Tz. 127l
Stand: EL 111 – ET: 09/2023
§ 4 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG verlangt für die Anerkennung der Zusammenfassung vd BgA nach dieser Vorschrift nicht nur eine technische, sondern auch eine wirtsch Verflechtung (nach Wallenhorst in W/H, 549, bedingen die Kriterien der technischen und der wirtsch Verflechtung einander nicht, sondern stehen selbstständig nebeneinander). Das BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) nennt insoweit keine weiteren Kriterien, sondern verlangt lediglich, dass das BHKW wirtsch ist; hierzu könne der Stpfl ein VDI-Gutachten vorlegen. In der Praxis werden hierzu idR Gutachten nach der VDI-RL 2067 Blatt 1 ("Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen") iVm der VDI-RL 6025 ("Betriebswirtsch Berechnungen für Investitionsgüter und Anlagen") erstellt. Hierbei handelt es sich um Verfahren (Berechnungsschemata) zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von technischen Anlagen, mit denen anhand bestimmter Wirtschaftlichkeitskriterien die Ertragsaussichten des erforderlichen Kap-Einsatzes im Zeitablauf überprüft und – bei mehreren möglichen Ausführungsvarianten – die Var mit dem geringsten wirtsch Risiko bestimmt werden können.
Die VDI-RL sehen vd Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren vor (Kap-Wert-, Annuitäts-, Zinsfuß- und Amortisationsmethode). In der Praxis überwiegt nach unseren Erfahrungen zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines BHKW die Annuitätsmethode. Bei dieser Methode wird der Kap-Wert einer Investition auf die Nutzungsdauer so verteilt, dass die Zahlungsfolge aus "Einzahlungen" und "Auszahlungen" in die sog Annuität (einen regelmäßig jährlich fließenden Betrag) umgewandelt wird. Für diese Methode werden also die investitionsgebundenen Kosten (insbes Abschr) in Jahreskosten umgerechnet und mit den (voraussichtlichen) lfd verbrauchsabhängigen und ...