Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Nebenpflichten

Rz. 35 Die Nebenpflichten des durch die Vermächtniserfüllung Beschwerten ergeben sich durch die Auslegung des Vermächtnisses und aus Treu und Glauben (§ 242 BGB). Rz. 36 Grundsätzlich ist der Beschwerte nicht zur Auskunft über den Nachlassbestand verpflichtet.[53] Der Erblasser kann jedoch in seinem Testament Auskunftsansprüche des Bedachten einräumen, einschränken, ausschlie...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / ee) Verzichte und Abfindungen für Verzichte

Rz. 19 Die Vereinbarung eines Erb- bzw. Pflichtteilsverzichts bildet keine Schenkung.[96] Gleiches gilt auch für die spätere Aufhebung,[97] es sei denn, dass eine ursprünglich vereinbarte Abfindung beim Verzichtenden verbleibt.[98] Rz. 20 Der Schenkungscharakter von Abfindungsleistungen, die im Gegenzug für einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht geleistet werden, ist bis heute ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 18 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[52] dargestellt werden.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Mitteilung wertbildender Faktoren

Rz. 26 Der Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB umfasst auch das Recht auf Mitteilung der wertbildenden Faktoren der einzelnen Nachlassgegenstände.[155] Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Gegenstände nach Meinung des Auskunftsschuldners wertlos sind. Der Umfang der Auskunftspflicht wird hierdurch nicht berührt.[156] Rz. 27 In der Rechtsprechung ist insoweit anerka...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / f) Fristbeginn in sonstigen Fällen

Rz. 103 Ist das dingliche Vollzugsgeschäft auf den Tod des Erblassers aufschiebend bedingt, beginnt die Zehnjahresfrist erst mit dem Tod des Erblassers.[430] Dasselbe gilt auch bei Verfügungen über das Guthaben auf einem Oderkonto, über das der Erblasser zu Lebzeiten noch mitverfügen kann.[431] Bei Verträgen zugunsten Dritter ist für den Fristbeginn ebenfalls grundsätzlich a...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Einsicht in die Nachlassakte

Rz. 64 Gemäß §§ 13 Abs. 1, 357 FamFG hat jeder Beteiligte ein Recht auf Einsicht in die Nachlassakte. In den Fällen, in denen der Pflichtteilsberechtigte aber nicht am nachlassgerichtlichen Verfahren beteiligt ist, kann ihm dennoch nach § 13 Abs. 2 FamFG ein berechtigtes Interesse zustehen. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert und nach einhelliger Meinung weit zu fasse...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Pflichtteilsberechtigter Vermächtnisnehmer

Rz. 7 Soweit der Vermächtnisnehmer nicht gleichzeitig Erbe ist, wird er – seine grundsätzliche Pflichtteilsberechtigung vorausgesetzt – unmittelbar vom Wortlaut des § 2314 BGB erfasst.[34] Er ist Nichterbe. Am Bsp. des Vermächtnisnehmers i.S.d. § 2307 BGB wird die Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs als eigenständiger, vom eigentlichen Pflichtteilsanspruch unabhängiger Ansp...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Erfordernis der Erklärung vom letzten Willen

Rz. 28 Ein öffentliches Testament kann neben der soeben (siehe oben Rdn 4) erörterten Form auch in einer Weise errichtet werden, dass der Erblasser dem Notar eine Schrift mit der Erklärung übergibt (testamentum notario oblatum), diese enthalte seinen letzten Willen (vgl. auch § 30 S. 1 BeurkG). Insoweit gilt hier wieder – wie bereits bei der Erklärung des letzten Willens vor...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Umfang lebzeitiger Schenkungen und sonstiger Zuwendungen

Rz. 15 Da der Gesamtpflichtteil neben dem ordentlichen Pflichtteil (§ 2303 BGB) gem. § 2325 BGB auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch umfasst, erstreckt sich der Auskunftsanspruch auch auf solche Gegenstände, die nur deshalb nicht (mehr) zum realen Nachlass gehören, weil sie zu Lebzeiten des Erblassers verschenkt oder auf andere Weise aus seinem Vermögen ausgegliedert wurd...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) "Lichte Momente"

Rz. 25 Insbesondere in den Fällen der Bewusstseinsstörungen – grundsätzlich aber auch bei Geisteskrankheit und Geistesschwäche und hier insbesondere bei der vaskulären Demenz – bleibt zu beachten, dass Testamente, die von derart Betroffenen in einem sog. lichten Augenblick ("lucidum intervallum") errichtet werden, wirksam sind.[64] Rz. 26 Allerdings dreht sich in diesem Fall ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Abs. 1 Nr. 1 3. Fall (Herbeiführung der Testierunfähigkeit)

Rz. 13 Der Täter muss den Erblasser in einen dauerhaften Zustand versetzt haben, in dem diesem ein Testieren aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen bis zu seinem Tode nicht möglich war. In Betracht kommen vor allem Siechtum, Geisteskrankheit oder körperliche Verstümmelung. Es muss auf den Körper eingewirkt werden, denn "räumliche Beschränkungen" des Erblassers genügen ni...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Strafverfahren, Beweislast

Rz. 37 Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht Voraussetzung der Erbunwürdigkeit. Taktisch kann es vorteilhaft sein, den Verlauf (Zeugenaussagen, Schriftgutachten) und das Ergebnis eines Strafprozesses abzuwarten, wobei aber die Anfechtungsfrist zu beachten ist (§ 2340 Abs. 3 BGB, vgl. § 2340 BGB Rdn 6). In einem Strafverfahren darf keine Einziehung des Nachlasses gem. §...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Wertermittlung

Rz. 14 Ein Anspruch auf Wertermittlung auf Kosten des Auskunftspflichtigen besteht nicht.[33] Der Auskunftsschuldner kann jedoch im Einzelfall verpflichtet sein, die Wertermittlung durch einen vom Gläubiger beauftragten Gutachter zu dulden.[34]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Betreuter Erblasser

Rz. 3 Eine Betreuung bedeutet nicht immer, dass eine Person geschäftsunfähig ist. Ist für den Erblasser eine Betreuung angeordnet, ist er aber geschäftsfähig, kann er den Vertrag selbst abschließen.[5] Für den geschäftsunfähigen Erblasser kann ein mit dem entsprechenden Aufgabenkreis ausgestatteter Betreuer den Verzicht erklären, der dann noch vom Betreuungsgericht genehmigt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 7 In Erbrechtsprozessen geht es häufig um die Frage der Geschäftsfähigkeit des Erblassers. Soll der behandelnde Arzt befragt werden, besteht das Problem der ärztlichen Schweigepflicht. Es ist daher anzuraten, in die Verfügung von Todes wegen eine entsprechende Entbindungserklärung aufzunehmen. Für die Beweislast gelten die allg. Grundsätze; die fehlende Geschäftsfähigkei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Miteigentumsanteile

Rz. 159 Besondere Probleme sind mit der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie verbunden. Während der weit überwiegende Teil der Literatur[553] für die Bewertung von (einzelnen) Miteigentumsanteilen an Immobilien einen deutlichen Abschlag vom anteilig auf den einzelnen Miteigentümer entfallenden Verkehrswert der Gesamtimmobilie für erforderlich hält, hat der ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Geltendmachung der Ansprüche aus § 2314 BGB

Rz. 70 Der Pflichtteilsberechtigte kann die ihm aus § 2314 BGB zustehenden Ansprüche im Falle der Weigerung des Erben gerichtlich geltend machen und Auskunftsklage (Leistungsklage) erheben. Der Antrag auf Wertermittlung muss die Nachlassgegenstände, deren Wert durch Gutachten festgestellt werden soll, genau bezeichnen.[379] Der Kläger (Pflichtteilsberechtigte) hat zu beweise...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Übernehmer

Rz. 28 § 2049 BGB schreibt im Gegensatz zu § 2312 Abs. 3 BGB nach seinem Wortlaut nicht vor, dass der übernehmende Erbe, anders als im Bereich der Höfeordnung, einer besonderen Qualifikation bedarf. § 2049 BGB sieht auch nicht vor, dass der Landgutübernehmer zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehören muss. Dennoch ist eine Anwendung auf andere Übernehmer abzuleh...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung

Rz. 3 Eine Rückgabe darf nur an beide Ehegatten gemeinschaftlich erfolgen. Beide Ehegatten müssen daher bei der verwahrenden Amtsstelle persönlich und gleichzeitig erscheinen, § 2256 Abs. 2 S. 2 BGB.[3] Die Herausgabe an einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.[4] Rz. 4 Da mit der Rückgabe aller nicht eigenhändigen gemeinschaftlichen Testamente der Widerruf als erklärt gilt,...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Regelung des Satz 2

Rz. 10 Gem. Satz 2 wird bei der Pflichtteilsberechnung nicht mitgezählt, wer auf seinen Erbteil verzichtet hat.[36] Ob der Verzichtende eine Abfindung erhalten hat, spielt keine Rolle.[37] Satz 2 geht grundsätzlich davon aus, dass der Erbverzicht sich gem. der Auslegungsregel des § 2349 BGB regelmäßig auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt.[38] Denn wenn der Ve...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Eigenhändigkeit

Rz. 9 Schließlich muss das privatschriftliche Testament vom Verfasser eigenhändig geschrieben worden sein. Der gesamte Inhalt des Testaments muss somit vom Erblasser persönlich in der ihm eigenen Schrift geschrieben sein, so dass eine Nachprüfung der Echtheit und Einheit aufgrund der besonderen Schriftzüge des Erblassers durch ein graphologisches Gutachten möglich ist und ei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Person des Auskunftsschuldners

Rz. 52 Schuldner des Auskunftsanspruchs ist gem. § 2314 BGB der Erbe,[310] Miterben als Gesamtschuldner.[311] Erfolgt die Auskunftserteilung durch einen Miterben i.A. der übrigen, müssen Letztere evt. Mängel nach den Grundsätzen des § 260 Abs. 2 BGB wie selbstverschuldete Mängel gegen sich gelten lassen,[312] so dass alle zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpfl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 53 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Genehmigungspflicht

Rz. 27 Die Erfüllung des Vermächtnisses kann Genehmigungen erforderlich machen. Dies kann sich bspw. für Grundstücke aus § 16 HöfeO oder § 2 GrdstVG ergeben. Im Einzelfall sind auch familiengerichtliche Genehmigungen zu beachten (§§ 1643, 1821, 1822 BGB). Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen sind die §§ 15, 17 GmbHG und bei der Übertragung von Wohnungseigentum ist § 12 WEG [...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Verbrauchbare Sachen

Rz. 122 Für die Bewertung der Leistung, die dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt, kommt es bei verbrauchbaren Sachen i.S.d. § 92 BGB [489] grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Zuwendung an.[490] Verbrauchbare Sache i.S.v. Abs. 2 sind z.B. Lebensmittel, Heizmaterialien, Tiere, daneben aber auch solche Gegenstände, die grundsätzlich zur Veräußerung bestimmt sind und die...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Anfechtungsfrist (Abs. 3)

Rz. 5 Die Anfechtung muss binnen Jahresfrist erfolgen (§ 2082 Abs. 1 BGB). Ausgeschlossen ist die Anfechtung wegen Erbunwürdigkeit, wenn seit dem Erbfall (§ 1922 BGB) 30 Jahre verstrichen sind (§ 2340 Abs. 3 i.V.m. § 2082 Abs. 3 BGB). Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 BGB entsprechend Anwendung (vgl. § 2080 Abs. ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Tatsächlicher Verkaufspreis

Rz. 85 Diese Vorstellung ist zwar unrealistisch. Dessen ungeachtet wird man unterstellen dürfen, dass i.d.R. der Wert eines Vermögensgegenstands seinem Verkehrswert und somit dem Normalverkaufswert[351] entspricht. Rz. 86 Daher orientiert sich auch die Rechtsprechung i.d.R. an tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Erbfall erzielten Verkaufserlösen, sofern ein Nachlassgegenstand ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Bestand des realen Nachlasses

Rz. 11 Gegenstand des Auskunftsanspruchs ist zuallererst der Bestand des zur Zeit des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlasses i.S.d. § 2311 BGB.[51] Hierzu zählen alle vom Erblasser hinterlassenen Vermögensgegenstände und Schulden.[52] Der Pflichtteilsberechtigte hat insoweit ein Recht auf Mitteilung aller einzelnen Gegenstände.[53] Eine Saldierung bestimmter Gruppen von...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Dem Erblasser kommt es i.d.R. bei Abfassung seiner letztwilligen Verfügung auf die familienrechtliche Bindung an. Bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung wird die Möglichkeit der Auflösung der Ehe durch Scheidung oft nicht berücksichtigt. Diesem Umstand trägt § 2077 BGB Rechnung. Hierbei handelt es sich nicht um eine so starre Regelung wie bei der gesetzlichen E...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Risikolebensversicherungen

Rz. 149 Soweit es sich bei dem Versicherungsverhältnis um eine reine Risikolebensversicherung handelt, existiert kein Rückkaufswert. Leistungsansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft bestehen erst bei Eintritt des Versicherungsfalls, also beim Tod der versicherten Person. Dies führt – auf den ersten Blick – zu dem Dilemma, dass im Zeitpunkt der Bezugsrechtseinräumun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.2 Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 596 Als "häufige Kurzerkrankungen" werden Ausfallzeiten verstanden, die jeweils von kürzerer Dauer sind, sich jedoch häufig wiederholen und dabei keinem vorhersehbaren Muster unterliegen. Hierbei kann es sich ebenso um zahlreiche eintägige Fehlzeiten wie um mehrwöchige Ausfallzeiten, die im Kalenderjahr häufiger auftreten, oder um Mischformen handeln. Kündigungsgrund ist...mehr

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§ 13 Erbrecht / c) Nachvollziehbarkeit von Gutachten

Rz. 272 Das Gutachten muss in sich schlüssig und nachvollziehbar sein. Es muss insbesondere rechnerisch nachvollziehbar sein. Der Sachverständige muss die Grundlagen der Wertermittlung angeben, damit der Empfänger des Gutachtens ggf. eigene, abweichende Schlüsse ziehen kann. Enthält ein derartiges Gutachten keinerlei Angaben dazu, welche Bewertungsmethode angewandt worden ist...mehr

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§ 13 Erbrecht / d) Bindet ein eingeholtes Gutachten?

Rz. 275 Wie bereits oben ausgeführt, soll das eingeholte Sachverständigengutachten den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, eigene Ermittlungen hinsichtlich des Werts des Nachlasses vornehmen zu können. In der Regel erfolgt eine Zugrundelegung des Gutachtens im Rahmen des nachfolgenden Verfahrens. Eine materiell-rechtliche oder prozessrechtliche Bindung an das Erg...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Anforderungen an das Gutachten

Rz. 268 Des Weiteren stellt sich die Frage, welche Anforderungen an ein Wertermittlungsgutachten gestellt werden müssen. Reicht es aus, wenn der Erbe eine grobe Wertschätzung durch einen Grundstücksmakler oder den Mitarbeiter einer Immobilienabteilung seiner Hausbank vorlegt? Hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch darauf, einen Sachverständigen zu bestimmen? a) Wer be...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / bb) Verwertung anderer Gutachten, insbesondere Privatgutachten

Rz. 160 Bei einem Privatgutachten handelt es sich um einen qualifizierten, urkundlich belegten Parteivortrag.[339] Nur dann, wenn beide Parteien mit der Verwertung eines derartigen Privatgutachtens im Verfahren einverstanden sind, kann auf die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens verzichtet werden. Die Parteien haben gem. §§ 397, 402 ZPO das Recht, den Sa...mehr

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§ 37 Sozialrecht / K. Checkliste: Überprüfung medizinischer Gutachten

Rz. 47 Zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit im Sozialrecht gehört die Überprüfung von Sachverständigengutachten:[155]mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Anträge zu § 109 SGG und Klagebegründung

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.3: Antrag auf Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG An das Sozialgericht _________________________ In Sachen A, _________________________ gegen Deutsche Rentenversicherung _________________________ Vers.-Nr. _________________________ wird beantragt, von _________________________ (Name, Fachbezeichnung und Adresse...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Prüfung der Eignung

Rz. 211 Eine Eignungsprüfung kommt in folgenden Fällen in Betracht: Rz. 212 Nach § 2 Abs. 8 StVG kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass d...mehr

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§ 8 Bankrecht / 6. Kreditrisikominderungstechniken nach der CRR, hier: Hintergrund und Zweck des Gutachtens nach Art. 194 Abs. 1 Unterabs. 2 CRR

Rz. 41 Nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26.6.2013 (Capital Requirements Regulation – CRR, geändert mit Wirkung zum 1.1.2025) besteht die Möglichkeit, Kreditsicherheiten eigenkapitalmindernd zu berücksichtigen (Art. 192 ff. CRR). Hierfür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine dieser Voraussetzungen ist in Art. 194 Abs. 1 Unterabs. 2 CRR geregelt. Nach diese...mehr

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§ 13 Erbrecht / b) Wer kommt als Sachverständiger in Betracht?

Rz. 270 Bei der Frage, wer als Sachverständiger in Betracht kommt, gibt es große Unsicherheiten. Der BGH hat entschieden, dass ein Pflichtteilsberechtigter berechtigt ist, vom Erben die Vornahme der Wertermittlung durch einen unparteiischen Sachverständigen zu verlangen.[162] Steht damit fest, dass der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf das Gutachten eines öffentlich...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Eingriffsmöglichkeiten des Verteidigers

Rz. 272 Die Probleme, die der Verteidiger mit einem Sachverständigen regelmäßig auszufechten hat, sind weniger rechtlicher als vielmehr tatsächlicher bzw. atmosphärischer Natur. Dies, weil die Auswahl des Sachverständigen allein durch den Richter erfolgt und der Verteidiger kein Mitspracherecht besitzt, § 73 Abs. 1 S. 1 StPO. Der Verteidiger sollte dennoch darauf drängen, Au...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 4 StPO

Rz. 338 Die Vorschrift des § 244 Abs. 4 StPO bezieht sich auf die Vernehmung von Sachverständigen und bietet dafür weitere Ablehnungsgründe. Das bedeutet, dass die Vernehmung eines Sachverständigen aus den Gründen des § 244 Abs. 3 StPO sowie aus denen des § 244 Abs. 4 StPO abgelehnt werden kann. § 244 Abs. 4 StPO differenziert dabei zwischen Gründen für jeden Sachverständige...mehr

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§ 13 Erbrecht / a) Wer bestimmt den Sachverständigen?

Rz. 269 Der Pflichtteilsberechtigte muss dem Gang des Wertermittlungsverfahrens zunächst relativ wehrlos zuschauen. Er hat zweifellos keinen Anspruch darauf, dass ein von ihm benannter oder vorgeschlagener Sachverständiger mit der Begutachtung beauftragt wird. Er müsste sich in diesen Fällen vielmehr zunächst mit dem vorgelegten Gutachten auseinandersetzen und notfalls den W...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 56 Rechtsanwalt R wurde in einem sehr umfangreichen und komplizierten Fall beigeordnet, der ihn zu zahlreichen und langen Haftbesuchen veranlasst hat. Die Hauptverhandlung bei der Schwurgerichtskammer dauerte 12 Tage. Es wurde jeweils von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr verhandelt. Es wurden 40 Zeugen – teilweise über mehrere Stunden hinweg – gehört, fünf Sachverständige (ein psy...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.6: Nichtzulassungsbeschwerde An das Bundessozialgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Z, _________________________ Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen Deutsche Rentenversicherung Hessen – _________________________ – legen wir namens und in Vollmacht des Klägers gegen das Urteil des...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / d) Bindungswirkung

Rz. 48 Liegt ein Schiedsgutachten vor, bindet es beide Parteien im Rahmen des § 319 BGB. Die Leistungsbestimmung des Schiedsgutachters ist nur dann unwirksam und unverbindlich, wenn das Gutachten offenkundig fehlerhaft ist. Hierunter werden zwei Fallgruppen erfasst: (1) Einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter müssen sich die Fehler, wenn auch erst nach eingehender Prüf...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Änderung des Pflegegrads

Rz. 24 Der Betroffene kann gegen die Zuerkennung des Pflegegrades Widerspruch einlegen mit dem Ziel, dass ein höherer Pflegegrad anerkannt wird. Unabhängig davon kann er jederzeit die Erhöhung des Pflegegrades beantragen. Umgekehrt kann auch die Pflegekasse – sofern z.B. das letzte Gutachten dazu Anlass gibt –, in angemessenem Zeitabstand in eine Überprüfung eintreten. Bei de...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Klage wegen Mängelansprüchen

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.15: Klage wegen Mängelansprüchen Landgericht _________________________ Zivilkammer _________________________ Klage der _________________________, Kantstraße 14, 51013 Köln, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegenmehr