Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.3 Rechtsfolge

Rz. 548 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 5, dass 5 % der nach Abs. 1 steuerlich nicht erfassten Bezüge als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gelten. Die Vorschrift regelt damit den Tatbestand (Vorliegen der mit den steuerlich nicht erfassten Einnahmen in Zusammenhang stehenden Betriebsausgabe) und die Rechtsfolge (Nichtabziehbarkeit). Abs. 5 verdrängt damit § 3c EStG in volle...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.3 Überlassung von Wirtschaftsgütern als Vergütung

Rz. 659 Abs. 10 S. 2 dehnt die Anwendung der Regelung des S. 1 auf Einnahmen aus Wirtschaftsgütern aus, die die "andere Körperschaft" (die Sachdarlehensnehmerin) der "überlassenden Körperschaft" als Vergütung für das Sachdarlehen hingegeben hat. Die "andere Körperschaft" kann die für das Sachdarlehen zu leistende Vergütung, statt sie direkt zu zahlen, auch dadurch erbringen,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.1.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 144 Abs. 2 enthält eine sachliche Steuerbefreiung [1] für Körperschaften, die an anderen Körperschaften beteiligt sind. Die Steuerbefreiung ist als Ergänzung zum Ausscheiden der Ausschüttungen einer Körperschaft an den Anteilseigner, der ebenfalls eine Körperschaft ist, aus dem Einkommen nach Abs. 1 konzipiert, jedoch ohne Sonderregelung für Streubesitzbeteiligungen. Unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.2 Fehlende Vorbelastung beim Leistenden

Rz. 110 Abs. 1 S. 2 macht die Anwendung des S. 1, d. h. die Steuerfreistellung von Bezügen einer Körperschaft, davon abhängig, dass diese Bezüge das Einkommen der auskehrenden Körperschaft nicht gemindert haben. Rz. 111 Anwendbar ist diese Regelung auf alle Bezüge, die gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG steuerfrei sind, also nicht mehr nur auf verdeckte Gewinnausschüttungen als sonst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 381 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs bestimmt Abs. 3 S. 4, dass Gewinnminderungen nicht geltend gemacht werden können, die ein zu mehr als 25 % beteiligter Gesellschafter erlitten hat. In S. 5 wird diese Regelung auf Personen, die dem Gesellschafter i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG nahe stehen, ausgedehnt. Die Person des Gesellschafters ist zivilrechtlich zu best...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.3 Umfassende Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025

Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur Kleinunternehmerbesteuerung Die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025 ist ein vielschichtiges Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden an dieser Stelle deshalb nur die wichtigsten Punkte dargestellt. Bis zum 31.12.2024 ist die Kleinunternehmerbesteuerung ausschließlich national aufgestel...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.8 Anschaffungen – Leasing oder Miete statt Kauf

Der Gründer kennt Leasing oft nur im Zusammenhang mit dem Firmen-Pkw. Geleast werden können aber auch Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Kopiergeräte, EDV-Anlagen etc. Leasing ist kein Ersatz, sondern eine sinnvolle Ergänzung für die Unternehmensfinanzierung. Leasing ermöglicht dem Gründer Investitionen ohne den Einsatz von Eigenkapital, sichert also Liquidität. Leasing-Obje...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 4.3 Übernahme eines GmbH-Anteils einer aktiven GmbH

Wesentliche Aufgabe des Steuerberaters ist es, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen. Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und muss den Gründer bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen, und kann dann auch eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und e...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 14.1 Gewerbesteuer

Besteuert werden gewerbliche Unternehmen i. S. d. Einkommensteuerrechts. Eine Kapitalgesellschaft ist ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und unterliegt daher immer der Gewerbesteuer. Seit 2008 werden dem Gewinn alle Entgelte für Schulden zu 25 % hinzugerechnet. Ferner werden auch die Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen teilweise hinzugerechnet....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 253 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Soweit Zinsaufwendungen nach § 4h Abs 1 EStG iVm § 8a KStG nabzb sind, findet eine Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 Buchst a GewStG bei der GewSt nicht statt, da insoweit die Ausgangsgröße (Gewerbeertrag) nicht verringert worden ist. Gegenstand einer Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 Buchst a GewStG können nur Entgelte für Schulden sein, die bei der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil dre Zinsaufwendungen eines Betriebs (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.7 Rechtsfolgen

Tz. 747 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der BFH hat im entschiedenen Fall (s Urt des BFH v 20.07.2016, BStBl II 2017, 66) im Ergebnis offen gelassen, ob er die Nichtabzugsfähigkeit der UK-Beiträge auf § 4d EStG oder auf vGA-Grundsätze begründen will, da beide Begr auf Ebene der Kö zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung führen. Wichtig wird diese Frage aber dann, wenn es zur spät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.2 Eintritt des Besserungsfalles

Tz. 1130 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Tritt der in der Besserungsvereinbarung definierte Besserungsfall ein, ist die urspr ausgebuchte Verbindlichkeit iHd Rückzahlungsbetrags (wieder) als Verbindlichkeit vermögensmindernd einzubuchen (über Aufwand). Besonderheiten gelten, soweit die urspr Ausbuchung nach den Grundsätzen des Beschl des GrS ganz oder tw als (werthaltige) Einlage ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.1 Allgemeines

Tz. 1054 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Anerkennung einer Darlehensvereinbarung hat vor allem auch die Frage der Gestellung von Sicherheiten entscheidende Bedeutung. Die durch den Ausfall einer Darlehensforderung eingetretene Vermögensminderung findet ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn es die Kap-Ges unterlassen hatte, rechtzeitig – also insbes vor Ausreic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Neuregelung

Tz. 10 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Anlass der Einf der Zinsschranke waren vor allem einige "Schwächen" des § 8a KStG aF. Die Fin-Verw hatte den Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen der Finanzierung durch außenstehende Dritte (§ 8a Abs 1 S 3 KStG aF) auf sog Back-to-Back-Sachverhalte begrenzt. Diese einschr Auslegung wurde vom Ges-Geber als zu großzügig empfunden. Vor a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nicht abzugsfähige BA

Rn. 78 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber äußert sich zur Behandlung der nicht abzugsfähigen BA wie folgt (BT-Drs 16/4841, 63): Zitat „Soweit der im zu versteuernden Einkommen enthaltene Gewinn aufgrund außerbilanzieller Hinzurechnungen (zB nicht abzugsfähige BA – § 4 Abs 5) entstanden ist, kann die Steuerermäßigung nicht in Anspruch genommen werden, da diese Beträge t...mehr

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§ 6 Haftung / h) Überschwerungseinrede, § 1992 BGB

Rz. 166 Die Überschwerungseinrede kann nur gegenüber Vermächtnisnehmern und Auflagenbegünstigten erhoben werden,[309] wenn die Dürftigkeit des Nachlasses auf den angeordneten Vermächtnissen und Auflagen beruht. Maßgeblicher Zeitpunkt ist nach überwiegender Auffassung der Zeitpunkt, in dem über die Erhebung der Einrede entschieden wird.[310] Für die Vorgehensweise wird auf §§...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / II. Rechtsfolgen unterlassener Anzeigen

Rz. 19 Unterlässt der Arbeitnehmer die Anzeige einer Nebentätigkeit, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob hieraus ein Schaden resultiert oder nicht. Ändert sich durch die Nebenbeschäftigung nichts an der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und tritt keine arbeitszeitrechtliche Sanktion gegen den Arbeitgeber ein, kann die Anzeigepflicht als arbeitsvertraglicher Pflichtve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.3 Verschmelzung nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Tz. 1179 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach dem Urt des BFH v 21.02.2018 (DStR 2018, 1284) kann eine vGA vorliegen, wenn eine vermögenslose und inaktive Kap-Ges, deren Gesellschafter ihr ggü auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schw-Kap-Ges mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufeinandertreffen nicht abziehbarer BA und steuerfreier Gewinne

Rn. 91 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die herrschende Meinung spricht sich für eine Saldierung außerbilanzieller Hinzurechnungen (zB der GewSt) und außerbilanzieller Kürzungen (zB steuerfreier Gewinnanteile) aus (s Meyer/Sterner, Thesaurierung und Nachversteuerung – BMF-Schreiben und JStG 2009, UbG 2008, 733 Rz 3.2; Thiel/Sterner, DB 2007, 1099; Wacker in Schmidt, 34a EStG Rz 26...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.1 VGA innerhalb des Organkreises

Tz. 1818 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei kstlicher Organschaft iSd §§ 14ff KStG sind vGA der OG an den OT im Allg vorweggenommene Gewinnabführungen; s R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2015. Sie stellen die tats Durchführung des GAV nicht in Frage; ebenso s Gosch (in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 8 Rn 1047) und s Schiffers (in E & Y, vGA/vE, F 4 "Organschaft" Rn 7). Dies gilt auch dann, wenn de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.4 Insolvenzrechtliche Überschuldung

Tz. 636 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Finanzierbarkeit der erteilten Pensionszusage hängt davon ab, ob die Passivierung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtung (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 2 EStG) im Zusagezeitpunkt zur Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde. Anstelle des grds anzusetzenden Anwartschaftsbarwerts gemäß § 6a Abs 3 S 2 Nr 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.7 Arbeitszeitkonten

Tz. 721 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw der Altersversorgung werden auch für Ges-GF Lebens-Arbeitszeitkonten nach dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 ("Flexigesetz"; BGBl I 1998, 688) eingerichtet. Tz. 722 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 In der Regel handelt es sich um folgende Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50 EStG wurde im Jahre 1949 in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) führte vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen zu einer Neufassung des § 50 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

Tz. 889 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Bei Verstoß gegen ein ges oder vertragliches Wettbewerbsverbot kann die Gesellschaft Unterlassung, Schadensersatz und / oder Vorteilsherausgabe (§§ 675, 677 BGB) verlangen. Es entsteht also ein zivilrechtlicher (Geld-)Anspruch. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob durch die (ggf nachträgliche) Aktivierung eines Schadensersatzspru...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Berufungsfrist

Rz. 138 Die Frist für die Einlegung der Berufung beträgt einen Monat (§ 66 Abs. 1 ArbGG). Nach § 517 ZPO handelt es sich um eine Notfrist, die weder verlängert noch verkürzt werden kann (§ 224 ZPO). Die Frist beginnt mit der Zustellung einer vollständigen Urteilsausfertigung oder beglaubigten Abschrift, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung des Urteils ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Vorschriften über das Wahlverfahren

Rz. 271 Das "Wahlverfahren" ist durch Verstöße gegen die §§ 9 bis 18, 20 BetrVG und die Normen der Wahlordnung betroffen.[549] Als in der Praxis häufig auftretende Verstöße sind hier beispielhaft zu nennen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.1 Allgemeine Grundsätze

Tz. 567 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 6a Abs 1 Nr 3 EStG setzt die Bildung einer Pensionsrückstellung voraus, dass die Pensionszusage schriftlich erteilt ist und eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der zugesagten künftigen Leistungen enthält. Bei Ges-GF ist sowohl für die Erteilung der Zusage als auch einer späteren Änderung die Gesellschafterversam...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.2.3 Folgen einer fehlenden angemessenen Probezeit

Tz. 625 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Negative bilanzielle Folgen können sich bei einer zu früh erteilten Pensionszusage nicht ergeben; § 6a EStG sieht insoweit keine Begrenzung vor. Zuführungen zu einer Rückstellung für eine Pensionszusage, die ohne Beachtung der unter Fremden üblichen Probezeit vereinbart worden ist, werden aber (außerbilanziell) als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Mit dem 1.1.2012 hat der Gesetzgeber die seinerzeit erst seit weniger als vier Jahren bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes um teils verwirrend ähnliche Regelungen zur (noch weitergehenden) Verbesserung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege – so § 1 FPfZG – ergänzt. Kern des Gesetzes über die Familienpflegezeit ist neben der Möglic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1 Überhöhter Kaufpreis für Anschaffungen durch die Kapitalgesellschaft

Tz. 985 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erwirbt eine Kap-Ges ein Grundstück von ihrem Gesellschafter zu einem unangemessen hohen Entgelt, liegen uE AK nur iHd angemessenen Kaufpreises vor. § 255 Abs 1 HGB definiert AK als Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Aufwendungen werden in d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Organkreis

Tz. 1804 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Hauptfälle der vGA im Organkreis sind – wie auch außerhalb von Organschaften – unangemessene Vergütungen bei schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen OG und OT. Beispielsfälle für vGA bei Organschaften: Die OG liefert Waren oder erbringt Dienstleistungen verbilligt an den OT. Der OT veräußert WG zu einem zu hohen Preis an die OG. Der OT erbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.3 Verzicht auf ein Ausgabeaufgeld durch einzelne Gesellschafter

Tz. 1458 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird bei einer Kap-Ges eine Kap-Erhöhung gegen Einlage beschlossen und nehmen nicht alle bisherigen AE an der Kap-Erhöhung teil, liegt eine nicht verhältniswahrende Kap-Erhöhung vor. Ein vGA-Problem ergibt sich in diesen Fällen dann, wenn die Einlage der an der Kap-Erhöhung teilnehmenden AE nicht dem Wert der erhaltenen Anteile entspricht; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.12.4 Zeitlicher Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen bei Tantiemen

Tz. 520 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 In beiden Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass die nach § 8 Abs 3 S 2 KStG vorzunehmende Einkommenskorrektur und die Prüfung der Einlagenrückgewähr nach § 27 KStG sowie die Versteuerung beim AE regelmäßig zeitlich auseinanderfallen, da die gewinnmindernde Einbuchung des Tantiemeaufwands meistens nicht im selben Jahr erfolgt, in dem die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.10 Berechnungsendalter bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 600 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Frühere Verwaltungslinie: Nach R 6a Abs 8 S 1 EStR 2012 war der Berechnung von Pensionsrückstellungen bei beherrschenden Ges-GF – nach Geburtsjahrgängen gestaffelt – zwar grds die vertraglich vorgesehene Altersgrenze, aber mind eine Altersgrenze von 65 Jahren (Geburtsjahrgänge bis 1952) 66 Jahren (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1961) bzw 67 Jahren (G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 1 S 1 EStG, der gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gilt, sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs abzb, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA beläuft sich nach § 4h Abs 1 S 2 EStG auf 30 % des um die Zinsaufwendungen und um die nach § 6 Abs 2 S...mehr

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zfs 12/2024, Keine Zusammen... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, da der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer den Betrag von 20.000 EUR nicht übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). [6] Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts. Dieses Interes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarif

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die tarifliche Steuer berechnet sich entsprechend § 50 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG nach § 32a Abs 1 EStG, mithin nach dem zvE. Dies gilt jedoch nur bei Durchführung eines Veranlagungsverfahrens. Im Übrigen sind die Abzugsteuersätze für KapSt nach § 43a EStG, für LSt nach § 38b EStG und für Abzugsteuern iSd 50a Abs 2 EStG einschlägig. Nicht berücksicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.8 Rechtsfolgen bei Nutzung einer Geschäftschance durch den Gesellschafter

Tz. 948 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nutzt eine Kap-Ges eine sich ihr bietende Geschäftschance nicht selbst, sondern überlässt sie diese unentgeltlich an ihren Gesellschafter, führt dies dann und insoweit zu einer vGA, wie sie von einem fremden Dritten ein Entgelt verlangt (und auch bekommen) hätte. Unabhängig vom Zivilrecht führt die Nutzung einer Geschäftschance durch den Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachversteuerungsbetrag

Rn. 125 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Ausgehend von den obigen Ausführungen ist der Nachversteuerungsbetrag wie folgt zu ermitteln (s Dörfler/Graf/Reichl, Die geplante Besteuerung von Personenunternehmen ab 2008 – Ausgewählte Problembereiche des § 34a EStG im Regierungsentwurf, DStR 2007, 645, 648):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 129 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Als EK-Quote bezeichnet § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3 EStG das Verhältnis des EK zur Bil-Summe. Maßgebend ist die EK-Quote auf den vorangegangenen Abschlussstichtag (s § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 1 EStG; zu Anpassungsüberlegungen s Scheunemann/Socher, BB 2007, 1144, 1150). Die miteinander zu vergleichenden EK-Quoten des Konzerns und des Betrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuerfreie Gewinne

Rn. 88 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Steuerfreie Gewinnanteile sind Bestandteil des Steuerbilanzgewinns, jedoch können sie selbst nicht Gegenstand der Tarifbegünstigung nach § 34a EStG sein. Unter steuerfreie Gewinne können ua die steuerfreien Gewinnanteile nach § 3 Nr 40 EStG als auch Gewinne aus Freistellungsbetriebsstätten subsumiert werden. Sie sind zwar zunächst als Teil d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verhältnis zum Europarecht

Tz. 31 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zu berücksichtigen sind die Niederlassungsfreiheit des Art 49 AEUV (Art 43 EGV) sowie die Kap-Verkehrsfreiheit gem Art 63 AEUV (Art 56 EGV). In der Lit wird die Auff vertreten, die Zinsschranke verstoße gegen diese Grundfreiheiten (zB s Körner, Ubg 2011, 610, 616; s Homburg, FR 2007, 717, 723; s Musil/Volmering, DB 2008, 12, 15ff; s Knopf/Br...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Betrieb iSd § 4h EStG

Tz. 45 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 4h Abs 1 S 1 EStG regelt die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen eines Betriebs, ohne den Begriff "Betrieb" näher zu definieren (s Heintges/Kamphaus/Loitz, DB 2007, 1261). Dabei kommt der Abgrenzung des Begriffs grundlegende Bedeutung zu, da damit einerseits bestimmt wird, welche Zinsaufwendungen und -erträge in die Ermittlung der Nettozins...mehr