Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidation/Auflösung der G... / 3 Ablauf der freiwilligen Liquidation der Gesellschaft

Gesellschafterbeschluss fassen: Die Liquidation beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Gesellschaft aufzulösen. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Grundsätzlich kann also die Minderheit überstimmt werden. Wer z. B. nur 10 % der Stimmen hat, kann sich grundsätzlich nicht dagegen wehren, dass die Gesellscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 3.1 Einschränkungen der Abberufung

Der Gesellschaftsvertrag kann die Möglichkeit der Abberufung auf Fälle beschränken, in denen ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind beispielsweise: der Missbrauch der Vertretungsmacht, der Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, pflichtwidrige Geschäftsführungsmaßnahmen, das weisungswidrige Verhalten gegenüber der Gesellschafterversammlung sowie die Vornahme von strafbar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung: aus einem einze... / 1 Wege zur GmbH

Praxis-Beispiel Bei Umwandlung Gewerbeerlaubnis beachten Sebastian Sicuro ist Versicherungsmakler und als Einzelkämpfer tätig. Er firmiert als im Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann. Ein Kollege wurde jüngst in Haftung genommen, weil er es versäumt hatte, für ein Großunternehmen eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Dadurch blieb ein Schaden i. H. v....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 8 Verantwortung, Verhaltens- und Treuepflichten

Als Mitglieder eines Gesellschaftsorgans unterliegen die Beiratsmitglieder Verhaltens- und Treuepflichten. Die Verhaltenspflichten richten sich nach der Aufgabenstellung des Beirats: Wenn der Beirat Aufgaben der Geschäftsführung übernimmt, hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zu wahren; obliegen dem Beirat Überwachungsaufgaben, gelten für ihn d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Darlehen an Gesellschafter / 6 Darlehensgewährung einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter: Vorsicht Haftung!

Hier läuft der Geschäftsführer als Handelnder für die GmbH Gefahr, zivilrechtlich haftbar gemacht zu werden. Denn nach § 43 a GmbHG darf den Geschäftsführern, anderen gesetzlichen Vertretern und zum gesamten Geschäftsbereich ermächtigten Handlungsbevollmächtigten Kredit nicht aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gewährt werden. Ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkommensteuerliche Pflich... / Hintergrund

Doch was macht ein Zwangsverwalter überhaupt? Wird ein vermietetes Grundstück zwangsverwaltet, muss der Zwangsverwalter für die daraus erzielten Einkünfte die steuerlichen Pflichten des Eigentümers übernehmen. Das betrifft insbesondere die Mitwirkung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, ggf. die Abgabe von Feststellungserklärungen und die Zahlung anteiliger Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Faktischer Geschäftsführer

Begriff Als faktisches Organ kann gelten, wer als solches handelt, ohne dazu formell bestellt zu sein. Führt z. B. der Alleingesellschafter und nicht der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer tatsächlich die Geschäfte der GmbH, spricht man von einem faktischen Geschäftsführer. Dies ist auch dann der Fall, wenn der eingetragene Geschäftsführer ausschließlich oder ü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 1 Probleme der Erben bei fehlender Vorsorge

Der Erblasser, der seine Nachfolge nicht durch klare Regelungen und geordnete Unterlagen über den Betrieb geplant bzw. nicht vorgesorgt hat, hinterlässt seinen Erben viel Arbeit und Probleme. Der gesetzliche Erbe muss zunächst die Werthaltigkeit des gesamten Nachlasses prüfen, inkl. des Unternehmens, um bei einer eventuellen Überschuldung des Unternehmens (ohne Möglichkeit de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 6.4.5 Abtretung zu Lebzeiten

Der künftige Erblasser kann seinen Anteil zu Lebzeiten auf einen geeigneten Erben (Berufsträger) durch Abtretungsvertrag übertragen, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist[1] oder die übrigen Gesellschafter zustimmen.[2] Gegebenenfalls kommt so auch eine Teilabtretung an einen Erben in Betracht oder eine Teilung des Anteils zur Übertragung an mehrere Erben. Der Übe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 4.2 Übergabe zu Lebzeiten

Hat der Einzelunternehmer mehrere Erben, die alle willens und geeignet sind, das Unternehmen gemeinschaftlich fortzuführen, ist das Einzelunternehmen mit gewerblichem Charakter in eine offene Handelsgesellschaft nach §§ 105 ff. HGB umzuwandeln. Zur Haftungsbeschränkung aller Übernehmer kann sich die Umwandlung in eine GmbH anbieten oder für den Fall, dass einer der Übernehme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 6.1.1 Gesetzliche Folgen beim Tod des Gesellschafters

Gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist der Tod eines OHG-Gesellschafters kein Auflösungsgrund, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht. Die Gesellschaft wird dann bei Tod eines Gesellschafters fortgeführt. Der Gesellschafter scheidet laut Gesetz mit dem Tod aus der Gesellschaft aus.[1] Die Erben treten nicht in die Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 6.4.1 Gesetzliche Folgen bei Tod des freiberuflichen Gesellschafters

Seit dem 1.1.2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtsv. 10.8.2021.[1] Die rechtsfähige BGB-Gesellschaft (Legaldefinition in § 705 Abs. 2 BGB) wurde an das Recht der Personenhandelsgesellschaft angepasst. Freiberufler können so auch eine Personenhandelsgesellschaft in der Form als OHG gründen gemäß § 107 Abs. 1 Satz 2 HGB, wenn das jeweilige Beru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 3.2 Erbengemeinschaft

Mit Übergang des Nachlasses und der Nachlassverbindlichkeiten auf mehrere Personen bilden diese eine Erbengemeinschaft[1], d. h. eine Gesamthandgemeinschaft.[2] Die Erben müssen den Nachlass zunächst gemeinsam verwalten, die Nachlassverbindlichkeiten begleichen und das danach verbleibende Vermögen aufteilen (Erbauseinandersetzung). Bis zur Teilung des Nachlasses kann jeder Mi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hecken und Bäume an der Grundstücksgrenze: das gilt rechtlich

Im Sommer wachsen Hecken, Sträucher und Bäume besonders schnell – oft bis an die Grundstücksgrenze und darüber hinaus. Das führt nicht selten zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn. Was rechtlich gilt und wie Gerichte entschieden haben. Was aus gärtnerischer Sicht erfreulich sein mag, führt in der Praxis oft zu Unsicherheiten oder Streitfällen. Der richtige Umgang mit Hecken, Str...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.5.2 Eigen- und Fremdkapital

Rz. 19 Die Passivseite der Bilanz zeigt das Kapital des Unternehmens. Das Unternehmenskapital erfährt eine weitergehende Differenzierung nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber in Eigen- und Fremdkapital. Während das Eigenkapital dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht, stellt das Fremdkapital i. d. R. eine Verpflichtung gegenüber Dritten dar und steht dem Unternehmen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Verstoß gegen die Anzeigepflicht (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 45 Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflichten aus § 33 ErbStG werden als Steuerordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet (§ 33 Abs. 4 ErbStG). Für Steuerordnungswidrigkeiten gelten gem. § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des Ersten Teils des OWiG (Geldbuße bis 1.000 EUR), soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Eine Geldbuße bis zur Hö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Inhalt und Modalitäten der Anzeigepflicht

Rz. 16 Die Anzeigepflicht der Geldinstitute bezieht sich auf alle Guthaben und andere Forderungen, Wertpapierdepots, Genussscheine usw. im Todeszeitpunkt des Erblassers. Die im Einzelnen anzuzeigenden Konten und Depots umfassen auch solche, bei denen der Inhaber durch einen Vertrag zugunsten Dritter [1] mit seinem Geldinstitut vereinbart hat, dass das Guthaben bzw. der Vermög...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.3.2 Teilnahme von Sportlern des Vereins

Rz. 13 Handelt es sich um Sportler des Vereins, liegt ein Zweckbetrieb nur vor, wenn kein an der Veranstaltung teilnehmender Sportler eine Bezahlung erhält.[1] Unter schädlicher Bezahlung versteht das Gesetz jede Vergütung oder andere Vorteile, die der Sportler für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner spor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zeugnis / 13 Haftung des Arbeitgebers

Gegenüber dem Beschäftigten Der Beschäftigte hat Schadensersatzansprüche, wenn die Erteilung eines Zeugnisses abgelehnt wird, das Zeugnis nach Anmahnung zu spät erteilt wird, ein unrichtiges Zeugnis erstellt wird, die Berichtigung oder Ergänzung eines unrichtigen Zeugnisses abgelehnt wird. Die besondere Problematik des Schadensersatzanspruchs liegt in der Darlegungs- und Beweislas...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Richtlinie (EU) 2024/1760: Europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD)

Hier gelangen Sie zur Richtlinie (EU) 2024/1760.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 6 Haftung des Notars

Der Notar handelt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Träger eines öffentlichen Amts auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.[1] Die Rechtsuchenden und der Notar sind somit keine Vertragspartner, sondern Beteiligte in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren. Eine vertragliche Haftung des Notars für im Rahmen der Amtstätigkeit verursachte Schäden gibt es nicht.[...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 14 Einzelfragen zur Satzung des Vereins

Die folgenden Satzungsfälle zeigen die vielfältigen Fragestellungen einer Vereinssatzung auf.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Steuerzahlung und Sicherheitsleistung (§ 32 Abs. 1 S. 2 und 3 ErbStG)

Rz. 9 Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter haben für die Bezahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen (§ 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG). Die Vorschrift ändert zwar nichts daran, dass Schuldner der Erbschaftsteuer allein der Erwerber ist (§ 20 Abs. 1 ErbStG). § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG knüpft jedoch an die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Nachlassverwalters bzw. Testamentsvol...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 10.2 Die unabdingbaren gesetzlichen Bestandteile der Verfassung

Nachfolgend werden die unabdingbaren Regelungen des BGB dargestellt. Diese Regelungen des Vereinsrechts sind zwingend und können durch eine Regelung in der Satzung nicht abgeändert werden. Trifft eine Satzung dennoch abweichende Bestimmungen, so sind sie nichtig (§ 134 BGB). Insoweit sind folgende Gegenstände der satzungsmäßigen Regelung entzogen: Vorstand (§ 26 BGB) Jeder Ver...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 10.3 Durch die Satzung abdingbare Regelungen des BGB

Die folgenden gesetzlichen Regelungen sind nur dann Bestandteil der Vereinsverfassung, wenn ihre Geltung nicht durch die Satzung ausgeschlossen oder abgeändert worden ist (§ 40 S. 1 BGB): Mehrheitsprinzip bei der Vertretung des Vereins durch den Vorstand (§ 26 Abs. 2 S. 1 BGB) Der Verein wird im Außenverhältnis durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB vertreten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Haftung.

Rn 8 Grundlage der Tätigkeit des Sachverständigen ist ein privatrechtlicher Vertrag, idR ein Werkvertrag. Seine Haftung für Vertragsverletzungen kann sich daher nur aus dem Vertragsverhältnis selbst ergeben. Es gelten also im Einzelnen für die Haftung § 280 und als Haftungsmaßstab § 276. Unabhängig davon hat die Rspr nach früherem Recht die Haftung des Sachverständigen auf g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / IV. Grundzüge der Haftung des Vor- und des Nacherben

Rz. 64 Die allgemeinen Haftungsregelungen der bzw. des Erben bzw. des Nachlasses sind nicht auf die Vor- und Nacherbschaft zugeschnitten. Sonderregelungen finden sich nur wenige in den §§ 2144–2146 BGB. Rz. 65 Für die Haftung des Vorerben vor Eintritt des Nacherbfalls gelten keine Besonderheiten gegenüber den allgemeinen Regelungen, weshalb dieser Fall in den Sonderregelungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Konzernrechtliche Haftung.

Rn 9 Unter § 32 fällt auch die Haftung des beherrschenden Unternehmensgesellschafters bei missbräuchlicher Ausübung der Konzernleitungsmacht entspr §§ 302, 303 AktG (Köln VersR 98, 1305, 1306; Zö/Schultzky Rz 13; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; zur Haftung in diesen Fällen s BGHZ 122, 123, 126 ff).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Nachweis des Bestehens der Haftung

Rn. 27 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 15a Abs 1 S 3 EStG nennt neben der HR-Eintragung als zweite Voraussetzung für die erweiterte Verlustausgleichs- und -abzugsfähigkeit im Sinne eines materiellen Besteuerungsmerkmals den Nachweis des Bestehens der überschießenden Außenhaftung. Nachzuweisen ist iVm § 15a Abs 1 S 2 EStG das Bestehen der Haftung am Bilanzstichtag. Die Anforderu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beraterpflichten bei de... / II. Haftung

1. Haftpflichtversicherung Rz. 17 Gem. § 51 BRAO ist jeder Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten können die finanziellen Auswirkungen von Fehlern oder Versäumnissen erheblich sein. Ein fehlerhaft gestaltetes Testament kann etwa zu einer ungewollten Erbfolge oder zu steuerlichen Nachteilen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesamtschuldnerische Haftung.

Rn 3 Als Ausn von der kopfteiligen Haftung des Abs 1 sieht Abs 4 die Haftung mehrerer Beklagten als Gesamtschuldner vor. Diese Vorschrift gilt grds nur für Beklagte, selbstverständlich auch für Widerbeklagte oder Drittwiderbeklagte. Sie gilt dagegen nicht für mehrere Kl. Daher sind bei Rücknahme einer von mehreren Klägern als Gesamtgläubiger eingereichten Klage die Kosten na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / V. Erb- und gesellschaftsrechtliche Haftung der Erben bei der Nachfolge in Personengesellschaften

Rz. 121 Einen für die Erben relevanten Aspekt stellt die Haftung für bereits bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft (sog. Altschulden) dar. Es ist zwischen der erbrechtlichen und der gesellschaftsrechtlichen Haftung zu unterscheiden. Rz. 122 Die erbrechtliche Haftung für Altschulden gilt insbesondere auch dann, wenn die Erben keine Gesellschafterstellung erlangen, insb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 323b ZPO – Verschärfte Haftung.

Gesetzestext Die Rechtshängigkeit einer auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsklage steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift dient der Sicherung von Rückzahlungsansprüchen im Falle der Überzahlung. Da der zur Rückzahlung Verpflichtet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 241 FamFG – Verschärfte Haftung.

Gesetzestext Die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsantrags steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift entspricht in ihrem Regelungsgehalt dem zeitgleich eingefügten § 323b ZPO und führt zu einer Verbesserun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, Zur Haftung des Betreibers einer Waschstraße für die Beschädigung eines Fahrzeugs

BGB § 241 Abs. 2 § 280 Abs. 1, 631; ZPO § 286 Leitsatz 1. Hat ein Kraftfahrzeugeigentümer mit seinem Fahrzeug Marke BMW, Modell X 3, das wie alle Fahrzeuge aus derselben Baureihe mit einem Tankdeckel ohne Verriegelungsmöglichkeit ausgestattet ist, eine vollautomatische Waschstraße benutzt und nach dem Waschvorgang festgestellt, dass der Tankdeckel des Fahrzeugs abgerissen und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / II. Haftung

Rz. 23 Führt der Erbe (auch als Mit-, Vor- oder Nacherbe) eines einzelkaufmännischen Handelsgeschäfts dieses fort, haftet er gem. § 27 Abs. 1 HGB für Geschäftsschulden des Erblassers unter der alten Firma mit seinem gesamten Vermögen in entsprechender Anwendung von § 25 HGB; dies gilt auch, wenn die Fortführung mit Nachfolgezusatz gem. §§ 22 Abs. 1 S. 1, 25 Abs. 1 S. 1 HGB e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / IV. Haftung bei Nachfolge in Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 160 Die Haftungsanordnung ist bei der Nachfolge in Kapitalgesellschaften im Grundsatz mangels persönlicher Haftung für die Gesellschaftsschulden (§ 13 Abs. 2 GmbHG, § 1 Abs. 2 S. 2 AktG) weniger problembehaftet als bei der Nachfolge in Personengesellschaftsanteile. Allerdings kann den Erben ausnahmsweise auch eine persönliche Haftung treffen, insbesondere bei offenen Ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Haftung.

Rn 10 Nach heute anerkannter Auffassung ist die streitentscheidende Tätigkeit des Schiedsrichters Rspr im materiellen Sinn. Daher wird ihm für diesen Bereich heute nahezu allgemein das Haftungsprivileg des § 839 II BGB zuerkannt (Götz SchiedsVZ 12, 311). Soweit der Schiedsrichter seine vertraglichen Pflichten in anderer Weise als durch die streitentscheidende Tätigkeit verle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Haftung des gerichtlich bestellten SV.

I. Öffentlich-rechtlich. Rn 16 Öffentlich-rechtlich bestehen keine Ansprüche der Parteien oder Dritter. Eine Sonderbeziehung besteht nur zwischen SV und Gericht (s dazu § 413 Rn 4), diese entfaltet keine drittschützende Wirkung (Ddorf NJW 86, 2891 [OLG Düsseldorf 06.08.1986 - 4 U 41/86]). Der SV ist nicht Träger hoheitlicher Gewalt; ein Anspruch gem § 839 BGB iVm Art 34 GG ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 305a ZPO – Urteil unter Vorbehalt seerechtlich beschränkter Haftung.

Gesetzestext (1) 1Unterliegt der in der Klage geltend gemachte Anspruch der Haftungsbeschränkung nach § 486 Abs. 1 oder 3, §§ 487 bis 487d des Handelsgesetzbuchs und macht der Beklagte geltend, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 786 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage bei beschränkter Haftung.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781 bis 785 sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781, 785 sind auf die nach den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) Bei der Zwangsvollstreck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 1a UKlaG – Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug.

Gesetzestext Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorschriften des § 271a Absatz 1 bis 3, des § 286 Absatz 5 oder des § 288 Absatz 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. A. Zweck der Vorschrift. Rn 1 Die 2014 eingefügte Vorschrift dient der Umsetzung von Art...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Haftung nach Kopfteilen.

Rn 2 Besteht der unterlegene Teil aus mehreren Personen, so haften diese für die Kostenerstattung nach Kopfteilen, es sei denn, es liegt der Ausnahmefall des Abs 4 vor. Die Vorschrift des Abs 1 setzt voraus, dass ohne weitere Differenzierung die Kosten ganz oder tw mehreren Personen auferlegt worden sind. Diese Regelung greift daher nicht, wenn das Gericht nach Abs 2 verhältn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 15a Verluste bei beschränkter Haftung

I. Inhalt sowie Rechtsentwicklung und Zweck des § 15a EStG Schrifttum, allg: Pickert, § 15a EStG – sein Einfluss auf den Erhalt mittelständischer Unternehmen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung negativer Wirkungen, FS Heigl, 1996, 240 ff; Kempf/Hillringhaus, § 15a EStG als Hemmschuh bei Unternehmensreorganisation und Unternehmensverkäufen?, DB 1996, 12; IDW, Sond...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 305 ZPO – Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung.

Gesetzestext (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft dem überlebenden Ehegatten oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verbleibende Möglichkeiten der Haftung.

Rn 3 § 806 geht § 445 BGB als speziellere Regelung vor, so dass § 445 BGB auf die Versteigerung iRd Zwangsvollstreckung keine Anwendung findet. § 806 darf nicht durch eine Irrtumsanfechtung unterlaufen werden, weshalb ein Rückgriff auf § 119 II, § 123 I Alt 1 BGB insoweit ausgeschlossen ist (BGH NJW-RR 08, 222 [BGH 18.10.2007 - V ZB 44/07] Rz 9). Eine Haftung kommt bei der V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Haftung des Verbands gegenüber den Anmeldern.

Rn 8 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verband ggü den Anmeldern haftet, etwa bei angeblich schlechter Prozessführung, ist gesetzlich nicht geregelt und daher nach allg Regeln zu beantworten. In Betracht kommt eine vertragliche Haftung, sofern es Vereinbarungen zwischen Anmelder und Verband gibt (Musielak/Voit/Stadler vor VDuG Rz 24). Die bloße Anmeldung is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 31 VDuG – Haftung des Sachwalters.

Gesetzestext Verletzt der Sachwalter schuldhaft ihm nach diesem Gesetz obliegende Pflichten, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet, und zwar Der Sachwalter hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die HR-Eintragung und der Nachweis des Bestehens der Haftung als zusätzliche Voraussetzungen für den erweiterten Verlustausgleich

a) Die am Bilanzstichtag namentlich gegebene HR-Eintragung Rn. 26 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 15a Abs 1 S 3 EStG) ist der Vorteil des erweiterten Verlustausgleichs- bzw -abzugs gem § 15a Abs 1 S 2 EStG an zwei einschränkende Voraussetzungen geknüpft:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Haftung.

Rn 12 Str ist, ob der SV gem § 839a BGB auch für Schäden haftet, die sein unrichtiges Gutachten durch eine unrichtige Entscheidung im Folgeprozess hervorgerufen hat. Dafür spricht, dass der Beweisbeschl die Ernennung fingiert (s Rn 7; MüKoZPO/Zimmermann § 411a Rz 17). Andererseits ist zu bedenken, dass der SV nicht mehr in dem Maße an das die Entscheidung treffende Gericht a...mehr