Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Vollstreckungsschuldner

Rz. 505 Eine besondere Problematik bei der Räumungsvollstreckung liegt darin, dass bereits im Erkenntnisverfahren ein Titel gegen alle Personen zu erwirken ist, die ggf. Allein- oder Mitgewahrsam an der Wohnung besitzen. Es kommt in der Zwangsvollstreckung eben nicht auf das zugrundeliegende Vertragsverhältnis an, sondern ausschließlich auf den Gewahrsam (= tatsächliche Sach...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Vollstreckungsklausel

Rz. 39 Für die Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme ist die Erteilung einer Vollstreckungsklausel erforderlich. Beispiel der Vollstreckungsklausel: "Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger/Beklagten zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt". Rz. 40 Die Urschrift des Titels befindet sich in den Gerichtsakten. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung benötigt der Gläubiger...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Titelumschreibende Klausel, § 727 ZPO

Rz. 49 Eine titelumschreibende Klausel ist erforderlich, wenn die Vollstreckung für oder gegen den Rechtsnachfolger der im Titel bezeichneten Parteien erfolgen soll. Sinn der Titelumschreibung ist es, einen neuen Rechtsstreit über denselben prozessualen Anspruch zu vermeiden. Soweit eine Umschreibung möglich ist, fehlt für eine neue Klage das Rechtsschutzinteresse. § 727 ZPO ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

Rz. 196 Das Vermögensverzeichnis wird durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslandes übermittelt. Die Vermögensverzeichnisse werden dort gespeichert und können ausschließlich von Gerichtsvollzieher, von Insolvenzgerichten, Vollstreckungsgerichten, Registergerichten und Strafverfol...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Klarstellender Vermerk

Rz. 51 Hat der/die Schuldner(in) aufgrund einer Heirat/Scheidung den Nachnamen geändert, kann weiterhin die Vollstreckung aus dem ursprünglichen Titel – ohne Ergänzung bez. des Namens – erfolgen, wenn für das Vollstreckungsorgan ersichtlich ist, dass Personenidentität besteht. Die schlichte Namensänderung im Wege der Eheschließung/Scheidung stellt nämlich keine Rechtsnachfolg...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 450 In dem Zwangsvollstreckungsverfahren stehen dem Gläubiger viele Wege offen, seine Forderung im besten Fall erfolgreich durchzusetzen. Auf die Mitwirkung des Schuldners kommt es i.d.R. nicht an. Rz. 451 Bei einigen Titeln hängt jedoch die Durchsetzung des titulierten Anspruchs des Gläubigers einzig von dem Willen des Schuldners ab. Das bedeutet, dass nur der Schuldner ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Zuständigkeit

Rz. 459 Ausschließlich zuständig für die Entscheidung über den Antrag gem. § 888 ZPO ist das Prozessgericht erster Instanz – somit das Gericht, das z.B. das Urteil oder den Beschluss erlassen hat oder das Gericht, vor dem die Parteien einen Prozessvergleich geschlossen haben; bei notariellen Urkunden das Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Das Prozessger...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Kosten

Rz. 400 Bei der Vorpfändung muss zunächst unterschieden werden, ob diese isoliert betrieben wurde oder ob später eine entsprechende Pfändung bewirkt worden ist. Wurde eine Pfändung bewirkt, so stellt das vorläufige Zahlungsverbot zusammen mit der Pfändung eine einheitliche Tätigkeit i.S.v. § 15 RVG dar. Wurde hingegen die Vorpfändung isoliert betrieben, weil z.B. noch keine vo...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Zur rechten Zeit und am rechten Ort

Rz. 131 Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Sachpfändung muss zur rechten Zeit und am rechten Ort erfolgen. Zur rechten Zeit: Grundsätzlich ist die Zwangsvollstreckung nur zu bestimmten Zeiten, nämlich werktags von 6–21 Uhr (§ 758a Abs. 4 ZPO) zulässig. Um außerhalb dieser Zeiten vollstrecken zu können, benötigt der Gläubiger eine gerichtliche Genehm...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Kosten

Rz. 220 Je nach Auftrag des Gläubigers können bei dem Gerichtsvollzieher z.B. folgende Gebühren anfallen:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Übersicht

Rz. 549 Es stellt sich die Frage: Maßnahme oder Entscheidung? Die konkrete Maßnahme eines Vollstreckungsorgans ist mit der Erinnerung anzufechten (Begründung: die zu beachtenden Verfahrensvorschriften wurden nicht eingehalten). Dies betrifft z.B. Maßnahmen des Gerichtsvollziehers. Eine Vollstreckungsmaßnahme eines Richters oder Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) liegt dann...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Zu pfändende Forderung

Rz. 235 Für eine erfolgreiche Forderungspfändung ist Kreativität und eine möglichst umfassende Informationslage über die Vermögenswerte des Schuldners erforderlich. Die am meisten ausgebrachten Pfändungen betreffen die:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Gewahrsam

Rz. 133 Der Gerichtsvollzieher darf bewegliche Sachen, die sich im Besitz des Schuldners befinden, pfänden. Hierbei muss bzw. darf der Gerichtsvollzieher nicht prüfen, ob der Schuldner Eigentümer dieser Sachen ist. Er hat ausschließlich zu prüfen, ob sich die Sachen im Gewahrsam des Schuldners befinden. Lediglich wenn nach außen eindeutig ersichtlich ist, dass der zu pfänden...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Antrag des Gläubigers

Rz. 457 Um seinen Anspruch durchzusetzen, muss der Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellen. Ist das Prozessgericht in erster Instanz das LG, so besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO). Der Gläubiger muss in diesem Fall einen RA mit der Antragstellung beauftragen, ansonsten würde der Antrag als unzulässig abgewiesen werden. Das Zwangsmittel oder die Zwangshöhe muss der Gl...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 461 Das Gericht entscheidet über den Antrag im Beschlussweg (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Vornahme der Handlung, zu der der Schuldner verpflichtet ist, beinhalten sowie das Zwangsmittel (Zwangsgeld oder Zwangshaft). Der gem. § 888 ZPO erlassene Beschluss ist ein Vollstreckungstitel gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Rz. 4...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Gläubiger und Schuldner

Rz. 139 Die nachfolgenden Seiten des Auftrags sind in Module aufgeteilt. Modul A und B betreffen die Angaben zum Gläubiger bzw. Schuldner und sind inhaltlich überwiegend identisch. Der Vollstreckungsauftrag enthält Eingabefelder für einen Gläubiger bzw. einen Schuldner. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder – sofern die genutzte B...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 468 In dem Verfahren gem. § 888 ZPO erfolgt die Kostenfestsetzung gem. § 788 Abs. 2 ZPO durch das Prozessgericht (Zustellungskosten des Urteils, vorgerichtliche Aufforderung an den Schuldner, der Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen, Kosten für den Antrag gem. § 888 ZPO). Rz. 469 Sofern Sie aus dem Zwangsgeld bzw. Haftbeschluss Zwangsvollstreckungsmaßnah...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Eintritt eines Kalendertages

Rz. 80 Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist, § 751 Abs. 1 ZPO. Das Vollstreckungsorgan hat vor Beginn der Zwangsvollstreckung zu prüfen, ob die Bedingung (Eintritt des Kalendertages) eingetreten ist. Nur bei Fälligkeit darf die Vollstreckungsmaßnahme...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 478 Bei der Entscheidung über den Antrag des Gläubigers gem. § 887 ZPO müssen die drei allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss mit dem Antrag im Original eingereicht werden. Sonstige für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden (...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Kosten

Rz. 531 Für den Räumungsauftrag erhält der Rechtsanwalt des Gläubigers eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Der Gegenstandswert für die anwaltliche Vergütungsberechnung richtet sich dabei nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 41 Abs. 2 GKG. I.d.R. ist die einjährige Nettokaltmiete anzusetzen. Rz. 532 Die beim Gerichtsvollzieher entstehenden Räumungs- und Einlagerungskosten s...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Schuldnerschutz

Rz. 428 Der Schuldner kann gem. § 30a ZVG die Einstellung der Zwangsversteigerung für höchstens sechs Monate beantragen. Der Antrag muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen (§ 30b Abs. 1 ZVG) ab Zustellung des Anordnungs- bzw. Beitrittsbeschlusses durch den Schuldner gestellt werden. Der Antrag muss begründet werden. Der Schuldner muss mit seinem Antrag nach § 30a ZVG n...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Pfändung durch einen Unterhaltsgläubiger gem. § 850d ZPO

Rz. 355 Der Unterhaltsgläubiger wird vom Gesetzgeber privilegiert und kann zusätzlich in den sogenannten Vorrechtsbereich vollstrecken. Der Unterhaltsgläubiger ist jedoch nicht verpflichtet, in den Vorrechtsbereich zu vollstrecken, sondern kann auch eine "Normal"Pfändung ausbringen. Will der Gläubiger in den Vorrechtsbereich vollstrecken, so müssen im Formular (Anlage 5 ZVFV...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Zwangsversteigerung

Rz. 410 Die folgenden Ausführungen sind lediglich eine kurze Übersicht. Das Zwangsversteigerungsverfahren ist umfangreich und kann nicht in der hier gebotenen Kürze im Detail dargestellt werden. Nachfolgend erfolgt daher eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Die vergütungsrechtlichen Fragen werden im vergütungsrechtlichen Teil unter § 8 Rdn 636 ff. behandelt. Rz. 411 V...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne Sachpfändungsauftrag

Rz. 153 Verlangt der Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft, so hat er bei Auftragserteilung die Wahl, ob er den Gerichtsvollzieher Beispiel: odermehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Mandant

Rz. 92 Bereits bei Auftragsannahme sollte der Mandant wichtige Informationen zu seinem Kunden einholen bzw. festhalten. Da der Mandant bei Auftragserteilung jedoch nicht davon ausgeht, dass die anstehende Geschäftsbeziehung notleidend wird, geht er häufig zu lasch mit dem Informationsmanagement um. Dabei ist der Mandant immer noch die kostengünstigste Auskunftsquelle. Bei Au...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 11. Pfändung von Bankguthaben

Rz. 362 Die Kontenpfändung gehört auch nach Einführung des Pfändungsschutzkontos im Jahr 2010 zu den meist genutzten und oftmals auch effizientesten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Rz. 363 Häufig meldet sich der Schuldner nach einer Kontenpfändung beim Gläubiger, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und somit wieder frei über sein Konto verfügen zu können. Rz. 364 Seit der Refor...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Versuch einer gütlichen Erledigung

Rz. 152 Unabhängig davon, welche Aufträge der Gläubiger erteilt, muss der Gerichtsvollzieher zunächst gem. § 802a ZPO versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Schuldner herbeizuführen. Kann der Schuldner glaubhaft machen, dass er die Forderung innerhalb von 12 Monaten begleichen kann, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zunächst einen Vollstreckungsaufschub gewähren...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 485 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 486 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Austauschpfändung

Rz. 156 Neuwertige und besonders wertvolle der oben genannten Sachen können jedoch im Wege der sogenannten Austauschpfändung gem. § 811a ZPO durch einfachere preiswertere Gegenstände ersetzt werden. Beispiel: Der Schuldner besitzt einen neuwertigen großen Fernseher im Wert von 9.000,00 EUR. Ein Fernseher ist grds. unpfändbar, kann jedoch durch einen kleineren – preiswerteren ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Rz. 605 In dieser Phase wird versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Ein solcher Versuch mithilfe eines RA oder einer anderen fachkundigen Stelle (z.B. Schuldnerberatungsstelle) ist zwingende Voraussetzung für das weitere gerichtliche Insolvenzverfahren. Rz. 606 Der außergerichtliche Einigungsversuch unterliegt vom Grundsatz her der Privatauto...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Vorschuss der notwendigen Kosten

Rz. 481 Die notwendigen Kosten der Ersatzvornahme hat der Schuldner nach § 887 Abs. 1 ZPO zu tragen, dies ist im Beschluss ausdrücklich festzuhalten. Der Gläubiger kann, muss jedoch nicht, in Vorleistung gehen. Er kann auch mit seinem Antrag nach § 887 ZPO vom Schuldner einen Vorschuss über die voraussichtlichen Kosten verlangen. Rz. 482 Als notwendig werden die Kosten angeseh...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Wirkung und Bedeutung des Beschlusses

Rz. 234 Durch Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner erhält der Gläubiger ein Pfändungspfandrecht, § 804 Abs. 1 ZPO. Ferner wird die Forderung dem Gläubiger gem. § 835 Abs. 1 ZPO zur Einziehung überwiesen. Das bedeutet, dass der Drittschuldner den gepfändeten Betrag nicht nur aufgrund des Pfändungsbeschlusses einzubehalten, sondern auch ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 494 In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Vollstreckungsgegenstand um eine Einzelsache, grds. ist aber auch die Vollstreckung zur Herausgabe einer individuell bestimmten Sachgesamtheit (z.B. einem Warenlager, die Geräte eines Sportstudios oder einer Bibliothek) möglich. Rz. 495 Achtung: Die Herausgabe eines Kindes erfolgt nicht nach § 883 ZPO, sondern vielmehr nac...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 627 Scheitert jedoch auch der gerichtliche Einigungsversuch, so wird das ruhende Insolvenzantragsverfahren wieder aufgenommen und das Insolvenzgericht eröffnet ein sog. vereinfachtes Insolvenzverfahren. Dies geschieht auch, wenn im Antrag bereits die Einschätzung abgegeben worden ist, dass eine gerichtliche Einigung aussichtslos erscheint und die Fortsetzung der Eröffnun...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / dd) Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 160 Findet der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung pfändbare Gegenstände vor, erfolgt die Inbesitznahme durch den Gerichtsvollziehermehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Voraussetzungen

Rz. 388 Es müssen nachstehende Voraussetzungen gegeben sein, damit ein vorläufiges Zahlungsverbot rechtmäßig ist:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Grundbuchamt

Rz. 104 Insbes. vor Vollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen in Immobilien (Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung) sollte vorher ein Grundbuchausdruck beim betreffenden Grundbuchamt eingeholt werden. Die Grundbuchämter werden bei den AG geführt. Der Grundbuchausdruck ist eine Abschrift aller Einträge im Grundbuch. Rz. 105 Im Antrag auf Erteil...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Schuldnerschutzvorschriften

Rz. 499 Die Schutzvorschriften der § 811 ZPO gelten nur in der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung (Sachpfändung), nicht jedoch in der Herausgabevollstreckung. Bei der Herausgabevollstreckung gibt es nämlich bereits einen titulierten Rechtsanspruch hinsichtlich eines konkreten Gegenstandes, so dass evtl. soziale Aspekte bereits im Erkenntnisverfahren berücksichtigt ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden bis 5.000 EUR

Rz. 118 Gem. § 754a ZPO können Aufträge an den Gerichtsvollzieher und gem. § 829a ZPO Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses unter bestimmten Voraussetzungen als "vereinfachte Vollstreckungsaufträge" auf elektronischem Weg erteilt werden, wobei die Vorlage des Vollstreckungsbescheides in Papierform nicht erforderlich ist. Der Vollstreckungsbescheid m...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Reihenfolge der Aufträge und Hinweise

Rz. 193 Es folgen die Module P und Q. In Modul P kann der Gläubiger Angaben zur Reihenfolge der einzelnen Aufträge machen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge dabei fortbestehen muss. Es ist also nicht möglich, den Gerichtsvollzieher anzuweisen z.B. zuerst die Drittauskünfte einzuholen und dann die VA abzunehmen. In Modul Q kann der...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Wirkung

Rz. 396 Das vorläufige Zahlungsverbot hat die Wirkung eines Arrests gem. § 930 ZPO und sichert dem Gläubiger einen entsprechenden Rang innerhalb der Zwangsvollstreckung. Rz. 397 Die entsprechende Pfändung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes bei dem Drittschuldner eingegangen sein, ansonsten verliert das vorläufige Zahlungs...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / E. Einzelne Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 115 Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich nicht um ein immer gleich ablaufendes Verfahren. Vielmehr hängt der konkrete Verfahrensablauf von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Zustellung

Rz. 393 Die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes ist immer durch den Gerichtsvollzieher durchzuführen, eine Zustellung durch einen Boten oder durch die Post ist unwirksam. Rz. 394 Hinweis: Seit der Änderung des § 16 GVO zum 1.6.2023 ist für Zustellungen der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dies hat zu ei...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / B. Vollstreckungsarten

Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung ist nur möglich hinsichtlich von Leistungsansprüchen, also Ansprüchen, die auf einmehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Weitere Anträge

Rz. 360 Das Vollstreckungsrecht sieht aber auch für den Normalgläubiger eine Reihe von Möglichkeiten vor, unter bestimmten Vorsetzungen den Vollstreckungszugriff zu erweitern. Rz. 361 Insbesondere besteht hier für den Gläubiger – sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind – die Möglichkeit, einen Antrag gem. § 850c Abs. 6 ZPO auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberec...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Hat der Gläubiger keine Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners, empfiehlt es sich, zunächst den Gerichtsvollzieher zu beauftragten. Die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers sind in § 802a ZPO bestimmt: Diese lauten wie folgt:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / h) Versteigerungstermin

Rz. 434 Der Ablauf des eigentlichen Versteigerungstermins wird hier nicht näher dargestellt, da dies für die Sachbearbeitung nicht erforderlich ist. Will ein Mandant (also der Gläubiger) am Versteigerungstermin teilnehmen, so kann er sich jederzeit im Internet auf der entsprechenden Seite von diversen Gerichten über den Ablauf von Versteigerungsterminen informieren. Rz. 435 D...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Einfache Vollstreckungsklausel

Rz. 44 In den meisten Fällen ist lediglich eine einfache Vollstreckungsklausel gem. §§ 724, 725 ZPO für die Zwangsvollstreckung erforderlich. Zuständig für die Erteilung der einfachen Klausel ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (UdG), § 724 ZPO, bzw. sofern es sich bei dem Titel um eine notarielle Urkunde handelt, der Notar, der die Urkunde erstellt hat, § 797 Abs. 2 Z...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / III. Pfändungs- und Überweisungsantrag

Rz. 224 Hat der Gläubiger Kenntnis über pfändbare Forderungen des Schuldners (insbesondere z.B. aus Arbeitslohn, Bankverbindung) sollte umgehend die Forderungspfändung eingeleitet werden. Alternativ setzt hier die Vollstreckung ein, wenn der Gläubiger durch die über den Gerichtsvollzieher eingeholte Vermögensauskunft entsprechende Informationen über den Schuldner erlangt hat...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Allgemeines

Rz. 402 In erster Linie dient die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch der Absicherung der einzutragenden Forderung gegenüber möglichen weiteren Gläubigern. Es findet durch die Eintragung lediglich eine Sicherung der Forderung statt, eine Verwertung und damit Befriedigung des Gläubigers findet zunächst nicht statt. Erst wenn eine Zwangsversteigerung oder Zwa...mehr