Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mangelhafte Ausführung.

Rn 3 Die Regelung in 1 schließt solche Ansprüche nicht aus, die nicht auf dieselben Rechtsfolgen gerichtet sind. Geht es bei den weiterhin möglichen Ansprüchen um solche wegen mangelhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags, kann insoweit eine Haftungsobergrenze von 12.500 EUR vereinbart werden. Die Möglichkeit besteht nicht, wenn ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang Ursac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mietvertrag.

Rn 16 Von der Sondererbfolge, bei der der Rechtsnachfolger zum Erben und der vererbte Gegenstand zum Nachlass gehört, ist die Rechtsnachfolge in einzelne Rechte des Erblassers zu unterscheiden: Nach §§ 563 ff treten, unabhängig von der Erbfolge, der Ehegatte, der Familienangehörige oder der Lebensgefährte in das Mietverhältnis ein, wenn sie mit dem Mieter in einer Wohnung le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sonderfall: Räum- und Streupflicht.

Rn 139 Die Räum- und Streupflicht ist ein Unterfall der allg Straßenverkehrssicherungspflicht. Sicherungspflichtig ist grds derjenige, dem die allg Straßenverkehrssicherungspflicht obliegt, das sind in erster Linie die Kommunen, denen die Räum- und Streupflicht durch öffentlich-rechtliche Normen zugewiesen wird (diese stellen idR Schutzgesetze iSd § 823 II dar, BGHZ 27, 278,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kindesbetreuung.

Rn 8 Die Pflicht des Unterhalt begehrenden Ehegatten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird maßgeblich durch die Notwendigkeit der Kinderbetreuung beeinflusst. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet aus, wenn entspr den zu § 1570 entwickelten Grundsätzen wegen des Alters des oder der Kinder eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Das bis zum Inkrafttreten des UändG pr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Verkäufer oder anderes Glied der Vertragskette.

Rn 50 Die Äußerungen müssen vom Verkäufer oder ihm zurechenbaren Personen stammen. Hersteller o deren Gehilfen werden nicht mehr ausdrücklich genannt, sind jedoch als Glieder der Vertragskette bzw als im Auftrag Handelnde umfasst. Bzgl ›Auftrag‹ ist von einer weiten Begrifflichkeit auszugehen, sodass bspw eine Beauftragung zur Schaltung von Werbung oder Anzeigen iRe Dienst- ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Vom Geschädigten auf Veranlassung des Schädigers herbeigeführte Eigentumsverletzungen.

Rn 40 Str ist die Behandlung von Eigentumsverletzungen, die vom Geschädigten auf Veranlassung des Schädigers herbeigeführt wurden, bei denen der Geschädigte also die letzte Ursache gesetzt hat. Hier wird teilw eine Haftung nach § 823 I abgelehnt (zB Larenz/Canaris § 76 II 3 f; Stoll JZ 88, 153 ff [BGH 30.06.1987 - VI ZR 257/86] – zu einer Körperverletzung), zT aber auch beja...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Miete oder Pacht eingezogen, bevor sie zu Gunsten des Hypothekengläubigers in Beschlag genommen worden ist, oder wird vor der Beschlagnahme in anderer Weise über sie verfügt, so ist die Verfügung dem Hypothekengläubiger gegenüber wirksam. 2Besteht die Verfügung in der Übertragung der Forderung auf einen Dritten, so erlischt die Haftung der Forderung; erlangt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Pflichten des Zahlungsdienstleisters.

Rn 2 Die Aufzählung der Pflichten des Zahlungsdienstleisters im Zusammenhang mit der Ausgabe eines Zahlungsinstruments ist nicht abschließend. Hintergrund ist es, den Missbrauch zu verhindern oder die Folgen so gering wie möglich zu halten. In Bezug auf die personalisierten Sicherheitsmerkmale des Zahlungsinstruments ist zu gewährleisten, dass nur die zur Nutzung berechtigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz, Auskunfts- und Unterlassungsansprüche.

Rn 14 Dem Vermieter stehen grds Schadensersatzansprüche wegen erlaubnisloser Untervermietung aus § 280 I 1 bzw Unterlassungsansprüche aus § 541 neben dem Recht zur fristlosen Kündigung zur Seite. In der Gewerbemiete kann ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Namens und der Firma des Untermieters, der Art der Nutzung, der Höhe der Untermiete sowie der Vertragslaufzeit besteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Haftungsausschluss.

Rn 12 Die Haftung des Gastwirts ist ausgeschlossen, wenn der Gast oder eine ihm zurechenbare Person den Schaden allein verursacht hat (§ 701 III). Auf das Verschulden kommt es nicht an. Mitverursachung und Mitverschulden (Diebstahl mit Nachlässigkeit des Gastes) werden lediglich nach § 254 berücksichtigt (BGHZ 32, 149). Zum Ausschluss führt ferner, falls die Beschaffenheit e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gerichtsstand für Haftungsklagen (§ 43 I 2).

Rn 3 Um einem Gläubiger zu ermöglichen, die GdW und die neben ihr haftenden WEigtümer an einem Ort zu verklagen und damit seine Klage zu erleichtern, bestimmt § 43 I 2 einen besonderen Gerichtsstand (BRDrs 168/20, 90) für auf § 9a IV 1 gestützte Haftungsklagen gg WEigtümer oder ehemalige WEigtümer. Notwendig, aber auch ausreichend ist, dass der Gläubiger eine Haftung nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 § 675f ist die zentrale Norm im Untertitel der Zahlungsdienste. Mit dem Zahlungsdienstevertrag wird ein neuer besonderer Geschäftsbesorgungsvertrag geschaffen. Bei der Sonderform der Geschäftsbesorgung lassen sich zwei Arten unterscheiden. I regelt den Einzelzahlungsvertrag und II den Zahlungsdiensterahmenvertrag. Inhalt eines Zahlungsdienstevertrags, in beiden Formen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Systematik und dogmatische Grundlagen der §§ 170–173.

Rn 1 Die §§ 170–173 schützen das Vertrauen des gutgläubigen (§ 173) Vertragspartners in den Bestand einer Außenvollmacht (§ 170) und einer kundgegebenen Innenvollmacht (§§ 171 I, 172 I). IGgs zur Außenvollmacht begründet die Vollmachtserteilung bei einer internen Vollmacht selbst noch keinen Vertrauenstatbestand. § 171 knüpft deshalb an die Kundgabe der Vollmacht nach außen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vertragliche Pflichten.

Rn 51 Die vertraglichen Pflichten richten sich in erster Linie nach dem Inhalt der Abrede. Geschuldet wird grds die tatsächliche bzw fachliche Richtigkeit der Informationen (Wahrheit und Vollständigkeit). Dabei ist der Wissensstand des Empfängers mit zu berücksichtigen (BGH WM 00, 1441; 01, 134). Eine Bankauskunft ist korrekt, wenn sie dem tatsächlichen Informationsstand der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht es den Nachlassgläubigern, Druck auf den Erben auszuüben, um an Informationen über den Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls zu gelangen. Diesem Recht entspricht aber keine im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbare Pflicht. Der Erbe hat, wenn er diese Obliegenheit verletzt, Nachteile in Form einer nicht mehr beschränkbaren Haftun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen der Fristbestimmung.

Rn 2 Nach 1 wird die Fristbestimmung kraft Gesetzes im Zeitpunkt der Anordnung der Nachlassverwaltung bzw Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens unwirksam, sofern die Frist noch läuft. Fristversäumnis führt zum endgültigen Verlust des Haftungsbeschränkungsrechts, und zwar auch dann, wenn die Eröffnung der Nachlassinsolvenz mangels Masse abgelehnt worden ist, wenngleich di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 Die Regelung stellt in 1 klar, dass hinsichtlich der Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers gg den Zahlungsdienstleister wegen nicht autorisierter oder mangelhafter bzw. verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags die speziellen Normen (§§ 675u, 675y) grds abschließend sind. Von der abschließenden Regelung sind solche Ansprüche nicht betroffen, die zum Ersatz von Schäden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkungen.

Rn 3 Die dinglich gesicherten Gläubiger müssen ihre Ansprüche zur Rechtswahrung nicht im Aufgebotsverfahren anmelden, soweit sich die bevorrechtigte Stellung auf die mit dem Sicherungsrecht belasteten Gegenstände bezieht. Rn 4 Der Erbe hat während des Aufgebotsverfahrens kein Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 2014, 2015 ggü den bevorrechtigten Nachlassgläubigern. Dies gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundsatz: Saldierung.

Rn 19 Der gem § 818 III zu berücksichtigende Wegfall der Bereicherung stellt kein eigenständiges Gegenrecht des Bereicherungsschuldners dar, sondern führt zu einer originären Beschränkung der bereicherungsrechtlichen Herausgabe- und Wertersatzansprüche auf den Umfang der noch vorhandenen Bereicherung. Um diese zu ermitteln, ist die Vermögenslage des Bereicherten zur Zeit der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Das konstitutive Schuldanerkenntnis iSd § 781 ist ein einseitig verpflichtender abstrakter Schuldvertrag. Ohne dass sich das im Wortlaut der Erklärung niederzuschlagen braucht, muss der Schuldner das Bestehen einer Verbindlichkeit anerkennen (Köln NJW-RR 95, 566 [OLG Köln 26.08.1994 - 19 U 260/93]: Übersendung eines Verrechnungsschecks). Es kann sich dabei auch um eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des von dem Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer von dem Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den der Unternehmer zu vertreten hat, so kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Liegt die Ursache für die Haftung eines Zahlungsdienstleisters gemäß den §§ 675u, 675y und 675z im Verantwortungsbereich eines anderen Zahlungsdienstleisters, eines Zahlungsauslösedienstleisters oder einer zwischengeschalteten Stelle, so kann der Zahlungsdienstleister von dem anderen Zahlungsdienstleister, dem Zahlungsauslösedienstleister oder der zwischengeschalteten S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verschuldensfähigkeit.

Rn 16 Nach § 276 I 2 iVm §§ 827, 828 setzen die verschiedenen Verschuldensformen Verschuldensfähigkeit voraus. Danach sind verschuldensunfähig alle Personen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, § 828 I, sowie derjenige, der im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gehandelt h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ansprüche anderen Inhalts.

Rn 3 Entspr gilt § 254 insb für Ausgleichsansprüche unter gesamtschuldnerisch haftenden Schädigern nach § 426 (§ 426 Rn 12); zum Ausgleich zwischen mehreren Kfz-Haltern bei Haftung ggü einem Dritten (so ausdrücklich § 17 StVG). Auch für Ausgleichsansprüche anderer Art nach § 906 II 2 gilt § 254 entspr (BGH NJW-RR 88, 136 [BGH 18.09.1987 - V ZR 219/85]). Bei einem Vollmachtsm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung.

Rn 11 Der Ehegatte des Erben kann die Haftungsbeschränkung in erster Linie durch die haftungsbeschränkenden Einreden der §§ 1973, 1974, 1989, 1990–1992, 2014, 2015 herbeiführen. Ein Verzicht auf das Beschränkungsrecht ist nur mit Zustimmung des anderen, das Gesamtgut (mit-)verwaltenden Ehegatten wirksam. Hat der Erbe den Vorbehalt des § 780 ZPO versäumt, kann sein Ehegatte d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruchsinhalt.

Rn 3 Der Unterhalt ist im bisherigen Umfang zu gewähren (HP/Lohmann § 1969 Rz 6). Die Höhe des Unterhaltsanspruchs bemisst sich, entgegen der Regelung in § 1610 I, nicht nach der Lebensstellung des Bedürftigen (van Venrooy, MDR 10, 1030). Die Nutzung der Wohnung im bisherigen Umfang bedeutet auch, dass der Berechtigte diese ungehindert und unter Ausschluss der Erben nutzen k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Mitgliedsfähigkeit.

Rn 1 Die Mitgliedschaft ist der Inbegriff aller mitgliedschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten als komplexe Dauerrechtsstellung in Bezug auf eine Vereinigung. Im Verein mitgliedsfähig sind juristische Personen, Personengesellschaften (OHG, KG, PartG, EWIV, GbR) sowie VoRp. Minderjährige sind mitgliedsfähig, bedürfen zur Begründung der Mitgliedschaft aber der Zustimmung ihre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eingebrachte Sachen.

Rn 7 Das Einbringen von Sachen wird mittels einer Fiktion bestimmt (§ 701 II). Danach gelten Sachen als eingebracht, die in die Gastwirtschaft mitgenommen werden (Nr 1 Var 1), die auf Weisung des Gastwirts oder seiner Leute außerhalb der Gastwirtschaft in einem dafür vorgesehenen Raum gelagert werden (Nr 1 Var 2) und solche, die in die Obhut des Gastwirts oder seiner Leute g...mehr

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zfs 09/2025, Einbeziehung v... / 1 Aus den Gründen:

“… II. 1. … Die Bekl. kann als VR den Entschädigungsbetrag, den sie an den Unfallgegner ihres VN geleistet hat, wegen ungerechtfertigter Bereicherung vom Kl. als VN zurückfordern, da er ohne rechtlichen Grund von seiner Haftung gegenüber dem Geschädigten befreit worden ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.5.1996 – 27 U 6/96 m.w.N …). a) Indem die Kl. an den Unfallgegner des Bekl. e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Personensorge.

Rn 2 Die sorgerechtlichen Befugnisse in diesem Bereich bestimmen sich nach §§ 1795 ff. Besondere Rücksicht ist auf das religiöse Bekenntnis des Mündels zu nehmen, vgl § 1788 Nr 4. Die tatsächliche Personensorge kann jedoch durch das Nebensorgerecht der Eltern nach § 1673 II beschränkt sein. Besteht die Vormundschaft wegen der beschränkten Geschäftsfähigkeit eines minderjähri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 853 BGB – Arglisteinrede.

Gesetzestext Erlangt jemand durch eine von ihm begangene unerlaubte Handlung eine Forderung gegen den Verletzten, so kann der Verletzte die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Aufhebung der Forderung verjährt ist. Rn 1 § 853 erweitert die Möglichkeit der Erhebung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung gem § 242 (exceptio doli) ggü einer auf unerlaubt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungszweck.

Rn 1 § 311a I erfasst objektive und subjektive (gerade für den Schuldner bestehende) Leistungshindernisse (§ 306 aF hatte eine Nichtigkeit nur im Falle einer objektiven, also für jedermann bestehenden anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung angeordnet). Rn 2 Der auf eine unmögliche Leistung gerichtete Vertrag ist wirksam; dass die Primärleistung nicht erbracht zu werden brauc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1130 BGB – Wiederherstellungsklausel.

Gesetzestext Ist der Versicherer nach den Versicherungsbestimmungen nur verpflichtet, die Versicherungssumme zur Wiederherstellung des versicherten Gegenstands zu zahlen, so ist eine diesen Bestimmungen entsprechende Zahlung an den Versicherten dem Hypothekengläubiger gegenüber wirksam. Rn 1 § 1130 stellt klar, dass die in der Gebäudeversicherung sehr verbreitete Wiederherst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgrund.

Rn 5 Von der Abtretung als Verfügung zu unterscheiden, ist das zugrunde liegende schuldrechtliche Geschäft. In der Praxis erfolgt allerdings die Abtretung oftmals stillschweigend zusammen mit dem Grundgeschäft (BGH NJW 69, 40 [BGH 18.11.1968 - VIII ZR 189/66]). Als Kausalgeschäft kommen insb Kauf, Schenkung, Geschäftsbesorgung u Sicherungsabrede in Betracht. Verfügungs- u Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schuldrechtliche Belastungen.

Rn 12 Erforderlich ist eine Einwilligung, wenn die Haftung des Minderjährigen nicht auf das unentgeltlich zugewendete Grundstück beschränkt ist. Der unentgeltliche Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks ist nicht rechtlich vorteilhaft, da der Minderjährige wegen § 566 in die Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt (BGHZ 162, 137; NJW 05, 1430; NJW-RR 22, 793 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, ist auf ein außervertragliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Schaden eintritt, unabhängig davon, in welchem Staat das schadensbegründende Ereignis oder indirekte Schadensfolgen eingetreten sind. (2) Haben jedoch die Person, deren Haftung geltend gemacht wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz- und Entschädigungsanspruch, Abs 2.

Rn 3 II regelt Sekundäransprüche auf Schadensersatz (1, 2) und Entschädigung (3). Der verschuldensabhängige Schadensersatzanspruch entspricht strukturell § 280 I BGB sowie § 15 I AGG (§ 15 Rn 3 ff; krit Looschelders JZ 12, 105, 111). Steht pflichtwidrige Benachteiligung fest, kann Benachteiligender Entlastungsbeweis gem 2 führen, dass er sie nicht zu vertreten hat, § 276 BGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufgebotsverfahren.

Rn 2 Die Aufforderung zur Anmeldung der Forderung erfolgt durch Veröffentlichung im BAnz und in der für die amtlichen Mitteilungen des Nachlassgerichts bestimmten Zeitung, II 1. Für die Durchführung der Veröffentlichung ist das Nachlassgericht nicht zuständig, weil es sich nicht um eine Angelegenheit nach § 342 FamFG, noch um eine nach § 433 FamFG handelt; der Miterbe muss d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtswirkungen.

Rn 4 Mit dem Widerruf wird das Vertretergeschäft endgültig unwirksam. Eine Genehmigung ist danach nicht mehr möglich (Staud/Schilken Rz 1). Auch die Haftung des Vertreters aus § 179 entfällt (MüKo/Schubert Rz 10). § 178 schließt eine Anfechtung des Vertretergeschäfts wegen eines Irrtums über das Vorliegen der Vertretungsmacht durch den Vertragspartner aus (BeckOKBGB/Schäfer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozessuales.

Rn 47 § 254 begründet keine Einrede, sondern eine vAw zu beachtende Einwendung. Das wird aus der Verwandtschaft der Vorschrift mit § 242 gefolgert (BGH NJW 00, 217, 219 [BGH 20.07.1999 - X ZR 139/96] mN). Rn 48 Die Beweislast für die eine Anspruchsminderung begründenden Umstände trifft den Schädiger (BGHZ 91, 243, 260; BGH NJW 00, 664, 667). Doch soll der Geschädigte an der B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Schadensersatzpflicht erfordert eine gem § 118 nichtige oder durch Anfechtung nach den §§ 119, 120 rückwirkend vernichtete Willenserklärung. Auf andere Nichtigkeitsgründe, wie § 105 I, oder Anfechtungsrechte, zB § 123 I, ist § 122 nicht anwendbar. § 2078 III schließt § 122 bei der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung aus. Entspr gilt für die Anfechtung eines Erb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Haftungsbeschränkung.

Rn 7 Die Haftungsbeschränkung des § 1664 I regelt, in welchem Umfang die Eltern bei Ausübung der elterlichen Sorge ggü dem Kind haften (BGH FamRZ 21, 425 mAnm Becker). Daher gilt sie auch für deliktische Verhaltenspflichten zum Schutz der Gesundheit eines Kindes jedenfalls dann, wenn diese Schutzpflichten ganz in der Sorge für die Person des Kindes aufgehen, da ein Ausschlus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zeitpunkt der Kenntnis.

Rn 7 Der Leistungsempfänger haftet verschärft, sobald er positive Kenntnis vom Fehlen des rechtlichen Grundes hat, frühestens jedoch mit der Inempfangnahme der Leistung. Für die verschiedenen Formen der Leistungskondiktion ist zu unterscheiden: Bei der condictio indebiti (§ 812 I 1 Alt 1) ist auf die Erlangung der Kenntnis vom (anfänglichen) Fehlen, bei der condictio ob caus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift verhindert die Beeinträchtigung des gesetzlichen Erben, die sich daraus ergeben kann, dass sich sein Erbteil durch Wegfall einer Person erhöht, die mit Vermächtnissen, Auflagen oder einer Ausgleichspflicht beschwert war. Bei der gesetzlichen Erbfolge entspricht die Erbteilserhöhung der Anwachsung bei der gewillkürten Erbfolge nach § 2094 (NK-BGB/Kroiß § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Reallast.

Rn 7 III stellt die Überbaurente (§ 912 Rn 21 ff) in einzelnen Beziehungen der subjektiven dinglichen Reallast (§§ 1105 ff) gleich. Die Verweisung führt zur Anwendbarkeit der §§ 1107 (Einzelleistungen), 1108 (persönliche Haftung des Eigentümers), 1109 III (Grundstücksteilung) und 1110 (Verbindung mit dem Eigentum). Die §§ 1111, 1112 finden dagegen keine Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Inhalt des Anspruchs.

Rn 7 Anspruchsvoraussetzung ist die Schwangerschaft, die Erbberechtigung des werdenden Kindes und die Bedürftigkeit der Mutter, die sich nach § 1602 richtet. Rn 8 Geschuldet ist der angemessene Unterhalt bis zur Entbindung, der sich an der Lebensstellung der Mutter orientiert. Daher sind die Grundsätze des § 1615l anwendbar (§ 1615l Rz 3 ff). Rn 9 Gehört das Kind einem anderen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufopferungshaftung.

Rn 12 Neben Verschuldens- und Gefährdungshaftung steht die Aufopferungshaftung als Einstandspflicht desjenigen, zu dessen Gunsten eine Aufopferung erfolgt ist, also ein rechtmäßiger Eingriff in ein Recht, den der Rechtsinhaber mit Blick auf überwiegende Interessen eines anderen ausnw zu dulden hat. Anknüpfungspunkt der Haftung ist nicht ein Verhalten des Begünstigten, sonder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Arbeitskampfmaßnahmen.

Rn 31 Maßnahmen im Arbeitskampf können nur bei Hinzutreten besonderer Umstände sittenwidrig iSd § 826 sein, zB bei Verletzung des Prinzips der fairen Kampfführung (BGHZ 70, 277, 282; BB 79, 1377; NK-BGB/Katzenmeier § 826 Rz 60) oder beabsichtigter wirtschaftlicher Vernichtung des Gegners (BAG NJW 71, 1668), s dazu insg Zschoche Haftung der Gewerkschaft für Arbeitskämpfe 24, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldverhältnis.

Rn 9 Die Haftung nach § 280 I setzt – anders als § 823 – ein bestehendes Schuldverhältnis voraus (s Rn 1). Dieses beherrscht – ggf in den Grenzen der Parteiautonomie – den gesamten weiteren Tatbestand. Das Schuldverhältnis begründet und begrenzt die aus ihm abgeleiteten Pflichten. So ergibt sich – ohne Annahme einer Dauerbeziehung – aus einem abgegrenzten Vertrags- oder sons...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mängel der Untervertretungsmacht.

Rn 21 Fehlt bei einer Untervertretung (s § 167 Rn 51 ff) die eigene Untervertretungsmacht des Untervertreters, haftet der Untervertreter aus § 179 (BGHZ 68, 391, 397). Sowohl der Hauptvertreter- als auch der Vertretene können den Vertrag genehmigen. Genehmigt der Hauptvertreter den Vertrag, entfällt die Haftung des Untervertreters aus § 179 auch bei Mängeln der Hauptvertretu...mehr