Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.3 Mehrstöckige Personengesellschaften

Von einer mehrstöckigen Personengesellschaft spricht man, wenn eine Personengesellschaft (Obergesellschaft) selbst an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligt ist. Für solche Fälle sieht § 35 Abs. 2 Satz 5 EStG eine Sonderregelung vor, die sicherstellt, dass die Steuerermäßigung aufgrund des Gewerbesteuer-Messbetrags der Untergesellschaft bis zur natü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.1 Grundfall

Der Gewerbesteuer-Messbetrag ist für jeden Gewerbebetrieb gesondert zu bestimmen. Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbebetriebe bzw. hält neben einem Einzelunternehmen eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sind die einzelnen Gewerbesteuer-Messbeträge getrennt zu ermitteln, mit dem Faktor 4 zu vervielfältigen und auf die zu zahlende Gewerbesteuer zu begrenzen. We...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.5 Anrechnungsüberhänge

Anrechnungsüberhänge können z. B. daraus resultieren, dass einkommensteuerlich negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, eine Gewerbesteuer-Belastung jedoch aus Hinzurechnungen nach § 9 GewStG entsteht, einkommensteuerlich zwar positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, die Höhe der Einkommensteuer wegen anderer negativer Einkünfte die Gewerbesteuer-Anrechnung beg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zollwertrechtliche Behandlung von Druckvorlagen für Umschließungen, Beistellungen sowie auf Beistellungen entfallender Einkaufsprovisionen; Zollwert von Warenzusammenstellungen

Leitsatz 1. Sind die Kosten für die im Zollgebiet der Union erfolgte Erstellung von Druckvorlagen für Umschließungen dem Transaktionswert nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii des Zollkodex (ZK)/Art. 71 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii des Zollkodex der Union (UZK) oder nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv ZK/Art. 71 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv UZK hinzuzurechnen, wenn die im Zoll...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen

Leitsatz 1. Die Kosten für die Anmietung von Werbeträgern können auch bei einem Dienstleistungsunternehmen zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) führen, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum des Dienstleistungsunternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würden. 2. Für die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen kommt es ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / IV. Inkongruenz am Beispiel der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG

Wie vorstehend dargestellt, unterliegen die Beträge, die in den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG fallen, ohne zugleich der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG zu unterfallen, auf Ebene der KGaA grundsätzlich nicht der GewSt, da sie nach den allgemeinen Vorschriften über die Gewinnermittlung als Betriebsausgabe abgezogen wurden. Soweit diese Beträge jedoch die...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Werbung auf Bussen und Bahnen

Leitsatz Werden Außenflächen an Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs "angemietet", um darauf Werbung anzubringen, ist der Aufwand bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewStG hinzuzurechnen. Sachverhalt Eine GmbH hatte die Verkehrsmittelwerbung zum Geschäftsgegenstand. Dazu platzierte sie für ihre Kunden Werbung an und in Fahrzeugen (insbesondere Bussen und Bahnen) des ÖPNV. Die GmbH hatte mit den Verkehrsbetrieben und mit den Werbekunden entsprechende V...§ 8 Nr. 1 Buchst. d) GewStGmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / b) Gewerbesteuerliche Aspekte

Soweit es die GewSt betrifft, erfolgt die Besteuerung jedoch auch bei Personengesellschaften auf Ebene der Gesellschaft, da der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand nach § 2 Abs. 1 GewStG für Rechnung der Gesellschaft betrieben wird, so dass diese gem. § 5 Abs. 1 GewStG die Steuerschuldnerin ist. Insoweit ergeben sich grundsätzlich keine Unterschiede zu dem für Kapitalgesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / VI. Überlegungen zu Neuregelung

Orientierung an dem für Mitunternehmer geltenden Besteuerungsregime: Eine Neuregelung sollte sich nach der hier vertretenen Auffassung an dem für Mitunternehmer geltenden Besteuerungsregime orientieren: Zwar ist der phG kein Gesellschafter einer Personengesellschaft, jedoch sind auf ihn umfassend die für den Komplementär einer KG geltenden Vorschriften anzuwenden, wodurch diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / V. Systematik der Besteuerung des phG

Die Einordnung der vorstehend aufgezeigten Inkongruenz zwischen der gewerbesteuerlichen Behandlung bestimmter Sondervergütungen von phG einerseits und der Behandlung dem Grunde nach identischer Sondervergütungen von Mitunternehmern andererseits kann nur unter Zuhilfenahme der Systematik der Besteuerung von phG erfolgen. Es entspricht der laufenden BFH-Rechtsprechung, dass die Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / III. Vergleich zu dem verworfenen Gesetzentwurf

Vor dem Hintergrund der systematischen Erwägungen des erkennenden Senats ist auch der in dem Urteil angeführte Gesetzentwurf für den § 35 EStG vom 15.2.2000 von Interesse, da dieser die Verankerung eines rechtsformspezifischen Aufteilungsschlüssels im Gesetzeswortlaut vorsah.[12] Dieser sollte sich ergeben aus dem Verhältnis des dem phG zuzurechnenden Gewinnanteils zzgl. der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Anwendung des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf eine Sparkasse in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts

Leitsatz Die für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts geltende Vorschrift des § 8b Abs. 6 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), die den persönlichen Geltungsbereich von § 8b Abs. 1 bis 5 KStG (und damit auch z.B. von Abs. 3 Satz 3 zur Einkommenserhöhung bei Teilwertabschreibungen) erweitert, ist weder durch Auslegung noch im Wege der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 3.1 Typisch Still

Bei der typisch stillen Gesellschaft unterliegt nur der Inhaber des Handelsgeschäfts mit seinem Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Das Entgelt an den typisch stillen Gesellschafter ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 8 Nr. 1c GewStG hinzuzurechnen; dies gilt unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Praxis-Beispiel Hinzurechnungen typisch S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 3.2 Atypisch Still

Liegt eine atypisch stille Gesellschaft vor, wird es etwas exotisch: Objekt der Gewerbesteuer und Träger der Gewerbesteuerpflicht ist die Mitunternehmerschaft, dagegen ist Subjekt der Gewerbesteuer der Inhaber des Handelsgeschäfts. Daraus folgt, dass der gesondert und einheitlich festgestellte Gewinn der Mitunternehmerschaft der Ermittlung des Gewerbeertrags zugrunde gelegt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 3.2 Steuerrechtliche Einkünfteermittlung

Bei einer Zebragesellschaft bzw. einem betrieblichen Gesellschafter können folgende Besonderheiten zu beachten sein: Die mitunternehmerische Sonderregelung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist bei einer Zebragesellschaft nicht anzuwenden, sodass z. B. keine Hinzurechnung für eine Tätigkeitsvergütung erfolgt. Im Betrieb des Gesellschafters können hingegen noch Mieterträge aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 6.2 Gesellschafter

Die anteiligen Einkünfte des betrieblichen Gesellschafters aus der Zebragesellschaft sind somit nicht mit Gewerbesteuer belastet. Damit kommt bei ihm auch keine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2 GewStG bzw. bei einem Verlust keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG in Betracht. Der Gewinnanteil aus einer Zebragesellschaft ist kein Gewinn aus einer Mitunternehmerscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.3.3 Behandlung beim Inhaber

Auch wenn steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft gegeben ist, gehört das Geschäftsvermögen zivilrechtlich nur dem Inhaber des Betriebs; es gibt kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Beteiligung des atypisch Stillen am Betriebsvermögen ist nur schuldrechtlicher Natur. Damit wird die vom Stillen geleistete Einlage in der Bilanz des Geschäftsinhabers auch als Verbindlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.6.2 Nachteile

Hinzuweisen ist aber auch auf ein paar kritische Punkte, die sich bei einer GmbH & atypisch Still nachteilig auswirken können. Von einer atypisch stillen Gesellschaft ist abzuraten, wenn der stille Gesellschafter zugleich hohe Vergütungen von der GmbH erhält, z. B. seine Tätigkeitsvergütung als Geschäftsführer. Denn durch die Hinzurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.4 Erhöhung des Kürzungsbetrages bei zuvoriger Hinzurechnung (§ 11 Abs. 5 S. 2)

Rz. 534 Dabei erhöht sich der Kürzungsbetrag nach Satz 1 um insoweit vorgenommene Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 5 in Verbindung mit § 9 Nr. 7 oder 8 GewStG (§ 11 Abs. 5 S. 2 AStG). Dies betrifft Fälle, in denen ein Bezug (teilweise) nicht einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige ist, wegen § 8 Nr. 5 GewStG aber einer grds. vollen Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Rz. 535 De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.1 Antragsgebundene Anrechnung bei Hinzurechnung auf Zwischenebene

Rz. 270 Nach § 12 Abs. 2 AStG ist in Ergänzung zu Abs. 1 auch eine auf Ebene der vermittelnden Gesellschaft bzw. Betriebsstätte im Rahmen einer vorgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung erhobene Steuer anrechenbar. Die Anrechnung nach § 12 Abs. 2 AStG erfolgt im Unterschied zur Anrechnung nach Abs. 1 nur auf Antrag des Stpfl. Es gelten dieselben Grundsätze wie bei dem Antrags...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.5 Anwendungsbeispiele

Rz. 543 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, Kürzung der Dividende gemäß § 9 Nr. 7 GewStG Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. Das Wirtschaftsjahr d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.7.1 Einlage

Rz. 559 Hält ein Steuerpflichtiger die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft im Privatvermögen und legt dieser die Beteiligung in ein gewerbliches Betriebsvermögen ein, unterliegen die Hinzurechnungsbeträge ab dem Erhebungszeitraum, in dem die Einlage erfolgt, auch der Gewerbesteuer. Erhält der Steuerpflichtige anschließend Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 oder erz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.3 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG anderer Gewinnverteilungsmaßstab

Rz. 376 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG entspricht mit Ausnahme von marginalen redaktionellen Änderungen der Vorschrift des § 7 Abs. 5 AStG a. F. vor ATAD-UmsG. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift – systematisch zutreffend – in § 7 Abs. 1 AStG umgegliedert. Die Vorschrift modifiziert die Rechtsfolge (Hinzurechnungsquote) des § 7 Abs. 1 S. 1 AStG, in dem anstelle der Beteiligung am Nennk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.2 Kein Ansatz eines negativen Hinzurechnungsbetrags (Satz 2)

Rz. 177 Der Hinzurechnungsbetrag darf nicht negativ sein. § 10 Abs. 1 S. 2 AStG schließt die Hinzurechnung negativer Einkünfte gesetzlich aus. Die Vorschrift entspricht dem § 10 Abs. 1 S. 4 AStG a. F. Ein negativer Hinzurechnungsbetrag ist nicht anzusetzen. Im Verlustfall ergibt sich ein Hinzurechnungsbetrag von null. Rz. 178 Eine Verrechnung von Verlusten einer Zwischengesel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.2 Rechtsfolge

Rz. 61 In der Rechtsfolge verweist § 16 Abs. 1 AStG ausschließlich auf § 160 Abs. 1 AO, wonach Absetzungen insoweit nicht vorgenommen werden dürfen, als der Stpfl. die vom FA verlangten Angaben nicht (hinreichend) macht. Daraus folgt, dass dem Stpfl. ein echtes Wahlrecht zusteht, ob er seinen Offenlegungspflichten nachkommt oder ob er die Rechtsfolge von § 160 S. 1 AO in Kau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.7.1 Unmittelbare und mittelbare Beteiligung am Nennkapital

Rz. 327 § 7 Abs. 1 S. 1 statuiert, dass die steuerpflichtige Hinzurechnung der Zwischeneinkünfte "bei dem unbeschränkt Stpfl. entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung am Nennkapital" erfolgt. Im Vergleich zur Vorgängerregelung erfasst § 7 Abs. 1 S. 1 AStG nunmehr auch die direkte Zurechnung von Zwischeneinkünften aus mittelbaren Beteiligungen. Die Erfassu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.3 Zweck

Rz. 16 Auch überwiegend aktiv tätige ausländische Gesellschaften erzielen teilweise Einkünfte, die nicht unter den Aktivkatalog subsumiert werden können und somit als schädliche passive Einkünfte zu qualifizieren sind. Sofern diese passiven Einkünfte nicht unter Anwendung der funktionalen Betrachtungsweise unschädlichen aktiven Einkünften zugeordnet werden können[1], müsste ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 13 AStG betrifft die Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften und befindet sich im vierten Teil des AStG unter der Überschrift "Hinzurechnungsbesteuerung". Die Norm unterteilt sich in fünf Absätze, wobei der Grundtatbestand und die Rechtsfolge in § 13 Abs. 1 AStG enthalten sind. Die Norm wird als "erweiterte" oder "verschärfende" Hinzurechnungsbesteuerung bezeichne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 64 Gemäß § 21 Abs. 4 S. 4 AStG wird als Anfangsbestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens zum 31.12.2021 die Summe der Hinzurechnungsbeträge erfasst, die beim Stpfl. gem. § 10 Abs. 2 AStG a. F. für die Vz 2015–2022 der Besteuerung unterlagen, soweit sie nicht nach § 3 Nr. 41 EStG a. F. steuerfrei sind. Mithin werden nur insoweit Hinzurechnungsbeträge der maßgeblichen Vz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.1.1 Erhöhung der Kapitaleinkünfte

Rz. 188 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG zu den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Gesetzlich wird der Hinzurechnungsbetrag zwar den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Gleichwohl handelt es sich nach Auffassung des BFH um einen "Einkünfteerhöhungsbetra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Die Norm richtet sich in persönlicher Hinsicht zunächst allgemein an die Stpfl. Dies ist dahingehend zu konkretisieren, dass zur Aufklärung die an der ausländischen Gesellschaft beteiligten Stpfl. verpflichtet sind. Eine Definition der Stpfl. findet sich in § 33 AO, wonach auch Haftungsschuldner inbegriffen sind. Erfasst werden grundsätzlich Steuersubjekte, die dem ES...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.6 Keine Beherrschung

Rz. 69 Durch die Klarstellung in § 13 Abs. 1 S. 1 AStG, dass die Hinzurechnungsbesteuerung eintritt, "auch wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 1 AStG im Übrigen nicht erfüllt sind", wird deutlich, dass das Beherrschungserfordernis der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung keine Anwendung findet. Denn weitere Voraussetzungen als das Beherrschungserfordernis sieht § 7 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 30 § 5 AStG enthält keinen eigenständigen Steuertatbestand. Eine Steuerbelastung ergibt sich erst aus § 2 bzw. § 4 AStG. § 5 AStG steht insoweit auch nicht in Konflikt mit DBA, zumal die Zurechnung von Einkünfte nicht Gegenstand der Regelungen in DBA ist.[1] Insoweit unterscheidet sich die Regelungstechnik des § 5 ("Zurechnung") von der der §§ 7 ff. ("Hinzurechnung"). Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.2.2 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 286 Die Vorschrift § 10 Abs. 3 S. 2 Halbs. 2 AStG stellt die Ermittlung des Gewinns (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) durch Anwendung des § 4 Abs. 1 EStG sicher. Infolge des durchzuführenden Betriebsvermögensvergleichs sind sog. Hinzurechnungsbilanzen für die Zwischengesellschaft aufzustellen. Die Hinzurechnungsbilanzen können unter Beachtung der nach deutschem Steuerrecht zu beac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.1 Zurechnung

Rz. 65 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eine "Zurechnung" bestimmter Einkünfte bei der Person i. S. d. § 2 an. Gemäß dem Verständnis der Verwaltung werden demnach die Einkünfte so behandelt, als wären sie von der zwischengeschalteten Gesellschaft tatsächlich erzielt worden, während die sich ergebenden Besteuerungsfolgen bei der Person i. S. d. § 2 AStG eintrete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 8 AStG umfasst seit seiner Änderung durch das ATADUmsG 5 Absätze. Die Regelungsinhalte lassen sich in zwei Bereiche unterteilen. § 8 Abs. 1 und Abs. 5 definieren den sachlichen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung. § 8 Abs. 2 bis Abs. 4 regelt eine Ausnahme vom sachlichen Anwendungsbereich – und somit von der Hinzurechnung –, die nur in Sachverhalten mit E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.2.1 Einführung des § 8 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 11 § 8 AStG wurde im Zuge der Einführung des Außensteuergesetzes im Jahr 1972[1] als Teil der Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung ins Gesetz aufgenommen. Die damalige Gesetzesfassung umfasste 3 Abs., von denen 2 bis zur Reform durch das ATADUmsG im Kern fortbestanden – namentlich der Aktivkatalog in § 8 Abs. 1 AStG und die Regelung der Niedrigbesteuerung in §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.2.3 Änderungen durch MinBestRL-UmsG

Rz. 31 Mit dem MinBestRL-UmsG kommt der Gesetzgeber der immer wieder erhobenen Forderung einer Senkung der ASt-Niedrigsteuergrenze aufgrund von erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit und Unionskonformität (zu spät) nach. In § 8 Abs. 5 AStG wird die Niedrigsteuergrenze für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung von 25 % auf 15 % gesenkt. Dies gilt erstmals für die Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.4 Verfahren

Rz. 110 Aus verfahrensrechtlicher Sicht ist Folgendes zu beachten: Über die Feststellung der relativen gesellschaftsbezogenen Freigrenze ist im Rahmen der gesonderten Feststellung gem. § 18 Abs. 1 AStG zu entscheiden. Sollte die relative Freigrenze unterschritten sein, ist für das den Feststellungsbescheid erlassende FA nicht zwangsläufig ersichtlich, ob auch die absolute ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.7 Ausgleichsposten (§ 1 Abs. 5 S. 6 AStG)

Rz. 334 Ausgleichsposten (§ 4g EStG): § 1 Abs. 5 S. 6 AStG normiert, dass die Regelungen des § 1 AStG die Möglichkeit zur Bildung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG nicht beeinträchtigen. Für die Errichtung eines solchen Ausgleichspostens bleiben die Voraussetzungen einer Entstrickungsnorm entscheidend, wie sie in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG oder § 12 Abs. 1 S. 1 KStG festgelegt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.6.2 § 7 Abs. 3 Satz 1 AStG

Rz. 442 Zur Definition der nahestehenden Person rekurriert § 7 Abs. 3 S. 1 AStG auf § 1 Abs. 2 AStG. Dem Stpfl. ist eine Person nahestehende Person, wenn zwischen ihr und dem Stpfl. eine wesentliche Beteiligung,[1] ein Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös,[2] ein Beherrschungsverhältnis,[3] Einflussmöglichkeit einer dritten Person sowohl an der Person als auch dem Stpfl. s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.4 Verhältnis zum Verlustausgleich nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG

Rz. 44 Der interperiodische Verlustausgleich gem. § 10 Abs. 3 S. 5 AStG ist vorrangig vor § 9 AStG anzuwenden.[1] Praxis-Beispiel [2] Der unbeschränkt steuerpflichtige A hält 100 Prozent der Anteile am Nennkapital der Zwischengesellschaft in seinem Privatvermögen. Das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 erzielt die Zwischengesellsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.1.3 Unklarheiten bei der Auslegung des § 21 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1

Rz. 52 Der Wortlaut des § 21 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 AStG ist unglücklich gewählt. Indem der Tatbestand der Norm den Anwendungsbefehl an den Vz knüpft, "für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind", wird das Vorliegen der Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – insbesondere von niedrig besteuerten Einkünften, die nicht aktiv i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG sind – vorausgeset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.2 Verhältnis zu §§ 5 und 7–15 AStG

Rz. 24 Während § 17 AStG eine verfahrensrechtliche Vorschrift ist, sind die in Bezug genommenen Vorschriften der §§ 5 und 7–15 AStG materielle Vorschriften. Die Anwendung der materiellen Vorschriften wird durch § 17 AStG sichergestellt. Die Sicherstellung der Anwendung erfolgt durch die in § 17 Abs. 1 AStG enthaltene Aufklärungspflicht und Vorlage von sachdienlichen Unterlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2024, Schmerzensgeld & Zugewinn

Wege zur Vermeidung der Teilung 1. Der Umgang mit Schmerzensgeld im Zugewinnausgleich ist problematisch und umstritten. Die Rechtsprechung behandelt die Zahlungen, die einem Ehegatten zur Kompensation erlittener Schmerzen und erfahrenen Leids geleistet worden sind, wie jeden anderen Vermögenserwerb und rechnet ihn folglich zu seinem Zugewinn, der mit dem Ehepartner zu teilen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.2.1 Hintergrund

Rz. 55 Zwischeneinkünfte können auch negativ sein, d. h. in Form eines Verlustes auftreten. In diesem Fall erfolgt keine Hinzurechnung, § 10 Abs. 1 S. 2 AStG. Sowohl nach altem als auch nach neuem Recht können gem. § 10 Abs. 3 S. 5 AStG Verluste, die bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, in entsprechender Anwendung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1.3 Verfahren

Rz. 89 Verfahrenstechnisch wird über die Wahrung der gesellschaftsbezogenen relativen und absoluten Freigrenze im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 AStG mit Bindungswirkung für die Folgebescheide entschieden. Die Hinzurechnung ist unter Vorbehalt zu stellen, wenn nach der Prüfung der gesellschaftsbezogenen relativen Freigrenze aussch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2.2.3 Teilwertabschreibung

Tz. 130 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eigene Anteile haben, solange noch kein Einziehungsbeschl gefasst wurde, grds noch einen Marktwert, der durch die GmbH iRe Veräußerung realisiert werden kann. Insoweit ist noch kein Grund für eine Tw-Abschr nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG gegeben (s Urt des BFH v 06.12.1995, BStBl II 1998, 781). Auch eine Abschr nach § 253 Abs 3 HGB aF kommt in di...mehr