Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Bemessungsgrundlage (§ 33 kroUStG)

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Steuerbemessungsgrundlage wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen das Entgelt angesehen, das sich aus all dem zusammensetzt, was der Lieferant von dem Käufer oder einer anderen Person für die erbrachte Lieferung und Leistung erhalten hat oder erhalten wird. In die Steuerbemessungsgrundlage werden die Beträge der Steuern, Zölle, Gebü... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB schützen das Interesse der Versichertengemeinschaft (Solidargemeinschaft) an der Gewährlei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bac) Bürgschaftsverpflichtung des Gesellschafters für die Personengesellschaft

Rn. 74c Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bürgschaftsverpflichtungen des Gesellschafters für seine PersGes führen während des Bestehens der PersGes nicht zu einer Rückstellung in der Sonderbilanz, sondern wirken sich erst bei Beendigung der PersGes aus: BFH BStBl II 1997, 277; BFH BStBl II 1996, 226; Hinweis auf Bsp zur Behandlung einer Bürgschaft bei vorzeitigem Wegfall des negati... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der Verkürzung

Rz. 391 [Autor/Stand] Durch die Neufassung des § 370 AO sind die bereits im Rahmen der Vorläuferbestimmung des § 392 RAO zum Begriff der "Verkürzung der Steuereinnahmen" bestehenden Schwierigkeiten nicht vollständig beseitigt worden.[2] Die Legaldefinition in § 370 Abs. 4 Satz 1 AO stellt aber jedenfalls klar, dass der Verkürzungserfolg nicht auf die tatsächliche Vereinnahmu... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Kompakt-ABC

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Aufgelder vgl. Rz. 33. Aufnahmegebühren vgl. Rz. 33. Ausfertigungsgebühren für einen Versicherungsschein oder das Ausstellen einer Ersatzurkunde sowie Entgelte für das Fertigen sonstiger besonderer Abschriften: vgl. Rz. 33. Bauherrenmodelle Ein Versicherungsverhältnis kann auch der Mietgarantie bei Bauherrenmodellen zugrunde liegen. Keine Mietgarant... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerstellung

Rn. 23e Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Verwaltungsanweisungen: OFD Erfurt v 23.10.2003, S 2241 A-08 – L 221, GmbHR 2004, 209 (Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft). OFD Ffm v 12.12.2024, S 2241 A-00019–0357-St 517 (Ertragsteuerliche Behandlung der atypischen stillen Gesellschaft). Die Rspr hält einzelne Merkmale durchaus für verzichtbar, dh, Mitunte... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Insolvenz des Käufers

1. Grundsätze Rz. 102 Der hinterlegte Kaufpreis fällt in diesem Fall nicht in die Insolvenzmasse. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Vertrag nicht zur Abwicklung kommt, ist in Fällen der Käuferinsolvenz allerdings größer als im Fall der Verkäuferinsolvenz: Der Insolvenzverwalter des Käufers hat zumeist das Wahlrecht nach § 103 InsO, da dieses erst mit vollständiger Erfüllung du... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Insolvenz des Notars

Rz. 105 Selbst im Fall der Insolvenz des Notars fällt das Verwahrungsgut nicht in die Insolvenzmasse. Die am Verwahrungsverhältnis Beteiligten haben ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO. Die Vertragsabwicklung wird dadurch gestört, aber nicht endgültig verhindert.[232] mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Insolvenz eines Beteiligten

Rz. 94 Schwierigkeiten können Fälle bereiten, in denen einer der an der Verwahrung Beteiligten, i.d.R. der Verkäufer oder der Käufer, insolvent wird. Auch die Insolvenz eines Notars kommt gelegentlich vor. Außer Frage steht zunächst, dass im Fall der Insolvenz eines Beteiligten die beim Notar verwahrten Gelder nicht in die Insolvenzmasse fallen,[213] denn Inhaber der Verwahr... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Insolvenz des Verkäufers

Rz. 97 Wie dargestellt fällt das Notaranderkonto (dabei geht es letztlich um die Forderungen des Notars gegen die Bank) nicht in die Insolvenzmasse. Deshalb stellt die Auszahlung vom Anderkonto auch keine Verfügung über das Vermögen des Gemeinschuldners dar. Auszahlungen vom Notaranderkonto unterliegen daher weder einem allgemeinen Verfügungsverbot noch einem Zustimmungsvorb... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Grundsätze

Rz. 102 Der hinterlegte Kaufpreis fällt in diesem Fall nicht in die Insolvenzmasse. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Vertrag nicht zur Abwicklung kommt, ist in Fällen der Käuferinsolvenz allerdings größer als im Fall der Verkäuferinsolvenz: Der Insolvenzverwalter des Käufers hat zumeist das Wahlrecht nach § 103 InsO, da dieses erst mit vollständiger Erfüllung durch den Käufe... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / g) Wirtschaftliche Folgen

Rz. 70 Da der Notar nicht der Wirtschaftsberater der Beteiligten ist, braucht er regelmäßig auch nicht die Angemessenheit des Kaufpreises (siehe aber Rdn 73) oder allg. die wirtschaftlichen Chancen und Risiken des in Aussicht genommenen Geschäfts zu thematisieren.[269] Der Notar ist auch nicht verpflichtet, einen Beteiligten über Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit und... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Rückabwicklung bei bereits erfolgter Hinterlegung

Rz. 103 Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung ab, geht der Kaufpreiszahlungsanspruch regelmäßig unter. Sind bereits Gelder auf dem Anderkonto hinterlegt, stellt sich die Frage, wie die Rückabwicklung zu erfolgen hat. Dabei muss man streng zwischen dem notariellen Verwahrungsverfahren und der materiellen Rechtslage unterscheiden.[225] Im notariellen Verwahrungsverfahren g... mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / C. Eintritt der Erfüllungswirkung bei Verwahrung

Rz. 21 Immer wieder wird die Frage diskutiert, wann bei der Verwahrung Erfüllungswirkung eintritt. Die Antwort ist nicht nur von dogmatischem Interesse. Sie wirkt sich auf die Lösung einiger praktischer Fragen aus. Rz. 22 Weitgehend unbestritten ist, dass die Verwahrung selbst nur dann zur Erfüllung führt, wenn dies ausnahmsweise von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Änderungen und nachträgliche Angaben zum Empfängerkonto

Rz. 28 Regelmäßig kann der Verkäufer einseitig nachträglich die Angaben zu dem Konto ändern, auf das der Kaufpreis zu überweisen ist (sofern dieses nicht der Lastenfreistellung dient).[57] Dabei sollte der Notar auf einer ausdrücklichen schriftlichen Anweisung bestehen. Verkaufen Ehegatten ein Grundstück und regelt der Vertrag noch nicht, auf welches Konto der Kaufpreis ausz... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Definition des Notaranderkontos

Rz. 7 Nr. 1 enthält eine Kurzdefinition des Begriffs Notaranderkonto aus Bankenperspektive. Ein Notaranderkonto ist danach ein Konto, für das durch den Bankvertrag zwischen Notar und kontoführender Bank bestimmt ist, dass es nicht eigenen wirtschaftlichen Zwecken des Notars dienen darf. Gleichwohl ist allein der Notar verfügungsbefugt. Nr. 1 setzt damit die durch § 58 BeurkG... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Sachverhaltsklärung

Rz. 18 Der Notar hat den Sachverhalt zu klären. Nur wenn er das getan hat, kann er den Willen der Beteiligten richtig erfassen und in die passende rechtliche Form bringen.[50] Die Pflicht zur Sachverhaltsklärung ist insofern die notwendige inhaltliche Voraussetzung für die Belehrungspflicht.[51] Die Pflicht zur Sachverhaltsklärung trifft den Notar allerdings nur insoweit, al... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / kk) Wohnungseigentum

Rz. 114 Die vorstehenden Ausführungen über Grundstücke gelten auch für Wohnungseigentum. Darüber hinaus können sich hier weitere Fragen stellen. Hinsichtlich der tatsächlichen Angaben der Beteiligten gilt die allg. Regel (siehe Rdn 19), dass der Notar sich grds. auf diese Angaben verlassen darf. So ist er z.B. nicht verpflichtet zu überprüfen, ob eine von den Beteiligten als... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Verhalten der Bank bei Pfändungen (Nr. 9)

Rz. 49 Die bis zum Jahre 2000 gültige Fassung der NotAndKont enthielt ausführliche Regelungen mit dem Zweck, die Anderkonten als Konten für fremde Werte vor dem Zugriff von Gläubigern des nur formal Berechtigten, also des Notars, zu schützen.[56] Diese haben sich als weitgehend überflüssig erwiesen. Der Schutz von treuhänderisch verwahrten Geldern erfolgt nicht über das Inst... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / ff) Erschließungsbeiträge

Rz. 87 Haben die Beteiligten einen Punkt übergangen, der üblicherweise zum Gegenstand der vertraglichen Abreden gemacht wird, muss der Notar, der zur vollständigen Erfassung und Niederlegung des Parteiwillens verpflichtet ist, prüfen, ob die Auslassung auf einem Versehen oder auf einer Verkennung der Rechtslage beruht.[322] Bedeutsam ist dies etwa für die Frage, ob der Notar... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 3 Überblick Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt die Ausgestaltung von Altersteilzeit, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Das Altersteilzeitgesetz enthält die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Mindestvoraussetzungen für Altersteilzeitvereinbarungen. Jedoch muss Altersteilzeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer entweder individuell oder auf Basis e... mehr

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Teil C: Vollzug / 37 Strafvollzug, Erwachsene, Arbeit [Rdn 383]

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.1 Bilanz

Wie oben erwähnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Wertguthaben der Arbeitnehmer ab einer bestimmen Höhe gegen das Risiko einer Insolvenz zu sichern. Je nach gewähltem Durchführungsweg der Insolvenzsicherung kann dabei ein Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorliegen. Ob dies der Fall ist, ist anhand der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltun... mehr

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Teil C: Vollzug / 45 Strafvollzug, Erwachsene, Geld [Rdn 473]

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Inkasso: Aufwendungen und E... / 4.1 Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

Als Zeitpunkt der Gewinnrealisierung wird im Allgemeinen der Zeitpunkt erachtet, in dem der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete Leistung erbracht hat. Ist das der Fall, steht dem Leistenden im Umkehrschluss dazu der Anspruch auf die Gegenleistung (so gut wie sicher) zu.[1] Sein Risiko besteht in der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Leistungse... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.) mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 39 Verfahrensverzögerung, Entschädigung [Rdn 739]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 38 Erwachsene, Geldstrafen, Ersatzfreiheitsstrafe, freie Arbeit [Rdn 409]

Rdn 410 1. In § 293 EGStGB werden die Bundesländer ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie, unentgeltliche und nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Arbeit abgewendet werden kann. Von dieser Möglichkeit haben mittlerweile alle Länder – sicherlich auch aufgrund der begrenzten Anzahl von Haftplätzen... mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.14 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI... mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.6 Leistungsverfahren

Rz. 97 Die Leistungen zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in Arbeitsverhältnisse setzen einen Antrag des Arbeitgebers voraus (Abs. 1 Satz 1). Die Erforderlichkeit eines Antrages auf Förderung ergibt sich bereits aus § 37 Abs. 1 und musste deshalb nicht nochmals ausdrücklich in Abs. 1 aufgenommen werden. Leistungsbegründendes Ereignis ist die Aufnahme der... mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.3 Außergewöhnliche Härte (Abs. 3)

Rz. 108 Abs. 3 enthält die bereits vom BVerfG entwickelte außergewöhnliche Härte, bei deren Vorliegen im Einzelfall keine Leistungsminderung erfolgen darf. Nach dem Urteil des BVerfG war die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 a. F., den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung ohne weitere Prüfung zwingend zu mindern, unzumutbar. Die Regelung stellte in der beurteilten Fassung ni... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Offenlegungspflicht bei Liquidation oder Insolvenz

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Befindet sich eine Gesellschaft in Liquidation, befreit dieser Umstand nach § 71 Abs. 1 GmbHG bzw. § 270 Abs. 1 AktG nicht von der Pflicht zur Erstellung des handelsrechtlichen JA und damit zu dessen Offenlegung (vgl. LG Bonn (2008d); Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 25). Mit Beendigung der Liquidation ist die KapG gemäß § 74 Abs. 1 GmbHG... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11.3 Auflösung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG wird die Gesellschaft aufgelöst. Der Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet das Vermögen der KG zugunsten der Gläubiger nach den Vorschriften der Insolvenzordnung. Die Verpflichtung zur Stellung des Insolvenzantrages liegt bei der Komplementär-GmbH und somit bei dem Geschäftsführer. Bei Insolvenz der GmbH &... mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 5 Vorabausschüttungen: Vorschuss auf den erwarteten Gewinn

Bei einer Vorabausschüttung handelt es sich um eine Gewinnausschüttung, die beschlossen wird, bevor der Jahresabschluss bzw. das Jahresergebnis festgestellt wird. Sie kann im laufenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr oder nach Ablauf des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres, aber vor Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Auch wenn das GmbHG Vorabausschüttungen nicht ... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / Einführung

Gesellschafter einer GmbH dürfen nicht, wie etwa die Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Einzelunternehmer, einfach Gewinne der GmbH entnehmen. Hintergrund ist die rechtliche Selbstständigkeit der GmbH als juristische Person. Um als Gesellschafter über den Gewinn der GmbH verfügen zu können, bedarf es eines wirksamen Ausschüttungsbeschlusses. Wann ein Ausschüttung... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Genussrechtskapital

Rn. 168 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Schwierigkeit der bilanziellen Einordnung von Genussrechtskap. ist hauptsächlich dadurch begründet, dass die Ausgestaltung der dem Genussrechtskap. zugrunde liegenden Konditionen keiner gesetzlichen Normierung unterliegt und deshalb weitestgehend von den Entscheidungen des UN bzw. des Genussrechtsempfängers abhängt. Genussrechte (vgl. zu... mehr

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Berichtigungsreihenfolge be... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine sogenannte Doppelberichtigung der Umsatzsteuer auch dann durchzuführen ist, wenn die erste Berichtigung im Insolvenzverfahren nicht korrekt in den Steuerfestsetzungen berücksichtigt wurde. Entscheidend ist, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuvor als uneinbringlich behandelte Forderungen doch noch bezahlt werden.... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Berichtigungsreihenfolge be... / Entscheidung

Der BFH hat die Klage abgewiesen. Erbringt ein Unternehmer Leistungen vor Insolvenzeröffnung, fließen die Entgelte aber erst nach Eröffnung zu, ist § 17 UStG anzuwenden: Die Vereinnahmung der Umsätze nach Insolvenzeröffnung führt zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer. In insolvenzrechtlicher Hinsicht entsteht insoweit eine Masseverbindlichkeit. Parallel ist die ursprüngliche Um... mehr