Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Literatur

Rn 68 Altmeppen, Haftung für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO, ZIP 2023, 721; Arens, Das SanInsFoG – Änderungen im Pflichtenregime für Geschäftsleiter, GWR 2021, 64; Baumert, § 15 b InsO – offene Praxisfragen beim korrigierenden Eingriff des Gesetzgebers in die Rechtsprechung des II. Senats, NZG 2021, 443; ders., Geschäftsleiterhaftung unter § 15b InsO – Brennpunkte der N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.4 Entstehen des Anspruchs, Verjährung

Rn 76 Der Anspruch auf Ersatz des Quotenschadens entsteht erst mit Insolvenzeröffnung bzw. Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse.[232] Vor diesem Zeitpunkt kann überhaupt kein Quotenschaden entstehen. Darüber hinaus steht vorher die Pflichtverletzung noch nicht fest, da dem Leitungsorgan ja verschiedene Handlungsoptionen zur Beseitigung der Krise zur Verfügung stehen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.8.1 Sonderregime für Krisen

Rn 85 Es bestehen Sonderregelungen zur Insolvenzantragspflicht im Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz.[259] Hier ist die Aussetzung bei hochwasserbedingter Insolvenz geregelt. Das Gesetz zur Abmilderung der COVID-19 Pandemie hatte die Antragspflichten temporär verlängert.[260] Im SansInsKG (umbenanntes COVID-1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.3 Rechtsmissbräuchliche Erledigungserklärung

Rn 86 Die in der Möglichkeit, den Insolvenzantrag zurückzunehmen und für erledigt zu erklären zum Ausdruck kommende Dispositionsmaxime findet ihre Grenze in dem Verbot der unzulässigen Rechtausübung aus § 242 BGB.[392] Die Erledigungserklärung kann daher in eng umgrenzten Ausnahmefällen rechtsmissbräuchlich und folglich unzulässig sein.[393] Eine rechtsmissbräuchliche Erledi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2026, Unterbrechung ... / 2 Aus den Gründen:

II. “Die vom Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern … zu bescheidende sofortige Beschwerde ist nach den §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie erweist sich auch als begründet. Denn durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Kostenfestsetzungsverfahren bereits vor Erlass des angefochtenen Kostenfests...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Einseitige Erledigungserklärung

Rn 84 Schließt sich der Schuldner der Erklärung des Gläubigers nicht an, liegt eine einseitige Erledigungserklärung vor.[372] Ihre Zulässigkeit ist mittlerweile unbestritten.[373] In diesen Fällen findet ein einseitiges Erledigungsverfahren statt, in dem das Insolvenzgericht prüft, ob der Antrag überhaupt zulässig und begründet war und sich durch ein nachträgliches Ereignis ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 7 Aufsatzliteratur

Rn 23 Baumert, Konzerninsolvenzrecht: Antraglose Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand und Recht auf gesetzlichen Richter, NZI 2019, 103 ff.; Beck, Perspektiven eines Konzerninsolvenzrechts, DZWIR 2014, 381 ff.; Birnbreier, Begründung und Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands – §§ 3a bis 3d InsO n.F., NZI-Beil. 2018, 11 ff.; Blankenburg, Leitfaden für die Insolvenzgerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2026, Unterbrechung ... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Hamm ist weitgehend zuzustimmen. Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens Gem. § 464b S. 3 StPO sind die Vorschriften der ZPO auf die Höhe des Zinssatzes, das Verfahren und auf die Vollstreckung der Entscheidung die Vorschriften der ZPO entsprechend anzuwenden. Zu den somit entsprechend heranzuziehenden Vorschriften über das Verfahren zählt somit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2026, Unterbrechung ... / Leitsatz

Auch ein Verfahren zur Kostenfestsetzung gemäß § 464b StPO wird durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten entsprechend § 240 ZPO unterbrochen. Diese Verfahrensunterbrechung tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet. OLG Hamm, Beschl. vom 6.11.2025 – III-2 Ws 43/25mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.3.2 Der Anspruch der (vertraglichen) Neugläubiger

Rn 70 Auch den Neugläubigern steht der Schadensersatzanspruch unmittelbar zu. Der Schaden besteht in den Leistungen, die der (Neu-)Gläubiger im Vertrauen auf die Solvenz der Gesellschaft erbracht hat. Der Neugläubiger ist daher so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens rechtzeitig gestellt worden wäre.[200] Bei rechtzeitiger E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Überblick über das Fremdantragsverfahren

Rn 5 Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag eröffnet (s. § 13 Rn. 1 f.). Dieser muss sowohl zulässig als auch begründet sein. Bevor das Insolvenzgericht aber die Begründetheit des Antrags, d.h. konkret das Bestehen eines Eröffnungsgrundes (§ 16) prüfen kann, muss es sich zunächst mit der Frage befassen, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen auch vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5.2 Anträge von Sozialversicherungsträgern

Rn 55 Für Sozialversicherungsträger gelten bei der Glaubhaftmachung der Forderung mittlerweile gewisse Erleichterungen. Auf eine schlüssige Begründung ihrer Forderungen wird verzichtet. Stattdessen reicht es aus, dass durch hinreichende Spezifikation der Forderung, dass Insolvenzgericht in die Lage versetzt wird, zu erkennen, für welche Zeit und in welcher Höhe Ansprüche erh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.3 Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes

Rn 65 Nach Inkrafttreten des § 14 Abs. 1 Satz 2 war zunächst umstritten, ob der Gläubiger das Bestehen eines Eröffnungsgrundes nach der antragsabwendenden Zahlung erneut glaubhaft machen muss.[265] Diese Streitfrage hat der BGH mit Beschluss vom 11.04.2013 entschieden.[266] Der Gläubiger muss das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes auch dann glaubhaft machen, wenn er nach Ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.6 Entfallen der Antragspflicht

Rn 50 Die Antragspflicht entfällt, wenn die Gesellschaft die Insolvenzreife überwindet oder aber wenn das Insolvenzverfahren eröffnet (bzw. mangels Masse abgewiesen) wird. Sie ruht, wenn ein anderer Ersatzantragsverpflichteter den Antrag gestellt hat.[136] Die Ersatzantragspflicht entfällt auch dann, wenn ein primär Antragspflichtiger bestellt wird; denn dann endet die Führu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) Die nach § 15a Absatz 1 Satz 1 antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5 Besonderheiten bei Anträgen öffentlich-rechtlicher Gläubiger

Rn 53 Für die Insolvenzanträge öffentlich-rechtlicher Gläubiger (Behörden, Krankenkassen, Sozialversicherungsträger und Finanzämter) gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für Anträge privater Gläubiger.[200] Auch sie haben eine ihnen zustehende Forderung und das Vorliegen des Eröffnungsgrundes glaubhaft zu machen.[201] Hierbei ist indes zu berücksichtigen, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Insolvenzreife

Rn 16 Voraussetzung der Haftung nach § 15b InsO ist der Eintritt der Insolvenzreife. Diese ist entweder bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17) oder bei Überschuldung (§ 19) gegeben. Das Zahlungsverbot besteht bereits bei objektivem Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, wie sich aus der Regelung in § 15b Abs. 2 S. 2 für den Zeitraum zwischen Insolvenzreife und Antragst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8 Aufsatzliteratur

Rn 102 Bartels, Eröffnungsantrag und Ermessen, ZRI 2025, 501 ff.; Beckmann, Praxis des Weiterlaufenlassens – zum Umgang mit § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO, ZVI 2024, 125 ff.; Berger/Fallak, Streitige und ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, ZRI 2026, 389 ff.; Beth, Zur Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der fortbestehenden Zah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Fristbeginn

Rn 24 Wann die Frist zu laufen beginnt, ist umstritten.[61] Die Rechtsprechung stellt darauf ab, dass die Frist ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem der Geschäftsleiter positive Kenntnis vom Eintritt der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit hat.[62] Die Drei- bzw. Sechswochenfrist ist dabei für Sanierungsversuche zu nutzen, zu deren Prüfung der Geschäftsleiter gegenüber der Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2.2 Tathandlung

Rn 55 Tathandlung ist das gänzliche Unterlassen der oder die nicht rechtzeitige Insolvenzantragstellung. Darüber hinaus stellt Abs. 4 auch die "unrichtige" Antragstellung unter Strafe. Jede wesentliche Unvollständigkeit des Antrags ist daher ebenfalls strafbar.[156] Dies gilt auch seit Einführung des Abs. 6, wobei aber Voraussetzung die rechtskräftige Zurückweisung des Antra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen. 2Das Gleiche gilt für die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Haftung für die Insolvenzverursachung (Abs. 5)

Rn 55 Nach Abs. 5 sind insolvenzauslösende Zahlungen an Gesellschafter durch die Geschäftsleiter verboten. Bereits nach den früheren Spezialvorschriften der §§ 92, 84 AktG a.F., 130a HGB a.F. waren solche Zahlungen verboten, es sei denn, dies war auch bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht voraussehbar.[161] Eine Änderung zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rn 10 In der Prozessrechtswissenschaft war bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts anerkannt, dass "Voraussetzung einer jeden Klage das Vorhandensein eines Rechtsschutzbedürfnisses ist."[25] Die ältere Vollstreckungslehre begriff, dass es sich hierbei um ein universales Erfordernis handeln musste, das nicht allein auf das Erkenntnisverfahren beschränkt sei und übertrug es fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5.1 Anträge der Finanzverwaltung

Rn 54 Der Eröffnungsantrag eines Finanzamtes, der auf Steuerforderungen (§ 37 AO) gestützt wird, setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH als Mindesterfordernis die Vorlage der ergangenen Steuerbescheide und ggf. etwaiger Steueranmeldungen oder Steuervoranmeldungen des Schuldners voraus.[205] Eine Glaubhaftmachung der Forderung kann jedoch ausnahmsweise entbehrlich se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.1 Normzweck

Rn 35 Für die Regelung in Abs. 3 besteht ein praktisches Bedürfnis, denn durch Führungslosigkeit wird der am Geschäftsleiter anknüpfende Gläubigerschutz ausgehebelt.[104] Die Gesellschafter in der GmbH und der Aufsichtsrat in der AG bzw. Genossenschaft sind auch die richtigen Adressaten, um die Gläubigerschutzlücke zu schließen, sind sie doch für die (fortdauernde) Führungsl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.1 Allgemeines

Rn 95 Für das Insolvenzeröffnungsverfahren vor dem Insolvenzgericht werden von der Staatskasse Kosten (Gebühren und Auslagen; § 1 Abs. 1 Satz 2 GKG) erhoben.[421] Hier ist insbesondere die 0,5 Wertgebühr nach Nr. 2311 KV GKG zu beachten, die gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich der antragstellende Gläubiger schuldet. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Betrag der F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4 Anhörung des Schuldners (§ 14 Abs. 2)

Rn 73 Ist der Antrag zulässig (s. Rn. 5 ff.), so hat das Insolvenzgericht den Schuldner gem. § 14 Abs. 2 anzuhören.[315] Dem Schuldner muss die Gelegenheit gewährt werden,, die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vorzubringen, die er selbst als Erwiderung auf den Antrag des Gläubigers für wesentlich hält. Während des Vorprüfungsverfahrens besteht eine solche Pflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2.2 Einredebehaftete und gestundete Forderungen

Rn 15 Wie sich verjährte Forderungen auf das Rechtsschutzinteresse auswirken, ist umstritten. Teilweise wird vertreten, dass eine verjährte Forderung die Antragsberechtigung selbst dann entfallen lässt, wenn der Schuldner die Einrede noch nicht erhoben hat.[44] Da der Insolvenzverwalter nach § 60 Abs. 1 verpflichtet sei, die Verjährungseinrede einzulegen, könne die rechtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.2 Ausgeschiedener Geschäftsleiter

Rn 11 Ein aus dem Amt geschiedener Geschäftsleiter kann den Eröffnungsantrag nicht mehr stellen und ist daher auch nicht antragsverpflichtet.[25] Die wohl überwiegende Auffassung nimmt an, dass trotz der Beendigung der Organstellung fortwirkende Pflichten des vorherigen Organs bestehen, insbesondere zur Information und Veranlassung der ehemaligen Kollegen und des Nachfolgers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2.1 Beginn, Ende und Ruhen der Pflicht

Rn 30 Die Pflicht, den Eröffnungsantrag zu stellen, besteht – vorbehaltlich der Höchstfrist von drei bzw. sechs Wochen –, wenn die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung "offen zutage tritt" (oben Rn. 22). Die Pflicht dauert fort bis zur Insolvenzeröffnung.[87] Ist die Gesellschaft zunächst insolvenzreif und überwindet sie sodann die Krise, erlischt die Insolvenzantragspflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Kritik

Rn 37 Das Tatbestandsmerkmal der Zulässigkeit im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, das Dreh- und Angelpunkt der Auslegung des § 15b Abs. 2 S. 1 ist, hat nach wohl h.M. sein Vorbild in § 2 Nr. 1 COVInsAG.[108] Allerdings nimmt die Bundestags-Drucksache hierauf nicht Bezug! Mit Hinweis auf dieses Vorbild soll bezweckt werden, dass ein großzügiger Maßstab bei der Sorgfaltspflicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Ausgangslage

Rn 1 § 15b regelt rechtformübergreifend die persönliche Haftung von antragspflichtigen Mitgliedern der Vertretungsorganen juristischer Personen und nach § 15b Abs. 6 auch für Geschäftsleiter von Gesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter, für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit: § 17, Überschuldung: § 19) vorgenommen werden. Zuvo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2.3 Forderungshöhe und Anzahl der Gläubiger

Rn 18 Für die Frage ob ein Rechtsschutzinteresse vorliegt, ist die Förderungshöhe unerheblich.[51] Auch geringfügige Forderungen nehmen am Insolvenzverfahren teil.[52] Gerade die beharrliche Weigerung des Schuldners, einen niedrigen Geldbetrag zu begleichen, kann ein Indiz für die eingetretene Zahlungsunfähigkeit sein.[53] Hinzu kommt, dass der Frage, wann eine Forderung als...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.8.2 Antragsfrist bei StaRUG Verfahren

Rn 86 § 42 Abs. 1 S. 1 StaRUG bestimmt, dass bei Rechtshängigkeit einer Restrukturierungssache die Antragspflicht nach § 15a InsO ruht.[262] Tritt aber Zahlungsunfähigkeit ein, sind Anzeigepflichten an das Restrukturierungsgericht vorgesehen (§ 42 Abs. 1 S. 2 StaRUG), wobei durch eine ordnungsgemäße Insolvenzantragstellung nach § 15a InsO diese erfüllte werden.[263]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4 Antragsfrist

Rn 22 Das Gesetz sieht in § 15a Abs. 1 vor, dass der Antragspflichtige spätestens drei Wochen[55] nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen muss. 4.1 Natur der Frist Rn 23 Die Frist in § 15a Abs. 1 ist eine Höchstfrist.[56] Sie darf nicht dazu genutzt werden, vor Antragstellung noch möglichst viel vom Vermögen zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1 Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift dient dem Schutz der (Gesellschafts-)Gläubiger[1] und will sicherstellen, dass mit Eintritt der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit die Krisensituation bereinigt wird, und zwar entweder durch Insolvenzantragstellung oder aber durch Sanierungsmaßnahmen. Damit dient die Vorschrift einerseits der Erhaltung des Gesellschaftsvermögens und andererseits dem Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2.3 Subjektiver Tatbestand

Rn 57 Vorsatz im Sinne des Abs. 4 bedeutet Wissen und (zumindest bedingtes) Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Weiß der Antragspflichtige nicht um die Krise der Gesellschaft, kommt eine vorsätzliche Tatbegehung nicht in Betracht. Unkenntnis bzw. Fehleinschätzung sind mithin als Tatbestandsirrtum zu werten, mit der Folge, dass der Vorsatz entfällt.[160] Rn 58 Fraglich ist, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Juristische Personen

Rn 9 In einer juristischen Person trifft die Antragspflicht nach § 15a Abs. 1 Satz 1 die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler. Erfasst sind mithin GmbH-Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder einer AG, SE oder Genossenschaft, der persönlich haftende Gesellschafter der KGaA bzw. die Liquidatoren einer Abwicklungsgesellschaft. Das korrespondierende Antragsrecht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4. Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes

Rn 45 Neben dem Bestehen der Forderung muss der Gläubiger bei der Antragstellung auch das Vorhandensein eines Eröffnungsgrundes (§ 16) glaubhaft (§ 294 ZPO) machen. Als Eröffnungsgründe kommen bei Fremdanträgen nur die Zahlungsunfähigkeit (§ 17) und die Überschuldung (§ 19) in Betracht. Ausnahmsweise ist die Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes entbehrlich, wenn bereits ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4.2 Glaubhaftmachung der Überschuldung

Rn 52 Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 liegt Überschuldung vor, wenn das Schuldnervermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (rechnerische Überschuldung) und zugleich keine positive Fortführungsprognose besteht. Da der Gläubiger kaum je Kenntnisse von der Buchhaltung des schuldnerischen Unternehmens und dessen bilanzieller Lage haben wird, ist er regelmäßig nicht im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Pflichtenkollision im Steuerrecht

Rn 58 Die Regelung in Abs. 8 ist sehr spät, und zwar erst durch den Rechtsausschuss in das Gesetz (SanInsFoG) eingefügt worden.[169] Sie dient danach dazu, die steuerrechtliche Pflichtenkollision von Geschäftsführern im Zeitraum zwischen Eintritt der Insolvenzreife bis zur Verfahrenseröffnung aufzulösen.[170] Der Geschäftsführer unterliegt der Pflicht zur Masseerhaltung, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.6 Abhängigkeit des Eröffnungsgrundes von der Forderung

Rn 41 Soll der Eröffnungsgrund aus einer Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung substanziiert[139] bestritten, reicht die Glaubhaftmachung nach der st. Rspr. des BGH ausnahmsweise nicht aus.[140] Das Insolvenzverfahren wird vielmehr nur dann eröffnet, wenn die Forderung zur Überzeugung des Insolvenzgerichts feststeht.[141] Hier be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2026, Gesamtschuldne... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Begründung überzeugt nicht. Der Wortlaut des § 100 Abs. 4 ZPO spricht zwar von einer "Verurteilung"; das liegt aber daran, dass der Gesetzgeber hier den Fall eines Urteils im Blick hatte. Wieso soll bei einer Entscheidung durch Beschluss nicht auch eine gesamtschuldnerische Haftung ausgesprochen werden können? So nimmt die Rspr. eine gesamtschuldnerische Haftung ja auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.1 Der Kreis der geschützten Gläubiger

Rn 64 Die Schutzrichtung des § 15a ist eine doppelte, nämlich zum einen das vorhandene Vermögen den bestehenden Gläubigern zu erhalten und zum anderen den Geschäftsverkehr davor zu schützen, mit der insolvenzreifen Gesellschaft in Vertragsbeziehung zu treten. Einbezogen in den Schutzbereich sind alle Gläubiger, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Forderung vor oder nach E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 11 Rückdeckungsversicherung in der Insolvenz (§ 8 Abs. 2 BetrAVG)

Beschäftigte können im Insolvenzfall des Arbeitgebers grundsätzlich eine auf ihr Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung fortsetzen, wenn die ihnen gegebene Versorgungszusage auf die Versicherungsleistung verweist. Das Wahlrecht besteht nicht, wenn die Versicherung in die Insolvenzmasse fällt oder eine Übertragung des Anspruchs auf einen Pensionsfonds durch den PSVaG ber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber sie abgetreten, beliehen oder verpfändet hat. Nicht vom Pensio...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.2 Verfallbare Anwartschaften

Verfallbare Anwartschaften sind im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anzumelden. Nach § 191 Abs. 1, § 198 InsO hat dies zur Folge, dass der auf diese aufschiebend bedingte Forderung nicht auszuzahlen, sondern zu hinterlegen ist. Die Auszahlung hat erst mit Eintritt des Versorgungsfalls an den Arbeitnehmer zu erfolgen. Allerdings hat der PSVaG für diese Anwartschaften d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 1.5 Leistungserbringung, wenn das Werk nicht fertig gestellt wird

Ein besonderes Problem ergibt sich, wenn der leistende Unternehmer das vereinbarte Werk nicht fertig stellen kann, weil der Leistungsempfänger den Vertrag kündigt oder insolvent wird. Kann das Werk nicht fertiggestellt werden und ist auch eine Vollendung des Werks durch den Unternehmer nicht mehr vorgesehen, entsteht insoweit ein neuer Leistungsgegenstand. Es entsteht dann e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Durchführungswege / 4 Durchführungswege im Überblick

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.10 Anpassung

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, alle 3 Jahre die Frage einer Anpassung der Betriebsrente zu prüfen.[1] Bei der Entscheidung über die Anpassung darf der Arbeitgeber seine eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen, und zwar ohne mit dem Betriebsrat oder den Pensionären zu verhandeln. Lässt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, darf sie unterlassen ...mehr