Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen, Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss, Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé, Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach de... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)

• 2021 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter/BMF v. 26.2.2021, BStBl 2021 I, 298/§ 7 EStG Das BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (BMF, Schreiben v. 26.2.2021, IV C 3 - S 2190/21/10002 :013, BStBl 2021 I S. 298) unterstellt bei Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Die Regelung beinhaltet ein Wahlrecht. Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die jeweils in ... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
aaaasdasda
Wirtschaftlichkeit und Förd... / 1.7 Wirtschaftliche Aspekte für die Eigentümer vermieteter Gebäude

Die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes beeinflussen den Wert einer Immobilie. Wer in Deutschland eine solche verkaufen oder vermieten möchte, ist nach § 80 GModG dazu verpflichtet, dem Käufer bzw. Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis enthält die wichtigsten energetischen Kennzahlen des Gebäudes und ordnet dem Gebäude eine Energieeffizie... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
aaaasdasda
Theoretische Grundlagen der... / 5.2 Energieausweise bis 31.12.2026

Energieausweise sind für neu errichtete Gebäude und für Bestandsgebäude, an denen umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, verpflichtend vorgeschrieben (siehe hierzu auch Kap. A.11). Außerdem ist ein Energieausweis erforderlich, wenn ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes, zum Beispiel eine Wohnung, verkauft oder neu vermietet wird. Verkäufer, Ver... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
aaaasdasda
Umsetzung einer energetisch... / 7.1 Monitoring und Kontrolle des Energieverbrauchs

Ein systematisches Monitoring des tatsächlichen Energieverbrauchs nach Abschluss der energetischen Sanierung ist wichtig, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen und nachhaltige Energieeinsparungen zu erzielen. Das Monitoring wird als Kontrollinstrument eingesetzt, um festzustellen, ob die vorab prognostizierten Energieeinsparungen auch eingetreten sind. Sollte der tatsäc... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
aaaasdasda
Umsetzung einer energetisch... / 7.2 Wartung und Instandhaltung

Energiesparmaßnahmen sind keine "Einmal-gemacht-und-fertig"-Lösungen. Um die Energieeffizienz einer Immobilie dauerhaft zu sichern, sind regelmäßige Wartung und Instandhaltung entscheidend. Mit dem GEG 2024 wurden mit den §§ 60a bis 60c erstmals Vorschriften aufgenommen, die Wartung, Instandhaltung und Optimierung von Heizungsanlagen betreffen. Diese Vorschriften wurden zwar... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
aaaasdasda
Umsetzung einer energetisch... / 3 Beantragung und Abwicklung der Förderung

Im Rahmen der Energieberatung wird der Gebäudeeigentümer umfassend über mögliche staatliche Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen informiert. Es empfiehlt sich auch weiterhin, einen Energieberater einzubinden, der die Förderung beantragt, die Vorhaben während der Umsetzungsphase begleitet und die Nachweise darüber führt, dass die Vorschläge ordnungsgemäß umgesetzt... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8 Investmentzertifikate (§ 11 Abs. 4 BewG)

Rz. 97 Anteile oder Aktien, die Rechte an einem Investmentvermögen i. S.d. Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) verbriefen, sind nach § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis anzusetzen. Unter einem Investmentvermögen ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 KAGB jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegt... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
aaaasdasda
Sanieren für die Zukunft – ... / 2 Was sind die Ziele der energetischen Gebäudesanierung?

In Deutschland, einem Land, das bereits dicht bebaut ist, hat die Sanierung bestehender Gebäude einen hohen Stellenwert. Die energetische Gebäudesanierung zielt darauf ab, den Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen deutlich zu senken, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und den langfristigen Wert von Immobilien zu steigern. Dies erfo... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
aaaasdasda
Bestandsaufnahme – Der erst... / 2.8 Wärmebrücken

Die Gebäudehülle ist ein wichtiger Bereich der Bauphysik, da sie das äußere Schutzschild eines Gebäudes darstellt. Eine zentrale Herausforderung in diesem Zusammenhang sind Wärmebrücken. Doch was genau ist eine Wärmebrücke und warum ist dieses Thema wichtig für Eigentümer von Immobilien? Wärmebrücken sind Stellen an der Gebäudehülle, an denen Wärme stärker nach außen abgegebe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.3 Vergleichswertverfahren (§ 182 Abs. 2 BewG, § 183 BewG)

Rz. 527 Nach dem Vergleichswertverfahren werden grundsätzlich Wohnungs- und Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bewertet. Eine Anwendung auf andere Grundstücksarten ist ausgeschlossen. Beim Vergleichswertverfahren wird der Marktpreis i. d. R. aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer Grundstücke abgeleitet. Zur Ermittlung des gemeinen Werts kommt es daher nu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Minderungsausschluss bei unerheblichem Mangel

Rz. 54 Gemäß § 536 Abs. 1 Satz 3 ist die Minderung jedoch ausgeschlossen, wenn die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich eingeschränkt ist. Dies ist der Fall, wenn die Auswirkungen des Mangels derart gering sind, dass sie kaum spürbar sind. Auf den Kostenaufwand für die Beseitigung des Mangels ist dagegen nicht abzustellen. Beispiele: bis auf ... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
aaaasdasda
Eigenbedarf - Keine Informationspflicht des Vermieters über beabsichtigten Verkauf

Leitsatz: Der Vermieter muss den Mieter bei Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags nicht über eine bereits bestehende Verkaufsabsicht aufklären. Normenkette: BGB §§ 573 Abs. 2 Nr. 2, 242 Das Problem: Eine Kündigung kann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen, wenn sie aus Gründen erfolgt, die schon bei Abschluss des Mietvertrags vorlagen. Der Vermieter... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.8 Mietanpassungen

Rz. 48 Grundsätzlich kommt aber bei Nutzungseinschränkungen infolge von Covid-19 ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 in Betracht (BGH, Urteil v. 23.11.2022, XII ZR 96/21, NZM 2023 71 BGH, Urteil v. 13.7.2022, XII ZR 75/21, a. a. O.; BGH, Urteil v. 16.2.2022, XII ZR 17/21, a. ... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
aaaasdasda
Individueller Sanierungsfah... / 3 Besonderheiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften

In Deutschland sind WEGs nach dem Eigenbesitz die zweitwichtigste Eigentumsform im Segment der Mehrfamilienhäuser, insgesamt rund 9 Mio. Wohneinheiten in Deutschland gehören WEGs. Der Sanierungsstand von Mehrfamilienhäusern im Eigentum einer WEG liegt jedoch deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Dies hat mehrere Gründe. Mehrfamilienhäuser, die als WEG organisiert sin... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Brennpunkt: Veräußerung von... / b) Fiktiver Veräußerungsgewinn für nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile (Rechtslage bis 2017)

Bei nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen (i.d.R. Anschaffung nach 2008 oder bestimmte Fonds nach § 21 Abs. 2a, 2b InvStG a.F.) ist zusätzlich der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 zu ermitteln und im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Investmentanteile zu versteuern. Die Gewinnermittlung erfolgt hierbei gem. dem abgebildeten Schema (i.E. s. hierzu ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / 4. Ausblick

Die Änderungen im Neunten StBerRÄndG zum GrStG erwecken den Eindruck, als wäre die dortige Ordnung nach den Exzessen durch die Signing-Closing-Theorie wiederhergestellt. Das kann aber täuschen, da Ungemach in Form neuer drohender Änderungsprozesse anderer Art am Horizont aufziehen. Es stellt sich nämlich die Frage, ob die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG, die im Neunten StBe... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Altersvorsorge / 1 Allgemeines

Die Altersvorsorge ist den letzten Jahren vor dem Hintergrund der ungünstigen demographischen Entwicklung zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers gelangt. Hierbei wurden nicht nur die Rahmenbedingungen für die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch steuerrechtliche Vorschriften geändert bzw. erstmals eingeführt. Wesentliche Bausteine dieser Versorgung sind die gesetzli... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Auswirkungen der Gemeinnütz... / e) Nicht rechtsfähige Stiftung

Der potentielle Erblasser kann Vermögen an Erben, sonst Bedachte oder Dritte mit der Maßgabe zuwenden, bestimmtes Vermögen zu einem von ihm zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck zu nutzen/zu verwalten (ebenso ein Schenker durch Schenkung unter Auflage), z.B. Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Fahrzeuge. Dies kann auch im Wege der Errichtung einer unselbständigen Stiftung erfol... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
aaaasdasda
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 9.2.3 Kennzahlen und Ziele

Die dritte Offenlegungssäule des simplified ESRS E1 umfasst sechs Teilstandards, die sich auf messbare Ziele, Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Kompensation, interne CO2-Bepreisung sowie finanzielle Auswirkungen klimabezogener Risiken beziehen. Gegenüber dem ESRS Set 1 wurden die Teilstandards inhaltlich gestrafft und neu nummeriert. Insbesondere E1-11 (Finanzielle A... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.2 Neue Rechts- oder Billigkeitsgrundlage statt Erfüllung bestehender Ansprüche

Rz. 27 Eine Ausgleichszahlung kann nur insoweit eine Entschädigung sein, als die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Anspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht; anderenfalls liegt kein "Ersatz" für entgangene oder entgehende Einnahmen vor.[1] Nachträgliche Erfüllungslei... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.5 Einkünfte aus ehemaligem Rechtsverhältnis

Rz. 89 Als Einkünfte aus einem ehemaligen Rechtsverhältnis kommen insb. solche aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, aber auch sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 EStG in Betracht. Nachträgliche Einkünfte gem. § 20 EStG entstehen z. B., wenn dem Anteilseigner nach Veräußerung seiner Anteile von der Kapitalgesellschaft noch Ausschüttungen zufließen, oder durch... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.3 Ersatz steuerpflichtiger Einnahmen

Rz. 15 Entschädigungen für Einnahmen, die nicht zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG gehört hätten, werden auch durch § 24 EStG nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.[1] Deshalb fallen Entschädigungen wegen Körperverletzung nur unter § 24 EStG, soweit sie entgangene oder entgehende Einnahmen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit (Verdienstausfall) ersetzen. Beträge fü... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 16 Sonderausgaben sind grundsätzlich nur von unbeschränkt Stpfl. abzuziehen. Für beschr. stpfl. Personen gilt § 10 EStG bis Vz 2016 vollen Umfangs nicht (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG a. F.). Nach bisheriger Auffassung verstieß diese Regelung grundsätzlich nicht gegen Gemeinschaftsrecht, weil personen- und familienbezogene Abzugsbeträge bei beschr. Stpfl. in vollem Umfang im Ans... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.6 Immobilien

Rz. 181 Das Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive muss sich an den Wertentwicklungen am Markt orientieren. Für die Ermittlung des aktuellen Wertes von Immobilien werden in der Regel Wertgutachten hinzugezogen oder anerkannte Wertermittlungsverfahren (z. B. Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren) angewandt, um einen Marktwert für die jeweiligen ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Bewertung von Immobilien im wohnwirtschaftlichen Bereich zum Zeitpunkt der Kreditvergabe

Auch zu diesem TOP erfolgte ein Vortrag entlang der Präsentation mit folgenden Kernaussagen: Vortaxe bzw. Wertindikation kann weiterhin zur Machbarkeitsprüfung, Konditionierung sowie zur Ermittlung der Kompetenzträger verwendet werden, ist aber allein für eine angemessene Sicherheitenbewertung bei Kreditvergabe nicht ausreichend. Eine Bewertung muss: unabhängig von der jeweilig... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.8.2 Anforderungen an die Besicherung mit Immobilien

Rz. 188 Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe hat bei der Bewertung der als Sicherheit dienenden Immobilien grundsätzlich eine Innen- und Außenbesichtigung der Objekte zu erfolgen. Sofern es sich um gut entwickelte und ausgereifte Immobilienmärkte handelt, kann der Wert alternativ auch mittels einer Desktop-Bewertung[1] durch einen Sachverständigen ermittelt werden, die durch for... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in meine selbstgenutzte Immobilie vorübergehend unentgeltlich aufgenommen. Gilt diese Überlassung im Rahmen der Prüfung eines sog. privaten Veräußerungsgeschäfts als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken?

Normalerweise ist der Verkauf einer privaten Immobilie steuerpflichtig ("privates Veräußerungsgeschäft"), wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer in der Zeit zwischen Kauf und Verkauf oder mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor selbst in der Immobilie gewohnt hat (s... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Immobiliensicherheiten

Rz. 47 Sofern die Institute Immobilien als Sicherheiten anerkennen, müssen sie ggf. auch die Anforderungen zur Überwachung und Überprüfung der Immobilienwerte gemäß Art. 208 Abs. 3 CRR beachten. Die EBA erwartet von diesen Instituten, dass sie in ihren Strategien und Verfahren auch die Vorgehensweise und die Häufigkeit der Überwachung/Überprüfung von Immobiliensicherheiten f... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.2 Einsatz von Marktschwankungskonzepten bei Immobiliensicherheiten

Rz. 64 Die Institute können gemäß Art. 208 Abs. 3a CRR zur Überprüfung des Immobilienwertes und zur Ermittlung derjenigen Immobilien, die einer Neubewertung im o. g. Sinne bedürfen, fortgeschrittene statistische oder sonstige mathematische Methoden (Modelle) heranziehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In der Praxis bedienen sich die Institute hierzu teilweise sogen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Anhaltspunkte für den Überprüfungsturnus

Rz. 55 Die Sicherheiten sind ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen. Der konkrete Zeitraum zwischen zwei Überprüfungsterminen hängt von der jeweiligen Sicherheitenart sowie von der Relevanz der Sicherheit für den Risikogehalt des Kreditengagements ab und ist von jedem Institut eigenverantwortlich festz... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i.... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 196 Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z. B. die Energieeffizienz von Gebäuden (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Daneben können sich weitere ESG-Faktoren auf den Wert der Sicherheiten auswirken. So können z. B. Immobilien in Hochwassergebieten enormen Gefahren ausgesetzt s... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Festlegung der akzeptierten Sicherheitenarten

Rz. 62 Im Idealfall sind die Sicherheitenverträge so ausgestaltet, dass die ausgereichten Kreditmittel inkl. Verzinsung im Fall von Zahlungsstörungen des Kreditnehmers ggf. auch ohne seine Mitwirkung durch Verwertung der Sicherheiten zurückgeführt werden können. Häufig reicht der aktuelle Wert der Sicherheiten allerdings nicht aus, um den ausstehenden Kapitaldienst vollständ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Bewertung und Überprüfung von Rettungserwerben

Rz. 129 In der Richtlinie für Rettungserwerbe sind auch die beabsichtigte Haltedauer sowie die Verfahren zur angemessenen Bewertung und Überprüfung der erworbenen Vermögenswerte festzulegen. Da sich ein Institut von einem Rettungserwerb verspricht, durch die Verwertung dieser Sicherheit zu einem späteren Zeitpunkt zumindest einen Teil der ausstehenden Forderungen zurückzuerh... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 1 Dieses Modul stellt vor allem Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft dar. Eine vereinfachte Umsetzung ist zulässig, wenn Größe, Geschäftsschwerpunkte und Risikosituation des Instituts dies rechtfertigen. Rz. 2 Für die Zwecke dieses Rundschreibens werden im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft folgende Bereiche... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / 1. Ausgangsfall

Beispiel Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet sind und bereits jeweils zwei eigene noch minderjährige Kinder haben. F ist Eigentümerin von zwei vermieteten Immobilien mit einem Verkehrswert von jeweils 3 Mio. EUR sowie von einem selbst bewohnten Einfamilienhaus im Wert von ca. 1 Mio. EUR. Zudem... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Bestimmung des Marktwertes

Rz. 68 Immobiliensicherheiten sollten nach Maßgabe von Art. 229 CRR auf der Grundlage ihres Markt- oder Beleihungswertes[1] bewertet werden.[2] Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 74a CRR wird unter dem "Immobilienwert" ebenso der nach Art. 229 Abs. 1 CRR ermittelte Wert einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie verstanden, wobei die Begriffe "Wohnimmobilie" und "Gewerbeimmobilie" näher erläute... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.2 Finanzierung von Gewerbeimmobilien

Rz. 90 Die zusätzlichen Anforderungen dieses Abschnittes gelten nicht für Kreditnehmer, die ihre finanzierte Immobilie für gewerbliche Zwecke selbst nutzen.[1] Insofern geht es an dieser Stelle um jene Finanzierungen, bei denen die Gewerbeimmobilie anschließend verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Rz. 91 Wie bei jeder spezifischen Finanzierung sollten sich die Ins... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Immobiliengeschäfte auf eigene Rechnung zur Ertragsgenerierung

Rz. 88 Die deutsche Aufsicht hatte bereits kurz nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung zur sechsten MaRisk-Novelle in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 2. September 2021 gegenüber der Kreditwirtschaft angekündigt, dass aufgrund der nach ihren Erkenntnissen unter den Geschäftstätigkeiten der Institute deutlich gestiegenen Bedeutung von Immobiliengeschäften mit de... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 3.2 Anforderungen an die Prozesse im Immobiliengeschäft

Rz. 1 Das Institut muss Prozesse für das Immobiliengeschäft einrichten und für diese Bearbeitungsgrundsätze formulieren. Die Entwicklung der Prozesse kann auch im Bereich Markt erfolgen, sofern gewährleistet ist, dass die Qualitätssicherung von einem marktunabhängigen Bereich auf der Basis einer materiellen Plausibilitätsprüfung wahrgenommen wird. Tochterunternehmen können bei... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 3.2.2 Weiterbearbeitung und Überwachung

Rz. 1 Während der Entwicklungsphase von Projekten sind Besichtigungen und Bautenstandskontrollen durchzuführen. Die Abstände sind hierbei unter Risikogesichtspunkten festzulegen. Das Institut muss zudem bei Projekten eine laufende Kostenkontrolle durchführen. Rz. 2 Der Wert von Immobilien ist jährlich zu überprüfen. Wird im Rahmen der jährlichen Überprüfung erkennbar, dass si... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Überprüfung der Sicherheiten im Rahmen der Kreditgewährung

Rz. 166 Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten sind grundsätzlich vor der Kreditvergabe zu überprüfen. Auch nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute zum Zeitpunkt der Kreditvergabe – unabhängig von der Kundengruppe – sicherstellen, dass der Wert aller als Sicherheit dienenden Immobilien bzw. beweglichen Vermögenswerte durch einen internen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.8.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 184 Setzen die Institute externe Sachverständige ein, sollten sie eine Liste zugelassener externer Sachverständiger erstellen und diese bei der Auswahl der Bewerter heranziehen. Diese Liste sollte natürlich Sachverständige umfassen, die sich mit den spezifischen, als Sicherheit dienenden Immobilien bzw. beweglichen Vermögenswerten befassen, die für die Kreditvergabetätig... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Geschäftsbezogener Anwendungsbereich

Rz. 12 Der geschäftsbezogene Anwendungsbereich hat in erster Linie definitorischen Charakter. Die Definitionen sind im Wesentlichen für die Anwendung der besonderen aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen für das Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft von Bedeutung (→ BTO). Zum Teil finden sie auch bei den allgemeinen Anforderungen und bei den besonderen Anforderung... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Tz. 22 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 In Bezug auf die Veräußerung von Immobilien, die die gemeinnützige Körperschaft an andere veräußert, sind die Grundsätze maßgebend, die von der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel entwickelt worden sind (Schauhoff, 2023, § 7 Tz 151). Nach der dort geltenden Drei-Objektgrenze ist der Weg zum gewerblichen Grundstückshandel dann ü... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.9 Kapitalbedarf für Immobilienrisiken

Rz. 122 Auf der Suche nach alternativen Ertragsquellen im Niedrigzinsumfeld haben viele Institute in Immobilien investiert. Dadurch wurden das Immobiliengeschäft und das damit verbundene Immobilienrisiko immer relevanter für deutsche Institute. Im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle wurde hierzu ein neues Modul in den besonderen Teil der MaRisk aufgenommen (→ BTO 3). Das Immob... mehr