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zfs 07/2020, Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtsmäßigkeit einer Gutachtensanordnung und Verwertungsverbot in Strafverfahren; Nichtbeibringung Gutachten; Frist zur Beibringung eines Gutachtens
StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV §§ 46 Abs. 1, Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, 11 Abs. 6 S. 2, Abs. 8; VwGO § 80 Abs. 5 Leitsatz 1. Die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, hier im Fall des Eilrechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO, und in Ermangelung einer Widerspruchsentscheidung...mehr