Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Neuer Anlauf für die Gesell... / 1. Wesensmerkmal: Vermögensbindung

Kerngedanke ist die Bindung des Vermögens der Gesellschaft an das Unternehmen zur Verfolgung der Unternehmenszwecke. Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sind ausgeschlossen. Der gesamte Jahresüberschuss wird thesauriert und steht dem Unternehmen zur Verfolgung der in der Satzung festgelegten Zwecke zur Verfügung. Die Vermögensbindung soll dauerhaft sichergestellt sein –... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Literatur

Rn 79 Altmeyer, Insolvenzverwalterhaftung in Deutschland und den USA, 2022 Baden-Baden; Bachmann/Becker, Haftung des Insolvenz-Geschäftsführers in der Eigenverwaltung, NJW 2018, 2235; Baumert, Geschäftsführerhaftung für Steuern nach Bestellung eines so genannten schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters NZG 2020, 1131; Böhme, Wertmehrungsgebot: Spekulationspflicht für Insolv... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Pflicht zur Erhaltung, Verwaltung und Mehrung der Masse

Rn 22 Die Erhaltungspflicht betrifft zunächst die physische Erhaltung der zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände und umfasst auch entsprechende Sicherungspflichten.[1] Marktübliche (Sach-)Versicherungen sind aufrechtzuerhalten bzw., sofern nicht bestehend oder gekündigt, abzuschließen.[2] Besonderheiten gelten bei einer D&O-Versicherung; sind infolge des sog. claims-made-... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Pflichten gegenüber dem Insolvenzschuldner

Rn 42 Problematisch erscheint demgegenüber, inwieweit dem Insolvenzschuldner ein Schaden erwachsen kann. Soweit die Insolvenzmasse selbst betroffen ist, wird in aller Regel kein an den Insolvenzschuldner nach Abschluss des Verteilungsverfahrens verbleibender Überschuss vorhanden sein, sodass es insoweit an einem Einzelschaden fehlt. Dies kann aber im Einzelfall anders sein, ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Haftung bei Verletzung arbeits- und sozialrechtlicher Pflichten

Rn 71 Eine für den Insolvenzverwalter relevante spezialgesetzliche arbeits- bzw. sozialrechtliche Haftung sieht § 321 SGB III vor.[1] Die pflichtwidrige Errechnung oder Auszahlung des Insolvenzgelds verpflichtet insoweit nach § 321 Abs. 1 Nr. 4 SGB III zum Schadensersatz gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Die für Arbeitgeber geltenden sozialversicherungsrechtlichen Pfli... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Haftung in der Eigenverwaltung

Rn 8 Nicht ganz eindeutig geregelt war, inwieweit § 60 in der Eigenverwaltung gilt. Beim Sachwalter ergibt sich dies unmittelbar aus dem Verweis in § 274 Abs. 1.[1] Ob sich die Haftung in der Eigenverwaltung auch auf die vertretungsberechtigten Organe der Insolvenz beziehen sollte, war demgegenüber umstritten. Bejaht hat die analoge Anwendung zunächst der BGH.[2] In Anknüpfu... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Pflicht zur Inbesitznahme der Masse und zur rechtlichen Realisierung

Rn 18 Die in § 148 normierte Pflicht zur Inbesitznahme, die sich auf sämtliches Massevermögen einschließlich im Ausland belegener Vermögenswerte bezieht[1], verpflichtet nicht nur zur physischen, auf Erhaltung zielenden Inbesitznahme, sondern auch zur rechtlichen Realisierung, was Folge des Übergangs der Verwaltungs- und Verfügungsverbots aus § 80 sowie des Verbots der Einze... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Angestellte des Schuldners

Rn 63 § 60 enthält in Abs. 2 eine ausdrückliche Regelung zur Verantwortlichkeit des Verwalters bei Einsatz von Angestellten des Schuldners insbesondere im Rahmen einer Betriebsfortführung. Auch hier beschränkt das Gesetz die Haftungsanknüpfung jedoch ausdrücklich auf die dem Verwalter obliegenden insolvenzspezifischen Pflichten, zu deren Erfüllung er sich Angestellten des Sc... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Pflichten gegenüber Absonderungsberechtigten

Rn 37 Die Pflichten des Insolvenzverwalters gegenüber den Absonderungsberechtigten sind gesetzlich in §§ 165 ff. präformiert.[1] Gemäß § 170 ist der Insolvenzverwalter Absonderungsberechtigten gegenüber zur Verwertung sowie nach Verwertung zur Erlösauskehr verpflichtet.[2] Da das Absonderungsgut der Verwaltung des Insolvenzverwalters unterfällt, bestehen für ihn insoweit Sor... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geschäftsführer / 6.1 Überversorgung prüfen

Für die betriebliche Altersvorsorge von Gesellschafter-Geschäftsführern stehen grundsätzlich alle Durchführungswege zur Verfügung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage).[1] Das gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder nicht.[2] § 3 Nrn. 63 und 66 EStG si... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geschäftsführer / 4.1 Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer

Geschäftsführer haften für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer (zu 100 %) von den Arbeitslöhnen, inkl. der pauschalen Nachbesteuerung von Sachbezügen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft grundsätzlich jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflich... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Risikomanagement: Krisenprä... / 1 Systematische Krisenprävention: aus den Krisen der Vergangenheit lernen

Krisen sind wie schwarze Schwäne. Eigentlich sollte es sie nicht geben. Aber es gibt sie. Und als disruptive Ereignisse liegen Krisen oft außerhalb der Risikobetrachtungen von Unternehmen. Die Häufigkeit globaler Krisen, die unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen hierzulande haben, nimmt in den vergangenen Jahren stetig zu (Abb. 1). Und es kommt möglicherweise noch schlim... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Besonderer Kündigungsschutz... / 1 Mutterschutz

Dauer und Geltungsbereich des Kündigungsschutzes Nach § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist[1], mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig. Dies gilt auch bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Fehlgeburt.... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Zwangsversteigerung und Insolvenz

Rn. 1221 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auch die Übertragung im Wege der Zwangsversteigerung (BFH v 10.12.1969, I R 43/67, BStBl II 1979, 310) oder auf der Grundlage eines (ausländischen) Insolvenzplans (BFH v 12.05.2015, IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364 Rz 15) ist als eine Veräußerung zu sehen. Rn. 1222 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 vorläufig frei Rn. 1223 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ke... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.3 Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten

Rz. 90 Hinweise darauf, wann es als "unwahrscheinlich" gilt, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten ohne Verwertung von Sicherheiten in voller Höhe begleichen wird, finden sich in Art. 178 Abs. 3 CRR: Das Institut verzichtet auf die laufende Belastung von Zinsen. Das Institut erfasst eine erhebliche Kreditrisikoanpassung, weil sich die Bonität nach der Vergabe des Kredites... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 1700 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldzinsen können auch als nachträgliche WK bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm zu berücksichtigen sein, wenn sie noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der bereits beendeten Einnahmeerzielung stehen (s BFH v 17.07.2024, VIII R 2/24, BFH/NV 2024, 1324). Das ist bei rückständigen Zinsen – Zinsen, für die die Zahlungsverpflicht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Ereignisse unterschiedlicher Schweregrade

Rz. 232 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute sowohl bei Sensitivitäts- als auch bei Szenarioanalysen unterschiedliche Schweregrade berücksichtigen.[1] Rz. 233 Die Szenarien sollten so ausgestaltet sein, dass die Stresstests über den gesamten Konjunkturzyklus hinweg aussagekräftig im Hinblick auf die Stabilität des Institutes sind. Wenn eine Rezession eintritt,... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zuständigkeit von BaFin und Deutscher Bundesbank im Single Supervisory Mechanism

Rz. 131 Die direkte Aufsicht über bedeutende Institute im SSM wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ("Joint Supervisory Teams", JST) der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) sind somit unter der Federführung der EZB in die Beaufsichtigung der bedeutenden Insti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bedeutung des Risikomanagements

Rz. 1 Risiken sind fester Bestandteil der menschlichen Umwelt. Neben gesundheitlichen Risiken, politischen Risiken oder unternehmerischen Risiken existiert eine Vielzahl weiterer Risiken. Ihre Dimensionen rücken dabei häufig erst durch Katastrophen, Unternehmenspleiten, Unfälle oder Krankheiten in das Bewusstsein unserer Gesellschaft. Risiken sind allgegenwärtig. Je offener ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Adressenausfallrisiken

Rz. 4 Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass eine Gegenpartei (eine sogenannte "Adresse", wie z. B. ein Kreditnehmer) nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Institut nachzukommen. Es bezeichnet insofern den potenziellen Verlust, der aus der Nichterfüllung von Verträgen aufgrund der Verschlechterung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Einrichtung von Emittentenlimiten

Rz. 121 Der Begriff "Emittent" geht auf das lateinische Wort "emittens" (ausgeben) zurück. Der Emittent von Wertpapieren ist eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (z. B. ein Unternehmen oder ein Staat), die durch die Ausgabe von Wertpapieren Liquidität generiert. Soweit Institute entsprechende Handelsgeschäfte tätigen möchten, müssen sie dazu ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.6 Aspekte der Sanierungsfähigkeitsprüfung

Rz. 105 Im Rahmen der Sanierungsfähigkeitsprüfung sollte eine Überprüfung der Angaben im Sanierungskonzept, für die gewisse Mindeststandards formuliert werden können, auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgen. Neben einer gründlichen Aufarbeitung der Ursachen für die Krise des Kreditnehmers sollten dabei folgende Aspekte im Vordergrund stehen:[1] die Überprüfung der im S... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.4 Regulatorische Risiken

Rz. 42 Insgesamt haben die regulatorischen Risiken, d. h. die sich aus neuen oder geänderten regulatorischen Vorgaben ergebenden Unwägbarkeiten, in den vergangenen Jahren rasant an Bedeutung gewonnen. Nach dem Ausbruch der Finanzmarktkrise[1] wurden von den internationalen, europäischen und nationalen Gesetzgebern und Regulierungsbehörden im Grunde alle bestehenden Regularie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Vertrauen auf externe Bonitätseinschätzungen

Rz. 126 Die Verwendung externer Bonitätseinschätzungen wurde bis zum Beginn der Finanzmarktkrise[1] als relativ unkritisch angesehen, zumal die anerkannten Ratingagenturen lange Zeit als quasi unfehlbar galten und sich z. B. die Eigenkapitalunterlegung nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) der ersten Säule von Basel III vornehmlich auf deren Urteile stützt. Auch das fehl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Nutzung von Nachrangmitteln im ICAAP

Im Juli 2018 wurde im BaFin-Journal dargelegt, dass aufgrund der mit dem ICAAP verbundenen Zielsetzung der Unternehmensfortführung Kapitalinstrumente, die nur "im Insolvenz- bzw. Abwicklungsfall zur Risikodeckung herangezogen werden können, im ICAAP keine Berücksichtigung finden" sollen. Die DK hält es für dringend geboten, im ICAAP Nachrangmittel grundsätzlich weiterhin als... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Definition "inverser" Stresstests

Rz. 269 Im Unterschied zu den "klassischen" ereignisgetriebenen Stresstests (→ AT 4.3.3 Tz. 1), die zur Abgrenzung teilweise auch als "(Straight) Forward Stresstests" bezeichnet werden[1], geht man bei inversen Stresstests den umgekehrten Weg.[2] Sie werden deshalb als "inverse" Stresstests ("Reverse Stresstests") bezeichnet. Der Ausgangspunkt ist ein vordefiniertes Ergebnis... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Entwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in Deutschland

Rz. 20 Die Aufsicht beobachtet seit 2004 eine deutliche methodische Weiterentwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in deutschen Kreditinstituten. Anfang 2007 hat die Deutsche Bundesbank eine Befragung einzelner Institute zur internen Steuerung durchgeführt. Dabei wurden die Themenbereiche "interner Kapitalbegriff", "Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfes" und "Steue... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Erforderliches Spezialwissen

Rz. 25 Sowohl die Sanierung als auch die Abwicklung können mit hohen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken verbunden sein. Wie bereits angedeutet, besteht z. B. im Hinblick auf die Vergabe von Sanierungskrediten die Gefahr, dass diese Kredite nach einer fehlgeschlagenen Sanierung den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen. In der Folge kann das Institut Schadenser... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der operationellen Risiken

Rz. 1 Operationelle Risiken werden im Gegensatz zu Adressenausfallrisiken oder Marktpreisrisiken vom Institut zwar grundsätzlich nicht bewusst eingegangen, um daraus Erträge zu generieren. Allerdings müssen sich die Institute z. B. bei der Einführung neuer (komplexer) Produkte oder bei Änderungen betrieblicher Prozesse und Strukturen der damit verbundenen prozessualen, recht... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 335 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 18 Abs 1 Nr 3 EStG erfasst alle Arten verwaltender Tätigkeit (BFH BStBl II 1988, 266; 2004, 112), soweit die Vergütungen nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebes anfallen. Eine selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 3 EStG übt nur derjenige aus, der unmittelbar zur Verwaltung fremden Vermögens berechtigt und ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Festlegung der akzeptierten Sicherheitenarten

Rz. 62 Im Idealfall sind die Sicherheitenverträge so ausgestaltet, dass die ausgereichten Kreditmittel inkl. Verzinsung im Fall von Zahlungsstörungen des Kreditnehmers ggf. auch ohne seine Mitwirkung durch Verwertung der Sicherheiten zurückgeführt werden können. Häufig reicht der aktuelle Wert der Sicherheiten allerdings nicht aus, um den ausstehenden Kapitaldienst vollständ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Anforderungen an die Datenhaltung

Rz. 60 Das Institut hat die für eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken und für die Bereitstellung von Informationen relevanten Daten vorzuhalten. Hierunter fallen insbesondere Daten zu Sicherheiten und zur Beziehung zwischen der jeweiligen Sicherheit und der zugrunde liegenden Transaktion (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Es ist einleuchtend, dass... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.3 Standorte für Leistungserbringung sowie Datenspeicherung und -verarbeitung (lit. d)

Rz. 308 Seit der sechsten MaRisk-Novelle haben die Vertragsparteien bei wesentlichen Auslagerungen mit Auslandsbezug im Auslagerungsvertrag die Standorte (d. h. Regionen oder Länder) festzulegen, in denen die Durchführung der Dienstleistung erfolgt und/oder maßgebliche Daten gespeichert und verarbeitet werden. Darüber hinaus ist vertraglich zu vereinbaren, dass das Institut ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.5 Umgang mit allgemeinen Zahlungsmoratorien in der Krise

Rz. 102 Im Hinblick auf die Identifizierung von ausgefallenen Risikopositionen spielen die jeweiligen Umstände eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit COVID-19 hat die EBA darauf hingewiesen, dass öffentliche Moratorien den Zeitraum für das Kriterium der Überfälligkeit verlängern können. Aus Sicht der EBA sollten öffentliche und private Moratorien in dem Maße vergleichbar b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2 Anwendung auf Kunden und Gruppen verbundener Kunden

Rz. 14 Die Institute müssen auch eine einheitliche Anwendung dieser Kriterien auf einzelne Kunden und innerhalb der Gruppen verbundener Kunden sicherstellen (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Auch diesbezüglich sind in beiden Fällen ein paar Besonderheiten zu beachten. Die deutsche Aufsicht hat im Fachgremium MaRisk im Februar 2021 bestätigt, dass damit nicht intendiert sei, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Externe Quellen

Rz. 76 Zu den externen Informationsquellen zählen z. B. die Einschätzungen externer Ratingagenturen, die Millionenkreditmeldungen nach § 14 KWG oder auch entsprechende Medienberichte und Wirtschaftsdienste. Einzelne kreditwirtschaftliche Verbände veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen Analysen und Zukunftseinschätzungen über bestimmte Branchen oder Regionen bzw. über re... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 9 Auslagerung

Rz. 1 Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung von Aktivitäten und Prozessen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen beauftragt wird, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden. Zivilrechtliche Gestaltungen und Vereinbarungen können dabei das ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Allgemeine Anforderungen an institutsinterne Risikotragfähigkeitskonzepte

Rz. 30 Im Grundsatz geht es beim geforderten Risikotragfähigkeitskonzept darum, dass die wesentlichen Risiken des Institutes durch sein Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt sind (→ AT 4.1 Tz. 1) und dabei – unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen – hinreichend konservativ vorgegangen wird. Die Konservativität bei der Bestimmung des Risikodeckungspotenzials häng... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse

Rz. 83 Die Auslagerung von zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen darf nicht dazu führen, dass die Vorsorge für Notfälle vernachlässigt oder sogar komplett ausgeblendet wird. Das wäre insbesondere vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der IT-Auslagerungen für die Institute ein fataler Trugschluss.[1] Rz. 84 Allerdings ist es schon unter Praktikabilitätsgesichtspunkten ka... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Zentraler Kontrahent

Rz. 17 Gemäß § 1 Abs. 31 KWG handelt es sich bei einer "zentralen Gegenpartei" bzw. einem "zentralen Kontrahenten" um ein Unternehmen im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der "European Market Infrastructure Regulation" (EMIR)[1] in der jeweils geltenden Fassung. Danach ist eine zentrale Gegenpartei ("Central Counterparty", CCP) eine juristische Person, die zwischen die Gegenparteien de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Finanzierungsleasing und Factoring

Rz. 27 Nach dem Jahressteuergesetz 2009 werden Finanzierungsleasing- und Factoringunternehmen zwecks Vermeidung gewerbesteuerlicher Nachteile stärker wie Banken behandelt. Im Gegenzug müssen diese Unternehmen jedoch auch höhere bankaufsichtliche Anforderungen erfüllen. Seit dem 25. Dezember 2008 sind daher Unternehmen, die das Factoring oder das Finanzierungsleasing gemäß § ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Alternative Vorgehensweisen

Rz. 129 Die Anforderung eröffnet reichlich Spielraum für Interpretationen. Eine strenge Auslegung des Wortlautes hätte zur praktischen Konsequenz, dass bestimmte Geschäfte nicht mehr durchgeführt werden könnten. So würde der bei einer Vielzahl von Underlyings an eine perfekte Durchschau geknüpfte Aufwand zweifelsohne grenzenlose Dimensionen annehmen. Wenig sinnvoll erscheint... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönliche Ausübung/Vervielfältigungstheorie

Rn. 329 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Vervielfältigungstheorie (s Rn 237) hatte für die Tätigkeiten und Einkünfte iSd § 18 Abs 1 Nr 3 EStG bis in jüngste Zeit weiterhin Bedeutung. Zu den Wesensmerkmalen der (vermögens-)verwaltenden Tätigkeit wurde es angesehen, dass sie in ihrem Kernbereich auf der eigenen persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers beruht. Die Regelungen d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Lehren aus der Finanzmarktkrise

Rz. 16 Bei der Aufarbeitung der Finanzmarktkrise[1] spielt auch das Thema Strategie eine prominente Rolle. So wird etwa von der globalen Interessenvertretung der Finanzindustrie, dem Institute of International Finance (IIF), herausgestellt, dass sich das leitende Management ein besseres Verständnis für die eigene geschäftspolitische Ausrichtung und deren Weiterentwicklung ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i.... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zinsen aus Darlehen

Rn. 671 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zinsen aus Darlehen gehören grds zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (Ausnahme: partiarische Darlehen gem § 20 Abs 1 Nr 4 EStG; s Rn 474 ff; § 20 Abs 8 EStG Subsidiaritätsklausel, s Rn 1570 ff). Rn. 672 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Ausnahmen vom AbgSt-Tarif gem § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bei Darlehen zwischen nahestehenden Personen s... mehr