung des Wertguthabens auf Dritte unter Ausschluss der Rückführung zu erfolgen. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers hat der Dritte für die Erfüllung der Ansprüche aus dem Wertguthaben einzustehen. D. h., er hat neben der Auszahlung des Wertguthabens die Steuer- und Beitragszahlung vorzunehmen und die entsprechenden M...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.3 Kassen ohne Rechtsanspruch (Unterstützungskassen)

Rz. 33 Als Kassen, "die den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch gewähren", sind in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG allein die rechtsfähigen Unterstützungskassen aufgeführt. Die in den früheren Fassungen der Befreiungsvorschrift genannten "sonstigen rechtsfähigen Hilfskassen für Fälle der Not oder Arbeitslosigkeit" sind nicht mehr gesondert aufgeführt, weil sie von dem Begriff de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.1 Überblick

Zentrale Neuerung der Neufassung des § 6 AStG ab VZ 2022 ist die Überarbeitung der bisher "Ewigkeitsstundung" in EU/EWR Fällen bzw. eingeschränkten Stundungsregelung des § 6 Abs. 4 AStG für Drittstaatenfälle. Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung) sowohl bei Wegzug in Drittstaaten als auch EU-/EWR-Staaten. Hierbei ist regelmäß...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.3 Widerruf der Stundung nach § 6 Abs. 4 Satz 5 AStG

Die Regelung enthält eine Vielzahl von Sachverhalten, die zu einer Aufhebung der Stundung führen. Es handelt sich um folgende Fälle: Die fällige Jahresrate[1] wird nicht fristgemäß entrichtet.[2]. Dies führt zum vollständigen Widerruf der Stundung.[3] Anteilsveräußerung (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 4 AStG). Aufgrund ausdrücklicher gesetzlich Regelung in § 6 Abs. 4 Satz 6 AStG ist ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 1.8.2 Auflösung des Ausgleichspostens

Der Ausgleichsposten ist regelmäßig im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden 4 Wirtschaftsjahren gleichmäßig gewinnerhöhend aufzulösen. Es handelt sich bei dieser Auflösung um laufenden Gewinn (ggf. Einkommenserhöhung). Dabei bleiben die Grundsätze der Ermittlung der nach § 3 Nr. 40a EStG bzw. § 8b Abs. 2 und 3 KStG zu ermittelnden Steuerfreistellungsbeträge unberühr...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 1.3 Abgrenzung zu stillen Beteiligungen

Die stille Gesellschaft ist in den §§ 230 ff. HGB geregelt. Bei vertraglichen Abweichungen von diesen gesetzlichen Regelungen wird dann handelsrechtlich von der atypisch stillen Gesellschaft gesprochen. Für die steuerrechtliche Abgrenzung der atypisch stillen von der typisch stillen Gesellschaft ist die Mitunternehmerstellung des stillen Gesellschafters relevant. Rechtliche ...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.7 Mezzanine-Kapital

Durch den Einsatz von Mezzanine-Kapital können mittelständische Unternehmen ihre Eigenkapitalquote erhöhen und damit ihr Rating sowie ihre Bonität verbessern und sich im Ergebnis aus einer gestärkten Position heraus den sich schwieriger werdenden Marktverhältnissen stellen. Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich daraus, dass das Mezzanine-Kapital am unternehmerischen Erfolg w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / Zusammenfassung

Überblick Als Nachrangdarlehen werden Verbindlichkeiten bezeichnet, die aufgrund einzelvertraglicher Regelungen im Falle der Liquidation oder Insolvenz im Rang hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurücktreten und in der Regel unbesichert sind. Die Nachrangigkeit wird zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vertraglich geregelt.[1] Die Vorschriften von § 19 Abs. 2 In...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 1 Vertragliche Regelungen

Bei den vertraglichen Regelungen wird zwischen einer Belassungserklärung und einer Rangrücktrittserklärung unterschieden. Differenziert wird, ob sich der Rangrücktritt auf den bereits eingetretenen Insolvenzfall beschränkt (dann Belassungsabrede. d. h. der Investor verzichtet auf die Darlehensforderung) oder ob die Nachrangigkeit bereits schon (weit) vor der Eröffnung des Insolv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 1.2 Nachrangigkeit aufgrund struktureller Aspekte

Bei größeren Unternehmensgruppen, die unter dem Dach einer Holding gebündelt sind, bietet sich im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung der Holdinggesellschaft auch eine weitere Form der Nachrangabrede an. In diesem Fall kann vereinbart werden, dass bei einer Liquidation oder Insolvenz der Unternehmensgruppe die Forderung der Kapitalgeber gegenüber der Holding bei der Verwertu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 2.3 Überschuldungsbilanz

Der Geschäftsführer einer GmbH muss gem. § 15a InsO., wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit[1] oder Überschuldung[2] Insolvenzantrag stellen, um seine persönliche Haftung zu vermeiden.[3] Zweck einer Überschuldungsbilanz besteht darin, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Schuldners zu ermitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 1.1 Rangregelungen

Belassungsabrede (einfache Nachrangklausel) Bei der Belassungsabrede, die auch als einfache Nachrangklausel bezeichnet wird, verpflichtet sich der Investor, seine Forderung im bereits laufenden Insolvenzverfahren nicht geltend zu machen. Verbindlichkeiten, die mit einer solchen Klausel ausgestaltet werden, behalten ihren Fremdkapitalcharakter und sind in der Handels- und Steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Liquidation/Insolvenz der Betriebs-KapGes

Rn. 417 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Insolvenz der Betriebs-KapGes führt regelmäßig zur Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens: BFH BStBl II 1997, 460. Im Streitfall konnte die Betriebsaufgabe nicht dadurch herausgezögert werden, dass der StPfl die WG für eine gewisse Zeit unentgeltlich dem Insolvenzverwalter zur Nutzung überließ (aber s Rn 422 "ruhender Gewerbebetrieb"). ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Zurechnungszeitpunkt

Rn. 67b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nicht der einzelne Gesellschafter ist Subjekt der Einkünfteerzielung, sondern die PersGes ist partiell (nur) Subjekt hinsichtlich der Gewinnermittlung und der Einkünftequalifikation, dh sie selbst ermittelt den auf die Gesellschafter zu verteilenden Gewinn, Subjekt der StPfl ist nur der Gesellschafter (s Rn 12b und s BFH v 26.06.2014, IV R ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übernahme von Versorgungsverpflichtungen

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur – ggf – steuerfreien Übernahme von Versorgungszusagen bei Wechsel des ArbG oder Trägers der Versorgung sowie bei Insolvenz > Betriebliche Altersversorgung Rz 166 ff, 200 ff, 210 ff.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beteiligungsverluste (§ 2a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 170 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Verluste aus Beteiligungen iSv § 2a Abs 1 S 1 Nr 3 und 4 EStG sind ausgleichsfähig, wenn die Beteiligungsgesellschaft ihrerseits die Aktivitätsvoraussetzungen nach § 2a Abs 2 S 1 EStG erfüllt. Die Aktivitätsvoraussetzungen müssen entweder seit Gründung der Beteiligungsgesellschaft oder während der letzten fünf Jahre vor sowie in dem VZ vorg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Forderungsverlust

Rz. 7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Verliert der ArbN eine Forderung gegen den ArbG (zB eine Kaution), weil der ArbG zahlungsunfähig wird, gehört der Wert der Forderung uU zu den WK; im Einzelnen > Werbungskosten Rz 41 ff. Rz. 8 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Verlust einer – normalverzinslichen – Darlehensforderung des ArbN führt zu WK bei § 19 EStG, wenn dieser das Risiko des D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagte wendet sich nach erstinstanzlich übereinstimmender Erledigungserklärung hinsichtlich der Hauptforderung in Gestalt eines Erstattungsanspruchs bezüglich Beerdigungskosten gegen die daraus folgende Kostenentscheidung zu ihren Lasten, gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von Zinsen auf die erledigte Hauptforderung sowie zur Zahlung von außergerichtlichen Rechtsanw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2 Einzelheiten zum Meldeverfahren

Tz. 76 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Hier eine Auflistung der wichtigsten Meldegründe: Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) Anmeldungenmehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Meldungen in Insolvenzfällen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Meldung für die Unfallversicherung

Tz. 99 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Bislang waren die Unfallversicherungsdaten durch den Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) an die originäre DEÜV-Entgeltmeldung angekoppelt. Dieses Verfahren wurde zum 01.01.2016 umgestellt. Seit 2016 müssen Arbeitgeber die für die Unfallversicherung maßgeblichen Daten in einer besonderen UV-Jahresmeldung je Arbeitnehmer abgeben. Hierzu wu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übernahme von lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die mit dem LSt-Abzug verbundenen Pflichten des ArbG muss dieser grundsätzlich selbst wahrnehmen, soweit sie nicht einem anderen übertragen worden sind. ArbG kraft gesetzlicher Fiktion sind zB in Fällen der Insolvenz des ArbG (§ 3 Nr 65 EStG; allgemein > Insolvenzverfahren) ggf die Versorgungseinrichtung, der der PSV die Abwicklung der Versorgungsa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Verkauf zuvor vermieteter beweglicher WG (zB Maschinen, Container) im Rahmen eines einheitlichen Geschäftskonzepts

Rn. 136c Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Allein aus dem Umstand, dass nicht nur äußerst kurzfristig vermietete bewegliche WG) vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer gegen neuere, funktionstüchtigere WG ausgetauscht werden (wenn diese Vorgänge noch den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Vermietungserlöse gerichteten Tätigkeit darstellen), kann nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Geschäftsführung obliegt nur/auch Kommanditisten

Rn. 176b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 164 iVm § 116 Abs 2 S 1 HGB nF sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Da diese Vorschrift jedoch dispositiver Natur ist (§ 108 HGB nF), kann dem Kommanditisten einer KG unter Ausschluss des Komplementärs (zulässig lt BGHZ 41, 349; BGHZ 17, 294) oder zusammen mit dem Komplemen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Darlehen

Rn. 385a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wegen der Zugehörigkeit der Darlehen an die Betriebs-KapGes zum BV bzw zum Sonder-BV II beim Besitzunternehmen s Rn 363 und FG Hamburg v 28.11.2006, EFG 2007, 761; BFH v 10.11.2005, BStBl II 2006, 618 (EK-Ersatz); BFH v 19.01.2000, BStBl II 2001, 335 zu II.1.a. und b.: bei betrieblicher Veranlassung, gegeben bei fehlender Fremdüblichkeit u...mehr

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ZErb 02/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Kostentabelle für Notare – Bäuerle Tabelle – 36. Aufl. 2025 Nomos, ISBN 978-3-7560-0827-8, 34,90 EUR Die Bäuerle-Tabelle gehört auch in ihrer 36. Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945; Boorberg, Wann ist eine Marke eine wesentliche Betriebsgru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliche Aspekte

Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab s Rn 300 vorletzter Absatz. Die beschränkte Haftung einer KapGes als Betriebsfirma bietet die Möglichkeit, zivilrechtlich das gesamte wertvolle AV der betrieblichen Haftung (Kredithaftung, insb Produzentenhaftung) zu entziehen. Dem ist aus Erfahrung der Praxis hinsichtlich der Kredithaftung entgegenzuhalten, dass diese Wirkung oft zT d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Negatives Sonder-BV

Rn. 78 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Verbindlichkeiten eines Gesellschafters sind negatives Sonder-BV I oder II, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Verursachungszusammenhang mit dem Erwerb von WG des Sonder-BV I oder II (Beteiligung an der PersGes selbst) oder des gewillkürten Sonder-BV oder dem Betrieb der PersGes (Schuldentilgung, Finanzierung von Aktiva der PersGes –...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitsen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stahl, Betriebsaufgabe und -unterbrechung, KÖSDI 2006, 15 125; Zapf, Grunderwerbsteuerneutrale Beendigung einer Betriebsaufspaltung, NWB 2021, 545; Müller, Absicherungsstrategien zur Vermeidung von unerwünschten Besteuerungseffekten bei Betriebsaufspaltung; NWB 2024, 489; Dressler/Nickel, Wege aus der Betriebsaufspaltung, DStR 2024, 403. Rn. 400 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Treuhänder am KG-Anteil

Rn. 30 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Weder im Zivil- noch im Steuerrecht gibt es eine Definition bzw zivilgesetzliche Regelung der Treuhandschaft (den Begriff der Treuhand setzt § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO voraus). Eine solche zeichnet sich dadurch aus, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt (fiduziarische Treuhand durch dingliche Zuordnung des/r WG) oder eine Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung privater...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mindestanforderungen hinsichtlich der rechtlichen und tatsächlichen Stellung

Rn. 108 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auch s Rn 23e zu (12). Angesprochen ist die Problematik, dass aus Gründen des familiären Machterhalts des früheren Einzelunternehmers (Vater oder Mutter) das Regelstatut des HGB hinsichtlich der Kommanditistenrechte wesentlich unterschritten wird und deshalb die Mitunternehmerstellung nicht anerkannt wird mit der Folge, dass entweder der Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr